Staatssekretär des Auswärtigen Amtes Graf Bülow: (Ls ist mehrfach erwähnt worden eine Warnung der italienischen Regierung vor der Auswanderung italienischer Arbeiter nach Ostpreußen. Es handelt sich hierbei nicht um einen amtlichen Erlaß, sondern um eine Notiz in einem italienischen Blatte, das ungefähr den in unserem Reichsamt des Innern erschienenen „Nachrichten für Handel und Industrie" entspricht. Die italienische Regierung ist in diesem Falle von ihrem Agenten offenbar falsch informiert worden. (Lachen links, Beifall rechts.) Wir sind diesen, falschen Behauptungen sofort entgegengetreten und bemüht gewesen, in dieser Beziehung irrtümliche Vorstellungen zu beseitigen. (Lachen links.)
Geh. ^egationsrat Paulssen: Die preußische Regierung steht vollständig auf dem Standpunkt des Staatssekretärs des Reichsjustizamts. Für die ländlichen Arbeiter besteht keine Reichsgesetzgebung wie für die gewerblichen; das B. G. B. kann eine solche Spezialgesetzgebung nicht ersetzen, die Landesgesetzgebung hat daher die volle Kompetenz.
Abg. Schwartz-Lübeck (Soz.): Der Lübecker Senat hat im Einverständnis mit den Lübecker Industriellen diese Verordnung erlassen. Gleichzeitig sind durch Uriasbriese die Arbeiter, welche sich bei Streikbewegungen in der ersten Linie beteiligt hatten, in ganz Deutschland arbeitslos gemacht worden. (Hört, hört!) An den Ausschreitungen, die früher stattgefunden haben, sind die Unternehmer selbst Schuld gewesen, denn sie hätten die Arbeitswilligen mit Knütteln und Revolvern bewaffnet und daraus sind die blutigen Zusammenstöße entstanden, von denen hier jetzt Gebrauch gemacht wird. (Hört, hört! links.)
Abg. R ö s i ck e - Kaiserslautern (B. d. L.) Man sei nicht sowohl berechtigt von einer Sttaverei der .Arbeiter, sondern der Arbeitgeber zu sprechen, in der sie sich namentlich zur Zeit der Erntearbeiten befänden. Für den ländlichen Arbeiter fielen die Naturallöhne eine Wohlthat, dis man ihnen von der linken Seite doch nicht verärgern sollte. Wenn die ländlichen Arbeiter sich lediglich auf die Geldlöhne angewiesen sähen, würden sie erst merken, was ihnen mit den Naturallöhnen entgeht. Man sollte also die ländlichen Arbeiter nicht auf diese illoyale Weise unzufrieden zu machen sich bestreben. Auch er gönne den ländliches Arbeitern die hohen Löhne wie den industtielleu Arbeitern^ aber dazu gehöre auch, daß man die ländlichen Arbeit-, geder in den Stand setze, diese Löhne zu zahlen. Die Jn- dusttie aber verlangt billige Nahrungsmittel, und damit werde dem Landwirt die Möglichkeit entzogen, seine Arbeiter besser zn entlohnen.
Mg. Bau der t (Soz.): Die Erörterung hat ergeben, daß !man in den Einzelstaaten darauf ausgeht, durch Partikulargesetze zu erreichen, was vom Reichstage durch die Zuchthausvorlage nicht zu erreichen war. Auch in Sachsen- Weimar wird Aehnliches geplant, und man will den Vorgang in Preußen abwarten. (Hört! hört! links.)
Um einviertel 7 Uhr tritt das Haus in die zweite Lesung tzes Gesetzentwurfs betr. die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten. Referent ist Mg. Dr. Endem!ann. Zu» § 5 „Fortdauer der Geltung der landesrechtlichen Bestimmungen über die Anzeigepflicht" liegt ein Amendement Böckel vor. Der Antragsteller ist nicht anwesend. — § 5 wird ohne Debatte unverändert angenommen. — § 14 besagt nach den Kommissionsbeschlüssen: „Für kranke und krankheits- oder ansteckungsverdächtige Personen kann eine Msonderung angeordnet werden. Die Msonderung kranker Personen hat derart zu erfolgen, daß der Kranke mit anderen als den zu seiner Pflege besttmmten Personen, dem Arzte oder dem Seelsorger nicht in Berührung kommt und eine Verbreitung der Krankheit thunlichst ausgeschlossen ist. Werden auf Erfordern der Polizeibehörde in der Behausung der Kranken die nach, dem Gutachten des beamteten Arztes zu diesem Zwecke notwendigen Einrichtungen nicht getroffen, so kann, falls der beamtete Arzt es für unerläßlich und ohne Schädigung des Kranken für zulässig erklärt, die Ueberführung der Kranken in ein geeignetes Krankenhaus oder in einen anderen geeigneten Unterkunftsraum angeordnet werden. Auf die Absonderung verdächtiger Personen findet Vorstehendes Anwendung. Jedoch dürfen verdächtige Personen nicht in denselben Raum mit Kranken untergebracht werden, soweit der beamtete Arzt es für zulässig hält. Wohnungen oder Häuser, in denen erkrankte Personen sich befinden, können kenntlich gemacht werden. Für das berufsmäßige Pflegepersonal können Berkehrsbeschränkungen angeordnet werden".
