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Tief gerührt durch all die ihm bewiesene Liebe und Anhänglichkeit gab Herr Stade seinem freudigen Dank warmen Ausdruck. Ungern trete er zwar mit seiner Person in dieser Weise in die Oeffentlichkeit, habe sich aber, wie er in humorvoller Weise ausführte, durch viele gewichtige Gründe seine Zustimmung abnötigen lassen. Von der eignen Person absehend, behandelte der Juoilar nun die für die Männer der Wissenschaft und des praktischen Amtes, wie sie sich hier zusammengefunden hatten, in gleicher Weise hochbedeutsame Frage: „Waren die letzten 25 Jahre derart, daß ein Theologe freudig auf sie zurück und in die Zukunft blicken kann?" Die Antwort eines aus eine 25 jährige, von reichem Erfolg begleitete Thätigkeit im Dienste der theologischen Wissenschaft zurückblickenden bedeutenden Mannes, dem die Liebe zur Kirche, in deren Dienst die Theologie steht, nicht zum wenigsten die Worte lieh, verdient in ganz besonderem Maß die Aufmerksamkeit derer, denen Theologie und Kirche lieb und wert sind. Der Inhalt sei deshalb hier mit wenigen Worten skizziert: Es ist, so führte der Redner aus, in den letzten 25 Jahren in Theologie und Kirche vieles besser geworden, sodaß seit jenen für unser deutsches Volk in jeder Beziehung so verhängnisvollen Tagen der Gegenreformation vielleicht keine Zeit den Theologen zu einem hoffnungsvollen Ausblick in die Zukunft so sehr berechtigte, wie die unsere. Die materialistische und die atheistische Strömung sind im Rücklauf begriffen, und das evangelische Christentum scheint in seinem Wesen besser erkannt zu werden; die Theologie ist fähiger geworden, die Kirche zu führen und zu leiten. Vier That- sachen sind es, die diese Besserung herbeisührten. Zunächst ist viel deutlicher geworden, was Religion ist; nämlich kein Philosophieren über Dinge, die Privatmeinung sein können, sondern Leben vom ewigen Leben, entzündet im Herzen einzelner Personen, die ihres Gottes gewiß geworden sind. Die Theologie steht vor Realitäten. Da wir aber religiöses Leben nur in der Form der Kirche besitzen, so ist die Theologie auch kirchlicher geworden. Zum andern ist die Theologie christozentrischer geworden. Die Bedeutung der Person Jesu für den einzelnen wie für die Gemeinde ist stärker hervorgetreten. DaS hat auch für die Kirche seine Bedeutung gehabt. Insbesondere sind es gerade die Angriffe von Strauß gewesen, die zu einem vertieften Studium führten, welches die Gestalt des Heilands immer leuchtender hervortreten ließ. Religiöse wie historische Betrachtung klingen zusammen in der schönen Harmonie: „Halt im Gedächtnis Jesum Christ!" Man hat drittens erkannt, was Luther für die Entwicklung des Christentums bedeutet. Nicht Repristinierung einer alten Auffassung vom Christentum ist sein Werk, sondern eine neue Auffassung hat er gewonnen, die ganze Kirche aus eine neue Stufe gehoben. Hochbedeutsam für Theologie und Kirche, ist diese Erkenntnis in besonderem Maß im Stande, unser Urteil über das Verhältnis der evangelischen zur katholischen Kirche, über evangelische Sittlichkeit gegenüber der katholischen zu beein- fluffen. Sie zeigt, daß unsere evangelische Kirche im Werden ist, sie mahnt zu andauernder energischer Arbeit, zur Bescheidenheit und duldsamem Ertragen. So ist die Theologie nicht nur kirchlicher, weil sie christozentrischer, sondern auch, weil sie lutherischer geworden ist. Viertens ist viel Licht auf das Verständnis des Evangeliums gefallen durch die Erkenntnis von dem wirklichen Verlaus und der Bedeutung des Judentums für die christliche Kirche. Diese Punkte stimmen den Theologen hoffnungssrcudig; er sieht, wie die Theologie kirchlicher, christozentrischer und lutherischer geworden ist. — Mit dem Wunsch für ein kräftiges Blühen, Wachsen und Gedeihen des theologischen Studiums schloß der Redner.
Seine Magnifizenz der Rektor Prof. Dr. Schmidt schilderte den Gefeierten als akademischen Lehrer nach dem Willen seiner Schüler und Kollegen. Sein Hoch galt der alma mater Ludoviciana.
