V or rag des MissionSarzteS Dr. Liebendörfer aus Stuttgart wollen wir nochmals aufmerksam machen. Dr. Liebendörfer, gegenwärtig Geschäftsführer des Deutschen Vereins für ärztliche Mission, war viele Jahre im Dienste der BaSler Mission in Indien thärig und weiß auö reicher Erfahrung und aus genauer Kenntnis von Land und Leuten sehr anziehend zu berichten. Wenn irgend etwas dazu angethan ist, die Kulturmisston der christlichen Völker in ihren Kolonien zu fördern und damit zugleich die Besitzergreifung von Ländern, in denen kulturell und sittlich niedriger stehende Völker wohnen, sittlich zu rechtfertigen, so ist es die segensreiche Thätigkeit der MisstonSärzte, die den Völkern Hilfe bringen in ihren aus Unwissenheit, Aberglauben und Schmutz erwachsenden leiblichen und psychischen Nöten.
*• DetaillistenKonsereuz. Der Vorstand und Ausschuß des Vereins Mainzer Kaufleute beschloffen iu ihrer letzten Sitzung, den hessischen Handelskammergesetz-Entwurf der am 4. November in Hanau stattfindenden Konferenz südwestdeutscher Detaillisten-Vereine als weiteren Beratungsgegenstand zu überweisen. Es soll in Hanau beantragt werden, eine aus hessischen Dctaillisten-Vereinen zu bildende Kommission mit der näheren Prüfung des Gesetzentwurfs mnd einer entsprechenden Eingabe an die hessische Regierung und die Landstände zu betrauen.
*• Alldeutscher Verband. Infolge der schon auf den 14. November bestimmten Einberufung des Reichstages ist der Reichstagsabgeorduete Dr. Lehr nicht in der Lage, wie wir kürzlich ankündigten, in Gießen über China zu sprechen. Ec wird am 6. November in Mainz, am 7. in Darmstadt und am 8. in Alzey sprechen.
O Volkszählung. Für die Volkszählung am 1. Dezember werden Überall sehr gern freiwillige Zähler angenommen; es sind ganz besonders die Lehrer, die sich anerkennenswerter Weise bereit finden lassen, das Zählgeschäst als Ehrenamt zu versehen. In der Stadt Gießen ist das letztemal das Zählgeschäst fast ausschließlich von Krästen besorgt worden, die aus städtischen Mitteln für diese Thälig. feit bezahlt werden mußten. Die Behörde sucht für die bevorstehende Volkszählung wieder sreiwillige Zähler und es bedarf wohl nur dieses Hinweises, daß sich geeignete Herren finden, die ehrenamtlich dies Geschäft übernehmen, umsomehr, als die Mühewaltung hierbei nicht groß ist und nur wenige Stunden des Tages in Anspruch nimmt, die Uebernahme des Zählgeschäfts aber ost Gelegenheit bietet, in interessante soziale Verhältnisse Einblicke zu bekommen, Die zur Beurteilung allgemeiner Verhältnisse überaus wertvoll find.
E. Zur Gewerbeordnungs-Novelle. Die Reichsgesetzblätter Nr. 25 (30. Juni) und 28 (13. Juli) von 1900 haben uns eine große Anzahl neuer Abänderungen und Ergänzungen zur Gewerbeordnung gebracht. Die eigentliche Abänderung der Gewerbeordnung vom 30. Juni 1900 ist am 1. Oktober dieses Jahres in Kraft getreten, während die Verordnung vom 13. Juli d. Js. Aber die mit Motor betriebenen, nicht fabrikmäßigen Werkstätten vom 1. Jan. 1901 ab Giltigkeit erlangt. — Die Abänderung der Gewerbeordnung betrifft hauptsächlich: 1) Neue Bestimmungen über genehmigungspflichtige Anlagen. 2) Ausdehnung der Konzessionspflicht auf Pfandleiher, Gesindevermieter, Stellenvermittler und Auktionatoren. 3) Einführung von Lohnbüchern für bestimmte Gewerbe, welche der Bundesrat noch näher bezeichnen wird. 4) Einführung von Lohnzahlungsbüchern sür minderjährige (unter 21 Jahren alt) Arbeiter in Fabriken. 5) Verbot der Lohnzahlung anjßonntagen. 6) Neuregelung der Pausen sür jugendliche Arbeiter. 