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Nr 27 Krftes Blatt
Sfotitag den 1. Februar 151. Jahrgang 1801
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger
Alle Anzeigen-Vennittlungsstellen des In- und AaS- lundes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. Zeilenpreis: lokal 12 Pf., auswärts 20 M.
Bezugspreis vierteljährl. Mk. 2JO monatlich 75 Pfg. eit Bringerlohn; durch die Abholestellen vierteltährl. Ml. 1.90 monatlich 65 Pfß.
Bei Postbezug Mk. 2.— viertcliährL. ohne Bestellgeld.
Annahme von Anzeigen zu der nachmittags für freu folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Dorrn. 10 Uhr. Abbestellungen spätestens abends vorher.
erscheint tägklch mit Ausnahme M
Montags.
Sie Sießener Mamitienötttter werden dem Anzeiger im Wechsel mit „Hess. Landwirt" u. „Blätter für Hess. Volkskunde" wöchU. 4 mal beigelegt.
Aints- unb Anzeigeblutt für den Tiveis Gieren.
Aedaktiou, Expedition und Druckerei: rchulstrahe Nr. 7.
Gratisbeilagen: Gießener Familienbiälter, Der hessische Landwirt, Dtätter für hessische Volkskunde.__________________
Adresse für Depeschen: Anzeiger 6lc|ee.
Fernsprecher Nr. 5L
Amtlicher Teil.
Gießen, den 29. Januar 1901. Betr.: Beitreibung der Gemeindeeinkünfte.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au die Großh. Bürgermeistereien und die Gemeiudeetuuehmer des KreiseS.
Unter Bezugnahme auf unser Amtsblatt Nr. 5 vom 23. Mai 1899 erinnern wir Sie an die Vorlage der Pfandbefehle gemäß Ziffer 2 desselben.
v. Bechtold.
Gießen, den 29. Januar 1901.
Betr.: Das Reichsgesetz vom 14. Mai 1879 über den Verkehr mit Nahrungsmitteln.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an Vrosth. Polizeiamt Gießen und die
Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des KreiseS.
Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 26. Februar 1886 (Anzeigeblatt Nr. 46) sehen wir der Einsendung der vorschriftsmäßigen Auszüge auS der von Ihnen zu führenden Tabelle über die im Jahre 1899 vorgenommenen Untersuchungen von Nahrungsmitteln und Gebrauchsgegen- ständen bis zum 25. Februar d. I. entgegen.
Sie wollen in der Tabelle auch angeben, bei welcher Stelle (z. B. dem chemischen Untersuchungsamt für die Provinz Oberhesseu) die betr. Untersuchungen stattgefunden haben. Die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden werden diesbezüglich auf unser Ausschreiben vom 26. März 1895 (Anzeiger Nr. 75 betr. Ausführung der Kontrolle von NahrungS- und Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen durch das chemische Untersuchungsamt für die Provinz Oberhessen in dem Kreise Gießen) hingewiesen.
I. V.: Dr. Wagner.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 11 der Fernsprechgebühren-Ordnung vom 20. Dezember 1899 (Reichsgesetzblatt Nr. 51) wird Folgendes bekannt gemacht:
Für jeden Anschluß an das Fernsprechnetz in Gießen, welcher nicht weiter als 5 Kilometer von der VermittelungS- stelle entfernt ist, beträgt vom 1. April 1901 ab
A. die Bauschgebühr 140 Mk.,
B. wenn an deren Stelle die Grundgebühr und Gesprächsgebühren gezahlt werden,
1. die Grundgebühr 60 Mk.,
2. die Gesprächsgebühr 5 Pfg. mindestens 20 Mk. jährlich.
Die Teilnehmer, welche an Stelle der Bauschgebühr die Grundgebühr und Gesprächsgebühren zahlen wollen, wüsten dies dem Kaiserlichen Postamt I in Gießen bis Ende Februar schriftlich mitteilen. Sie erhalten alsdann zum 1. April andere Anschlußnummern.
Teilnehmer, deren Jahresgebühren zur Zeit niedriger sind, alS die künftig geltende Bauschgebühr, können ihre An- schlüste zum 1. April kündigen. Die Kündigung ist bis Ende Februar schriftlich bei dem Kaiserlichen Postamt I in Gießen anzubringen.
Darmstadt, den 26. Januar 1901.
