Ueberhaupt wird erwartet, daß dem Herrn Major von
Die Folge dieser staatsanwaltschaftlichen Ausführungen war die einstimmige Annahme einer Protestein- gabe an den Bundesrat.
Annahme des Gesetzes würde zur Folge haben, daß sich I Haupterfordernis. Augenblicklich läßt die Bedienung des Deutschland vor der ganzen Welt lächerlich r
machte. Die Regierung wäre nicht auf das Gesetz gekommen, wenn nicht das Centrum im Reichstag ausschlaggebend wäre; das Regiment derartiger Finsterlinge dürfe nicht andauern.
I beeinflußt. Wenn man willkürlich folgern wollte wie das Zentrum, so dürfte man auch sagen: der Prozentsatz unehelicher Kinder sei in spezifisch katholischen Gegenden am höchsten und da bleibe zu prüfen, ob nicht junge Leute durch verfängliche Fragen gelegentlich der Beichte zu zeitig erregt würden.
Er fuhr fort: Kunst und Litteratur könnten nicht leben, ohne den wichtigsten Faktor, die Beziehungen zwischen Mann und Weib, zu berühren. DaS hieße die Kunst entmannen, wenn man ihr das verbieten wollte. Er, Redner, sei kein übermäßiger Freund mancher modernen Dichter, doch sie bildeten die Erscheinnungen einer Uebergangs- Periode, der Zeit eines Sturmes und Dranges, und die Schlacken würden von selber verschwinden. Mit der Kunst könnte das Kunsthandwerk oder der Handel durch das Gesetz Schaden leiden. Hier könnte ein Aschenbecher, gehalten von einer zumteil entblößten Karyatide, bei einem Schutzmann Anstoß erregen; dort könnte ein Cigarenhändler Kisten geschickt erhalten aus einem Lande ohne lex Heinze, und auf der Kiste könnten Neger abgebildet sein in einem Kostüm, das den Anforderungen des Centrums durch nichts entspräche, als durch seine Schwärze.
Was nun den Sachverständigen zur Einschätzung von irgendwie beanstandeten Gegenständen betreffe, so könnte der Staatsanwalt unter Umständen genötigt werden, beim Ministerium zu beantragen einen Großherzoglichen Normalmenschen zu schicken. In Berlin sei auch darauf hingewiesen worden, daß Stellen der heiligen Schrift unter die Lex Heinze fallen könnten. — Herr Staats- , anwalt Junghanns ging dann des Näheren auf den i Theaterparagraphen ein. Wenn beim Auftreten der Chimay und der Barrisons in Berlin nach neuen Bestimmungen gerufen worden fei, so liege die Schuld an der Polizei, die das vorhandene Gesetz nicht anzuwenden verstanden habe, falls das nötig ge- wesen sein sollte. Kann man nun aber aus Grund des jetzigen Gesetzes schon alles Bedenkliche verbieten, so muß man annehmen, daß das Centrum etwas anderes will. Undes will etwas anderes: es will
die jetzige Kunst nicht, die auch manches bringt, was muckerischen Anschauungen nicht paßt. Man hat schon wirkliche Zoten nicht verhindert; doch die wirkliche Kunst solle nicht thun, was diesem oder jenem nicht passe. Leider habe die Regierung den angefochtenen Para- Bertrab und dem gesamten ihm unterstellten Personal alle I graphen zugestimmt; es sei jedoch zu hoffen, daß das Gesetz 'bei kräftiger Agitation beim Bundesrat oder an anderer, höchster Stelle zu Falle komme. DieseHosfnung stütze sich darauf, daß ein ähnliches Gesetz, die Schulvorlage, gefallen ist, nachdem der Kaiser von den eigentlichen Absichten der Mehrheitspar-
Eiu Staatsanwalt gegen die lex Heinze.
Aus Freiburg i. Br. wird geschrieben: Ein vom liberalen Verein einberufener Bürgerabend in den Sälen der Harmoniegesellschaft beschäftigte sich an dem gleichen Abend, an dem der Reichstag di§ §§ und b annahm, mit der lex Heinze. Bei dieser Gelegenheit ergriff der (katholische) Staatsan w'u-tt 'M Großherzoglichen Landgericht in Freiburg, Herr Junghanns, das Wort.
