geringsten Sonnenscheinmengen, welche seit 1893 in den registrierenden Aufzeichnungen der meteorologischen Warte der Seestraße gemessen worden sind. Die Sonne hat im Monat Januar nur 9,8 Stunden geschienen, während das achtjährige Mittel für den Januar 36,4 Stunden beträgt. Und diese 9,8 Stunden Sonnenschein kommen auf die erste Hälfte des Januar zu liegen, während vom 16. bis 31. Januar überhaupt kein Sonnenlicht zu verzeichnen war, und gerade in dieser Zeit wuchs die Epidemie mächtig an. Zu erinnern ist ferner daran, daß der Jnfluenzamonat 1889 in Berlin 22 sonnenscheinlose Tage aufwies. Und damals waren die Intensität und Extensität der Grippe, vor allem das Erscheinen von Mischinfektionen, noch gewaltiger.
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*’ Bon der Universität. Der als ordentlicher Pro feffor der Physik und Leiter des physikalischen Instituts nach hier berufene außerordentliche Professor Dr. Drude in Leipzig hat angenommen, und wird seine Vorlesungen im nächsten Semester beginnen.
*♦ Turnerisches. Am vergangenen Sonntagnachmittag hielt die Spielriege des Männerturnvereins ihr Anspielen, verbunden mit einem Riegenabend auf der „Liebigshöhe", ab. Trotz der Terrainschwierigkeiten und des sehr schlüpfrigen Bodens waren die Leistungen der Mannschaft recht zufriedenstellend. ES wurden gezeigt: Wettlauf über 200 Meter, Schleuderball und zuletzt Vexier- ball. — Am Abend versammelten sich die Eltern und Angehörigen der Mannschaft, sowie der Vorstand des Männer« turnvereins zu dem von der Spielriege veranstalteten Riegenabend, der recht vergnüglich verlief. Die Vorführung der „Watzebonner Mosterrieg^" entfesselte wahre Lachsalven. Drei effektvolle lebende Bilder aus dem Turnerleben, sowie das komische Duett „Hans und Grete", und ein flotter Einakter: „Gesunde Jungen" schlossen sich ihr würdig an. Auch der Tanzkunst wurde aufs ausgiebigste gehuldigt, daher die Spielrtege mit Stolz auf ihre Darbietungen zurückblicken kann. Möge sie hurtig weiterarbeiten an dem begonnenen Werke, dann darf sie mit Recht- ihr Losungswort erschallen lassen: „Bahn frei für die Spiel riegel"
*' Rittershaus Konzert. An Stelle des erkrankten Herrn Eriksen ist für den am Samstag dem 17. März im Klub saale staltfindenden Opern- und Li der-Abend des königl. Hofopernsängers Alfred Rittershaus die jugendliche Klavier- Virtuosin Fräulein Marie Kleinhanns aus Hannover zur Mitwirkung gewonnen worden. Fräulein Kleinhanns, eine Schülerin Meister Reinecke's in Leipzig, hat unlängst mit Aufsehen erregendem Erfolge in Schwerin und Hannover konzertiert.
*• Erledigte Stellen für Militäranwärter im Bezirk des 18. Armeekorps. Griesheim, Bürgermeisteramt, Bureaugehilfe, 1000 Mark Gehalt. Daselbst, Polizeisergeant, 1200—1700 Mk. Gehalt. — Im Bezirk der Kaiserlichen Ober-Postdirektion in Darmstadt, Briefträger, 900 Mk. Gehalt und der gesetzmäßige Wohnungsgeldzuschuß. Daselbst, Landbriefträger, 700 Mk. Gehalt und der gesetzmäßige Wohnungsgeldzuschuß. — Im Bezirk der Kaiser!. Ober-Postdirektion in Frankfurt a. M., Briefträger und Postschaffner, 900 Mk. Gehalt und der gesetzliche Wohnungsgeldzuschuß. — Nassau, bei der Stadtgemeinde Naffau, Polizei« und Gemeindediener, 800 Mk. und 50 Mk. für Uniformkleidung. — Oberursel, Polizeiverwaltung, Feldhüter, 700—750 Mk. Gehalt.
