der in der Bekanntmachung bestimmten Frist die Herausgabe des erlösten oder gefundenen Betrages zu verlangen. Wer daher etwas verloren hat und glaubt, daß dies auch int Schultervorraum geschehen sein könne, der beachte die ausgehängten Bekanntmachungen.
ffGrünberg, 24. Oktober. Der hiesige Krieger- verein gedenkt am 4. November dieses Jahres sein 25. Stiftungsfest zu feiern. Nachmittags soll ein Festbankett in der geräumigen Turnhalle und abends ein Ball in demselben Lokale stattfinden. An die Nachr- barvereine sind bereits Einladungen ergangen, und es ist anzunehmen, daß sich dieselben zahlreich an der Jubiläumsfeier beteiligen werden, zumal voraussichtlich auch das Präsidium des Landesverbands „Hassia" bei dem Feste vertreten sein wird. — Den musikalischen Teil hat der hiesige Musikverein übernommen, dessen treffliche Leistungen hinlänglich bekannt sind.
N. Büdingen, 24. Oktober. Zwei bedeutende Projekte beschäftigen gegenwärtig unsere Einwohnerschaft aufs lebhafteste, das erste betrifft die Kanalisierung unserer Stadt, das zweite die Beschaffung einer Bade- a n st a l t. Bezüglich des ersten Projekts hat Regierunas- baumeister Schmück- Frankfurt dem hiesigen Gemeinderat Vorkrag gehalten und darin eine Kanalanlage, die auch die Fäkalien aufnimmt, als zu teuer bezeichnet, dagegen die Anlage von wasserdichten Dunggruben und die Entwässerung des innerhalb der Festungsmauern gelegenen Stadtteils durch Rohrkanäle und die Kanalisierung der Vorstadt empfohlen. Ein Beschluß wurde noch nicht gefaßt. Zur Errichkung einer Badeanstalt ist die Bildung einer Aktiengesellschaft geplant. Die Benutzung des Bades für Erwachsene soll an die Uebernahme einer Zwangsaktie int Betrag von 25 Mark geknüpft werden. Ein detaillierter Plan ist noch nicht ausgearbeitet. Die Kosten sind vorläufig auf 3500 Mark veranschlagt.
-d- Hanau, 24. Oktober. Am Sonntag, den 4. November, 'findet hier eine Versammlung südwestdeutscher Detaillisten-Vereine statt, für die folgende Tagesordnung vorliegt: 1. Geschäftsbericht und Beschlußfassung über den Antrag der Zwischenkonferenz, eine feste Organisation der südwestdeutschen Detaillisten- Vereine zu schaffen, derart, daß die beteiligten Vereine einen Jahresbeitrag von 30 Psg. für jedes ihrer Mitglieder leisten. 2. Erfahrungen auf dem Gebiete des unlauteren Wettbewerbes, speziell des Ausverkaufswesens. 3. Die Gründung eines Verbandsorgans. 4. Die Bedeutung der Genossenschaften zum gemeinschaftlichen Warenbezüge der Detaillisten. 5. Die Nettoberechnung für Zucker. (Referent: Herr Nassauer-Gießen.)
Gerichtssaal.
G. C. Gieße«, 23. Oktober. Strafkammer. Zur Verhandlung kam heute die Anklage gegen Philipp Krahl, Maurergeselle, und Johann Schneider VIII., Landwirt, beide zu Ulfa, wegen gewerbsmäßigen Wilderns bezw. Hehlerei. Nach dem Er- öffnungSbeschlusie wurde den Angeklagten zur Last gelegt und zwar 1. Philipp Krahl in nicht rechlsverjährter Zeit insbesondere em 17. September 1899 in der Umgebung von Ulfe, an Orten, an denen
4 Monate Gefängnis, welche durch die erlittene Untersuchungshaft für verbüßt erachtet wurden; gegen Schneider wegen gewerbsmäßigen Wilderns und gewerbsmäßiger Hehlerei auf I Jahr 2 Monate Zuchthaus, abzüglich 2 Monate der erlittenen Untersuchungshaft.
Wirkliche Wullerlieve.
