Ausgabe 
20.11.1900 Erstes Blatt
 
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eine beträchtliche Erhöhung des Staatsvennögens zu ver­zeichnen ist. Aber immerhin repräsentiert jene Summe für einen Staat wie Hessen eine ganz bedeutende Schuldenlast, die eine väterlich sorgende Staats-Re­gierung nur den notwendigsten Forderungen folgend er­höhen barf, am allerwenigsten aber durch Bevorzugung eines einzelnen Standes zu Lasten der Gesamtheit, wie es nach dem jetzigen Entwicklungsgang der Landeskredit­kasse geschehen müßte, zumal die im Bau begriffenen und andere genehmigte Nebenbahnen und die sehr not­wendigen Erweiterungen einiger Bahnhöfe, namentlich unseres Gießener, die StaatsschMen um einige Millionen noch erhöhen werden.

So erheischen denn die Entwickelung der Landes- kreditkasse selber und der hohe Stand der Staatsschulden, wie der Umstand, daß die ländlichen Kreditverhältnisse sich gebessert haben und andere Stände gerade bei der jetzigen Verteuerung des Geldes der sozialen Hilfe des Staates gleichfalls bedürfen, eine prinzipielle Aen- derung zum allgemeinen Nutzen. Die Staats­regierung glaubt dem dadurch entgegenzukommen, daß sie die Landstände zur Errichtung einer Pfand­brief b a n k ausfordert. Die Landeskreditkasse soll zwar nicht eingehen, ihre Thätigkeit aber eine bedeutende Ein­schränkung erfahren. Unter Ausscheidung aller Privat­darlehne für Nicht-Meliorationszwecke soll sie ihre Mittel nur noch für Meliorationen und als gänzlich neuen Punkt zur Unter st ützungder Wohnungsbest re b- ungen und überhaupt zu Zwecken von allgemeinem Interesse unter Aufsicht des Ministeriums des Innern hergeben dürfen. Eine entsprechende Vorlage darüber wird den Ständen demnächst zugehen. Zur Befriedigung des privaten Realkredits ohne Einschränkung der Ver­wendung soll aber die unter Aufsicht des Finanz-Mi- ifteriums stehende neu zu errichtende Pfandbriefbank dienen durch allgemeine Gewährung vor» Annuitäten-Dar- lehen (unkündbare Darlehen mit Rückzahlungszwang nach bestimmten Prozentsätzen). ______________________________

Der Mordauschlag auf den deutschen Kaiser.

Breslau', 17. November.

Die Attentäterin Selma Schnapka stand am 17. vor dem Breslauer Schöffengericht unter der An­klage des Widerstandes gegen die Staatsgewalt und Erregung ruhe störenden Lärms. Der erste Staatsanwalt wohnte der Verhandlung bei, die unter un­geheurem Andrange des Publikums stattfand. Die Schnapka bejahte mit einem gewissen Stolze die Frage, ob sie das Attentat auf den Kaiser begangen habe. Sie gab an, sie werde auf Betreiben der Kaiserin heim­lich verfolgt (!) Die in der Verhandlung entstandenen Zweifel über die Zurechnungsfähigkeit der Frau veranlaßte die Vertagung der Verhandlung. Es wurde beschlossen, die Schnapka einer Irrenanstalt zur Be­obachtung zu überweisen.

Am 16. d. Mts. fand eine Alarmirung der Garnison statt, die aber mit dem Attentat nicht zusammen­hängt. Der Kaiser hatte sie von Drachenberg aus be­fohlen.

