Samstag den 28. Juli
Nr. 174 Erstes Blatt.
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger
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Aints« und Anzeigeblatt für den Tkreis Glefzen.
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>4»f#r«6< Nr. 7.
Graüsbeitagra: Gießener Famiiienblätter, Der heWhe Landwirt, Dlätter für heffifche DaLsiwnde.
Adresse für Depeschen: Anzeiger chteßrn.
Fernsprecher Nr. bl.
Amtlicher Geil.
Bekanntmachung.
Im Monat August finden folgende Biehmärkte statt: Zu Hungen am 6. August, Gießen am 7. und 8. August, Grünberg am 23. August und Langsdorf am 27. August.
Auf den Gießener Markt finden die für die Viehmärkte zu Gießen und auf die übrigen die für Lokalmärkte erlassenen Bestimmungen (s. Gieß. Anz. Nr. 134) Anwendung.
Gießen, den 25. Juli 1900.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold
Polizei-Reglement.
Auf Grund des Art. 78 der Kreis- und Provinzial- Ordnung wird bis auf weiteres mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern vom 19. Juli 1900 zu Nr. M. d. I. 21167 nachstehendes Polizei Reglement für die Gemeinde Obbornhofen erlassen:
1. der männlichen Jugend ist der Zutritt zu den Spinnstuben untersagt;
2. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift unterliegen einer Geldstrafe bis zu 30 Mk.;
3. gegenwärtiges Polizei-Reglement tritt mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft.
Gießen, den 25. Juli 1900.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
Bekanntmachung,
B etr.: Die Kontrollvorfchriften über das Reinigen von Bierdruckapparaten; hier: die Bestellung eines Kontrolleurs in der Stadt Gießen.
Zur Vornahme von Revision der in hiesiger Stadt im Gebrauch befindlichen Bierdruckoorrichtungen suchen wir eine fachmännisch gebildete Persönlichkeit.
Bewerber belieben sich bis 15. August dss. Js. unter Angabe ihrer Ansprüche bei unterzeichneter Behörde zu melden.
Gießen, den 25. Juli 1900.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Hechler.
Chinefischer Aberglaube.
Aus Shanghai wird der „Köln. Ztg." von Mitte Juni geschrieben: Die sremdenfeindlichc Bewegung in Nordchina hat sich vor allem gegen die Eisenbahnen und die dabei beschäftigten Ingenieure gerichtet. Dies ist kein Wunder, weil das abergläubische Volk im ganzen Reiche der Mitte fest überzeugt ist, das; b e i j e d e m B a h n b a u Menschenopfer erforderlich seien. In gewöhnlichen Zeiten hat die Regierung Ansehen genug, das iin allgemeinen durchaus friedliche Volk von Gewalt- thaten gegen Eisenbahnen abzuhalten. Der Aberglaube ist aber damit nicht verschwunden, sondern bricht in Zeiten der Unruhe wieder hervor. Selbst in Orten wie Hongkong, wo doch die Chinesen seit Jahrzehnten mit den Europäern in Berührung sind, Fann; man Beweise für diesen finstern Wahnglauben sammeln. Anfang dieses Monats machten eines Abends plötzlich sämtliche im dortigen Hafen liegenden Dschunken und kleineren einheimischen Fahrzeuge einen Höllenlärm, wobei zahllose Gewehre und sogar Kanonen abgefeuert wurden. Em Polizei-Inspektor forschte alsbald nach der Ursache dieses ungewöhnlichen Benehmens, und dabei stellte sich folgendes heraus: Man hatte eine Dampfe barkasse auf die Dschunken zukommen sehen und glaubte, diese wolle Kinder unter zwölf Jahren und alte Leute holen, die unter dem von Kaulun (gegenüber von Hongkong) und Kanton anzulegenden Eisenbahndamm lebendig begraben werden sollten: denn ohne dies würden die Wind- und Wassergeister (Fengschui) den Bau nicht zulassen. Nur mit der allergrößten Mühe; gelangtes dem Polizei-Inspektor, sich überhaupt Gehör zu verschaffen, weil alles wild durch,- einander schrie und vor Angst außer sich zu sein schien. Endlich beruhigte man sich ein wenig: aber kaum hatte die Hafenpolizei den Rücken gewandt, da ging der Lärm mit verdoppelter Kraft von neuem los. Die Ursache war eine harmlose zweite Dampfbarkasse, die Pfeifend an die Schiffe der Chinesen herangefahren war und diese abermals in die schrecklichste, Angst versetzt hatte. Auch aus der Umgebung von Hankau am Pangtsekiang kommen ähnliche Nachrichten. Dort sind in der letzten Zeit besonders
häufig Kinder gestohlen worden. Das Volk ist nun fest davon überzeugt, daß die Fremden die Kleinen für die Bahnbauten nötig hätten. Solch ein ungewöhnliches Unter nehmen, wie es der Bau einer Eisenbahn ist, meint man, erfordere tausend Menschenleben, um die Wind und Wassergötter zu versöhnen. Nur wenn diese Opfer vorher gebracht wären, könnten die Ausländer später auf eilten sicheren Betrieb rechnen, weshalb es unumgänglich nötig für sie wäre, sich die volle Anzahl von Kindern und Greisen zu verschaffen. Es liegt auf der Hand, daß es nicht schwer halten kann, ein so abergläubisches Volk gegen die Fremden aufzureizen.