§ Butzbach, 12. März. Der auf Donnerstag, den. 15. dieses Monats bestimmte hiesige Vieh - und Prämiierungsmarkt nebst großer Verlosung ist auf den 5. April verlegt worden. Hierzu sollen auch Rinder aus den nahegelegenen preußischen und vormals nassauischen Orten, falls keine Sperre nötig wird, zugelassen werden. Bemerkenswert ist, daß auf unserem Viehmarkte keine Standgelder erhoben werden. — Die vor acht Jahren gegründete hiesige freie H i l f s k r a n k e n k a s s e hat auch im abaelaufenen Geschäftsjahre gute finanzielle Fortschritte gemacht, sodaß die Mitgliederbeiträge in der letzten Generalversammlung reduziert worden sind.
Bad Nauheim, 12. März. Auf die Nachricht von der glücklichen Erbohrung eines neuen Sprudels sandten Seine Königliche Hoheit der Großherzog aus Anacapri in Italien folgendes Telegramm: „Möge diese glückliche Bohrung der ganzen Stadt zum größten Segen gereichen." — Ernst Ludwig. — Gleichzeitig erhielt Finanzminister Küchler Exz., welcher das frohe Ereignis nach Capri telegraphierte, folgende Draht-Antwort: „Dieses ist die beste Nachricht, die ich seit langem bekommen habe. Besten Dank. Ernst Ludwig".
[] Stangenrod, 12. März. Nachdem die Arbeiten auf der im Bau begriffenen^ Kreis st raße Stangenrod— Londorfer Straße bem Grünberg zum Leidwesen unserer Gemeinde eine unliebsame Unterbrechung erfahren hatten, sind dieselben nunmehr wieder ausgenommen worden, und es ist zu hoffen, daß die Straße noch im Verlaufe dieses Sommers vollendet, und dem Verkehr übergeben werden wird. — Der Bau eines neuen Schulhauses für die hiesige Gemeinde wird voraussichtlich noch in diesem Frühjahr in Angriff genommen werden; das Gebäude soll bis zum Herbst im Rohbau vollendet sein. — Im benachbarten Lumda läßt der Staat eine neue Forstwart- Wohnung errichten.
T Grünberg, 12. März. In der letzten Sitzung des hiesigen Stadtrats stand die Frage der Einführung elektrischer Beleuchtung auf der Tagesordnung. Es wurde einstimmig beschlossen, einem Unternehmer die Einrichtung eines Elektrizitätswerkes zu übertragen. Da bereits Unterhandlungen in der Angelegenheit gepflogen werden, so ist mit Bestimmtheit anzunehmen, daß wir binnen Jahresfrist elektrisches Licht hier haben werden. — Der Turnverein veranstaltete gestern nachmittag einen Turngang, der unter sehr zahlreicher Beteiligung und begünstigt durch prachtvolles Frühlingswetter einen für alle Teilnehmer recht befriedigenden Verlauf nahm.
Flörsheim, 13. März. Auf einem der zu Fastnacht dahier abgehaltenen sieben Mastenbälle mit Preisvertei
Lex Heinze.
München, den 12. März 1900,
Die Protestkundgebuna gegen die Lex Heinze hat zunächst offiziell ein unerwartetes Schicksal erfahren. Dem Vorsitzenden der Versammlung im Bürgerlichen Bräuhaus, Herrn Dr. Georg Hirth, ist heute im Auftrage des Präsidenten des Reichstages, Grafen Ballestrem, folgendes Schreiben zugegangen:
Reichstag. Berlin, 9. März.
Sie werden hiemit durch die unterzeichnete Stelle im Auftrage des Herrn Präsidenten des Deutschen Reichstages Grafen v. Ballestrem infolge des an das Präsidium des Reichstages gerichteten Schreibens vom 8. März ergebensti benachrichtigt, daß der übersandte Protest einer Münchener Volksversammlung vom 7. März gegen den von dem Herrn Reichskanzler im Namen Sr. Majestät des Kaisers dem Reichstage vorgelegten Entwurf eines Gesetzes betreffend Aenderungen und Ergänzungen des Strafgesetzbuches, wie er aus den Beratungen der XI. Kommission hervorgckgangen ist, wegen des beleidigenden Inhalts des Protestes sich zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung im Reichstage nicht eignet und deshalb mit den weiteren Anlagen Ihres Schreibens beifolgend zurückgegeben ist.
Das Reichstags büreau.
