| bei der Gräflich SolmS-Rödelheimschen Rentkammer Philipp I Rahn zu Assenheim das allgemeine Ehrenzeichen mit der I Inschrift: „Für langjährige treue Dienste" verliehen.
I ** Personalnachrichten. Der Gefangenaufseher an der I Zellenstrafanstall Butzbach Heinrich Seim wurde auf sein I Nachsuchen unter Anerkennung seiner langjährigen treuen I Dienste in den Ruhestand versetzt.
** Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordneten- I Versammlung am Donnerstag den 18. Oktober 1900, nachmittags 3i/2 Uhr: 1. Baugesuch des August I Schlesstinger für „an den Bahnhöfen"; hier: Dispens. I 2. Baugesuch des Eisenbahnfiskus wegen Errichtung von Wohnhäusern für Bahnbedienstete; hier: Dispens. 3. Desgl. | des Karl Hahn für die Stephanstraße; hier: Dispens. I 4. Die Plockstraße; hier: a) Gesuch verschiedener Anwohner I um Beseitigung der Lindenbäume bezw. Neuanpflanzung. I b) Gesuch des W. Engelhardt um Asphaltierung des Trot- I toirs vor seinem Hause. 5. Den Ausbau der Landgrafen- I straße. 6. Gesuch des Heinrich Mylius um Fortsetzung I der Trottoirpflasterung an der Schiffenbergerstraße. 7. Er- I richtung einer Telegraphenleitung in den Eichgärten. 8. Die | Stadtmädchenschule; hier: Rechnung des E. Sturm für ge- I lieferte Füll- und Rippenzylinder. 9. Die höhere Mädchen- I schule; hier: die Aufstellung je eines Gasofens im Damenzimmer und im physikalischen Kabinett. 10. Beschaffung von Oefen für die Bürgermeisterei. 11. Die Löwenstein'sche Hofraite in der Schloßgasse; hier: Voranschlag über Herstellungsarbeiten. 12. Das Elektrizitätswerk; hier: a) Anschluß desselben an die Wasserleitung, b) Annahme eines kaufmännischen Angestellten für das Werk, c) Plan über die Kabellegung.
** Das Regierungsblatt Nr. 69 vom 12. Oktober enthalt das Gesetz über die Erweiterung und Ergänzung des Staatseisenbahnnetzes und seiner Anlagen, das wie folgt ! lautet: Art. 1. Die Regierung ist ermächtigt, aus Staatsmitteln zu verwenden: 1) für die Herstellung und Ergänzung von Signal-, Stellwerks- und Sicherheitsanlagen auf den hessischen Linien der Eisenbahndirektionsbezirke Mainz und Frankfurt a. M. die Summe von 812400 Mk., 2) für die Erweiterung des Bahnhofs Bischofsheim außer dem bereits bewilligten Betrag von 600000 Mk. die Summe von 2216000 Mk., 3) für die Erweiterung des Bahnhofs Worms außer dem schon bewilligten Betrag von 2650000 Mk. und außer den Ersparnissen, die beim Bau der Eisenbahnbrücke bei Worms an der hierfür bewilligten Summe erzielt werden, die Summe von 3340000 Mk., 4) für den Bau einer zweigleisigen Haupteisenbahn von Gau-Algesheim nach Münster a. St. innerhalb des hessischen Staatsgebiets die Summe von 634200 Mk., 5) für den Bau einer zweigleisigen Verbindungsbahn zwischen Mombach und Kostheim unter Ueberbrückung des Rheins mit Anschlüssen nach den Bahnhöfen Mainz und Kurve die Summe von 2950800 Mk., 6) für den Bau einer zweigleisigen Verbindungsbahn zwischen Kostheim und Bischofsheim mit Ueberbrückung des Mains die Summe von 1481 000 Mk., 7) zur Beschaffung von Betriebsmitteln für die unter 4—6 aufgeführten Bahnen die Summe von 240000 Mk., zusammen 11674400 Mk. Diese Beträge sind gemäß dem Staatsvertrag zwischen Hessen und Preußen über die gemeinschaftliche Verwaltung des beiderseitigen Eisenbahnbesitzes vom 23. Juni 1896 der ge- gemeinschastlichen Eisenbahnverwaltung zur Verfügung zu stellen, und zwar die unter 1—3 und 5—7 ausgejührten nach den Bestimmungen in Art. 11, Abs. 5, der unter 4 ausgeführte nach der Bestimmung in Art. 11, Abs. 2 dieses Vertrags. Art. 2. Die nach vorstehendem Artikel erforderlichen Geldmittel sind im Wege des Staatskredits flüssig zu machen. Zu diesem Zweck ist in dem Nennbetrag, der zur Beschaffung des angegebenen Bedarfs erforderlich sein wird, eine zu höchstens 4 vom Hundert verzinsliche Anleihe in geeigneten Zeitabschnitten aufzunehmen. Die Tilgung dieses Schuldkapitals soll in der Art erfolgen, daß die durch den Hauptvoranschlag der Staats-Einnahmen und -Ausgaben jeweils hierfür bestimmten Mittel zum Ankauf einer entsprechenden Anzahl Schuldverschreibungen verwendet werden. Dem Staat soll das Recht Vorbehalten bleiben, die aus- gegebenen Schuldverschreibungen auch zur Einlösung mittelst Barzahlung des Nennbetrages zu kündigen. Den Inhabern der Schuldverschreibungen soll ein Kündigungsrecht nicht zustehen. Art. 3. Das Ministerium der Finanzen ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.