Es wird bestätigt, daß der Kaiser den Vorfall gar nicht bemerkte. Der Erbprinz von Sachsen-Meiningen, der dem Standorte der Schnapka zunächst saß, sah, wie sie einen Gegenstand schwang und nach dem Wagsn warf. Der Kaiser legt dem Vorkommnis keine Bedeutnng bei. Er hat nach seinem Eintreffen im Breslauer Kasino des Leibes- Kürassier-Regiments, sowie er über das Resultat der ersten Feststellungen unterrichtet worden war, dem Wunsche Aus­druck gegeben, es möge in seiner Gegenwart des Vorfalls in der Gartenstraße nicht Erwähnung gethan werden; eS lohne sich nicht, von der That einer mutmaßlich Wahnsinnigen viel Aufhebens zu machen. Dieser Wunsch des Kaisers war für die Breslauer Behörden bezüglich ihres Verhaltens in der Angelegenheit bestimmend. So ist u. a. auch seitens der Stadt Breslau keine Kundgebung irgendwelcher Art an den Kaiser gelangt.

zu pes. d. daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen, und Reifezeugnisie für bie Prima der Gymnasien, Realgymnasien und Ober- Realschulen, sämtlich nach Muster 18 zur Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 Reg.-Bl. Nr. 27 von 1894 ausgestellt sein müssen.

Im übrigen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90,93 und 94 der angeführten Wehr-Ordnung verwiesen. GroßherzoglichePrüfungS-KommissionfüreinjährigFreiwillige zu Darmstadt.

Der Vorsitzende: Wick.

Zweck «ud Smrichtuug der durch Gesetz zu gruudtudru hessischen Wudbriefbauk.

i.

Zur Beschaffung eines billigen Realkredits für die damals sehr darniederliegende Landwirtschaft hatten im Jahre 1890 Regierung und Landstände zur Errichtung einer Landeskreditkasse sich entschlossen. Wenn man auch« der allgemeinen Ansicht war, sowohl innerhalb der Regierung, als auch bei den betreffenden Ausschüssen der Kammern, daß ein dringendes Bedürfnis für die Vermehrung der Kreditanstalten nicht vorhanden fei, so war doch andererseits nicht zu verkennen, daß im eigenen Lande Gelegenheit zur Beschaffung von Darlehen mit Tilgungszwang (sog. Amortisations- oder Annui­tätendarlehen), die von Seiten des Gläubigers un­kündbar sind, noch nicht genügend geboten war. Die Spar­kassen gewöhnlichen Schlages glaubten sich mit unkünd­baren Darlehen nicht abgeben zu können, da sie meist auf für sie kündbare Spareinlagen angewiesen sind. Das in Hessen sich stark entwickelnde Genossenschaftswesen hat wenigstens zum größten Teil diese Seite der Darlehen unberücksichtigt gelassen. Die in unserem Lande am meisten verbreiteten Genossenschaften Offenbacher Systems kennen Darlehen mit Tilgungszwang nicht, während die Raiffeisenvereine, die nur Annuitätendarlehen geben, unter der Konkurrenz jener stark zu leiden haben. So hat denn die Landeskredrtkasse eine wirklich! vorhandene Lücke ausgefüllt.

