besonderer Strenge zu Prüfen, da sie gesundheitsschädlich einwirken könnten. — Der nächste Sachverständige
Profeflor Dr. Hansen-Gießen stellte fest, daß die RauchgaSentwickelung den Nadelhölzern sehr gefährlich werden könne, während Laubhölzer, insbesondere auch Obstbäume sich weniger beeinflußbar zeigten. Ob dies gerade bei Ringöfen in die Erscheinung treten werde, lasse sich schwer sagen. Es komme auch sehr auf die Lage des Ofens an, der in einem engen Thale große Zerstörungen unter den Baumbeständen anrichten, dagegen in offener Ebene nahezu unschädlich sein könne. — In seinem Plai- doyer stützte sich der Anwalt des Rekurenten, Rechtsanwalt Grünewald auf das umfangreiche Aktenmaterial über zahlreiche Ringofenanlagen in nächster Nähe von menschlichen Wohnungen und Wäldern, wie z. B. die Gail'scheu Thonwerke in Gießen. Es hätten sich nie irgendwie er-
am Grabe, in dem der genannte Text nicht gebraucht wurde.
h. Schotten, 12. Oktober. In nächster Zeit werden wieder von dem KreiStierarzte in einer Anzahl Orten des Kreises an Jungvieh Schutzimpfungen gegen Rauschbrand vorgenommen, eine Maßnahme, die seither vom besten Er- solge begleitet war. — Heute wurde hier der Kaufmann Sch. aus Burkhards verhaftet und in das Amtsgerichtsgefängnis abgesührt. Sch. steht im Verdachte, vor einiger Zeit bei einer Schöffengerichtsverhandlung einen Meineid geschworen zu haben.
Altenburg, 13. Oktober. Dem „Alsf. Kreisbl." wird geschrieben: Die Alsfelder und hiesigen Schulknaben befinden sich aus dem Kriegspfade. Hie Städter, hie Dörfler! heißt das Kriegsgeschrei der feindlichen Parteien. Die Alsfelder Vorposten stehen bereits in unmittelbarer Nähe unseres Ortes und versetzen die hiesige ABC Schützen- Abteilung in Angst und Schrecken. Die letzteren trauen sich am Nachmittag nicht mehr in die Schule bezw. nach Hause, da der mit Steinschleudern bewaffnete Feind ein scharfes Augenmerk aus die Straße Alsfeld—Altenburg richtet und besagte Schützen zu umzingeln trachtet. Da die Alsfelder ältere, erprobte Streiter zur Wahlstatt entsenden, von denen das Gerücht geht, daß sie keinen Pardon geben, und auf der anderen Seite nur leichte Schützen der ABC- bis msusa-Abteilung stehen, so ist der tragische Ausgang des Krieges nicht zweifelhaft. Immerhin versuchen die letzteren, wenigstens die Landstraße für den Schulbesuch freizuhallen, und es wäre ihnen hierin eine Unterstützung der berufenen Organe wohl zu gönnen.
nn. Darmstadt, 14. Oktober. In Anwesenheit des Großherzogs fand am Samstagabend im „Saalbau" vor ausverkauftem Hause die Wohlthätigkeits-Ver- anstaltung zum Besten der i« China verwundeten und erkrankten deutschen Krieger statt. Der Ertrag wird auf ea. 3000 Mt. geschätzt.
hebliche Belästigungen von Menschen und Vegetation gezeigt. Zudem könne der § 16 der Gewerbeordnung nur Anwendung fiuden, wenn eine über das Maß hinausgehende Belästigung sicher in Aussicht stehe. Darüber habe aber keiner der Gutachter etwas Bestimmtes festgestellt. In einer Industriestadt wie Friedberg müsse sich aber jeder größere Immissionen gefallen lassen, wie anderswo. — Der Anwalt der, Reklamanten, Rechtsanwalt Windecker-Friedberg, berief sich dagegen aus die Ausführungen der heute ver- nommenen Sachverständigen, und legte dar, daß die Stadt Friedberg, die grade in jener Gegend auch in der vor der Eingemeindung stehenden Gemarkung Fauerbach ein Villenviertel entstehen lasten wolle, sich die Errichtung einer gesundheitsschädlichen Anlage in dieser Gegend nicht gefallen zu taffen brauche, zumal die Genehmigung zum Bau sicher eine Entwertung der Nachbargrundstücke zur Folge haben werde. Das Urteil lautete auf Verwerfung des Rekurses.
