Grasen Caprivi ohne alle aufregenden Begleiterscheinungen vollzogen. Die Trennung des Kanzlers vom Kaiser ist ohne jede Spur von Bitterkeit, ohne einen Rest von Mißhelligkeiten erfolgt. Fürst Hohenlohe hat seinen Entschluß, den Herrscher um die Entlassung zu bitten, am Montag gefaßt; von anderer Seite wird behauptet, der Entschluß soll vom Fürsten Hohenlohe schon seit geraumer Zeit, und zwar bereits in Werki gefaßt worden sein. Damit würde die Thatsache übereinstimmen, daß einige offiziöse Blätter, die eine feine Witterung haben, in letzter Zeit sehr deutlich von dem früheren Kanzler abrückten. Bestimmend waren, wie aus seiner Umgebung verfichert wird, der dringende Wunsch seiner Familie, daß der greise Staatsmann fich endlich Schonung gönne, und seine Erkenntnis, daß er den parlamentarischen Stürmen nicht mehr gewachsen sei. Die also begründete Bitte, ihn von seinen Aemtern zu entbinden, hat der Kaiser nicht abschlagen können. Die persönlichen Beziehungen des Fürsten Hohenlohe zum Kaiser und seinem Hause bestehen ungetrübt fort. Eine äußere Anerkennung ist dem bisherigen Kanzler einstweilen in den Brillanten zum Schwarzen Adlerorden zu Teil geworden.
Wer der Nachfolger des Fürsten Hohenlohe sein werde, scheint auch schon seit geraumer Zeit entschieden gewesen zu sein. In unterrichteten Kreisen galt schon lange Gras Bülow als der Nachfolger des Reichskanzlers. Bon den Persönlichkeiten, die früher und in einer gestern mitgeteilten Korrespondenz neuerdings wieder genannt wurden, kam bis vor einiger Zeit nur noch als Kanzlerkandidat der Fürst Radolin in Betracht. Bon den Fürsten Hatzfeldt und Hohenlohe Langenburg war schon längst nicht mehr die Rede.
Ueber den Nachfolger des Grasen v. Bülow im Auswärtigen Amte verlautet noch nicht- Bestimmtes. Daß der Name de- Fürsten Eulenburg, des Wiener Botschafters, genannt wird, liegt sehr nahe. Trotzdem möchten wir keinerlei Gewähr übernehmen und von eigenen Vermutungen lieber absehen, besonders da es sehr leicht möglich ist, daß Graf Bülow die Leitung des Auswärtigen Amts selbst behält. Man spricht noch von dem Unterstaatssekretär v. Richthosen, mit dem sich Gras v. Bülow gut eingearbeitet hat, oder auch von dem Gesandten Grasen Wolsf-Metternich, gegen den jedoch in Betracht kommt, daß er kein Redner ist. Doch sind alle diese Erörterungen ganz unmaßgeblich, und man weiß an den beteiligten Stellen nicht entfernt, aus wen schließlich die Wahl fallen wird.
• . *
Es ist eine alte Erfahrung, daß bei Ministerwechseln von weiteren bevorstehenden Rücktritten gemutmaßt und orakelt wird. So schreibt die „Deutsche Tagesztg.", daß Minister v. Miquel nicht mehr gesonnen sei, unter einem wesentlich jüngeren Ministerpräsidenten weiter seines Amtes zu walten. Wir glauben kaum, daß Minister v. Miquel durch derartige Erwägungen sich bestimmen lassen wird, fein ihm liebgewordenes Amt aufzugeben. Wenn übrigens die Jugend des neuen Reichskanzlers und Ministerpräsidenten bestimmend für den Rücktritt älterer Staatssekretäre und Minister sein sollte, dann müßten fast sämtliche Staatssekretäre und Minister zurücktreten, da sie saft ausnahmslos älter als der nunmehrige Kanzler und Ministerpräsident sind.
Sitzung -er Stadtverordneten
Gießen am 18. Oktober 1900.
Anwesend die Beigeordneten Georgi, Grüneberg und Wolff, die Stadtverordneten Brück, Emmelius, Euler, Faber, Flett, Dr. Fuhr, Dr. Gaffky, Dr. Gutfleisch, Hanau, Haubach, Heichelheim, Helfrich, Heyligenstaedt, Huhn, Jughardt, Keller, Kirch, Löber, Loos, Orbig, Petri, Dr. Schäfer, Schiele, Schmall und Wallenfels.
