Thronerben Und wir, die Eingeweihten, wußten wohl, welche Enttäuschung aller harrte. Am 3. Mai (a. St) bei neuerlicher Untersuchung machten wir dieselben Feststellungen. Die Königin weinte wie ein Kind und der König war untröstlich. Sein Leid, das Leid eines Mannes, war noch viel schwerer zu tragen. Wir faßten ein Protokoll über unsere Untersuchungen in zwei Exemplaren ab und Übergaben am folgenden Tage eins davon dem Könige selbst, das andere dem russischen Gesandten in Belgrad und konnten endlich die Heimreise antreten".
Man wird bei der Lektüre dieser Auseinandersetzung den Eindruck nicht los, daß der russische Arzt sich eines Pathos bedient, das zur ganzen Affaire wenig paßt. Man wird trotz dieser Erklärung nicht von der mal gefaßten Meinung abweichen, die man sich über die Königin Draga und ihrem Gemahl gebildet hat.
Der Prozeß wegen der Ermordung des Rittmeisters v. Krosigk.
n.
Gumbinnen, 30. Mai.
Ans Stadt und Zand.
Gießen, den 31. Mai 1901.
LU. Von der Laudesuniverfitat. Bei der EathüllunqSfeier des Bismarckdenkmals in Berlin wird die Gießener Iniverfität durch den zeitigen Rektor Prof. Dr. A. Schmidts den Prorektor Prof. Dr. Netto und die Professoren Dr. Biermer und Bostroem vertreten sein, sowie durch sechs vom Ausschuß der Studentenschaft dazu bestimmte Studierende.
*• PersonalNachrichteu. Der Großherzog hat dem Steueraufseher Johann Jakob Herrmann in Mainz an- äßlich seiner Versetzung in den Ruhestand das Silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmütigen und- dem Steueraufseher Franz Dtetz zu Neckarsteinach anläßlich einer Versetzung in den Ruhestand das Allgemeine Ehren- zeichen mit der Inschrift „Für langjährige treue Dienste- verliehen.
*♦ Ausstellung. Einige prachtvolle Stücke von Kunst- schmiedearbeil hat Schloffermeister Wigandt in dem „Kaufhaus zur Sonne", Eck der Schul- und Sonnenstraße, ausgestellt. Es sind vier Lüster, dst für das Burschenhaus der hiesigen Burschenschaft Alemannia bestimmt sind, und in der Werkstätte WigandtS hier angefertigt wurden. Wir empfehlen unseren Lesern die Besichtigung derselben und bemerken, daß die Arbeiten nur noch diese Woche ausgestellt bleiben.
♦* Konzerte. Wie aus dem Inseratenteil ersichtlich, ist eS Herrn Stein (Steins Garten) gelungen, die Kapelle der Hanauer Ulanen für zwei Konzerte am nächsten Sonntag zu gewinnen. Die Kapelle, unter Leitung ihres Dirigenten Musikdirektor Urbach, ist von früheren Konzerten noch in so guter Erinnerung, daß es wohl nur dieses Hinweises bedarf, daß beide Konzerte gut besucht werden.
*• Bauernregeln für den Monat Juni. Auf den Juni kommt es an, ob die Ernte soll bestahn. — Wenn kalt und naß der Juni war, verdirbt er meist daS ganze Jahr. -7 Juni trocken mehr als naß, füllt mit gutem Wem das Fatz- — Regen den St. DituStag (15.) die Gerste nicht vertragen mag. — Am MedarduS es nicht regnen mag, eS regnet sonst wohl vierzig Tag. — Juni feucht aber warm, macht den
Schreiber gewesen, aber immer aus der Lehre gelaufen. Während der nun folgenden Vernehmung einer Anzahl von Offizieren über das dienstliche Verhalten des Angc- llagten Marten wird die Oeffentlichkeit ausgeschlossen. Ein Teil der Sitzung wurde ausgefüllt mit Vernehmungen über die Behandlung der Untergebenen durch den Rittmeister v. Krosigk. Auch der alte Wachtmeister Marten, der Vater des Angeklagten, wurde vernommen.
