Der deutsche Juristeutag.
' III.
Die zweite Abteilung setzte die Beratung über die Frage der Uebertragbarkeitdes Verlags rechts fort. Die beiden Berichterstatter haben sich über folgenden Antrag geeinigt: „Die Uebertragung des Verlagsrechts durch den Verleger auf einen Dritten kann nicht ohne die Einwilligung des Verfassers erfolgen, ^.er Versafser ist zu der Erteilung der Einwilligung verpflichtet, es sei denn, daß sie ihm mit Rücksicht auf die Umstande des Falles, insbesondere den Ruf und die Vermögensverhaltnisse des Dritten, auf den übertragen werden soll, nicht zugemutet werden kann. Eine Abänderung dieser Bestun- I mutig ist nur gütig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich । vereinbart wird".
Rechtsanwalt Dr. Fuld (Mainz) und Oberlandes-Ge- richtsrat Dr. N e u k a m p (Köln) stellen den Antrag: „Die Uebertragung des Verlagsrechts ist nur mit Zustimmung des Verfassers statthaft; eine Abänderung dieser Bestimmung ist unzulässig". Nachdem Dr. Neukamp sich zu Ewnsten dieses Antrags geäußert, wird der Antrag der beiden Berichterstatter allein angenommen.
Ueber die Frage: „Empfiehlt es sich die strafrechtliche Verfolgung der Verletzung des Urheberrechts nach dem Vorbilde des österreichischen Gesetzes vom ‘26. Dezember 1895 auf wissentliche Eingriffe zu beschränken?" berichtet Professor Pfaff (Wien). Ter Antrag geht dahin: „Es ist nicht zu empfehlen, die Bestrafung der Verletzung der Urheberrechte auf die Fälle der vorsätzlichen Begehung zu beschränken". Im Gegensatz dazu beantragt Rechtsanwalt Dr. Alexander Katz (Berlin) die Beschränkung auf die vorsätzliche Verübung und weift insbesondere aus die Unbilligkeit hin, einen vielbeschäftigten Redakteur für jede fahrlässige Verletzung der Urheberrechte zu bestrafen. Bei der Abstimmung wird der Antrag Pfaff angenommen.
Die erste Abteilung behandelte die Frage: „Empfiehlt es sich, das Universitätsstudium und den Vorbereitungsdienst der Juristen gemeinsam für das deutsche Reich zu ordnen? Geh. Justizrat Professor Kahl- Berlin stellt eine Anzahl Leitsätze auf, die nach seiner Auffassung bei der Behandlung zu beachten sind; dieselben gehen dahin: I. Die einheitliche Ordnung des juristischen Bildungsganges ist geboten 1. hinsichtlich des Universitätsstudiums a. für seinen wissenschaftlichen Plan, b. für seine Dauer (7 Semester), c. für das Matz der Anforderungen an die erste juristische Prüfung. 2. Hinsichtlich des Vorbereitungsdienstes für seine Teilung unter Gerichte, Rechtsanwaltschaft, Justiz- und Verwaltungs-Behörden. Dabei ist vorausgesetzt, daß jedenfalls hinsichtlich des Universitätsstudiums und des gerichtlichen Vorbereitungsdienstes für Justiz und Verwaltung der Bildungsgang der gleiche ist. Dagegen sind weitergehende Wünsche hinsichtlich einheitlicher Regelung einer gemeinschaftlichen Vorbildung von Justiz- und Verwaltungsbeamten mindestens zurzeit zurückzustellen. Ter landesrechtlichen Regelung ist vorzubehalten a. der gesamte Unterrichtsbetrieb auf den Universitäten, b. die theoretische Fortbildung der im Vor-
Bei der letzten Enquete im vorigen Jahre sei das Ergebnis noch viel trauriger gewesen. In der wissenschaftlichen Abteilung der Ausstellung seien diese Verhältnisse dargestellt. Die Preise seien gesunken, die Ausgaben gestiegen. Dies habe man der großartigen Entwickelung der Industrie zu verdanken, die in den letzten Jahren mit einer üppig wuchernden Pflanze zu vergleichen sei. Zunächst habe sie das Geld erheblich verteuert, dann die Arbeiternot gebracht und die Arbeiter verteuert, sodaß man nicht mehr intensiv wirtschaften könne. Ein etwaiger Ausgleich durch Versuch der Mehrproduktion auf der gleichen Fläckfe finde ihre Grenzen in dem Arbeitermangel und der Arbeiterverteuerung. So sei es nicht nur in Hessen, sondern in ganz Deutschland. Wenn man die Verpachtung der preußischen Domänen verfolge, so finde man, daß die schlechteren kaum Pächter finden, die besseren aber eine um 30 Prozent niedrigere Pacht erzielen.
