Ausgabe 
14.3.1900 Zweites Blatt
 
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für unon"'-, l'chichse i njugiiii: Parteien in L 7, gatteten«»

Zerr und Marine.

Kiel, 7. März. Die Taucherglocke, mit der jetzt am neuen Trockendock der kaiserlichen Werft gearbeitet wird, ist eine der größten ifjtrr Art. 68 sind in ihr fortgesetzt 3040 Mann Maurer, Zimmerer und Handlanger thötig. Der Luftdruck, unter welchem sich die Arbeiter befinden, beträgt eine Atmosphäre für je 10 Meter Wassertiefe. Jede »Irbeiterschicht arbeitet acht Stunden, während welcher Zeit die Taucher­glocke nicht verlassen wird. Um die Arbeiter bei Kräften zu erhalten, wird ihnen in der Glocke Thee und Butterbrod gereicht. Spirituosen

Saufe vergessen; kurz nachdem der Gendarm sich entfernt !)atte, zog Kraft die Karte aber aus der ^a)che. ®egen einen Strafbefehl, den Kraft auf Grund des Art. 23 3lft 2 des Jagdgesetzes vom 30. Mai 1850 erhielt weil er die >aad ausgeübt habe, ohne die Jagdkarte bm sich zu fuhren, erhob Kraft Einspruch. Das Schöffengericht.Narkterlbach sprach den Angeklagten, geaen den inzwischen die Anklage «ms Art 93 «iff 4 ausgedehnt worden war, frei, diese Ziffer !' bedÄ denjenigen mit Strafe der den polizei­lichen Vollzugsbeamten oder Wienern die Vorzeigung bezw. Abaabe der Jagdkarte verweigert. Das Schöffengericht sprach den Angeklagten deshalb frei weil es auf Grund einer Angaben annahm, er habe nicht böswillig gehandelt, andern wirklich geglaubt, er habe die Jagdkarte nicht bei ich Auf die amtanwaltschaftliche Berufung hin hob das Landgericht Fürth dieses Urteil auf und verurteilte den Angeklagten zu 20 Mark Geldstrafe ev. vier Tagen Haft, indem es aus den begleitenden Umständen schloß, Kraft habe die Karte absichtlich nicht vorgezeigt, weil er der An­schauung gewesen sei, ex sei hierzu außerhalb seines Re­viers nicht verpflichtet. Das sei aber eine rechtsirrtümliche Anschauung; denn jeder in voller Jagdausrüstung befind­liche Jäger müsse sich von den befugten polizeilichen Or­ganen kontrollieren lassen. Gegen dieses Urteil legte Kraft Revision ein, mit der Begründung, der Jagdberech­tigte sei nur während der Ausübung der Jagd zum Vorzeigen der Karte verpflichtet, nicht aber vor oder nach der Jagd und außerhalb seines Jagdbezirkes. Der Staatsanwalt beantragte die kostenfüllige Verwerfung der Revision. Eine so enge Auslegung des Gesetzes müßte zu den größten Chikanen gegenüber den polizeilichen Or­ganen führen, weil dann ein Jagdberechtigter, wenn er den Gendarmen von weitem kommen sieht, z. B. nur auf den nächsten öffentlichen Weg hinauszutreten brauchte, um jede Kontrolle unmöglich zu machen. Die polizeiliche Thätig- teit bestehe nicht blos in der Entdeckung bereits begangener, sondern auch in der Verhinderung erst drohender Gesetzes- Kontraventionen, die polizeilichen Organe müssen also auch zur Kontrolle unmittelbar vor und nach Ausübung der Jagd befugt sein. Das Oberste Landesgericht hob das angefochtene Urteil auf und sprach den Angeklagten unter Uetarbürbung der Kosten auf die Staatskasse frei. Die llrteilsgründe besagen u. a.: daß nach der Entstehungs- -gcschichte des Art. 23 Ziff. 4 nur die Verweigerung des Kurtenvorzeigens während, nid)t aber vor oder nach bc Ausübung der Jagd strafbar ist, und daß den polizei­lichen Organen kein Recht zusteht, vor oder nach der Aus­übung der Jagd die Vorzeigung der Karte zu verlangen.