Entschuldigt Stadtverordneter Krumm, für späteres Erscheinen die Stadtverordneten Dr. Gaffky und Grünewald.
Das Gesuch von August Schlessinger um Erlaubnis zum Bauen an den Bahnhöfen wird beanstandet, da für das in Betracht kommende Gelände noch Bauverbot besteht.
Das Baugesuch des Eisenbahnsiskus wegen Errichtung von Wohnhäusern für Bahnbedienstete wird mit Rücksicht auf den besonderen Zweck, dem die in Nähe der bereits fertigen Gebäude zu errichtenden Wohnhäuser dienen sollen, befürwortet.
Schreinermeister Karl Hahn beabsichtigt, an der Stephanstraße ein Wohnhaus zu errichten; der nachgesuchte Dispens von der Verpflichtung zur Anlage einer Durchfahrt soll unter der Bedingung befürwortet werden, daß Gesuchsteller einen überall mindestens 1,30 Meter breiten und 2,60 Meter hohen Durchgang herstellt und durch Anlage eines Thores in der Grenzmauer den Hof vom Nachbarhofe aus für Löschgeräte zugänglich macht.
Mehrere Anwohner der Plockstraße sind um Entfernung der unschönen, teilweise verkrüppelten Bäume vor ihren Häusern eingekommen. Auf Bericht des Stadtbauamts, das die Bäume zwar als teilweise beschädigt bezeichnet, eine Beeinträchtigung der anliegenden Gebäuoe aber nicht anzuerkennen erklärt, im übrigen die Kosten für etwaige Neuanpflanzung auf 450 Mk. veranschlagt hat, beantragt die Baudeputation, mit der Neuanpflanzung zu warten, bis die Straße vollständig bebaut ist. Stadtv. Dr. Schäfer spricht sich für Belassung der Bäume aus und empfiehlt, bei weiteren Neubauten wirksame Vorrichtungen zum Schutze der Bäume vor Beschädigungen zu treffen. Stadtv. Huhn istz für Entfernung der Bäume, da dieselben den Ab- und Zugang zu den Häusern bezw. Läden erschweren. Stadtv. Kirch bemerkte, daß er für Entfernung der alten und Pflanzung neuer Bäume sei, na,ch> Lage der Sache aber für den Antrag der Baudepu- tation stimmen werde, in ähnlichem Sinne sprach sich Stadtv. Löber aus. Der Antrag der Baudeputation wird zum Beschluß erhoben.
Tem Gesuch des Schneidermeisters W. Engelhardt um Asphältierung des Trottoirs vor seinem Hause wird nicht stattgegeben, entsprechend dem Anträge der Bau
deputation, die vorgeschlagen, mit der Trottoiranlage zu warten, bis die noch vorhandenen Plätze auf dieser Seite bebaut fiind. Es soll dem Gesuchsteller gestattet werden, die Zugänge zu seinem Hause in Plattenbelag herzustellen.
Den früheren Gesuchen der Architekten Stein & M ayer um Erlaubnis zum Bauen auf dem Gelände zwischen Brandplatz und Ostanlage war seinerzeit unter der Bedingung stattgegeben worden,'daß bis zu einer bestimmten Frist die über das Gelände führende Straße (Land- grafensAaße) durch die Gesuchsteller chauffiert und mit Entwässerungs-Anlagen zu versehen sei. Ein neuerlich gestelltes Gesuch der Firma geht auf Erstreckung der ge- tellten Frist bis zur Fertigstellung weiterer projektierter Neubauten, bezw. bis 15. Juli 1901. Es wird auf Antrag der Baudeputation beschlossen, den Gesuchstellern Frist bis zum 15. März zu gewähren.
Dem Gesuche des Fabrikanten Heinrich Mylius um Fortsetzung der Trottoirpflasterung entlang seinem Hause, Ecke der Gutenbergstraße und des Schiffenberger Weges, soll, so' lange der Schiffenberger Weg nicht stärker bebaut ist, nicht stattgegeben werden. Dagegen beschließt die Versammlung Anlage eines Kiesbanketts.
Gegen das Gesuch der Oberpostdirektion um Erlaubnis zur Errichtung einer Telegraphenleitung durch die Eichgärten nach dem Philosophenwald hat die Versammlung nichts einzuwenden.