Kaiserliche Ober-Postdirektion.
Holfeld.
ßkhrgMg für Gdfiban au der Sroßherjogl. Vbßballschule und zgudvirtschastlichea Uinterschule jn Friedberg 1901.
1. Ordentlicher Lehrgang. Dauer vom 18. März bis 28. September. Im Juni find Ferien.
Die aufzunehmenden Schüler müssen ein Alter von mindestens 16 I ihren haben.
Die Lch> facher sind: 1. Agrikultur-Chemie, Bodenkunde und Düngerlehre. 2. Botanik (Morphologie, Ai.atomt« und Physic.- logte d-S Obftbaumetz). 3 Zoologie (die tierischen Schittl-noe »vd Nützlinge des Obstbaumek). 4. Obstbau und Obst- »erwertung. 5 WtrtschattSlehre. 6 Buchführung. 7. Deutsche Sprache. 8. R-chnen. 9. Zeichnen. 10 Hebungen im chemt- fchen und botanlsch physiologtschen Laboratorium. H Hebungen im Obstbau. yzx
Honorar für Hessen 30 Mk., für Ntchthesten 50 Mk.
2. Arrherordentltcher Lehrgang.
a. Kursus für Baum- uud Straßenwärler. Beginn am 18. März.
Dauer 10 Wochen, und zwar 7 Wochen im Frühjahre, 2 Wochen im Sommer, 1 Woche im Herbste. Die Te'lnebmer wüsten ein Alter von mindestens 16 Jahren habm. Theoretischer
Unterricht von 10—12, Hebungen im Obstbau und prakischen Arbeiten von 7—10 und 2—6 Uhr täglich.
Honorar 20 Mk. für Private und Nichthefsen; Schüler auS Hessen, welche sich zu berufsmäßigen Baumwärtern auSbtlden und von Landwtrtfchafllichen BezttkSoeretnen, Gemeinden r:. geschickt werden, find honorarfrei.
b. Kursus für Obstweinproduzenten. Vom 15. bis 20. April.
Er umfaßt die Bereitung der Obstweine. GärungSchemie einschl. Retnbefen. Obstweinkrankbetten. Uebungm im Laboratorium. Vorträge von 10—12. Uebungen von 2—5 Uhr.
Honorar für Hessen 10 Mk, für Nichthefsen 15 Mk.
c. RepetitiouSkursus für Baum- uud Straßeuwärter. Dauer vom 22.—27. April.
Für Baum- und Straßenwärler, welche schon einen Kursus im Obstbau besucht oder längere Praxis haben. 10 Teilnehmer aus Oberhessen erhalten vom Oberheff. Obstbauverein eine Reiseoergütung von 10 Mk. und können nach bestandener Schluß- prüsung den Titel „Vereinsbaumwart deS Oberheff. Obstbau- veretnS" erhalten.
Für berufsmäßige Baum- und Straßenwärter ist der Kursus honorarfrei. Für Private und Ntchtheffm beträgt das Honorar 10 Mk.
d. Obstbaukursus für Geistliche, Lehrer und sonstige Freunde des Obstbaues. Dauer 14 Tage. Erster Teil vom 22.-27. April. Zweiter Teil im Sommer nach Uefcer einkunft mit den Teilnehmern.
Honorar für Hessen 10 Mk., für Nichthessen 15 Mk.; hessische Lehrer fiel
e. Kursus für die Kandidaten des Prediger-Seminars und Freunde des Obstbaues aus Friedberg und Umgebung Dauer vom 1. Mai bis Ende August.
Vorträge Freitag von 5-7 abendS; Uebungm im Obstbau SemStag vormittag und Montag nachmittag. Honorar für H.ffen 10 Mk., für Nichthefsen 15 Mk.
f. Obstverwertungskurse für Frauen. Erster Kursus vom 2.-4. September. Zweiter Kursus vom 9. bis 11. September.
Honorar 3 Mk. für Teilnehmerinnen aus Hessen, sonst 5 Mk. g. Obstverwertungskursus für Männer vom 23. bis 28. September.
Honorar 10 Mk. für Hessen, 15 Mk für Nichih'ssen.
Der Unterrichtsplan und die näheren Bestimmungen find durch unterfertigte Direktion zu erhalten.
Großherzogliche Direktion der Obstbauschule und Landwirtschaftlichen Winterschule.
