Aus Stadt und Land.
Gießen, den 18. Oktober 1900.
** Auszeichnung. Dem Gemeindeeinnehmer Johannes Schäfer II. zu Hattenrod wurde das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift „Für langjährige treue Dienste« »erliehen.
UolMsche Tagesschau.
AuS Hamm wird gemeldet: lieber die Ursachen, weshalb der Plan eines Falk-Denkmals in Hamm gescheitert ist, teilt der „Westf. Anzeiger" folgendes mit: Beigeordneter Loerbroks hat erklärt, daß im Magistrat nicht L,e geringste Neigung bestehe, einen Platz für das Falk-Denkmal zu bewilligen (1) Auch der Stadtverordnetenvorsteher, Justizrat Windthorst, bekannte sich als Gegner deS Unternehmens. Dazu kam der Rücktritt Vttschredener angesehener Persönlichkeiten vom Ausschuß. Die meisten, wie der Magistrat, begründeten ihre ablehnende Stellung mit der Rücksichtnahme auf die katholischen Mitbürger, da Falk nun einmal der Mmlster des Kulturkampfes wäre. Demgegenüber stelle ich folgendes fest: Las Denkmal sollte allem dem Schöpfer und Förderer der modernen Preußischen Volksschule und dem langjährigen Chefpräsidenten des Oberlandesgerichts Hamm gelten. Mit peinlichster Sorgfalt ist jede Abschweifung vcnmeben, und deshalb weder in Hamm, noch sonstwo »on katholischer Seite ein Protest laut geworden. Falk war Ehrenbürger von Hamm, und man konnte des schönen Glaubens sein, daß ihm auch im Tode die Ehren nicht versagt werden würden Es ist anders gekommen. Des Unvergeßlichen Nachfolger, Oberlandesgerichtspräsident Dr. Holtgreven, hat den Denkmalsplan wohlwollend beurteilt und herz- Ircher Dank gebührt auch dem zielbewußten Vorsitzenden des provisorischen DenkmcüauSschusses, Senatspräsident Geh. Ober.Justizrat Althaus ^!°'m^?^^L^^brichtsrat Theys, Rektor Bartholomäus, Prost SLrS vb ?""^Her.mannGerson. Bielen Dank auch Preußens imh Jßfft re9«ltCrt bS ?runQ $aIf8 begrüßt hatte; in Wort ^fügung. Die Geschichte wird dereinst in dieser Denkmalssache das letzte Wort sprechen.
Die am 15. d. Mts. ausgegebene, mit dem 1. Oktober d. Js. abschließende Rangliste des aktiven Dienststandes der Königlich Preußischen Armee und des 13. (Königlich Württembergischen) Armeekorps" bringt einerseits eine Neuaufstellung derjenigen Teile der letzten vollständigen Rangliste, die inzwischen größeren Veränderungen unterworfen waren, andrerseits in dem erheblich erweiterten Anhänge als neuen Stoff das Reichsmilitärgericht, die erste vollständige amtliche Ueberstcht der Deutschen Land- macht in Ostasien einschließlich der Marineinfanterie und die Zusammensetzung der Ersatz-Formationen der Letzteren.
Neu ist in der Rangliste die Angabe der Patente bezw. der Daten der Beförderung ohne Patent oder der Charakterverleihung bei sämtlichen Offizieren und Sanitätsoffizieren. Durch diese erfreuliche Ver- befferung hat die Rangliste für den dienstlichen wie für den privaten Gebrauch erheblich an Wert gewonnen. Dem gegenüber wird der durch diese Neuerung bedingte Wegfall der Kompagnie- rc. Nummern als ein Verlust kaum em- Pfunden werden. Die am 1. d. Mts. stattgehabte Neu- ausstellung dreier Eskadrons Jäger zu Pferde und die mit demselben Zeitpunkte eingetretenen Veränderungen im Etat der Feldartillerie-Schießschule find ebenfalls schon zu finden.