7) Schutzbestimmungen für Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter in offenen Verkaufsstellen. Letztere Bestimmungen sind vielfach sehr einschneidend, und deren genaue Einhaltung wird noch auf manche Schwierigkeit stoßen. Während das Handelsgesetzbuch bereits Bestimmungen enthält über Kündigungsfristen, Zahlung des Gehaltes (wenn unverschuldetes Unglück einen Handlungsgehilfen an der Leistung der Dienste verhindert, so hat derselbe dennoch Gehalt und Unterhalt, jedoch nicht über die Dauer von 6 Wochen hinaus, zu beanspruchen), Beschränkung der Konkurrenzklausel, Vorschriften zum ^Schutze der Gesundheit und Sittlichkeit, Regelung des Lehrlingswesens, und Versicherung gegen Krankheit, Unfall und Invalidität, giebt die neue Fassung der Gewerbeordnung noch Vorschriften über Regelung der Arbeitszeit, Ladenschluß, Schutz der Gesundheit und Sittlichkeit, Besuch der Fortbildungs- und Fachschulen, Erlaß von Arbeitsordnungen für offene Verkaufsstellen mit 20 und mehr Angestellten, Beschränkung der Lehrlingszüchterei und Anwendung bestimmter Vorschriften auf den Geschäftsbetrieb der Konsum- und anderen Vereine. Die Verordnung vom 13. Juli 1900 regelt die Arbeitszeit und Pausen für jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen in nicht fabrikmäßig betriebenen Werkstätten, welche elementare Kraft (Dampfmaschinen, Windmotore,Wasserräder, Turbinen, Gasmotore, Benzinmotore, Petroleummotore, Heißluftmotore, Elektro- motore oder Göpelwerke) benutzen. Mit diesen Vorschriften sollten sich die beteiligten Arbeitgeber, Handlungsgehilfen, Verkäuferinnen und Arbeiter möglichst vertraut machen. Im Verlage der Germania A.-G., Berlin C. 2, Stra- rauerstraße 25, ist vom Reichstagsabgeordneten Dr. Hitze ein Büchelchen unter dem Titel „Was die gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer re. w i s s e n m ü s s e n" erschienen, das zum Preise von 50 Pfg. Worto extra) von genannter Verlagsanstalt oder durch sämtliche Buchhandlungen zu beziehen ist. Das Schrift- chen giebt in übersichtlicher Weise über die oben angeführten neuen gesetzlichen Bestimmungen Aufschluß und Erklärungen.
§ Butzbach, 30. Oktober. Der von etwa 50 Geschäftsinhabern hier eingereichten Petition nm Einführung des 2 Uhr-Ladenschlusses an Sonntagen ist nicht stattgegeben worden; vielmehr wurde im Hinblick auf eine Gegenschrift von zirka 60 anderen Jnteresienteu der bisherige 4 Uhr- Ladenschluß auch sür die Folge beibehalten.
Nauheim, 29. Oktober. In der letzten Gemeinde- rstssitzung wurden u. a. für die Kanalisation der Mühl-
und Bennekestraße 4200 Mk. genehmigt. — Ferner wurde der Antrag einstimmig angenommen, vom Jahre 1901 an die Nauheimer Kirch weihe Sonntag und Montag am Sonntag nach dem 15. Oktober abzuhalten, dagegen die Nachkirchweihe ganz wegsallen zu lassen. — Dem Stadtschreiber Dieter wurde eine jährliche Gehaltszulage von 150 Mk. bewilligt, dem Polizeischreiber Schäfer und dem Schutzmann Mörler eine solche von je 150 Mark. Gleichzeitig wurde ein Antrag des Gemeinderats Sprengel angenommen, bei Ausstellung des nächstjährigen Voranschlags eine Gehaltsskala sür die städtischen Angestellten festzusetzen. — Gemäß einem Beschluß des Gemeinderats hatte die Bürgermeisterei dem Großh. Ministerium den städtischen Weinberg zur 50jährigen Pacht angeboten. Nach einem Schreiben des Ministeriums verzichtet dasselbe auf Erwerbung des Johannisberges. Es soll nun der weitere Beschluß des Gemeinderats, den unteren Teil des Johannisberges als Bauplätze zu verkaufen, ausgesührt werden. Gleichzeitig mit den Bauplätzen soll auch das Weinberghaus mit einem Geländekomplex von 1500 Quadratmetern zum Verkaufe ausgeboten werden. — Ferner gelangte der Antrag zur Annahme, die Regierung zu ersuchen, für die Folge dafür Sorge tragen zu wollen, daß der Nauheimer Handwerkerstand bei Vergebung von staatlichen Arbeiten so viel als möglich berückfichtigt werden möge. Zum Ausbau der verlängerten Burgallee wurden die 7600 Mk. bewilligt, die natürlich von dem jetzigen Anlieger (Professor Heynemann) und den später Bauenden wieder an die Stadt zu entrichten find.
