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1.2.1901 Erstes Blatt
 
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ung vermehrte. Da die Gräfin ohne direkte Nachkommen starb, überließ sie die Herrschaft Gleiberg ihren beiden Neffen Wilhelm und Otto, die sich nach dem Tode ihrer Tante in das Erbe teilten, wobei dem ersteren u. a. die Herrschaft über Gießen zufiel. Graf Wilhelm starb zwischen 1162 und 1167. Dessen Witwe, die Gräfin Salome, wohnte im Schlosse zu Gießen, was (wie der Name der heutigen Stadt überhaupt) erstmals im Jahre 1197 urkundlich er­wähnt wird. Da die Grafen Wilhelm und Otto von Glei­berg nicht Brüder, sondern Vettern, und als solche gleich erbberechtigt waren, und dem letzteren die Herrschaft Glei­berg zugefallen war, so lag es nahe für den Grafen Wilhelm, inmitten seiner Herrschaft (Gießen) auch eine Burg als Grafensitz zu schaffen. War doch die Zeit von der Mitte des 12. bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts die klassische Zeit des Burgenbaues in Deutschland. In jener Zeit baute man aber meist sehr langsam. Ties, sowie andere Umstände, sprechen dafür, daß mit dem Bau der Burg zu Gießen wohl schon zu Lebzeiten der Gräfin Clementia begonnen, und dieser Ban unter der Herrschaft ihrer Neffen fortgesetzt wurde, ja es scheint sogar zweifelhaft, ob Graf Wilhelm die Fertigstellung der Burg zu Gießen erlebt hat, da er urkundlich nur als Graf von Gleiberg und erst seine Witwe Salome als Gräfin von Gießen ge­nannt wird. Die Gräfin Clementia hatte ohne Zweifel ein großes Interesse daran, dem von ihr gestifteten Kloster Schiffenberg, auch den ausreichenden, zu jener Zeit sehr notwendigen Schutz zu gewähren, der vom Gleiberg aus zu üben besonders bei hohen Wasserständen der Lahn zeit weise unmöglich war. Mit Rücksicht hierauf kann man wohl mit Recht die Gründung und Entstehung der ältesten Teile der Burg in der Zeit von etwa 1140 bis 1171 verlegen, wofür auch die sehr dürftig vorhandenen ältesten architek­tonischen Gliederungen am Gebäude sprechen, die nicht dem romanischen Styl, sondern der Frühgothik angehören, die um die Mitte des 12. Jahrhunderts erstmalig auftrat.

Die Stelle, an der die in älteren Urkunden als Burg in den Gießen genannte Feste erbaut wurde, war wegen der Lage inmitten zahlreicher Wasserläufe sehr geeignet zur Verteidigung sowohl, wie zur Beherrschung des Fluß- ü'berganges über die Lahn. Letzterer hatte als Knotenpunkt mehrerer wichtiger Handelswege schon damals erhöhte Be­deutung, und es scheint nicht ausgeschlossen, daß die älteren Grafen von Gleiberg, die zurzeit der Salier als Grafen des Mittellahngaues in des Königs Namen für die Sicherheit der Verkehrswege zu sorgen hatten, schon früher hier an der Furt über die Lahn einen festen mit Burgmannen besetzten Stützpunkt errichtet hatten. Auf eine solche Anlage, die nur aus Erdwällen mit Pallisaden und Wassergräben bestand, innerhalb der die Bewohner in hölzerne Gebäude untergebracht waren, läßt auch der im botanischen Garten noch vorhandene, tief gelegene Teil des Stadtbaches, der alte Wallgraben, schließen. Es war dem 12. Jahrhundert eigen, derartige Wallburgen,motae" genannt, nach Bedürfnis durch die festeren Steinburgen zu ersetzen, besonders seitdem zurzeit der Hohenstaufen die Vasallen begannen sich von ihren Lehnsherr mehr und mehr unabhängig zu machen. Die gesamte Anlage der Burg läßt in ihren ältesten Teilen und in der dem Quadrat lief) nähernden Grundform noch recht gut die mittelalterige motae" erkennen, bei der zu besserer Verteidigung der Wehrturm, dem bedrohtesten Punkte der Ringmauer, also dem Eingang, thunlichst nahe gerückt ist. Daher wird auch der früher im Interesse der Sicherheit einzig vorhanden gewesene Zugang der Burg auf der südöstlichen Seite, also nach der Feidelschen Hofraithe hin zu suchen sein, an welcher Stelle sich auch das Thor zum innern Hof befindet, dem jedenfalls hier ein kleiner, den Eingang deckender zweiter Hof vorgelagert war.

