Ausgabe 
20.9.1900 Zweites Blatt
 
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inwiefern die gemachten Angaben richtig find. Inzwischen wurde noch ein dritter angeblicher Spion von demselben Fort und unter ähnlichen Umständen eingebracht.

Ausland.

Haag, 18. September. Tie Generalstaaten wur­den mit einer Thronrede eröffnet, worin es heißt, daß in den freundschaftlichen Beziehungen zu den auswärtigen Mächten keine Aerrderung eingetreten sei; nur die Bezieh­ungen zu China seien infolge der dortigen Unruhen ge­stört. Tie Konventionen der Friedenskonferenz seien von beinahe allen Mächten ratifiziert worden. Es sei zu hoffen, daß das demnächst im Haag zu errichtende Bureau detz internationalen Schiedsgerichts seiner Aufgabe, der friedlichen Beilegung von Streitig­keiten der Völker untereinander, entsprechen werde. Tic beklagenswerten Ereignisse des Krieges in Süd­afrika und die chinesischen Unruhen machten die An­wesenheit der Seestrcitkräfte in jenen Küstenstrichen wün­schenswert, um, wenn erforderlich, die Landsleute zu be­schützen. Ter Stand der Finanzen sei günstig, jedoch eine Vermehrung der Geldmittel nötig zur Deckung neuer­licher Ausgaben. Tie Lage in Atjeh bessert sich dank der Wachsamkeit des Heeres und der Flotte.

Paris, 18. September. Der Kriegsminister teilt in einer amtlichen Note mit, daß die französischen Truppen in der Sahara ein heftiges Ge­fecht mit den arabischen Grenzstämmen gehabt haben, Tie Operationen sollen in der Gegend der Stadt Tim- mimam stattgefunden haben. Tie Franzosen hatten 26 Tote und Verwundete, darunter 2 Offiziere tot, 2 ver­wundet. Es sind sofort Verstärkungen nachgesandt.

Budapest, 18. September. Die serbische Regie­rung empfahl dem König Alexander, die frühere Re­gierung wegen verbrecherischer Manipula­tionen mit Staatsgeldern unter Anklage zu stellen. Tie Hauptbeschuldigten, der Ministerpräsident Georgiewic, Finanzminister Petrovic und der Minister des Innern, Gensic, sind ins Ausland geflüchtet und drohen, falls das Amtsblatt weitere Enthüllungen bringt, mit kompromittierenden Gegenenthüllungen.

Gerüchtweise steht eine Versöhnung zwischen dem Exkönig Milan und Natalie sowie die Abreise des Ersteren aus Biarritz bevor.

Belgrad, 18. September. Der Ministerpräsident und Minister des Aeußern, Jovanvvitsch, hat an den König Alexander anläßlich seines Namenstages eine Ansprache gerichtet, in der er namens der Regierung die besten Wünsche für die Gesundheit des Monarchen und für das Glück und den Fortschritt der serbischen Nation aus­drückte. Er wies ferner darauf hin, daß das Ministerium bei dieser Gelegenheit zum erstenmale im Familienheim des Königs erschien, das die Königin Draga schmückt, deren gesegneter Zu st and dem Vater ein teures Kind, der verdienstvollen Tynastie Obrenowitsch einen edlen Sprossen verheißt.

Gießeu,§19. September 1900.

** Der Zweiten Kammer der Landstande ging ein An­trag des Abgeordneten Schönberger über Artikel 88 des Gesetzes vom 17. Juni 1899, die Ausführung des Bürger­lichen Gesetzbuchs, zu. Der Artikel 88 des fraglichen Ge­setzes enthält die Außerkraftsetzung der Vorschrift des § 910 Absatz 1 Satz 2 des B. G. B., wonach die fast ein Jahr­hundert alte Klage der Besitzer von landwirtschaftlich be­nutzten Grundstücken gegen die Ungerechtigkeit des sogen. UeberhangeS bei Waldbeständen in gerechtester Weise besei­tigt wird. Ferner ein Antrag des Abgeord. Köhler- LangSdors, betreffend die Einrichtung einer staatlichen Mobiliar-Feuerversicherungs-Anstalt für Hessen, in dem beantragt wird, die Zweite Kammer wolle beschließen, die Regierung um alsbaldige Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Einrichtung einer stasatlichen Mobiliar- Feuerversicherungs-Anstalt zu ersuchen.

