Erstes Blatt
Samstag dm 22 September 150. Jahrgang i9ao
Amts- «nd Anzeigeblatt für den Ureis Gietzen.
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Gießener Anzeiger
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Gießen, den 20. September 1900.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.
Adreffe für Depeschen: Anzeiger chKMa» Fernsprecher «r. 5L
Langsdorf am 8. Oktober,
Grünberg am 17. und 18. Oktober,
Gieße« am 23. und 24., und
Laug-Göns am 30. Oktober.
Auf den Gießener Markt finden die für die Vieh. Erkte in Gießen und auf die übrigen die für Lokalmärkte erlassenen Bestimmungen (Gießener Anzeiger Nr. 134) Anwendung.
unterstützt der Deutschs Forstverein die Bestrebungen der beteiligten Industrien aus Erlangung eines besseren Zoll- schutzes."
Forstrat G r a n e r - Stuttgart: Die Frage der Erstreb- I ung eines Schutzzolles für unbearbeitetes Rundholz habe I im Forstverein Anhänger und Gegner. Gegner desselben I seien die Holzhändler, aber nicht nur diese, sondern — und I das verdiene besondere Beachtung — auch die Lehrer der I Volkswirtschaft. Nicht alle Gründe, die hier für den Zoll- I schütz angeführt wurden, seien haltbar. Prinzipiell befür- I wortet der Redner die Annahme der Anträge des Forst- I Wirtschaftsrates.
I Oberforstmeister Weisse- Münden spricht für die I Zvllfreiheit des Rundholzes, darüber ob ein Schutzzoll für I vorbearbeitetes Holz von der Industrie getragen werden I könne — und jeder Zoll müsse gut von der Industrie ge- I tragen werden können, wenn die Waldwirtschaft nicht selbst I durch denselben geschädigt werden solle, habe er sich ein I Urteil noch nicht gebildet.
Oberforstmeister Schulz e- Dresden wendet sich gegen I die Freilassung des Quebrackpholzes, nur die Frage sei I für ihn eine offene, ob die vorgeMagene Höhe von 10 Mk. I sich, rechtfertige.
Forstmeister Frhr. v. Spie ss e h - Winkel befürwortet I die Annahme der Riebel'schen Resolution.
I Forstmeister Prof. Sprengel- Bonn: Tie Landwirt- I saftskammer für die Rheinprovinz habe sogar einen Zoll I auf Quebrachvholz von 15 Mk. in Vorschlag gebracht. Der I Zoll, mindestens in der Höhe, sei Nötig im Interesse der I Erhaltung der meist kleinen Existenzen, die Ms den Eichen- I schälwäldern ihr Dasein fristeten.
I Regierungs- und Forstrat v. Bentheim -Trier reH- I fertigt den in seinen ersten Ausführungen ^eingenommenen I Standpunkt. Seiner Ansicht nach könne aus unseren I deutschen Forsten um Millionen von Kbm. die Nutzholz- I Ausbeute gesteigert werden. Mit Quebrachoholz sei kein I solides Riemleder, namentlich für die Zwecke der Jn- | dustrie, herzustellen.
I m r Landforstmeister Dr. Dunkelmann: Den gegen die I Resolution vorgebrachten Gründen, besonders denjenigen I des Herrn v. Bentheim, könne er die Berechtigung nicht ver- nichts destoweniger bitte er mit möglichst großer
I Mehrheit der Resolution des Korreferenten zuzustimmen.
Nach dem Schlußwort der beiden Referenten wird I zur Abstimmung geschritten und in dieser die Resolution des Korreferenten mit — wie ausdrücklich festgestellt wird — allen gegen vier Stimmen angenommen.
Oberforstmeister Ney-Metz schlägt in Uebereinstim- mung mit dem Forstwirtschaftsrat bezüglich der nächsten H a u p t v e r s a m m l u n g vor: 1) dieselbe in Regensburg stattfinden zu lassen, 2) als Zeit für dieselbe etwa den 15. August festzusetzen, und 3) die folgenden Themata bei derselben zur Erörterung zu bringen: a. Welche Wohlfahrtseinrichtungen sind mit Rücksicht auf den bestehenden Waldarbeitermangel für die Waldarbeiterschaft zu treffen; b. Bericht in Femelschlagverfahren in Kombinierung mit dem Saumschlagverfahren das sicherste Mittel, Mißstände ; am vollkommensten zu beseitigen.