Es ist eine veraltete Ansicht, wenn man glaubt, die Kinder zum Essen zwir gen zu müsien. Die Kunst der Kinderernährung besteht darin, den Kindern anregende und doch nahrhafte Kost zu reich«,. Damir gedeihen Kinder doppelt so gut, als wenn man sie ;um Effm w'de. Willen zwing». So trinken Kinder z. B. den ärztlicherseits so sehr empfohlenen Hausens Kasseler Hafer-Kakao mit wahrem Behagen und gedeihen prächtig dabei.
zu jagen er nicht berechtigt war, in Gemeinschaft mit einem gewissen i Heinrich Schneider, Metzger zu Ulfa, zurzeit unbekannten Aufent- I halteS und anderen nicht ermittelten Personen während der gesetz- I lichen Schonzeit, sowie auch in Wäldern die Jagd ausgeübt zu I habe-', und zwar dieses unberechtigte Jagen gewerbsmäßig betrieben | zu haben; 2. Johann Schneider VIII. sich gleichfalls gewerbsmäßiger I Wilderei, sowie des Verbrechens gewerbs- und gewohnheitsmäßiger I Hehlerei schuldig gemacht zu haben. — Beide Angeklagte leugnen die I ihnen zur Last gelegten That in vollem Umfange. Der Angeklagte I Krahl, der in sehr bescheidenen Verhältnissen lebt, will das bei ihm I Vorgefundene Jagdgewehr im Werte von über 30 Mark, sowie ein I Flobertgewehr zum Spatzenschießen gekauft haben. Schneider ist I Gemeinderatsmitglied, Gastwirt und selbst Pächter eines Teils der I Uffaer Gemeindejagd. — Das Ergebnis in der Beweisaufnahme in I der heutigen Hauptverhandlung, zu der nicht weniger als 33 Zeugen I geladen worden waren, und die den ganzen Tag in Anspruch nahm, I ist das folgende: Seit einer Reihe von Jahren wurde in der Um- I gebung von Ulfa in großem Stile gewildert, allgemein war dies be- | kennt, mehr oder minder stark richtete sich der Verdacht gegen ver- I schtedene Personen, besonders gegen die beiden Angeklagten, sowie I den Sohn Heinrich des Angeklagten Schneider, der sich bei Beginn I der Untersuchung nach Amerika flüchtete. Die Forstbeamten und I Gendarmen hatten Kenntnis von diesem Treiben, niemals wollte es I ihnen aber gelingen, die Wilderer auf der That zu erwischen. Da I gestand endlich im Frühjahr l. Js. der heutige Zeuge, Gemeinde- I schäfer Johann Philipp Wenzel, dem Gendarmerie-Wachtmeister I Schmidt zu Ntdda, der durch anonyme Schreiben auf ihn aufmerksam I geworden war, wie der Zeuge Wenzel heute bestätigt, daß er im I Herbste vor. Js. und im Frühjahr l. IS. häufig den Angeklagten I Krahl mit dem flüchtigen Sohne des Angeklagten Schneider in I verdächtiger Weise die Gegend absuchend, zusammen gesehen habe. Ins- I besondere bekundet der Zeuge, daß er am 17. September v. I. be- I obachtet habe, wie die beiden in dem nach Langd zu gelegenen Jagd» I gebiet (von Herrn Professor Eckhardt hier gepachtet), in einem Zwischen- I raum von einander die Aecker absuchten. Hierbei habe der flüchtige Schneider wiederholt geschosien. Dieser Pürschgang wurde auch von dem anderen Gemeindeschäfer Heinrich Wenzel beobachtet, welcher heute bestätigt, daß er gesehen habe, wie auch Krahl auf einen Hasen geschossen habe. Krahl giebt nach längerem Leugnen die Richtigkeit dieser Aussage zu. Weiter bekundet der Zeuge Joh. PH. Wenzel und deffen Knecht, daß sie auch am 3.September 1899 gesehen hätten, wie der Angeklagte Schneider an dem von Ulfa nach Villingen ziehenden Wege in dem Eck- | hardt'schen Jagdgebiet einen Hasen geschossen habe. Den Schuß habe der Angeklagte aus einem auf seinem Jagdgebiet errichteten Stande abgegeben. Wann dieser Stand sowie zwei weitere daneben befindliche Stände angelegt und ob sie zum Zweck des Wilderns in das Nachbargebiet errichtet wurden, konnte nicht sicher festgestellt werden. Festgestellt wurde aber ferner, daß Schneider im Sommer 1899 eine größere Anzahl von Rehböcken an Händler verkauft, die er unmöglich alle auf seinem Jagdgebiete geschossen haben konnte. Schneider wurde selbst beim Wildern auf Rehe nicht getroffen, er giebt zu, daß sein entflohener Sohn gewildert habe. Wohin das von diesem erjagte Wild gekommen ist, will er nicht wiffen; er bestreitet, von diesem Wild erhalten und seines Vorteils wegen verkauft zu haben. Einen eigentümlichen Vorfall muß der heutige Zeuge Händler Mäser von Ulfa zugeben, daß er nämlich vor einiger Zeit von Schneider zwei Rehe gekauft habe, die in der Schonzeit geschossen waren; in einem Korb verpackt, sollten diese, als Butter deklariert, nach Frankfurt gehen. Da aber aus dem Korb am Bahnhof Bad-Nauheim Blut lief, wurde die Sendung dort angehalten. — Großh. Staatsanwalt beantragte gegen Krahl wegen gewerbsmäßigen Wilderns 9 Monate Gefängnis, gegen Schneider wegen gewerbsmäßigen Wilderns und gewerbsmäßiger Hehlerei eine Gesamtzuchthausstrafe von 2 Jahren 2 Monaten. Der Verteidiger des Krahl beantragte eine gelinde Freiheitsstrafe wegen Wilderei im Sinne des § 292 des Strafgesetzbuchs, der Verteidiger des Schneider Freisprechung seines Klienten. Das Urteil lautete gegen Krahl auf Grund des § 292 des Strafgesetzbuchs auf
Ktteratur.