Politische Tagesschau.
Ein bemerkenswertes Urteil über Wachstum und Wirksamkeit der Arbeiterorganisationen fällt der Mainzer Fabrikinspektor Baentsch in seinem neuesten Bericht. Der Beamte weist zunächst auf die starke Zunahme der Gewerk- schäften seines Bezirks hin. Während in Mainz im Jahre 1895 erst 17 Gewerkschaften mit 1669 Mitgliedern vorhanden waren, gab es 1898 deren 21 mit 2842 Mit- gliedern, die sich im Laufe des Berichtsjahres (1899) aus 34 Organisationen mit 4420 Mitgliedern vermehrten. Die Frage nach den Gründen dieser Entwickelung beantwortet Herr Baentsch wie folgt:
„Untersucht man die Frage, durch welche Veranlassung die Organisationen solche Fortschritte gemacht haben, so sind diese wohl zunächst der regen Agitation zuzuschreiben. Mittel zur Agitation waren in erster Linie daS Gesetz zum Schutze der Arbeitswilligen, ferner im Baugewerbe der Schutz gegen den Terrorismus der Streikenden. Dann wurden die Arbeiter ein- ander näher gebracht durch die Streiks der Maurer, Zimmerer und durch einige auswärtige Streiks, welche von hier aus unterstützt wurden. Auch in diesem Jahre konnte wieder die Beobachtung gemacht werden, wie da« GewerkschaflSkartell Lohnstreitig- kettcn einzelner Fabriken mit ihren Arbeitern und ganzer Gewerbegruppen aus gütlichem Wege zu schlichten versuchte und vor einem voreiligen Streik warnte, da ein Ausstand nur al6 das allerletzte Mittel angesehen wird. ES wurde auch vom GewerkschaftSkartell nicht versäumt, 'den Arbeitern neue sozialpolitische Gesetze bekannt zu geben und durch geeignete Sachverständige erklären zu lassen. Selbstverständlich wurden auch in einzelnen Gewerkschaften gesellige Veranstaltungen abgehallen."
Sitzung der Stadtverordneten
Gießen am 27. Juli 1900.
Anwesend Oberbürgermeister Gnauth, die Beigeordneten Georgi, Grüneberg und Wolff, die Stadtverordneten Brück, Emmelius, Enler, Faber, Flett, Dr. Gaffth, Dr. Giitfleisch, Hanau, Haubach, Heichelheim, Helfrich, Huhn, Jughardt, Keller, Kirch, Krumm, Leib, Löber, Loos, Orbig, Petri, Dr. Schäfer, Schiele, Schmoll.
Entschuldigt die Stadtverordneten Dr. Fuhr, Hehligeu- staedt, Grünewald, Scheel und Wallenfels.
Die vom Oberbürgermeister vorgetragene R c ch u u n g des Real g ym nasi'kms und de r Re a l s ch u l e für 1899/1900 schließt ab in Einnahme und Ausgabe mit 109 912 Mk. gegen 112 095 Mk. des Voranschlags. Der Beitrag der Stadt zu den Besoldungen und sachlichen Ausgaben beläuft sich auf 34002 Mk.