dürfen nicht genoffen werden. Das Aus- und Eintreten der Arbeiter erfolgt durch einen Schacht, eine sogenannte Schleuse, die in Form einer engen Kammer nach der freien Lust, sowie nach dem Innern durch eine Thür hermetisch abgeschloffen werden kann, so daß beim Befahren nie eine größere als dem Inhalt der Kammer entsprechende Luftmenge verloren geht. Bei der Arbeit ruht die Glocke auf dem Grunde. Der Boden wird ausgegraben, der Grund mit Beton ausgefüllt und auf diesem Untergründe das Dock auf- und ausgemauert. Der ArbeUsraum ist elektrisch beleuchtet. Der ganze Apparat der Taucherglocke hat niehr als eine Million Mark gekostet. Die Fertigstellung des Docks wird 17 Millionen Mark Kosten verursachen.

Der französische Hauptmann Dandetau hat ein Gewehr konstruiert, welches gegenwärtig einer eingehenden Prüfung in der Militärschießschule zu Chalons auf seine Brauchbarkeit unterworfen wild. In französischen Militärkreisen war man längst darüber einig, daß das Lebel-Gewehr nicht mehr als zeitgemäße Kriegswaffe angesehen werden konnte. DasDandetau-Gewehr" hat ein Kaliber von 6,5 mm, Magazinladung für fünf Patronen und statt des Laufmantels einen hölzernen Handschuh, ferner eine Vorrichtung, um das Gewehr auch als Einzellader benützen zu können. Als Beweis der Durchschlags­kraft wird angegeben, daß auf 2000 Meter noch ein Pferd der Länge nach vom Kopf bis zum Schwanz durchschlagen werden soll, auch noch jenseits dieser Distanz habe das Geschoß eine solche Zerstörungskraft, daß es alle getroffenen Knochen zermalme und mithin die furchtbarste Waffe abgebe, die je existierteI?

Kunst und Wisseuschast.

Aopenhagen, io. März. Der Komponist, Professor Hartmann ist heute im Alter von 94 Jahren hier gestorben.

Stuttgart, 10. März. Hofkapellmeister Doppler ist im Alter von 74 Jahren an Influenza gestorben.

Verein Mädchengymnasium in Köln. Man schreibt der Frkf. Ztg." aus Köln: Die außerordentliche Generalversammlung be­faßte sich mit dem auf die Eingabe des Vereins zur Errichtung eines Mädchengymnasiums ergangenen abschlägigen ministeriellen Be­scheid. Der Vorstand ist einstimmig in dem Entschluß gewesen, die An­regung des Ministers, zur Fortbildung der Mädchen vierjährige Kurse einzurichten, die sich an die oberste Klasse der höheren Töchterschule anschließen, nicht zu befolgen. Der Verein wird seine Eingabe, sowie den ministeriellen Erlaß vom 7. März 18-9, auf den sich die Antwort bezieht, durch den Druck vervielfältigen und in den nächsten Tagen zur Versendung bringen. Sollten seine Bestrebungen eine Wandlung in der Auffassung des Ministeriums zu bewirken (in einigen Tagen wird die Angelegenheit auch im preußischen Abgeordnetenhaus zur Be­sprechung gelangen), nicht von Erfolg begleitet sein, so gedenkt man interimistisch Privatkurse zu schaffen, in welchen Mädchen von 14 bis 15 Jahren zum Abiturienten-Examen systematisch ausgebildet werden. Die nächste im Mai stattfindende Generalversammlung wird darüber näheres bekannt geben.

Meratur.

Bertillon. Der BernerJnstruktionskurs für das anthropometrische Signalement fft geschloffen. Alle Kantone, ausgenommen zwei, die das System schon eingeführt haben, hatten aus ihrem Polizeipersonal Teil- nehmer dazu abgeordnet. An der Schlußprüfung, die zugleich eine Art Prüfung bildete, war auch der Vorsteher des eidg Justiz- und Polizei­departements, Bundesrat Brenner, anwesend. Das neue Verfahren (nach Bertillon) hat dabei in jeder Hinsicht seine große Ueberlegenheit über das bisher gebräuchliche Signalement bewiesen und alle Teilnehmer in hohem Maße befriedigt. Die Ueberzeugung ist allgemein unter den Kursteilnehmern, daß die E'.nführung des Bertillon'schen Verfahrens eine wesentliche Verbesserung unserer Kriminalpolizei bedeuten würde. Und