An weiteren Veränderungen von allgemeinem Interesse seien kurz erwähnt: a) die Anstellung von Oberkriegsgerichtsräten und Kriegsgerichtsräten bei den Korps-, Divi- fions-, Gouvernements- 2c. Gerichten statt der ftühereu Korps-, DivifionS', Gouvernements- 2c. Auditeure, unter nheblicher Vermehrung der Stellenzahl: b) Wegfall der Kommandantenstelle in Rastatt; e) Beförderung einer größeren Anzahl älterer Zahlmeister zu dem neu geschaffenen Dienstgrade der „Oberzahlmeister". — An andere Standorte ?-Ur üer^c9t: a) die 4. Kavallerieinspektion von n.nQ* Potsdam; b) die 1. Abteilung Feld- 2* rk^'Regiments General-Feldzeugmeister (1. Branden- burgischen) Nr. 3 von Perleberg nach Brandenburg a. H.; e) bie 2. Abteilung Feldartillerie-Regiments Nr. 55 von .Aaumburg a. S.; d) vom Dragonerregiment Wedel (Pommerschen) Nr. 11 die 1. Eskadron von Ä ®.nm6inncn' di- 2. Eskadron von Gum- , e) Bom Lithauischen Ulan-nr-gj.
? 1 9L;.1k b,e 4- Eskadron von Insterburg nach Goldap, die 5 Eskadron von Goldap nach Insterburg; f) das Pom! m-r,che Pionierbataillon Nr. 2 von Thorn nach Stettin, unter liebertritt vom 17. zum 2. Armeekorps; g) das Pio- merbataillon Nr. 17 von Stettin nach Thorn, unter Ueber- tritt vom 2. zum 17. Armeekorps; h) das Mililiir-Bersuchs- amt von Spandau nach Berlin.
in fein Programm ausgenommen. Aber der jetzige Kolonialminister ist kein romantischer Schwärmer. Kein politischer Phantast, sondern ein überaus kühler und, wo es nötig erscheint, auch in feinen Mitteln nicht wähler- ischer Staatsmann, der krumme Wege nicht scheut, wenn er die geraden verlegt findet. Das hat er in den letzten fünf Jahren, seitdem er die südafrikanischen Republiken in den Krieg zu Hetzen begann, reichlich gezeigt. Kein momentaner Mißerfolg und keine noch so bedenkliche Blosstellung konnte ihn von seinem Vorhaben ablenken. Tie Erfolge, die sich nun eingestellt haben, werden ihn natürlich noch viel weniger bescheiden und zurückhaltend machen.
Man muß daher mit großer Aufmerksamkeit die weitere Entwickelung dieses Staatsmannes abwarten, der jetzt in Südafrika und in England selbst Triumphe feiert. Verschiedene Fragen internationaler Art und zum Teil auch solche auf innerpolitischem Gebiete zeigen, ob Chamberlain nicht jetzt seine großenglischen Pläne aufnehmen wird, die Idee, die englischen Kolonien politisch und wirt- schaftlich, enger an das Mutterland zu knüpfen. Jedenfalls har für eine Reihe von Jahren die Zeit aufgehört, wo man sich auf dem Jnselreich in „glänzender Isolierung" befand, und dies als einen glücklichen Zustand pries. Die jetzrge Politik Großbritanniens wird unbedingt lebhaftere Wechselbeziehungen zwischen diesem Staate rind den anderen Mächten zur Folge haben.
-b. Zum Raubmord von Klopvenheim wird uns aus Frankfurt berichtet: Am 16. August l. Js. trat bei Fuhrmann Zeitz in Seckbach ein Handwerksbursche in Arbeit, der zu seiner Legitimation eine Jnvalidenkarte und ein Krankenkassenbuch, die auf den Namen des bei Kloppenheim ermordeten Heinrich Möller aus Sontra ausgestellt waren, vorlegte. Zeitz, der noch nichts von dem Raubmord wußte, stellte den Arbeiter ein. Am 19. August gewahrte der Dienstherr, daß der vor drei Tagen Eingestellte sich plötzlich aus dem Staube gemacht hatte unter Mitnahme von einem Paar seinem Herrn gehörigen Schaftenstiefel unb unter Zurücklassung seiner Papiere und eines Päckchens, in dem sich ein weißes und gestreiftes Hemd befanden. Bei Besichtigung des gestreiften Hemdes sah man, daß es auf den Schulterteilen von Blut durchtränkt gewesen ist und der gemachte Reinigungsversuch nicht vollständig seinen Zweck erreicht hat, sodaß noch die Blutspuren auf dem Hemde deutlich zu sehen waren. Wie Zeitz angiebt, soll der Fremdling bei seinem Ankommen besagtes Hemd getragen haben, und es sei bemerkt worden, daß es noch feruht gewesen sei. Da der am 14. August begangene Raubmord erst etwa acht Tage später entdeckt worden war, so ahnte damals Zeitz _ nicht, was seinen Arbeiter zum Aufgeben seines Dienstes bewegt