Die freihändig erfolgte Abgabe von Holz aus den städtischen Waldungen im Gesamtbeträge von 510.76 Mk. wird genehmigt.
Die im Zuge der Goethestraßc neuerbaule Brücke über die Wieseck hat nad; dem vorliegenden Rechnungsabschluß 19 927.74 Mk. gekostet, was gegenüber dem generellen Voranschlag einer Ersparnis non 7072 Mk., gegenüber dem speziellen Voranschlag einer solchen von 72 Mk. entspricht. Bei deut Bau der Brücke im Zuge der Moltkestraße wurde infolge nicht vorherzusehcuder Schwierigkeiten bei der Fundamentierung und der infolge dessen nötig gewordenen Rammarbeiten der Voranschlag von 14 000 Mk. um 6356 Mk. überschritten. Die Versamm hing genehmigte die Rechnung, und sprach sich für Gewährung einer Extraentschädigung von 25 Mk. pro Mann für die von den Straßenlvärtern beim Bau der letzt bezeichneten Brücke geleisteten Nachtschichten und von 12Ml. pro Mann an die beim Bau der Brücke in der Goethestraße in Nachtschichten beschäftigt gewesenen Straßeuwärtcr aus.
Die Ueberwachung der Bauarbeiten am neuen Fried h o f hat die Errichtung einer Bauhütte nötig gemacht, wofür 288 Mk. nachträglich bewilligt werden. Die Kosten für Anlage eines dem Fuhrwerkverkehr der anliegenden Grundbesitzer dienenden Parall elWeges entlang der Straße nach dem neuen Friedhof (Erwerb von 412 Quadratmeter Gelände zu je 40 Pfennig und 50 Mk. für Planierung) werden bewilligt, desgleichen
1300 Mk. für die Unterkellerung der Veranda am Forsthaus Hochwart.
Die von Zeit zu Zeit nötig werdende Ergänzung des Bestandes an Feuerlöschgeräten umfaßt diesmal 100 Meter Schlauch, 100 Mtr. Gurtstoff, 12 Lederhelme,
30 Helmwappen, 60 Paar Sturmbänder, 20 Steigerleinen mit Karabinerhaken, 12 Steigerbeile mit Laschen, 21 Horn- pfeifen mit Schnur, 3 Huppen, 1 Trommel und 1 Signal horu. Es wird Anschasfnng der bezeichneten Geräte beschlossen; bezüglich der Schläuche und Gurlftosfe lvird Stadt verordneter Petri ermächtigt, unter Zuziehung von Sachverständigen Auslvahl unter den noch einznforderndeu Mustern zu treffen. Auf Vorschlag des Branddirektors lvird ferner die Anschaffung eines dem Transport des Rettungsschlauches und Sprungtuches dieueudeu Wageus beschlossen.
Ter Allgemeine Verein für Armen- nnd Krankenpflege hat infolge Veröffentlichung des von der Stadtverord netenversammlung s. Z. gefaßten, auf Verkauf der ehemaligen int MietSpalroual gen. Verein befindlichen S t a l l m e i ft e r lv o h n u n g lautenden Beschlusses eineu Ausfall an Miete int Betrage von 178 Mk. erlitten. Die Versammlttng beschließt, bent Allgem. Verein diesen Mietausfall zu ersetzen.
Das Gesuch des Moses Keßler um Erlattbuis zur Erbauung einer Feldscheuer an der Kreisstraße nach Wismar lvird ausnahmsweise befürlvortet, desgleichen
das (besuch der Eisenbahndirektion Frankfurt nnt Erlaubnis zur Erbauung eines lleberuachtuugsge- bä»des an der Franksnrterftraße, unter der Bedingung, daß das Gebände mindestens sieben und eineit halben Meter von der später sich ergebenden Baufluchtlinie entfernt zu stehen kommt. Das Gebäude soll in Massivbatt ausgesührl nnt) einem Hausverwalter unterstellt werden, welcher Speisen und Getränke an die übernachtenden Bahn- bediensteten verabreichen darf.
