Ausgabe 
26.10.1900 Erstes Blatt
 
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I

Tief gerührt durch all die ihm bewiesene Liebe und Anhänglichkeit gab Herr Stade seinem freudigen Dank warmen Ausdruck. Ungern trete er zwar mit seiner Person in dieser Weise in die Oeffentlichkeit, habe sich aber, wie er in humorvoller Weise ausführte, durch viele gewichtige Gründe seine Zustimmung abnötigen lassen. Von der eignen Person absehend, behandelte der Juoilar nun die für die Männer der Wissenschaft und des praktischen Amtes, wie sie sich hier zusammengefunden hatten, in gleicher Weise hochbedeutsame Frage:Waren die letzten 25 Jahre derart, daß ein Theologe freudig auf sie zurück und in die Zukunft blicken kann?" Die Antwort eines aus eine 25 jährige, von reichem Erfolg begleitete Thätigkeit im Dienste der theo­logischen Wissenschaft zurückblickenden bedeutenden Mannes, dem die Liebe zur Kirche, in deren Dienst die Theologie steht, nicht zum wenigsten die Worte lieh, verdient in ganz besonderem Maß die Aufmerksamkeit derer, denen Theologie und Kirche lieb und wert sind. Der Inhalt sei deshalb hier mit wenigen Worten skizziert: Es ist, so führte der Redner aus, in den letzten 25 Jahren in Theologie und Kirche vieles besser geworden, sodaß seit jenen für unser deutsches Volk in jeder Beziehung so ver­hängnisvollen Tagen der Gegenreformation vielleicht keine Zeit den Theologen zu einem hoffnungsvollen Ausblick in die Zukunft so sehr berechtigte, wie die unsere. Die materia­listische und die atheistische Strömung sind im Rücklauf begriffen, und das evangelische Christentum scheint in seinem Wesen besser erkannt zu werden; die Theologie ist fähiger geworden, die Kirche zu führen und zu leiten. Vier That- sachen sind es, die diese Besserung herbeisührten. Zunächst ist viel deutlicher geworden, was Religion ist; nämlich kein Philosophieren über Dinge, die Privatmeinung sein können, sondern Leben vom ewigen Leben, entzündet im Herzen einzelner Personen, die ihres Gottes gewiß geworden sind. Die Theologie steht vor Realitäten. Da wir aber religiöses Leben nur in der Form der Kirche besitzen, so ist die Theo­logie auch kirchlicher geworden. Zum andern ist die Theo­logie christozentrischer geworden. Die Bedeutung der Person Jesu für den einzelnen wie für die Gemeinde ist stärker hervorgetreten. DaS hat auch für die Kirche seine Be­deutung gehabt. Insbesondere sind es gerade die Angriffe von Strauß gewesen, die zu einem vertieften Studium führten, welches die Gestalt des Heilands immer leuchtender hervortreten ließ. Religiöse wie historische Betrachtung klingen zusammen in der schönen Harmonie:Halt im Ge­dächtnis Jesum Christ!" Man hat drittens erkannt, was Luther für die Entwicklung des Christentums bedeutet. Nicht Repristinierung einer alten Auffassung vom Christentum ist sein Werk, sondern eine neue Auffassung hat er ge­wonnen, die ganze Kirche aus eine neue Stufe gehoben. Hochbedeutsam für Theologie und Kirche, ist diese Erkennt­nis in besonderem Maß im Stande, unser Urteil über das Verhältnis der evangelischen zur katholischen Kirche, über evangelische Sittlichkeit gegenüber der katholischen zu beein- fluffen. Sie zeigt, daß unsere evangelische Kirche im Werden ist, sie mahnt zu andauernder energischer Arbeit, zur Be­scheidenheit und duldsamem Ertragen. So ist die Theologie nicht nur kirchlicher, weil sie christozentrischer, sondern auch, weil sie lutherischer geworden ist. Viertens ist viel Licht auf das Verständnis des Evangeliums gefallen durch die Er­kenntnis von dem wirklichen Verlaus und der Bedeutung des Judentums für die christliche Kirche. Diese Punkte stimmen den Theologen hoffnungssrcudig; er sieht, wie die Theologie kirchlicher, christozentrischer und lutherischer geworden ist. Mit dem Wunsch für ein kräftiges Blühen, Wachsen und Gedeihen des theologischen Studiums schloß der Redner.

Seine Magnifizenz der Rektor Prof. Dr. Schmidt schilderte den Gefeierten als akademischen Lehrer nach dem Willen seiner Schüler und Kollegen. Sein Hoch galt der alma mater Ludoviciana.

