Ausgabe 
22.2.1900 Zweites Blatt
 
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durch den Scharfrichter aus Ortenberg hingerichtet, wurde sie erst gefoltert, dann hingerichtet, und der tote Körper auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Der blutdürstige Amt­mann liegt, nach Bericht einer Chronik, auf dem Friedhöfe zu Ortenberg begraben.-

Hungen, 20. Februar. Der hiesige Radfahrerverein verbindet bekanntlich mit seiner ersten Stiftungsfeier am 20. Mai zwei Wett fahr en für seine Mitglieder; ein kleines über ca. 3 Kilometer und ein größeres über ca. 15 Kilometer, auf der sehr schönen Staatsstraße Lich Hungen. Die Kapelle Grüninger spielt nachmittags im Garten derTraube"; hierbei wird von Nichtmitgliedern und Radfahrern, welche keinem Vereine angehören, ein kleines Eintrittsgeld erhoben. Abends findet Ball statt, der bei der zu erhoffenden großen auswärtigen Beteiligung sehr schon zu werden verspricht. Der Hungener Radfahrer­verein erfreut sich steten Mitgliederzuwachses, namentlich auch von auswärts. Alle Nachbarvereine stehen mit dem­selben in besten Beziehungen und wird Hungen in nächster Saison öfter Sonntagsausflüge auswärtiger Vereine zu empfangen haben. Die Möglichkeit für Laubach ist vor­handen, dortselbst auch einen Radfahrerverein zu gründen und soll es uns freuen, denselben schon beim Hungener Radfahrerfeste in corpore begrüßen zu können. (Landpost).

-i- Eichelsdorf, 20. Februar. Zwar nicht ganz so stolz wie im mittleren Niddathale, aber immerhin recht annehmbar, fallen auch bei uns die Holzpreise aus, denn wir kommen immerhin auf 20 Prozent über den Tarifpreis. Wir könnten aber jetzt dringend trockene Witterung brauchen, weil die schweren Holzwagen tief in den schwammigen Boden ein­sinken und die Äbfuhrwege schwer schädigen.

Offenbach, 20. Februar. In dem benachbarten Ur­berach ist die Gensert'sche Thonwarenfabrik infolge Ueberlastung ein gestürzt. Der Schaden ist, da ein beträchtlicher Warenvorrat vernichtet wurde, erheblich.

Mainz, 20. Februar. Heute vormittag erschoß sich der 60jährige Bäcker David Heiderich, der früher selbst­ständig ein Geschäft hier betrieb, in seinen Verhältnissen aber zurückgekommen war.

Mainz, 20. Februar. Seitens der Gemüsezüchter aus den umliegenden Gemüseorten Gonsenheim, Mombach, Finthen, Bretzenheim usw. agitiert man eben für die Ein sührung eines Einfuhrzolles für ausländisches Gemüse nach Ablauf Der bestehenden Handelsverträge. In einer vor einigen Tagen stattgehabten Versammlung der Gemüsezüchter wurde allseits betont, daß der Gemüsebau nicht mehr lohne, indem das inländische Gemüse von den Massen ausländischer Gemüse, welche auf die deutschen Märkte gebracht werden, vollständig verdrängt würde. Man beschloß, sich mit den übrigen Gemüsezüchtern in Verbindung zu setzen, um ge­meinschaftlich wegen Einführung des Gemüsezolles Schritte zu thun.

A Mainz, 20. Februar. Im Anschluß an die der Deutschen Weinzeitung" jüngster Tage über die von maß­gebenden Kreisen beabsichtigte vorläufige Lösung der Weinfrage entlehnte Mitteilung hort das genannte Fach organ, daß ein bezüglicher Entwurf sofort ausgearbeitet und den Einzelregierungen zur Aeußerung vorgelegt werden soll. Darnach würde einfach der § 4 des 1892 er Gesetzes, welcher die Herstellung und den Vertrieb von Trester-, Hefen- und Rosinenweinen, sowie die Kunstweinbereitung mit Säuren und dgl. gestattet, wenn die derart hergestellten Getränke unter einer, feinere Weine unterscheidenden Be­zeichnung feilgehalten oder verkauft würden, aufzuheben sein. An dessen Stelle werde sich die Bestimmung finden, daß die vorerwähnte gewerbsmäßige Herstellung von Weinen unter Verwendung der angebeuteten Stoffe kurzweg verboten ist. Die Stimmung in Reichstagskreisen ist nach der Deutschen Weinzeitung", bei dem Widerspruch, den der seitherige Weingesetzentwurf fast überall gefunden hat, dieser Lösungsart sehr geneigt und erscheint die SUZajorttät dafür gesichert. Den hiesigen Steuerzahlern wird eben die freudige Mitteilung gemacht, daß, trotzdem eine Herabsetzung des Gas- und Wasserpreises bevorsteht, für das Rechnungs­jahr 1900/1901 eine Erhöhung des Gemeindesteuer-Koiffi- zienten nicht einzutreten braucht. Man erwartet, daß man alle notwendigen Ausgaben bei dem seitherigen Steuer- Koeffizienten bestreiten kann.

