Ausgabe 
22.5.1900 Zweites Blatt
 
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Waldeck-Rousseau der Kammertagung, die am Dienstna beginnt, nrcht ohne starke Beklemmungen entgegensieht

Mrs erste freilich berauscht man sich noch in Frankreich an den recht anfechtbarenTriumphen" der Weltausstell­ung und an den Erfolgen der französischen Expeditionen die auf den marokkanischen Gebieten langsam aber sicher Vordringen. Dieses Vordringen erregt nicht nur in Marokko, sondern auch in E n g l a n d, dessen Interessen hierdurch schwer verletzt werden, lebhafte Beunruhigung Aber die Engländer haben in Südafrika vorläufig nock alle Hände so voll, daß sie ihr Augenmerk auf andere Vorgänge im dunkeln Erdteil zur Zeit nicht lenken können. In den letzten Tagen herrschte über die Vorgänge auf dem südafrikanischen Kriegsschauplätze starke Ungewißheit. Die Nachricht von dem Entsätze Mafekings aber steht heute vollkommen fest. Die letzten Hoffnungen der Friedens- fteunde, die ein Ende des mörderischen Ringens herbei sehnen, richten sich jetzt auf die Vereinigten Staaten von Nordamerika, aber es steht für uns außer allem Zweifel, daß auch diese Hoffnungen mit einer bitteren Enttäuschung für die Buren enden werden, wie es schon mit manchen anderen Hoffnungen im Laufe dieses grausigen Krieges der F-all gewesen ist.

unberücksichtigt, ebenso werden erloschene, aber in derr öffentlichen Büchern noch nicht gelöschte Rechte als fortbe­stehend behandelt.

Friedberg, den 16. Mai 1900.

Der Großherzogliche Bereinigungskommissär:

S ü f f e r t, Regierungsrat.

Uolitische Wochenschau.

Gießen, 21. Mai.

I Im Reichstage tobt der heftige Kampf um die I L e x Heinze, der die Entscheidung ' in dem 7 jährigen I Kriege bringen soll, den man um diese Vorlage führt. Die I an sich schon recht anfechtbare Vorlage der Regierung ist I so wunderlick) zurechtgestutzt und in einer Weisebereichert" | worden, daß sie den schärfsten Widerspruch der öffentlichen I Meinung herbeiführen mußte. Trotzdem hat man sich durch I die allenthalben und endlich, seit Freitag, auch in unserer I Landeshauptstadt sich geltend mack>ende energische Protest- I beweguug steifnackigerweise nicht dazu bewegen lassen, von I den vorgefaßten Planem abzustehen. Die Heinzemänner sind I entschlossen, den Kampf durchzuführen. Dieser Tage erst | sagte Kuno Fischer, der berühmte Heidelberger Pro- I sessor, in einer Vorlesung über Geschichte der neueren Philo­sophie:

Wir leben jetzt in einem Zeitalter der In­toleranz. Wir erfahren soeben, wie ein Gesetz, das widerid ie sittlichen Lumpen geplant ist, gegen Ku n st und Wissenschaft angewendet werden soll. .

Was aber kümmert das jene Hartnäckigen! Da sie mit ihrem Latein zu Ende sind, da sie in sachlicher Be­ratung für ihre gesetzgeberischen Vorschläge nichts zu er- I reichen vermochten, haben sie einen offenen Bruch der Geschäftsordnung ausgeführt.Die Mehrheit ist Herr der Geschäftsordnung!" war das Bekenntnis der schönen Seele des Herrn v. Kardorff. Kaum war es dem Gehege feiner Zähne entflohen, als freilich der sehr viel feinere und intelligentere Graf Balle stre m erkannte, welches nicht wieder gut zu machende Unheil die leicht­fertige Offenheit des Herrn v. Kardorff angerichtet habe, und er suchte die bedenkliche Aeußerung abzuschwächen. , Aber es war zu spät, dasMacht geht vor Recht" war von Herrn v. Kardorff in einer so cynisch-offenherzigen Weise I proklamiert worden, und noch dazu unter Umständen, die deutlich zeigten, daß er der, wenn auch leichtfertige, so doch korrekte Interpret der Gedanken der Mehrheit war Nun wurde auch den N a t i o n a l l i b e r a l e n die Sache zu arg, und die Erklärung des Herrn B a s s e r m a n n> zeigte, daß, wenn die Nationalliberalen auch sich bisher von der Obstruktion ferngehalten hatten, sie doch den Bruch, der Geschäftsordnung durch das Kartell nicht durch ihre Duldung unterstiitzen würden, und daß sie sich gleichfalls in der Wahl der Mittel zur Bekämpfung der Rechkslosig- keit keine Beschränkung mehr auserlegen würden.