Der jetzt nur noch auf zwei Seiten (nach der Feidelschen Wirtschaft hin unterirdisch) vorhandene Wassergraben lief rings um die Burg und erhöhte so deren Sicherheit. Aus dem Wallgraben direkt aufsteigend erhob sich, den inneren Burghof umschließend, nach vier Seiten die starke, mit Zinnen gekrönte Ringmaicer, an die sich die Wohn- und Wirtschafts-Gebäude anlehnten. Wenn auch die Mauer- zinnen infolge der vielen Auf- und Umbauten der Burg im Laufe der Jahrhunderte verschwunden sind, so ist doch die an dem Wehrturm (Heidenturm) beiderseits an­schließende Ringmauer jetzt noch überall als solche er­kennbar, wie es auch sicher ist, daß der nach dem Kanzlei­berg gerichtete Gebäudeteil, soweit er jetzt frei dasteht, der älteste Bau der Feste ist, d. h. aus der Zeit der ersten Anlage stammt, und wohl die Kemenate der Gräfin Salome enthalten haben mag.

Die Gräfin Salome hatte keine Söhne, sondern nur eine Tochter Mechthild, die ihrem Gemahl, dem Pfalz­grafen Friedrich von Tübingen, die Herrschaft Gießen als Mitgift zubrachte. Von den Söhnen dieses Pfalzgrafen erbte der jüngste, Wilhelm, die Herrschaft Gießen, und nannte sich ebenso wie dessen Sohn UlrichGraf von Gießen". Beide Grafen, deren Güter hauptsächlich in Würt­temberg lagen, haben jedoch nur kurze Zeit und vorüber­gehend in der Burg zu Gießen gewohnt. Graf Ulrich starb am 5. August 1265, in welchem Jahre Burg und Herrschaft Gießen durch Kauf an die Landgrafen von Thüringen und Hessen überging.

Da die Grafen aus dem Hause Tübingen nur zeitweise in Gießen residierten, so waren sie durch einen Amtmann soffiziatus) hier vertreten, der die Verteidigung von Burg und Stadt in Kriegsnöten zu leiten hatte, und in der Burg wohnen mußte. Da nun der alte (nach dem Kanzleiberg gercchtete) Bau zu klein war, um gleichzeitig als Wohnung »es Amtmanns und als Absteigequartier für die Grafen IV ?Jenen' 1° entstand ein weiteres Gebäude an der nord- ostlichen Rnigmauer und zwar der jetzige nach dem bota- nlschen Gacten zu gerichtete Flügel. Nach den vorhandenen flid)itcnoiii)d)eii L>chmuckformen zu schließen muß dieser Bau, wenigstens m seinem unteren massiven Teil, den Grafen aus dem Hause Tübingen zugeschrieben werden. In diesem Gebäude ist auch der Palast, in dem die Grafen bei ihren Besuchen Hof und Gericht hielten, vorhanden

Nach Erbauung des Grafensiyes und in Verbindung damit, der nordwestlich gelegenen zweiten Burg für die Burgmannen (diese ist an der Stelle des heutigen Burg grabens und des Stadtkirchturmes zu suchen), hatte sich zwischen beiden Burgen die ebenfalls mit einer festen Mauer umgebene Stadt Gießen gebildet, und zwar wohl schon gegen Ende des 12. Jahrhunderts. Die Stadt war an Länglich noch klein und unbedeutend, aber das 13. Jahr­hundert war ihrer Entwickelung zur größeren Selbständig­keit günstig.