Dann sprach Pros. Dr. Baldensperger im Namen der theologischen Fakultät. Er feierte den Kollegen in humorvoller Weise und ließ seine Rede in einem Lob der charitas christiana auSklingen.

Schließlich wurde Herr v. Stade noch von den Fried­berger Kandidaten der Theologie beglückwünscht, und zwar sprach in ihrem Namen cand. theol. Hammann. Der Jubilar antwortete daraus, indem er die Kandidaten seines warmen Anteils an ihrem Ergehen versicherte. Er forderte sie zu freudiger Benutzung der Theologie im Dienste veS Evangeliums aus und knüpfte daran die Mahnung, sich die Liebe zu ihrem hohen Berufe nicht durch Menschen oder Widerwärtigkeiten rauben zu lassen. Seine Wünsche galten der gedeihlichen wissenschaftlichen Weiterentwickelung der Friedberger Kandidaten.

Damit schloß der offizielle Teil.

Die Fidulität hielt den Jubilar mit seinen Freunden noch lange fröhlich vereint, wozu launige Reden und hübsche, zum Teil eigens für diese Feier gedichtete Lieder nicht wenig

Die Volksschule.

Schluß.

Wenn daraus hingewiesen wird, daß der beträchtlichen hpr Sekten Steuern eine ebenso bedeutende Entlastung der Gemeinden und damit eine wesentliche Re- Auktion der Gemeindesteuern gegenüberstehen werde^ so^ist «s zum mindesten fraglich, ob diese Verminderung der Gemeindesteuern mit der Erhöhung der Staatssteuern gleichen Schritt halten würde. Zweifelloslägein her Abnahme der Schullasten für viele Gemeinden der Anreir ru anderweitigen Veränderungen und Llnternebmuiiaen Die naturgemäß mit der Zeit wieder eine Erhöhung der ver- minderten Gemeindesteuern und damit angesichts der so beträchtlich gesteigerten Staatssteueru eine empfindliche Mehrbelastung der Steuerzahler herbeiführen würden. Es fei noch kurz auf eine andere Schwierigkeit hingewiesen, welche sich einer Verwirklichung des Antrages entgegen­stellt. Tie historische Entwickelung unserer Volksschulen brachte es mit sich, daß dieselben im X!aufe der Zeit vielfach

mit Liegenschaften und Stiftungen dotiert wurden, die sich als Schulgüter und Schulfonds im Besitz der Gemeinden befinden und deren Erträgnisse zur Salarirung der Lehr­kräfte und zur Unterhaltung der Schulgebäude verwendet werden. Tiefe Schenkungen an die Gemeinden wurden mr Laufe der Zeit in der bestimmten Absicht gemacht, um die Aufwendungen der Gemeinde für Schulzwecke zu er- leichtern gewiß über auch vielfach in der Absicht, um den Einfluß der Gemeinden auf die Schulen in Zukunft zu sichern. Wäre es nunmehr nicht ungerecht, bei Ver- staatlichung des Volksschulwesens die Gemeinden dieses Besitzes zu entäußern und damit die Absichten der Schenk­geber einfach illusorisch zu machen? Oder was soll mit diesen Schulgütern und Schulfonds geschehen? Wesent- hd)£ finanzielle Vorteile würden besonders den Landge­meinden aus der Verstaatlichung des Volksschulwesens nicht erwachsen. An die Stelle verminderter Gemeinde­steuern träten bedeutend erhöhte Staatssteuern. Da wo bisher die Unzulänglichkeit der Mittel einer Gemeinde zur Bestreitung der Kosten des Volksschulwesens zutage trat, qt der Staat stets (mit Zuschüssen fördernd eingetreten. Die Uebernahme der ganzen Volksschullasten auf deu Staat würde aber nicht nur keine Entlastung, sondern vielmehr eine wesentliche Mehrbelastung gerade für die Landgemein­den zur Folge haben, indem dieselben in den nahezu ver­doppelten Staatssteuern die wesentlich höheren Kosten der städtischen Volksschulen, welche durch luxuriöse Schulbauten und höhere Lehrergehälter begründet find, mitzubezahlen gezwungen wären. Neben diesen materiellen Gesichts­punkten treten aber auch ethische Gründe in die Erschein­ung. Tie Erziehung und Bildung der Kinder ist in erster Linie Aufgabe der Familie, ihr tritt die Schule hinsichtlich der erzieherischen und wissenschaftlich-en Weiterbildung der Minder ergänzend zur Seite, jedoch in der Weise, daß mit o. m Eintritt in die Schule die Aufgabe der Familie nicht c;iua vollendet erscheint, sondern die Lösung der bedeut- saiuen Aufgabe der Erziehung auf dem harmonischen Zu­sammenwirken beider Faktoren, Schule und Familie beruht. Tiefer natürlichen und historischen Entwickelung der Be­ziehungen zwischen Schule und Familie muß auch ferner­hin Rechnung getragen werden; es würde diese Verbind­ung zwischen Familie und Schule aber zweifellos ge­lockert und gestört werden, wenn die Gemeinde als die Vereinigung der an der Schule zunächst interessierten Fa­milien ihren Einfluß auf die Schule verlöre und der Staat deren alleiniger Brodherr würde. Es würde den Gemeinden damit auch ein großes Gebiet ihrer Thätigkeit und gewiß eines der wichtigsten und bedeutungsvollsten entzogen werden. Ter Antrag Ulrich verlangt ferner die Einrichtung der obligatorischen Volksschule, somit den Zwang für den Besuch der Volksschule für sämt- 1 Hdje Volksklassen. Dies würde die völlige Vernichtung der Vorschulen und Privatinstitute zur Folge haben. Wenn auch der Beweis dafür erbracht ist, daß die Vorbildung in der Volksschule für einen talentierten Schüler wohl als eine einigermaßen ausreichende Grundlage für seinen Eintritt in eine höhere Lehranstalt betrachtet werden kann, so ist es doch auf der auderen Seite selbstverständlich, daß in den staatlichen Vorschulen und Privaterziehungs­anstalten, wo der Lehrplan für den späteren Besuch höherer Lehranstalten mit Vorbedacht ausgewählt ist, im allgemeinen diejenigen, die sich den Gymnasial- und Real­studien widmen wollen, eine geeignetere Vorbildung er­fahren als in der Volksschule. Aus welchem Grunde soll nun der Zwang des Besuches der Volksschule für alle Kinder eingeführt werden?