Friedberg, 28. Oktober. Die hiesige Handelskammer bält am 1. November eine Sitzung ab, aus deren Tages- tonung u. a. solgende Punkte stehen: 1. Antrag Küchel (üutzbach) auf Einführung eines Zolles auf gemahlene Erdfarben; 2. Bericht über den Hess. Handelskammertag in Mainz; 3. Antrag Schaefer (Büdingen) betr. Stellungnahme zur geplanten Zollerhöhung auf Olein; 4. Antrag Ringshausen (Nidda) betr. den Brandverficherungsbeitrag kleinerer gewerblicher Betriebe; 5. Auslosung der pro 1900 ausscheidenden HandelLkammermitgliedern (Termin der Neuwahlen); 6. Anfrage der Kaiserlichen Oberpostdirektion Darmstadt wegen Nachsendung von Postsendungen im Ortsverkehr.
Darmstadt, 29. Oktober. Der Großherzog und die Großherzogin wohnten gestern mit dem Großfürsten Kyrill und der Großfürstin Helena dem evangelischen Gottesdienst in Egelsbach bei.
Der Prozeß Masloff in Könitz«
Am dritten Verhandlungstag wird Frau Strue- b i n g vernommen, die behauptet, am Tage der Auffindung des Armes früh dreiviertel 6 Uhr Jsraelski in der Nähe des Kirchhofes mit einem leeren Sacke bemerkt zu habeu. Er sei damit vom Kirchhof hergekommen, auch sei noch ein anderer Mann dabei gewesen. Der Erste Staatsanwalt bittet um sofortige Ladung Jsra- elskis, Rechtsanwalt D-r. Vogel um die Ladung der Zeugen, die Jsraelski am Karfreitag in der Nähe der Fundstelle des Kopfes gesehen habeu wollen.
Bäckermeister Anger, der Nachbar des Fleischermeisters Lewy, hat am Tage des Mordes nichts Auffälliges gehört und gesehen, obgleich man sonst Geräusche auf dem Lewyschen Grundstücke bei ihm wahrnehmen kann. — Fräulein Hedwig Kroll bewohnt im Lewy'schen Hause die zweite Etage. Auch ihr ist nichts ausgefallen. Gewinsel hat sie nicht gehört, auch nicht, als sie des Abends um 7 Uhr nach Hause kam, zu jener Zeit also, wo Frau Roß von der Lewyschen Wohnstube aus das Gewimmer wahrgenommen haben will. — Ein Geschworener fragt die Zeugin, wie lange Zeit nach der Mordthat ihr das Gerücht zu Ohren gekommen sei, daß vielleicht die Lewy's als Thäter in Betracht kämen, und ob sie dann erst sich der Vorgänge am Tage des Mordes erinnert habe. Die Zeugin sagt, sie hätte sich der Vorgänge am 11. März sogleich erinnert, als der Rumpf gefunden worden sei, also schon am 13. März. Frau Roß ist am lü März nicht bei ihr gewesen. Lewys, die zurückgezogen lebten, haben auf die Zeugin immer einen guten Eindruck gemacht.
Bäckergeselle Tussek ist bei Anger beschäftigt und wohnt dort zwei Treppen hoch nach hinten hinaus. Er hat am Mordtage nicht das geringste Auffällige auf dem Nach bar grün dstück bemerkt. Zwischen 10 und dreiviertel 11 Uhr ungefähr ist er mehrere Male die Danzigerstraße auf und abgegangen, ohne irgend etwas Verdächtiges wahrzunehmen. Ich sah kein Licht im Lewyschen Keller und habe auch den Masloff vor dem Kellerfenster nicht liegen sehen. Nachteiliges ist ihm über Lewys nicht bekannt. Anger kennt Lewys als friedliche Leute, die nie viel Verkehr mit anderen Leuten gehabt haben. Es ist ihm niemals aufgefallen, daß auswärtige Juden, Schlächter oder Rabbiner bei Lewy verkehrt haben. J-rau Hirsch, die im ersten Stock des Lewy'schen Hauses wohnt, bestätigt diese Angaben mit dem Hinzufügen, daß das Familienleben ein sehr gutes sei. Ihr Sohn ist Mitschüler Winters gewesen und hat schon am Montag gesagt, die Mitschüler seien alle sehr aufgeregt, da Winter fehle, und ihm vielleicht etwas passiert sei. Am Dienstag erzählte ihr der Sohn von dem Funde ,des Rumpfes. Am 11. März, dem Mordtage, hat sie Auffälliges nicht wahrgenommen. Sie kann von ihrem Zimmer aus das Oeffnen der Lewyschen Stubenthür hören. Sie chatte unbedingt ein häufiges Auf- und Zumachen der Thur wahrnehmen müssen. Es war aber an jenem Tage, auch des Abends, besonders ruhig. Auch ihr Sohn hat nichts Ausfälliges bemerkt. Die Angeklagte Roß behauptet hierzu, daß sie einmal den Ernst Winter mit dem Sohne der Zeugin in deren Wohnung gesehen habe. Martha Küster ist seit drei Jahren Dienstmädchen bei Anger. Sie hat nicht bemerkt, daß bei Lewy viel Leute verkehrten. Am 11. März war sie den ganzen Tag über zu Hause, zumeist in der Küche, die an das Lewhsche Haus anstößt. Sie hat nichts Auffälliges gehört oder gesehen, obgleich sie sogar Gespräche, die im Lewyschen Hause geführt werden, von ihrer Küche aus hören kann.