Wie schon erwähnt, gingen Stadt und Feste 1265 an die Landgrafen von Thüringen und Hessen über. Die Burg zu Gießen spielte unter den ersten Landgrafen keine Rolle, da diese in den geräumigen Schlössern zu Kassel und Mar­burg wohnten, und von dort aus regierten. Es fanden daher am hiesigen Schlosse nahezu drei Jahrhunderte lang gar keine, oder nur sehr geringe bauliche Veränderungen statt, und die Blütezeit der Gothik ging spurlos an ihm vorüber. Die noch vorhandenen spitzbogig geschlossenen Thore und Thüren gehören noch dem sogenannten lieber« gangsstyl an. Während dieser langen Zeit diente das Schloß ausschließlich nur >als Sitz des Burgvogtes.

Erhöhte Bedeutung gewann die Stadt Gießen, und damit auch das alte Schloß erst, als die Landgrafschast Hessen geteilt, und Oberhessen (mit wesentlich anderen Grenzen als heute) selbständige Grafschaft wurde. Die erste Teilung fand nach dem Tode des Landgrafen Ludwig I. (des Friedfertigen) statt. Die zu Marburg residierenden Landgrafen Heinrich III. (der Reiche) 14581483, und Wil­helm III., 14831500, hatten anscheinend für unser altes Schloß kein Interesse. Unter Philipp dem Großmütigen, 15091567, waren sämtliche hessische Lande wieder in einer Hand vereinigt, und es erkannte dieser scharfblickende Fürst die strategisch wichtige Lage Gießens, das er durch Erdwälle, Schanzen' und Gräben zu einer für die damalige Zeit starken Festung umwandelte. Wenn Philipp daher auch zeitweise und namentlich während der Fehde mit Franz v. Sickingen sich hier im alten Schlosse zu Gießen aufhielt, so ließ ihm doch sein thatenreiches Leben zu größeren Bau­projekten für dasselbe wohl keine Zeit. Dagegen war sein zweiter Sohn Ludwig, genannt Testator, der bei der Teil­ung als Ludwig IV. Landgraf von Oberhessen wurde, und von 15671604 regierte, ein sehr baulustiger Fürst. Dieser erweiterte nicht nur seine Residenz, das Schloß in Mar­burg, sondern zeigte auch ganz besonderes Interesse für Gießen. Den infolge des großen Brandes von 1560 ent­standenen freien Raum in der Nähe des Schlosses benutzte er zur Anlage des heutigen PlatzesAm Brand", den er mit einer ganzen Anzahl neuer Bauten umgab. So wurde 1570 das neue Schloß (jetzt in der Renovierung befindlich) begonnen, und 1585 das Zeughaus (jetzt alte Kaserne). Auch das alte Schloß erfuhr in der Folge eine durch­greifende Veränderung.Landgraf Ludwig hatte", wie es in einer alten Inschrift hieß,im Jahre 1590 unter Amt­mann Rudolf Rau von Holzhausen den Schloßbau so wie er sich bis zur letzten Veränderung befand, neu zurichten lassen". Diese Zurichtung bestand in der Verbindung der beiden Gebäude durch den am Brand stehenden Mittel­flügel des Schlosses, die seitdem dessen Hauptfront bildet, und mit zwei Giebeln abschloß, die, nach alten Zeichnungen zu urteilen, abgetreppt waren, und daher den stattlichen Eindruck des ganzen Gebäudes erhöhten.

Wenn der neue Bau höchst einfach ausgeführt wurde, so findet dies wohl darin seine Erklärung, daß die größeren und zahlreichen anderen Bauten des Landgrafen dessen Kasse erschöpft haben mochten.

Das so erweiterte Schloß diente seitdem als Sitz der Regierungsbehörden alsKanzlei", wovon der nach der Sonnenstraße zu gelegene Teil des Platzes den Namen Kanzleiberg" erhielt.