** Stadttheater. Es fei nochmals darauf hingewiesen, daß morgen das indische Drama „Vasantasena" zum zweiten male aufgeführt wird. Es wird im Interesse aller Theaterfreunde, die das prächtige Werk kennen lernen wollen, liegen, diese Vorstellung zu besuchen, da eine weitere Aufführung des Dramas kaum wird ftattfinden können.
0 Grünberg, 15. Oktober. Die Bewohner Grünbergs leben mit Beginn dieser Woche unter dem Zeichen des Gallusmarktes, welcher nächsten Mittwoch und SamStag stattfindet. Wenn auch die Märkte im allgemeinen viel von ihrer einstigen Bedeutung verloren haben, so übt doch der „Gallmarkt" immer noch seine Anziehungskraft auf die Bewohner der näheren und weiteren Umgegend aus und gestaltet sich zu einem Volksfeste, welches in diesem Jahre in Anbetracht der recht zufriedenstellenden Ernte von den Landwirten besonders zahlreich besucht werden dürfte.
-f- Grünberg, 14. Oktober. Schon feit längerer Zeit wurde über zahlreiche in hiesiger Gemarkung vorkommende Felddiebstähle geklagt. Aus Gärten und von Aeckern verschwanden nächtlicherweile die schönsten Häupter Weiß-, Rot-, Blumenkohl und sonstiges Gemüse. Endlich ist es gelungen, einen der Hauptfrevler zu ermitteln, und zwar in der Person eines Gemüsehändlers, der schon feit einigen Jahren mit Gemüse hausiert. In dem Garten- häuSchen eines von ihm gepachteten, außerhalb der Stadt gelegenen Gartens waren alle Sorten Gemüse rc. aus- gestapelt. Ein ganzer Wagen voll wurde am Freitagabend in städtischen Gewahrsam gebracht, und gestern früh mußte
Aus Stadt und Land.
Gießen, den 16. Oktober 1900.
*♦ Auszeichnung. Dem Pfarrer Franz Bend ix in Ober-Olm wurde das Ritterkreuz 1. Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmütigen, dem Gefangenaufseher an der Zellenstrafanstalt zu Butzbach Heinrich Seim das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: „Für langjährige treue Dienste", und dem Renteidiener und Rentkammerpedell
[ dessen sollen zunächst nur 4 Millionen Mark für Ver- , suchs-Stauweiher aufgewendet werden. Es soll ferner die Oder unterhalb H o h e n s a a t h e n lediglich im Interesse der Borflut, mit Aufwendung von 46 Millionen Mark verbessert werden. Die Schiffahrt ist daher hierbei nicht zu belasten. Ter Ausbau der Wasserstraße zwischen Oder und Weichsel erfordert nach der neuen Kanalvorlage 20 400 000 Mark, wovon 18.9 Millionen Mark für Verbesserungen der Schiffahrt aufgewendet werden sollen, während der Rest von 1.5 Millionen Mark int Interesse der Landwirtschaft auszugeben wäre. Außerdem soll die Warthe von Zant och bis Posen weiter ausgebaut werden, so daß auf derselben Schiffe von 400 Tonnen Tragfähigkeit, wenn auch nicht bei kleinerem Wasserstande, verkehren können. Ein Betrag von 2.6 Millionen Mark, der also ganz für die Schiffahrt aufgewendet wird, ist dafür angesetzt. Schließlich wird die neue Kanalvorlage den Ausbau der Masurischen Wasser st raße in Aussicht nehmen. Dafür sollen im Ganzen 21 Millionen Mark zur Verfügung gestellt werden, von denen jedoch nur 15 Millionen Mark der Schiffahrt angerechnet werden können. Im Ganzen wird die neue Kanalvorlage einen Betrag von 458 Millionen Mark umfassen, von denen rund 388 und eine halbe Millionen Mark als lediglich im Interesse der Schiffahrt angesetzt zu betrachten sind.
