Politische Tagesschau.
?Diein Dar-es Salaam erscheinende „Deutsch-Ostafr. Ztg." berichtet über einen Giftmordversuch, der auf Veranlassung des Sultans Senekambi, eines Häuptlings in Mittel-Uluguru, an dem Stationsleiter von Kiffakki, Leut. Styx und dem Plantagenleiter Moritz verübt wurde:
Leutnant Styx war zur Vornahme von Protokollvernehmungen von Kissaki nach der Emtnplantaqe marschiert. Es gelang ihm, eine lange Kette von groben Unregelmäßigkeiten und Vergehen aufzudecken, die sich der Häuptling Senekambi vor allem dem Plantagendirektor Moritz gegen« über hatte zu Schulden kommen lassen. Dieser Umstand veranlaßte Sene- kambi den Plan zu fassen, sowohl Leutnant Styx wie Herrn Moritz ermorden zu lassen. Als ein geeignetes Werkzeug für Ausführung seiner Absichten erschien dem Häuptling der Tschausch (schwarzer Polizeiunteroffizier), der Leutnant Styx nach der Eminplantage begleitet hatte. Da der Tschausch zufällig der Schwiegersohn von Senekambi war, so ging er bald auf die Vorschläge seines Schwiegervaters ein, und bestach den Hausboy des Leutnants Styx, der das von einem schwarzen Zauberer bereits besorgte Gift in das Sodawasser gießen sollte, was sein Herr und auch Herr Moritz gewohnheitsgemäß tranken. Das etwas trübe Aussehen des Sodawassers veranlaßte beide Herren, das Wasser nicht zu trinken und es näher zu untersuchen. Beim Heranrufen des Hausboys erklärte dieser auch nach kurzem Zögern, daß er Gift auf Befehl des Tschausch habe hineingießen müssen. Sowohl der Boy wie der Tschausch wurden nun sofort verhaftet und gerichtlich zu Protokoll vernommen, wobei auch der Tschausch sein Verbrechen eingestand Es stellte sich heraus, daß das angewandte Gift das unter den Eingeborenen wohl bekannte langsam aber sicher wirkende sogen. „6 Tage-Gift" war, wobei der Vergiftete nach 6 Tagen unter den Erscheinungen des Schwarzwasserfiebers sterben muß. Der Häuptling Senekambi wurde durch Plantagendirektor Moritz, der mit zwei As- karis in der Nacht der hoch auf den Bergen liegenden Boma des Häuptlings einen Besuch abstattete, festgenommen und nach der Eminplantage gebracht, von wo er mit dem Tschausch, dem Hausboy sowie noch mehreren Mitschuldigen an der Kette nach Kissakki geschafft wurde.
Die Engländer scheinen sehr unangenehm überrascht zu sein durch die neuesten Aktionen der Buren, welche an allen Ecken und Enden des Oranje-Freistaates und Transvaals die englischen Truppen angreifen, Städte besetzen und die Eisenbahnen bedrohen. Dabei scheinen die Burenfrauen eine hervorragende Rolle zu spielen, wie u. a. aus einem Bericht des Bureau Reuter aus M a f e k i n g über einen Rekognoszierungszug des famosen Lord Methuen hervorgeht. Es heißt nämlich in diesem Berichte: Am Tage vor dem Einzug in Zeerust wurde Lord Methuens Abteilung von den Buren während des Marsches mit Artillerie beschossen. Tie Buren hatten in Farmhäusern /Deckung gesucht, die, wie es sich nachher herausstellte, voll von Frauen und Kindern waren. Es wurde festgestellt, daß aus Häusern geschossen worden war, wo nachher nur Frauen und Kinder gefunden wurden, cs konnte aber nicht nachgewiesen werden, daß es thatsächlich die Frauen warm, die geschossen hatten. Die Zerstörung der Farmhäuser und die Vergewaltigung der Insassen derselben hatten die Buren, Männer wie Frauen in Verzweiflung gebracht und man kann sich daher nicht Wundern, wenn sie wieder zu den Waffen greifen. Lord ,Roberts scheint dies auch cingosehon zu haben, denn er hat Lord Methuen befohlen, folgenden Erlaß im westlichen Transvaal bekannt zu geben:
„Burghers, die sich freiwillig ergeben, und die vorher nicht den Neutralitätseid geleistet haben, werden nicht aus Südafrika fortgeschickt werden. Es können solchen Burghers, die auf dem Schlachtfeld gefangen genommen werden, keine Versprechungen bezüglich ihrer weitern Behandlung gemacht werden. Burghers, die sich freiwillig ergeben, und den Eid noch nicht geleistet haben, oder wenn sie ihn geleistet haben, gezwungen worden sind, ihn zu brechen, wird nach Beendigung der Feindseligkeiten erlaubt werden, auf ihre Farmen zurückzukehren. Für Güter, die solchen, die sich freiwillig ergeben, von jetzt ab weggenommen werden, wird Zahlung geleistet."