Nachdem unter Landgraf Ludwig V. 1607 die Univer­sität gegründet, und der stattliche Universitätsbau, ein imponierender massiver Steinbau mit Giefeln, hinter dem sich turmartig die Sternwarte erhob, errichtet worden war, verband man dies Gebäude mit dem alten Schloß durch eine steinerne Brücke, die erst 1763 wieder abgerissen wurde. An Stelle des ehemaligen wieder entfernten Universitäts­gebäudes wurde zu Anfang dieses Jahrhunderts die Biblio­thek errichtet, ein höchst nüchtern wirkendes Gebäude, mit einer riesigen Steinkiste vergleichbar. Im Jahre 1830 voll­endete man das Werk der Pietätlosigkeit am alten Schloß, indem man bei einem damals daran vorgenommenen Um­bau durch das Brechen großer Lichtöffnungen und Thüren dem Bauwerk damit seinen früheren Charakter fast gänzlich raubte. In den 60er und 70er Jahren beherbergte die Burg das Stadtgericht und das Kreisamt, sowie das Polizeiamt, und diente in den 80er Jahren, als das 116. Infanterie-Regiment um ein Bataillon verstärkt wurde, einer Kompagnie als Kaserne. Seitdem ist sie dem Verfalle preisgegeben gewesen. Das alte Schloß war bis zum Jahre 1893 im Besitz des Hessischen Staates. Im Staatsbudget für die Jahre 1888/1891 war die Einrichtung von Dienst­wohnungen in dem Gebäude vorgesehen, fand aber nicht die Zustimmung der Landstände, weshalb im Entwurf des Staatsbudgets für 1891/1894 ein Kredit von 9900 Mark ein­gestellt wurde, um das Gebäude abzubrechen.

Die städtische Verwaltung konnte sich mit Recht mit dem Gedanken nicht einverstanden erklären, daß das älteste Gebäude der Stadt, an das deren Geschichte anknüpft, vom Erdboden verschwinden sollte. Der gleichen Ansicht waren unsere Geschichtsfreunde, und es gelang die Zu- timmung der einschlägigen Faktoren, vor allem die Ge­nehmigung unseres Landesherrn, dafür zu erwirken, daß die Gebäude des alten Schlosses, einschließlich des Heiden­turmes der Stadt Gießen als freies Eigentum überwiesen und ihr überdies noch die für die Abbrucharbeiten vor­gesehenen 9900 Mark zur Verfügung gestellt werden, wo­gegen die Stadt die Verpflichtung übernahm, die Gebäude zu renovieren, soweit sie historisches Interesse haben. Die Stadt verpflichtete sich weiter die hergestellten Räume für öffentliche, gemeinnützige, die Interessen der Provinz Ober­hessen fördernde Zwecke, insbesondere zur Unterbringung der auf die Oberhessische Geschichte Bezug habenden Samm­lungen, dienstbar zu machen, und die Gebäude für alle Zeiten entsprechend zu unterhalten.

Durch die Wiederherstellung des alten Schlosses glaubt man im Mittelpunkt unserer Stadt eine Sehenswürdig­keit, und damit einen Anziehungspunkt mehr für den Tou­risten und Fremden zu schaffen. Gleichzeitig will man den wertvollen Sammlungen des oberhefsischen Geschichtsvereins zweckmäßige Räume geben, und obendrein für unseren Landesherrn eine Residenz schaffen. Wenn sich S. K. H. der Großherzog entschließen würde, das neu restaurierte Gießener Schloß in jedem Jahre zu vorübergebendem Auf­enthalte zu wählen, dann würde gewiß oie gesamte Gießener Bürgerschaft mit Freuden der Wiederherstellung .zustimmen. Wir können nur wünschen, daß, wenn unsere städtischen Körperschaften den Wiederaufbau beschließen sollten, die auf ihn gesetzten patriotischen, künstlerischen und materiellen Hoffnungen in Erfüllung gehen.

Deutscher Reichstag.