Was die Forderung der unentgeltlichen Lie­ferung der Lehrmittel aus Staatskosten an­langt, so ist ein derartiges Ansinnen in den letzten Jähren wiederholt auch an die Kommunen gerichtet worden. Im allgemeinen hat sich wenig Geneigtheit gezeigt, diesem Wunsche zu entsprechen; man hat sich vielmehr nur dazu verstanden, da, wo von feiten der Eltern ein solches Ver­langen direkt an die Gemeindeverwaltungen gerichtet wird, einem solchen Verlangen in einzelnen Fällen Rechnung zu tragen. Ausschlaggebend für diese Haltung war die Erwägung, daß es die Familie als eine Ehrensache be­trachten muß und auch thatsächlich vielfach betrachtet, für die Lehrmittel selbst zu sorgen, weil sonst das letzte In­teresse der Eltern an der Schule in Wegfall käme. Ta wo die Armut der Eltern die Bestreitung der Kosten der Lehrmittel unmöglich macht, wird die Gemeinde ohnehin in die Lage versetzt fein, auch nach dieser Richtung unter­stützend beizuspringen. Eine generelle Lieferung der Lehr­mittel auf Staatskosten ist aus obigem Grunde nicht an­gezeigt und würde außerdem in finanzieller Hinsicht zu einer bedeutenden Belastung der Staatskasse führen.

In seinem letzten Teile verlangt der Antrag Ulrich endlich die Ausbildung und Unterhaltung aller zum Be­suche der höheren Bildungsanstalten befähigten Kin­de r u n b e m i t t g l t er Eltern bis zum Abschluß ihrer Studien aus öffentlichen Mitteln. Ganz abgesehen von der finanziellen Wirkung, die die Verwirklichung dieses Vorschlages im Gefolge hätte, kann derselbe auch aus ver- chiedeneu anderen Gründen nicht empfohlen werden. Vor allem bietet uns die Erfahrung tagtäglich dafür hin­reichend Belege, daß auch Kinder unbemittelter Elterri mit Hilfe staatlicher und privater Stipendien und Stiftungen den höheren Studien mit Erfolg sich widmen können. Sollte der Antrag Ulrich Annahme finden und durch die Zusicherung der kostenfreien Absolvierung der höheren Studien ein heuer Anreiz zur Ergreifung der akademi- chen Laufbahn geschaffen werden, so wären die unaus­bleiblichen Folgen eines solchen staatlichen Vorgehens der noch vermehrte Zudrang zu den ohnehin übersetzten ge­lehrten Fächern, eine noch weitere Zunahme verfehlter Existenzen und eine noch größere Entfremdung weiterer Bolkskreise von den verschiedenartigen Berufen des ge­werblichen Lebens. Es kann nicht im Interesse der All­gemeinheit liegen, auf dem Wege der Gesetzgebung der­artige Mißstände im Staate noch zu fördern.