Aus dem Wege des Staatskredits wurden darauf Darlehen gegeben, die zur Ausführung von Wiesenkul­turen, Bachregulierungen, Entwässerung von Grund­stücken nach dem Bachgesetz von 1887 und Zusammen- legungen von Grundstücken und Anlage von Feldwegen nach dem Feldbereinigungsgesetz verwendet werden sollen. Außerdem konnte die Landeskreditkasse Darlehen geben, derer Gemeinden, andere Korporationen, Konsortien und Private zum Schutz egegenUeb er schw emmungen und zur Drainierung oder anderweiten Entwässerung von größeren Flächen bedürfen. Endlich dürfte die Kasse in Anspruch genommen werden von Kommunalverbänden und Gemeinden zur Bestreitung von Grunderwerbs- und Baukosten von neuen Kreis st raßen, sowie von Ge­meinden zur Bestreitung der Kosten der Neuanlage von Wasserleitungen. Die günstige Wirkung des In­stituts wurde in der ländlichen Bevölkerung allgemein verspürt und die Hilfe so oft begehrt, daß im ver­stossenen Jahre die Landstände sich §|u einer weiteren Ausgabe von 10 Mill. Mark Schuldverschreibungen ver­stehen mußten, von denen bereits 2 Mill, begeben sind, sodaß im Ganzen jetzt ungefähr 13 eine halbe Mill, zur Befriedigung der Bedürfnisse der Landeskreditkasse auf- zenommen werden mußten. Es ist nicht zu verkennen, daß das wohlgemeinte Institut seinen Gründern über die Köpfe gewachsen ist und diese sich nach einer» Einschränkung der Thätigkeit der Kasse umsehen mußten. Man glaubte durch das Gesetz vom 4. Oktober 1899 etwas erreicht zu haben. In den letzten Jahren ist zwischen Nennwert und Kurswert eine bedeutende Differenz entstanden. Die Kasse gab nun ihre Darlehen zu demselben Zinsfuß, wie ihre Schuldverschreibungen lauteten, zahlte aber in barem Gelbe den Darlehensuchenden den vollen Betrag ohne Abzug aus. Hierdurch entstand einbedeutenderVer- 1 u ft. Das. neue Gesetz vom Jahre 1899 ermächtigte die Landeskreditkasse, die Darlehen in Auslieferung von Schuldverschreibungen im Nennwert des Darlehens «oder durch Barzahlung des Wertes der Schuldverschreibungen nach dem je­weiligen Kurswerte zu leisten. Ein spürbarer Rückschlag bezüglich der Inanspruchnahme der Kasse scheint durch diese Bestimmung nicht eingetreten zu sein, woran die Verflauung auf dem Geldmärkte wesent­lichen Anteil hat. So mußte denn zu anderen Mitteln ge­griffen werden, um der nicht beabsichtigten Ausdehnung einen Damm entgegen zu setzen, zumal die Voraussetz­ungen, unter denen die Landeskreditkasse gegründet wor­ben war, nicht mehr in ihrem vollen Umfange zu Recht bestanden.

Der Hebung der bedrängten Landwirtschaft hat das Institut seine Entstehung zu verdanken und ist auch seinem Wirkungskreis gerecht geworden. Es ist aber eine nicht zu leugnende Thatsache, daß die Verhältnisse der Ländlichen Bevölkerung sich nicht unwesentlich ge­bessert haben und mithin eine so einseitige, den Staats- tcedit schwer belastende Bevorzugung nicht mehr für sich beanspruchen können. Es sind andere Stände da, die «iner gleichen Unterstützung, Beschaffung billigen Real- tcedits, bedürfen und die eine sozial fürsorgende Re­gierung nicht aus dem Auge lassen darf. Wir nennen nur den Handwerker st and, den Handcls-Ge- »erbestand, den kleinen Fabrikbetrie.b, zur Erhaltung eines gesunden Staatsbetriebs notwendige Münde, die unter der Uebermacht des Großkapitals stark zu leiden haben. Warum sollten diese in der Landwirt- |d)üft gebotenen Vorteile auf die Dauer vorenthalten werden, zumal auch sie Staatsbürger sind tvie jene und in nicht minder schwierigen Verhältnissen stehen und zu den Unkosten selber mit beisteuern müssen? '

Ferner ist nicht zu verkennen, daß die hessischen Ekhuld - Verschreibungen von allen Bundesstaaten den niedrigsten Stand an der Börse notieren. Von ungefähr BO Mill. Mark Schulden im Jahre 1890 sind wir jedoch «uf ca. 300 Mill, gekommen, wenn auch freilich den Passivkapitalien gegenüber durch den" Erwerb der früheren hessischen Ludwigsbahn und den Bau von Nebenbahnen

Politische Wochenschau.

Das Ereignis der vergangenen Woche ist die Thron­rede, mit welcher der Kaiser die neue Sitzung des Reichstages eröffnet hat. Sie hat wenigUeberraschungen gebracht und im ganzen eine günstige Aufnahme gefunden. Nur der Punkt, der die Unterlassung der Reichstags-Ein« berufung betrifft, Wied noch den Anlaß zu lebhaften Rede­schlachten geben. Aber dadurch wird die nachträgliche Be­willigung der Kriegskosten nicht in Frage gestellt. Wenn offiziös thuende Berichterstatter mit dem Brustton der Ueber- zeugung versichern, daß eine Nichtbewilligung des Nachtrags- Etats für die China-Expedition mit der Auflösung des Reichstages beantwortet werden würde, so werden mit solchen Erklärungen lediglich offene Thüren eingerannt. Aber der Reichstag wird mit der Feststellung und Wahrung seiner verfaffungSmäßigen Rechte gegenüber dem Vorgehen der Regierung nicht zögern. ,