Ter erste ßcuge in der Nachmittagsverb and- lung ist Oberstabsarzt Geben. Er schildert den Leichenbefund. Tie Leicheneröffnung ergab, daß die Hintere Oesf- nung größer war, als die vordere, sodaß also der Schuß von vorn gekommen sein mußte. Tie Lungenschlagader war total zerfetzt. Ter Tod des Rittmeisters ist eingetreten als unmittelbare Folge der Schußverletzung. Tas Ergebnis der Untersuchung des Kopfes kann als pathologisch, ebenso gut aber auch als 11 irmal betrachtet werden. Tie Schädeloberfläche zeigt wesentliche Erhebungen. Tic Maschen der weichen Hirnhaut waren oberflächlich trübe, was aber auch bei normaler Geistesthätigreit vorkommt.
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Zur Draga-Affaire wird geschrieben:
Die Petersburger „Rossija" vom 11./24. Mai veröffentlicht folgende Mitteilung veS Profesiors Snegirew aus Moskau:
„Schon in Wien erwartete uns der serbische Arzt Neschitsch und teilte uns mit, die Niederkunft müßte noch vor unserem Eintreffen et: folgen. Am 14. April fa. St.) langten wir in Belgrad an. König Alexander beschied uns schon am Tage unserer Ankunft in Audienz. Aber weder an diesem noch am darauf folgenden Tage konnten wir bte ärztliche Untersuchung der Königin Draga vornehmen. Dies geschah erst am dritten Tag, d. i. am 17. April (a. 6t.). Das Ergebnis der Untersuchung bestürzte uns förmlich. ES ergab sich, die Königin sei nicht guter Hoffnung. Ohne unS gegenüber unserer Umgebung über die Entdeckung auch mit einem Worte zn äußern, begaben wir uns zu dem uns erwartenden König und teilten ihm die volle Wahrheit mH. Der niederschmetternde Eindruck, den unsere Mittcklung auf den König machte, ist nicht zu beschreiben. Der König war von dem leidenschaftlichen Wunsche nach einem Nachfolger so erfüllt, daß er die Vernichtung feiner Hoffnungen nicht tragen zu können schien. Der Schlag traf ihn, da er ganz überraschend kam, sehr schwer. Wir äußerten die Vermutung, daß möglicherweise anfangs auch eine wahrhaftige Schwangerschaft bestanden habe, daß diese aber durch irgend einen Krankheitsprozeß unterbrochen wurde und nun die Erscheinung vorhanden sei, die unter dem Namen der „Scheinschwangerschast" bekannt ist. Diese Erscheinung wird, und zwar auch im gegebenen Falle, von allen subjektiven, ja sogar auch von vielen objektiven Zeichen des wirklichen intereffanten Zustandes begleitet. Es ist kein Wunder, daß unter solchen Umständen sowohl die Königin Draga selbst als auch ihre ganze Umgebung an die baldige Niederkunft glaubten. Bei der Untersuchung konstatierten wir das Vorhandensein aller oben erwähnten Anzeichen. Die Verleumdung der österreichischen Preffe, Draga habe wiffenllich den König hintergangen, ist der Ausfluß von Verlogenheit und Böswilligkeu. Es ist nicht ihre Schuld, daß man die neuerliche Untersuchung im sechsten Monat unterließ. Schon damals wäre jeder Zweifel behoben worden. Und nur infolge dieser Unterlaffung spielte sich die ganze Tragikomödie ab. Alexander aber Hämmerte sich an Strohhalme uud konnte sich von dem Gedanken nicht loömachen, mir hätten uu8 geirrt. Er bat unS, nur noch wenige Tage zu bleiben, um dann die Untersuchung nochmals vorzunehmen, bis dahin aber niemenbem von bem d'sherigen Ergebnis unserer Untersuchungen zu sprechen. Wir gingen barauf ein. Währenb dieser ganzen Zeit war unsere Lage fürchterlich peinlich. Ganz Belgrad erwartete den fröhlichen Augenblick. Im Palaste erschienen in einem fort Deputationen mit Geschenken für den erhofften