* Hessische Handwerkskammer. Der Sekretär der hessi­schen Handwerkskammer hat nunmehr den Voranschlag für das erste Rechnungsjahr festgestellt; dieser Voranschlag schließt in Einnahme und Ausgabe mit 10,420 Mk. ab. Die von den einzelnen Kreisen des Großherzogtums zu den Kosten der Handwerkskammern zu leistenden Beiträge sollen zur Hälfte in diesem und im nächsten Jahre erhoben werden.

Militärisches. Messer, Lt. der Ins. 1. Ausg. des Landwehrbezirks Gießen, wurde der Abschied bewilligt; Clößner, Lt. der Res. des Jns.-Rgts. Kaiser Wilhelm (2. Großh. Hess.) Nr. 116, wurde zum Oberleutnant befördert.

* Der Kaufmännische Verein hat beschloffen, in seiner Fachschule auch einen DamenkursuS einzurichten, in dem im kaufmännischen Rechnen, Buchführung u. s. w. Unter­richt erteilt wird. Das Nähere werden die in den nächsten Tagen erscheinenden Inserate besagen.

Zirkus Blumenfeld. Morgen abend wird der Zirkus Blumenfeld, dem der beste Ruf vorausgeht, hier seine 'nuugsvor stell ung geben, in der gleich über 80 Pferde vorgeführt werden sollen. Das unS vorliegende Programm ist ein äußerst reichhaltiges, und wenn es daS hält, was es verspricht, dürfte uns so Hervorragendes seit langer Zeit hier nicht geboten sein.

V- Klkiu-Lmd-N, 18. September. Der hiesige Turn- «-rein rüstet sich aus nächsten Sonntag ,u einer kleinen Festlichkeit in dem Saale derDeutschen Eiche». Es soll dar Stiftungsfest gefeiert und das Abturnen damit verbunden werden. Neben Frei- und Geräteübungen werden auch Stabübungen zur Vorführung kommen.

d. Friedberg, 18. September. Infolge des plötzlichen Ablebens des Prinzen Heinrich von Hessen wurde die Ankunft des Großherzogs in unserer Stadt in letzter Stunde abgesagt. Wie man jedoch hört, so wird der Großherzog noch in diesem Herbste einige Tage hier Aufenthalt nehmen.

Darmstadt, 18. September. Die Prinzessin Fried­rich Karl von Hessen traf heute mittag mit Zug 12 Uhr 15 Min. zum Besuch in Wolfsgarten ein, nahm an der FrühstückStasel teil und reiste im Laufe des Nach­mittags wieder ab.

Darmstadt, 18. September. Die Leichte des Prinzen Heinrich von Hessen wird am Donnerstagmorgen hier eintreffen. Tas Leichenbegängnis findet vom Ludwigs- bahnhof aus statt. Ter Trauerzug bewegt sich, durch die Rheinstraße, Alexanderstraße, Tieburgerstraße, Stiftstraße, Erbacherstraße zur Rosenhöhe. Tie Stunde der Beisetzung ist noch nicht bestimmt. Auf dem Palais in der Königin-, straße Nr. 21 in München weht die Hessenflagge auf Halb­mast. Prinz Heinrich war vor seiner Erkrankung mit den Seinen von längerem Aufenthalt in einem belgischen See­bad nach München zurückgekehrt. Am Samstag verschlim­merte sich der Zustand des Mauken in solcher Weise, daß denen, die um ihn waren, keine Hoffnung mehr auf sein Aufkommen blieb. Bon den Angehörigen des Prinzen waren in den letzten Tagen im Trauerhause anwesend seine Witwe Baronin Dörnberg und die Söhne aus erster und zweiter Ehe, Graf zu Nidda und der jugendliche Baron Dörnberg. Mit dem Prinzen Heinrich von Hessen ver­schwindet aus den hohen Gesellschaftskreisen in München eine allgemein, bei Hof wie beim Publikum hochgeschätzte loyale und liebenswürdige Persönlichkeit. Wie sein ver­storbener Bruder, Prinz Wilhelm, hatte Prinz Heinrich, dessen Mutter die Schwester der Königin-Mutter Maria von Bayern war, seit langem eine Vorliebe für München. Darum errichtete der Prinz dort seinen; zweiten Haushalt, erwarb später ein Haus in der See­straße in Schwabing, das er seit 1899 an den Minister Freiherrn v. Crailsheim verkaufte, und siedelte dann nach seinem neuen Besitz, Königinstraße 21, über, wo er nun} seinen Tod gefunden hat. Zu ben größeren baierischen Hoffestlichkeiten war Prinz Heinrich, von Hessen stets ge­laden. Als Vertreter des bairischen Prinz-Regenten nimmt Prinz Alfons von Baiern an der Feier der Beisetzung in Darmstadt teil. Der Prinz wird von seinem persönlichen Adjutanten, Frhrn. v. Reitzenstein, begleitet sein. Der Prinz-Regent ordnete eine' sechstägige Hoftrauer an. Der Heimgang des Prinzen berührt insbesondere die 2. Garde-Ulanen in Berlin, die in den Kriegen seinem Kom­mando unterstanden. Der Ehrentag des Prinzen bleibt für alle Zeiten der 19. Januar 1871, die Schlacht von St. Quentin. Ein von Prof. Emil Hünteu gemaltes Bild hat den Prinzen bei dieser Attacke verewigt. Am 19. Ja­nuar 1896 richtete der Kaiser an den nun Heimgegangenen folgendes Telegramm:Eurer Großherzoglichen Hoheit sende ich in dankbarer Erinnerung an ihr mutiges Vor­gehen als Führer der kombinierten Garde-Kavallerie-Bri- gade an der Spitze der 2. Garde-Ulanen in der Schlacht bei St. Quentin, bei der 25. Wiederkehr dieses Ehren­tages, meinen besten Gruß". Mit besonderer Liebe hingen die alten 2. Garde-Ulanen an ihrem Feldzugs-Kommandeur, und als sie sich 1874 zu einem Kriegerverein zusammen- thaten, übertrugen sie dem Prinzen Ehrenmitgliedschaft und Protektorat.

