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von einem Gewerbetreibenden zur Sicherstellung von Zoll- und Steuerkrediten hinterlegten Wertpapiere. Was sonst noch alles dazu gehört, weisen die Errlärungsformulare zur Genüge auf.
Ein in Geld schützbares Recht, das zum Betrieb gehört, so sagt der Redner, ist z. B. das Patentrecht, oder auch z. B. des Rechts des hiesigen Hotels „Großherzog von Hessen", elektrisches Licht aus der Reiber'schen Fabrik zu benützen. Der Wert des Hotels wäre durch dieses Recht ein wesentlich höherer.
Nicht vermögenssteuerpflichtig sind: 1) Rechte, die nicht selbständig sind, wie das Recht zur Führung einer Handelsfirma. 2) Polizeiliche Konzessionen, z. B. Wirtschafts-Konzessionen. Was sonst noch hierzu gehört, ist auf dem Formular vermerkt.
Schulden, soweit sie nach Bestand und Höhe durch Urkunde nachweisbar sind, werden vom Vermögen abgezogen. Diese werden ja als aktiver Vermögensbestand des betr. Gläubigers versteuert. Haushaltungsschulden dürfen nicht abgezogen werden, ebenso nicht die auf einem außerhalb Hessens belegenen Grundbesitz und Betrieb lastenden. Die größte Schwierigkeit wird das Hypothekenwesen bilden. Wieviele Hypotheken werden in den Büchern fortgeführt, die nur noch scheinbar zu Recht bestehen. Da ist der Löschungsantrag übersehen worden. Bei Zwangsversteigerungen gehen nachstehende Hypotheken leer aus, die Löschung wird vielleicht unterlassen. Näheres ersieht man auch gus den Anweisungen. Als Beispiel führte Redner folgendes an: Wenn ein Gerber das elterliche Geschäft, oder ein Bauernsohn das elterliche Gut übernimmt und, um seine Geschwister abzufinden, auf sein Anwesen eine Hypothek aufnimmt, dann kann er diese Schuld abziehen. Wenn aber ein hessischer Thonwarenfabrikant seine Fabrik außerhalb Hessens hat, und bei der Firma, die ihm Thon liefert, Kredit bis zu einem gewissen Betrage erhält, falls er ihr eine Sicherungshypothek bestellt, und wenn er diese Sicherungshypothek eintragen läßt auf seinen in messen belegenen Grundbesitz, weil hier die Taxationsverhältnisse sehr günstig sind, dann ist diese hessische Hypothek in Hessen nicht abzugsfähig, ist vielmehr eine Betriebsschuld in einem außerhessischen Betriebe und kann nur in dem betreffenden Staate berück
sichtigt werden. Die Anweisung enthält noch eine recht beherzigenswerte allgemeine Bestimmung:
Schulden, die bereits bei Feststellung eines Vermögensteils in Abzug gebracht worden sind, dürfen an dem rauhen Gesamtvermögen selbstverständlich nicht nochmals abgezogen werden.
Man weiß vom Einkommensteuergesetz her, daß Ehegatten, die zusammen leben, bei der Besteuerung als eine Person angesehen werden, ebenso Eltern mit ihren unverheirateten Kindern, die zum Haushalt gehören und im Geschäft der Eltern mithelfen. Wenn also der eine Sohn im Geschäft mithilft, wird sein Vermögen bei Besteuerung demjenigen des Haushaltungsvorstandes zugerechnet. Ist der andere Sohn z. B. Reisender in fremdem Geschäft, lebt aber doch bei seinen Eltern, dann hat er einen selbständigen Erwerb und wird für sich allein besteuert. Bei Tod oes> Steuerpflichtigen müssen seine Erben für das laufende Steuerjahr die Steuer fortentrichten; ebenso wird bei Teilung des Nachlasses die Nachlaßmasse für das laufende Jahr selbständig bestimmt.
___________________ Schluß folgt.
Aus Stadt und Land.
Gießen, 2. März 1901.