Der nächste Punkt betraf das Gesuch des Ludwig Gräf zu Gießen um Erlaubnis zum Ausschank von Branntwein im Hause Leihgesterner Weg Nr. 7. Dem Rekurrenten war im vorigen Jahr die Errichtung einer Schankwirtschaft gestattet, dagegen die Erlaubnis zum Branntweinausschank wegen mangelnden Bedürfnisses versagt worden. Ein neues Gesuch hatte der Kreisausschuß vom 7. April 1900 abgelehnt, wogegen Gräf Rekurs verfolgt hatte. Es liegt dazu vor allem eine Aeußerung des Polizeiamts vor, daß jetzt in der Gegend (Leihgesterner Weg) infolge stark vermehrter Bauthätigkeit, auch infolge zunehmenden Besuchs der Arbeiter der Aktienbrauerei, des Bergwerks, der Gail'schen Ziegeleien ein Bedürfnis vorliege. Der Anwalt des Rekurrenten und der Vertreter des Polizeiamts sprachen sich deshalb sür Genehmigung aus. Das Urteil lautete dementsprechend.
Sodann wurde verhandelt über das Gesuch des Wilhelm Amend zu Gießen um Konzessionierung eines wetteren Zimmers zum Wirtschaftsbetrieb. Zu diesem Gesuch hat sich daS Polizeiamt Gießen entschieden ablehnend ausgesprochen. Die Verhältniffe in der besagten Wirtschaft machten eine besonders scharfe Aufsicht notwendig; das sei aber bei dem in Aussicht genommenen Zimmer unmöglich, da dieses hinter dem Laden liege, auch keinen besonderen Ausgang nach der Straße habe, auch die Fenster zu hoch lägen, um durch sie beobachten zu können. Dasselbe führte der Vertreter des Polizeiamts in der Verhandlung aus, während der Rekurrent bestritt, daß in seinem Cafß Personen zweifelhaften Rufes verkehrt hätten. Das Urteil lautete auf Verwerfung des Rekurses.
In nichtöffentlicher Sitzung verhandelte der Provinzialausschuß dann noch über Kreisstraßenangelegenheiten.
Gießen, den 15. Oktober 1900.
** Auszeichnung. Dem zweiten HauptstaatSkaffedirektor Geh. Finanzrat Karl Weil wurde ans Anlaß der Feier seines fünfzigjährigen Dienstjubiläums die Krone zum Ritterkreuz 1. Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmütigen verliehen.
*• Personaluachrichten. Der Gerichtsassessor S t r i g l e r in Mainz wurde mit Wahrnehmung der Dienstverrichtungen eines Amtsrichters bei dem Amtsgericht Alzey beauftragt. Der Landgerichtsrat bei dem Landgericht der Provinz Starkenburg Heinrich Becker wurde zum Oberlandesge- rrchtsrat bei dem Oberlandesgericht mit Wirkung vom 20. Oktober 1900 an ernannt. Der Amtsrichter bei dem Amtsgericht Darmstadt II., Amtsgerichtsrat Friedrich ? er wurde zum Landgerichtsrat bei dem Landgericht der Provinz Starkenburg und der Amtsrichter bei dem Amtsgericht Offenbach Hermann Welcker zum Landrichter v« dem Landgericht der Provinz Starkenburg mit Wirkung
2m' Stober 1900 an ernannt. Den Amtsrichtern bei dem Amtsgericht Mainz Dr. Eduard Rossi und Jakob
*eI 2 * * * * * * 9»toUrbc bcr Charakter als Amtsgerichtsrat erteilt.
m zweite Hauptgewinn der Darmstädter Pferde- Äd U/ aXn ?e"pferd mit Sattel und Zaun,
» §attgehabten Verlosung aus Nr. 8871 in die Kollekte des Herrn Richard Buch acker Lier
Verkehr mit Deutsch-Neu-
Guinea, den Marianen, Karolinen Inseln und den Marschall-Inseln finh U/n« • nicht nur Pakete bis 5 Kilogramm sondern auck^s.^" von mehr al- 5 Kilogramm "bi- To Ktto 7amm1u L die auf dem Wege über Bremen und Ja £ ?'
sch-» Schiffen befördert werden. An GMhJ fin" -u ent- rtchten, bei Sendungen von 5 bie 10 Kilogramm nach den Karolinen, Martanen, Deutsch-NewGuinea und Palau Inseln: 3 Ml. 60 Pfg.; nach den Marschall Inseln srei bis Joluit gleichfalls: 3 Mk. 60 Pfg., frei bis Sydney sür 3 bis 5 Kilogramm: 7 Mk., für 5 bis 7 Kilogramm-
9 Mk., sür 7 bis 10 Kilogramm: 11 Mk. Postpackete nach Transvaal werden bis aus Weiteres zur Beförderung
nicht angenommen, und zwar infolge Unterbrechung der Postverbindung über Lourenzo Marques.