Wetzlar, 20. Februar. Zufolge ergangener Einladung hatten sich gestern abend eine größere Anzahl hiesiger Karne­valsfreunde in derAlten Post" zusammengefunden, um über die Veranstaltung eines Maskenzuges am nächsten Sonntag Beratung zu pflegen. Der Plan fand bei den Versammelten allseitige Zustimmung, und es. wurde ein Komitee mit dem Auftrage erwählt, alle zum Gelingen des Unternehmens geeignet erscheinenden Schritte in die Wege zu leiten. Die in dem Komitee vertretenen Personen sind samt und sonders Persönlichkeiten, die sich auf das Arrange­ment karnevalistischer Veranstaltungen aus dem Grunde ver­stehen; dazu kommt, daß bereits viele Vereine und Einzel­personen ihre Mitwirkung an dem Zuge durch Gestellung schon dekorierter Wagen und Gruppen zugesagt haben. Die Anmeldung vieler anderer steht noch aus, und so ist mit Sicherheit zu erwarten, daß die am nächsten Sonntag aus dem Kreise und den Nachbarstädten Hierselbst zusammen­strömenden Zuschauer ein Schauspiel genießen werden, das den Besuch unserer Stadt an diesem Tage reichlich lohnt.

Marburg, 18. Februar. Eine Versammlung des hiesigen Bürgervereins beschloß, eine Audienz bet Sr. Majestät dem Kaiser nachzusuchen, »m die Erhaltung der königlichen Polizei für Marburg zu erwirken, da bekannt­lich am 1. April 0. I. die hiesige Polizei in städtische Verwaltung übergehen soll. Es soll sich hauptsächlich auf einen Passus in dem Annexions-Akt von 1866, in dem ver­sprochen wurde, den kurhessischen Städten auch unter preußischem Regime ihre alten Privilegien zu bewahren, gestützt werden.' Der Vorsitzende des Bürgervereins, der

als Stadtverordneter die Ueberzeugung hegt, daß alle Be­mühungen zwecklos sind, entzog sich der Ausführung dieses Beschlusses dadurch, daß er mit allen Vorstandsmitgliedern sein Amt niederlegte. Aus diesem Anlasse fand nun gestern abend auf Freidhofs Terrasse eine stark besuchte Bürger­versammlung statt. Nach lebhafter Diskussion einigte man sich, entgegen den Stimmen des alten Vorstandes und einiger Anhänger desselben, das Gesuch um die Gewährung einer Audienz beim Kaiser doch auszuführen. Man wählte hier­zu aus Der Mitte der Versammlung eine besondere Kommission. Hierauf erklärte sich der seitherige Vorstand bereit, Die Leitung des Vereins weiter zu behalten. Bemerkt sei hierzu, daß bereits früher eine Jmmediat Eingabe des Magistrats an den Kaiser abgelehnt worden ist.

A Bebra, 20. Februar. Ein recht bedauerns­werter Unfall ereignete sich in dem benachbarten Nocken- süß. Eine Anzahl junge Burschen und Mädchen aus Hohen­eiche hatten nach Dort eine Schlittenparthie unternommen. Dort angekommen, stiegen sic in der Holstein'schen Wirtschaft ab. Dem Vernehmen nach befand sich in dem Nebenzimmer ein Teschiug. Ein Bursche machte sich damit zu schaffen und legte aus Ulk auf ein Mädchen an. Gegen sein Wissen war dasselbe geladen, entlud sich und die Kugel drang dem Mädchen in die Wange. Die Betroffene wurde nach Göt­tingen in die Klinik überführt.