Vermischtes.

* Kolomea, 18. September. Die Eisenbahnbrücke bei Lubliczna stürzte in dem Augenblicke ein, als ein Last­zug dieselbe passierte. 12 Waggons stürzten in die Tiefe. Angeblich ist niemand verletzt.

Gerichtssaal.

Gießen, den 18. September. (Schöffen ge richt.) Wegen Beleidigung des Stations-Vorstehers aus Abendstern wird gegen einen invaliden Bahnarbeiter aus Kinzenbach auf eine Geldstrafe von 30 Mk. erkannt. Einer der hier streikenden Maurer, der sich des Widerstands gegen die Staatsgewalt, nämlich gegen den. Polizeidiener zu Lang-Göns schuldig gemacht hatte, erhielt deswegen und wegen Körperverletzung eine Gefängnisstrafe von vier Wochen, auch wird er wegen groben Unfugs in eine Haft­strafe von einer Woche genommen. Ein hiesiger Vieh­händler, der beschuldigt wird, sich gegen das Reichsvieh­seuchengesetz vergangen zu haben, wird freigesprochen. Die Urteilsverkündigung in einer Sache wegen Sachbe­schädigung gegen einen hiesigen Universitätsprofessor, der eine den Singvögeln nachstellende Katze getötet hatte, wird ausgesetzt, und die Verhandlung in einer gegen einen auswärtigen Handelsmann schwebenden Sache wegen Zu­widerhandlung gegen das Gewerbesteuergesetz wivd ver­tagt. Der frühere Hausbursche eines hiesigen Geschäftes erhält wegen Betrugs und Unterschlagung eine Gefängnis­strafe von drei Wochen. Zum Schluffe wird noch in zwei Privatbeleidigungsklagen verhandelt.

(Strafkammer.) Gegen die Viehhändler Juda Stern II und Löb Stern aus Wieseck war im vorigen Jahre seitens des hiesigen Steuerkommissariats wegen Uebertretung des Art. 1 des Gewerbesteuergesetzes bezw. § 25 der Gewerbesteuerordnung ein Strafbefehl in Höhe von je 88.32 Mk. erlassen worden, weil diese Behörde von der Ansicht ausging, beide Brüder betrieben einen gemein­schaftlichen Viehandel mit Gehilfen und seien aus diesem Grunde als Viehhändler im großen zu betrachten, während die Gewerbepatente auf Viehhändler im kleinen lauteten. Gegen diesen Strafbefehl hatten sie Einspruch erhoben. Da vor dem Schöffengericht durch Zeugen erwiesen wurde, daß die Angeklagten Briefumschläge benutzten, die die Firma I. u. L. Stern führten, und an einem Markttage oft 2030 Stück Vieh absetzten, so lautete das Urteil auf Verurteilung der Angeklagten in die angesetzte Strafe samt der Kosten unter solidarischer Haftbarkeit. In der Berufungsinstanz war das Urteil zwar bestätigt worden, doch nicht insoweit es auf solidarischer Haftbarkeit lautete, weil sich die Strafkammer von einem gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebe nicht zu überzeugen vermochte. Tie gegen das zweitinstanzliche Urteil eingelegte Berufung hatte den Erfolg, daß der Strafsenat Großh. Oberlandesgerichts Zurückverweisung zur nochmaligen Verhandlung vor der Strafkammer verfügte, indem in der Urteilsbegründung darauf hingewiesen war, daß nach Auffassung der obersten Instanz unter einem Viehhandel im großen ein Geschäft zu verstehen sein dürfte, das mindestens mit einem Be­triebskapital von 30 000 Mk. arbeite und kaufmännisch,