So hat denn, als man zur Beugung der Geschäftsorb- I nung die einfachsten Anstandspflichten außer acht ließ, I im Schlußakt des unter der Regie des Reichsgerichtsrats | Spahn inszenierten Heinzedramas, das sich mehr und mehr I im Sinne von Scherrs menschlicher Tragikomödie ent- I wickelt hat, eine idyllische Obstruktion eingesetzt, in I der sich die Nationalliberalen mit den Sozialdemokraten I umarmen, ein Mittel, das, so bedenklich es auch vorerst I erscheinen mag, in diesem Falle nicht zu bermeiben war I für jeden, der sich selber achtet. Diese frische, fröhliche I Opposition auf breitester Basis bietet ein wahrhaft er- I quickliches Bild in unserem Reichstage und wir sind gewiß, I daß sie zur Beseitigung des Heinzegesetzes endlich führen I wird. Trotz aller stürmischen Auseinandersetzungen aber, I die dem außerordentlich umsichtigen Präsidenten sein I schweres Amt wahrlich nicht leichter machen, sind dem I deutschen Reichstage Skandalszenen erspart geblieben, wie I sie sich, jüngst wieder in den anderen Dreibundländerrr I abgespielt haben, und wir hoffen, daß auch das Ende des I Kampfes dem Anfänge in dieser Beziehung entsprechen I wird.

Heftigere Obstruktion als in Deutschland wird in I Oesterreich getrieben. Doch hat sich dort die politische I Lage in erfreulicher Weise dadurch, geklärt, daß die radi- I kalsten Elemente unter den Tschechen die Diplomatie der I jungtscheck)ischen Abgeordneten durchkreuzt haben, indem I sie es mit wünschenswertester Deutlichkeit aussprachen, I welches die eigentlichen und letzten Ziele der Tschechen sind. I Der Aufruf des tschechisch-radikalenVollzugsausschusses" I hat rund heraus erklärt, daß dieses Endziel in denstaats- I rechtlichen Bestrebungen", d. h. aus dem Tschechischen ins I ehrliche Deutsch übertragen, in dervölligen Sebständig- I feit" fürTschechien" liegt, das mit dem übrigen Oester- I reich-Ungarn nur noch durch eine Personalunion verbunden I bleiben soll. Die Enthüllung dieser Pläne wird hoffentlich I die verantwortlichen Männer in Oesterreich darüber auf- I klären, daß jede Nachgiebigkeit gegen das unersättliche und | unbotmäßige Tschechen tum eine Gefährdung der öfter- I reichisch-ungarischen Monarchie bedeutet.

Im Zeichen der heftigen Obstruktion steht endlich I auch das politische Leben in bem> dritten der Dreibund- I länder, in Italien. Da alle Versuche der Mehrheit, die I Obstruktion der Minderheit zu unterdrücken, vergeblich ge- I blieben sind, hat das Kabinett zur Kammerauflösung und I der Ausschreibung von Neuwahlen schreiten müssen. Mit I leichtem Herzen entschloß sich das Kabinett Pelloux nicht I zu diesem letzten Ausweg, denn wie die Neuwahlen aus- I fallen, vermag angesichts der verworrenen politischen Lage I in Italien niemand vorauszusagen. Und ob es gerade das I Kabinett Pelloux und nicht vielleicht ein anderes ist, das I aus den Wahlen als Sieger hervorgeht, liegt im Schoße I einer ungewissen Zukunft.