Aus China, das in dieser Woche einen breiten Raum in den Verhandlungen des Reichstages einnehmen wird, ist inzwischen eine so Überraschende als erfreuliche Meldung gekommen, wonach endlich zu hoffen ist, daß bte oft nutz- brauchte Phrase von derEinigkeit der Mächte" tn Betreff der Friedensverhandlungen endlich zur Wahrheit werden wird. Freilich bis auf eine Macht hat sich diese Einigkeit noch nicht erstreckt auf China selber! Die zu stellenden Friedensbedingungen der Verbündeten sind übrigens maß­voll und eindrucksvoll. Bedenklich aber klingen die Nach­richten, nach denen die Boxer unter Leitung des unan­genehmen prinzlichen Herrn Tuan sich wieder rühren und, falls die Regierung den Fremden nachgiebt, Front gegen beide zu machen beabsichtigt. Kenner der chinesischen Ver- hältniffe schenken diesen Gerüchten Glauben, während die Geneigtheit des Kaisers ober vielmehr der Kaiserin zu ehrlichem Friedensschluß starkem Zweifel begegnet.

Zweifel und Mißtrauen auf Schritt und Tritt können auch den Mächten im Verkehr mit dem heuchlerischen Gegner nicht genug empfohlen werden.

Die neusWdingS von englischer Seite ausgesprengte Verdächtigung, daß noch eine andere Macht nichts von de« Konzert der Mächte wissen wolle, nämlich die Vereinigten Staaten vonAmerika, h-t von Washington aus prompt einen entschiedenen Widerspruch erfahren. Es wäre auch nicht ersichtlich, welchen Anlaß die amerikanische Regierung hätte, den Hecht int ostasiatischen Karpfenteich zu spielen, denn die Wahlen sind vorbei und ein Anlaß zu Wahl, manöoern lag mithin nicht mehr vor. Ueber den AuSganz der Wahlen herrscht unter den Republikanern eitel Freude, denn die republikanische Mehrheit sowohl bei der Präsidenten­wahl als auch im Kongreß hat sich nach der enbgütigew Feststellung als noch größer erwiesen, als die Republikaner selbst es erhofft hatten. Mac Kinley hat übrigens dem Lande alsbald nach seiner Wahl eine Art Morgengabe über­reicht, indem er den Ankauf eines weiteren Restes des spanischen Kolonialbesitzes abschloß. Wie ein Schwimmer bas Gewand abwirft, um in seinen Bewegungen freier zu fein, so wirft Spanien die traurigen Ueberreste seiner einstmals glänzend gewesenen Kolonialmacht ab, um, ein Tropfen ist'S auf heißem Stein, sich ungestört der inneren Politik widmen zu können. Spanien ist ein typisches Bild für die Gerechtigkeit der Weltgeschichte. Als Amerika ent­deckt war und eine Hochfluth spanischer Glücksritter und Abenteurer nach dem neuen Erdteil zog, da flössen goldene Ströme in das Mutterland. Bis aufs Blut wurden die unglücklichen Ureinwohner gepeinigt und ihrer letzten Habe beraubt. Die Indianer sollen gesagt haben: Diese Weißen sind keine Menschen, denn Menschen können nicht so grau­sam sein, es müssen Teufel sein. Und einem gefangenen Spanier schütteten sie flüssiges Gold in den HalS: Un­ersättlicher, der du nie genug Gold bekommen konntest, hier hast du reichlich! Nie hat Spanien nennenswerte Auf- wendungen für seine Kolonien gemacht, sie wurden geplündert und verarmten, bis die Eingeborenen zur Verzweiflung ge­trieben wurden. Nun kommt die Vergeltung. Ein Stürk nach dem andern bröckelt ab, und daß das wirtschaftlich entsetzlich notleidende Mutterland noch seine Existenz fristet, verdankt es nur dem Umstand, daß die anderen Staaten jetzt zu sehr mit anderen Problemen beschäftigt sind. Wäre Don Carlos ein Mann der tyat ober auch nur ein Mann von den Eigenschaften eines dritten Napoleon, dann könnte er kaum einen besseren Zeitpunkt finden, um sich die Krone anzueignen. Von dieser Seite aber braucht die Dynastic nicht sonderlich besorgt zu sein.