** B r i e s e n a ch dem Ausland. Bei Versendung gewöhnlicher und eingeschriebener Briefe nach dem Auslande werden nicht selten von den Absendern zollpflichtige Gegenstände, Wertgegenstände, sowie im Umlauf befindliche Münzen in die Briefe eingelegt, was im Verkehr mit den meisten Ländern des Auslandes nicht gestattet ist. Da nun für die aus unzulässiger Versendung von zollpflichtigen und sonstigen Gegenständen erwachsenden Folgen lediglich der Absender selbst verantwortlich ist, so empfiehlt es sich, bei vorkommenden Fällen zunächst Erkundigungen darüber einzuziehen, ob die Gegenstände, die zur Versendung kommen sollen, im Bestimmungsland zollpflichtig sind oder nach den gesetzlichen Bestimmungen überhaupt mittelst Brief zur Versendung gelangen können. Nach den bestehenden Bestimmungen ist es im Verkehr mit dem Ausland verboten mit der Post zu versenden: 1) Mustersendungen und andere Gegenstände, die ihrer Narur nach für die Postbeamten Gefahren mit sich bringen oder die Korrespondenzgegenstände beschmutzen oder verderben können; 2) explodierbare, leicht entzündliche oder gefährliche Stoffe, lebende oder tote Tiere und Insekten, soweit hierfür nicht Ausnahmen vorgesehen sind. So können z. B. lebende Bienen zur Versendung mit der Briefpost gelangen, wenn die Bienen in Kästchen verpackt sind, die so beschaffen sind, daß jede Gefahr ausgeschlossen, jedoch eine Prüfung des! Inhalts möglich! ist. Auch naturgeschichtliche Gegenstände, getrocknete oder konservierte Pflanzen und Tiere, geologische Muster re. können mit der Briefpost versandt werden, wenn deren Verpackung den allgemeinen Vorschriften über die Warenproben entspricht und die Versendung nicht zu einem Handelszweck geschieht. — Im .weiteren ist verboten, in die gewöhnlichen und einge- sc' riebenen Briefe nach dem Ausland einzulegen: im Umlauf befindliche Münzen, zollpflichtige Gegenstände, Gold- uud Silbersachen, Edelsteine, Schmucksachen und andere kostbare Gegenstände, aber nur in dem Falle, daß das Einlegen oder die Beförderung derselben durch die Gesetzgebung der betreffenden Länder verboten ist. In Rußland gehören zu den zollpflichtigen Gegenständen auch Drucksachen, Bücher, Broschüren usw. in russischer Sprache, die in Orten außerhalb des russischen Reiches hergestellt find. Nach welchen Ländern es gestattet ist, Gold- und Silbersachen rc. mittelst Brief zu versenden, erfährt man jederzeit am Postschalter.
0 Großen-Lin d en, 14. Oktober. Gestern und heute fand hier im Gemeindehause eine L o k a l - O b st a u s- , st o l lung statt. Diese erste Veranstaltung der Art in unserer Gemeinde ist als überaus gelungen zu bezeichnen. Etwa 50 Aussteller haben sich bereit finden lassen, dazu beizutragen, ein Bild unserer Obstbaukultur zu liefern, dessen wir uns nicht zu schämen haben, und das nach dem Urteil der Preisrichter als vollkommen zu bezeichnen ist. Die Gemeindeverwaltung hatte die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt, sodaß das aus den Herren H. Nockstadt, Baumwart zu Rödgen, Landwirt Lenz, Hörnsheim, Kreis- baumwart Heb er er, Heuchelheim, und Obstbautechniker E. Metz, Friedberg bestehende Preisgericht an folgende Aussteller Geldpreise vergeben konnte: G. Hofmann, Joh. Keßler XL, L. Menges L, PH. Schaum, Baumwart Faber, Joh. Muhl, Joh. Weigand, Ludw. Luh I., Ludw. Faber, Schlosser, Gg. Weiß III., Joh. Faber III., Joh. Schmit IV., PH-, Peppler, Ludw. Leun, Ludw. Muhl, Lehrer Hoch, I. Weil III. und H. Dern. Ferner erhielten folgende Aussteller, die teilweise auf Geldpreise von vornherein verzichtet hatten, lobende Anerkennungen für ihr ausgestelltes Obst: Pfarrer Hepding, L. Lang III. Witwe, Joh. Wagner V., Tr. Platz und Apotheker Sador. Ausgestellt waren wenig Sorten Birnen, darunter allerdings hervorragend schöne. Die Auswahl an Aepfelsorten war dagegen überaus reich.