Eine Minderheit des Ausschusses war der Ansicht, daß man die Entscheidung über den Antrag Ulrich verschieben olle, bis eine klare Uebersicht über den Effekt der Steuer­reform vorhanden sei. Nachdem sich aber die Mehrheit des Ausschusses für sofortige Erledigung des Antrages aus­gesprochen, kam es zur Abstimmung. Ter Ausschuß beantragt mit allen gegen zwei Stimmen, den An- trag des Abgeordneten Ulrich und Genossen abzulehnen.

Aus Stadt und Land

. Gießen, 25. Oktober 1900.

alieber $aS Ehrenzeichen für ®iit»

der ireiwili^en ^2^°^bhren wurde den Mitgliedern Müller V^Witde^R^ bu Ober - Flörsheim Johann

si fT m de nz und Philipp h l verliehen. c 4-erfvnalnachrichten Der ilammeriunler tzofiagermeister Walther Freiherr van der H^p wurde faik 6 n rn01nlt^ Erektor der Lauptstaats-

.ub Ludolph Kramer wurde von seinem Nebenamts

Mitglied der Verwaltungs-Kommission der Lcmdes- kreditkasse auf fern Nachsuchen entlassen und der mit Versetzung der Stelle eines Direktors der Staatsschuld7n- kässe beauftragte Geh. Regierungsrat Karl Plamt zum Mitgliede der Verwaltungs-Kommission der Landeskredik- kaffe iin Nebenamte auf Widerruf ernannt. Der Kreisarzt des Kreis-Gesundheitsamts Bingen, Medizinalrat Dr. Lud­wig Matthias, wurde zum Kreisarzt des Kreisgesund- densamtes Friedberg, der Kreisarzt des Kreisgesundheits- amtes Erbach, Dr. Emil Schaeffer, zum Kreisarzt des 'E^bls^sundheiksamtes Bingen, der Kreisassistenzarzt bei dem Kreisgesundheitsamt Mainz, Dr. Ernst W al a er

Kreisgesundheitsamtes Erbach und der "ldols Drescher aus Hitzkirchen zum .'nrelsaUistenzarzt bei dem Kreisgesundheitsamt Mainz er- uanntz Dem Kreisassistenzarzt bei dem Kreisgesundheits­amt Gießen Dr. Karl Koenig er wurde der laufende Rang eines Kreisarztes mit Wirkung vom 1. November 1900 an verliehen.

** Militärisches, v. Neree, Leut, a la suite des Jnf.-Regts. Kaiser Wilhelm (2. Großh. Hess.) Nr. 116, kommandiert zur Dienstleistung bei der Marinestation der Ostsee, ausgeschieden und im 1. Ersatz-See-Bataillon an- Aefiellt. Fredersdorf, Vicefeldwebel im Landw.-Bez. Woldenberg, zum Leutnant der Reserve des 4. Großh. Hess. Jnf.-Regts. (Prinz Carl) Nr. 118, de Brünn, Vize- wachtmeister im Landw.-Bezirk Barmen, zum Leutnant der Reserve des 1. Großh. Hess. Feldart.-Regts. Nr. 25 (Großh. Art.-Korps) befördert. Die Vizefeldwebel im Landw.-Be- äirk I Cassel: v. Lorentz zum Leutnant der Reserve des 1. Großh. Hess. Jnfanterie-(Leibgarde-)Regts. Nr. 115, Memberg zum Leutnant der Reserve des Jnf.-Regts. Kaiser Wilhelm (2. Gr. Hess.) Nr. 116; Benda, Vizefeld­webel im Landw.-Bezirk Weimar, zum Leut, der Reserve des 1. Großh. Hess. Jnf.-(Leibgarde-)Regts. Nr. 115 befördert. Harth, Vizewachtmeister im Landw.-Bezirk Frankfurt a. M., zum Leutuant der Reserve des Großh. Hess. Train- Bataillons Nr. 25, Groß, Vizefeldwebel im Landw.-Bez. Friedberg, zum Leut, der Reserve des 4. Großh. Hess. Jnf.-Regts. (Prinz Carl) Nr. 118 befördert. Weissen- b ach, Zinßer, Leutnants der Reserve des Jnf.-Regts. Kaiser Wilhelm (2. Großh. Hess.) Nr. 116 (Gießen), Krug v. Nidda, Leutnant der Reserve des 1. Großh. Hess. Feldart.-Regts. Nr. 25 (Großh. Art.-Korps), Mainz, zu Oberleutnants befördert. Hoffmann, Vizefeldwebel im Landw.-Bezirk Worms, zum Leutnant der Reserve des 3. Großh. Hess. Jnf.-Regts. (Leib-Regiments) Nr. 117, Mayer, Vizefeldwebel in demselben Landw.-Bezirk, zum Leutnant der Reserve des 4. Großh. Hess. Jnf.-Regts. (Prinz Carl) Nr. 118, v. K l i pst ein, Leut, der Reserve des­selben Regiments (Worms), Hof, Leutnant der Infan­terie 1. Aufgebots des Landw.-Bezirks II Darmstadt, Kam­mer, Leutnant der Reserve des Jnf.-Regts. Kaiser Wil­helm (2. Großh. Hess.) Nr. 116 (Erbach), zu Oberleutnants befördert. Sommer lad, Paul, Leutnants der In­fanterie 2. Aufgebots des Landw.-Bezirks I Darmstadt der Abschied bewilligt.