Tcr Bundesrat hat den Entwurf einer Bekanntmachung über die Prüfung und Vorprüfung d e r A^e r z t e, welche die neuen Normen für das medizinische StMnmn enthält, gemäß den Anträgen seiner Ausschüsse endgiltig genehmigt. Tanach sind die Aenderungen in der Ordnung des medizinischen Studiums durchgreifend. Man kann sagen, daß ganz weitgehende Wünsche berücksichtigt worden sind, sowohl solche, die sich auf die theoretische Ausbildung, als auch solche, die sich aus das praktische Können der zukünftigen Aerzte beziehen. Am wesentlichsten ist die Verlängerung der Studiendauer. Bisher hatten die Mediziner mindestens 9 Halbjahre zu studieren. Fortan beträgt die Mindestdauer des Studiums 10 Halbjahre. Tazu kommt aber als etwas Neues das seit Jahren von dem deutschen Aerzte- tage und den ärztlichen Vereinigungen verlangte praktische Jahr. Ein jeder Kandidat der Medizin ist gehalten, ^tach Schluß der fünfjährigen akademischen Studienzeit ein Jahr in einer Universitätsklinik oder in einem vom Staate bestimmten Krankenhause praktisch thätig zu sein. Erst nach der Ableistung des praktischen Jahres erhält er die Approbation als Arzt. Tie beiden Prüfungen, welche die Medi ziner abzulegen haben, sind so verteilt, daß die Vorprüfung nicht wie bisher frühestens am Ende des vierten Studienhalbjahres, sondern erst ein Halbjahr später abgelegt werden soll. Tie ärztliche Staatsprüfung fällt aus den Schluß des fünften Stuoienjahres. Was die Verteilung des Prüfungsstoffes angeht, so greift eine Verschiebung in dem Nachweise der anatomischen und physiologischen Kenntnisse Platz. Bisher wurde der Mediziner in der Anatomie und der Physiologie zweimal geprüft, in der Vorprüfung und in der Staatsprüfung, in der ersten theoretisch und in der zweiten theoretisch und praktisch. In Zukunft soll zum wesentlichen Teile das anatomisch-physiologische Examen bereits in der Vorprüfung erledigt werden; in der Staatsprüfung sollen Anatomie und Physiologie nickst mehr das große Gewicht wie jetzt haben. Tiese Verschiebung ist mit deswegen eingetreten, weil die Zahl der selbständigen Prüfungsabschnitte vermehrt worden ist. Z. B. ist die Jrrenheilkunde zu einem engeren Prüfungsgegcn- siande erhoben worden. Wie auch schon früher bei Änderungen der medizinischen Prüfungsordnung sind Sonderbestimmungen für die Uebergangszeit getroffen worden. Tie neue Prüfungsordnung tritt mit dem Beginne des nächsten Halbjahres in Kraft. Tie Studierenden, die vor diesem Termin ihr Studium begonnen haben, erhalten die Vergünstigung, auf Antrag nach der alten Examensordnung geprüft zu werden. Einen wesentlichen Bestandteil der neuen Prüfungsordnung bilden die von Grund aus veränderten Bestimmungen über die Anforderungen an die Vorbildung der Medizin Studierenden, die Abiturienten der Realgymnasien erhalten ohne weiteres das Recht zum Studium der Heilkunde; die Oberrealschüler unter der Bedingung, daß sie sich einer Nachprüfung im Lateinischen unterziehen. Tiese Vermehrung der zum Studium der Heilkunde Berechtigten fällt mit einer Verlängerung' der Studienzeit der Mediziner zusammen.' Es ist die Frage, ob die Verlängerung der Studienzeit den Zudrang zum Studium der Medizin vermindern wird, so daß etwa ein Ausgleich dahin stattfinden würde, daß trotz des neuen Zuganges der Realgymnasiasten die Zahl der Medizin Studierenden nicht wachsen würde. Wie die Tinge sich gestalten werden, ist noch nicht abzusehen. Zu beachten ist aber, baft schon jetzt bei vielen Medizin Studierenden, wie die Statistik beweist, die Studiendauer oft weit über das Mindestmaß hinausgeht. TarauS wäre zu schließen, baß eine Verlängerung der Mindestdauer des Studiums ohne wesentliche Wirkung sein wird.