Ranstadt, 12. Oktober. Der erste Preis der Frankfurter Pferdelotterie, bestehend aus einem Landauer mit vier Pferden, ist diesmal an einen hiesigen kleinen Landwirt gefallen, der dafür 4900 Mk. ausbezahlt erhalten hat.
— Melbach, 13. Oktober. Wie uns von authentischer Seite mitgeteilt wird, ist bei der in Nr. 239 mitgeteilten Beerdigung eines Selbstmörders die betreffende Amtshandlung auf Wunsch des Ortsgeistlichen von dem Pfarrer zu Wölfersheim vollzogen worden. Sie bestand in einem Gebe-
Darmstadt, 13. Oktober. Unter außerordentlich lebhafter Anteilnahme wurde heute vormittag die sterbliche Hülle des Finanzministers i. P. August Weber zu Grabe getragen. Unter den Erschienenen bemerkten wir den Flugelahtutanten Major Frhr. v. Röder als Vertreter des Großherzogs, Staatsminister Rothe, Justizminister Dr. Drttmar und den Präsidenten des Ministeriums der Finanzen Gnauth, Divisionskommandeur Frhr. v. Perbandt, Mitglieder und Räte der Ministerien, Stadtkommandant Generalmajor v. Daum, andere hohe Offiziere, den Rektor der Technischen Hochschule Professor Dr. Schering, die städtischen Beigeordneten, sehr zahlreiche Beamte und Bürger. Hinter dem von einer Sanitätskolonne flankierten Leichenwagen, der den unter Blumenspenden fast verschwindenden Sarg barg, schritten zunächst die Anverwandten, die Musik, eine Abteilung der Kapelle des 25. Art. Regts., ein die Orden des Verstorbenen Tragender, sodann der Kriegerverein Darmstadt, dessen Ehrenmitglied der Verstorbene war, mit umflorter Fahne. Am Grabe, das an der westlichen Wand des neuen Friedhofs gelegen, empfing den Trauerzug die Kapelle mit dem „Jesus, meine Zuversicht". Pfarrer Vogel hielt einen liturgischen Begräbnisgottesdienst und gedachte im Gebet des Dahingeschiedenen als hochverdienten Beamten und lauteren Menschen. Sodann traten unter Niederlegung von Kränzen mit Widmung an die Gruft: Oberstleutnant a. D. Cramolini, der namens der Kriegerkameradschaft „Hassia" als deren Vorsitzender sprach, Oberkonsistorial- präsident Buchner, der namens des hessischen Landesvereins vom Roten Kreuz dem Ehrenvorsitzenden und unermüdlichen Vereinsvorfitzenden, dessen Namen in der Geschichte des Roten Kreuzes stets fortleben werde, warme Worte des Gedenkens nachrief, sodann namens des KriegervereinS Hauptmann d. L. Waldecker, der ausführte, den Dahm- geschiedenen habe der Verein mit Stolz zu den Seinigeu gezählt, sei er doch durch seine opferwillige Vaterlandsliebe und seine nie wankende Treue zu unserem Fürstenhause ein leuchtendes Vorbild gewesen; der Verein gelobe, sein Andenken treu zu bewahren und nie ersterben zu lassen. Mit einem Choralvortrag schloß die erhebende Feier um einen treuep Sohn des engeren Vaterlandes, dessen Andenken nie erlöschen wird. Darmst. Ztg.
Darmstadt, 14. Oktober. Der Großherzog empfing am 13. Oktober u. a. den Direktor der Feuerwehr in Nidda Vetzberg er, den Postdirektor Wolf von Friedberg, den Geh. Negierungsrat Dr. Braden von Friedberg, den Kreisdiener i. P. Egly von Gießen.