Auch dieser Erlaß ist nicht frei von Zweideutigkeit, die Gelegenheit zur Willkür bietet.
Die flüchtigen Uitlandcr, welche mit allen Mitteln auf die Vernichtung der Burenrepubliken hingearbeitet haben, sind sehr ärgerlich darüber, daß sie noch immer nicht nach ihren alten Heimstätten zurückkehren dürfen. Das Flüchtlings-Komitee in Kapstadt hat an Herrn Chamberlain folgendes Telegramm gesandt:
Die Uitlander-Flüchtlinge protestieren gegen ihre Zurückhaltung hier, obgleich sie bereit sind, in den Stadtgarden zu dienen. Es herrscht große Unruhe und Unzufriedenheit über die unerklärlich^ Verschiebung ihrer Rückkehr. Sie protestieren ferner gegen kapitalistische Ernennungen und Gesetzgebung in Transvaal.
Am 24. Oktober waren über 100 frühere Freiwillige auf der Eisenbahnstation in Kapstadt erschienen, um in ihre Heimat Transvaal zu fahren, als im letzten Augenblick die Erlaubnis hierzu zurückgezogen wurde und es ging auch kein Zug ab. — Aus Bulawayo wird gemeldet, daß Schwierigkeiten mit den zurückgekehrten V o l u n - teere entstanden sind. Diese verlangen 10 Schillinge pro Tag, wie es bei ihrem Eintritt abgemacht war. Inzwischen Hatte aber Oberst Plumer den Sold auf 5 Schillinge pro Tag herabgesetzt. Die Sache wird dem Gericht zur Entscheidung übergeben werden.
Aus Stadt und Zand.
Gießen, 29. Oktober.
".Das neue uaturwifskuschaWchchatistische Seminar ist KU Beginn des Wintersemesters eröffnet worden. Es besitzt eine besondere Bibliothek und ist in einem geräumigen Zimmer des Kollegiengebäudes untergebracht. Der Leiter, Professor Dr. Biermer, hat die Einrichtung getroffen, daß die Uebungen in zwei getrennten Abteilungen für ältere «ud jüngere Semester abgehalten werden.
* * Auszeichnung. Der Kaiser hat dem Großh. heff. Geh.-Rat Frhrn. v. Gagern zu Mainz den R. A.-O. 2. Kl. verliehen.
* Postalische». Im Verkehr mit den deutschen Postämtern in Beirut, Jaffa, Jerusalem und Smyrna sind von jetzt ab Postpackete und Postfrachtstücke bis 10 Kg. über Hamburg mit Nachnahme zulässig. Meistbetrag der Nachnahme 1000 Fr. = 800 Mk.
* * Konzert-Verein. Im Inseratenteil gibt heute der Konzert-Verein sein erstes Konzert (Sarasäte) kund und ersucht zugleich seine Mitglieder, die ausgelosten Karten bei Herrn Challier in Empfang nehmen zu wollen.