Diese Art der Erledigung eines offenen und ehrlichen, freilich auch von tiefer Entrüstung getragenen Protestes einer nach Tausenden zählenden Versammlung von Wählern ist allerdings sehr bequem. Wir glauben wohl, daß die entschiedene Sprache unseres Münchener Protestes und die Thatsache einer so imposanten Versammlung gerade in München für das Zentrum sehr unangenehm sind; wir würden es daher verstehen, wenn der Herr Abgeordnete Graf Ballestrem gegen den Protest eine entschieden ablehnende Haltung einnehmen würde; — aber von dem Reichstags-Präsidenten Grafen Ballestrem verstehen wir das nicht.
Formell gelangt somit der Protest Münchens nicht zur Kenntnis des Reichstags; um so größer wird, davon sind wir fest überzeugt und dafür spricht gerade das oben abgedruckte Schreiben, die Wirkung des Protestes auf alle in Betracht kommenden Faktoren sein. Es ist übrigens dafür gesagt, daß er trotzdem allen Reichstagsabgeordneten zur Kenntnis gelangt und daß die einzelnen Punkte unserer Beschwerde im Reichstage zur Sprache kommen.
Weitere Kuudgebuugeu:
Berlin, 10. März. Die auf gestern abend von einem Komitee in der Philharmonie angesetzte Versammlung der Interessenten, in der über die Lex Heinze beraten werden sollte, hatte ein ganz merkwürdiges Schicksal: Sie wurde von der Begeisterung derer erdrückt, die der Bewegung gegen die Lex Heinze ihre Sympathie bezeugen wollten. Schon eine ganze Stunde vor Eröffnung der Versammlung war der große Vorhof der Philharmonie derartig mit Menschen vollgepfropft, daß sich die Mitglieder des Komitees nur mit den allergrößten Schwierigkeiten den Weg bahnen konnten. Vielen gelang es überhaupt nicht, und sie blieben stundenlang eingepfercht in fürchterlicher Enge. Man hatte den Fehler begangen, in Den Ankündigungen der Presse nicht mit allem Nachdruck hervorzuheben, daß es sich nicht um eine öffentliche Versammlung handle, sondern um eine der Interessenten, deren Besuch nur gegen Einladungskarten statthaft war. Die zu Tausenden gekommenen Leute wollten um keinen Preis weichen, und alle Aufforderungen der Komiteemitglieder verhallten fruchtlos wie auch die der Polizei, die sich übrigens bei dieser Gelegenheit, wie gern anerkannt werden soll, mit ausgezeichnetem Takte benahm. Das in der Philharmonie befindliche Rumpfkomitee beriet, ob es, der Zwangslage gehorchend, auch den nichtgeladenen Leuten die Eingangsthore öffnen solle, aber ganz abgesehen davon, daß das den Zweck der Versammlung vereitelt hätte, erklärten die Besitzer des Saales, daß ein Oeffnen tber Thore bei dem ungeheuren Andrange die allertraurigsten Folgen haben müßte, und daß die Wahrscheinlichkeit vorliege, daß Menschen erdrückt und zertreten werden würden. Unter diesen Umständen blieb dem Komitee nichts übrig, als die Versantmlung aufzuheben; doch dauerte es noch lange Zeit, ehe man mit Hilfe der Polizei den Vorhof räumen konnte. Die enttäuschten Versammlungsbesucher bestanden augenscheinlich zum mindesten in ihrer großen Mehrheit aus sehr ordentlichen und ruhigen Elementen, die allerdings manchmal sehr turbulent waren, wi L^ich das meist ereignet, wenn Menschen in solchen
lung, wurde einer Frau, welche drei Jahre Witwe und schon 6 Jahre Großmutter ist, von der Jury der erste Preis zuerkannt. Die lebenslustige Frau Großmutter war als — Baby verkleidet.
