Ausgabe 
20.11.1900 Erstes Blatt
 
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M. 878 Erstes Blatt Lienstag den 20 November 15». Jahrgang 1OOO

Gießener Anzeiger

General-AHeiger

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Die Gießenkr MiMikiexvtSttrr »erben dem Anzeiger Im Wechsel mitHess. Landwirt- u.Blätter für heff. BolkSkunde- «Lchtl. 4 mal beigelegt.

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Amts- unb Anzeigeblatt für den Are»» Gieren.

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Amtlicher Feil.

Gießen, 16. November 1900. Seit.: Unterrichttszeit in der Fortbildungsschule. Die Grotzh.Kreisschulkommisfion Gießen tut die Lchulvorstände und Bürgermeistereien des KreiseS.

Da das Ausschreiben obigen Betreffs der obersten ÄlMlbehörde ibom 5. Oktober l. I. (Amtsblatt Nr. 17) zu Mißverständnissen geführt hat, geben wir zu demselben im Auftrage der obersten Schulbehörde folgende Erläuter- imgen:

1) Die gegebenen Bestimmungen setzen nicht die Stunden des Fortbildungsunterrichts für die einzelnen Gemeinden einheitlich fest, sondern sie b e st i m m e n nur die Zeit, bis zu w e l ch e r d i e s e r Unter-, richt regelmäßig beendet sein soll.

2) 'Die in den rein Landwirtschaft treibenden Ge­tue indcn sehr vielfach verbreitete Ansicht, daß der Unter­richt in der Fortbildungsschule an mindestens zwei Wochentagen von 57 Uhr abgehalten werden müsse, ist mmichtig. Bei Festsetzung der Unterrichtsstunden soll viel­mehr auf die örtlichen Verhältnisse und Be­tz L r f n i s s e und die W ü n s ch e derSchulvorstände RücksicU genommen werden, namentlich kann über­all da, wo die Vor abend st unden zur Erteil­ung des Fortbild ungsunterrichts unge- eiigneterscheinen, dieser Unterricht aufeinv frühere Zeit, etwa die Stunden von 13 Uhr nach mittags, verlegt werden. Thatsächlich ist diese Zeit bereits in einer größeren Anzahl von Gemeinden auj Antrag der Schulvorstände gewählt worden. Es steht ferner nichts entgegen, die Unterrichtsstunden, anstatt an Mi Wochentagen von 57 Uhr, an 4 Wochentagen von 67 Uhr festzusetzen, da die Arbeiten auf denn Felde, sowie die Waldarbeiten zu dieser Stunde! während der Wintermonate überall beendet sind. Auch kann für die Monate November und Februar die Zeit von 67 Uhr, für die Monate Dezember und Januar die­jenige von 57 Uhr gewählt werden.

3) Da, wo örtliche Verhältnisse dies angängig er- Mnen lassen, kann auf Antrag des Schulvorstandes mit unserer Zustimmung auch die Einrichtung getroffen werden, daß der Fortbildungsunterricht an zwei stunden wöchentlich während des ganzen Schuljahres erteilt wird.

4) Nach Ziffer 3 unseres Erlasses vom 5. Oktober I 1900 kann, falls besondere Verhältnisse in einer Gemeinde die Ausdehnung des Fortbildungsunterrichts bis nach 7 Uhr abends notwendig erscheinen lassen, dies aus­nahmsweise zugelassen werden, wenn die Mehrzahl der Fortbildungsschüler außerhalb ihres Wohnorts beschäf­tigt ist. Die Zulassung einer solchen späteren Unterrichts­zeit bis 8 ein halb Uhr abends kann nicht nur in solchen Gemeinden eintreten, in welchen die Mehrzahl der Fort­bildungsschüler in auswärtigen Fabriken beschäftigt ist, sondern auch da, wo ,dieselben regelmäßig außerhalb ihres Wohnplatzes mit Wald-, Feld- oder sonstigen Arbeiten beschäftigt sind und behufs ihrer Teilnahme an dem Fortbildungsunterricht eine längere Weg- strecke zurückzulegen haben.

5) Auch kaun der Unterricht in Gemeinden mit ge­ringerer Zahl der fortbildungspflichtigen Schüler auf die nach Artikel 17 des Volksschulgesetzes zulässige geringste Stundenzahl beschränkt werden.

Wir erwarten, daß die Schulvorstände in den ein­zelnen Gemeinden dafür Sor^e tragen, daß alsbald der Unterricht in einer der vorstehend angegebenen Arten eingerichtet wird.

v. Bechtold.