gebildete Gehilfen beschäftige. Da dies für die A.nge­sagten nickst zutrifft, so mußte auf Freisprechung tionj Strafe und Kosten erkannt werden. Nack)dem eine Be­rufung in Sachen gegen Konrad Hartmann auH Rödgen wegen Nichterscheinens des Angeklagten verworfen worden war, wird in die Verhandlung gegen den Kutscher Heinrich Schwarz «us Frankfurt a. M., zur Zeit in Untersuchungshaft, eingetreten. Ter Angeklagte, der 24 Jahre alt und mehrmals, darunter bereits dreimal wegen Betrugs vorbestraft ist, hat sich wieder wegen Be­trugs und zwar in mehreren Fällen zu verantworten. Schwarz hatte es durch sein sicheres Auftreten verstanden, unter Vorlage eines günstigen Zeugnisses und unter Ver- heimlichlung seiner Vorstrafen im Juli v. I. bei dem hiesigen Rechtsanwalt Grünewald als Kutscher Verwen­dung zu finden und lohnte zunächst auch das in ihn gesetzte Vertrauen durch Anstelligkeit und gute Führung. Bald aber zeigte er sich, zunächst versteckt, in seiner wahrest Gestalt. Durch Vorspiegelung falscher resp. Unterdrückung, wahrer Thatsachen wußte er seinem Dienstherrn resp. dessen Büreauvorsteher in mehreren Fällen um höhere Geld­beträge zu beschwindeln, außerdem benutzte er den Kredit seiner Dienstherrschaft, um sich Waren und bares Geld zu verschaffen. Bei einem hiesigen Schneidermeister, der ihm früher auf Rechnung seiner Dienstherrschaft eine neue Livree geliefert hatte, ließ er sich im Auftrag seiner Dienst- Herrschaft und zwar angeblich als das ihm zugedachte Feriengeschenk, einen patenten Zivilanzug im Werte von 70 Mark anfertigen, einen Uhrmacher legte er herein mit einer Taschenuhr nebst 2 Ketten im Werte von zusammen 33 Mark, bei einem Kürschner entnahm er auf Rechnung seines Herrn an zwei verschiedenen Tagen zwei Hüte im Werte von 6,50 Mk. und pumpte bei demselben einige Tage später, angeblich zur Bezahlung einer Rechnung für die Dienstherrschaft den Betrag von 5 Mk. Unter ähnlichen! Ausreden betrog er eine hiesige Firma für gelieferte Waren um 21 Mk. und die Witwe eines Sattlers, nachdem ihm sein Dienstherr am 20. September v. I. schon den Laufpaß gegeben hatte, um 12 Mark für einen für feine Dienstherr­schaft bestellten Koffer; ja, nach Lösung seines Dienst­verhältnisses b'vgab er sich sogar in Begleitung eines Ver­trauen erweckenden Genossen in eine hiesige Wirtschaft, wo beide aßen, tranken und sich an Champagner gütlich thaten, ohne daß der Angeklagte, der den Gastgeber ge­spielt hatte, die 15,41 Mk. betragende Zeche zu begleichest vermochte, vielmehr den vertrauensseligen Wirt, bei dem er schon mehrmals Einkehr gehalten und die gemachte Zeche bezahlt hiftte, bedeutete, die Rechnung seinem Herrn zu behändigen,*der sie honorieren würde. Auch einem Herrn in Frankfurt am Main, wohin er am 26. September, als ihm in Gießen der Boden unter den Füßen zu heiß wurde, abdampfte, wußte der Angeklagte noch den Betrag von 3 Mk. abzuschwindeln, unter dem Vorgeben, er habe die Hunde seines Herrn in die Hundeausstellung zu bringen, und es fehle ihm hierzu der fragliche Betrag. In 11 Fällen wird der Angeklagte der ihm zur Last gelegten Verbreichen und Vergehen überführt, obgleich er entweder leugnet, oder seine Vergehen im günstigsten Lichte darzustellen versucht; nur in den wenigsten Fällen ist er geständig. Ta der Hauptbelastungszeuge wegen schwerer Krankheit nicht er­schienen war, und ine versuchte kommissarische Vernehmung sich als unmöglich erwies, eine solche auch für unabsehbare Zeit kaum mögliche sein dürfte, so verzichtet in der Nachk- mittagssitzung, die um 4 Uhr begann, der Staatsanwalt auf Aufrechterhaltung der bezüglichen von dem An­geklagten in Abrede gestellten Anklagepunkte und giebt anheim, für die nicht als erwiesen zu betrachtenden Straf- thaten auf Freisprechung zu erkennen und da, wo angängig, mildernde Umstände zuzubilligen, im übrigen aber die,ganze Strenge des Gesetzes walten zu lassen. Tas Gericht tritt der Ansicht der Anklagebehörde im großen ganzen bei. Das Urteil lautet auf etne Zuchthausstrafe von 4 Jahren 10 Mo­naten und 14 Tagen, sowie auf. eine Geldstrafe von 5 mal 150 Mk. gleich 750 Mark und Aberkennung der bürgerlichen? Ehrenrechte für die Dauer von 5 Jahren. Wegen Ver­gehens gegen § 330, 8 St.-G.-B. Führung eines fälschest Namens, wird Ms eine Gefängnisstrafe von 14 Tagen er­kannt, die dupch die erlittene Untersuchungshaft als ver­büßt gilt.