! Zu dem Thema II: „Ueberführung des Buchend renn- holzwaldes in einen Nutzholzwald mit besonderer Berücksichtigung des Nassauischen Berglandes" spricht als Berichterstatter Regierungs- und Forstrat W e r y - Wiesbaden, als Gegenberichterstatter Forstmeister Elze-Königstein. Ersterer legt seinen Ausführungen die folgenden Thesen zu Grunde. (Das Referat beschränkt sich auf die Besprechung der in dem jetzt vorhandenen Bnchenhochwalde zur Förderung der Nutzholzerzielung anzuwendenden Wirtschaftsmaßregeln.)
I. Jede Erweiterung des Wachsraumes des Vach Holzart und Stammform zur Nutzholzzucht geeigneten Be- standesmaterials bedeutet einen Schritt zum' Uebergang in den dllitzholzwald.
a. In dem Buchenmischwalde bedürfen die in ihrer Wuichsleistung der Buche überlegenen Nadelhölzer einer Begünstigung beim Hiebe in der Regel Vicht; dagegen' müssen die beigemischten Laubhölzer gegen die sie che- drängende Buche geschützt werden.
b. Im reinen Buchenhochwalde ist das Wirtschaftsziel auf Herausbildung erstklassiger Stämme gcridjtet.
c. Von größerer wirtschaftlicher Bedeutung find im nassauischen Bergwalde die im Mischwalde von Buchen und Eichen, sowie im reinen Buchenwald tz-u führenden Hiebe.
II. Ein entschiedener Fortschritt in der Hiebsführung zum Uebergang in den Nutzholzwald ist erst möglich ge worden durch die Veränderung der Praxis und der An schguung in der Durchforstungsfrage.
III. a. In den Baumorten kommen die auf Entnahme des Brennholzstammes gerichteten Hiebe in kürzester Frist zur Wirkung.
1) Sie führen bei genügender Eichenbeimischung fcir
Amtlicher Ml.
Bekanntmachung.
Betr.: Abhaltung von Viehmärkteu.
Im Monat Oktober finden folgende Viehmärkte flatt:
In Lich am 1. Oktober,
Grsüsdrilagr«: Meßmrr Zamilienblätter, Ker hrWtzr Landwirt, Mäkler str tzMche vstkLk
StSfsLÄS, und Druck-ni:
SchskOraße Mr. 7.
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I schuldig geblieben, während es eine andere große Stapt I giebt, wo von 14Mordenl3un entdecktblieben. I Er habe pie Ehre der Kriminalkommissäre keineswegs I herabfetzen wollen, zweifle keineswegs daran, daß sie ihre I Pflicht thun, und habe nur eine psychologische Erklärung I dafür suchen wollen, warum sie so wenig leisten. In I suchen heiklen Fällen könne nur ein kriminalistisch und I Mcho logisch sehr fein gebildeter Mann mit einem hohen I Maß von Kultur- und Menschenkenntnis in das Gewirr I von Interesse und Rassenhaß hineinleuchten. So viel er | wisse, sei auch der Kriminalinspektor, den er im Auge I gehabt, aus der Schvtzmannschaft hervorgegangen. Das | Gericht erkannte auf 300 Mk. Geldstrafe. Trotzdem dürfte I oie Frage offen bleiben, ob die Berliner Polizei sich durch I den Gang der Verhandlung befriedigt fühlt.
I . Die Klagen über die Berliner Kriminalpolizei find in I den letzten Jahren immer lebhafter geworden, und taufend- I l)at man eine Reform der Polizei „an Haupt und I Gliedern" verlangt. Es hat ein gewisses Befremden erregt, I daß man noch immer nichts von einer Reform hörte; zwar I SU?e. neulich die Mitteilung verbreitet, es solle im I Polizeipräsidium eine besondere „Mordkommission" I gebildet werden, die, aus den gewiegtesten Kriminalisten I zusammengesetzt, sich, ausschließlich mit der Entdeckung von I Kapitalverbrechen beschäftigen sollte, allein diese Meldung I wurde bald wieder dementiert. Vielleicht herrscht kaum I die Absicht, eingreifende Aenderungen zu bewerkstelligen. I Wie sollte man auch auf diesen Gedanken komen, wenn I der Staatsanwalt die — wie man doch! wohl annehmen I darf in amtlichen Kreisen herrschende Auffassung in dem I Satze nnedergiebt, die Berliner Kriminalkommissare seien I "E ganzen Reiche als die besten anerkannt". Diese Auf- I falfanp ist uns allerdings neu; ein Plebiszit des Berliner
Publikums würde sie schwerlich bestätigen.
