Ausgabe 
22.5.1900 Zweites Blatt
 
Einzelbild herunterladen

Nr. 118 Zweites Blatt. Dienstag den 22. Mai

LWGG

Alle Anzeigen-BermittlungSstellen deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. ZeilenpreiS: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg.

Nczugsprels vierlcljährl. Mk. 2,28 monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohnr durch die Abholtstelle» vierteljahrl. Mk. 1,9t monatlich 65 Pfg.

Bei Postbezug Mk. 2,40 Vierteljahr!, mit Bestellgeld.

N««ahme een Anzeigen zu der nachmittags für den felfcnbffl Lag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr. Lbbestellungm spätesten- abends vorher.

Erscheint ttgNch mit Ausnahme des

Montags.

Die Gießener »««ltienölätter »erden dem Anzeiger dn Wechsel mitHeff. Landwirt" m. Matter Mr heff. Volkskunde" »tchtt. 4 mal beigelegt.

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Aveis Gießen.

«MtiOT, Expedition und Druckerei:

-chntstraße Ar. 7.

Oraüsbeüage«: Gießener Familienblätter, Der hessische Kandwirt, Klätter für hessische Dolkskunde.

Adresse für Depeschen: Anzeiger Hie-es.

Fernsprecher Nr. 51.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Biehmärkte zu Gießen.

Die für den Dienstag den 22. und Mittwoch den 23. Mai l. IS. bestimmten Biehmärkte nehmen an beiden Tagen vormittags 6 Uhr ihren Anfang.

Bor 6 Uhr darf Vieh nicht aus den Stallungen ge­bracht und innerhalb der Stadt auf den Straßen nicht auf- gestellt werden.

Der Auftrieb muß um 8 Uhr vormittags beendet fein; zu dieser Stunde beginnt dann erst der Abtrieb des Biches vom Marktplatz.

Am Dienstag, 22. l. Mts., erfolgt der Auftrieb zum Markte sowohl entlang der Ostseite, wie der Westseite LeS Schlachthauses.

Zugleich weisen wir nochmals auf die nachstehenden, von Großh. Kreisamt festgesetzten Beschränkungen, die für die beiden Biehmärkte maßgebend find, mit dem Anfügen hin, daß dieselben strengstens durchgeführt und Zuwider­handlungen zur Anzeige gebracht werden.

Gießen, den 17. Mai 1900.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Hechler.

Bekanntmachung.

Betr. Abhaltung der Biehmärkte.

Der Viehmarkt in- Gießen am 22. und 23. Mai d. I. wird unter den bereits bekannt gemachten Beschränkungen, welche nachstehend nochmals folgen, gestattet.

§ 1. Alles zu den Viehmärkten in Gießen auf- getriebene Klauenvieh (Rindvieh und Schweine) wird beim Markteingang kreisveterinärärztlich untersucht und nur zu­gelassen, wenn es seuchenfrei befunden worden ist.

§ 2. Die Gastställe und Ställe von Viehhändlern in Gießen, Heuchelheim und Wieseck werden der veterinär- Lrztlichen Aussicht unterstellt.

§ 3. Vieh, welches an den Markttagen und an den vier vorhergehenden Tagen in den Bezirk der Gemar­kungen Gießen, Wieseck und Heuchelheim eingebracht und daselbst eingestellt wird, muß an dem ersten Standort mindestens sieben Tage lang verbleiben und darf ihn inner­halb der nächsten 14 Tage nach Ablauf der siebentägigen Quarantäne nur verlassen, wenn es nach dem Zeugnis des Großherzvglichen Kreisveterinärarztes keine seuchen­verdächtigen Erscheinungen gezeigt hat. Von dieser Qua- rantänepslicht ist das Vieh nur dann befreit, wenn es auf den Markt gebracht und der tierärztlichen Unter­suchung diaselbst unterworfen wird. Alle Tiere, die vom vierten Tage vor dem Markt bis zum letzten Markttag ein­

gestellt werden, sind sofort vom Eigentümer oder Be­gleiter der Tiere der Ortspolizeibehörde, und von dieser dem Großherzoglichen Kreisveterinäramt anzumelden; in gleicher Weise ist der Besitzer des Stalles zur Anmeldung verpflichtet und verantwortlich.