hatte; obwohl das scheue Auftreten des angeblichen Möller dem Dienstherrn aufgefallen war. Fuhrmann Zeitz erstattete sofort der Polizeibehörde in Seckbach von seinem verdächtigen Arbeiter Anzeige. Von Seckbach soll der Möller auf eine Herberge nach Frankfurt gewandert sein; dort wurde er von einem Korbwarenhändler engagiert, um ihm bei dem Verkaufsstand auf der Messe behilflich zu sein. Kaum eine halbe Stunde währte seine Hilfeleistung, indem er die momentane Abwesenheit seines Herrn benutzte, um ihm seinen guten Rock für einen alten umzutauschen und das Weite zu suchen. Bei diesem Korbwarenhändler fungierte er unter dcrn Namen Georg Ermer. Noch an demselben Tage soll er mit seinem Komplizen, Schlosser Neumeher aus Nürnberg, der ebenfalls in seinem ganzen Auftreten sehr verdächtig erschienen ist, in Frankfurt gesehen worden sein. Es unterliegt keinem Zweifel, daß biefer Ermer alias Möller dieses Mordes dringend verdächtig ist. Von dem derzeitigen Aufenthalte der beiden soll bis jetzt noch jede weitere Spur fehlen — Zu derselben Sache geht uns aus Friedberg folgende Zuschrift zu: Vor einigen Tagen wurde hier ein Bettler eingesteckt. Bei Ablieferung seiner Kleider an den Haftlokalverwalter entdeckte man bei ihm den Rock des bei Kloppenheim ermordeten Möller. Er soll sich H o f genannt haben. Nachdem er seine Strafe wegen Bettelns verbüßt hatte, wurde er als des Mordes verdächtig festgehalten; er verstand aber nachzuweisen, daß er zur Zeit des Mordes nicht in der Gegend von Kloppenheim gewesen und bei demselben nicht beteiligt sein konnte. Indessen sollen sich seine Angaben über den Erwerb des Rockes nicht als wahre herausgestellt haben, wohl aber diejenigen über )einen Aufenthalt zur Zeit als der Mord geschehen ist; er wurde aus der Haft entlassen. Der verdächtige Rock ist beschlagnahmt und der Gießener Staatsanwaltschaft überliefert worden.
*• Zur Neugestaltung des Kastenwesens. Die mit dem 1. Oktober ins Leben getretene Neugestaltung der staatlichen Kassestellen hat auch auf dem Gebiete des Gerichtskostenwesens einige Aenderungen gebracht. Seither sind die Gerichtskosten teils von den Gerichtsschreibern, teils von den mit dem 1. Oktober ein- gegangeneu Rentämtern und den DistriktSeinnehmereien er« loben worden. Abgesehen von einigen Arten von Gerichtsosten, deren Erhebung ganz in den Händen der Gerichtschreiber lag, bestimmte sich im übrigen die Zuständigkeit >er Gerichts- und Finanzbehörden nach der Höhe der zu erhebenden Summe, und zwar derart, daß die Gerichtschreiber alle Gerichtskostenbeträge bis zu 20 Mk., die Zinanzbehörden alle Beträge über 20 Mk. zu erheben wtten. Diese mehr auf äußerlichen als auf sachlichen Gesichtspunkten beruhende und wenig durchsichtige Regelung >atte im Geschäftsverkehr mancherlei Mißstände zur Folge. Die Neugestaltung des Kassewesens bot die erwünschte Ge- egenheit, diese geteilte Zuständigkeit in einer Weise zu beseitigen, die der Bevölkerung mancherlei Vorteile bringt. Der Kostenschuldner, der nicht am Sitze des Gerichts wohnte, bei dem seine Rechtsangelegenheit anhängig war, oder der m Falle der Zuständigkeit der Finanzbehörde nicht am Sitze des Rentamts oder der Distriktseinnehmerei wohnte, welche für das betreffende Gericht als Erhebestellen bestimmt waren, mußte, wenn er seine Kostenschuld bezahlen wollte, seither gewöhnlich entweder sich an die auswärtige Erhebestelle begeben oder sich der Post bedienen oder endlich den geschuldeten Betrag dem Gerichtsdiener gegen eine Vergütung zur Ablieferung an den Gerichtsschreiber übergeben. Infolge der neuen Anordnungen ist jetzt der Gerichtskostenschuldner in der Lage, ohne Aufwendung von Zeit und Geld den Kostenbetrag bei der Erhebe stelle eines Wohnorts zu zahlen. Die Wohlthat dieser Einrichtung wird namentlich auf dem Lande empfunden werden, wo sich die Unzuträglichkeiten der bisherigen Einrichtung insbesondere dann unangenehm fühlbar machten, wenn geringfügige Kostenbeträge geschuldet wurden, die mit den Kosten der Uebersendung deS Geldes