Die freihändig erfolgte Vergebung der Lieferung von Füll- und Rippencylindern für die Oefen der Stadtmädchenschule (Betrag 315.94 Mk.) wird gutgeheißen; ür Aufstellung zweier Gasösen im Damenzimmer und im physikalischen Kabenett der höheren Töchterschule 230 Mk., für Aufstellung von drei neuen Dauerbrandöfen iln Bürgermeistereigebäude 225 Mk. bewilligt.
Für die von der Stadt angekaufte Löwen st eins che Hofraite in der Schloßgasse werden 1300 Mk. zur Herstellung des Vorderhauses bewilligt. Die Hintergebäude, deren Zustand nach Bericht des Stadtbauamts größere Aufwendungen für Instandsetzung nicht gerechtfertigt erscheinen läßt, sollen, mit Ausnahme eines Stalles und Schuppens, niedergelegt werden.
Dem Anträge auf Anschluß des städtischen Elektrizitätswerks an die Wasserleitung, sowie der Anstellung eines kaufmännischen Gehilfen für das Elektrizitätswerk, mit (Änreihung desselben in die achte Gehaltsklasse d>er Besoldungsubersicht wird zugestimmt. — Nach dem vom Stadtv. Schiele erstatteten Berichte hat die Ausdehnung der Bahnhofsanlagen den Abschluß eines neuen Vertrages mit dem Eisenbahnfiskus wegen Bezugs elektrischer Energie nötig gemacht. Seitens der Bahn ist ein Mindestbezug von 330 000 Kilowatt in Aussicht gestellt worden. Der Berichterstatter schlägt vor, ein zweites Kabel zu legen. Auf Antrag der Deputation für das Gas- und Wasserwerk wird beschlossen, die Anlage nach diesen Vorschlägen ausführen zu lassen.
Betreffs der Pferdemärkte wird beschlossen, im Jahre 1901 deren zwei abzuhalten. Der erste soll, vorausgesetzt daß mit dem Markt ein Zuchtviehmarkt verbunden wird, am 2. April, der zweite am 18. September stattfinden. Mit einem der Märkte soll die Veranstaltung einer Lotterie verbunden und für dieselbe um die Ausgabe von 30 000 Losen nachgesucht werden. Die Versammlung beschließt demgemäß und genehmigt die Einstellung von 600 Mk. zu Lasten des nächstjährigen Budgets.
Der beantragten Niederschlagung einer Anzahl uneinbringlicher Posten für das Rechnungsjahr 1899/1900, darunter 6321 Mk. rückständige Gemeindesteuern der vier untersten Klassen, wird zugestimmt.
Die H erstellun g sarb eiten am alten Rathause, die nach der Erklärung des Vorsitzenden eine längere, aber nicht zu vermeidende Unterbrechung erfahren haben, sollen in Kürze wieder ausgenommen werden. Der Voranschlag über die Schreinerarbeiten (1371 Mk.) und die Schloss'erarbeiten (745 Mk.) wird genehmigt.
Die Gesuche von Eberhard Metzger um Erlaubnis zum Wirtschaftsbetrieb im Hause Seltersweg 70, Prokop Schad eck Witwe für die Wirtschaft auf Textors Terrasse und von H ein rich H ey n e um Erlaubnis zum Branntweinausschank über die Straße im Hause Wallthor- straße 5, werden durch Bejahung der Bedürfnisfrage befürwortet.
Aus Stadt und Kand.
Gießen, 19, Oktober 1900.
* • Auszeichnung. Dem Hofschauspieler Hermann Knispel zu Darmstadt wurde die Krone zum Ritterkreuz 2. Klaffe des Verdienstordens Philipps deS Großmütigen verliehen.
* *Stiftungsfest. Am Sonntag feiert der katholische Gesellen-Verein Gießen in „Steins Saalbau" sein 3. Stiftungsfest mit Theater und Ball. Näheres ist aus dem Inseratenteil ersichtlich.
• * Hessische Handwerkerkammer. Gegenwärtig finden in Darmstadt Erhebungen statt, in welchen gewerblichen Betrieben Motore ausgestellt und in Thäligkeit find. An eine größere Anzahl Gewerbetreibender wie an die in Betracht kommenden Handwerkervereinigungen sind dieserhalb Anfragen ergangen. — Mitte November findet zu Berlin der erste deutsche Handwerker- und Gewerbekammertag statt. Es sollen hier in der Hauptsache die Aufgaben besprochen werden, die den Kammern zunächst obliegen, und ein gemeinsames Vorgehen in wichtigen, das Gesamtintereffe betreffenben Fragen angestrebt werden. Anschließend an diese Tagung steht die Gründung emes Verbandes der Handwerkskammer Sekretäre in Aussicht.