** Unter der Spitzmarke „Hessisches Kirchenbuch" schreibt die „Darmst. Ztg." offiziös: Zum Zwecke der Vorbereitung eines Kirchenbuchs für die evangelische Landeskirche des Großherzogtums Hessen war im Herbste des Jahres 1898 vom Großh. Oberkonsistorium eine aus 40 Mitarbeitern (hessischen Professoren und Pfarrern) bestehende Kommission eingesetzt worden, an deren Spitze Geh. Kirchenrat D. K ö st l i n in Gießen trat. Dabei war es nicht auf die Herstellung einer für sämtliche Gemeinden der Landeskirche verbindlichen Gottesdienstordnung oder auf kirchenregimentliche Regelung des gottesdienstlichen Lebens innerhalb der Landeskirche abgesehen. Dies würde der konfessionellen Zusammensetzung unserer Landeskirche und ihrer geschichtlichen Vergangenheit gleich wenig entsprechen. Vielmehr ging der Plan auf die Herstellung einer Sammlung von Materialien für den Gottesdienst und die gottesdienstlichen Handlungen zu freier Aus
wahl, die einerseits der in der geschichtlichen Vergangenheit, konfessionellen Zusammensetzung und religiösen Eigenart wohl begründeten Mannigfaltigkeit der örtlichen Gewöhnung und der gottesdienstlichen Bedürfnisse in vollem Maße Rechnung trüge, anderseits doch der Einheit des Geistes schon dadurch Ausdruck gäbe, daß sie sich als den gemeinsamen Besitz unserer Landeskirche in dem verschiedenen Bekenntnisstand ihrer Gemeinden und deren verschiedenen Richtungen darstellte, die auf dem einen Grunde, der gelegt ist, dem Evangelium von Jesus Ehristus (1. Kor. 3,11), Raum haben. Nachdem die in 12 Sektionen geteilte Kommission seitdem mit den Vorarbeiten eifrig beschäftigt lvar, beabsichtigt das Oberkonsistorium im Interesse der Förderung und Durchführung des in weiten Kreisen der hessischen Landeskirche lebhaft gewünschten Werkes ihre Thätigkeit demnächst zu einem vorläufigen Abschluß zu bringen und hat daher jetzt an die Vorsitzenden der einzelnen Sektionen die Aufforderung ergehen lassen, die Vorbereitungen zu beenden und alle erwachsenen Akten bis zum 1. April d. I. an die Behörde einzusenden. Um nun dem Werke diejenige Einheitlichkeit des Gepräges zu sichern, die bei aller Mannigfaltigkeit und Verschiedenheit im einzelnen für dasselbe wünschenswert erscheint, sofern es den gemeinsamen liturgischen Besitz der Landeskirche darstellen und das Einheitsband ihres gottesdienstlichen Lebens und Empfindens bilden soll, erschien es angezeigt, den Abschluß des Kirchenbuch-Entwurfs nunmehr, wie auch schon von Anfang an beabsichtigt lvar, in eine Hand zu legen. Hierfür glaubte man sich in erster Linie an Geh. Kirchenrat D. Köstlin halten zu sollen, von dem der erste Plan zu einem Kirchenbuche stammt und von dem man überzeugt sein darf, daß er mit den erforderlichen liturgischen Kenntnissen ein warmes Verständnis für die Eigenart und die besonderen Bedürfnisse der hessischen Landeskirche verbindet. Derselbe hat zur großen Freude des Oberkonsistoriums zugesagt, die ihm durch seine Pensionierung freigewordene Zeit und Kraft, soweit ihm das seine gesundheitlichen Verhältnisse ermöglichen, der Bearbeitung des Kirchenbuchs ausschließlich zu widmen. So dürfen wir wohl hoffen, daß dies wichtige Werk in Bälde seiner Vollendung entgegengeführt werden kann.
j B Große PmsmGWW. I
,S I Teppiche, Bettvorlagen, Läuferstoffe, Wouteaurstoffe, Tischdecken, Hardinen.
’S ^£<1111 vWl \ Auf Teppiche und Bettvorlagen, welche im Schaufenster etwas uotgelitteu haben,
E ( bewillige ich außerdem 25 bis 30 Prozent. ibi7
|| 5 Mäusbmg 5 Hermann Katz 5 Mäusbmg 5
Mobiliar- Versteigerrmg in dem Kann'schen Hause,
Frankfurterstraße 81.
Montag den 3 uud DienStag den 4. März, von nachmittags 2 Uhr an, sollen die zu dem Nachlaß des Joh. Balth. Kann gehörigen Gegenstände, als:
Sophas, Schränke, Weißzeug, ein schöner Schreibsekretär, Tafelklavier, 5 vollständige Betten rc.
meistbietend versteigert werden.
Mit Weißzeug und Küchengeräten wird der Anfang gemacht. 1644
I. A.: Schneider.
Geschlechts-,Hant-, Hals- Nasen- und Ohrenleiden Spezial - Arzt Dr. Holtz, Frankfurt a. M., Zeil 44a, neben der Hauptpost , 360
Bekanntmachung.
In dar hiesige Handelsregister wurde eingetragen unter Nc. 42 die Firma „Louis Lotz" zu Gießen; Inhaber: Louis Lotz, Lederfabrckant daselbst. Einzelprokura ist erteilt den beiden Söhnen des Inhabers: a) Louis Lotz b) Karl Lotz, beide Kaufleute ebendaselbst.