Wenn man nun aber von der Regierung verlange, daß sie die Landwirtschaft in Schutz nehmen soll, müsse man sich doch fragen, ob sie km stände sei, das deutsche Reich mit Brotkorn zu versorgen. Darauf aber könne man ohne weiteres mit j a antworten. Deshalb könne man auch einen Einfuhrzoll verlangen, der der eine mäßige Preissteigerung zur Folge hat. Wenn der Landwirt gute Preise habe, werde er kaufkräftiger; dann könne gern die Industrie auf manchen Absatz nach dem Ausland verzichten, da sie mehr im Jnlande verkaufen werde. Doch nach all den letzten Kommissionsbeschlüssen im Reichstage könne er nicht der Ansicht sein, daß man ohne weiteres gewillt sei, die Landwirtschaft zu berücksichtigen, wie es ihr not thue. Allenfalls wolle man statt 3,50 Mk. in eine Zollerhöhung auf 5 Mk. willigen. Er halte das doppelte erst für angebracht, wenn man geringen Nutzen sehen wolle. In Normaljahren werde dann noch nicht einmal der Getreidepreis anziehen. Im Jahre 1891 sei der Getreidepreis von einer Seite getrieben worden, die mit der Landwirtschaft nichts zu thun hat, und diese habe auch keinen Nutzen davon gehabt. Auf Viehzölle u. s. w. wolle er weiter nicht eingehen; nur die Kommissionsbeschlüsse beim Fleischschaugesetz wolle er noch erwähnen, die bei den oberhessischen Bauern eine Erbitterung hervorgerufen haben, die der Regierung zu denken «geben solle. Der Referent geht dann noch des längeren auf einen Artikel in Nr. 588 der „Köln. Ztg." ein , der von Industrie und Handel inspiriert sei. Da das Blatt eine Menge Leser habe, die von der Landwirtschaft nicht das Geringste verstehen und das darin Gesagte für bare Münze nehmen könne, so müsse man sich dagegen verwahren. Herr Schlenke schließt seine beifällig aufgenommenen Ausführungen mit der Beantragung nach-
bereitungsdientzstehenoeu Referendare, c, Organisation und I Form bei den juristischen Prüfungen. II. Noch nicht spruch- I reif ist sowohl hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit im I allgemeinen als auch hinsichtlich der Entscheidung darüber, I ob einheitliche Ordnung oder landesrechtliche Behandlung I vorzuziehen sei, die Frage der Zwischenprüfung. III. Di I gebotene einheitliche Ordnung des juristischen Bildungs- I ganges ist nicP durch, einen Akt der Reichsgesetzgebung herzustellen, sondern unter kommissarischer Hinzuziehung von Vertretern der Wissenschaft und Praxis auf dem Wege I freier Vereinbarung unter den Regierungen der Einzel- I floaten anzustreben. Redner begründet sodann ausführlich I diese Sätze. Seit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Ge- I setzbuches hatten sich die Studenten diesem mit großem I Eifer zugewandt, dafür aber die historischen und staats- I wissenschaftlichen Fächer vernachlässigt; letztere müßten wieder zu ihrem Rocht kommen. Auch die einheitliche Re- I gelang des praktischen Vorbereitungsdienstes sei sehr zu I wünschen, namentlich bezüglich Arbeitsplan, Dauer und I Abschluß. Redner befürwortet vorzugsweise Beschäftigung I bei den Gerichten und Rechtsanwälten, daneben auch bei I der .Verwaltung; die Gesamtdauer des Vorbereit - I ungsdienstes solle mindestens 3 einhalb Jahre be- I tragen. Eine Stellungnahme zu der Einführung einer I Zwichsenprüfung ist nach dem Redner zurzeit nicht möglich. I Mit großer Lebhaftigkeit erklärt er, die Universitäten! I wollten keine Schulzucht und der juristische Student arbeite I mindestens ebensoviel als per Student anderer Fächer. Das I Wesen der Universitätsbildung ist die Freiheit, nur unter I ihr gedeihen Gewissenhaftigkeit und Energie, es muß daher I alles bekämpft werden, was ihr zu nahe tritt. Eine gesetzliche Regelung der ganzen Frage