[] Borken (Hessen), 13. März. Vor etwa Jahresfrist wurde gelegentlich des Grabens eines Brunnens im Dorfe Arnsbach bei Borken M.-W.-B. auf Braunkohlen gestoßen. Dieses Ereignis veranlaßte einige Herren aus Kassel und aus dem Westfälischen Kohlenrevier Bohrungen anzustellen, die von einem derartig günstigen Erfolg begleitet waren, daß der von genannten Herren inzwischen ins Leben gerufenen Gewerffchaft „Arnsbach" das Verleihungsrecht auf neun normale Grubenfelder in der Größe von 19 701000 Quadratmeter erteilt wurde. Genannte Gewerkschaft ist jetzt mit dem Abteufen eines Schachtes beschäftigt. Die Qualität der erbohrten Kohle ist eine ganz vorzügliche und lagert in Flötzen von 3 bis 15 Meter Mächtigkeit. Bei der jetzigen Kohlenkalamität ist die Errichtung eines solchen Werkes um so erfreulicher. Der Grubenvorstand besteht aus den Herren: Bergwerksdirektor Heyer von Zeche Mont-Cenis in Solingen i. W., Gewerke- und Kohlengroßhändler Robert Wulff jr. in Dortmund, Kaufmann Julius Fingerling in Kassel. Die technische Oberleitung ruht in den bewährten Händen des Herrn Bergwerksdirektors Heyer in Solingen.
m. Treysa, 12. März. Durch die Fahrlässigkeit eines zwölfjährigen Knaben wurde dem Landrat Schlemmer im benachbarten Röllshausen ein Schaden von mehreren hundert Mark zugefügt. Der Knabe hatte einen dem Sch. gehörigen Strohschober in Brand gesetzt, welcher vollständig nieberbrannte. — Die Leiche, eines 15 jährigen Mäbchens, bie wohl schqn längere Zeit barin gelegen haben mochte, würbe gestern von der Schwalm in Rollshausen ans Land getrieben.
Mässen auftreten. Die anhaltenden Hochrufe auf Sudermann und das Komitee bewiesen, welcher Geistesrichtung sie angehörten und welchen tiefen Eindruck die vorhergehende Versammlung auf die Berliner Bevölkerung gemacht hat. Man kann insofern sagen, baß bie über bas Ziel hinausschießenbe Beteiligung der Berliner Bevölkerung der Bewegung gegen den Kunst- und Litteraturparagraphen eine ganz gewaltige Reklame gemacht hat, und man fragt sich fast mit Besorgnis, wie sich der Andrang jetzt gestalten wird, wenn am nächsten Samstag wieder eine öffentliche Volksversammlung abgehalten werden soll.
Berlin, 10. März. Den Abendblättern zufolge erließ auch der Verein „Berliner Presse" eine Protesterklärung gegen die die Kunst und Litteratur betreffenden Bestimmungen der Lex Heinze.
Stuttgart, 10. März. Auch in hiesigen schriftstellerischen und künstlerischen Kreisen ist eine Bewegung gegen die Lex Heinze im Gange. Heute abend findet eine Versammlung statt, in der die Frage einer öffentlichen Protestkundgebung erörtert werden soll.
Au die bildenden Künstler Münchens
richtet sich folgende Kundgebung:
Weil es umerläßlich erscheint, 1. daß die Stellung nähme der bildenden Künstler Münchens zum § 184a der sogenannten Lex Heinze im besonderen betont werde, 2. daß sämtlichen bildenden Künstlern Münchens die Ge legenheit gegeben werde, ihren notgedrungenen Protest geltend zu machen und damit einer zur Ehrensache gewordenen Pflicht zu genügen, ergeht an alte bildenden Künstler Münchens hiermit die dringende Aufforderung, die nachfolgende Protesterklärung durch Namensunterschrift zu unterstützen.
Protest-Erklärung.
Der § 184a ber sogenannten Lex Heinze tautet:
„Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten ober mit Gelbstrafe bis zu 600 Mark wirb bestraft, wer Schriften, Abbildungen ober Darstellungen, welche, ohne unzüchtig zu sein, bas Schamgefühl gröblich verletzen, einer Person unter 18 Jahren gegen Entgelt überläßt ober anbietet, ober zu geschäftlichen Zwecken ober in ber Absicht, das Schamgefühl zu verletzen, an öffentlichen Straßen, Platzen ober anbern Orten, bie bem öffentlichen Verkehr bienen, in Aergernis erregenber Weise ausstellt ober anschlägt."