Turch eine der letzten Novellen zur Gemeindeordnung ist die Einführung von Lohnbüchern für minderjährige Fabrikarbeiter vorgeschrieben worden. So ziemlich überall hat sich indessen yerausgestellt, daß diese Einrichtung die größten Unbequemlichkeiten verursacht, dabei aber kaum einen praktischen Wert hat. Zumeist liefern die minderjährigen Arbeiter die Bücher gar nicht an ihre Eltern und Vormünder zur Einsicht ab. Von verschiedenen Seiten ist bereits eine Beseitigung oder doch Aenderung dieser Bestimmung angeregt worden. Wie ein Berliner Blatt mitteilcn kann, hat sich neuerdings der Reichskanzler auf eine Anfrage der hessischen Regierung hin bereit erklärt, in eine Prüfung der Frage einzutreten, ob sich eine Ergänzung der Strafvorschriften der Gewerbeordnung hinsichtlich der Lohnzahlungsbücher oder eine Beseitigung der Bücher empfehle.
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Tie Beweisaufnahme wird fortgesetzt. Aus derselben geht hervor ,daß der totbringende Schuß zwischen einhalb und dreiviertel 5 Uhr nachmittags fiel. Zeuge Dragoner Barnowski: „Als ich nach halb 5 Uhr durch den Vorraum der Reitbahn durchkam, stand dort ein Mann mit schwarzem Schnurrbart, anscheinend ein Unteroffizier, der durch die Thür schaute." Zeuge Tragoncr Skopek, jener zuerst als des Mordes verdächtig in Haft genommene Fahnen sch mied, bestreitet, daß er dem Rittmeister feindlich gesinnt gewesen, im Gegenteil habe ihn Rittmeister von Krosigk zum Gefreiten vorgeschlagen. Jenen Montag machte der Schmied vorzeitig um halb 5 Uhr Schluß. Als ich vor der Reithalle vorbeiging, standen vir dem Bahnthor zwei Männer, die ich nicht erkennen konnte. Ich vermutete mit Rücksicht auf die steifen Mützen, daß es Vorgesetzte seien. Ich suchte nun den Krümperstall auf. Als ich dann über den Ka sernenhof schlenderte, ertönte plötzlich in der Reithalle ein Schuß. Zugleich vernahm ich die Stimme des Oberleutnants v. Hoffmann, der ausrief: „Was ist denn los, wer hat geschossen?" Ich. lief zurück zur Reitbahn und sah, daß die Thür etwas weiter offen stand, als vorher. Als ich durch ein Guckloch fach, bemerkte ich den Rittmeister auf dem Erdboden liegend. Ich lief darauf zum Krümperstall zurück und rief in denselben: „Ter Rittmeister ist verunglückt." Präs.: „Es will das aber niemand gehört haben." Zeuge: „Hinter mir stürzte der Tragoncr Steffen hinein, schreiend: „Auspannen! Ter Rittmeister ist verunglückt!" Tadurch ist vielleicht mein Ruf überhört worden." Präs.: „Können Sie das mit gutem Gewissen beschwören?" Zeuge: „Jawohl." Ter nächste Zeuge, Gefreiter Bujeslawski, sagt aus: „Skopek ging etwa 4 Minuten vor dem Schuß fort, daß er wiederlam, habe ich nicht wahrgenommen. Allerdings leuchtete die Stalllaterne nur schwach. Wir erfuhren den Vorfall erst durch Steffen. Eine Reihe weiterer Zeugen bekunden ganz dasselbe. Ter nächste Zeuge ist Regimentschef, Oberstleutnant Herz von Winterfeld, der in geheimer Sitzung über die Tienst- thätigkeit des Rittmeisters v. Krosigk vernommen wird.