* * Die neue Organisation des Kassenwesen s ist am 1. Oktober d. I. in Kraft getreten Es wird deshalb eine kurze Aufklärung, wie wrr sie gestern schon über einen Teil brachten, über Ziel und Zweck dieser von den Ständen nahezu einstimmig gutgeheißenen, m erster Linie im Interesse der Bevölkerung geschaffenen Organisation Wohl willkommen sein, umsomehr als es wünscheiiswert erscheint, hie und da bestehende irrtümliche Auffassungen zu berichtigen. Nachdem die Rentämter, die Obereinnehmerei Mainz und 18 in den Kreisblättern schon bekannt gegebene Distriktseinnehmereien mit Wirkung vom 1. Oktober l. I. aufgehoben worden sind, fällt den übrigen
48 Distriktseinnehmereien, den die Geschäfte von Distrikts-» einnehmereien versehenden Steuerämtern Stockheim und Gernsheim und den neu errichteten 384 meist mit Ge- meindeelnneymern besetzten Untererhebstellen die Aufgabe zu, der Bevölkerung eine möglichst bequeme und rasche Regelung all ihrer Beziehungen zu den staatlichen Kassen zu sichern. „Zur Bequemlichkeit des Publikums sollen tote es in der Anfangs d. I. veröffentlichten T-enkschrift über die Neugestaltung des Kassenwesens heißt — möglichst viele örtliche Kassenstellen geschaffen werden, derart, daß in Zukunft thunlichst kein Wohnort weiter als höchst 3—4 Kilometer von der nächsten staatlichen Kassen- telle entfernt liegt". Dieses Ziel ist in der nun in Kraft getretenen Organisation vollkommen erreicht und in nicht wenigen Fällen sogar überschritten worden. Die Distriktseinnehmer haben die Erhebungen und Auszahlungen für ihren eigenen Wohnsitz und die in dessen unmittelbaren Nähe gelegenen Orte zu versehen, während die verbleibenden 763 Gemeinden des Großherzogtums nach den Grundätzen der vorgenannten Denkschrift zu 384 Untererheb- tellen — auf 2 Orte fällt also durchschnittlich eine Untererhebstelle — vereinigt sind. Die Untererheber haben für ihre Bezirke alle Staatsgefälle zu erheben (direkte Steuern, indirekte Auflagen, Wasserfallzinsen, Stempel für Gewerbescheine, Gerichtsgebühren, Erbschafts- und Schenk- ungssteuer, Hundesteuer, nicht gerichtlich erkannte Strafen, Forst- und Feldstrafen, Sprunggelder, Gebühren für kreisärztliche Dienstverrichtungen, Domanialgefälle, Einnahmen aus Weidenpflanzungen, Gräsereien, aus von den Landdümmen versteigertem Holz und Gras, Tilgungsrenten, Zinsen und Renten für die Landeskreditkasse und Landeskultur-Rentenkasse usw.); auch die Brandversicherungsbeiträge, die Beiträge zur Renten- und Lebens-Ver- icherungsanstalt sind an dieselben zu zahlen. Ein nicht zu verkennender Vorteil liegt ferner darin, daß auch die den Betrag von 20 Mark nicht übersteigenden Gerichts- kosten, die Schreibgebühren und die Gebühren für die Eintragungen in die Handels- und Zeichenregister, deren Erhebung seither den Gerichtsschreibern übertragen war, nunmehr ohne Kosten und ohne besonderen Zeitaufwand an die Distriktseinnehmereien und Untererhebstellen, denen der Wohnsitz der Pflichtigen zugeteilt ist, gezahlt werden tonnen. Auch die von den staatlichen Kassen zu leistenden Auszahlungen (Gehalte, Pensionen, Witwen- und Waisenunterstützungen, Jnvalidenpensionen, Pensionen aus nicht- Arbeitern pp.) können von ben Empfangsberechtigten in hessischen Kassen an Militär- und Zivilbeamte, Auszahlungen der Löhne von in Staatsbetrieben beschäftigten gleich bequemer Weise an der Kassenstelle ihres Wohnsitzes oder einer in unmittelbarer Nähe desselben gelegenen Kassenstelle (Distriktseinnehmerei oder Untererhebstelle) erhoben werden. Auch in dem Stadium