§§ Hann. Münden, 20. Februar. Gestern mittag 12 Uhr bot sich an der Weser auf dem Tanzwerder für unsere Mündenser ein eigenartiges hochinteressantes Schauspiel dar, welches darin bestand, daß ein Mann mittels sogen. Wasser­schuhe auf der Weser heru«mspazierte. Der Wasser­sportsmann nennt sich -Kapitän Großmann aus Bremen. Die benutzten Wasserschuhe haben ungefähr die Länge von Schneeschuhen, ca. 4 Meter, sind jedoch kahnartig gebaut, inwendig hohl d. h. mit Luft gefüllt und aus Zinkblech her- gestellt. Um das Divergieren der Schuhe zu verhindern, sind diese mit einer Kette, welche genau eine Schrittlänge Spielraum zuläßt, mit einander verbunden. Herr Groß­mann marschierte mittels dieser von ihm selbst erfundenen Wasserschuhe mehrmals eine Strecke stromaufwärts und ab­wärts, nach beiden Richtungen hin erzielte er eine ganz respektable Geschwindigkeit.

Eingesandt.

(Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion keinerlei Verantwortung.)

Bom Mehl zum Leder. Wie man uns von auswärts berichtet werden seit einiger Zeit die Schuhmacher und Sattler unserer Umgegend stundenlang in zudringlicher Weise von dem seitherigen Mehlreisenden und jetzigen Lederprinzipale I..... belästigt. Die Leute haben die

größte Mühe, den sie auf Schritt und Tritt verfolgenden Händler IoS- zuwerden, der manchmal nur dann geht, wenn er einfach stehen gelassen wird, um aber des öftern nach ein par Tagen, event. schon nach zwei Stunden, wiederzukommen. In mehreren Fällen sendet 3..... die

Ware, ohne Bestellung zu haben. Bei Annahmeverweigerung werden alle Hebel in Bewegung gesetzt, die Annahme zu erzwingen und schließ­lich, wenn alles Zureden nichts hilft ein besonders prägnanter Spezialfall liegt momentan vor, unter Einschreibebrief mit Rechts­anwalt und Gericht gedroht. Das Interesse an der Würde des Handelsstandes erheischt es, daß dieses Gebühren, durch welches auch der anständige Kaufmann in den Augen der Landleute moralische Ein­buße erleidet, öffentlich gekennzeichnet wird. Dies sei hiermit geschehen und gleichzeitig unsere Landbevölkerung darüber aufgeklärt, daß unter keinen Umständen jemand die Verpflichtung hat, unbestellte Ware in Empfang zu nehmen. x.

Gerichtssaat.

W. Gießen, 21. Februar 1900.

Urteil in Sachen der verwitweten Gräfin Margarete zu Altleiningen.

Gestern vormittag wurde in der Strafsache gegen die Gräfin Margarete zu Altleiningen-Westerburg durch den Vorsitzenden unserer Strafkammer, Landgerichts­rat vr. Schäfer folgendes Urteil verkündet: Die Ange­klagte sei des ihr zur Last gelegten Ehebruchs, begangen mit ihrem Schwager, dem Grafen Friedrich nicht schuldig, weshalb das die Gräfin zu vier Wochen Gefängnis ver­urteilende Erkenntnis der Strafkammer Gießen vom 26. November 1897 aufzuheben sei. Gründe: Die Ange­klagte habe in Amerika den Bruder des Grafen Friedrich zu Altleiningen Westerburg aus Ilbenstadt, den Grafen Heßo, geheiratet und sei im Jahre 1891 von dort mittellos nach Deutschland zurückgekehrt. Kurze Zeit nach ihrer Rück­kehr habe sie ihren Schwager aufgesucht und kennen gelernt und habe dieser sie seit jener Zeit dauernd unterstützt. Die ehelichen Verhältnisse des Grafen Friedrich mit seiner Gemahlin der Gräfin Olga, waren, als der erstere seine Schwägerin kennen lernte, bereits getrübt. Die rechtmäßige Ehegattin habe damals schon vom Jlbenstädter Schlosse entfernt gelebt und da habe während dieser Zeit die Gräfin Margarete mit ihrem Schwager in einem sehr intimen Verhältnis gestanden, welches die gezogenen Schranken der zulässigen Moral erheblich überschritt. Dieses gehe zur Evidenz aus den Aussagen der als Zeugen vernommenen Dienerschaft, welche damals in Ilbenstadt thätig war, hervor. Später ist die Gräfin Margarete in Koblenz in einem Hotel mit ihrem Schwager zusammengetroffen, was Den Verdacht, daß dort Ehebruch getrieben, rechtfertige, aber dieser Verdacht genüge nicht, um daraufhin ein Schuldig sprechen zu können. Das Reichsgericht verlange für das Vorliegen des begangenen Ehebruchs die bestimmte That- sache, daß zwischen Personen ein sexueller Verkehr statt­gefunden habe, und dies sei im vorliegenden Falle nicht genügend erwiesen. Der Zeuge Sürich habe allerdings Bekundungen gemacht, nach denen man die Schuld als er­wiesen annehmen könnte. Dieser Zeuge, ein sehr in­telligenter und offener Mensch, will in später Nachtstunde auf dem Korridor des Jlbenstädter Schlosses die beiden An­geklagten schwer belastende Wahrnehmungen gemacht haben. Der Zeuge hat diese Wahrnehmung noch am selben Abend einem Teil der Dienerschaft mitgeteilt; er ist, als der Graf