Nach einer halben Stunde wird die Oeffentlichkeit wiederhergestollt, und Oberstleutnant Herz von Winterfeld schildert nunmehr die Vorgänge unmittelbar nach dem Morde folgendermaßen: „Es war gegen dreiviertel 5 Uhr nachmittags, als der Unteroffizier Ehrenfelde bei mir in der Wohnung anklopfte und Die Meldung machte, daß Rittmeister v. Krosigk erschossen worden sei. Als ich mich an den Thatort begab, war der Rittmeister bereits tot in den Krümperstall getragen worden. Inzwischen war auch der Karabiner, mit dem die That verübt wurde, noch ganz warm in der Reitbahn aufgefunden worden, ebenso die Patronenhülse. Ich stellte sofort den Besitzer des Karabiners fest. Er gehörte einem Manne der zweiten Abteilung, der mitgeritten war. Ich übergab den Karabiner dem Leutnant v. Roeper zur Aufbewahrung. Tie Waffe war von dem Unteroffizier Tomnig zuerst entdeckt worden. Tomnig sagte mir, nachdem der Unfall bekannt geworden, sei er zu der Stelle hingelaufen, von der der Schuß gefallen war und habe sofort angeordnet, daß niemand die Bahn verlasse. Es wurde nunmehr gesondert gestellt, wer Tienst und wer keinen Tienst hatte. Unteroffizier Marten kam hinzu und stellte sich, trotzdem er keinen Tienst hatte, an den äußersten Flügel zu den diensthabenden Unteroffizieren. Verteidiger, R.-A. Horn: „Wohin stellte sich Fahnenschmied Skopek?" Zeuge: „Terselbe war schon festgenommen; er hatte sich verdächtig und sogleich Angaben gemacht, daß er etwas gesehen habe." Sachverständiger, Büchsenmacher Bergfeld, bekundet, es sei zweifellos aus dem ihm vorgelegten Karabiner, Modell 99, ein scharfer Schuß abge- feuert gewesen. Gerichtssekretär Hoffmann giebt an, Skopek wurde sofort nach der That darüber vernommen, wo er gewesen sei. Er sagte, er sei in der Schmiede gewesen, verschiedene Schmiede behaupteten bei ihrer Vernehmung, sie hätten ihn nicht gesehen., Erst am nächsten Tage sei dann Skopek mit den Behauptungen über seine erwähnten Wahrnehmungen hervorgetreten. Es folgt die Vernehmung des Rittmeisters v. Güstorsf, Garuisonültester aus Stallupöncn, wo zwei Schwadronen desselben Regiments in Garnison liegen und wo v. Krosigk früher gestanden hat. Am Tage des Mordes hat in Gumbinnen ein Kriegsgericht wegen Tiebstahls gegen zwei Leute stattgefunden. Zeuge war mit seinem Wachtmeister und zwei oder drei Zeugen dienstlich in der Stadt, sonst war niemand aus Stallupöncn beurlaubt. Marten ist Kaufmann, Konditor, Uhrmacher und
Tie Maschen waren aber mehr als gewöhnlich mit klarer Hirnflüssigkeit gefüllt. Aus dem Befunde bestimmter Maschen einen Schluß auf den Charakter des Rittmeisters zu ziehen, ist unzulässig. Tieselben Veränderungen kommen auch bei geistig normalen Menschen vor. Bei der Beurteilung des Geisteszustandes können sie nicht in Frage kommen. Sergeant Subeitat: „Unteroffizier Marten war zur Regimentskammer" kommandiert, um Telegraphentaschen revidieren zu helfen. Nach 4 Uhr bat ich Feierabend. Auf meinen Vorschlag legten die Unteroffiziere zusammen, es wurde Schnaps geholt und auch Hickel trank auf der Kammer mit. Als wir die Kammer verließen, war es noch hell. Ich war einen Augenblick in der Kantine, als ich wegging, war es halb 5 Uhr.