Dr. v. Peter.
Der Gesetzentwurf über die Gemeiudeumlageu.
Zu dem der Kammer vorgelegten Gesetzentwurf über die Gemeindeumlagen, dessen wesentlichen Inhalt wir unsern Lesern in Nr. 25 vorgeführt haben, sind verschiedene Vorstellungen eingegangen. _
Die Handelskammer Mainz, der sich in einzelnen Teilen die Handelskammer Bingen anschließt, wünscht, es möge gestattet werden, Ausländern und Angehörigen an - oererBundesstaatenohneErwerbsthätigkeit die Gemeindeeinkommensteuer biszudreiJahrenganz oder teiltveise zu erlassen. Die in dem Entwürfe vorgesehene Steuerfreiheit für Nichthessen bezüglich des Einkommens aus hessischem Besitze oder Gewerbe, wenn in dem betr. Staat hessischen Staatsangehörigen dasselbe gewährleistet ist, wird für außerordentlich bedenklich und das den Eifenbahnverwaltungen zugesprochene Recht von ihrem Reineinkommen noch eine dreieinhalbprozentige Verzinsung bei der Veranlagung zur Gemeindesteuer in Abzug bringen zu dürfen, für unbillig erklärt. Schließlich wird gewünscht, „auf die Heranziehung eines nur für einen Teil des Jahres in ihrem Bezirk wohnhaften Steuerpflichtigen auch dann verzichten zu können, wenn der Aufenthalt länger wie drei Monate dauert."
Eine letzte Vorstellung des Farbwerks Mühlheim und weiterer 18 Aktiengesellschaften des Großherzogtums begehrt, „daß einem für diesen Zweck zu ernennenden Spezialbevollmächtigten einer Aktiengesellschaft aktives und passives Wahlrecht für die Aktiengesellschaft eingeräumt und unter Voraussetzung der Zahlung einer gewissen Quote der Kommunalsteuer Sitz und Stimme im Gemeinderat gewährt werde." „ c . _ ,
Der zweite Ausschuß ist damit einverstanden, ,,daß der vorliegende Gesetzentwurf nur einen interimistischen Charakter tragen soll." Nicht billigen konnte man den Wegfall der Kapitalrenten st euer, und kein einziger der von der Regierung vorgebrachten Gründe wenn man auch manche Bedenken nicht verkannte war stark genug, ihrer Berechtigung stattzugeben. Der Ausschuß findet vielmehr in der Kapitalrentensteuer, die, einmal eingeführt, nicht wieder aufzugeben fei, ein notwendiges Korrelat zur fortdauernden Grundsteuer. Zustimmung findet der Gedanke, daß der Steuerpflichtige grundsätzlich an seinem Wohnorte zur Steuer heranzuziehen sei, auch daß denjenigen Steuerfreiheit bezüglich ihres Einkommens aus Grundbesitz und Gewerbe, die außerhalb des
Großherzogtums liegen, zu gewähren sei, wenn der betreffende Staat Gegenseitigkeit leistet, d. h. auch das Einkommen seiner Angehörigen aus hessischem Besitze steuer- rei läßt.
Die Steuerfreiheit bezüglich des Einkommens aus hessi chem Besitze oder Gewerbe auch für die Angehörigen der jenigen Staaten, die darin Gegenseitigkeit gewähren, will der Ausschuß, gemäß der Vorstellung der beiden Handelskammern, nicht eintreten lassen. Man will also demgemäß das Einkommen aus Grundbefitz und Gewerbe da versteuert wissen, wo es auch erworben wird. Mit den übrigen Bestimmungen, die der Regierungsentwurf trifft, erklärt sich der Ausschuß gegen geringe Abweichungen einverstanden, insbesondere auch mit der Art der Berechnung der Gemeindeumlagen.
