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22.3.1900 Zweites Blatt
 
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Rr. 68 Zweites Blatt Donnerstag den 22. März

1900

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger

Amts- und 2lnzeigeblntt für den Kreis Giefzen

Htk Lnzeigen-vermittlungSstellen deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. ZetlenpreiS: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg.

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Du Sießene r M«»iN«»ßtLtter eirben beet Anzeiger he ®e*M mtt .Hetz. . gältet > ve WetHtunbc- .SchN 4wtf kifleitft

flen.le, »h Anzeigen zu der nachmittags für de» SN rtßheinenden Nummer bis Hrm. 10 Uhr, AdOestesungen spätestens adendS »orher.

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Nezng-preis

Vierteljahrs. Mk. HM monatlich 75 Psg. mit Brmgerlohnz durch die AbholesteM» vierteljährl. Mk. IM monatlich 65 Psg.

Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteljLhrt. mit Bestellgeld.

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Expedition und Druckerei:

Ach«tAr«-e Ar. 7.

Gratisbeilage«: Gießener Famiüenblätter, Der hessische Aandwirt, Klätter für hessische Nockskandr.

8treffe für Depeschen: Anzeiger Kietz«.

Fernsprecher Nr. 51.

Amtlicher Teil.

Gießen, 20. März 1900.

Mir.: Das Behüten der Wiesen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

ott die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß das Behüten der Wiesen nach der Wiesenpolizeiordnung für den Kreis Gießen vom 1. April an untersagt ist. Sie wollen die Schäfer hierauf aufmerksam machen und die Feldschützen strengstens anweisen, etwaige Uebertretungen zur Anzeige zu bringen. Die Gendarmerie ist gleichfalls angewiesen, bei Zuwiderhandlungen gegen dieses Gebot Anzeige zu erheben.

v. Bechtold.

Gießen, 17. März 1900.

Betr.: Abänderung des Musters 0 zur MarschgebührniS- vorschriften vom 22. Februar 1887.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

au die Herren Gemeinde-Einnehmer deS Kreises.

Das Formular für die Nachweisungen der von den Gemeindekassen an einberufene Dienstpflichtige vorschußweise gezahlten Marschbedürfniffe ist durch Einfügung von zwei neuen Spalten (5 und 6) abgeändert worden.

Indem wir nachstehend einen Abdruck der Nachweisung in nunmehriger Fassung folgen lassen, geben wir Ihnen Kenntnis davon, daß die noch vorhandenen gedruckten For­mulare aufgebraucht werden können.

v. Bechtold.

Muster O.

Kreises

an einberufene Dienstpflichtige vorschußweise gezahlten Marschgebührnisse.

Kompagnie-StationSort (Hauptmeldeamt bezw. Meldeamt) ist

der von der .......

Kni dwehrbezirk

Nachweisung

Steuerkasse (Gemeinde)

A. Aus Grund der Marschgelder-Tabellen.

1 2

D c

Äi Namen

3.

r E i n

Dienst­grad

4.

berufen

Wohnung

6-

e n

JahreSklasse und Nr. der Stammrolle oder Nr. der Vorstellungs­liste

6.

Bezirkskom­mando, das d. Gestellungs­befehl ober Urlaubspaß ausgestellt hat

7.

Ge- stel- lungS- tag

8.

Gestellungs- ort

9.

Entfernung nach dem n . Schie- Land- nen-

Wege km

10.

Sind nach dem

Tarif Tage

11.

zu

zahlen

j

12.

Quittungs­vermerk des

Empfängers

1.

A

Rekrut

B.

Nr............

18 .........

C.

19...

16.10

v.

(Spalten

1

gez. A.

2.

E.

Reservist

F.

Nr...........

H

12.6

G.

9 und 10 sind nicht

2

XXXtzand- zeichen d.E.

3.

H

Zweij. Fr.

J.

Nr............

K

1.10

L.

auszufüllen.)

3

gez. H.

B. Aus Grund der Vermerke der Bezirkskommandos -in den Gestellungsbefehlen re.

1. M

Reserve-

N.

18..........

0

15.5

P.

13 | 410 2

3

j gez. M.

Uosfiz.

Nr............

Eisenbahn-Fahrgeb.

4

10

Summe

11

10

Daß obige Summe von Elf Mark 10 Pfennig an die genannten Mannschaften wirklich gezahlt worden ist, und N dieselben durch Namensunterschrift bezw. als des Schreibens unkundig durch Unterkreuzung eigenhändig quittiert Haben, wird hierdurch bescheinigt.

N. den.......ten 19........

(Unterschrift des Gemeindevorstandes oder Steuerempfängers.)

Anmerkung: Die zur Ausfüllung der Nachweisung erforderlichen Angaben sind aus dem Gestellungsbefehle bezw. Urlaubspaß zu ersehen.

Bekanntmachung.

0di.: Die Abhaltung von Körterminen zwecks Aufnahme btr Zuchttiere in das Provinzialherdbuch im 2. Körbezirk.

Die Körkommission des 2. Körbezirkes (Simmenthaler Aich) wird nachfolgende Körtermine abhalten:

Montag deu 26. März d. Js.,

morgens 91/2 Uhr, in Langsdorf,

nachmittags 1 Bettenhausen,

3 Muschenheim,

4 Kloster-Arnsburg.

Dienstag, den 27. März d. IS.,

morgens 8 Uhr, in Hungen,

10 Villingen,

11 Nonnenroth, mittags 12 Ober-Bessingen, nachmittags 2 Uhr, in Ettingshausen. Die Züchter von Simmenthaler Vieh, welche ihre Tiere in das Herdbuch eintragen lassen wollen, werden ersucht, ihc betreffenden Tiere an dem von betr. Großh. Bürger- wtifttrei hierzu bezeichneten Orte aufzustellen, damit die Renten der Kommission ohne Aufschub erledigt werden linnen.