Berlin, 30. Jan.

Die Beratung der Anträge betreffend die Wohnungs - frage wird fortgesetzt.

Abg. Möller (natl.) begründet in einem Schlußwort die von den Nationalliberalen beantragte Resolution. Seine Freunde wollten sich auf das Erreichbare beschränken und hoffen, daß durch Zusammenwirken von Einzelstaaten und Kommunen Nützliches erreicht werde. Es empfehle sich, int Reichsamt des Innern eine dauernde Abteilung für die Angelegenheiten der Wohnungsfrage zu errichten.

Abg. Dreesbach (Soz.): Unser Antrag verlangte ein Wohnungsgesetz von Reichswegen. Was uns Graf Posa- dowsky versprochen hat, war nur recht wenig; wir werden an die Einzelstaaten verwiesen. Ist denn das Reich nur Dann Einzelstaat und kompetent, wenn es sich um unge­zählte Millionen für Heer und Marine handelt? Braucht man auf die Einzelstaaten keine Rücksicht zu nehmen und soll man nur dann den föderativen Charakter des Reiches betonen, wenn es sich um Wohlfahrtseinrichtungen im all­gemeinen Interesse handelt? (Sehr gut! bei den Soz.) Das Wohnungselend treffen wir auch auf dem Lande, wenn die Herren rechts es auch nicht zugeben wollen. Platz zum Bau von Wohnungen ist auf dem Lande genug vorhanden, schade nur, daß die Wohnungen nicht gebaut werden. (Sehr richtig! bei den Soz.) Wie die Wohnungen in Ostelbien aussehen, das zeigen die Etatsverhandlungen des preußi­schen, Abgeordnetenhauses im Jahre 1897, in der die un­erhörten Wohnungszustände in Trakehnen als Skandal be­zeichnet worden sind. (Sehr richtig! bei den Soz.) Die Herren (nach rechts) leugnen das Wohnungselend nur ab, weil es ihnen an den Geldbeutel gehen würde. (Sehr richtig? bei den Sozialdemokraten.) Eine Enquete ist über­flüssig. Den Regierungsstellen sollte das Material nicht fehlen. Jetzt handelt es sich darum, thatkräftig einzu- greifen. (Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Nur durch ein Reichswohnungsgesetz, durch staatliches und kommunales Eingreifen, durch rationelle Bauordnungen und durch eine energisch durchgeführte Wohnungsinspektion könne abge­holfen werden.

Für den Antrag Schrader auf Einsetzung einer Kom­mission zur Herbeiführung einer W o h n u n g s e n q ue te und zur Erwägung, ob reichsgesetzliches Eingreifen an ge­zeigt erscheint, nimmt das Schlußwort

Abg. Eckart (d. Vp.): Die Erklärung des Reichskanz­lers ist um so unverständlicher, als die Regierung zugiebt, daß große Mißstände auf dem Gebiete des Wohnungswesens bestehen, die nur durch Gesetz beseitigt werden können. Von den vorliegenden Anträgen ist der Antrag Schrader dringend zu befürworten; er will die Sache in Fluß bringen, bindet sich aber nicht auf bestimmte Forderungen. Ich bitte Sie, denselben anzunehmen. (Bravo! links.)

Es folgt die Beratung des von der freisinnigen Volks­partei eingebrachten Gesetzentwurfs zur Aushebung der Theaterzensur.