Der Redner legte, hgr, wie bedenklich es sei, Gesetze so zu fassen, daß siv"PvM Richter in verschiedener Weise ausgelegt werden können, der eigenen Lebensanschauung angepaßt. Bei dem § 184 habe er, Redner, sich vergeblich gefragt, was Abbildungen seien, die, ohne unzüchtig zu sein, das Schamgefühl gröblich verletzten. Auch der Staatssekretär Nieberding sei die Antwort hierauf schuldig geblieben. Aus den Antworten des Zentrums, namentlich des Abgeordneten Roeren, könne man aber die Quintessenz so formulieren: unzüchtig ist in der bildenden Kunst jede Darstellung des Nackten, und in der Litteratur jede Besprechung von Dingen, die mit dem Verkehr zwischen Mann und Weib Zusammenhängen. Angesichts solcher Anträge und Beschlüffe erinnere man sich beispielsweise Rafaels, der, ein vom Papste begünstigter Künstler, so viel nackte Gestalten gemalt habe. Es sei ein Zeichen von Barbarismus, wenn man das Nackte nun einfach aus der bildenden Kunst verbannen wollte. Da könnte es so weit kommen, daß, wenn der Vatikan seine Sammlungen in Deutschland ausstellte, die lex Heinze wegen Verletzung des Schamgefühls in Anspruch genommen werden dürfte. In katholischen Kirchen Italiens sei die Darstellung der Madonna, die dem Jesuskinde die Brust reiche, üblich. Auch das könnten manche Herren bei uns als die Sittlichkeit verletzend ansehen. Wenn der Reichskanzler auch gesagt habe, die Gesetzesbestimmungen würden sich vor allem nicht beziehen auf öffentliche Denkmäler und dergleichen, so sei doch nicht außer acht zu lasten, daß diese Worte für die Gesetzauslegung nicht mehr bindend seien, als die Anschauungen des Herrn Roeren. Die so viel angefochtenen Paragraphen würden gesetzgeberische Monstren sein. Im allgemeinen sei doch die Sittlichkeit z. B. im Schwarzwald nicht besser als in großen Städten; die Bauern aber seien doch gewiß nicht durch Kunst-Ausstellungen nachteilig
gez. Rothe.
Großherzoglich Hessisches Ministerium der Finanzen, gez. Küchler.
Offene Ordre
für den mit der Stellvertretung des Chefs der trigonometrischen Abteilung der Königlich Preußischen Landesaufnahme beauftragten Herrn Major von Bertrab vom Großen Generalstab, sowie die demselben untergebenen Dirigenten, Offiziere, Trigonometer und Hilfstrigonometer, an die Großherzoglichen Bürgermeistereien, die Grundbesitzer, Geistlichen rc. und die bei der Landesverwaltung angestellten Großh. Beamten.
Telephons bei einigen Teilnehmern noch sehr viel zu wünschen übrig. Besonders ist das Verhalten der Sprechenden nicht richtig, wenn der Fall eintritt, daß der eine Teilnehmer über irgend einen Gegenstand sich erst in den Büchern oder bei jemand anders Bescheid holen muß. Am statt, daß der andere Teilnehmer nun am Apparat bleibt und den Fernhörer am Ohr behält, läuft er in den meisten Fällen weg. Auf die Anfrage vom Amt, „wird noch ge sprochen", erfolgt keine Antwort, und die Verbindung wird ohne weiteres auseinander genommen. Will nun der erstere Teilnehmer die versprochene Mitteilung machen, so wird eine zweite Verbindung nötig, die dann als neue Verbindung gezählt wird. Ein zweiter Uebelstand, der auch schon öfter zur Auflösung von Verbindungen geführt hat, besteht in der Einleitung des Gesprächs. Anstatt, daß jeder der an den Apparat getretenen zunächst seinen Namen nennt, hört man öfter von beiden fünf- bis sechsmal wiederholen wer dort?"; keiner giebt die gewünschte Auskunft, jeder hält die Verbindung für falsch, und beide klingeln ab, um etwas später die Verbindung von neuem zu verlangen. Häufig tritt auch der Umstand ein, daß ein Nichtteilnehmer
Lokales und Provinzielles.