Zeugin Pauline Gatz sagt aus, sie wäre von Neujahr
W*il Aufwärterin bei Frau Hirsch gewesen; £m 1Marz hat sie auf dem Lewy'schen Grundstück de» Lag über Nichts Auffallendes gemerkt. Zuletzt war sis von 6 bis einhalb 8 Uhr in der Küche der Frau Hirsch; y J^- e,lII t£enfter nach dem Lewy'schen Hofe führt. Ein Gewinsel oder Gestöhne hat sie nicht gehört, obgleich sw bei den mangelhaften Fenstern wohl alles hätte Hörer» iyU q11' + £ ®inen besonders starken Verkehr
bei Lewy hat sie ebenfalls nicht wahrgenommen. Am ,V' '^9, ^at Jlr. ,9,a? ^inen fremden Menschen auf dem Grundstuck zu Gesicht bekommen. Abends nach 9 Uhr gina Mauerstraße, um ihre Freundin zu besuchen. Als sie bei dem Lewy'schen Hinterhause vorbeikam, hörte sie m den Zimmern der Lewy'schen Söhne ein Klopfen Ihre Freundin sagte, der Moritz mache sich jetzt daS Bett. Sie hielt sich etwa eine halbe Stunde auf der Mauerstraße direkt neben dem Lewy'schen Hause auf. Andere Wahrnehmungen hat sie dort nicht gemacht. Solange sie bei Frau Hirsch war, ging sie mehrmals täglich m den Keller, bisweilen auch des Abends. Auch am 11. März war sie dort, und zwar Nachmittags gegen 2 Uhr. Es ist ihr hierbei nichts aufgefallen. Verteidiger Hunrath fragt, ob sie nicht am 11. März von einem der Lewy'schen Söhne, als sie in den Keller gehen wollte, daran verhindert worden sei. Die Zeugin weiß nichts! davon.
Fleischermeister Adolf Lewy, zunächst unter Aussetzung der Vereidigung vernommen, befindet sich in lebhafter Erregung. Er soll genaue Auskunft darüber geben, wo er und seine Familie Sonntag den 11. März zugebracht haben. Er macht detaillierte Angaben über seinen und seiner Söhne Aufenthalt während des Vormittags. Um 2 Uhr habe er mit seiner Frau und seinem Sohne Moritz Mittag gegessen, sein Sohn Hugo war zn dieser Zeit noch mit dem Gespann auswärts. Nach 2 Uhr ging er nach der Hennigsdorferstraße, um ein Kalb zu kaufen und kam zwischen 4 und 5 Uhr wieder nach Hause. Nach meiner Rückkehr habe ich dann mit meiner Fra» Kaffee getrunkeü und ging dann zu Falkenberg, wo ich oft verkehre. Das war etwa um 5 Uhr. Um 7 Uhr war ich wieder zu Hause, wo ich meinen Sohn Hugo mit dem Gespann erwartete. Meine Söhne waren zu dieser Zeit nicht zu Hause, kamen aber bald darauf. Meine Schwester Pauline habe ich an diesem Sonntag nicht gesehen, auch Frau Roß nicht. Lewy erzählt weiter, daß sein Sohn Hugo, als er mit dem Gespann nach Hause kam, kein Vieh mitbrachte, soweit er sich erinnere, dagegen habe er einige Schafe, im Stall gehabt. Er habe dann das Pferd ausgespannt, während Hugo in die warme Stube ging. Dann bin ich, fährt der Zeuge fort, um! 9 Uhr wieder zu Falkenberg gegangen, wo ich etwa bis 10 Uhr blieb. Von da aus bin ich mit Frau Joseph über den Markt und bei meinem Hause vorbeigegangen. Einen Lichtschein habe ich in meinem Keller nicht wahrgenommen. Ich kam dann gleich zurück und ging in mein Haus, wo ich meine Frau antraf. Moritz war entweder schon zu Haus oder er kam gleich darauf und sah noch einmal nach dem Pferde. Im Stalle ist er höchstens eine Viertelstunde gewesen. Dos Zuschließen des Hauses besorge ich stets selbst, habe es also auch am 11. März gethan. Dann ging ich schlafen. Ich glaube nicht, daß ich an jenem Tage Fleisch in der Hinteren Remise hängen hatte. Wenn mir ein Stück Fleisch von 5—6 Pfund abhanden kommt, fo würde ich das wohl bemerken. Am 11. März ist mir meines Wissens kein Fleisch abhanden gekommen. Es ist möglich, daß ich nach 10 Uhr auch noch einmal in den Keller gegangen bin, um zu revidieren, nach 11 Uhr aber keinesfalls.