so ist es auch; denn: Alle bisherigen Versuche zur Identifizierung von Verbrechern rc. haben ihren Zwecken nicht genügt. Erst die Bertillonage hat uns die nötige Sicherheit geschaffen, um in unzweifelhafter Weise Identifikationen vorzunehmen, was gerade jetzt, wo überall Verbrechen an Verbrechen sich reihen, für alle Regierungen, für sämtliche Beschützer und Vertreter der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu kennen und anzuwenden eine absolute Pflicht ist. Das Verlagsrecht für Bertillon in deutscher Ausgabe hat einzig die Verlagsbuchhandlung von Frl. C. Sturzenegger in Bern, Nachfolgerin der Firma Steiger u Eie, uorm A Siebert. Preis der 2 Bände mit Tabellenwerk inkl. mehrne hundert Illustrationen: Einzeln Mk. 25,. Bei Abnahme von 5 Ex. MI. 100,. Die Bertillonage in auszugsweisem, verkleinertem Maß- stabe, wurde im Jahr 1898 von Herrn Adolf Jost, Polizeiinspektor des Kantons Bern herausgegeben unter dem Titel das Signalement Leicht- faßliche A- leitung zur Personenbeschreibung bearbeitet nach der Methode von Bertillon. Dieses hauptsächlich für die Polizeimannschaft bestimmte Werk ist ebenfalls Eigentum der Verlagsfirma C. Sturzenegger, Bem. Einzelpreis Mk. 1,50 10 Ex. Mk. 12,. 100 Ex. Mk. 100,.

Behörden und Polizeiorgane werden im Jntereffe eines verbefferten Sicherheitsdienstes auf vorstehende Werke aufmerksam gemacht.

Handel und Verkehr. Volkswirtschaft.

Frankfurter Börse vorn 18. März

Wechsel auf New-York zu 4.21-22.

Prämien auf Kredit per ult. März 0.95 %, do. per ult. April 2.10% Diskonto Kommandit per ult. März 0.85-/o, do. per ult. April 1.90% Lombarden per ult. März 0.557fr do. per ult. April 0.85 %, do. per ult. Mai 0.00, Deutsche Bank per ult. März 0 00.

Notierungen: Kreditaktten 235.70-50-000.00, Diskonto- Kommandit 197-196.80, Staatsb. 139.40, Gotthard 143.10, Lom­barden 29.20-00, Ungar. Goldrente 97.50, Italiener 94 80-00, 3proz. Mexikaner 26.10, Oesterr. Coupons 84%, Amerik. Coupons 4.20%, Privai-Diskont 5//<% bz.

11/, bis 2% Uhr: Kreditaktien 235.50-000.00, Diskonto-Komman- dit 196 80-00, Staatsbahn 139.40, Lombarden 29.10. Portugiesen 00 00 B. 00 G. Bochumer 279.50.

Stuttgart, 10. März. (Allgemeiner Deutscher DerficherungL- Verein.) Im Monat Januar 1900 wurden 1175 Schadenfälle regu­liert. Davon entfielen auf die Haftpflichtversicherung 532 Fälle, - nd zwar 318 wegen Körperverletzung und 214 wegen Sach­beschädigung; auf die Unfallversicherung 575 Fälle, von denm 5 den sofortigen Tod und 6 eine gänzliche oder teilweise Invalidität der Verletzten zur Folge hatten. Bon den Mitgliedern der Kapital- Versicherung für den Todesfall find 68 in diesem Monat gestorben. Neu abgeschlossen wurden im Monat Januar 8271 Versicherungen. Von den vor dem 1. November 1899 angemeldeten Schäden dnc Unfall-Versicherung (tncl. der Todes- und JnvaltdttätS-Fälle) find nur 200 noch in Behandlung.

Kirchenplatz II.

Herrenkonfektion.

Bekanntmachung.