Zuw Prozeß Israels«. Nach demKonitzer Tagebl." ist gegen das den Handelsmann Israels» sreisprecbende Urteil von der Staatsanwaltschaft Revision angemeldet worden.

Sport, Spiel, Jagd.

o Gießen, 18. September. Der Weinhändler August Schwan erhielt auf der vom 16. bis 17. ds. Monats zu Erfurt abgehaltenen Spezial-Pinscher-Ausstellung fürMax-Kismet" vier erste und drei Ehrenpreise, darunter den vom Spezml-Klub für den besten rauhhaarigen Pinscher als Zrenpreis gestifteten silbernen Becher, sowie den Ehrenpreis der Stadt Er^rt Für H'lde-Hardthof" mer erste und zwei Ehrenpreise, sowieGrethel-Gießen" (selbst gezüchtet), zwei erste und einen zweiten Pre's.

Arbeiterbewegung.

Leipzig, iS- September. Gestern Abend wurde der Streik be­ziehungsweise die Lohnbewegung der Buchbindergehilfenschaft Deutschlands von der Einigungs-Kommission nach 12stündiger Beratung durch Vergleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern beendet. Die Forderungen der Gehilfen sind teilweise bewilligt. In Stuttgart, Leipzig und Berlin werden sämtliche Ausgesperrten beziehungsweise Ausständigem die Arbeit wieder aufnehmen.

MMrl ««b Verkehr. Volkswirtschaft.

Märkte.

O Gießen, 19. September. Der gestrige Rindviehmarkt hatte einen Auftrieb von ca. 1200 Stück Vieh. Milchkühe in guter Qualität, ganz besonders aber schwere Ware, waren wieder sehr gesucht, obgleich bei der zu Ende gehenden Saison die Badeplätze, sonst die besten Abnehmer für schweres Milchvieh, keinen Bedarf mehr dafür haben. Käufer vom Main, sowie von der Dill machten diesesmal den Markt, während Großhändler aus Frankfurt a. M. durch ihre Ankäufe das Geschäft in Jungvieh belebten. Der Handel wickelte sich von An­fang an flott ab. In der vergangenen Woche waren von hiesigen Händ­lern Transporte von ostpreußischem Schlachtvieh eingeführt worden. Die Tiere fanden für den lokalen Bedarf, Rinder mit 60 bis 62 Mark, Ochsen zu 67 bis 69 Mark pro 60 Kilogramm Schlachtgewicht, willige Abnehmer. Die Marktpreise stellten sich für Milchvieh 1. Qualität 425 bis 460 Mk., 2. Sorte 360 bis 400 Mk., 3. Sorte 200 6<3 250 Mark pro Stück. Rote Kühe aus den umliegenden preußischen Kreisen, die stark am Markt vertreten waren, waren zu verhältmsmäßig billigen Preisen zu haben. Junge Mastrinder gingen mit 90 bis 110 Mark pro-