Nr. 170 Erstes Blatt. Dienstag de« 24. Juli
1900
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger
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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gieren.
Hebe»»».. Expedition und Druckerei: rtfce Nr. 7.
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Adresse für Depeschen: Anzeiger -ist«, Fernsprecher Nr. 5L
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Bekanntmachung.
ES wird hierdurch zur Kenntnis der Interessenten gebracht, daß die NahrungSmittel'Jndustrie-BerufSgenossen- schaft zu ihrem zweiten Beauftragten Ingenieur Georg Urban in Mannheim L. 10 Nr. 6 für den ganzen Bezirk der Genossenschaft bestellt hat.
Gießen, den 20. Juli 1900.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Zur Verhütung der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche wird die Abhaltung des auf den 26. Juli d. IS. -rn Leun anstehenden BiehmartteS an folgende Bedingungen geknüpft:
1. Für den Auf- und Abtrieb der Tiere ist je eine bestimmte Stelle zu schaffen. Die Benutzung anderer Stellen für den Aus- und Abtrieb, ebenso das Handeln mit Vieh außerhalb der Marktplätze ist verboten.
Der Austrieb darf nicht vor 8 Uhr vormittags stattfinden.
2. Auf den Markt dürfen nur Tiere aus seuchenfreien Orten, deren Führer mit giltigen behördlichen Ursprungszeugnissen versehen sind, aufgetrieben werden, Tiere von Händlern aber nur dann, wenn in jenen Ursprungszeugnissen weiter bescheinigt ist, daß die Tiere sich die letzten sieben Tage in unverseuchtem Zustand in seuchefreien Orten befunden haben.
3. Bei dem Auftrieb der Tiere hat der Eigentümer oder Führer dem anwesenden Polizeibeamten daS unter Nr. 2 erwähnte Ursprungszeugnis vorzuzeigen.
Außer von der Kontrolle der Ursprungszeugnisse ist der Auftrieb von der vorherigen Besichtigung und Nichtbeanstandung der Tiere durch den KreiS- thierarzt abhängig.
4. Seuchenkrank und seuchenverdächtig befundenes Vieh unterliegt den vorläufigen Anordnungen des Kreis- tierarztes.
5. Für die Einführung von Händlervieh in den Kreis Wetzlar gilt außerdem die nachstehende polizeiliche Anordnung des Herrn Regierungs-Präsidenten zu Koblenz vom 27. März 1900.
6. Aus der Provinz Oberhessen des Großherzogtums Hessen und dem preußischen Kreise Biedenkopf dürfen Rindvieh, Schweine und Schafe nicht aufgetrieben werden.
Wetzlar, den 20. Juli 1900.
Der Landratsamtsverwalter.
gez.: Dr. Sartorius.
Landespottzeitiche Anordnung, betreffend: Gesundheitsschein für Händlervieh.
Zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche wird unter Aushebung der Anordnung vom 15. Juni 1899 (Amtsblatt Nr. 178) auf Grund der §§ 18 bis 20 deS Reichsgesetzes, betreffend Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23 Juni 1880/1. Mai 1894 für den Umfang des Regierungsbezirks bis auf weiteres angeordnet, was folgt :
§ 1. Händler, welche in die Kreise Adenau, Ahr- Weiler, Altenkirchen, Koblenz-Stadt, Koblenz-Land, Cochem, St. Goar, Kreuznach, Mayen, Meisenheim, Neuwied, Simmern, Wetzlar oder Zell Wiederkäuer oder Schweine zum Zwecke des Verkaufes einführen, müssen im Besitze eines tierärztlichen Zeugnisses sein, welches die Seuchenfreiheit der Tiere bescheinigt. Das Zeugnis muß von einem beamteten Tierarzt oder von einem solchen Privattierarzte ausgestellt sein, welcher hierzu von dem Unterzeichneten ermächtigt worden ist.
Das Zeugnis hat bei Rindvieh eine genaue Beschreibung der einzelnen Tiere nach Geschlecht, Farbe, Abzeichen und Hornstellung, bei anderen Wiederkäuern und bei Schweinen «ine Angabe der Stückzahl und Farbe zu enthalten und verliert mit dem Ablauf des vierten, auf den Tag der Ausstellung folgenden Tages seine Giltigkeit. Dasselbe bedarf «ach Ablauf seiner Giltigkeitsdauer, und zwar auch nach
Einführung des Viehes, der Erneuerung, bis letzteres in den Besitz eines Milchhändlers übergegangen ist.