Anmeldungen zur Körung sind an den Vorsitzenden dieser Kommission, Herrn Gutspächter Pfannstiel in Angenrod, oder dem Geschäftsführer, Herrn Landwirtschafts­lehrer Reichelt in Alsfeld, zu machen.

Hardt-Hof, den 15. März 1900.

Der Präsident des landw. Vereins für die Provinz Oberhessen.

I. V.: Schlenke.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Abhaltung des ViehmarkteS verbunden mit Schafmarkt am 5. April 1900 zu Grünberg.

Der Viehmarkt zu Grüuberg am 5. April ds. Js. kann unter folgenden Einschränkungen abgehalten werden:

1. Alles nach den Marktorten gebrachte Vieh muß auf den Marktplatz gebracht, und daselbst der veterinär­ärztlichen Untersuchung unterworfen werden.

2. Geschieht dies nicht, so ist das Vieh quarantäne­pflichtig.

3. Vieh aus Orten, in welchen die Maul- und Klauen­seuche herrscht, darf nicht aufgetrieben werden.

Zuwiderhandlungen werden bestraft.

Gießen, den 20. März 1900.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Boeckmaun.

Gießen, den 19. März 1900.

Betr.: Die Ausführung des Gesetzes über den Urkunden» stempel vom 12. August 1899.

Das Größherzogliche Kreisamt Gießen

a» t-e Großh. Bürgermeistereien de» Kreise».

Nachstehende Verfügung des Großh. Ministeriums bet Finanzen bringen wir zu Ihrer Kenntnis.

I. B.: Dr. Wagner.

Zu Nr. F. M. St. 8201.

Darmstadt, am 22. Februar 1900.

Betreffend: Die Ausführung des Gesetzes über den Ur»- kundenstempel vom 12. August 1899.

Das Großh. Ministerium der Finanzen

au sämtliche unterstellte Behörden.

Wir haben beschlossen soweit erforderlich, im Ein­vernehmen mit Großherzoglichem Ministerium des Innern auf Grund des Artikel 10 des rubrizierten Gesetzes für st empelfrei zu erklären:

A) Eingaben, welche an Behörden unseres Geschäfts­kreises gerichtet sind, sofern sie

1. die Verwertung von Früchten und Nutzungen im Sinne der §§ 99 und 100 des Bürgerlichen Gesetz­buchs *) von 5zaus- und Landesdomänen sowie Ver­pachtungen solcher betreffen;

2. Anerbietungen von Lieferungen oder sonstigen Leistungen oder Anfragen über die Lieferungsbe­dingungen an den Staat bezw. die "Domanialver- waltung enthalten;

3. Anerbietungen irgend welcher Art enthalten, welche aufgrund öffentlicher oder engerer Ausschreibungen oder besonderer Aufforderung seitens der Behörden unseres Geschäftskrerses erfolgen, z. B. bei Grund­stücksverkäufen, Veräußerungen von Mobilien (Bau­materialien u. dergl.).

B) Bürgermeisteramtliche Bescheinigungen bei B ü r g s ch e i n e n Stempeltarif Nr. 19, in­sofern sie innerhalb unseres Geschäftskreises zur Sicher­ung der Ansprüche des Staates bezw. der Tomanial- verwaltung bei der Verpachtung von Grundstücken und Nutzungsrechten, bei der Verwertung von Früchten und Nutzungen der Haus- und Landesdomänen oder bei Lieferungen und sonstigen Leistungen an den Staat bezw. die Domanialverwaltung dienen.

Unter Früchten und Nutzungen sind, wie besonders hervorgehoben werden mag, auch die Bodenbestandteile, wie Sand, Steine inbegriffen, welche von einem Grund­stücke gewonnen werden.

Küchler.

v. G r 0 l rn a n.

*) Anrnerku n g.

§ 99. Früchte einey Sache sind die Erzeugnisse der Sache und die sonstige Ausbeute, welche aus der Sache ihrer Bestimmung gemäß gewonnen wird.

Früchte eines Rechtes sind die Erträge, welche das Recht seiner Bestimmung gemäß gewährt, insbesondere bei einem Rechte auf Gewinnung von Bodenbestandteilen die gewonnenen Bestandteile.

Früchte sind auch die Erträge, welche eine Sache oder ein Recht vermöge eines Rechtsverhältnisses gewährt.

§ 100. Nutzungen sind die Früchte einer Sache ober eines Rechtes sowie die Vorteile, welche der Gebrauch der Sache oder des Rechtes gewährt.

Gießen, den 19. März 1900.

Betr.: Die trigonometrischen Vermessungsarbeiten deS Generalstabes.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großh. Bürgermeistereien deS KreiseS.

Nachstehende von Großh. Ministerium des Innern in Gemeinschaft mit dem Ministerium der Finanzen erlassene offene Ordre" teilen wir Ihnen zur pünktlichen Nach­achtung mit.

I. V.: Dr. Wagner.

Die trigonometrischen Feldarbeiten des Generalstabs der Armee werden sich in diesem Jahre von Mitte April ab auch auf das Gebiet des Großherzogtums er­strecken. Dieselben werden in Anschlußbeobachtungen in den Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen zum Zwecke der Triangulation II. und III. Ordnung rn den angrenzenden Königlich Preußischen Gebietsteilen be­stehen. x

Die bei den Arbeiten fungierenden Dirigenten, Offr- ziere, Triaonometer und Hilfstrigonometer werden unter dem Befehle des mit der Stellvertretung de- Chesv der