Es steht fest, daß in Berlin in den letzten Jahren I eur Dutzend Morde unentdeckt geblieben sind. Konnten „die besten Kriminalkommisfaee im Reiche" die Thäter nicht schien, so wurde es den weniger guten oder schlechten, die I hiernach anderswo zu finden sind, erst recht nicht gelingen Das bedeutet aber gewissermaßen die Jnsolvenzerklärung oer Justiz, mindestens das Geständnis, daß in heutiger
ble Abdeckung von Mördern nur zu einem Bruchteile möglich ist. Daß die Rechtssicherheit des Publikums durch eine solche Erklärung schwer erschüttert werden muß, liegt auf der Hand. Der ruhige Bürger wird umsomehr für Leib und Leben fürchten, wenn er sich sagt, daß Räuber und Mörder hoffen dürfen, frei auszugehen.
Es wäre eine trübe Perspektive, wenn diese Auffassung die richtige wäre. Glücklicherweise scheint sie aber nicht überall geteilt zu werden; denn wenn Herr Harden den Hamburger Polizeichef Hartmann richtig eitierte, hat I dieser sich mit besonderer Bezugnahme auf Berlin rühmen können, daß die Hamburger Polizei „keinen Mord schuldig geblieben" sei. Da liegt docy! die Erwägung nahe, ob es nicht angezeigt wäre, Hamburger Kriminalkommissare nach Könitz zu senden. Auf ein Ersuchen der preußischen Regierung wird der Hamburger Senat das Nicht verweigern. . Man wende nicht ein, die Berliner Polizei könne sich dadurch gekränkt fühlen. Menschenblut „schreit zum Himmel"; die hier maßgebenden Erwägungen sind so gebieterischer, das Staatsinteresse tief in Mitleidenschaft ziehender Natur, daß persönliche Empfindungen der eben angedeuteten Art ganz entschieden davor zurücktreten müssen. Ebenso ist die Einwendung abzuweisen, die Hamburger Kommissare würden „auch nichts herauskriegen". Das soll man ja gerade erst sehen, und im schlimmsten Falle kann eine erneute Untersuchung doch mindestens nickst schaden. Ein negatives Resultat würde zur Entlastung der Berliner Kommissare gegenüber der av ihnen geübten Kritik führen, während ein positives Ergebnis im Interesse der Justiz und der Beruhigung des Publikums 'auf das freudigste zu begrüßen wäre
1. Kauplorchmmlsug bfs bfnffdjtu^orflDtrtintf. ~
Wiesbaden, 19. September.
Heute vormittag kurz nach 8 Uhr wurde der geschäftliche Teil des Programms wieder ausgenommen. Die vom Korreferenten in der Angelegenheit der Handelsverträge, Forstmeister Ri eb e 5-Muskau, beantragte Resolution hat folgenden Wortlaut: „Die erste Hauptversammlung des Deutschen Forstvereins woUe beschließen:
„Der Deutsche Forstverein billigt dev vorliegenden I Entwurf eines Zolltarifs für die Erzeugnisse der Forst- | Wirtschaft und daraus hergestellte Halbfabrikate nach den I Beschlüssen des Forstwirtschaftsrats sowohl bezüglich des I Schemas als bezüglich der Zollsätze und beauftragt den I Vorstand, den Entwurf den zuständigen Reichsbehörden I vorzulegen und zur Beachtung zu empfehlen. Bezüglich I der in anderen Abschvitten des Zolltarifs aufgeführten I aus forstlichen Rohprodukten hergestellten Fabrikate I
Bekanntmachung.