Gießen, den 28. Februar 1901.
Großherzogliches Amtsgericht.1716
Zur Stellungnahme gegen den geplanten
Kovsumvertm eines Teiles der hiesigen Eisenbahullkamteu
laden wir die intereffierten Geschäftsleute zu einer
Versammlung
Montag den 3. März d. I., abends 9 Uhr, in den oberen Saat des Kass Köet
ganz ergebenst ein. 1710
Ans Smite gkllkn dk« 8-Uhr-taiikvschluß.
NM- Sterbekaffe
für Mitglieder des Hess. Landesgewerbevereins. Aeber 1400 Mitglieder. Sitz der Kaste Darmstadt. Mever 1400 Mitglieder. Amfagcvcrfahreu. Billigste Beiträge. 500 Mark Sterbegeld. Neservefoads 12000 Mark. Geeignetste Sparkasse für die Mitglieder des Landesgewerbevereins. Nähere Auskunft bet den Ortsrechnern der Kaste oder der Verwaltung in Darmstadt. 1712 Kür den Vorstand: Bockei, erster Vorsitzender.__
Bekanntmachung.
In das hiesige Güterrechts- register wurde eingetragen, daß Heinrich Goßmann und Ehefrau Katharina geb. Blank zu Gießen durch Vertrag vom 29. Januar 1901 für ihre EheErrungenschastSgerminschaft gemäß 1519 u. ff. d. B. G. Bs. vereinbart haben.
Gießen, am 1. März 1901
Großh. Amtsgericht. 1717
llrrlleiiicnniiicn:
Sohversteigerung
Mittwoch den 6. März 1901, vormittags lOUHr, soll ein größeres Quantum an Raummeter • Rundsckeit und Wellen, sehr schönes Holz, versteigert werden. 1719
Zahlungstermin 1902.
Jnderthal, Groß-Mühle.
Hohversteigerung
Donnerstag, 7. März 1901, von vormittags 9 Uhr an, soll in dem Anneröder Gemeindewald in den Abt. 14 Neurod und 27 Hausberg nachverzeichnetes Holz versteigert werden:
A. Bau uud Werkholz.
77 Eichenstämme von 1b bis
52 cm Durchmesser, 4 bis 12 m Länge, mit 19,84 fm (größtenteils Wagnerholz),
53 Fichtenstämme von 14 bis
29 cm Durchmesser, 8 bis 14 m Länge, 17 fm haltend,
149 Eichen - Derbstangen von 10 bi« 14 ern Durchmesser, 8,93 fm haltend (Wagner- holz),
58 Nadelderbstangen, 3,79 fm haltend.
B. Brennholz.
7 rm Eichen-Scheitholz, 81,5 „ -Knüppel,
3 „ Nadel- „
2800 Buchen-Wellen, Durch- sorstung,
2670 Eichen-Wellen, Durchforstung,
1020 Nadel- und Weichholz- Wellen,
14 rm EichewStockholz,
4 „ Nadel- „
Die Zusammenkunft ist auf der Grünbergerstraße beim Hochbehälter, nächst dem Pfarrweg.
Bemerkt wird, daß das Eichmholz, was sich zu Wagnerholz eignet, in der Nähe der Ganseburg lagert und gegen 11 Uhr zur Versteigerung kommt.
Annerod, 1. März 1901. Gr. Bürgermeisterei Annerod.
Horn. 1698
Hohversteigerung
Mittwoch den 6. März 1901 kommt in dem Ettings haufer.er Gemeindewald, Distrikt Gabriels-Zimmerplatz und Koll-
strauch, folgendes Holz zur Versteigerung:
275,2 rm Buchen-Scheitholz,
8 „ Hainbuchen ° Rundscheitholz,
170,1 , Buchen • Stamm- Knüppel,
55,6 „ Buchen - Astknüppel,
16 „ Eichen- „
3285 Stück Buchen - Durch, sorstungswellen,
3481 „ Buchen-Astwellen,
600 „ Eichen- „
96 rm Buchen-Stockholz,
14 „ Eichen- „
Nutzholz:
4 Stück Eichen-Stämme = 1,19 fm,
8 „ „ -Stangen
— 0,39 fm, 54 „ Fichten-Stangen
— 2,47 fm, 47 „ Buchen-Stangen
— 1,22 fm, zu Langwiede,
22 „ Kiefern- und Fichten-
Stämme — 5,37 fm.
Der Anfang ist vormittags 91/2 Uhr am Gabriels-Zimmerplatz.
Dabei wird noch bemerkt, daß das Holz von der Kreis- ^raße Lich und Hattenrod 15 Minuten entfernt ist.
Großherzogl. Bürgermeisterei Ettingshausen. 1708 Keil, Beigeordneter.
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