** Zweite Kammer der Landstände. Die Tagesordnung für die auf Dienstag den 27. März 1900, vormittags 10 Uhr, einberufene 12. Sitzung lautet: 1. Wahl des ersten und zweiten Präsidenten nach Art. 9 Abs. 2 der landständischen Geschäftsordnung. 2. Regierungsvorlage, die Nachtragsforderungen Großherzogl. Staatsminifteriums, der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen pro 1900/1901 zu dem auf dieses Etatsjahr erstreckten Hauptvoranschlag für 1897/1900 betreffend. (Berichterstatter : Abg. Köhler-Darmstadt, Häusel, Jöckel, Möllinger, Molthan, Ulrich, Weidner.) 3. Regierungsvorlage, die Bewilligung eines Beitrags für das in Mainz zu errichtende Gutenbergs - Museum betreffend. (Berichterstatter: Abg. Köhler-Darmstadt.) 4. Regierungsvorlage, die etatsmäßigen Stellen bei der Main Neckar-Bahn und der Nebenbahn Weinheim—Fürth betreffend. (Berichterstatter: Abg. Jöckel.)
** Am 15. ds. Mts. wurde das Wintersemester der Großh. LandeS-Baugewerkschule geschlossen. Nachdem der Direktor derselben, Herr Professor Hermann Müller, die Abiturienten entlassen hatte, fand eine Besichtigung der sämtlichen graphischen Arbeiten statt, die in drei Lehrsälen aufgestellt waren. Zu derselben waren die sachverständigen Mitglieder der Ministerien des Innern und der Finanzen, die Großh. Centralstelle für die Gewerbe, Freunde der Anstalt und weitere Bauverständige, sowie sämtliche Lehrer der Anstalt eingeladen. Der Direktor geleitete die zahlreich Erschienenen durch die reichhaltige interessante Ausstellung der Schülerarbeiten der in dem letzten Jahre mit großer Energie neuorganisierten Schule, welche auf alle Anwesenden einen sehr befriedigenden Eindruck machte. Bei dem Durchwandern der Räume wurde allgemein die räumliche Beengtheit der Schule beklagt, die wegen Raummangels in jedem Herbst nahezu 100 Anmeldungen zurückzuweisen genötigt ist, und der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß die im Aufblühen begriffene Schule baldigst in einen für ihre Weiterentwickelung unbedingt notwendigen, zweckmäßigeren Neubau einziehen könne.
•* Einziehung der Zeitungsgelder durch Briefträger. Die kürzlich von der „Deutschen VerkehrSzeitung" gegebene Anregung hat einen erfreulichen Erfolg gehabt. Wie verlautet, wird mit der Einziehung der Zeitungsgelder durch die Briefträger ein Versuch gemacht werden. Bon Mitte März ab erfolgt in Leipzig (mit Vororten) die Einhebung der Gelder durch je einen der Revierbriefträger. Bei der Entgegennahme des Geldes hat der Briefträger die ihm vom
trigonometrischen Abteilung der Königlich Preußischen Landesaufnahme beauftragten Herrn Majors von Bertrab vom Großen Generalstab stehen.
Da zur Ausführung dieses gemeinnützigen und wissenschaftlichen Unternehmens die Mitwirkung der Grundeigentümer und Eingesessenen, der Geistlichen und Verwaltungsbehörden, namentlich auch der Forstibeamten, in den betreffenden Gebietsteilen erforderlich ist, so werden die genannten Behörden und Personen hierdurch aufgefordert, zur Förderung der erwähnten Arbeiten auch ihrerseits kräftig und eifrig mitzuwirken.
Die dem Herrn Major von Bertrab sowie dem ihm unterstellten Personal zu gewährenden Hilfsleistungen be- steheii vorzüglich in Folgendem:
1. Bei Besichtigung Der Gegenden sind auf Verlangen Führer, welche dieselbe genau kennen und sonst wohl unterrichtet sind, gegen ortsübliche Zahlung zu ge- stellen.
2. Bei Quartierwechseln oder sonstigen dienstlichen Veranlassungen haben die Großherzoglichen Bürgermeistereien dem Herrn Major von Bertrab sowie dem ihm untergebenen Personal auf Verlangen Mietsfuhrwerke gegen eine billige, die ortsüblichen Preise nicht überschreitende Vergütung, die sofort bar bezahlt werden wird, zu beschaffen und überhaupt für ihr schnelles und sicheres Fortkommen zu sorgen.