In einer recht unbehaglichen Situation befindet sich I auch das französische Kabinett Waldeck-Rousseau. Wenn I das Ergebnis der Stichwahlen zu den Gemeinderäten in I der Provinz auch zumeist den Sieg der Regierung bestätigt I hat, so haben doch die Stichwahlen in Paris mit dem I völligen Siege der vereinigten Nationalisten aller Schat- I her ungen geendet. Nun ist Paris zwar nicht Frankreich, I aber es ist doch in ganz anderem Sinne die Hauptstadt I Frankreichs, als dies in irgend einem anderen Lande von I derMetropolis gesagt werden kann. Die Politik Frank-! reichs ist fckwn oft genug von Paris aus gemacht roorbcu j und so ist es immerhin begreiflich, daß das Kabinett j

vekarmtruachuug.

Betreffend. Feldbereinigung jn der Gemarkung Betteit- hausen.

Auf Grund des Artikel 19 des Feldbereinigwnasqesetzes vom 28. September 1887 fordere ich hiermit die betei­ligten Grundbesitzer auf, die Einträge der Eigentums- und der sonstigen Rechtsverhältnisse in den öffentlichen Büchern, insoweit dieselben den bestehenden Verhältnissen nicht mehr entsprechen, innerhalb einer Frist von drei Monaten bei dem Großh. Amtsgericht Hungen berichtigen oder ergänzen zu lassen, damit die bestehendeii Rechtsverhältnisse beim Bereinigungsverfahren berücksichtigt werden können

Die Aufforderung ergeht:

1 L an diejenigen, welche Grundstücke im Bereinigungss- bezirk erworben, aber ihren Eintrag im Grund- oder Flurbuch bezw. im Mutationsverzeichnis noch nicht! erwirkt haben, um die Errichtung und Jngrossation/ ihrer Erwerbtitel oder die Berichtigung irriger Ein-, trage zu erwirken;

2. an diejenigen, welche zwar im Grundbuche stehen, aber weil sie schon vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 eingetragen waren, ohne Bei- - fugung des Erwerbtitels, um letzteren nach Maß-i gäbe des Artikel 28 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 eintragen zu lassen, indem sonst, abgesehen von dem Hindernisse bei der Feldbereinigung, dem­nächst nur eine Bescheinigung des Besitzstandes statt einer Eigentumsurkunde ausgestellt werden wird;

3. an diejenigen, jvelche an ein auf fremden Namen im Grundbuch eingetragenes Grundstück einen Vin-^ dikatious- oder einen unter gewissen Umständen zu realisierenden An- und Rücksallsanspruch wegen eines vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 vertragsmäßig gemachten Eigentumsvorbehalts oder wegen einer bei der Veräußerung beigefügten . auflösenden Bedingung eines Endtermins oder einer Zweckbestimmung zu bilden haben, ohne diesen An­spruch durch, den Vermerkstreitig" oderbe­schränkt" im Grundbuch gesichert zu haben, sowie an diejenigen, welche unter Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen die Bemerkunggehemmt" wollen etniragen lassen;

4. an die Obereigentümer und Fideikommißberechtigten, welche ihre Heimfalls- und Successionsrechte nicht durch Eintrag der Lebens-, Erb- und Landsiedel-, Leih- oder Fideikommißqualität eines Grundstücks im Grundbuch haben eintragen lassen, um ihre Rechte, soweit dies nach Artikel 37 und 38 des Ge­setzes vom 21. Februar 1852 noch zulässig ist, im Grundbuch eintragen zu lassen;

ö. an diejenigen, welche Pfandrechte, Eigentumsvorbe­halte, Revokations-, Resolutions- oder Nichtigkeits-, Separations- oder andere Sicherheitsrechte, die weder im Hypotheken- noch im Grundbuch gewahrt fmb, an zur Bereinigung bestimmten Grunbstücken geltenb machen können, um unter Vorlage ber be- treffenben Urkunben unb genauer Bezeichnung ber derjenigen Grundstücke, welche zur Sicherheit dienen, die Einträge in die öffentlichen Bücher zu erwirken;

