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20.10.1900 Erstes Blatt
 
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246 Erstes Blatt Samstag den 20. Oktober 15V. Jahrgang LSOQ

Kichmer Anzeiger

Keneral-Un^eiger

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Amtlicher Heil.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche.

Die nachstehende Anordnung vom 10. Mai 1899 bringen rvir wiederholt in Erinnerung.

Gießen, den 17. Oktober 1900.

Gvoßherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Boeckm ann.

Bekanntmachung.

Betreffend: Wie oben.

Nachdem in zwei Fällen die Einschleppung der Maul- -und Klauenseuche in den Kreis durch wandernde Schaf­herden sestgestellt worden ist, ordnen wir hiermit gemäß § 8 des Ausschreibens Großh. Ministeriums deS Innern vom 3. Juli 1897 an, daß wandernde Schafherden im Kreise Gießen nur die Kreisstraßen benutzen dürfen und der Führer derselben mit dem Zeugnis eines beamteten Tierarztes versehen sein muß, in welchem daS Freisein der Herde von Maul, und Klauenseuche bescheinigt ist.

Ein solches Zeugnis ist drei Tage lang gütig und Muß dem Polizeiaufsichtspersonal, in allen Fällen aber un­aufgefordert der Ortspolizeibehörde desjenigen Ortes vor­gezeigt werden, in besten Gemarkung die Herde zum Auf­enthalt eingeführt wird. Zuwiderhandlungen unterliegen der Strafbestimmung in § 66,4 deS Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880.

Gießen, den 10. Mai 1899.

Großherzogliö^s ^Kreisamt Gießen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au die Ortspolizeibehördeu und die Gendarmerie des Kreises.

Sie wollen wandernden Schafherden Ihre besondere Aufmerksamkeit zuwenden, sich die in obiger Bekanntmachung erwähnten Zeugnisse vorzeigen lassen und im Falle Zeug- niffe nicht vorgelegt werden können, die sofortige Einsperrung der Herde und ihre Bewachung insolange anordnen, bis die Seuchesreiheit der Herde durch kreisveterinäramtliches Zeugnis nachgewiesen ist, und uns sofort Nachricht geben. Wird Vie Verseuchung festgestellt, so ist den Anordnungen des Großh. Kreisveterinäramtes aufs pünktlichste zu ent­sprechen.

v. Bechtold.

Gießen, den 15. Oktober 1900. Betr.: Jnvalidenversicherungsgesetz.

Das Grobherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grohh. Bürgermeistereien des Kreises.

Wir erinnern Sie an die Erledigung unserer Der- sSg«»g vom 24. v. Mts. Gießener Anzeiger Nr. 226 binnen 8 Tagen.

v. Bechtold.__

A Gießen, den 15. Oktober 1900. Betr.: Obstbaumzucht.

Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen

frie Großh. Bürgermeistereien des Kreises.

Wir erinnern Sie an die Erledigung unserer Ver­fügung vom 26. v. MtS. Gießener Anzeiger Nr. 227 binnen 8 Tagen.

v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß sich das Kastenlokal der unterzeichneten Behörde vom 20. d. Mts. ab Bleichstratze Nr. 16 1. St. be­findet, und sind sämtliche Zahlungen dahin zu leisten und die Bezüge hier in Empfang zu nehmen.

Zahltage werden abgehalten: Dienstag, Donnerstag und SamStag von vorm. 812 und nachm. 24 Uhr.

Die Bürgermeistereien des Amtsbezirks werden ersucht, vorstehendes bekannt machen zu lassen.

Gießen, den 18. Oktober 1900.

Großh. DistriktSeinnehmerei Gießen II.

Dieter.

Gießen, 18. Oktober 1900. Betr.: Familien-Stammbücher.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Laud- geweindeu des Kreises.

Auf unser Ausschreiben vom 28. Juli sind im ganzen 80 Stück Familien-Stammbücher zu 40 Pfg., 120 Stück zu 70 Pfg. und 325 Stück zu 1 Mk. bestellt worden. Wir haben nun die von der Firma E. Roth in Gießen herausgegebenen Bücher zu 50 Pfg. und 1 M f. als die geeignetsten gewählt und beabsichtigen die Bestellung bei jener Firma zu machen und Ihnen franko zuzusenden, wobei wir annehmen, daß Sie statt der Bücher zu 40 Pfg. solche zu 50 Pfg. und statt derjenigen zu 70 Pfg. solche zu 1 Mk. beziehen wollen. Sollten Sie andere Wünsche haben, so wollen Sie bis spätestens 26. d. Mts. uns Nachricht geben.

Mit der Versendung der Bücher und Einziehung der Kostenbeträge haben wir unseren Gehilfen Herrn Hart­mann betraut, an den Sie sich wenden wollen.

I. V.: Dr. Wagner.

Reichskanzler Graf von Bülow.