empfiehlt sich nicht, weil sonst sich politische Einflüsse geltend machen würden. Mit warmer Mahnung zur Duldsamkeit schließt Kahl seinen Vortrag: Theorie und Praxis müssen duld sam sein, dann, aber auch nur dann wird die Sache gut werden. (Großer, anhaltender Beifall.) Der zweite Berichterstatter Justizrat Goldschmidt (Berlin) ist gegen jede Ausdehnung der Prüfung, er hält die dreijährige Studienzeit für genügend und tritt mit großer Wärme für die reichsrechtliche Regelung der Frage ein. Sein Antrag । geht dahin: Der Juristentag hält es im Interesse der Aufrechterhaltung der Rechtseinheit für dringend geboten, das Universitätsstudium, den Vorbereitungsdienst und das Prüfungswesen gemeinsam für das ganze Reich zu ordnen". Professor Dr. Rosen (Freiburg i. B.) tritt für gesetzliche und einheitliche Regelung ein, die Vereinbarung bedeutet nach ihm die unfreiwillige Adoptierung der Einrichtungen eines Bundesstaates durch die anderen; dies zeige die Adoptierung der preußischen Prüfungsordnung trotz ihrer Mängel durch andere Staaten. Oberlandes-Gerichts- Präsident H a m m (Köln) tadelt es scharf, daß im fiskalischen Interesse die Referendare zur Wahrnehmung von subalternen Geschäften herangezogen würden; des weitern verlangt er mit Entschiedenheit die Ausbildung der Referendare während einer bestimmten Zeit bei der Verwaltung. Redner führt bitter darüber Klage, daß man bei den jüngeren Juristen so wenig Interesse für soziale Angelegenheiten finde, und ist der Meinung, daß! die Beschäftigung bei der Verwaltung sie dafür empfänglicher machen werde; Redner stellt in diesem Sinne einen Unterantrag. Rechtsanwalt Dr. Sch e r er (Leipzig) spricht
Die zum Besuche der landwirtschaftlichen Landesaus- I stellung hierher igetommenen Landwirte vereinigten sich I heute vormittag zu der Generalversammlung der I drei landwirtschaftlichen Provinzialvereine des Großherzog- I tums Hessen, die der Vorsitzende des hessischen Landwirt- I schastsrats, Geh. Regierungsrat Haas-Offenbach um I halb 11 Uhr mit einem Willkommgruß an die Versamm- I lung und besonders noch an Staatsminister Rothe, I Ehrenpräsident Dr. Goldmann, Staatsminister a. D. I Finger, Oberbürgermeister Morneweg, Dr. Wölb- I ling, Mitglied der Direktion des deutschen Landwirt- I schastsrats, und Dr. Bogen, Direktor der Bayerischen Landes-Tierzuchtanstalt, eröffnet. Herr Haas giebt zu- I nächst dem Ausdruck der Trauer Raum für den verstör- I storbenen früheren langjährigen Vorsitzenden des ober- I hessischen landwirtschaftlichen Provinzialvereins, Grafen I Solms-Laubach, dessen Andenken die Versammlung I durch Erheben von den Sitzen ehrt. Dann bedauert er, daß I die Versammlung nicht so gut besucht sei als die letzte I in Gießen abgehaltene Genexalversammlung.
Staatsminister Rothe fuhrt aus, daß er bei dem! I hohen Interesse, das die Staatsregierung der Landwirt- I schäft entgegenbringt, und bei der Bedeutung, die sie dieser I Versammlung beimißt, es sich nicht versagen könne, sie I alle zu begrüßen uno den Verhandlungen den besten Ver- I lauf und Erfolg zu wünschen. Durch die über jedes Lob I erhabene Ausstellung habe sich die Landwirtschaft ein Verdienst um das ganze Land erworben; sie dürfe versichert I sein, daß die Regierung auch! weiter aus Ueberzeugung I für sie eintrete. Sie glaube auf dem richtigen Wege zu I sein mit den Organisationen, die sie geschaffen habe. Sie I rechne auf ein einträchtiges, verständnisvolles Zusammen- I wirken. Tann könne die Landwirtschaft, zumal unter dem I Schutze eines wohlmeinenden Landesfürsten und des I deutschen Kaisers getrost in die Zukunft blicken, wenn ihr I auch nicht Kampf erspart bleiben werde.