Bekanntmachung,

Betr.: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen.

Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schul- zeugniffe die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach un­vollständige Gesuche ohne weiteres zurückgegeben werden.

1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfuugs- Kommisfion nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogtum gestellungspflichtig ist, d. h. feinen dauernde» Aufenthaltsort hat.

2. Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird.

Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bet Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen. (Wenn z. B. mit Rück­

sicht auf das Lebensalter die Einreichung des Gesuchs nicht weiter hinausgeschoben, das vorschriftsmäßige Schulzeugnis aber erst am Schlüße des Schuljahre­ausgestellt werden kann.) In solchen Fällen ist in dem Gesuch anzugeben, daß das Schulzeugnis bis 1. April nachfolgen werde.

3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben fein und ist hierzu ein Bogen in Aktenformat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch ist die nähere Adreffe anzugeben.

4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizusügen:

a) Geburtszeuguis;

b) Die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters mit der Erklärung, daß für die Dauer des einjährigen Dienstes die Kosten des Unterhalts, mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung von dem Bewerber getragen werden sollen; statt dieser Erklärung genügt die Erklärung des gesetz­lichen Vertreters oder eines Dritten, daß er sich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der be­zeichneten Kosten verpflichte und daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, er sich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des Bewerbers als Selbstschuldner verbürge.

Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters und des Dritten, sowie die Fähigkeit des Be­werbers, des gesetzlichen Vertreters oder des Dritten zur Bestreitung der Kosten ist obrigkeitlich zu be­scheinigen. Uebernimmt der gesetzliche Vertreter oder der Dritte die in vorstehendem Absätze be­zeichneten Verbindlichkeiten, so bedarf seine Er­klärung, sofern er nicht schon kraft deS Gesetzes zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet ist, der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung.

c) ein Unbescholtenheitszeuguis, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Ober-Realschulen, Progymnasien, Realschulen, Real­progymnasien, höheren Bürgerschulen und sonstige« Militärberechtigten Anstalten) durch den Direktor der Anstalt, für alle Übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienst­behörde auszustellen ist.

d) das Schulzeugnis.

Sodann wird noch besonders bemerkt:

*) Ibsen« sämtliche Werke erschienen soebeni m einer vorzüglichen

iu-Wen Ausgabe, die auf 9 Bände berechnet ist (4 Bd. Preis 3,50 Mk.), 'i sb. Fischer in Berlin.

Hießener Meaterverein.

Wir werden in der nächsten Theatervereins-Vorstellung eittS der bedeutendsten nordischen Dramen, das in den lchten Jahren verhältnismäßig recht selten auf den deutschen Rhnen erschienen ist, Björnstjerne Björnson sFallis- jement", auf uns wirken lassen, mit Herrn Adolf Zürgensen, königl. preußischem Schauspieler in Kassel, i!6 Gast.

Das bürgerliche SchauspielEin Fallissement" bedeutete ini Jahre 1875, als der damals 43 jährige Dichter eS «röffentlichte, einen außerordentlich kühnen Schritt realistischer Dairfteöung des Lebens der Gesellschaft mit all ihren Aus- ckchsen. Die stimmungsvolle, spannende Exposition be- tzilhrte, daß die Bühnentechnik des Dichters schon damals tine beträchtliche Höhe erreicht hatte. Die Motivierung ier Handlung zeigt freilich manche Schwächen, die Charak- ttri-stik aber die noch unerschöpfte Kraft sicherer Menschen- ^rstellung. DaS Drama ist eins der kernigsten Erzeug- Mr der nordischen Litteratur geblieben, und unsere Theater- jteunbe werden also Gelegenheit haben, durch dieses Stück M greisen Dichter nicht nur schätzen, sondern lieben zu ürmen In dieser Björnson'schen Dichtung wurzelt sittlicher Idealismus fest im Boden der gegebenen Zustände und larattere Dieser Idealismus ist eine Notwendigkeit der M-rischen Fabel, er schlägt daher nicht, nach älteren >m«schen Mustern, ins Blaue, sondern wirkt wohlthuend mb. reinigend wie ein Gewitter. Obendrein enthalt das Mi in der Rolle des Advokaten Berent eme ungewöhnlich -teilbare Ausgabe für einen hervorragenden Darsteller, die M z. B. Possart in Mönchen und Wien- IN Dresden nicht «Mhen $a(tMg crinncrn Jbs-nS*) »Stützen der

Gesellschaft" lebhaft an seines LandsmannsFallissement". Da sie zwei Jahre später als dieses das Licht der Bühnen­lampen erblickten, so ist anzunehmen, daß Ibsen für feine schärfere und einschneidendere Satire die Björnsons zum Muster genommen hat.