Stadttheater. Es sei nochmals daraus hingewiesen, daß am Dienstag Blumenthal-Kadelburgs neues Lustspiel „Die strengen Herren" wiederholt wird. Bei den Ausführungen dieser Novität gelten ohne Ausnahme wegen der hohen Honorarkosten erhöhte Eintrittspreise.
e* Nachsendung von Telegrammen. Die bisherige Bestimmung, daß Telegramme, deren Empfänger seinen Aufenthaltsort verändert hat, allgemein nach dem neuen Aufenthaltsorte nachtelegraphiert werden, auch ohne daß dies ausdrücklich verlangt worden ist, sofern der neue Aufenthaltsort des Empfängers den Telegraphenanstalten unzweifelhaft bekannt ist, innerhalb Deutschlands liegt und sich daselbst, wie am ursprünglichen Bestimmungsort, eine Reichs- (bezw. eine bayerische oder württembergische Staats-) Telegraphenanstalt befindet, ist, wie wir in den „L. N. N." lesen, aufgehoben worden. Fortan werden Privattelegramme im deutschen Verkehr, wie dies schon seit längerer Zeit versuchsweise eingeführt ist, allgemein nur noch dann nachgesandt, wenn dies entweder vom Ausgeber vorgeschrieben oder vom Empfänger beantragt worden ist. In derselben Weise wird mit Telegrammen des außerdeutschen Verkehrs, deren Aufgabeort in Europa liegt, verfahren. Dagegen werden Telegramme, die außerhalb Europas aufgegeben sind, auch ohne besonderen Antrag nachgesandt, wenn der neue Aufenthaltsort des Empfängers in Deutschland liegt und der Empfänger die Nachsendung von Telegrammen nicht ausgeschlossen hat. Staats- und Diensttelegramme werden wie b'-her ohne besonderen Antrag nachgesandt, wenn der neue A ifenthaltsort des Empfängers unzweifelhaft bekannt ist.
•• Zur Feier des Totenfestes. Von allen evangelischen Gemeinden des Landes soll nach dem Vorschlag einer Konferenz von Geistlichen und Synodalen zu Mainz folgende Eingabe an das Großh. Oberkonssistorinm gerichtet werden, der wir eine gewisse Berechtigung nicht absprechen können:
Das Großh. Oberkonsistorium hat durch Ausschreiben vom 20. d. M. infolge Allerhöchster Entschließung S. K. H. des Großherzogs, wonach, um die Weihe des Totenfestes von der Unruhe, die mit der Feier des Doppelgeburtstages S. K. H. des Großherzogs und I. K.H. der Großherzogin in Stadt und Land naturgemäß verbunden sei, zu sichern, bei solchem Zusammenfallen beider Tage das Totenfest am Sonntage vor dem Geburtstage gefeiert werden soll, die Pfarrämter angewiesen, das diesjährige Totenfest auf den 23. Sonntag nach Trinitatis zu legen. Diese Verfügung der hohen Kirchenbehörde geht auf der einen Seite von Voraussetzungen aus, die in der Wirklichkeit nicht begründet sind, auf der anderen Seite droht sie, dem kirchlichen Leben unserer Gemeinden und dem Gewissen gerade unserer ernstesten Gemeindeglieder und der Geistlichen insbesondere so große Gefahren zu bringen, daß wir uns einer großen Pflichtverletzung schuldig machen würden, wenn wir es unterlassen würden, der hohen Kirchenbehörde unsre uns tief bewegenden Bedenken gegen genanntes Ausschreiben in aller Ehrerbietung vorzulegen. An dem Geburtstage S. K. H. des Großherzogs und I. K. H. der Großherzogin vereinigt sich glückwünschend das Hessenvolk in Fürbitte für