6. an diejenigen, welche Realservituten, die nicht durch lbir Bereinigung vorzunehmende neue Weg- unb Wafferungsregulierung erlöschen, sonbern noch nach derselben geltend zu machen sind, z. B. Wern und Wasserleitungs-Gerechtigkeiten zu gunsten von Grundstücken, die nicht in die Bereinigung fallen, rehm-, Thon-, Sandgrube- und Kellerberechtigungen aus zur Bereinigung gehörigem Gelände anzu- sprechen haben, ferner an die, welche solche Grund­stücke zu lebenslänglicher Nutznießung, zur Be­nutzung als Brautgabe bis zur geschwisterlichen Tei- lung zur Sicherung einer lebenslänglick>en Leib- Haben^ °^ec Auszugsberechtigung anzusprechen

7. an diejenigen, auf deren Grundstücken in den öffent­lichen Buchern solche Rechte eingetragen sind, welche sie für erloschen halten, aber noch nicht haben löschen lassen, um diese Löschung unter Vorlage der nötigen Beweise hierzu zu erwirken.

Rechte der unter Pos. 17 genannten Art, welche nach Ablauf von drei Monaten weder in den öffentlichen Grmid- und Hypothekenbüchern, bezw. den zu den Flurbüchern ge­hörigen Mutationsverzerchnissen, noch in den in Gemäß­heit der Anmeldungen aufzustellenden Verzeichnissen ge­wahrt sind, bleiben bei der stattfindelnden Feldbereinigung

Deutscher Reichstag.

198. Sitzung vom 19. Mai. 1 Uhr.

Das Haus ist sehr gut besetzt.

1 Bor Eintritt in die Weiterberatung der Lex I Heinze erhält das Wort zu einer Erklärung

I Ab. v. Jagdzewski (Pole). Er führt aus, um feinen Zweifel darüber zu lassen, weshalb seine Maktiou

I gegen den Schlußantrag stimme, sei er von seinen politi- I scheu Freunden beauftragt, folgendes zu erklären: Wir haben bis jetzt bei den einzelnen Bestimmungen der Vor läge mit der Majorität gestimmt, obgleich wir uns nicht verhehlen, daß die Fassung einzelner Paragraphen des selben uns nicht voll befriedigt. Dagegen können wir, so lange die Minorität des Hauses in den Grenzen der Ge­schäftsordnung die ihr nicht zusagende Vorlage bekämpft, dieser Minorität nicht hindernd in den Weg treten, daß sie ihre gegenteilige Meinung äußert und vertritt. Des^ halb werden wir gegen den Schlußantrag stimmen. (Bravo! links.) Wir werben unsere prinzipielle Haltung- so lange nicht zwingende und unabweisbare Gründe vorliegen, nid)*

! aufgeben. (Sauter Beifall links.)

Nunmehr erfolgt die namentliche Abstimmung über den gestern von den Abgg. v. Levetzow (kons.) und Spahn (Zentr.) gestellten Antrag auf Schluß ber Debatte Über § 362.

Der Schlußantrag wirb mit 185 gegen 118 Stim­men angenommen.

Nunmehr teilt ber Präsibent Graf Bal le strem seine Absicht mit, die Abstimmungen über sämtliche zu § 362 vorliegenden Anträge folgen zu lassen. lieber jeden ein­zelnen Satz der Anträge sei namentliche Abstimmung be­antragt.

Äbg. Singer (Soz.) protestiert gegen die Vornahme ber Abstimmungen über die Anträge, ehe überhaupt eine Diskussion über biefe Anträge ftattgefunbcn habe. Die Anträge müßten biskutiert werden. Er beantrage nun­mehr auch noch ausdrücklich Diskussion über die Anträge und zugleich namentliche Abstimmung.

Präsident Graf B a l l e st r e m erklärt sich bereit, die Abstimmung über die betreffenden Anträge auszufetzen.

Abg. Basser mann (natl.) betont, die Anträge müßten $ur Diskussion zugelassen werden, sonst könne man nicht über sie abstimmen. (Rufe links: Sehr richtig!) Er bitte, die Anträge zur Diskussion zuzulassen.