Tas Baugesurb von B a l t h a s a r P i tz für Löbershof ist infolge Ausarbeitung neuer Pläne zurückgezogett.worden.
Die Zinsen der W i l s o n st i f t n u g sollen, ent sprechend einem Anträge der Armendeputation, zu 350 Mk. dem Mädchenhort, zu 200 Mk. dem Knabenhort, zn 200 Wf. der Volkslesehalle und zu 50 Mk. dem Feierabend für Lehrlinge überwiesen werden.
Der vor kurzem verstorbene Rechtsaulvall L. La broisse hat testameittarisch verfügt, daß der Hauptgeld betrag der von seinem Vater errichteten Stiftung auf 1256 Mk. festgesetzt werde. Mit dem Ausdruck des TaukeS lvird beschlossen, die Stiftung anzunehmen. Die Jahreszinsen werden zu drei Vierteilen zur Beschaffung von Kohlen für artne Familien verloettdet, zu einem Vierteil dem Kapital zugcschlagen.
Gemäß Art. 7 der h e s s i s ch e u G e s i u d e o r d n n n g in der vom 1. Januar 1900 an geltenden Fassung beschließt die Versammlttng den Erlas; eines OrtsstatutS, wonach an Stelle des Art. 6 erwähnten Gesetzes folgende, für die Stadt Gießen geltenden Vorschriften über die Dauer der Dienstzeit treten: „Ist über die Dauer der Dienstzeit nichts vereinbart, so wird der Vertrag als ans die Dauer eines Koleudervierteljahres abgeschlossen angesehen. Das Kalendervierteljahr beginnt mit dem ersten Werktag eines Vierteljahres nnd endigt mit dem Beginne des folgenden Kalendervierteljahres. Ein int Laufe des Kalenderviertel jahres abgeschlossener Dienstvertrag gilt als bis zum Ende desselben cingcgangcn, falls nicht ein Anderes vereinbart ist."
Das Großh. Polizeiamt hat, veranlaßt durch Klagen über die H e m in n n g des Verkehr s auf den T r o 1 - toirs, den Entwurf einer Polizeiverorduuug vorgelegt, der nach der Fassung der Kvmmissionöberalung in § 1 besagt, daß die Trottoirs für den Fußgängerverkehr freigehalten werden müssen. Verboten ist deshalb nach § 2 aus den Trottoirs das Schieben von Fahrrädern und das Fahren mit Wagen, Karren und Schlitten jeder Art; ausgenommen hiervon ist das Kreuzen des Trottoirs zum Zweck der Aus- und Einfahrt, und das Fahren mit be fetzten Kinderwagen, llnterfagt ist das Auf stellen mehrerer Kinderwagen nebeneinander. § 3 verbietet die Storung des Verkehrs auf den Trottoirs durch gewerbliche Verrichtungen, Feilbieteu von (Gegenständen oder durch Stehen bleiben, § 4 das Tragen von Stöcken und Schirmen in einer andere Personen gefährdenden Weise. In § 5 heißt es: Verboten ist es, (Gegenstände, die durch Form, Größe und Beschaffenheit geeignet sind, die Vorübergehenden zu beschädige», zu belästigen oder zu beschmutzeti (wie Metzger bollen, Bäcker und Marktkörbe, Kaminfegerutenfilten, landwirtschaftliche Geräte und bergt.), auf den Trottoirs der von der Ost , Süd-, West und Nordanlage eingeschlosse neu inneren Stadt. Der Paragraph veranlaßt eine längere Debatte, an welcher sich die Stadtverordneten Hanau, Krumm, Löber, Leib, Schmoll, Dr. Gutfleisch, Petri, Kirch, Jughardt, Beigeordneter Georgi und Oberbürgermeister 6)1101111) beteiligen. Besonders wurde bezüglich des Tro gens von Metzgerbollen, Bäcker und Markt körben der Be fürchtung Ausdruck gegeben, daß ein Verbot int Sinne des Entwurfs zu Mißhelligkeiten aller Art führen würde. Tie Versammlung einigte sich schließlich dahin, daß der Ver kehr mit Metzgerbollen, Bäcker und Marktkörben ans den Trottoirs wahrend der Stunden von 5 bis 7 ilhr morgens