Abg. Dr. Müller-Meiningen (fr. Vp.) setzt zunächst auseinander, daß in dieser Angelegenheit der Reichskanzler kompetent sei, ferner, daß die Verordnung, auf der in Preußen die Theaterzensur beruhe, in Widerspruch mit der preußischen Verfassung stehe. Aus der Thatsache, daß die Reichsgewerbeordnung nichts von einer Theaterzensur ent­halte, müsse man folgern, daß sie 'für das Reich nicht be­stehe. Die Rechtslage in den einzelnen Bundesstaaten sei sehr verschieden. Manche üben eine Theaterzensur, manche kennen sie gar nicht. Es sei also notwendig, von Reichs­wegen gründlich Ordnung zu schaffen, in diesem Wirrwarr, sowohl aus staatsrechtlichen und juristischen GLünden, wie aus praktisch-künstlerischen Gründen. Wenn jetzt endlich eine ernste Erregung gegen die Theaterzensur in Fluß gekommen- sei, so sei dies das Verdienst des Berliner Polizei-Präsi­denten v. Richthofen, der die moderne Richtung im Drama durch die Zensur zu unterdrücken unternahm und in diesem Bestreben durch seinen Nachfolger unterstützt wurde. Mag die moderne Richtung sein, wie sie will, über philosophisch- . ästhetische Fragen können wir uns unterhalten, aber lassen wir doch um Gotteswillen die Polizei damit in Ruhe. (Zu­stimmung und Heiterkeit.) Redner führt eine Reihe Zensur- striche an. Am Ende eines Schwanks spricht ein Trunkener von der Grabschrift, die ihm gesetzt werden soll:Und wenn einst naht der Auferstehungstag, ich bleibe liegen." (Heiter­keit:) Diese Stelle hat die Zensur gestrichen. In dem Dreyer'schen StückDie Großmama" sagt ein Dienstmädchen: Ich bin kein gewöhnliches Dienstmädchen, ich bin eine ge­prüfte Jungfer"; diese Stelle strich der Zensor. (Große Heiterkeit.) Mir wird von einem Herrn am Bundesratstisch zugeflüstert, daß das ganz richtig sei, solche Schweinereien Dürfe man nicht durch geh en lassen. (Große Heiterkeit im ganzen Hause.) Wo ist da etwas von Schweinerei? An diesem Beispiel sehen Sie, wie man in den Amtsstellen geneigt ist, das Zensoramt aufzufassen. (Lebhafte Zustimm­ung.) In demselben Stück treten ein Baron Joachim und sein Diener Friedrich auf. Beide sind sehr korpulent. Der Baron sagt zum Diener:Kommt es Dir nicht niederschme^ ternd zum Bewußtsein, daß Dein Wanst eine soziale Un­verschämtheit ist?" Der Zensor begriff nicht, was das heißen solle und strich das Wortsozial". (Stürmische Heiterkeit links.) Der Baron fährt fort:Mein Bauch ist ein Grund­stein der Verfassung ein Kulturfaktor, Deiner aber ist re­volutionär! Begreifst Du das?" Friedrich:Nein, Herr Baron!" Joachim:Dummes Luder!" Das kam dem Zenso» so ordnungswidrig vor, daß die ganze Stelle gestrichen wurde. In Berlin ist ein in den Kanal gefallener und unver­sehens als Regierungsrat wieder aufgetauchter Landrat Namens Dumrath zum Zensor gemacht worden. (Große Heiterkeit links.) Der Herr sollte sich das Wort TreitschkeH über die Zensoren ansehen:Das Amt des Zensors war zu allen Zeiten so gehässig, daß die Zensoren fast immer als schlechte Menschen betrachtet wurden. (Große Heiterkeit.) Ein schlechter Mensch ist Herr Dumrath nicht, er scheint ganz gutmütig zu sein, aber er fühlt sich unsicher und soll sich einen großen literarischen Beirat gewählt haben. Wer ist denn das? Sollte es wirklich Herr Laufs sein? (Große Heiterkeit links.) Im September v. I. sind 16 Stücke be-- anstandet worden. Ein Verbot war besonders bedenklich/ das Verbot von TolstoisMacht der Finsternis"; es ist verboten worden, weil sein Gesamtinhalt zuOrd- nungs- und sittenpolizeilichen Bedenken Anlaß gegeben hat". (Größe Heiterkeit, links.) Später ist das Verbot wieder aufgehoben worden. Herr v. Rheinbaben hat den Fehlgriff zugegeben; derartige Fehlgriffe blamieren unsere Theater- "zensur vor der ganzen Welt (Lebhafte Zustimmung links.)