§ 2. Die Bestimmungen des § 1 finden keine Anwendung auf die in den städtischen Viehhof zu Koblenz zum Verkauf eingeführten, höchstens 6 Wochen alten Kälber und auf die dorthin zum Verkaufe eingeführten Schweine.
§ 3. Zuwiderhandlungen werden nach dem § 328 des Reichsstrafgesetzbuchs und den §§ 66 und 67 des Reichsgesetzes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894 bestraft.
§ 4. Diese Anordnung tritt mit dem Zeitpunkte ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Zur Ausstellung von Zeugnissen über die Seuchenfreiheit von Händlervieh im Sinne des § 1 der vorstehenden Anordnung habe ich folgende Privattierärzte ermächtigt :
1. aus dem Regierungsbezirk Koblenz:
Mihr, Tierarzt in Koblenz, Müther, Tierarzt in Andernach, Pilger, Tierarzt in Kirn, Riechers, Tierarzt in Dierdorf, Ries, Tierarzt in Urmitz, Simm erwach er, Tierarzt zu Boppard, Wichterich, Schlachthaus- Inspektor zu Mayen, Uthofs, Schlachthausdirektor in Koblenz;
2. aus anderen Bezirken:
Dexheimer, Tierarzt in Gladenbach, Seiderer, Tierarzt in Gießen, Wentzel, Tierarzt in Herborn, Frank, Distriktstierarzt zu Rockenhausen, Morler, Tierarzt in Butzbach, Spring, Tierarzt in Sien.
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst im Herbst 1900.
Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im Herbst 1900 stattfindenden rubr. Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch aufgefordert, ihre desfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meidung des Ausschlusses von dieser Prüfung
spätestens bis zum I. August 1900
bei der unterzeichneten Kommission einzureichen.
Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im Speziellen das Folgende bemerkt:
1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüflings- kommisfion nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogtum Heffen seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2. Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr erfolgen.
3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adreffe angegeben wird.
4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizusügen:
a) Geburtszeugnis;
b) Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über dessen Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen aktiven Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen und muß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein.
c) ein Unbescholtenheitszeugnis, welches von der Polizei-Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist;
d) ein selbstgeschriebener Lebenslauf.
5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (von Französisch, Englisch, Lateinisch und Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.
6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholtenheitszeugnis beizulegen.
Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, giebt die Prüfungs-Ordnung (Anl. 2 zur Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 — Reg.-Blatt Nr. 27 von 1894 —) Aufschluß.
Bezüglich des Prüfungstermins sowie des Lokals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt eventuell weitere Bekanntmachung; aus spezielle Ladung kann nicht gerechnet werden.
Darmstadt, den 10. Juli 1900.
GroßherzoglichePrüsungs-Kommission für einjährigFreiwillige.
Der Vorsitzende:
Wick, Regierungsrat.
Politische Wochenschau.
Die letzte Woche stand ihrer Vorgängerin an politischer Bedeutung nicht nach. sJtur nebenher wollen wir registrieren den Besuch, den der Reichskanzler Fürst Hohenlohe, der in Süddeutschland auf Urlaub weilt, dem Zentrumsführer Dr. Lieber pbgestattet hat. Es ist selbstverständlich, daß an diesen Vorgang sich die verschiedensten Kommentare knüpfen, die für das Zentrum mehr oder minder schmeichelhaft sind. Der greise Kanzler trägt sich angeblich ganz ernstlich mit Demissionsgedanken; man will in Berlin wissen, daß er dort auf mehrere Jahre eine Privatwohnung gemietet habe, woraus man folgert, daß er binnen kurzem das Reichskanzlerpalais in der Wilhelm- straße verlassen werde. Was an diesem Gerüchte Wahres ist, läßt sich natürlich vorläufig nicht kontrollieren. — Viel bemerkt ist in politischen Kreisen die Verleihung des Exzellenztitels an den Reichstagspräsidenten Grafen Balle- strem. Man sieht in dieser Auszeichnung den Dank der Regierung an das Zentrum für die in der Flottenfrage geleisteten Dienste.