Abg. Spahn (Zentr.) giebt anheim, diejenigen An­träge, über die noch nicht diskutiert sei, als § 362 a zu diskutieren.

Die Abgg. Heine und Singer (Soz.) bleiben bei ihrem Verlangen.

Abg. Sattler (natl.) fragt den Präsidenten, ob, wenn jetzt über § 362 und die wenigen schon diskutierten Anträge abgestimmt werde, der Präsident dann auch be­stimmt über die noch nicht diskutierten Anträge zum § 362 abstimmen lassen werde.

Präsident Graf B a l l e st r e in erklärt, darauf könne er nicht antworten. (Hört, hört!)

Abg. Stadthagen (Soz.) beantragt, sofort zu be­schließen, daß über Die betreffenden Anträge diskutiert werde.

Abg. v. Levetzow (kons.) giebt zu, daß über die noch nicht diskutierten Anträge noch diskutiert toerben müsse Er bitte aber, zuerst bie Abstimmung über § 362 erfolgen zu lassen.

Aba. Richter (freis. Vp.) betont bie unbedingte Not­wendigkeit der Diskussion ber betr. Anträge.

Präsibent Graf Balle st rem bezeichnet den Antrag Stabthagen als unzulässig, weil bas Haus sich jetzt in der Mstimmung befinde.

Abg. Stadthagen (Soz.) beantragt, die Abstim­mung über den Paragraph auszusetzen bis nach Diskussion ber Anträge.

Abg. Richter (frs. Vp.) stimmt dem zu.

Präsident Graf Bal le strem bemerkt nun, er wolle jetzt über einige der Anträge und bann über ben ganzen Paragraph abstimmen lassen. Mit bieser Abstimmung sei also bas Haus einverstanben. (Stürmischer Widerspruch links.)

Die Abgg. Heine (Soz.) unb H a u ß m a n n-Böb­lingen (fübb. Vp.) verlangen endlich Klarheit darüber, ob die betreffenden Anträge auch wirklich zur Diskussion ge­stellt werden würden, falls jetzt die Abstimmungen vor­genommen würden. Der Präsident dürfe sich über ein solches Mißtrauen nicht wundern.

Präsident Graf Balle strem erwidert, er lege dock den Herren keine Fallstricke, dafür sollten sie ihn doch kennen.

Abg. v. Levetzow (kons.) versichert, aus den Er­klärungen des Präsidenten herausgehört zu haben, daß er sich der Diskussion jener Anträge nachher nicht wider­setzen werde. ,

Abg. Singer (Soz.) erklärt, nunmehr fernen Antrag auf Aussetzung der Abstimmungen über § 362 und bie be­reits diskutierten Anträge zurückzuziehen.

Demgemäß beginnen um zweidreiviertel Uhr bie namentlichen Abstimmungen. Zunächst wird abgestimmd

wie die Nichtabstimmenden als dem beantragten Unternehmen beistimmend, mit der Wahl der Vertreter einverstanden an­gesehen und mit ihren Einwendungen gegen die Art der Ausführung später nicht mehr gehört werden.

Diejenigen Grundeigentümer und Wasserbenutzungsbe­rechtigten, die an dem Unternehmen nicht unmittelbar be­teiligt erscheinen, werden hiermit aufgefordert, etwaige Ein­sprachen gegen das Unternehmen in der vorerwähnten Tag­fahrt geltend zu machen, widrigenfalls die Einsprachen nach Ablauf der Frist nicht mehr berücksichtigt würden und nur noch privatrechtliche Entschädigungsansprüche gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden könnten.

. Gießen, den 20. Mai 1900.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Frhr. Schenck.

Bekanntmachung

Großherzogliches Ministerium der Finanzen hat ge­nehmigt, daß mit Rücksicht auf die verspätete Zustellung der Steuerzettel die Frist zur Vorbringung von Reklamationen für dieses Jahr

in den Landgemeinden bis zum 10. Juli, und

in der Stadt Gießen bis zum 15. Juli erstreckt wird.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien werden er­sucht, dies in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen.

Gießen, den 21. Mai 1900.

Großherzogliches Steuerkommifsariat Gießen.

I. V.: Köhler.