Auch aus Frankreich dringen Gerüchte, daß die Prätendenten sich lebhafter rühren, vergeblich jedenfalls, denn die französische Regierung stand kaum jemals im Innern gefestigter als jetzt. Besondere Sorge verursacht ihr aber die bevorstehende Ankunft des Präsidenten Krüger aus französischem Boden, da irgend welche Vorkommnisse ihre Bemühungen, die strengste Neutralität zur Schau tragen, durchkreuzen können.

Vom sÜdafrikanischenKriegSschauplatz laute« die Nachrichten zur Zeit für die Engländer günstiger, aber die bisherigen Erfahrungen bieten allen Anlaß, der eng­lischen Kriegsberichterstattung mit dem größtmöglichen Wh trauen zu begegnen.

Mit den Russen haben auch wir Hessen zur M Anlaß zu großer Sorge um den Schwager unseres LeM«' Herren, den jungen Zaren, der schwer erkrankt liegt. Er, der ideal veranlagte Monarch war > oo^elch absoluter Herrscher, in Wirklichkeit nicht der ^nve Getfl bei der russischen Staatsmaschine, aber °r .*Letonte Friedensliebe war doch ein Faktor, ber eincn Einfluß auf die europäische Politik »lcht verfehlt hat. Nikolaus II., ber im 33. Lebensjahre steht, rst mit einer besonbers starken Konstitution nicht ausgestattet; aber er ist in ber letzten Zeit zusehenbs kräftiger geworben. An sorg­samer Pflege fehlt es ihm nicht, da die Z a r i n A l e x a nd r a, bas Muster einer Hausfrau und liebevollen Gattin^ selbst seine Pflegerin ist und streng darüber wacht, daß alle ärzt« lichen Borschrist-n sorgstllig befolgt werden.

PMische Tagesschau.

Oberstaatsanwalt Lantz wird dem preußischen Justiz Minister Schönstedt persönlich über den Ausgang des Konitzer Meineibsprozesses Vortrag halten. Der Graudenzer Gesellige beginnt inzwischen sehr scharfe Artikelserien gegen bie Staatsanwälte, Richter und UntersuchungS- beamte im Konitzer Prozesse, die durch unnötiges Reizen ber christlichenBevölkerung an ber in ber Stabt herrschenben Verbitterung die Hauptschuld trügen. Noch in ber letzten Sitzung hätte der Gerichts« Präsident den verdächtigen Lewy stets mitföerr" angerebet, bie Frau Kreisschulinspektorin Rhobe nur mitZengm Rhobe" usw., auch sei nicht wie üblich den Geschworenen für ihre vierwöchige anstrengende Thätigkeit gedankt worden. In den parlamentarischen Verhandlungen müsse die Frage eingehender behandelt werden, warum die Behörden so handelten usw. DieBerl. Neuesten Nachr." erhalten eine Zuschrift vonhochgeschätzter" Seite, worin dargelegt wird, daß die vollständige Aussage Masloffs, die durch w Anklage der Staatsanwaltschaft hinweggeräumt werden sollte, durch den Geschworenenspruch unberührt geblieben sei, W gewissem Sinne bie Feuerprobe bestauben habe; bieselve könne von benjenigen, die von ber Schulb Lewys überzeugt seien, mit Recht nach wie vor als gewichtiges Belastungs­moment verwertet werben, obwohl burch ben Geschworenev- spruch anberseits bie belangreiche MaSloff'sche Aussage cus ber Wahrheit entsprechet nicht autoritativ festgestellt P

DieDeutsche TageSztg." hält es für eine bringen6 Pflicht bes Justizministers, ein sofortiges Einschreite der Staatsanwaltschaft gegen Lewy durch Anwei

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