Kunde erhielt, daß Sürich beobachte, wie er mit feinet Schwägerin verkehre, entlassen worden, wie überhaupt qQc Diener, welche hinter das verderbliche und lichtscheue Thun des Grafen kamen, aus dem Schlöffe mußten. Sürichs Zeugnis würde allein genügen, im vorliegenden Falle zu einer Verur­teilung aus § 172 d. Str. G. zu kommen, wenn nicht mehrfach« Bedenken gegen die volle Glaubwürdigkeit dieses Zeugen beim Gerichtshof obgewaltet hätten. Zeuge Sürich hat bei seinen mehrfachen Vernehmungen hin und her geschwankt, er hat sich in mehrfacher Hinsicht widersprochen. Der stattgehabte Augenschein im Jlbenstädter Schlosse habe dir Möglichkeit dargethan, zu beobachten, was dieser Zeuge gesehen haben will. Es war aber unmöglich mit Sicher­heit festzustellen, in welcher Beleuchtung sich die Oertlichkeit damals befunden hat, als Sürich seine Wahrnehmungen machte. Der Gerichtshof hat angenommen, Sürich hat sich in einer Sinnestäuschung befunden, wenn er die Gräfin in der angebeuteten Art beobachtet haben will. Er kann sich auch in der Person, die in's gräfliche Zimmer gegangen ist, geirrt haben. Der Gerichtshof, der im Jahre 1897 zu einer Verurteilung in dieser Sache kam, hat in seiner Verhandlung den Zeugen Sürich nicht in Person vor sich gehabt, es konnte daher zu den Zweifeln nicht kommen, die die Strafkammer nach Lage der Sache in die volle Zuverlässigkeit der Bekundungen Sürich's hat.

Vermischtes.

Vom Rhein, 18. Februar. Zwei Bürgermeister­stellen auf einmal sind dem früheren Bürgermeistereisekretär Herrn Rentner Spieker aus Wiesbaden zugefallen. In Camp entschied das Los zu seinen Gunsten gegen einen anderen Mitbewerber. Außerdem wurde er aber auch zum Stadtoberhaupt von Erbach erkoren und ist, wie Rhein gauer Blätter melden, für letztere Stelle inzwischen durch den Landrat auf acht Jahre bestätigt worden. Die Camper sind also trotz der vier Wahlgänge nach wie vor ohne Bürgermeister.

* Eisenach, 20. Febr. Ein großes Unglück hätte leicht an der Ueberfahrtsstelle über die Thüringer Bahn bei Eichrodt entstehen können. Dortselbst befand sich eben ein von Eisenach kommendes Bierfuhrwerk aus den Gleisen, die durch Barrieren zu versperren unterlassen wor­den waren, als plötzlich der von hier 1 Uhr 45 Minuten ab­gehende Schnellzug herangebraust kam. Der Geschirrführer bemerkte den Bahntrain erst ziemlich spät. Gleichwohl besaß er die Geistesgegenwart, die Pferde nach Möglichkeit Herum­zureißen, so daß nur das eine derselben von der Loko­motive erfaßt und so schwer verletzt wurde, daß es ver­endete. Wäre der schwere, stark beladene Bierwagen unter die Räder des Zuges geraten, so hätte dies für die Zug­insassen die übelsten Folgen nach sich ziehen können.

Handel und Verkehr. Volkswirtschaft.

Frankfurter Börse vom 80. Februar-

Wechsel auf New-York zu 4.21-22.

Prämien auf Kredit per ult Februar 0.70%, do. per ult März 2.10%, Diskonto Kommandit per ult. Febr. 0.65%, do. per ult März 1.70%, Lombarden per ult. Februar 0,65% do. per ult März l.lO /o, Deutsche Bank per ult. März O.°/o, Dresdener Bank per ult. Febr. 0 00%, Berliner Handelsges. per ult. Febr. 0.00.