Die Betriebseinrichtungen und Bestände des städtische« Has- und Aastenverks sollen vom 1. nächsten Monats ab aufs neue gegen jeden Schaden, der durch Araud, Alihschlag und Hrptofiou jeder Art - an Kohlen und Reinigungömaffe auch durch Selbstentzündung ver­ursacht wird, versichert werden.

Wir laden die Vertreter derjenigen Versicherungsgesellschaften, wckche UNS eine Offerte zu machen beabsichtigen, ein, das Verzeichnis der zu versichernden Gegenstände und die unsererseits zu stellenden Bedingungen, sowie ferner leihweise die Lageptäne unseres Gaswerk», wie unseres Pumpwerks in Queckborn, auf unserem Büreau in Empfang zu nehmen.

Zwecks gemeinschaftlicher eingehender Besichtigung der gesamten Hasrverüsarrtage und der zu versichernden Gegenstände haben wir Termin auf 14. d. Mts. zwischen 10 und 12 Ahr vormittags im Gaswerk festgesetzt, wobei jede gewünscht werdende sachkundige Auskunft erteilt werden wird. Die Besichtigung unseres 'Zkumpwerlis in Hueckvor« kann dagegen am 13. oder am 15. d. Mts. an beliebigen Tagesstunden

fiailfinden.

Gießen, den 12. März 19001

Städtisches Gas- und Wasserwerk Gießen.

1924 Otto Bergen.

Freitag den 16. d. Mts., nachmittags von 4 bis 6 Uhr, soll im Gtadtkaabenschnlhanse eine öffentliche Prüfung der Fortbilduugsschüler ftattfiudeu.

Ee werden zu derselben die Eltern und Lehrherren der Schüler und sonstige Freunde der Schule hierdurch eingeladen. 1843

Gießen, den 9. März 1900. G n auth,

Oberbürgermeister.

Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen des mit unbekanntem Aufenthalte abwesenden OSear Höpfuer von Gieße« mtb heute, am 12. März 1900, nachmittags 5 Uhr, das Konkurs­verfahren eröffnet.

Der Kaufmann Jeau Böck in Gieße« wird zum Konkurs- vermalter ernannt.

Konkursforderungen sind bis zum 2. April 1900 bei dem Gerichte anzumelden.

Es wird zur Beschlußfaffung über dir Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläu- vi gerausschuffes und eintretenden Falls über die in $ 120 der Konkurs­ordnung bezeichneten Gegenstände und M Prüfung der angemeldeten Forde-

Hahn, Fuhr, ________________Oberlehrer.__________ rungen auf Mittwoch de« 11. April 1900, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt.

Allen-Personen, welche eine zur KonkurSmaffe gehörige Sache in Be­sitz haben oder zur Konkursmaffe etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen, oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkurs Verwalter bi» zum 2. April 1900 Anzeige zu machen.

Großherzogl. Amtsgericht zu Gießen, gez. Wiener.

Bekannt gemacht: 1943

Neidhart, Gerichtsschreiber.

Bekanntmachung.

Die Lieferung der Bedürfniffe des Haftlokalr für 1900/01: 5 Zentner \ korr.ftroh, Reiferbesen, Petroleum, Reinigen der Oefen, Haarschnetden und Rasieren soll im Submission« weg vergeben werden. Angebote mit entsprechender Aufschrift find zum E öfftungstermin Donnerstag, 22. Wärz, vormittags 11 Uhr, einrureichen.

Zuschlagsfrist 1 Woche. 1939 Lich, den 10. März 1900.

Der Vorsteher des Haftlokals.

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Holzverkauf.

Die Gemeinde Daubriugen be- absichtigt, ihr

Mau- und Wuhhokz

bestehend in:

8 Eichenstämmen mit 7,46 fm, 122 Nadelstämmen mit 38,84 fm, 609 Nadel-Derbstangen mit 34,45 km, im Wege schriftlichen Angebots zu verkaufen. Reflektierende wollen ihre Angebote bis zum 17. März l. I. bei unterzeichneter Stelle ein- reichen. Genehmigung wird drei Tage vorbehalten. Da» Holz wird auf Verlangen von Forstwart Hil- berg vorgezeigt werden.

Daubringen, am 9. März 1900. Großh. Bürgermeisterei Daubringen.