die Negierung und das Haus unsres Landesfürsten und läßt sich aus GotteSwort mahnen an seine Pflichten gegen die christliche Obrigkeit. So trägt dieser Tag in Wirklichkeit in unserem ganzen Lande den ernstesten Charakter, der in keiner Weise die Feier des Totenfestes stört, und wird in der Not der Zeit diesen Charakter immer mehr annehmen müssen In diesem Jahre aber, wo das Hessenvolk am Geburtstage seines Landesherrn und seiner Gemahlin der schweren Heimsuchungen gedenkt, die der Tod im verflossenen Jahre über unser Großh. Haus gebracht hat, wird seine Feier ganz von selbst auch zur Totenfeier werden. Die Feier des Totenfestes hat, trotzdem sie erst seit 45 Jahren durch Allerhöchste Verfügung gesetzlich festgelegt ist, in unseren Gemeinden schon längst tiefe Wurzeln gefaßt und ist im Bewußtsein des Volkes mit dem letzten Sonntage des Kirchenjahres, der uns von selbst an Tod und Ewigkeit mahnt, an dem sich unser Hessenvolk mit dem weitaus größten Teile unsres übrigen deutschen evangelischen Volkes zu dieser Feier vereinigt, untrennbar verwachsen. Eine Verlegung der Totenfeft- feier von diesem Tage um weltlicher Festlichkeiten willen kann unser christliches Volk nicht verstehen und sie muß unsere Kirche dem Gespütte iunerhalb und außerhalb derselben preisgeben. Dies sind unsre sachlichen Bedenken; wir haben aber weiter noch entschiedene Bedenken gegen die rechtliche Zulässigkeit des Ausschreibens. Eine seiner Zeit auf gesetzmäßigem Wege eingeführte Feier kann nur auf dem Wege des Gesetzes, also nur mit Zustimmung der Landessynode geändert werden (§ 3 und § 107 der Kirchenverfaffung). Wir wollen auch nicht versäumen, das Recht der Gemeinde festzustellen, auf Grund der SS 3 und 108 der Kirchenverfaffung eine Aenderung ihrer Totenfestfeier abzulehnen. Wir geben uns aber der festen Zuversicht hin, daß die hohe Kirchenbehörde in Erwägung der von uns vorgetragenen Bedenken bei Sr. König!. Hoheit beanttagen werde, es bei den Bestimmungen des Ausschreibens vom 4. November 1892 zu belassen, und demgemäß das Ausschreiben vom 20. Oktober l. I. zurückziehen werde.
§ Grebenhain, 28. Oktober. Ein neuer Industrie- Zweig wird demnächst in der Vi Stunde von hier entfernten Ahlmühle emporblühen. Der Besitzer der Mühle wird sich nämlich auf die Fabrikation von gepreßten Stuhlsitzen mit Löchern verlegen. Die nötigen maschinellen Einrichtungen sind schon teilweise hergestellt.
Wetzlar, 28. Oktober. Im Anschluß an die erste ordentliche Tagung unserer neugebildeten Handelskammer sand vorgestern abend im „Herzoglichen Hause" ein Festessen statt, an dem über 70 Herren teilnahmen. Generaldirektor Kaiser, der Vorsitzende der Kammer, leitete die fröhliche Tafel mit einer Rede ein. Es sprachen noch Bergwerksdirektor Roth, Bürgermeister Moritz, Gymnafial- direktor Pros. Dr. FehrS, Oberstleutnant Retzlaff, Fabrikant Neumann und Kreiskassen Direktor Schlabach. Die Fidelttas leitete dann Dr. Braun. Es wurden an den Reichskanzler und den Handelsminister Brefeld Telegramme gesandt. Landrat Dr. Goedeck aus Charlottenburg, f™?c* 9tcr# beglückwünschte die neue Handelskammer telegraphisch.