Notierungen: Kreditaktien 236.70-60, Diskonto-Kom- mandit 194 70-00, Staatsb. 140.40-00, Gotthard 142.80-00, Lom­barden 30.20-00.00-00, Ungar. Goldrente 98.80, Italiener 94 30, Sproi. Mexikaner 26.35, Oesterr. Coupons 84%, Amerik. Coupons 4.19%, Privat-Diskont 4%% Brief.

1% bis 2% Uhr: Kredit 236.50-237, Diskonto 194 70-90-00. Staatsbahn 140.40-00, Lombarden 30.20-00.00, Bert Handelsg. OOO, Bochumer.

Um die Benutzung derselben Teilnehmerleitung für mehrere Fern- sprechanschlüsse zu erleichtern und auf diese Wnse eine Verbilligung br einzelnen Anschlüsse zu ermöglichen, find vom Herrn Reichskanzler folgende, vom I. April ab gültige

Bestimmungen über Fernsprech.Rebenanschlüsse getroffen worden

I. Zulassung von Nebenanschlüssen.

1. Die Teilnehmer an den Fernsprechnetzen können in ihren auf dem Grundstück ihres Hauptanschlusses befindlichen Wohn- oder Geschäftsräumen Nebenstellen errichten und mit dem Haupi- anschluffe verbinden lassen. .

2. Diejenigen Teilnehmer an den Fernsprechnetzen, welche bie Bausch­gebühr zahlen, können in den auf dem Grundstück ihreS Haup^ anschluffes befindlichen Wohn- oder Geschäftsräume andere: Personen oder in Wohn- und Geschäftsräumen auf andere' Gründstücken, mit Zustimmung der Berechtigten, Nebenstellen, di- nicht weiter als 15 km von der (Haupt) Vermittelungsanstalt-nt fernt find, errichten und mit ihrem Hauptanschluffe verbinden lasfr^

3. Mehr als 5 Nebenanschlüsse dürfen mit demselben Hauptanschluss nicht verbunden werden. Den Teilnehmern ist überlassen, d.e H» stellung und Instandhaltung der auf dem Grundstücke des haupr anschluffes befindlichen Nebenanschlüffe durch die Reichs-Telegraphen Verwaltung oder durch Dritte bewirken zu lasten; die Nicht vm der Reichs Telegraphenverwaltung hergestellten Nebenanschlüste mOflei den von der Reichs-Telegraphenverwaltung festzusetzenden technisch« Anforderungen ent prechen.

Vor der Inbetriebnahme sind die Nebenanschlüffe dem Pofiam. Telegraphenamt oder Stadt-Fernsprechamt anzumelden, welchem du Vermittelungsanstalt unterstellt ist. Dieses ist befugt, jeder Z« zu prüfen, ob die Nebenanschlüsse den technischen Anforderung« genügen. .

Die Herstellung und Instandhaltung der nicht auf dem Grun^ stücke des Hauptanschluffes befindlichen Nebenanschlüffe wird der Reichs-Telegraphenverwaltung vorbehalten. .

4. Die Inhaber der Nebenstellen sind zum Sprechverkehr mit 0« Hauplftelle sowie mit anderen an dieselbe Hauptstelle angeschloflen« Nebenstellen befugt. Sprechverbindungen m't dritten Person« werden ihnen in demselben Umfange gewährt, wie dem Jny" der Hauptstelle. , ..

Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, finden für die »' Nutzung des Nebenanschluffes die für den Hauptanschluß g-ltenv» Bestimmungen entsprechend Anwendung.

Die unter 2 bezeichneten Nebenanschlüsse werden, fofetn Gegenteiliges verlangt wird, in das Teilnehmerverzeichnis an­genommen. _ c , vU SV#

5. Der Inhaber des HauptanschluffeS ist Schuldner der durch die« Nutzung des Rebenanschluffes erwachsenden Gebühren.

6. Das Recht z'-.r Benutzung des Nebenanschlusses erlischt mit Rechte zur Benutzung des Hauptanschluffes. Außerdem rann durch die R ichs T-legraphenverwaltung entzogen werden: «n j®1 mißbräuchlicher Benutzung des Nebenanschlusses, oderwenn,es rj ergiebt, daß dieser den technischen Anforderungen nicht genug!,

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