Oberbürgermeister Morneweg heißt die Landwirte I namens der Stadt willkommen. Exzellenz Dr. Gold - | mann als Ehrenpräsident freut sich, so viele alte Be- I kannte begrüßen zu dürfen und die Vereine unter ihrer I jetzigen Leitung gedeihen zu sehen. Als Vertreter der | deutschen Landwirtschaftsgesellschast überbringt Dr. Wölb- ling die Grüße des Direktoriums der Gesellschaft und I spricht seinen Glückwunsch aus zu der überaus wohl- : gelungenen reichhaltigen Ausstellung.
Präsident Haas dankt den Herren und greift aus den Errungenschaften des Vorjahres noch einige Hauptpunkte heraus. Durch, Herabsetzung der Mitaliederbeitrräge habe fidji die Mitgliederzahl verdoppelt und sei auf über 8000 gestiegen. Ferner habe jetzt auch der k l e i n e L a n d - wirt seine Vertretung erhalten. Für Förderung der Viehzucht sei im Landwirtschaftsrat eine Organisation getroffen; erhebliche Mittel seien schon dafür bewilligt worden und ständen noch jetzt zur Verfügung, wie in keinem andern Staate. Die Grundlage zu geeigneter Organisation I sei jetzt geschaffen, an der man nicht rütteln müsse, weil I man sonst immer wieder von vorn anfangen könne. Für ’ I entsprechendes Eintreten im Sinne der Landwirtschaft bet I der Erneuerung der Handelsverträge seien I Vorkehrungen getroffen. Sehr wichtig sei auch die Er- I ledigung der Frage der b e r u f s st ä n d i s ch e n Organisation nach dem Vorbilde von Preußen und Sachsen.
I Ferner sei die Vorlage eines neuen Vi e h v e r s ich er - ungsgesetzes und die Erfüllung der Wünsche über
I Abänderung des Unfallgesetzes im Sinne der Landwirt- I schäft baldigst zu erwarten. Jin übrigen glaube man der Großh. Regierung das Vertrauen schenken zu können, daß
I sie in jeder Beziehung die Landwirtschaft fördere und I Mittel für sie bewillige, da ja auch Staatsminister Rothe I anerkannt habe, daß die Landwirtschaft die Seele I des Staates sei. Mit einem Hoch auf den Großherzog I schließt der Präsident seinen Rückblick.
I Oekonomierat Sch len ke-Hardthof bei Gießen be- I ginnt nun fein Referat über „dieStellung derhessi- schen Landwirtschaft zur Frage der Erneuerung der Handelsverträge" Wenn ihm auch eine
I heikle Aufgabe gestellt sei, so glaube er dock), die Stimmung der hessischen Landwirte zu kennen, sodaß er mit Vertrauen an die Lö.sung herangehe. In einiger Zeit werde
I der deutsche Reichstag vor die Frage gestellt, neue Han- I delsverträge zu beraten. Bei den bisherigen sei die Land- I wirtschaft (gegenüber Handel und Industrie stets zu kurz I gekommen. Bei den neuen müsse sie nicht nur besser, I sondern viel besser wegkommen. Bei der 1884—1886 tn I Hessen veranstalteten Enquete hat sich ergeben, daß damals | wenig Besitze bestanden, die Reinerträge ergeben haben.
stehender Resolution:
„Die Generalversammlung der landwirtschaftlichen Vereine sieht die gegenwärtigen Zollsätze der landwirtschaftlichen Produkte als durchaus ungenügend an und bittet die Landesregierung dringend, für Verdoppelung der bestehenden Getreidezölle und wesentliche Erhöhung der Zölle auf andere landwirtschaftliche Produkte einzutreten. "
Die Beschlußfassung wird bis nach dem Referat des Gutsbesitzers Schade-Altenburg (Oberhessen) verschoben, der über „die landwirtschaftliche Arbeiterfrage tu ihrer Beziehung zur Frage der Erneuerung der Handelsverträge" spricht. Das Thema steht in direktem Zusammenhänge mit dem vorigen. Der Niedergang der Landwirtschaft sei die unmittelbare Folge der A r b e i t e r n o t, die auch in der Industrie teilweise bestebe. Dies solle eine Folge der ganzen kulturellen Entwickelung fein. Am meisten leidet unter der Arbeiternot die Landwirtschaft; ihre Ursachen und Folgen und, wie Abhilfe zu schaffen fei, wolle er nachzuweisen suchen. Daß sie thatfächlich bestehe, darüber sei kein Zweifel. Groß- und Kleingrundbesitzer würden davon betroffen, nur in anderer Art. Er glaube, weil der Landwirt höhere Kraft, Zucht