§ 4. Das Handeln auf Straßen und Plätzen der Stadt Gießen, der Orte Wieseck und Heuchelheim ist verboten.

§ 5. Vieh aus Gemarkungen, in welchen die Seuche herrscht, darf nicht ausgetrieben werden und wird nicht zugelassen.

§ 6. Zuwiderhandlungen werden auf Grund des § 328 des Reichsstrafgesetzbuchs und § 66 Abs. 4 des Reichs-Vieh­seuchengesetzes bestraft.

Gießen, den 2. April 1900.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Betreffend: das Ober Ersatzgeschäft sür 1900.

Das Ober-Ersatzgeschäft für 1900 wird im Kreise Gießen

Mittwoch den 13. Juni im Rathause zu Lich, vor­mittags 8 Uhr,

Freitag den 15. Juni daselbst, vormittags 8 Uhr, Eamstag de» 16. Juni in der RestaurationZum Lonys Bierkeller", Schanzenstraße Nr. 18, zu Gieße», vormittags 8 Uhr,

Montag den 18. Juni daselbst, vormittags 8 Uhr, DieuStag den 19. Juni daselbst, vormittags 8 Uhr, Mittwoch den 580. Juni im GasthausZum Rappen" zu Grüuberg, vormittags 8 Uhr, stattfinden.

Es haben sich nach Maßgabe der besonders ergehenden Vorladungen an den genannten Tagen vor der Großherzog­lichen Ober-Ersatz-Kommission im Bezirk der 49. Infanterie- Brigade in sämtlichen Anshebungsorteu zu gestellen:

a. die für dauernd untauglich befundenen Militär- pflichtigen, soweit denselben eine besondere Ladung zugeht;

b. die zum Landsturm I in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen;

c. die zur Ersatz Reserve in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen;

d. die von der Ersatz-Kommission als tauglich und einstellungsfähig erkannten Militärpflichtigen, ein­schließlich derjenigen aus früheren Jahrgängen;

e. die von den Truppenteilen zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Soldaten;

f. die von den Truppenteilen abgewiesenen einjährig Freiwilligen.

Den Großherzoglichen Bürgermeistereien werden be­sondere Ladungen für die Militärpflichtigen k. H. zugehen, welche den betreffenden unverzüglich zuzustellen sind. Der

Kesfischer Koetheöund.

Auf Einladung des vor einiger Zeit gebildeten provi­sorischen Komitee'S unter dem Vorsitz des Prof. Dr. Otto Harnack halten sich am Freitagabend im Kaisersaal zu Darmstadt zahlreiche Vertreter von Kunst, Wissenschaft und Litteratur eingefunden, um Stellung zu nehmen gegen die vom Reichstag drohende Vergewaltigung von Kunst und Litteratur. Herr Prof. Harnack begrüßte die Erschienenen, und wurde durch Zuruf Herr Major v. Hehl für die Dauer des einleitenden Vortrages desselben zum Vorsitzenden bestimmt.

In eingehenden, äußerst klaren und orientierenden Aus­führungen gab nun Herr Prof. Harnack ein Bild über die eigentlichen Ursachen, die zur Gründung der sogenannten Goethevereine geführt haben, und sprach die Hoffnung aus, daß dem bahnbrechenden Beispiel von München, Berlin, Stuttgart 2C. gleich Darmstadt sich bald einmütig in allen deutschen Städten die Ritter des Geistes und der Kunst zu­sammenschließen würden, um Mann für Mann einzutreten gegen diesen Rückschritt auf wissenschaftlichem, künstlerischem und litterarischem Gebiete, damit die Freiheit des geistigen Schaffens nicht gehemmt, und durch irgend einen Vertreter der Polizei, der sich als Richter der Aesthetik aufspiele, ge­schändet werde. . . ,