An den Kosten der nach der neuen Kanalvorlage geplanten Wasserstraßen sind die Interessenten nicht unwesentlich beteiligt. Als Interessenten sind in erster Linie die von den Wasserstraßen berührten Provinzen und innerhalb derselben die beteiligten größeren Städte sowie landwirtschaftliche und industrielle Ver- i bände anzusehen. Von der vorjährigen Kanalvorlage ist bekannt, daß die Interessenten des R h e i n - W e s e r - Elbekanals, bezw. der beiden Teile desselben, des Em scher th al k an als und des Mittellandkanals, sicherzustellen haben: die Kosten der Unterhaltung und Verwaltung sowie die Kosten der dreiprozentigen Verzinsung und dreiprozentigen Tilgung von einem Tritttel der Baukosten des Hauptkanals und der Hälfte der Baukosten der Zweigkanäle. Für die Interessenten des Rhein-Weser-Elbekanals handelt es sich für den preußischen Anteil um Zinsen und Tilgung von 93149 310 M., wozu die Kosten der Unterhaltung mit jährlich 2132 500 M. hinzukommen. Außerdem hat I Bremen für die Kanalisierung der Weser 42 628000 I Mk. aufzuwenden. Beim Berlin-Stettiner Kanal wird eine I ähnliche Verpflichtung von den Interessenten verlangt. I Suf Grund dieser Verpflichtung haben bereits die Städte I Berlin und Stettin je zur Hälfte nicht nur die Kosten I der Unterhaltung und Verwaltung sichergestellt, sondern I auch 3 Prozent Zinsen und einhalb Prozent Tilgung von I einem Drittel der Baukosten, also von 14 Millionen Mark. I Für einen mit dem Berlin-Stettiner Kanal zur Aus- I fiihrung kommenden Borflutkanal für das Oder- I brudj non Hohenfaathen bis Schwedt haben die beiden I Deichämter des Oderbruchs die Unterhaltung übernom- I wen. Für die Verbesserung der Vorflut der I unteren Oder haben die Interessenten ein Fünftel I der Baukosten von rund 9 200 000 Mk. und die Unter- I Haltung der Meliorationsbauten, die in der Gesamt- I stimme mit 4 Millionen Mark enthalten find, zu leisten. I Von obigen 9,2 Millionen Mark entfallen auf die Provinz I Brandenburg 2100000 Mk., auf die Provinz Pommern I 3 100 000 Mk. und auf Privatinteressenten 4 Millionen I Mark. Von den Aufwendungen für die Verbesserung I der Schiffahrtsstraße zwischen Oder und! Weichsel von im Ganzen 18,9 Millionen Mark haben I die Interessenten die Verzinsung und Tilgung von einem I drittel sicherzustellen und außerdem die Kosten der I 1 Unterhaltung und Verwaltung zu tragen. Beim M a - I -urischen Schiffahrtskanal wird von den In- I terefsenten die Erstattung der Grunderwerbskosten im I t Betrage von rund 1 Million Mark verlangt. An den I Verbesserungen der unteren Havel sollen die I 1 Interessenten mit etwa einem Fünftel der Kosten be- I teiligt werden, welche lediglich im Interesse der Land- I wirtschaft aufzuwenden sind. Dieser Anteil beträgt im I Ganzen 1500000 Mk., wovon rund 1,3 Millionen Mark I auf d ie Provinz Brandenburg und 200 000 Mk. auf die I Provinz Sachsen entfallen. Die Interessenten haben be- I «eits allgemein ihre Zustimmung dazu erklärt. Dieselben I haben außerdem die gesamten Kosten der Unterhaltung I der neuen Vorflutwege zu tragen. Zu den Kosten der I Verbesserung der oberen Spree haben die In- I terefsenten einen Beitrag zu leisten von 1400 000 Mk., I welcher fast gänzlich aus die Provinz Brandenburg ent- I sollt. Außerdem haben die Interessenten die Kosten der I Unterhaltung der nicht schiffbaren Spree und der neuen I Vorflutgräben zu tragen. Die Interessenten haben sich I »oft durchweg schon zustimmend dazu erklärt.