u. s. w. fordere, leide er am meisten an Arbeiter mangel. Zudem könne die Industrie den Arbeitern wohl mehr Annehmlichkeiten bieten. Das liegt in der Lage der Sache. In der Landwirtschaft kämen anstrengende und auch müßige Zeiten. Die regelmäßige Arbeit in der Industrie aber sage anscheinend den Arbeitern mehr zu; auch locke sie vielleicht die Lockerheit der Zucht in Fabrikbezirken. Die Hauptsache indessen bleibe der Lohn und die Verwertung der Arbeitskraft. Vor allen Dingen werde der Arbeitermangel eine Schädigung der Landwirtschaft dadurch hervorbringen, daß viele notwendige Arbeit einfach liegen bleibe und man von der intensiven Wirtschaft zur extensiven komme. Ties sei von besonderem Interesse für die gesamte vaterlündisckfe Produktion; ferner finde dadurch eine Entwertung des Grund und Bodens statt und somit eine Verringerung des Nationalvermögens. Der nationale Wohlstand, die nationale Entwickelung und die nationale Kraft leide darunter. Er wolle nun Vorschläge machen, wodurch wenigstens eine Milderung, wenn auch keine Beseitigung der Arbeitermangels eintreten könne. Vorläufig müsse der Landwirt damit rechnen, noch weiter Opfer zu bringen, ob er wolle ober nicht, in Bezug auf Steigerung der Löhne und noch bessere Kosthaltung der Arbeiter, obgleich die Löhne seit wenigen Jahren um 100 Prozent gestiegen seien. In der Behandlung der Arbeiter werde wohl ge- | leistet, was geleistet werden könne; sich weiteres zu vergeben in der Botmäßigkeit, sei bedenklich. Eine Milderung des Mangels sehe er zunächst in der Akkordarbeit, da sie der Gesamtarbeitsleistung zu Gute komme. Feiner muffe man durch Maschinenarbeit und Verwendung von Elektrizität einen .großen Teil der menschlichen Arbeitskraft zu ersetzen suchen. Auch die Behörden können vielseitig helfen, vor allen aud) die Militärbehörde, wenn sie von I dem System der Massengarnisonen auf bie Heinen Pro- "ssss," esre "• mä» * &S«Ä'
wegen- von großen Kanal- und Eisenbahnbauten wolle er aarnicht sprechen. Er wolle nur von täglichen Sachen I reden Nur müsse er noch eins rügen, daß die industriellen I Arbeiter zu ihren Fahrten zur Arbeitsstätte in der Stadt ! persönliche Arbeiterfahrkarten mit Preisermäßigung be- I kommen während bei Bezug von landwirtschaftlichen Ar- I heitern erst bei einer'Kopfzahl von 30 Personen Ermäßigung I eintrete Der Forderung der Beschränkung der
sich für einheitliche Ordnung durch Reichsgesetz aus Geh. Justizrat Pros. Gierke (Berlin) hält eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes nicht für notwendig, dagegen verlangt er eine (Studienzeit voN 7 Semestern; von der Zwischenprüfung ist Redner kein Freund. Tas Ergebnis ist die Annahme der Kahlschen Anträge mit einigen Abänderungen. Es wird gefordert die einheitliche Ordnung des Bildungsganges für das Mindestmaß der Tauer des Studiums von 7 Semestern, ferner Gleichheit des Bildungsganges auf der Universität für Justiz und Verwaltung; die Zwischenprüfungsfrage soll auf dem nächsten Juristentage erörtert werden, und schließlich wird die einheitliche Dauer des Vorbereitungsdienstes verlangt. Die Versammlung beschließt weiter, die ganze Frage in der Plenarversammlung nochmals zu beraten, es ist dies die einzige Frage, welche dem Plenum zur Beratung überwiesen wurde.
In der dritten Abteilung beschäftigte man sich mit der Frage: „Wie ist den Unzuträglichkeiten zu begegnen, welche die neuerdings hervorgetretenen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Reichsgericht und dem Preußischen Gerichtshöfe für Kompetenzkonflikte für die Rechtsversolgung ergeben?" Der Juristentag beschließt, daß in § 17 des G.-V.-G. folgender Satz eingefügt wird: „Sofern die Unzulässigkeit des Rechtswegs durch das Reichsgericht endgiltig ausgesprochen ist, bleibt diese Entscheidung maßgebend".
General-Versammlung der drei landwirtschaftlichen Provinzialvereine des Grotz- herzogtums Hessen.
ff. Darmstadt, 15. September.