Präs.: „Aeußerte Marten in der Packkammer, daß er vormittags mit seinem Rittmeister Unannehmlichkeiten gehabt hätte?" Zeuge: „Nein." Präs.: „War er erregt? War sein Gesicht gerötet?" Zeuge: „Mir ist nichts aufge- allen." Präs.: „Auch nicht bei Hickel?" Zeuge: „Nein." Zeuge Unteroffizier Achenbach hat die aus der Packkammer kommenden Unteroffiziere angetroffen. Präs.: „Haben Sie sich den Tag gemerkt?" Zeuge: „Ja. Es war Löhnungs- appell." (Große Heiterkeit.) Präs.: „War denn sonst gack nichts weiter an dem Tage vorgefallen?" Zeuge.' „Jawohl, auch der Rittmeister ist erschossen worden." Zeuge Tragoncr Borchart: „Ich wurde nach Schnaps geschickt. Als ich aus der Kantine über den Kasernenhof ging, war es 4.15 Uhr." Zeuge Unteroffizier Achenbach: „Ich meine, wir waren schon zwischen 4 und 4.15 Uhr hinabgegangen." Angeklagter Hickel vortretend: „Als wir von der Kammer hinunterkameii,. war es nach 4.15 Uhr." Verteidiger R.-A. Horn: „Hat Achen- bach zu Hickel gesagt, als er von der Packkammer nach der Kantine tarn, zeigte die Uhr 4.20?" Achenbach: „Ja, HickeL ragte mich, wann er die Packkammer verlassen habe, ^chl agte ihm, daß dies nach der vierten Stunde gewesen sei." Kriegsgerichtsrat Lüdicke: „Weshalb kommt der Angeklagte erst jetzt damit?" Angekl. Hickel hervortretend: „Ich habe das im Arresthaus schon angeführt, meiner Ansicht nach war daraus kein solcher Werk zu legen." Tie nächste Zeugin, Maria Simoneit ist ein hübsches, großes, neunzehnjähriges Mädchen, das sehr geschmackvoll gekleidet ist. Sie ist mit Marten befreundet. Zeugin: „Er sprach niemals über den Rittmeister, weder in Gutem noch in Bösem. Wir waren die Tage vor dem Mord zusammen. Marten war luftig und vergnügt, mir ist nichts an ihm aufgefallen." Frau Marten, die Mutter des Angeklagten, eine gebrechliche Frau von 43 Jahren giebt an, daß der Angeklagte ihr einziger Sohn sei, ihre einzige Tochter ist mit dem Angeklagten Hickel verheiratet. Präs.: „Erinnern Sie sich des Mordtages?" Zeugin: „Ja, nachmjjtags kamen mein Sohn und mein Schwiegersohn in meine Wohnung. Tie Uhr hatte eine ganze Zeit vorher schon vier geschlagen. Als ie weggingen, war es noch nicht halb fünf Uhr." Präs.: „Ging Ihr Sohn mit Hickel weg?" Zeugin: „Ja, es wac etwa halb fünf Uhr." Präs.: „Kam Ihr Sohn nach einer Weile allein wieder?" Zeugin: „Ja, er betrat don Hornbor/' Präs.: „Haben Sie ihn gesprochen?" Zeugin: „Nein, ich erkannte aber ben Tritt. Er ging gleich raieber weg."» Zeugin erklärt, sich nicht zu erinnern, was bic Sohne mtt- einanber gesprochen haben; sie hatte Kopfschmerzen, da sie au Migräne leibe. Präs.: „Können unb wollen Sie Ihre Aussage beschworen?" Zeugin: „Wenn es sein muß, ja." Präs.: „Sie müssen nicht, Verwanbte haben bas Recht, die Eibesleistung zu verweigern." Zeugin: „Bestimmtes kann ich nickst sagen, was ich ausgesaat habe, kann ich verantworten." Tas Gericht beschließt, ba sich Frau Marten zur Eibesleistung bereit erklärt habe, ihr ben Eib abzunehmen. Tie sehr verhärmt aussehenbe Frau Marten wirb sobann nach der Eidesleistung entlassen. Tas Gericht beschließt, >urch Augenscheinnahme die Zeitdauer des Weges von der Vackkammer nach der Kantine und der Wohnung des Wacht- meisters Marten festzustellen. Ter Vorsitzende, Major von der Groben, verkündet, daß es aus dienstlichen Gründen dem Publikum nicht gestattet sei, militärische Gebäude zu betreten. Nach! Wiederaufnahme der Verhandlung wird nach einigen belanglosen Zeugenaussagen die Sitzung auf morgen rüfj halb zehn Uhr vertagt.
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