Dann sprach Pros. Dr. Baldensperger im Namen der theologischen Fakultät. Er feierte den Kollegen in humorvoller Weise und ließ seine Rede in einem Lob der charitas christiana auSklingen.
Schließlich wurde Herr v. Stade noch von den Friedberger Kandidaten der Theologie beglückwünscht, und zwar sprach in ihrem Namen cand. theol. Hammann. Der Jubilar antwortete daraus, indem er die Kandidaten seines warmen Anteils an ihrem Ergehen versicherte. Er forderte sie zu freudiger Benutzung der Theologie im Dienste veS Evangeliums aus und knüpfte daran die Mahnung, sich die Liebe zu ihrem hohen Berufe nicht durch Menschen oder Widerwärtigkeiten rauben zu lassen. Seine Wünsche galten der gedeihlichen wissenschaftlichen Weiterentwickelung der Friedberger Kandidaten.
Damit schloß der offizielle Teil.
Die Fidulität hielt den Jubilar mit seinen Freunden noch lange fröhlich vereint, wozu launige Reden und hübsche, zum Teil eigens für diese Feier gedichtete Lieder nicht wenig
Die Volksschule.
Schluß.
Wenn daraus hingewiesen wird, daß der beträchtlichen hpr Sekten Steuern eine ebenso bedeutende Entlastung der Gemeinden und damit eine wesentliche Re- Auktion der Gemeindesteuern gegenüberstehen werde^ so^ist «s zum mindesten fraglich, ob diese Verminderung der Gemeindesteuern mit der Erhöhung der Staatssteuern gleichen Schritt halten würde. Zweifelloslägein her Abnahme der Schullasten für viele Gemeinden der Anreir ru anderweitigen Veränderungen und Llnternebmuiiaen Die naturgemäß mit der Zeit wieder eine Erhöhung der ver- minderten Gemeindesteuern und damit angesichts der so beträchtlich gesteigerten Staatssteueru eine empfindliche Mehrbelastung der Steuerzahler herbeiführen würden. Es fei noch kurz auf eine andere Schwierigkeit hingewiesen, welche sich einer Verwirklichung des Antrages entgegenstellt. Tie historische Entwickelung unserer Volksschulen brachte es mit sich, daß dieselben im X!aufe der Zeit vielfach
mit Liegenschaften und Stiftungen dotiert wurden, die sich als Schulgüter und Schulfonds im Besitz der Gemeinden befinden und deren Erträgnisse zur Salarirung der Lehrkräfte und zur Unterhaltung der Schulgebäude verwendet werden. Tiefe Schenkungen an die Gemeinden wurden mr Laufe der Zeit in der bestimmten Absicht gemacht, um die Aufwendungen der Gemeinde für Schulzwecke zu er- leichtern — gewiß über auch vielfach in der Absicht, um den Einfluß der Gemeinden auf die Schulen in Zukunft zu sichern. Wäre es nunmehr nicht ungerecht, bei Ver- staatlichung des Volksschulwesens die Gemeinden dieses Besitzes zu entäußern und damit die Absichten der Schenkgeber einfach illusorisch zu machen? Oder was soll mit diesen Schulgütern und Schulfonds geschehen? — Wesent- hd)£ finanzielle Vorteile würden besonders den Landgemeinden aus der Verstaatlichung des Volksschulwesens nicht erwachsen. An die Stelle verminderter Gemeindesteuern träten bedeutend erhöhte Staatssteuern. Da wo bisher die Unzulänglichkeit der Mittel einer Gemeinde zur Bestreitung der Kosten des Volksschulwesens zutage trat, qt der Staat stets (mit Zuschüssen fördernd eingetreten. Die Uebernahme der ganzen Volksschullasten auf deu Staat würde aber nicht nur keine Entlastung, sondern vielmehr eine wesentliche Mehrbelastung gerade für die Landgemeinden zur Folge haben, indem dieselben in den nahezu verdoppelten Staatssteuern die wesentlich höheren Kosten der städtischen Volksschulen, welche durch luxuriöse Schulbauten und höhere Lehrergehälter begründet find, mitzubezahlen gezwungen wären. Neben diesen materiellen Gesichtspunkten treten aber auch ethische Gründe in die Erscheinung. Tie Erziehung und Bildung der Kinder ist in erster Linie Aufgabe der Familie, ihr tritt die Schule hinsichtlich der erzieherischen und wissenschaftlich-en Weiterbildung der Minder ergänzend zur Seite, jedoch in der Weise, daß mit o. m Eintritt in die Schule die Aufgabe der Familie nicht c;iua vollendet erscheint, sondern die Lösung der bedeut- saiuen Aufgabe der Erziehung auf dem