Vielen unserer Theaterfreunde dürfte es übrigens nicht bekannt sein, daß die beiden norwegischen Poeten durch enge Familienbeziehungen miteinander verbunden sind. Ibsens Sohn Sigurd ist mit BjörnsonS Tochter Bergliot vermählt. Frau Bergliot war von ihrem väterlichen Hause her an Luxus und Geselligkeit gewöhnt; allein sie hat Verzicht darauf geleistet, seit sie weiß, daß ihr Gatte nicht eben Behagen daran empfindet. Hübsch und von Natur sehr lebhaft, war sie in Paris, wo sie einen großen Teil der Jugend verlebte und somit auch ihre Erziehung erhielt, Mittelpunkt der Kreise, in denen ihr Vater verkehrte. Ihre Schönheit wurde nicht minder bewundert als ihr Geist. Vor allem ihre Stimme. Denn Bergliot Björnson sang wunderschön mit Schmelz und tiefer Innerlichkeit ihrer Empfindung; man behauptet sogar, daß der Zauber, der von ihrer Stimme ausging, hauptsächlich den jungen Sigurd Ibsen fesselte und ihn veranlaßte, der Tochter des Rivalen seines Baiers um den Ruhm, der erste Dramatiker des Nordens zu sein, Hand und Herz zu bieten. Sigurd da­gegen ähnelt in Anschauung und Wesen seinem Vater. Er ist still, verschlossen, zuweilen sogar in sich gekehrt. Allen Vergnügungen abhold, findet er in dem Frieden des Haushaltes das Glück seines Lebens. Vom Vater hat er auch den Sinn für Litteratur geerbt, ebenso wie der Bruder seiner Gattin, Björn Björnson, deffen kürzlich entstandenes DramaJohanna" von der Kritik außergewöhnlich gut ausgenommen worden ist. Es ist er­freulich, daß die Direktion Kruse u. Helm sowohl dieses Drama als des alten Björnson gewaltiges neuestes drama­tisches Werk,Neber unsere Kraft" (Verlag von Albert Langen in München), uns noch für diese Spielzeit in Aussicht gestellt hat. Von den sonstigen Werken Björnsons, des

Vaters, möchte ich noch hervorheben den lebensvollen, künst­lerisch vollendeten RomanDas Fischermädchen", ein Buch von urwüchsiger Frische und einfacher Größe, von Stimmungs­gewalt und sinnlicher Unmittelbarkeit, und die beiden kleinen DramenZwischen den Schlachten", eine ergreifende Episode altnorwegischen wortkargen Trotzes, der Mann und Weib beinahe von einander treibt, undDie Neuvermählten", die lebendige Darstellung eines rein menschlichen Konflikts, der tausendfach, wenn auch selten in der Schärfe und Stärke, mit der Björnson ihn schildert, wiederkehrt.

Die 58. Lieferung des ausgezeichneten großen Pracht­werkesDas 19. Jahrhundert in Bildnissen*) (Berlin, Photographische Gesellschaft, A Lfg. Mk. 1.50) enthält u. a. verständig geschriebene Biographien und vor­zügliche Porträts Ibsens und des alten Björnson, das letz­tere von der Hand des Meisters Lenbach. Aus Roman Wör- nerS Björnson Biographie erfahren wir, daß dasFallis­sement" in Italien entstanden ist.

Von dem für Mittwoch erwarteten Gast sei noch er­wähnt, daß Herr Jürgensen einen bemerkenswerten, aller­dings nicht ganz einwandsfreien AufsatzNeber daS Ver­hältnis des Regisseurs zum Schauspieler" in derFrkf. Ztg." vor einiger Zeit veröffentlicht hat.

_________ P. W.

) Es sei bemerkt, daß die genannte Lieferung außer fünf anderen Aufsätzen und Porträts auch Bild und Lebensbeschreibung von Ludwig Büchner bringt.

Aus Frankfurt a. M. wird geschrieben: Ge­legentlich der Veranstaltung, die demnächst im hiesigen Schauspielhaus zum Besten des Denkmals fürFrau Rat" geplant wird, ist zum ersten Male in Frank­furt die Vorlesung von GoethesUrfaust" in Aussicht ge­nommen, und zwar unter Mitwirkung von Hedwig Niemaun- Raabe und Aloys Prasch (dem Gatten der Frau Prasch- Grevenberg. D. Red.)