Freiheit in der Kunst bedeute noch lange feine Zügel­losigkeit; es drehe sich darum, daß man einen Unterschied zu machen wisse zwischen echter und falscher Kunst und die Wege finde zur regen Wechselwirkung zwischen Volk und Künstler. Die wahre Kraft und Fähigkeit |

eines echten Künstlers entwickle sich aus der innern Frei­heit des Schaffens, das keinerlei Einschränkung vertrage.

Schon die gewaltige Bedeutung des Namens Goethe deute darauf hin, daß man in diesem Kampf den Altmeister zum Vorbild nehmen, und unter seinem Namen anstürmen wolle gegen die Verächter und Nörgler der sich immer mehr entwickelnden deutschen Kunst. Auch eine ganze Menge Aussprüche aus den letzten Lebensjahren Goethes, welche die Freiheit des Geistes über Alles setzen, zeige auf ihn als den berufensten Meister und Leitstern der heutigen Be­wegung hin.

Reicher Beifall begleitete die Darlegungen des Redners.

Nachdem Herr Prof. Harnack nunmehr den Vorsitz wieder übernommen, wurden eine Anzahl zustimmende Telegramme verlesen, u. a. von dem in Kaiserslautern weilenden, am persönlichen Erscheinen zu seinem Bedauern verhinderten Herrn Hosschauspieler Hacker. Die Herren Rechtsanwalt Dr. Stahl und Redakteur Witt ko-Gießen kündigten ihren Beitritt an, ebenso Herr Dr. Biermer, Professor der National-Oekonomie an der Landesuniversität.

Es wurde hierauf das von dem provisorischen Komitee entworfene vorläufige Statut verlesen, und nach kurzer Debatte in folgender Fassung angenommen:

Unter dem NamenHessischer Goethebund" ist mit dem Sitz in Darmstadt ein Verein begründet worden, welcher den Zweck verfolgt, die Freiheit der Kunst, Wissenschaft und Litteratur im Deutschen Reich gegen Angriffe jeder Art zu schützen und weitere Volkskreise zur ernsten Würdigung wahrer Kunst und Wissenschaft zu erziehen. Die Erreichung des Vereinszweckes soll durch alle gesetzlich zulässigen Mittel erstrebt werden, insbesondere durch Organisation von Rechtsschutz, durch Ver­öffentlichungen in der Preffe, durch volkstümliche Vorträge und sonstige Veranstaltungen. Die Mitgliedschaft wird durch Anmeldung beim Vor­

Vollzug der Ladungen ist innerhalb 5 Tagen anzuzeigen. Die Militärpflichtigen find außerdem anzuweiseu, ihre LosuugSscheiue mit zur Stelle zu bringen.

Die zur Beurteilung von Reklamationen in Betracht kommenden Personen, wie Eltern, Geschwister, haben ebenfalls zu erscheinen, ansonsten auf die betreffenden Reklamationen keine Rückficht genommen werden kann, was die Großh. Bürger­meister den betreffenden Reklamanten noch besonders mitzuteilen haben.

Sollte eine Ladung nicht vollzogen werden können, so ist der Grund hiervon berichtlich anzuzeigen, und ist, wenn ein Militärpflichtiger von seinem bisherigen Wohnorte weggezogen ist, zugleich anzugeben, wohin derselbe verzogen ist.

Die Großherzoglichen Bürgermeister haben bei dem Ober- Ersatz-Geschäfte bis zum Schluß des gesamten Aushebungs- Geschäftes selbst anwesend zu sein, um bei der Untersuchung von Felddienstnutauglichen, sowie Invaliden ev. Anskunft geben zu tonnen, auch haben sich dieselben darum zu bemühen, daß die Militärpflichtigen, den Ladungen entsprechend, eine Stunde vor Beginn des Geschäfts'zur Stelle find, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen, und während des AnshebungS- gefchäftes ein anständiges und ruhiges Verhallen beobachten, was denselben vor Abreise nach den einzelnen Aushebungs- Bezirken noch ausdrücklich zu eröffnen ist.