3. Die Beamten, besonders Forst- und Baubeamten,
bei einer Sprechstelle spricht in dem Augenblick, in welchem von jemand anderem gerade eine Verbindung mit der betreffenden Nummer gewünscht wird; z. B. spricht Meyer bei Katz auf die Frage „wer dort?", folgt die Antwort „hier Meyer" anstatt „hier Meyer bei Katz". Der andere Teilnehmer hält die Verbindung für falsch und erwidert „ich will nicht Meyer, sondern Katz, schellen Sie mal ab". Die Verbindung wird gelöst, und nichts ist erreicht. Neben diesen geschilderten Uebelständen wird häufig noch beim Anschellen vielfach gesündigt. Angeschellt wird ein Teil nehmer durch längeres kräftiges Drücken auf den Weckknopf oder mehrmaliges Umdrehen der Kurbel, aber nicht durch ein leises schwaches Tippen auf den Knopf, was nur ein einziges Klingelzeichen Hervorrufen wird, das nicht geeignet ist, einen Teilnehmer vielleicht aus einem Neben zimmer herbeizurufen. Auch das Abschellen wird nur sehr lässig gehandhabt. Wenn das Gespräch beendet ist, hängen beide Teilnehmer die Fernhörer ein und drücken dreimal kräftig auf den Weckknopf, oder drehen die Kurbel dreimal halb herum. Hierdurch wird der Anker beim Vermittelung^ amt fräftig angezogen, und der Beamte bemerkt, daß die Verbindung aufzulösen ist. Trotzdem nun beide Teilnehmer vorschriftsmäßig abgeschellt haben, so kann es doch vorkommen, daß die Verbindung noch einige Sekunden besteht, da der Beamte vielleicht in demselben Augenblick eine andere Verbindung zu machen hatte, oder sonst nicht in der Lage war, die abgemeldete Verbindung schnell zu lösen; es ist deswegen ratsam, daß, wenn ein Teilnehmer, nachdem er abgeläutet hat, eine zweite Verbindung haben möchte, er erst einige Augenblicke wartet, ehe er das Amt wieder au- schellt. Wenn die hier angedeuteten Punkte genau veachter werden, so wird der Verkehr am Fernsprecher sich sowoyr zur Zufriedenheit der Teilnehmer, als auch der Beamten abwickeln; unnütze Zänkereien und Auseinandersetzungen sind dann ausgeschlossen. P- ?• .
** Der „Frkft. Ztg." wird aus D a r in st a d t ben: „Der Fall des Gerichtsschreibers» P a ge * Alzey, oe vor dem Mainzer Schwurgericht behandelt wurde, fuHOp mit der Verurteilung zu zwei Jahren Gefängnis wegen jahrelang fortgesetzter Unterschlagungen, verbunoen mit gefälschten Eintragungen in das kopen-
S- ÄllirMjll, MMrin gebildet. Schmidt von der „Ho AchaUch,
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[ Beftellpostamt überwiesene, mit Quittung versehene Zeitung rechnung abzuliefern. Wünscht jemand von den jB & ’ Rechnung aufgeführten, bisher bezogenen Blättern einet nicht mehr zu halten oder ein anderes zu bestellen, i0 der Briefträger seine Vermittelung eintreten lassen. SoS eine größere Aenderung vorgenommen werden, so uwSe, sich der Bezieher an den Postschalter begeben, weck die Ref. des Briefträgers nicht ausreichen würde. Zur Feruhal§v größeren Aufenthalts empfiehlt es sich, daß der Geldbet^ der Zettungsrechnung zur Aushändigung an den Erheb?, bereit gelegt wird. Auf die Beträge für die im Wege der
| Abholung an die Bezieher gelangenden Zeitungen erstreck sich das EinziehungSverfahern zunächst nicht.