** Gefundene Gegenstände. In den Tienst- räumen der Postanstalten herrenlos vorgefundene und nicht ans Postsendungen herrührende Gegenstände wurden bisher den Polizeiämtern überwiesen. Mit der Einführung des bürgerlichen Gesetzbuches hat sich auch dies, wie so manches andere, geändert? Die genannten Gegenstände werden jetzt von den Postanstalten selbst aufbewa'hrt. Wenn nun - :ch bei kleineren Postanstalten selten etwas herrenlos ^or» gefunden wird, weil in kleineren Orten in der Regel schon eher bekanntest, wem der etwa im Schaltervorraum stehen gebliebene Stock oder Schirm gehört, so gelingt es doch in größeren Orten des öfteren nicht, die Vorgefundenen! Gegenstände den Eigentümern zuzustellen. Und^was bleibt da inanchmal nicht alles stehen oder liegen. Stöcke, vom zierlichen Damenstock bis zum Gigerl- und Landstreicher­knüppel, feine Sonnenschirme und auch Familienregen­dächer, Geldtaschen mit und ohne Inhalt, einzelne Glace-, Faust- uni) sonstige Handschuhe usw. Wenn nun ein An­gehöriger der Reichspost- wnÄ -r0lie,gwphenve,rwaltung oder eine andere Person in einem Postwagen, im Schalter- tiorraume, im Wartezimmer re. der Postanstalten herren­lose Gegenstände, die nicht aus Postsendungen herrühren, findet und an sich nimmt, so hat er die Gegenstände un­verzüglich an die nächste zuständige Post- oder Telegraphen- Anstalt abzuliefern und über Zeit und Ort des Fundes Auskunft zu geben. Auf Find er lohn hat der Finder keimen- Anspruch, auch die Ppstverwaltung nicht, wenn es ihr gelingt, den Eigentümer der gefundenen Sache zu ermitteln. Der abgelieferte Gegenstand wird von der Postanstalt in Verwahrung genommen. Zur Ermittelung des Eigentümers wird im Schalterraume eine Bekannt­machung angebracht, durch die der Eigentümer aufgefordert wird, seine Rechte binnen einer Frist von sechs Wochen geltend zu machen. Bei Gegenständen von größerem Wert wird außerdem eine Bekanntmachung durch die Orts­zeitung erlassen. Ter Aushang wird, wenn der Empfangs­berechtigte sich nicht schon früher meldet, mindestens sechs Wochen hintereinander im Schalterraum belassen. Meldet ich der Empfangsberechtigte überhaupt nicht, so werden die Fundsachen durch einen Beamten der Postanstalt unter Aufnahme einer Verhandlungsschrift öffentlich versteigert; der Erlös wird nach Abzug der Kosten der zuständigen Stelle überwiesen. Ist die Aufbewahrung einer gefun­denen Sache mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder ist der Verderb einer Fundsache zu befürchten, so wird die Fundsache gleich versteiaert, und der Empfangs­berechtigte ist durch schriftliche Bekanntmachung im Schalterraum zur Entgegennahme des Erlöses aufzu­ordern. Erfolgt die Abforderung nicht, dann ist der Erlös ebenfalls der zuständigen Stelle zu überweisen. Tas gleiche geschieht mit gefundenem Geld. Ter Empfangs­berechtigte f)at W Recht, binnen drei Jahren nach Wauf,

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