Gießen, am 21. Mai 1900.

Der Zivil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Kommission des Kreises Gießen.

_________________Boeckmann._________________

Bekanntmachung.

Nachdem zur Ausführung einer Entwässerung von Grundstücken in den Fluren IX, X und XI der Gemarkung Villingen Antrag auf Bildung einer öffentlichen Wasserge­noffenschaft gestellt worden ist, das Großherzogliche Mini­sterium deS Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe, als fachliche Centralbehörde das beabsichtigte Unternehmen als zweckmäßig und zulässig erachtet und die Einleitung deS Verfahrens zur Bildung einer öffentlichen Wassergenossenschaft angeordnet hat, wird hiermit zur öffent­lichen Kenntnis gebracht, daß die Vorarbeiten hierzu vom 28. Mai bis zum 11. Juni l. Js. auf der Amtsstube der Großherzoglichen Bürgermeisterei Villingen zur Einsicht sämtlicher Grundeigentümer, deren Grundstücke in die zn verbessernde Fläche fallen, offenliegen.

Gleichzeitig werden diese Grundeigentümer zur Ver­handlung und Beschlußfassung, sowie zur Wahl ihrer Ver­treter für das weitere Verfahren auf

Douuerstag, den 14. Juui l. Js. vormittags 9% Uhr

in das Gemeindehaus zu Villingen vorgeladen, unter An» drohung des Rechtsnachteils, daß die Nichterscheinenden, fo-

stande und Bezahlung des Mitgliedsbeitrags erworben. Der Mindest­beitrag ist auf eine Mark jährlich festgesetzt. Der Vorstand besteht aus neun Mitgliedern, mit dem Recht der Cooptation, welche die Aemter des Vorsitzenden, des Schriftführers, des Schatzmeisters nnd ihrer Ver­treter unter sich verteilen. Damen ist die Mitgliedschaft gestattet."

Auf Vorschlag des Herrn Landtagsabg. Dr. Schroeder werden nunmehr folgende Herren in den Vorstand ge­wählt: Prof. Dr. Harnack, Bildhauer Ludw. Habich, Major v. Heyl, Oberstleutnant Gab, Maler Bader, Dr. Heil, Landgerichtsrat v. Hessert, Instituts- Vorsteher M. Elias, Dr. Heilbronn und Hosschauspieler Hacker. Ein Vertreter der Presse soll später noch zur Kooptation gewählt werden.

Auf Anregung des Herrn Dr. Heil sollen unsere Landtagsabgeordneten ersucht werden, bei den dem­nächst zu eröffnenden Beratungen sofort eine Inter­pellation einzubringen, damit die Regierung Stellung zu der in Rede stehenden Frage nehme und ihren Einflug in entsprechender Weise bei dem Vertreter des Bundesrats geltend mache. Herr Dr. Schroeder sagt dies zu.

Schließlich wurde noch beschlossen, folgende Protest­kundgebung telegraphisch sofort an das Reichstags­präsidium abzusenden:

Der heute in Darmstadt gegründete Hessische Goethebund schließt sich den von dem Münchener und dem Berliner Goethebund an den Reichstagstag gerichteten Protestkundgebungen gegen die §S 184 a und b der sog. lex Heintze voll und ganz an."

Nachdem der Vorsitzende noch festgestellt, daß schon 80 Beitritts-Erklärungen erfolgt sind, hofft er auf weitere recht zahlreiche Anmeldungen, besonders auf den Ge­samtanschluß ganzer Vereine, und schließt die würdig ver­laufene Versammlung mit herzlichem Dank an die Er­schienenen. Darmst. Tägl. Anz.