harmonischen Zusammenwirken beider Faktoren, Schule und Familie beruht. Tiefer natürlichen und historischen Entwickelung der Beziehungen zwischen Schule und Familie muß auch fernerhin Rechnung getragen werden; es würde diese Verbindung zwischen Familie und Schule aber zweifellos gelockert und gestört werden, wenn die Gemeinde als die Vereinigung der an der Schule zunächst interessierten Familien ihren Einfluß auf die Schule verlöre und der Staat deren alleiniger Brodherr würde. Es würde den Gemeinden damit auch ein großes Gebiet ihrer Thätigkeit und gewiß eines der wichtigsten und bedeutungsvollsten entzogen werden. Ter Antrag Ulrich verlangt ferner die Einrichtung der obligatorischen Volksschule, somit den Zwang für den Besuch der Volksschule für sämt- 1 Hdje Volksklassen. Dies würde die völlige Vernichtung der Vorschulen und Privatinstitute zur Folge haben. Wenn auch der Beweis dafür erbracht ist, daß die Vorbildung in der Volksschule für einen talentierten Schüler wohl als eine einigermaßen ausreichende Grundlage für seinen Eintritt in eine höhere Lehranstalt betrachtet werden kann, so ist es doch auf der auderen Seite selbstverständlich, daß in den staatlichen Vorschulen und Privaterziehungsanstalten, wo der Lehrplan für den späteren Besuch höherer Lehranstalten mit Vorbedacht ausgewählt ist, im allgemeinen diejenigen, die sich den Gymnasial- und Realstudien widmen wollen, eine geeignetere Vorbildung erfahren als in der Volksschule. Aus welchem Grunde soll nun der Zwang des Besuches der Volksschule für alle Kinder eingeführt werden?
Was die Forderung der unentgeltlichen Lieferung der Lehrmittel aus Staatskosten anlangt, so ist ein derartiges Ansinnen in den letzten Jähren wiederholt auch an die Kommunen gerichtet worden. Im allgemeinen hat sich wenig Geneigtheit gezeigt, diesem Wunsche zu entsprechen; man hat sich vielmehr nur dazu verstanden, da, wo von feiten der Eltern ein solches Verlangen direkt an die Gemeindeverwaltungen gerichtet wird, einem solchen Verlangen in einzelnen Fällen Rechnung zu tragen. Ausschlaggebend für diese Haltung war die Erwägung, daß es die Familie als eine Ehrensache betrachten muß und auch thatsächlich vielfach betrachtet, für die Lehrmittel selbst zu sorgen, weil sonst das letzte Interesse der Eltern an der Schule in Wegfall käme. Ta wo die Armut der Eltern die Bestreitung der Kosten der Lehrmittel unmöglich macht, wird die Gemeinde ohnehin in die Lage versetzt fein, auch nach dieser Richtung unterstützend beizuspringen. Eine generelle Lieferung der Lehrmittel auf Staatskosten ist aus obigem Grunde nicht angezeigt und würde außerdem in finanzieller Hinsicht zu einer bedeutenden Belastung der Staatskasse führen.
In seinem letzten Teile verlangt der Antrag Ulrich endlich die Ausbildung und Unterhaltung aller zum Besuche der höheren Bildungsanstalten befähigten Kinde r u n b e m i t t g l t er Eltern bis zum Abschluß ihrer Studien aus öffentlichen Mitteln. Ganz abgesehen von der finanziellen Wirkung, die die Verwirklichung dieses Vorschlages im Gefolge hätte, kann derselbe auch aus ver- chiedeneu anderen Gründen nicht empfohlen werden. Vor allem bietet uns die Erfahrung tagtäglich dafür hinreichend Belege, daß auch Kinder unbemittelter Elterri mit Hilfe staatlicher und privater Stipendien und Stiftungen den höheren Studien mit Erfolg sich widmen können. Sollte der Antrag Ulrich Annahme finden und durch die Zusicherung der kostenfreien Absolvierung der höheren Studien ein heuer Anreiz zur Ergreifung der akademi- chen Laufbahn geschaffen werden, so wären die unausbleiblichen Folgen eines solchen staatlichen Vorgehens der noch vermehrte Zudrang zu den ohnehin übersetzten gelehrten Fächern, eine noch weitere Zunahme verfehlter Existenzen und eine noch größere Entfremdung weiterer Bolkskreise von den verschiedenartigen Berufen des gewerblichen Lebens. Es kann nicht im Interesse der Allgemeinheit liegen, auf dem Wege der Gesetzgebung derartige Mißstände im Staate noch zu fördern.