Mit Ende dieses Monats geht die Großh. Distrikts, rtnneymerei Laubach ein. Es find deshalb alle bis Ende September l. Is. noch rückständigen (auch die nach diesem Zeitpunkt erst fällig werdenden) indirekten Auflagen (Strafen, Kosten rc.) einschließlich der Rückstände aus 1899/1900 und ciiV !ol?etctl Posten, sowie der Brandversicherungsbeiträge r-va • öom 1" Stober l. Is. an an die Großherzogl. VlstrlktSeinnehmerei Schotten zu entrichten.
Laubach, den 17. September 1900.
_______Großh. Distriktseinnehmerei Laubach.
Der Kottitzer Mord und die Berliner Polizei.
. . . Ein bemerkenswerter Prozeß fand, wie kurz erwähnt, drefer Tage vor d!er Ersten Strafkammer des Berliner Landgerichts statt. Der Herausgeber der Zukunft war angeklagt, die in Könitz thätigen Berliner Kriminalkommissare durch- die Behauptung „ungebildete Leute" beleidigt zu haben; er hatte diese damit zu begründen gesustst, daß sie in Könitz nichfs entdeckt hätten. Daraufhin war er vom Polizeipräsidium verklagt, und der Staatsanwalt beantragte nicht weniger als 14 Tage Gefängnisstrafe. Der Verteidiger des Angeklagten, Justizrat Munckel, führte demgegenüber aus, unter den in Könitz obwaltenden Umständen sei das Ermittelungsverfahren ganz besonders schwierig gewesen, und es lasse sich doch nicht leugnen, daß sich bisher diejenigen, die mit der Ermittelung betraut waren, nicht mit Ruhm bedeckt haben. Nach Ansicht des Angeklagten mußte man mit solchen schwierigen Aufgaben allererste Kräfte betrauen, und man hätte nach Könitz einen hervorragend intelligenten Mann senden müssen, nicht aber einen Kriminalkommissar, der dieser Aufgabe nicht gewachsen war. Das fei eine Kritik, die erlaubt fei, selbst tuenn sie in prickelnder Form vorgetragen werde. Wenn in einem ganz besonders schweren Falle ein sonst vielleicht Zanz tüchtiger Kriminalkommissar nach seinem ganzen Bil- ^ngsgange nicht als der passende Mann zur Leitung der Ermittelungen bezeichnet werde, so liege darin keine Be- miffnr ^or e30 Lehren habe es einen Kriminalkom- der außerordentlich tüchtig war, aber die & beherrschte. Schade, daß er nicht Mrnüiclfnmm-t?™* nnd> Komtz geschickt werden konnte! Watt Ae ?mgen tnelsach aus der Reihe der
prattstchen Schutzleute hervor, und es wäre interessant durch! Vernehmung des Polizeipräsidenten zu hören wel- chen Bildungsgang denn seine Kriminalkommissäre durch- machen. Dem Angellagten stehe aber auch! der Sckmü des § SB-erlin, ba$ nach Ansicht des Staats
anwalts die ausgezeichnetsten .Kriminalkommissare habe flehe m ben Witzblättern in dem Rufe, die fick erste Stadt der Welt zu ssein, „weil man .dort Vein e'7 Mor d er JM ’ r Ver hätten die Kriminalkommissäre in Berlin seit längerer Zeit nicht viel Gluck gehabt und der Angeklagte als Berliner Bürger habe ein bereMiates I Sntereffe daran, daß die Sichjerheit der Bürger nicht I gfeifenjaft sei und daß ein fflörber auch entdeckt werde I Uebelstande vorhanden seien, habe man anerkannt I nidem man Reformen anbahnte. Die Presse müsse das I AAt haben, solche Uebelstände zu kritisieren. Die Ab- I W einer Beleidigung habe der Angeklagte nicht gehabt. I V? Staatsanwalt widersprach der Anwendung des 8 193 I mtö hob hervor, daß der Angeklagte kein Recht habe, die I ^inunalfonttniffare in solcher Weise herabzusetzen, dennj I ®äC Ä"! S5"rcn Reiche als die besten anerkannt. D^r Angeklagte Harden widersprach dieser Behauptung I
^ssVntlicher Sitzung des Hamburger Senates bett I Hartmann bei Abgabe seines Verwaltungs- I sagen hören: Unsere Polizei ist keinen Mord |