Walter. 1866

Mittwoch den 28. März,

nachmittags 2/2 Uhr,

sollen auf dem hiesigen Ortsgericht die den Konrad Hamel Eheleute« in Gießen gehörigen Immobilien:

Flur 40 Nr. 40 a^ 0 385 qm Hof. raite links der Chaussee.

Flur 40 Nr. 870 637 .qm Acker au dem Saudfeld

öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen, 14. Februar 1900.

Großh. Ortsgericht Gießen.

I. A.: Bogt. 1174

Mittwoch den 28. März, nachmittags 3 Uhr, oll auf dem hiesigen Ortsgericht das der Ehefrau des Ernst Hosch, Mathilde geb. Simon in Gießen, an nachverzeichneter Zoftaite zustehende ideelle Ve Flur 1 Nr. 45 212 qm in der Mühl- gaffe öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen, 14. Februar 1900.

Großh. OrtSgericht Gießen.

___________I. A.: Bogt. 1175 Hohversteigerung m Gikßenkk StaManlb.

Montag den 19. März 1900, vormittags 9Vs Uhr beginnend, sollen in den Diftrikteu Ttolzeumorge«, Zollstocks Wäldchen «ud Philosopheu- Wald versteigert werden:

28 Eichenstämme mit 23 91 fm, 2 Nadelftämme mit 0,99 fm, 2098 Kiefern- u Fichten-Derbstangen mit 46,41 fm, 2 rm Buchen-Scheitholz, 81 Eichen-Scheitholz, 52,5 Etchen-Knüppelholz, 22 Nadel-Knüppelholz, 71 E.chen Stockholz, 3 Nadel-Stockholz, 1480 Wellen Buchen-Reisig, 2040 Eichen Reisig,

7700 Nadel-Reisig, teilweise

Durchforstung.

Die Zusammenkunft ist auf der Sttaße nach Rödgen an der Ochsen- wiese.

Gießen, 10. März 1900.

Großh. Bürgermeisterei Gießen.

_________Gnauth_______1921 Hchversteigerung.

Donnerstag den 15. März l. I., vormittags 10 Uhr an* fangend, werden in den Waldungen der Gemeinde Mendorf a. Lda., Distrikt Rödern und Neuewald, folgende Holzsortimente versteigert: 11 Eichenstämme mit 3,09 fm, 1 Buchenstamm mit 0,81 fm, 6 Eichen-Derbstangen mit 0,27 fm,

10 Buchen-Derbstangen mit 0,30frn,

227 rm Buchen-Scheitholz,

4 Eich-n Scheitholz,

34 Buchen-Knüppel,

20 EicheN'Knüppll,

6 Ktrschen-Knüppel,

2 Ltndm Knüppel,

113 Buchen-Stockholz,

6 EichcnsStockholz,

250 Eichen-Well<n.

Zusammenkunft an der Hirten­wiese.

Allendorf a Lda., am 9. März 1900.

Gr. Bürgermeisterei Allendorf a. Lda.

Rein. 1905

Hohversteigerung.

Donnerstag den 15. März l. I, vormittags 10 Uhr, soll im Ruppertsburger Gemeindewald, Distrikt Hohenberg und Buchwald, folgendes Holz versteigert werden: 240 rm Buchen-Scheitholz, 62 H Buchen Knüppel,

8 Eichen-Knüppel, 200 Buchen-Astreifio, 50 gemischtes Reisig, 60 Buchen-Stöcke,

4 Eichmstämme mit 4,78 fm Inhalt,

1 Eichen-Stockabs chnitt mit 0,6 Ifm (zu einem Schmiedstock geeignet),

2 Ktefernstämme mit 0,47 fm Inhalt,

14 Nadel-Derbstangen mit 0,37 fm Inhalt.

Zusammenkunft ist im Distrikt Hohenberg, an der neuen Kreisstraße RuppettSburgWetterfeld.

Ruppertsburg, 8. März 1900.

Großh. Bürgermeisterei Ruppertsburg Lehr. 1859

Die Gemeinde BiSkircheu wird am Mittwoch, dem 21. dS. MtS. einen

fetten Zuchtstier

Vogelsberger Raffe, in der Wohnung des Vorstcher» Gimou nachmtttag, 1% Uhr versteigern. 1942