der Mahnung und Beitreibung sind die Beziehungen der Zahlungspflichtigen zur Kasse in einer Weise geregelt worden, die gegenüber dem seitherigen Verfahren einen nicht zu unterschätzenden Vorteil bietet. Während seither dre gemahnten Staatsgefälle oft mit nicht unbeträchtlichem Aufwand an Kosten und Zeil nur an die vom Wohnsitze des Pflichtigen meist sehr entfernte Distriktseinnehmerei bezahlt werden konnten, können nunmehr alle Gefälle auch nach der Mahnung immer an die am Wohnsitz der Pflichtigen oder in dessen unmittelbarer (nie über 4 Kilometer voll demselben entfernten) befindlichen Kassenstelle (Distriktseinnehmerei oder Untererhebstelle) abgeführt werden. Da ferner auch nach bereits vollzogener Pfändung die rückständigen Gefälle noch bis zum Augenblicke der Versteigerung der Pfandobjekte in derselben bequemen Weise an die Untererhebstellen oder, falls der Wohnsitz des Pflichtigen sich in unmittelbarer Nähe einer Distriktseinnehmerei befindet, an die letztere abgeführt werden können, spielt die Entfernung eines Ortes von einer Distriktseinnehmerei für den Zahlungspflichtigen bet bet jetzigen Organisation keine Rolle mehr. Vergißt ntatt ferner nicht, daß die Untererheber — ebenso wiedre Distriktseinnehmer bezüglich der in unmittelbarer Nahe des Sitzes der Distriktseinnehmerei belegenen Orte — verpflichtet sind, im Erhebungsmonat mindestens einen Zahltag in den ihrer Untererhebstelle zugeteilten Orten aozu- halten, und nimmt man hinzu, daß diese Untererheber selbstverständlich auch an dem Sitze der Untererhebstelle nach Bedarf Zahltage für ihren gesamten Bezirk ern- zurichten haben, so wird man zu dem Ergebnisse gelangen, daß eines der ersten Ziele der neuen Organisation dte dem Publikum eine möglichst bequeme, ohne Kosten und ohne erheblichen Aufwand an Zeit durchzufuhren de Erfüllung seiner Verbindlichkeiten gegen die Staatskasse wer - chaffen und die Entgegennahme von Zahlungen aus der möglichst erleichtern will, wohl als erreicht mwe elcn traben barf. Daß alle Wünsche nicht berück- sickckiat werden konnten, versteht sich nach Lage der Ver- lEnffse von selbst; es darf jedoch, soweit sich dieselben indes auf die ja nicht für alle Zeiten festgelegte Organi- ation der Untererhebstellen beziehen, wohl angenommen werden, daß die Regierung auch in Zukunft — etwa nach Mlauf eines Jahres, wenn weitere Erfahrungen vorliegen — zweifellos gerechtfertigte und erfüllbare Gesilche um Errichtung von Untererhebstellen nach Möglichkeit oerücr- sichtigen wird.
P. Vom Lande. Den Kohlenmangel und die damit verbundene hohe Preissteigerung der Kohlen suhlen auch ganz besonders die Gemeinden. In Orten wo nämlich die Lehrer selbst für die Feuerung der Schulsäle sorgen, haben di- Gemeinden durchweg di- H-izungsv-rgütung d-r L-hr-r um 30 Prozent erhöht, da die fett^erige Vergütung vor länger als 10 Jahren festgesetzt wurde, und die Kohlen- preise in den letzten drei Jahren enorm g-sti-g-n sind.
8 B-üba» 18. Oktober. Unter dem Verdacht, an einem Schulmädchen ein Sittlichkeit«verbrech en begangen ru bab-n wurde dieser Tage der Beschließer M. verhasiet, und nach dem Gi-ß-n-r Provinzialarr-sthauS übersUhrl. M ist etwa 50 Jahre alt, und hat eine starke Familie.
b Friedberg, 18. Oktober. Die Arbeiten an dem Robbau der neuen Bahnstrecke von hier nach Hom- hiiro aeben mit Ablauf dieses Monats ihrer Vollendung entaeaen Die beiden Brücken über die Hanauer- und Main- Weser-Bahn sind soweit vollendet, daß in nächster Zeit die Eisenkonstruktion aufmontiert werden wird. Von dem