Der Hauptgegensatz zwischen Regierung und Ausschuß besteht darin, daß letzterer auch für die Gemeinde- besteuerung die Kapitalrenten steuer vorstehr, während jene dieselbe g e strichen hat. Sollte die Kammer dem Ausschüsse zustimmen — und wir glauben dies so könnte dieserPunkt dasganzeGesetzzuFalle bringen. Wir vermuten, die Regierung wird von chrem Standpunkte, den sie mit viel Material motiviert hat, nicht abgehen. Jedoch könnte ein Mittelweg eingeschlagen werden, der gewiß die Sympathie vieler gewinnen wird. Wir haben kleine Rentner und Pensionäre, die bei bescheidenen Ansprüchen von ihrer schwachen Pension und noch geringeren Rente die wenigen Jahre ihres Alters ohne Sorgen zubringen können. Wir würden es als unbillig empfinden, diese verhältnismäßig gerade so heranzuziehen, wie den Kapitalisten. Durch die Besteuerung seines Einkommens ist seine Leistung an die Gemeinde groß genug. Es wäre daher zu empfehlen, alle die von der Verpflichtung zuy Kapitalrentensteuer zu entbinden, die, bis zu einem gewissen Betrage, kein weiteres Einkommen als ihre Pension und Rente oder Rente allein aufzuweisen haben, hingegen alle die, die höhere Rentenbezüge oder nebenher auch noch Einkommen aus Grundbesitz oder Gewerbe haben, der Steuerpflicht zu unterwerfen, und zwar mit v erschürfter Progression. Hierdurch würde für die Städte, denn sie werden doch fast ausschließlich bei einer Kapitalrenten^ besteueriing interessiert sein, ein Verlust nicht entstehen, da das, was ihnen durch die Befreiung der kleinen Rentner abgeht, durch die Progression wieder eingeholt wird. Daß der Ausschuß auch die Nichthessen Mit rhrem Einkommen aus hessischem Besitze auf jeden Fall besteuern will, entgegen dem Regierungsentwurf, halten wir für keinen so weiten Abweg, als daß dadurch, eine Einigung nicht herbeigeführt werden könnte. (
Zur Wiederherstellung der alten Kurg in den Stehen.
Seit Jahren spielt die Wiederherstellung der alten Burg in den Gießen, wie das alte Bauwesen in den alten Urkunden genannt wird, in unserem Stadtparlament et ne Rolle, und häufig wurde in demselben bet passender G^ leqenheit ungefragt, wie die dem Anscheine nach TIt Endlose sich' hinziehende Schloßbau-Angelegenheit stehe, worauf von Jahr zu Jahr der Bescheid gegeben wurde, daß die baldige Vorlage des Bauprogramms erfolgen werve.
Als vor ca. acht Monaten unsere Stadtverordneten dem Architekten E. Hofmann in Herborn, einem Meister m der Kunst der Wiederherstellung alter Bauten, die Schloß-Angelegenheit durch die Bürgermeisterei übertragen fließen, kam endlich Bewegung in die Sache- Mit Feuereifer entwarf Hofmann seine Pläne zur Restauration der alten Burg an der Ecke des Brand, welche dte volle Billigung der zuständigen Instanzen fanden und, wie man erfahrt, auch' die Bewunderung seiner Fmhgenossen finden, soweit diese Gelegenheit hatten, die Zeichnungen und Plane em- ruseben "^n der nächsten Stadtverordneten-Sttzung soll die Schloßangklcg<!nl>eit endlich ifire enbgittige 6rt.eb.gung finden durch eine Vorlage der Hofmannschen Plane zur Genehmigung. , . ~.
Seitdem nun vor einigen Monaten tm alten Schloß ein Baubureau errichtet, und der Bürgerschaft ein sichtbares Zeichen dadurch geworden ist, daß es mit dem Schloßbau nun Ernst wird, hat mancher von uns das hochinteressante Innere des alten Baues in Augenschein genommen, und wer dies bisher gethan hat, hegt gewiß den Wunsch, daß endlich mindestens dem Verfall des Gebäudes Einhalt ge than werde. Ob sich die nur mit größeren Geldopferu ausführbare völlige Restaurierung oder nur die Erhaltung des Vorhandenen empfiehlt, das bedarf eingehender Erwägungen. Im allgemeinen sind wir keine Freunde von Restaurationsarbeiten. .
Gewiß ist es an der Zeit, nach der Geschichte der alten Burg in den Gießen zu forschen. Uns wird das Nach stehende darüber mitgeteilt: . r .
Auf der Stammburg Gießens, dem Glerberg, do minierte zu Anfang des 12. Jahrhunderts dte }"tt l > Grasen Gerhart von Geldern vermählte Grafm Clement, die im Jahre 1129 das Kloster Schiffenberg sttftew und es bis zu ihrem im Jahre 1141 erfolgten Tode durch ^chenr