Hierin erblicken bie unterzeichneen Künstler Münchens eine schwere Bedrohung ber ibealen Werte ber Nation, insonberheit ber bUbenben Künste. Der genannte Para graph ist geeignet, das deutsche Kunstschaffen der Kontrolle des falschen Schamgefühls Ungebildeter, das heißt solcher auszuliefern, die nicht im stände sind, echte Kunst und rein künstlerische Absicht richtig zu bewerten, wie denn überhaupt die Qualität der hier in Frage kommenden Urteilskraft von der Befähigung zu künstlerischen Dingen und dem Maß der Beschäftigung mit ihnen bedingt wird. Die Gefahr ist um so größer, als der Begriff des Schamgefühls nach Beruf und Bildung stets ein durchaus schwankender ist und niemals ein feststehender fein kann. Gerade ui letzter Zeit hat das urteilslose Vorgehen polizeilicher Organe gegen Nachbildungen edelster Kunstwerke lauten und unzweideutigen Widerspruch mit dem Empfinden eines großen und guten Teiles der Nation gezeitigt.
Die Unterzeichneten halten es deshalb für ihre un äbweisbare Pflicht, gegen den § 184a ebenso ernst wie energisch Protest einzulegen und geben der vollberechtigten Erwartung einmütig Ausdruck, daß der § 184a aus der Lex Heinze entfernt werde und unter keinen Umständen Gesetzeskraft erlange.
Freie Vereinigung bildender Künstler Münchens.
Berlin, 12. März. Wie die „Nordd. Allg. Ztg." mitteUt, empfing Reichskanzler Fürst Hohenlohe heute in Gegenwart des Staats-Sekretärs des Reichsjustiz - Amtes mehrere hervorragende Vertreter von Kunst und Wissenschaft, um sich über die Bedenken näher zu unterrichten, welche gegen einzelne Bestimmungen der lex Heinze in künstlerischen und wissenschaftlichen Kreisen hervorgetreten find. Erschienen waren Adolf von Menzel, Professor Mommsen, Professor Reinhold Begas, Professor Eberlein, Hermann Sudermann und Adolf L'Arronge. Aus dem Verlauf der Unterhaltung ergab sich, daß über die Trag weite der Regierungsvorlage und über die ihr zu Grunde liegenden Absichten der Regierung trotz aller bisherigen Verhandlungen noch erhebliche Mißverständnisse obwalteten. Die erschienenen Herren vermochten die Be- orgnis nicht zu unterdrücken, daß die Fassung ber vor geschriebenen Bestimmungen zu einer gefährlichen Willkür in ben Kreisen ber unteren Polizeiorgane führen und von ben Gerichten anbers ausgelegt werben könnte, als bic Regierung sie verstauben wissen wollte. Der Reichskanzler nahm darauf Anlaß, zu erklären, daß in letzterer Beziehung die Verhandlungen im Reichstage Gelegenheit geben wirr den, die Meinung der Regierung unzweideutig festzusteNen, in ersterer Beziehung aber die von den Landes-Regierungen zu erlassenden Ausführungsbestimmungen Belästigungen des Verkehrs vorbeugen würden. Es fei weder seine Absicht, noch die Absicht der verbündeten Regierungen, der künstlerischen und wissenschaftlichen Thätigkeit hemmende Schranken zu setzen. Zu dem sogenannten Theater Paragraph wurde erklärt, daß die Regierung die in zweiter Lesung vom Reichstage gefaßten Beschlüsse für unannehmbar halte, in Betreff der von den Parteien in Aussicht genommenen neuen Vorschläge aber sich noch nicht zu äußern vermöge, da diese Vorschläge von den Parteien noch nicht vorgelegt seien.
Jagd und Sport.
Der Strafsenat des Obersten Landesgerichts München hat folgenden prinzipiellen Entscheid erlassen. Das Gericht hatte als Revisionsinstanz über die Frage zu entscheiden, ob ein Jagdberechtigterauch außerhalb seines Reviers und bevor er mit der Jagd begonnen hat, verpflichtet ist, auf Verlangen dem befugten Polizeiorgan feine Jagdkarte vorzuzeigen. Der Geschäftsführer Johann Kraft in Fürth, der Pächter der Neidhardswindener Jagd, war auf dem Wege nach seinem Revier, auf ber Distriktsstraße, noch ungefähr eine halbe Stunde vom Revier entfernt, vom Stationskommanbanten aufgefordert worden, seine Jagdkarte vorzuzeigen. Kraft erwiderte, er habe dieselbe zu
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