Es muß freilich trotz der Sicherheit, mit der diese I Eingaben des „Hann. Cour." vorgetragen werden, dahin- I feftellt bleiben, ob in ihnen thatsächlich der abgeschlossene I Mao nur noch der Genehmigung des Monarchen bedürftige j .Gesetzentwurf vorliegt. Als völlig bedeutungslos bezeichn I »en dre „Berl. Pol. Nachr." diese Mitteilungen. Sie ver- I $cc er^-^au^ ®rui,k zuverlässiger Information", die Ver- I yientliijiiiig genannten Blattes gebe keineswegs den I der betreffenden Gesetzesvorlage wieder, biete viel- I me^r „augenscheinlich", allerdings in recht geschickter Form, I ?kkä^??^b"^llung, die dem Inhalte der bekannten I über den Mittellandkanal und den der Oeffent- lichkeit nicht -minder bekannten Verhandlungen mit den verschiedenen an den ui den wasserwirtschaftlichen Gesetz- I «twurf neu aufgenommenen Schiffahrtslinien interessier- t-en provinziellen Körperschaften entnommen sei. I
fftfj der „Feldmarder", der übrigens sofort gestand, dazu bequemen, unter Eskorte der Feldschützen den Raub den
,®l9cntüm?rn wieder zuzustellen. Für den ^pott brauchte er nicht zu sorgen, und die Geschädigte« Än 1^8erabe ?u$ "'ch» allzu liebenswürdig empfangen ^Trinkael?"^»»^" ihm sogar ein wohlverdienter r geboten worden sein. Natürlich ist Anzeige
""chi siir die Folge das Hand- werk gründlich verleidet sem.
-tb- Romrod, 14. Oktober. Die neffern hier im WfcSSs®“?«?“ ®^ren b-s nach Mainz Ersetzten Dlstriktseinnehmers Haas veranstaltete Abschieds feier nahm einen in jeder Hinsicht Prächtigen Vnlauf. Die große Anzahl der Teilnehmer, die sich aus fast sämtlichen zur seitherigen hiesigen Distriktseinnehmerei gehörigen Orte« eingefunden hatte, gab den besten Beweis von der große« Popularität des Scheidenden. Nach dem auf den Landes.
ausgebrachten Toaste, ergriff LandtagSabg. Korell das Wort zur Festrede, in der er dem Bedauern über die Versetzung des Herrn Haas Ausdruck gab, in sehr treffender rxC liebenswürdige Zuvorkommenheit auch in dienst- licheu Angeleg^iheiten besonders rühmend hervorhob und chm die besten Glückwünsche für fein ferneres Wirken mitgab. k a m 1 n^6aufen, der die allgemeine Beliebtheit des Gefeierten in sehr humoristischer Weise noch näher zu illustrieren und damit die Zuhörer zu fesseln wußte, toastete dann auf die Familie HaaS. Kl.viervorträge und Lieder ernsten und heiteren Inhaltes reihten sich nun in ungezwungener Weise aneinander und verkürzten die Stunden, und allgemein war das Bedauern, als man sich in schon vorgerückter Stunde zum teilweise recht weiten Heimweg rüsten mußte. v a
-r- Büdingen, 15. Oktober. Heute scheidet der seitherige Kreisamtmann bei dem Kreisamt Büdingen, Sandmann, aus dem Kreise, um die ihm übertragene Stelle als Bereinigung skommissar für die Provinz Oberhessen in Friedberg an Stelle des zum Kreisrat in Alzey ernannten Regierungsrates Süffert zu übernehmen. Sein Weggang wird in allen Kreisen der Bevölkerung auf das Lebhafteste bedauert. Sandmann hat es verstanden, durch sein freundliches und humanes Wesen sich im ganzen Kreise die größten Sympathien zu erwerben. Seinem Einfluß ist es auch zuzuschreiben, daß in fast allen Gemeinden des Kreises die Anschlüsse an baß Melbacher Elektrizitätswerk zu stände kamen.
x. Büdingen, 15. Oktober. Hier hat sich unter dem Borsitz des Amtsrichters Friedrich ein evangelischer Kirchengesangverein gebildet.