Darmstadt, 14. Oktober. In den Räumen der Landes- baugewerkschule finden soeben die Prüfungen derKreiS- bauaufseher-Aspiranten, sowie der Straßenmeister, Bahnmeister, Dammmeister und der Hoch- und Wasserbau- aufseher statt, und 53 Kandidaten aus dem Großherzogtum beteiligten sich an denselben. Die Prüfungen werden von Reg.-Bssesfor Reinherr geleitet, und erstrecken sich auf mündliche und schriftliche Arbeiten. Vorher fand in denselben Räumen eine Prüfung der Gerichtsschreiber- und Gerichtsvollzieher-Aspiranten statt, an der sich 46 Kandidaten aus dem Großherzogtum beteiligten. Diese Prüfung stand unter der Leitung des OberlandeSgerichtSratS Forch und nahm 5 Tage in Anspruch. Vom 15. bis 18. Oktober findet eine Prüfung für Hochbau-, Eisenbahn- und Wasserbaumeister statt, an der sich 40 Kandidaten des höheren Lehrfachs, insbesondere Studierende der technischen Hochschule beteiligen werden.
Darmstadt, 14. Oktober. Der Vorstand des h essisch en LandeSoereins vom Roten Kreuz hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, bei dem Komitee für die am nächsten Samstag im Saalbau ftattfindende WohlthätigkeitS- Veranstaltung zu beantragen, daß ein Teil des Reinertrags derselben zu Liebesgaben für das Weihnachtsfest unserer Truppen in China verwendet werde. Wer den Krieg von 1870/71 miterlebt hat oder ihn auch nur aus Büchern kennt, weiß, wie sehr unseren vom heimischem Herd entfernt weilenden Soldaten am Heiligen Abend 1870 durch solche Liebesgaben das Gefühl des Zusammenhanges mit der Heimat gestärkt wurde, und welche Kräftigung sie hieraus schöpften für unverdrossene, freudige Weiterersüllung ihrer schweren Pflicht. Diese Mitteilung wird das an sich schon vorhandene große Interesse unserer Bürgerschaft für )ie Veranstaltung gewiß noch erhöhen. Auch anderwärts )at man sich dieselbe Aufgabe gestellt und teilweise bereits, wie in Berlin, zu besonderer Sammlung hierfür aufgeruseu. Hier beabsichtigt man letzteres nicht zu thun; dagegen nehmen die bereits früher bekannt gegebenen Sammelstellen auch hierfür Gaben gerne entgegen.
—nn. Darmstadt, 14. Oktober. Die Zimmer- meisterausdemGroßherzogtumHessen hatte« ich heute vormittag zu einer Besprechung per Schäden ihres Handwerks hier im „Kaisersaale" versammelt. Es waren über 100 Meister aus allen drei Provinzen herbeigeeilt, um an dieser wichtigen Versammlung teilzunehmen. AuS Baden war der 2. Vorsitzende des Badischen Verbandes, Zimmermeister Herrmann-Mannheim anwesend. Im Namen des Vorstandes der vereinigten Zimmermeister von Darmstadt, der die Einladung hatte ergehen lassen, begrüßte Zimmermeifter Phil. Spieß die Anwesenden in herzlicher Ansprache und begründete die Einladung mit dem Umstand, haß mau aus der am 10. Juni d. I. in Heidelberg stattgehabten Versammlung süddeutscher Zimmermeister den Beschluß gefaßt habe, in allen süddeutschen Staaten nach dem Vorbilde des Badischen Verbandes Verbände zu schaffen, die sich dann später zu einer einheitlichen Organisation zusammenschließen. Unter dem Vorsitz des Zimmermeisters und Stadtverordneten Ph. Witt- mann wird hierauf ein Bureau gebildet, das außer den beiden Vorsitzenden des Darmstädter Vereins aus folgenden Zerren besteht: 1. für Starkenburg: Ad. Brack-Auerbach, °Joh. Grünig-Pfungstadt; 2. für Rheinhessen: Wilh? Elz-Alzey, Jac. Werum-Budenheim; 3. fürOberhesse n : B. Nuhn-Lollar, H. Füller-Friedberg. Herr Witt- mann geht nunmehr in längeren Ausführungen auf die außerordentlich ungünstige Lage, in die das Zimmerhand-