— Berkehrskarte von Europa, Nordafrika und dem Morgeu- lande. Bearbeitet mit besonderer Berücksichtigung der deutschen Interessen von Paul Langhans. 1:5600000. Preis 8>Mk^ aufgezogen als Wandkarte (1,30 Meter breit, 106 Meter hoch) 12 Mk. Gotha, Justus Perthes. - Die Brtelltgung der deutschen Seeschiffahrt am europäischen Hafenverkehr zeigt zum erstrnmale vollständig die neue Verk hrskartr Evrcpss, die u-tter Prof. Langhans Leitung aus der Gothaer Geographischen Anstalt hervorgegangen ist. Bisher begnügten sich die Karten mit der Darstellung lediglich der Postdampferlinien, alle anderen regelmäßigen deutschen Dampser- linien giebt die vorliegende Karte überhaupt )um erstenmal« mrv ergänzt ihre Angaben durch die Beifügung der Schiffsflaggen der wichtigsten am europäischen Schiffsverkehr beteiligten deutschen Rhedereien. Farbig unterschieden erscheinen ferner sämtliche Postdampferlinien anderer Nationalität mit Angabe der Rhederei und der Fahrtdauer von Hafen zu Hafen. Alle mit deutschen Hasen in regelmäßigem Sch'.ffsoerkthr stehenden fremden Häfen sind besonders g«kennzeichnet. Der erschöpfenden Darstellung des Seeverkehrs entspricht die vollständige Wiedergabe br Verkehrsverbindungen auf d-m Lande. Unter den Eisenbahnen sind deutlich die von Luxus- (Expreß-) und anderen Schnellzügen befahrenen hervorgehoben; bei grogeren Orten lieft man die Fahrtentfernung von Berlin irr Stundenzahlen ab. Die Karte zeigt ferner die gesamte europäische Jlußdampffchiffahrt, alle Dockanlagen und endlich sämtliche dewschen und österreichisch ungarischen Konsularbehörden. Ganz besondere Wert verleibt der Karte aber noch die Beigabe der Pläne von 48 der wichtigsten Umschlagsplätze und Verkehr sengen, dre vor allem die gegenseitige Entfernung der Bahnhöfe und Landungsplätze von I einander zeigen. Neben dem für jeden Kaufmann wichtigen, auf das praktische Bedürfnis Rücksicht nehmenden Inhalt der Karte ist w.e bei desselben Verfassers „Kaufmännischer Wandkarte der Erde" ganz besonders da« wohlgelungene Bestreben )u loben, auch für räumlich beschränkte Kontore einen wirkungsvollen Wandschmuck zu schaffen, der wenig Raum einnimmt und doch in technischer Vollendung und praktischer Brauchbarkeit unerreicht dasteht. N-cht weniger als 75 farbenprächtige Handels- und Kontor flaggen schmü ck « die Karte, die durch einm wirkungsvollen Rahmen rufammengebaum wird. Mit seiner neuen „Derkehrskarte von Europa bietet Pros. Langhans aber auch den Unterrichtsanstalten ein wertvolles Anschauungsmittel, das den Schüler in das gerade für die Gegenw-.t unentbehrlicheVerständnis des writverzweigtenVerkehrslebens Europas einzufübren versteht. Die gleichmäßige Berücksichtigung der B«duri- nisse von Praxis und Wiffenschaft, die alle Linghans'sch^ Karten I auszeichnet, sichert auch seiner neuen Europakarte dm Beifall, den I seine „Kaufmännische Wandkarte der Erde" in weitesten Kreisen I gefunden hat.
Bekanntmachung.
Nachdem der seitherige Unternehmer der Tonneuabfuhr in der Stadt Gießen den mit der Stadt abgeschloffenen Vertrag gekündigt hat und diese Abfuhr anderweit zu vergeben ist, bringen wir dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis, daß die Bedingungen hierfür auf un> serem Amtszimmer Nr. 15 offen gelegt sind. Reflektanten werden aufgefordert, ihre Meldungen unter Angabe der näheren Bedingungen für den Eintritt in den derzeitigen Vertrag bis längstens 1. November er. ver- schloffen bei uns einzureichen.
Gießen, den 23. Oktober 1900. 7031
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
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