Seligenstadt, 26. Oktober. Die Bürgermeister der Landgemeinden des Kreises Offenbach gaben gestern dem aus dem Staatsdienst scheidenden Kreisrat Haas eine Ab- schiedöseier, zu der sich über 100 Teilnehmer im „Frankfurter Hos" versammelten, darunter die Beamten des Kreises und der Gemeinden, mehrere Landtagsabgeordnete und persönliche Freunde des Gefeierten. Ansprachen des Kreisamtmanns Dr. Valckenberg, des Bürgermeisters Büttner, des Geheimrats Haas und seines Sohnes, des GerichlS- accesfisten HaaS, des Schulrats Schaub, des Rechtsanwalts von Brent, uo re. gaben den Gedanken Ausdruck, die das Fest hervorrief.
Höchst (im Odenwald), 28. Oktober. Die Verlobung der Königin Wilhelmina von Holland hat auch die Entdeckung eines eigenartigen Inkognitos zur Folge gehabt. Bei der letzten Anwesenheit der Königin von Holland in König bei Höchst weilte nämlich auch ihr jetziger l Herzog Heinrich von Mecklenburg Schwerin, in Nahe. Er war in der Gastwirtschaft „Zur Post" in Höchst als ein Herr v. Bülow abgestiegen, wurde täglich von einer Hofequipage abgeholt und begleitete die Herrschaften aus ihren Spazierfahrten. Gastwirt Olb aus Höchst ließ es sich daher nicht nehmen, seinem Inkognito jetzt zu seiner Verlobung zu gratulieren. Hieraus erhielt er folgende Antwort: „Der jetzt erkannte Gast dankt aufrichtig für die freundlichen Glückwünsche Herzog Heinrich."
** Kleine Mitteilungen aus Hessen und den Nachbarstaaten. In Dillenburg ist der Großindustrielle Kommerzienrat Fritz Haatz 78 Jahre alt, gestorben. — Die Bahnhofswirtschaft in Diez ist vom 1 Januar zu verpachten. — ©in Teil des Simon Blad'schen Vermächtnisses in der Höhe von 156635 Mk. von Berlin ist am 26. d. SNt«. an die Stadt ausgezahlt worden. Der Rest, den Mainz noch zu erhalten hat, beläuft sich aus ungefähr 100000 Mk. — Innerhalb weniger Wochen haben sich zwei zur Probe in Frankfurt bedienstete Schutzleute ums Leben gebracht. Am 26. d. M. erschoß sich der 30 Jahre alte, unverheiratete Schutzmann I. Dikczum vom 1. Polizeirevier, lieber die Ursachen des Selbstmordes ist man völlig im Unklaren. Das Polizeipräsidium hat eine Untersuchung zur Feststellung etwaiger Motive eingeleitet. — In einem Gasthause in Mainz wurde ein Ehepaar verhaftet, das eine Reihe gefälschter Arzneirezepte bei sich trug. Die Rezepte waren zur Erlangung von Morphium bestimmt. — Der 24 jährige Bahnarbeiter Wilhelm Alsenz aus Oberingelheim geriet im Zentralbahnhos zu Mainz beim Zusammenkoppeln der Wagen zwischen die Puffer und wurde schwer am Kopfe verletzt. Der Verunglückte wurde sterbend ins Hospital gebracht.
Der Prozetz Masloff in Könitz.
Vor dem Konitzer Schwurgericht begann am 35. d. M. der Meineidsprozeß Masloff, der angeblich! Licht tot die Winterschc Mordaffaire bringen soll. Angeklagt ist der Arbeiter Masloff nebst Frau und die Frauen Roß und Berg. Als Zeugen sind 117 Personen geladen. Es handelt sich in der Hauptsache um folgendes: Masloff hat ausgesagt, er hätte am Mordabend einen Diebstahl bei Lewy geplant. Und während er längere Zeit auf dem Bauche liegend eine günstige Gelegenheit abwartete, hätte er um MitterUacht ein Stöhnen, das aus dem Keller Lewys kam, gehört. Später sei dann der alte Lewy mit einem Lichte in der Hand aus seinem Hause getreten, gefolgt von vier Männern, die ein langes Paket trugen. Die Männer seien mit ihrer Last zum See gegangen, und er habe inzwischen den geplanten Diebstahl ausgeführt. Alle diese Aussagen hält die Änklagebehörde für wissentlich! falsch
Masloff sagt Ju1. a. aus: Nach dem Diebstahl, der bald ans Tageslicht kam, seien „Herren aus Berlin" zu ihm gekommen, die ihn ausgefragt hätten. Er hätte ihnen gesagt, daß er bei Lewy „Gewimmer" und „Gebabre" gehört hätte. — Es wird festgestellt, daß Masloff vor dem Untersuchungsrichter Zimmermann ausgesagt hat: Der zweite der drei Männer schien der „Pineenez-Lewy" zu sein. Nachdem das Wimmern anfgehört habe, sei ein Geräusch entstanden, als! ob gescheuert worden sei.