Nun -entspinnt sich eine Debatte zwischen einem Verteidiger und dem Oberstaatsanwalt. Der Verteidiger verlangt die Vorlegung der Akten betreffend den Fall Rosenthal in Kammin. Oberstaatsanwalt: Das Gericht werde über diesen Antrag zu befinden haben, er vermöge aber nicht einzusehen, in welchem Zusammenhang die Rosenthal'sche Sache mit der hier zu verhandelnden stehe. Wenn Rosenthal am Morde beteiligt sein sollte, warum muß denn da Lewy auch daran beteiligt sein?
Fleischermeister Lewy verneint die Frage, ob er am 11. März Besuch gehabt habe.
Von der Verteidigung wird Lewy befragt, ob er am Gründonnerstag vor 6 Uhr früh in einem Reisemantel auf der Poststallstrabe gewesen sei. Zeuge Lewy kann sich dessen nicht entsinnen. Der Oberstaatsanwalt vermag nicht einzusehen, was das mit dieser Sache zu thun habe. Ebensogut könne man dann ja -den Zeugen fragen, wo er an einem bestimmten Tage des vorigen Jahres gewesen sei, oder was er an einem bestimmten Sonntage vor einem Vierteljahre gegessen habe, und es tritt dann jemand auf und sagt, er habe das und das gesehen. (Bewegung im Zuschauerraum.)
Verteidiger Hunratb legt deshalb Wert auf diese Feststellung, weil sich an diesem Tage die Angeklagten Roß und Berg an das Taschentuch erinnert haben.
Helene Lewy kam etwa um 9 Uhr abends und holte ihre Mutter ab. Am 11. März habe sie nichts Auffälliges bemerkt. Daß sie amTage, der Auffindung des Rumpfes bei Frau Roß gewesen sei, weiß fie nicht mehr sie kann sich auch nicht daran erinnern, 5" Zrau Roß die Worte gesagt zu haben: „Solch' em Mord! Solch' ein gräßlicher Mord!" Ebensowenig kann sie suh besinnen, gesagt zu haben, daß die jüdische Gemeinde viel Geld habe. Ich habe auch nicht gesagt, der Ernst Winter sei nicht so viel wert, wie man mache. Tie Zeugin bleibt bei ihrer Aussage, obgleich alle vier Angeklagten behaupten, daß sie am 13. März bei Frau Roß gewesen ist.
Arbeiter August M e d o ch, gefragt, ob er schon »oegen Meineid bestraft sei, antwortet gleich einer früheren
Frau Nos h"mar* am 11. März bei Falkenberg und bestätiat daß sie beim Nachhausegehen um 10 Uhr abends vo Adolf Lewy begleitet worden ist An dem Hause Lewys hat sie nichts Auffälliges gesehen ebenstwenig weiß sie etwas darüber zu sagen, ob in dem Keller von 9ewv ober beim Nachbar Anger Licht war.
Zeugin Elise Freitag ist mit Moritz Lewy um ein- balb 7 Ubr zusammengetrosfen, kann aber nicht sagen, doß sie irgend etwas Auffälliges an ihm bemerkt habe. Nach 3 Uhr kam er wieder zu ihr und blieb bis gegen 10 ^Verhandlung ivird auf Mvntag vertagt.