1 . ** Vom Ferns precher. In der richtigen Erkennt ms, daß eine Herabsetzung bezw. anderweitige Festsetzung der Gebühren für Fernsprechanschlüsse, eine Erweiterung des Fernsprechnetzes und größere Nutzbarmachung desselben sur die Allgemeinheit zur Folge haben würde, hat die Reichspostverwaltung die Gebühren sowohl für die An. schlüsse, als auch für Ferngespräche herabgesetzt. Zunächst find die Satze für Fernsprechanschlüsse, welche seither im ganzen Reichspostgebiet ohne Rücksicht auf die Anzahl der Teilnehmer in einer Stadtfernsprecheinrichtung hundert fünfzig Mark betrugen, in der Weise geändert, daß derjenige, welcher den meisten Nutzen von der Einrichtung hat mit der Zahlung auch stärker herangezogen wird. Um dies ju erreichen, ist die Skala so eingerichtet, daß mit der Zunahme der Teilnehmer die Gebühren entsprechend höher werden. Damit jedoch denjenigen Teilnehmern, welche zwar an ein Stadtfernsprechnetz von größerem Umfang anae- schloffen sind, aber weniger Gebrauch machen von der Einrichtung, Rechnung getragen werden kann, so ist für diesen Zweck noch eine zweite Art von Zahlung eingerichtet, nämlich die Zahlung einer Grundgebühr für den Anschluß und eine Gesprächsgebühr für die geführten Gespräch Die erstere Art der Gebührenzahlung gewährt allerdings den Vorteil, daß der Teilnehmer so oft und so viel sprechen kann, wie ihm beliebt, ohne Gefahr zu laufen, daß er am Ende des Monats mit einer großen Rechnung über Gespräche beglückt wird. Was die zweite Art der Zahlunas weise betrifft, so kann zwar eine erhebliche Billigkeit nid)t in Abrede gestellt werden, aber die Benutzung muß bod) auch eine überaus beschränkte bleiben. Bei dem niedrigsten Satz kommen auf den Tag 1,5 Gespräche, und scheint diese Zahl kaum hinreichend, um nur die allernotwendigsten Bei I binduwgen zuzulassen. Die letztere Zahlungsiveise, so an genehm sie für die Teilnehmer auch fein mag, ist geeignet. Scherereien und Unzuträglichkeiten hervorzurufen; denn erstens wird hier eine erheblich größere Inanspruchnahme der Beamtenkräfte notwendig werden, und zweitens wird die Aufzeichnung über geführte Gespräche nick)t immer mit den Aufzeichnungen des Teilnehmers übereinftirnmen. Um nun hierbei einigermaßen Sicherheit zu schassen, ist die
— - . . . z , r । Handhabung des Fernsprechers und die Innehaltung der
teien erfahren hatte. Das fei die letzte Hoffnung. Die I bestehenden Vorschriften von feiten der Teilnehmer ein
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। zahlung. Aber i mancher Richter, ers IMi Nebeneinnafynei Raffen werben. 9. uachung der Lerhältt Wiizbehörde Spielra Page auch m : andern aus zum Glü i Akten mit dem milde, t geschlossen sein mögen
sowie die Bürgermeistereien, welche sich im Besitze von Karten und Aufnahmen solcher Gegenden befinden, die das zu vermessende resp. rekognoszierende Terrain in sich faßt, werden hierdurch angewiesen, dieselben dem Herrn Major von Bertrab svwie den ihm unterstellten Dirigenten, Offizieren, Trigonometern und Hilfstrigonometern, auf Erfordern zur Einsicht und allenfalls nötigen Kopierung mitzuteilen, auch den kommandierten Trigonometern die erforderlichen Notizen $ur Anfertigung genauer statistischer Bemerkungen so ausfii'steUch als möglich zu geben.
4. Gegen Vorzeigung dieser Offenen Ordre sind sowohl Herr Major von Bertrab, als auch die Dirigenten, Offiziere, Trigonometer und Hilfstrigonometer überall, wo sie es verlangen werden, für sich und; ihre Diener resp. Burschen, die rationsberechtigten OffizMe auch noch für ihre Pferde, mit geeignetem Quartier.'und, entsprechender Verpflegung zu versehen. Für diese Leistungen hat von den Betreffenden unmittelbar eine angemessene Bezahlung zu erfolgen. Die Fourage für die Pferde der rationsberechtigten Offiziere ist gegen die vorschriftsmäßige Quittung herzugeben.
anderen Hilfsleistungen, deren sie zur Beförderung und Erleichterung ihres Auftrages bedürfen werden, gewährt werden, und es wird insbesondere zu den Grundbesitzern, Geistlichen und allen Einwohnern überhaupt das Vertrauen gehegt, daß sie mit Bereitwilligkeit deren Wünschen entsprechen und dadurch zur Erleichterung des nützlichen Zwecks dieser Unternehmung beitragen werden.
D a r m st a d t, den 23. Februar 1900.
Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern.