in keinem Ver- hällniffe standen. Auch der geschäftliche Verkehr zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Auftraggeber dürfte für die Folge eine Vereinfachung erfahren, da der in Hessen wohnende Klient keine Veranlassung mehr hat, die Mitwirkung seines Anwalts bei der Kostenzahlung in Anspruch zu nehmen. Etwaige Befürchtungen, daß die neue Einrichtung zu einer Verzögerung des gerichtlichen Verfahrens führen könne, sind nicht begründet, da die Gerichtsschreiber nach wie vor außer für die Erhebung aller Kosten im Mahnverfahren auch für die Erhebung derjenigen Gerichtskosten zuständig sind, von beten Zahlung bie Fortsetzung eines Rechtsstreits, die Vornahme einer gerichtlichen Handlung ober bie Haft bes Schuldners abhängt ober bie Ausreichung einer Schrift abhängig gemacht ist. Die Verordnung vom 8. September l. I. ist endlich auch insofern von Bedeutung, als sie die Vereinigung von Kostenansatz und Kostenerhebung
in einer Hand, die bisher eine wirksame Einrichtung für bie Kontrolle unmöglich machte, fast vollstänbig auf hebt unb ncu^rbinn« bP bisherigen Verfahren verbundene, neuervings besonders hervorgetretene Uebelstände ausschließt, k^s e e?“ fl$ bcm Syst-m der GnichtS.
sse, wie sie z. B. im Königreich Preußen eingeführt sind bei den Gerichtskassen wird unterschieden nnÄ «^nbete^nuna, welche dem Gerichtsschreiber, X bt yn^CbU,n9' bE« Rendanten der Kas,; Sh ®,Er ®cban !v besondere G-richtSkassen auch im Großherzogtum einzuführen, ist erwogen worden; cS sind ®berrh 3e9™ Durchführung u. a. di-Bedenken erhoben worden daß dadurch zu groß- Kosten verursacht würden und daß die Justizverwaltung namentlich im Hinblick aus den gesteigerten Bedarf an Personal unb Diensträumen zu Zwecken bes Grunbbuchs außer Stande sei, in einer allen Mrichten""^" entsprechenden Weise Gerichtskassen ein- n f. Gerichtsvollzieher der Provinz.
Ob er Hessen lassen gegenwärtig bei ihren Kollegen in ^tarteuburg eine an Großh. Justiz-Ministerium und beide Staude-Kammern gerichtete Vorstellung, um gänzliche ^>e r fta aHi d^un g des Instituts zur Unterschrift zirkulieren.
Butzbach, 16. Oktober. Das hiesige Altertums- miiseum erfreute sich in diesem Sommer eines ganz besonders regen Besuchs, denn gegen das Vorjahr ist die Zahl der es^ besuchenden Fremden auf das Dreifache, nämlich ca. 370 gestiegen. Weiterhin bekannt wurde die genannte Sammlung erst gelegentlich der 1898 dahier statt- ge^abten, Oberhessischen Gewerbeausstellung, während welcher sie sich in einem eigens hierzu erbauten Bauernhause in altoberhessischem Baustile befand unb die am meisten frequentierte Abteilung der ganzen Ausstellung ausmachte. Zurzeit ist die Altertumsansstellung in einem zweistöckigen, ziemlich geräumigen Gebäude neben der Großh. Realschule untergebracht, und an verschiedenen Straßenecken weisen Schilder in den alten Butzbacher Farben — rot und gelb — die Besucher zu derselben hin. Die äußerst reichhaltige unb an sehr wertvollen Gegenständen^ reiche Sammlung bietet jedem etwas, sei es dem blos Schaulustigen, dem Liebhaber oder dem ernsten Altertumsforscher. Am meisten Anziehung übern freilich bie lebensgroßen in „Hüttenberger", b. i. in der Umgegertb von Butzbach, Schützer u. a. Tracht gefieibeten Puppen,, bie zum Teil zu hübschen Gruppen, wie Großvater und Großmutter, Braut unb Bräutigam u. a. m. vereinigt sind. Einzigartig find auch bie Einrichtungen ber Wohnzimmer, fber Schlafstuben, in welchen selbst bie Wiege mit kostümierten Wickelpuppen nicht fehlt, unb der Küche in altväterlichem Stil. Doch — für Interessenten wird im Laufe des Winters wohl noch ein ausführlicher Katalog erscheinen. Jedenfalls hilft die hiesige Altertumsausstellung an ihrem Teil mit, die schöne Aufgabe zu lösen, in unserer hastenden Zeit, deren Sturzwellen überall abschleifend und verebnend thätig sind, den Sinn für das Besondere und Eigenartige der verschiedenen Landschaften ui io ihrer Bewohner, der bereits in weiteren Kreisen wieder erwacht ist, immer mehr zu pflegen und zu fördern.