Eine Minderheit des Ausschusses war der Ansicht, daß man die Entscheidung über den Antrag Ulrich verschieben olle, bis eine klare Uebersicht über den Effekt der Steuerreform vorhanden sei. Nachdem sich aber die Mehrheit des Ausschusses für sofortige Erledigung des Antrages ausgesprochen, kam es zur Abstimmung. Ter Ausschuß beantragt mit allen gegen zwei Stimmen, den An- trag des Abgeordneten Ulrich und Genossen abzulehnen.
Aus Stadt und Land
. Gießen, 25. Oktober 1900.
alieber $aS Ehrenzeichen für ®iit»
der ireiwili^en ^„2^°^bhren wurde den Mitgliedern Müller V^Witde^R^ bu Ober - Flörsheim Johann
“ si f „ „T m de nz und Philipp Rö h l verliehen. c 4-erfvnalnachrichten Der ilammeriunler tzofiagermeister Walther Freiherr van der H^p wurde faik 6 n rn01nlt^ Erektor der Lauptstaats-
.ub Ludolph Kramer wurde von seinem Nebenamts
Mitglied der Verwaltungs-Kommission der Lcmdes- kreditkasse auf fern Nachsuchen entlassen und der mit Versetzung der Stelle eines Direktors der Staatsschuld7n- kässe beauftragte Geh. Regierungsrat Karl Plamt zum Mitgliede der Verwaltungs-Kommission der Landeskredik- kaffe iin Nebenamte auf Widerruf ernannt. Der Kreisarzt des Kreis-Gesundheitsamts Bingen, Medizinalrat Dr. Ludwig Matthias, wurde zum Kreisarzt des Kreisgesund- densamtes Friedberg, der Kreisarzt des Kreisgesundheits- amtes Erbach, Dr. Emil Schaeffer, zum Kreisarzt des 'E^bls^sundheiksamtes Bingen, der Kreisassistenzarzt bei dem Kreisgesundheitsamt Mainz, Dr. Ernst W al a er
Kreisgesundheitsamtes Erbach und der "ldols Drescher aus Hitzkirchen zum .'nrelsaUistenzarzt bei dem Kreisgesundheitsamt Mainz er- uanntz Dem Kreisassistenzarzt bei dem Kreisgesundheitsamt Gießen Dr. Karl Koenig er wurde der laufende Rang eines Kreisarztes mit Wirkung vom 1. November 1900 an verliehen.
** Militärisches, v. Neree, Leut, a la suite des Jnf.-Regts. Kaiser Wilhelm (2. Großh. Hess.) Nr. 116, kommandiert zur Dienstleistung bei der Marinestation der Ostsee, ausgeschieden und im 1. Ersatz-See-Bataillon an- Aefiellt. Fredersdorf, Vicefeldwebel im Landw.-Bez. Woldenberg, zum Leutnant der Reserve des 4. Großh. Hess. Jnf.-Regts. (Prinz Carl) Nr. 118, de Brünn, Vize- wachtmeister im Landw.-Bezirk Barmen, zum Leutnant der Reserve des 1. Großh. Hess. Feldart.-Regts. Nr. 25 (Großh. Art.-Korps) befördert. Die Vizefeldwebel im Landw.-Be- äirk I Cassel: v. Lorentz zum Leutnant der Reserve des 1. Großh. Hess. Jnfanterie-(Leibgarde-)Regts. Nr. 115, Memberg zum Leutnant der Reserve des Jnf.-Regts. Kaiser Wilhelm (2. Gr. Hess.) Nr. 116; Benda, Vizefeldwebel im Landw.-Bezirk Weimar, zum Leut, der Reserve des 1. Großh. Hess. Jnf.-(Leibgarde-)Regts. Nr. 115 befördert. Harth, Vizewachtmeister im Landw.-Bezirk Frankfurt a. M., zum Leutuant der Reserve des Großh. Hess. Train- Bataillons Nr. 25, Groß, Vizefeldwebel im Landw.-Bez. Friedberg, zum Leut, der Reserve des 4. Großh. Hess. Jnf.-Regts. (Prinz Carl) Nr. 118 befördert. Weissen- b ach, Zinßer, Leutnants der Reserve des Jnf.-Regts. Kaiser Wilhelm (2. Großh. Hess.) Nr. 116 (Gießen), Krug v. Nidda, Leutnant der Reserve des 1. Großh. Hess. Feldart.-Regts. Nr. 25 (Großh. Art.-Korps), Mainz, zu Oberleutnants befördert. Hoffmann, Vizefeldwebel im Landw.-Bezirk Worms, zum Leutnant der Reserve des 3. Großh. Hess. Jnf.-Regts. (Leib-Regiments) Nr. 117, Mayer, Vizefeldwebel in demselben Landw.-Bezirk, zum Leutnant der Reserve des 4. Großh. Hess. Jnf.-Regts. (Prinz Carl) Nr. 118, v. K l i pst ein, Leut, der Reserve desselben Regiments (Worms), Hof, Leutnant der Infanterie 1. Aufgebots des Landw.-Bezirks II Darmstadt, Kammer, Leutnant der Reserve des Jnf.-Regts. Kaiser Wilhelm (2. Großh. Hess.) Nr. 116 (Erbach), zu Oberleutnants befördert. Sommer lad, Paul, Leutnants der Infanterie 2. Aufgebots des Landw.-Bezirks I Darmstadt — der Abschied bewilligt.