Masloff sagt ferner aus: Als ich die Wäsche zu Lewy brachte, fragte mich Frau Lewy, welcher junge Mensch in' der Mordnacht etwas gesehen habe. Ich antwortete^ „Ich war der junge Mensch" Moritz Lewy sagte: „Still? Still!" Als ich mit dem Wäschekorb fortging, kam der alte Lewy mit dem Polizisten Kühn und forderte den letzteren auf, ihn zu verhaften, da er immer spreche, das; er gemordet habe. Seine Schwiegermutter habe ihm erzählt, daß unter Lewy's Wäsche Taschentücher gewesen seien, die feiner als die Lewy'sche Wäsche waren.
Die Angeklagte Frau Roß sagt aus. ^ch kam des Sonntags abends zu Lewy und da horte ich winseln, so, als ob ein Kranker Schmerzen habe. Als ,st ortgmg, habe ich mir gesagt, daß ick, noch niemals solches Gewmsel bei Lewy gehört hatte Zwischen der Lewyschen Wasche sei ihr ein feines Taschentuch ausgefallen Ihre Tochter habe gesagt das Taschentuch c, mit E W/ gezerchnet Sie babe das aber nicht weiter beachtet, bis der Kops gefunden worden sei. Sie sei Dienstag nach Ostern bei Lewy gewesen, der sehr niedergeschlagen gewesen sei. Lewa babe sie gefragt, was ihr fehle, darauf habe sie geantwortet: „Mir fällt Gewinsel ein". Am 1. Oster- feiertage sei bei ihr ein stellensuchender Knecht gewesen. -Dieser habe ihr erzählt, er sei am Mordtage in Könitz aewesen und habe dort den Zug versäumt. Als er nun abends durch die Rähmstrai'e aegangen sei, habe er drei Leute mit einer Last aus dem Lewy'schen Hofe treten und nach dem Mönchsee gehen sehen. Als ich wieder bei Lewy war, sagte ich zu Frau Lewy: „Sie bekommen ferne Aufwärterin, da bei Ihnen der Mord geschehen 0t . Frau Lewy sagte: „Der ganze Winter ist nicht so viel wert, daß so viel Aufhebens von ihm gemacht wird. Den Mörder bekommt man doch im Leben nicht^raus, dazu ist die jüdische Gemeinde zu reich". Acht Tage spater gingich wieder zu Lewy. Frau Lewy habe ft: sehr freundlich empfangen und ihr einen Stuhl angeboten. Der gleich- falls anwesende Lumpenhändler Brunn habe Frau Lewy
w/e dann soll mir sofort der Kopf abgeschlagen werden. axxa hpr ntfp Qemh kam, dieser Mit Brunn in die Wohnstube "sie sprachen vom Morde. Brünn sagte: Sie können uns den Buckel runter rutschen. Aus Befragen aat die Angeklagte, st° Hube sich die Fleischreste die ibr Seroti actocnft. nickst geholt Als sie einige Tage väter w eder bei Lewy gewesen sei, Hobe der alte Lewy vor ib^ aewcint und sie gebeten, nichts vom Morde zu sprechen S<5k habe damals wieder Wäsche geholt. -Prä-