(Darmst. Tägl. Anz.)
Bad-Nauheim, 16. Oktober. Kreisamtmann von Bechtold, der seit diesem Frühjahr mit Wahrnehmung der Dienstgeschäfte am hiesigen Polizeiamt beauftragt war, ist wieder bei dem Kreisamt Friedberg eingetreten. Polizeiwachtmeister Weiß wurde mit der einstweiligen Dienst- führung der hiesigen Polizeigeschäfte beauftragt.
Vilbel, 17. Oktober. Die Aktiengesellschaft „Thüringer Akkumulatoren- und Elektrizitätswerke zu Göritz- mühl bei Saalfeld a. Saale" beabsichtigt, die Gemeinden des Landkreises Hanau und die angrenzenden Gemeinden des Landkreises Frankfurt, Homburg, Friedberg und Teile des Kreises Höchst mit elektrischem Licht und elektrischer Kraft zu versorgen und zwar durch die in Vilbel zu errichtende Nederland-Zentrale. Diese für unsere Landgemeinden höchst, wichtige Angelegenheit scheint nunmehr ihrer Verwirklichung entgegen zu gehen. Aus dem Landkreise Hanau haben bereits bie Gemeinben Erbstabt, Mittelbuchen, Ostheim, Oberissigheim, Oberborfelben, Winbecken unb Rückingen den gemeinsam mit den beteiligten Kreisbehörden unter Zuziehung einer Autorität vereinbarten Vertrag angenommen, ebenso 17 Gemeinden au§ dem Kreise Friedberg und 5 Gemeinden aus dem Landkreise Frankfurt a. M.; weitere Vertragsabschlüsse stehen in den nächsten Tagen zu er- wartem Der Preis der Energie für Beleuchtungszwecke stellt sich für Gemeinden auf anderthalben Pfennig pro 16 fertige Glühlampen-Brennstunde, für Private bi§ zu zwei unb einen halben Pfennig. Außerbem wird es noch intereffleren zu erfahren, daß den Gemeinden bie Anlage auf Kosten ber Gesellschaft herge- stellt wirb.
Bad Salzhausen, 17. Oktober. Nachdem Geh. Hofrat Dr. Lepfius den Platz für die neue Bohrung auf Thermalsole bestimmt hat, werden alle Vorbereitungen zur alsbaldigen Ausführung^ des Projekts gemacht und Maschinen hexbeigeschafst. Man ist sehr gespannt auf ba$ Ergebnis, weil von der erfolgreich ausgeführten Bohrung das fernere Wachstum und Gedeihen unseres Bades abhängen wird. Eine Firma aus Halle hat die Ausführung übernommen.
Offenbach, 17. Oktober. In der SerufungJ» fache des Großen Kollegs gegen das Urteil des Gr. Landgerichts, die Ausschließung des Beigeordneten Wolff aus dem Großen Kolleg betr., erkannte heute der 1. Zivilsenat des Gr. Oberlaiidesgerichts, baßZias Urte il ber Vorinstanz aufzuheben sei Neuer Dermin wurde auf den 9 Januar 1901, vormittags 9 Uhr, angesetzt. ^>n demselben sollen bie Stimmzettel vorgelegt werben, bie in ber Generalversammlung vom 20. Januar abgegeben wurden, ferner soll als Zeuge der Taxator Mederhof vernommen werden. ~
Mainz, 17- Oktober. Vor Eintritt in die Tagesordnung der heutigen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beantragte Stadtverordneter Dr. M a ss ereil, die Bürgermeisterei möge bei der, Regierung darüber vorstellig werden, daß die von feiten ber Regierung geplante Errichtung einer dritten Landes- irrenanstalt in Rheinhessen, unb zwar in der Näh^