Schneller als man denken konnte, sind die Würfel ins Rollen gekommen: das Deutsche Reich hat einen n e u e n R e i ch s k a n z l e r in der Person des seitherigen Staatssekretärs des Auswärtigen, Grafen v o n B ü l v w. Während die Zeitungen noch den Konsum der Homburger Nachrichten über Konferenzen des Fürsten Hohenlohe und Grafen von Bülow mit dem Kaiser zu bewältigen hatten, flatterte schon auf den Flügeln des Extrablattes die Nachricht hinaus, da>ß die Reichskanzlerfrage ihren Ab­schluß gefunden hatte.

Wohl allgemein herrschte die Ansicht vor, daß die bisherige Form der Wahrnehmung der Reichskanzlerge- schäfüa nicht mehr aufrecht zu erhalten sei, weil die Ver­fassung, der Kaiser und das deutsche Volk einen a k t i v e n Reichskanzler haben müssen, der die Politik des Kaisers im Parlament mit seiner Person deckt und vertritt. Diesen Anforderungen an den Reichskanzler konnte Fürst Hohen­lohe nicht genügen aus Gründen, die ja schon so eingehend erörtert wurden, daß man sie jetzt kaum mehr breit zu treten braucht. Wie schon gestern hervorgehoben wurde, stehen des Fürsten Hohenlohe Verdienste fest; das Vater­land wird seiner immer als eines Mannes gedenken, der zu allen Zeiten und in den schwierigsten Lagen den Reichsgedanken hochhielt und das Partikularinteresse dem Reichsinteresse unterordnete. Diese Opferwilligkeit, dem nationalen Gedanken mit diplomatischem Können und Geschick zu dienen, wird ein unvergängliches Blatt in dem reichen Kiwnz von Verdiensten sein, den der Fürst am Ende einer langen Laufbahn unter dem Beifall aller Gutgesinnten in das buen retiro seines Pensionsstandes mitnehmen darf.

Vom neuen Reichskanzler kann man wohl kaum sagen, daß er einunbeschriebenes Blatt" sei. Er hat als Staats­sekretär des Auswärtigen die Hoffnungen erfüllt, die man in den italienischen Botschafter gesetzt: ein Mann der eleganten Rede, der gründlichen technischen Beherrsch­ung des schwierigen Materials auswärtiger Politik, eine konziliante, versöhnliche Natur, der bei aller Verbind­lichkeit die Energie nicht gebricht.

Wie sich Graf v. Bülow entwickeln wird, vermag keine Prophetie zu sagen. Ein Staatsmann großen Stils kommt nicht fertig auf die Welt; auch sind Schlagfertigkeit, par­lamentarische Bonhomie, glatte Rhetorik und absolute Sicherheit auf der Ueberglätte des diplomatischen Par­ketts so wertvoll diese Gaben sind noch nicht das Rüstzeug, das für einen Kanzler des deutschen Reichs genügt, wenigstens für einen Kanzler, von dem man hoffen will, daß er die überstandene Phase einer dekorativen Besetzung des höchsten deutschen politischen Amtes nicht wiederholt.

Graf von Bülow geht, wenigstens was die Vertretung und Verwaltung der auswärtigen Politik des dentschen Reichs anlangt, unter den günstigsten Auspizien ins Amt.

Der deutsche Reichskanzler ist aber nicht nur der Mann der auswärtigen Politik; er ist gleichzeitig preußi­scher Ministerpräsident und der Kanzlerfürs Innere". Liegt auch zur Zeit das Schwergewicht der deutschen Politik imAuswärtigen", so darf doch die Bedeutung des Reichskanzlers für die innere Politik nicht unter­schätzt werden. In derinneren Politik" ist allerdings Graf v. Bülow einunbeschriebenes Blatt". Wie er zu dem großen Komplex der wirtschaftlichen und sozialen Fragen: zur Agrarpolitik, Handelspolitik, Verkehrspolitik, Handwerkerpolitik, Sozial-(Arbeiter)Politik steht, weiß man nicht; ob er selbstschieben" wird, oder zu denGe- schobenen" gehört, kveiß niemand, und ob er wirtschafts­politisch genügend durchgebildet ist, um auf all diesen

schwierigen Gebieten sich zurechtzufinden und Initiative zu entfalten, steht dahin.

Graf v. Bülow ist ja freilich nicht zu alt zum Lernen. Er steht in der Vollkraft der Jahre, hat also die nötige körperliche Elastizität, um seinen seelischen und geistigen Fähigkeiten außerordentliche Leistungen zuzumuten.

Die Parteien kommen dem neuen Kanzler im ganzen vertrauensvoll entgegen; der gute Redner mit seinem kon­zilianten Verkehrston hat auf die Parlamentarier einen vertrauenerweckenden Eindruck gemacht. Wird er auch dein Reichstag nicht imponieren eine impulsive Leidenschaft­lichkeit scheint nicht in Herrn v. Bülows Charakter zu liegen so wird aber seine zweifellose geschäfts­sichere Behandlung aller parlamentarischen Materien, seine bedeutende geistige Kraft und seine virtuose parla­mentarische Knnst des Eindrucks nicht verfehlen.