Der Schwerpunkt des allgemeinen Interesses liegt fortgesetzt ßn den chinesischen Ereignissen. Nachdem die bange Frage, welche lange Wochen hindurch auf aller Lippen geschwebt hat, die Frage: Wie steht es in Peking? die grausige Antwort gefunden hat, an der alle chinesischen Ableugnungen nichts zu ändern vermögen, daß dort alle Ausländer nach langer heroischer Gegenwehr einem entsetzlichen Schicksale zum Opfer gefallen sind, ist eine neue Frage in den Vordergrund des allgemeinen Interesses, in den Vordergrund der internationalen Politik getreten, die Frage: Wie steht es um die Einigkeit der Mächte/ Der Staatssekretär Graf Bülow har einmal das treffende Wort gesprochen, daß diejenigen Bündnisse die besten seien, von denen am wenigsten gesprochen werde. Wenn dieses Wort auch auf das freilich ungeschriebene Bündnis zutrifft, das jetzt zwischen allen Mächten gegenüber dem barbarischen China besteht oder doch wenigstens bestehen sollte, dann steht es schlecht mit diesem Bündnis. Denn von der Einigkeit der Mächte gegenüber der gelben Rasse ist in der letzten Zeit sehr viel, zu viel gesprochen worden. Und das läßt den Schluß zu, daß es mit dieser Einigkeit bricht üllzugut bestellt ist. <
Und doch sollte angesichts der Ereignisse in China für die weiße Rasse nichts leichter sein, als sich zu rückhaltloser Einigkeit gegenüber der gelben Rasse zusammenzufinden. Das in Peking gegen die Menschlichkeit und das Völkerrecht verübte Attentat hat alle Mächte in gleicher Weise getroffen. Alle haben das gleiche Interesse, Sühne für dies Verbrechen zu fordern, die Schuldigen, wo sie auch zu suchen sind, zur Strafe zu ziehen, die Ordnung in China wieder herzustellen und durch die Einsetzung einer neuen Regierung, der Vertrauen entgegengebracht werden darf, Zuständen vorzübeugen, die nicht nur Ostasien in Verwirrung stürzen, sondern den Weltftieden zu erschüttern geeignet sind.
Mer von dieser so viel genannten und sich gleichsam von selbst ergebenden Einmütigkeit der Mächte war bisher nur allzu wenig zu verspüren und auch bei den langen Kämpfen um Tientsin hat sich ihr Mangel in schwer schädigender Weise fühlbar gemacht und die Entscheidung erheblich verzögert. Auch jetzt sind erst die schwachen Anfänge zu einer einheitlichen Kriegführung zu entdecken und über die durchaus notwendige Ernennung eines gemeinsamen Oberkommandos haben sich die Mächte noch nicht zu einigen vermocht. Nicht einmal über ein gemeinsanies Verbot der Waffenausfuhr nach China ist bisher ein gemeinsamer Beschluß der Mächte tznerzielen gewesen, lobwohk'essfich hierbei doch um eine dringliche und unaufschiebbare Maßregel handelt.
Auch in anderer Beziehung mangelt es bisher trotz des regen Verkehrs der Diplomaten und obwohl zwischen den Mächten unentwegt verhandelt wird, durchaus an einem einmütigen Verhalten gegenüber China. Leben wir im Krieg oder im Frieden mit China? Diese Frage ist inerk» würdigerweise noch immer offen. In Peking sind die Vertreter aller Mächte, sind alle Ausländer niebergemetzelt worden. Ueberall in China sind die Fremden vertrieben, beraubt und viele von ihnen gemordet worden. Und doch wird noch immer die Annahme aufrecht erhalten, daß wir mit dem offiziellen China nicht im .Kriege befindlich sind. Aber wer ist das offizielle China? Und wenn es ein solches giebt, will man im Ernst noch bezweifeln, daß dieses mit den Boxern gemeinsame Sache macht?
Wir kennen freilich die Beweggründe, aus denen heraus die Mächte noch zögern, den thatsächliehen Kriegszustand gegenüber China anzuerkennen. Aber wie lange wird sich diese Auffassung angesichts der Tbatsache, daß der Aufruhr sich immer weiter über das Gebiet des chr- nesischen Reiches ausdehnt, noch aufrecht erhalten lassen? Die deutsche Regierung hat die berechtigte und notwendige Initiative ergriffen, intern sie wenigstens den telegraphr-