-h- Vom höheren Vogelsberge, 15. Oktober. Bei 4* Vs Grad Reaumur fing es heute morgen heftig an zu chneien, sodaß die Höhen nunmehr schon ihr weißes Kleid angelegt haben — ein schlimmes Vorzeichen für einen baldigen Winter.
Mainz, 15. Oktober. Der Herbst in der hiesigen Gemarkung hat heute begonnen. Obwohl die Qualität des Mostes gut ist, so hatte man doch besseres erwartet. DaS Mostgewicht beträgt zwischen 80 bis 90 Grad Oechsle.
Uermischtes.
* Ber l i u , 15. Oktober. Das Gerücht von einem Morde rief gestern nachmittag auf dem Wedding eine große Aufregung hervor. Das Polizeipräsidium erläßt an den Anschlagsäulen folgende Bekanntmachung: „1 0 00 Mark Belohnung. Am Sonntag, 14. d. M., mittags um halb 12 Uhr wurde in dem Keller des Hauses Schulzendorfer Straße 7 eine Frauensperson, blond, "untersetzt, gedunsenes Gesetz, tot aufgefunden, ihr Gesicht war vollständig mit geronnenem Blute bedeckt, das aus Mund und Nase geflossen war. Obgleich irgend welche äußere Verletzungen an der Leiche nicht festgestellt werden konn- ten, ist nicht ausgeschlossen, daß die Unbekannte eines gewaltsamen Todes gestorben ist, da in der Mundhöhle ein blutiger Lappen gefunden wurde. Bekleidet war die Leich» mit einem alten, schmutzigen, graublauen Rock, einer Kattunbluse aus blau-weiß geblümtem Stoff, einer kurzen grauen Trikotjacke, welche die Stelle des Hemdes vertrat, einem roten wollenen, mit schwarzen Streifen und einem Sammetrande versehenen Unterrock; einem zweiten solchen aus grauer Leinwand, einer verwaschenen helblauen Schürze mit weißen Punkten, schwarzen Strümpfen und Schnürhalbschuhen. Augenscheinlich war die Verstorbene, die bei ihrer Auffindung noch stark nach Alkohol roch- eine Prostituierte der niedrigsten Gattung." Die bisher an- gestellten Ermittelungen haben ergeben, daß es sich um die geschiedene AugusteNerger, geb. Böttcher- and. der Müllerstraße 31 handelt, die dort eine Schlafstelle hat, aber sich mit Vorliebe herumtrieb und oft 14 Tage lang nicht nach Haus kam. Nach Angabe von Personen, die mit ihr verkehrten, litt die Nerger an plötzlichen hysterischen Anfällen, auch war sie eine sogenannte Quartalssäuferin. Die Nerger muß schon in der Nacht zum Sonntag in dem Keller gelegen haben. Hausbewohner, die nachts heimkehrten, hörten leises Wimmern aus dem Keller dringen, legten dieser Wahrnehmung aber kein großes Gewicht bei, weil schon zu verschiedenen Malen dort Betrunkene aufgefunden wurden, und der Keller Obdachlosen oft als Schlupfwinkel diente. Die Leiche wurde dann von dem Hausverwalter gefunden; sie lag m einer dunklen Ecke im Keller gang. Die Nerger soll sich am Samstag spät abends mit Männern in der Nahe von Destillationen herumgetrieben haben. Von diesen Mannern sind mehrere erkannt und schon vernommen worben. Zre bestreiten ent- schieden d ‘ie Person ermorfret zu haben, sollte die Leichen- össnung ergeben, baß eine Tötung vorliegt, so ist diese vermutlich nur die Folge etneä Streites zwischen Trunkenen gewesen — Von anderer ©eite wird noch gemeldet: Frau Neraer nahm vor einem Vierteljahre Arbeit in dem Pro- dukänaeschäft von Winnig in der Müllerstraße Nr. 7a und wolmte auch frort. Vor vierzehn Tagen aber bekam sie den Einfall, plötzlich aufzuhören. Acht Tage lang that sie nichts und hielt sich während dieser Zeit bei einem Droschkenkutscher Ditter auf, bis Ditter sie zu WinniK