** Gefundene Gegenstände. In den Tienst- räumen der Postanstalten herrenlos vorgefundene und nicht ans Postsendungen herrührende Gegenstände wurden bisher den Polizeiämtern überwiesen. Mit der Einführung des bürgerlichen Gesetzbuches hat sich auch dies, wie so manches andere, geändert? Die genannten Gegenstände werden jetzt von den Postanstalten selbst aufbewa'hrt. Wenn nun - :ch bei kleineren Postanstalten selten etwas herrenlos ^or» gefunden wird, weil in kleineren Orten in der Regel schon eher bekanntest, wem der etwa im Schaltervorraum stehen gebliebene Stock oder Schirm gehört, so gelingt es doch in größeren Orten des öfteren nicht, die Vorgefundenen! Gegenstände den Eigentümern zuzustellen. Und^was bleibt da inanchmal nicht alles stehen oder liegen. Stöcke, vom zierlichen Damenstock bis zum Gigerl- und Landstreicherknüppel, feine Sonnenschirme und auch Familienregendächer, Geldtaschen mit und ohne Inhalt, einzelne Glace-, Faust- uni) sonstige Handschuhe usw. Wenn nun ein Angehöriger der Reichspost- wnÄ -r0lie,gwphenve,rwaltung oder eine andere Person in einem Postwagen, im Schalter- tiorraume, im Wartezimmer re. der Postanstalten herrenlose Gegenstände, die nicht aus Postsendungen herrühren, findet und an sich nimmt, so hat er die Gegenstände unverzüglich an die nächste zuständige Post- oder Telegraphen- Anstalt abzuliefern und über Zeit und Ort des Fundes Auskunft zu geben. Auf Find er lohn hat der Finder keimen- Anspruch, auch die Ppstverwaltung nicht, wenn es ihr gelingt, den Eigentümer der gefundenen Sache zu ermitteln. Der abgelieferte Gegenstand wird von der Postanstalt in Verwahrung genommen. Zur Ermittelung des Eigentümers wird im Schalterraume eine Bekanntmachung angebracht, durch die der Eigentümer aufgefordert wird, seine Rechte binnen einer Frist von sechs Wochen geltend zu machen. Bei Gegenständen von größerem Wert wird außerdem eine Bekanntmachung durch die Ortszeitung erlassen. Ter Aushang wird, wenn der Empfangsberechtigte sich nicht schon früher meldet, mindestens sechs Wochen hintereinander im Schalterraum belassen. Meldet ich der Empfangsberechtigte überhaupt nicht, so werden die Fundsachen durch einen Beamten der Postanstalt unter Aufnahme einer Verhandlungsschrift öffentlich versteigert; der Erlös wird nach Abzug der Kosten der zuständigen Stelle überwiesen. Ist die Aufbewahrung einer gefundenen Sache mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder ist der Verderb einer Fundsache zu befürchten, so wird die Fundsache gleich versteiaert, und der Empfangsberechtigte ist durch schriftliche Bekanntmachung im Schalterraum zur Entgegennahme des Erlöses aufzuordern. Erfolgt die Abforderung nicht, dann ist der Erlös ebenfalls der zuständigen Stelle zu überweisen. Tas gleiche geschieht mit gefundenem Geld. Ter Empfangsberechtigte f)at W Recht, binnen drei Jahren nach Wauf,
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