Auf das Ausland wird die Ernennung Bülows nicht alarmierend wirken; man weiß dort, daß der Kurs ber alte bleibt: Geltendmachung der deutschen Po­litik und der deutschen Interessen. Bülow bringt dieses Programm nicht mit, er hat es bereits ver­treten. Für das Ausland bedeutet also der neue Reichs­kanzler weder ein changement des decorations, noch einen Wechsel des Prinzips; Deutschland bleibt seiner Auslands­politik treu.

Graf von Bülow sprach einst das schöne Wort, daß Deutschland seinenPlatz an., der Sonne haben müsset Hoffen wir, daß er auch für seine Person einen solchen Platz behält und nicht im Schatten eines Höheren ver­schwindet.

Bernhard Heinrich Karl Martin von Bülow, Di­plomat, Sohn des Staatssekretärs Bernhard Ernst von Bülow, geb. 3. Mai 1849 zu Klein-Flottbeck in Holstein, studierte 186770 in Lausanne, Leipzig und Berlin Rechts­und Staatswissenschaften und machte den Deutsch-Fran­zösischen Krieg mit. Nachdem er 1872 sein Referendar­examen bestanden hatte und beim Landgericht und beim Bezirkspräsidium in Metz beschäftigt gewesen war, trat er 1874 in das Auswärtige Amt über und fungierte als Legationssekretär in Rom, Petersburg und Wien. Wäh­rend des Russische-Türkischen Krieges von 1877 und 1887 war er Geschäftsträger in Athen, wurde dann dem Sekre- trariat des Berliner Kongresses beigegeben und war 1879 bis 1884 anfangs zweiter, dann erster Botschaftssekretär in Paris und wurde darauf zum Botschaftsrat in Peters­burg ernannt, wo er häufig als Geschäftsträger fungierte, so lange die bulgarische Frage im Vordergrund stand, und erhielt 1888 den Gesandtschaftsposten in Bukarest. In die Zeit seiner dortigen Amtsführung fällt der Abschluß des deutsch-rumänischen Handelsvertrages. Im Dezember 1893 wurde Bülow zum deutschen Botschafter am italienischen Hofe, Oktober 1897 zum Staatssekretär des Auswärtigen Amtes ernannt.

Zum Kanzlerwechsel.

DerReichsanzeiger" veröffentlicht in einer Sonder­ausgabe über den Kanzlerwechsel folgende amtliche Bekanntmachung:

Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst ge­ruht, dem Reichskanzler, Präsidenten deS Staatsnünistcriums und Minister der auswärtigen Angelegenheiten Fürsten zu Hohenlobe- Schilltngsfürst, Prinzen von Rattbor und Corvey, die nach­gesuchte Entlassung auS seinen Aemtern nnter Verleihung des hoben Ordens vom Schwarzen Adler mit Brillanten zu erteilen und den Staatsminister und Staatssekretär des Auswärtigen Amtes Grafen v. Bülow zum Reichskanzler, Präsidenten des StaatSministertum« und Minister der auswärtigen Angelegenheiten zu ernennen.

Dasselbe Blatt veröffentlicht folgendes Handschreiben des Kaisers an den Fürsten zu Hohenlohe:

Mein lieber Fürst! So ungern ich Sie auch aus Ihren bis­herigen Stellungen im Reichs- und Staatsdienste scheiden sehe, sa habe ich doch geglaubt, mich nicht länger dem Gewicht der Gründe, welche Ihnen die Befreiung von der Bürde Ihrer verantwortungs- reichen Aemter wünschenswert erscheinen lasten, verschließen zu dürfen. Ich habe daher Ihrem Anträge auf Dienstentlassung mit schwerem Herzen ftattgegeben. Es ist mir ein Bedürfnis, Ihnen bet dieser Gelegenheit, wo Sie im Begriff; stehen, eine lange und ehrenvolle Dienstlaufbahn abzuschließen, für Ihre lang­jährigen,. treuen und ausgez-tchneten Dienste, welche Sie in allen Ihnen übertragenen Stellungen dem Reiche, dem Staate, sowie meinen Vorfahren und mir mit aufopfernder Hingebmrg und unermüdlicher Pflichttreue unter den schwierigsten Ver­hältnissen geleistet haben, meinen wärmsten Dank noch be­sonders auszusprechen. Möge Ihnen nach einer so thatenreichen Vergangenheit durch Got'es Gnade ein langer und glücklicher Lebens­abend deschieden sein. Als äußeres Zeichen meiner Anerkennung und meines dauernden Wohlwollend verleibe ich Ihnen den hohen Orden vom Schwarzen Adler mit Brillanten. Ich laste Ihnen dessen Insignien hiernebcn zu gehen und verbleibe Ihr wohl­geneigter und dankbarer Kaiser und König Wilhelm. I. R.

Homburg v. d Höhe, 17. Oktober 1900.

* * *

Der Rücktritt des Fürsten Hohenlohe hat sich im Gegensatz zu der Entlaffung des Fürsten Bismarck und bei