Mg. Wurm (Soz.) befürwortet einen Antrag, auch hem behandelnden Arzte, dem Vertrauensmann des Kranken, den Zutritt zu gewähren.
Mg. R e m b o l d wünscht einen Zusatz, wonach An-? gehörigen und Urkundspersonen, soweit es zur Erledigung wichtiger und dringender Angelegenheiten geboten ist, der Zutritt unter Beobachtung der erforderlichen Maßregeln gegen eine Weiterverbreitung der Krankheit gestattet sein soll. —
Abg. Reißhaus (Soz.) beantragt einen Zusatz, wo- nachl durch die Isolierung des Kranken ein Zwang auf die von ihm gewünschte Heilmethode nicht ausgeübt werden darf. —
Mg. Antrick (Soz.) lenkt die Aufmerksamkeit des Hauses auf verschiedene Uebelstände in den Krankenhäusern, welche die Vorstände nicht beseitigen können, weil es ihnen An den geeigneten Mitteln fehle zur Kontrolle des Wärter- h^^onals. Sogar in der Charite herrschen himmelschreiende Mißstände. Ganz unkundige Wärter werden auf die Kranken losgelassen. Es ist vorgekommen, daß die Wärter selbst krank, sogar mit einer ansteckenden Krankheit behaftet gewesen sind; sie haben mitunter einen 18 stündigen, fast ununterbrochenen Dienst. Spante seien gestorben, ohne daß ihr Wärter es gemerkt habe. Die gelernten Wärter erhalten neben freier Kost und Wohnung nur 21 Mark, nicht etwa wöchentlich, sondern monatlich. Die Arbeiter haben einen Widerwillen gegen die Krankenhausbehandlung. Wer ein starkes Heer und eine starke Marine haben wolle, müsse auch ein ordentliches Pflegepersonal schaffen und wirklich geeignete Krankenhäuser bauen.
Mg. Prinz Schönaich-Carolath (nl.) fordert die Angabe der Krankenhäuser, wo solche himmelschreienden Mißstände herrsck>en. (Zurufe: Charite.) Unsere Krankenhäuser sind allen ausländischen Krankenhäusern überlegen. Sollten aber solche Zustände irgendwo vorhanden sein.
so muß Remedur eintteten. Vereinzelte Ausnahmen kommen nicht in Betracht. (Beifall.)
Direktor des Reichsgesundheitsamts Köhler: Nur durch eine ausreichende Isolierung der Kranken kann der Zweck des Gesetzes durchgeführt werden. Dieser Zweck sollte nicht abgeschwächt werden, wie es die Anträge wollen. Die Mängel einzelner Krankenhäuser sollen nicht besttitten werden; wir werden den Anschuldigungen nachgehen und Prüfer:, ob sie begründet sind. Zur Zeit muß ich sie als mindestens übertrieben bezeichnen.
Abg. Dr. Müller-Sagan (frs. Vp.) weist den von sozialdemokratischer Seite erhobenen Vorwurf, daß das Zerfahren des Prof. Neißer in Breslau verbrecherisch gewesen sei, zurück. (Beifall.)
Der Anttag R e m b o l d wird angenommen und § 14 mit einer geringfügigen weiteren, vom Mg. Baudert beantragten Aenderung der ganze § 14 nach, Ablehnung der anderen Anträge. Der Rest des Gesetzes wird nach unerheblicher Debatte genehmigt, ebenso die Resolution wegen Einführung einer allgemeinen, obligatorischen Leichenschau.
Schluß: 8 Uhr 45 Min.
Nächste Sitzung: Dienstag 11 Uhr, (dritte Lesung der Deckungsvorlagen und der Flottenvorlage, des Reichsseuchengesetzes und kleinere Vorlagen).
Auszug
aus dem Protokoll der 7. Sitzung Hroßh. Kaudets- kammer Hieße« für die Kreise Hießen, Alsfeld und Lautervach.
Anwesend: Kommerzienrat Koch, Scheel, Balser, Dürbeck, Grünewald, Hoos, Jhring, Katz, Moll, Ram speck, Rinn, Schirmer, Steinecke, Wallach. Entschuldigt fehlen: Kommerzienrat Heichelheim, Kommerzienrat Wortmann, Nowack und S ch m a l l.
Vor Eintritt in die Tagesordnung giebt der Vorsitzende der Trauer Ausdruck über den schweren Verlust, den unser erlauchtes Fürstenhaus und das ganze Hessenland sonderlich durch das unerwartete Hinscheiden Sr. Großh. Hoheit des Prinzen Wilhelm von Hessen betvvfsen hat. Die Versammlung erhebt sich zum Zeichen de^ Beileids von den Sitzen. Der Vorsitzende teilt mit, daß er den Gefühlen der Kammer in einem Beileidsschreiben an Se. Königl. Hoheit jden GroßherzoA Ausdruck verliehen ahbe, daß seitens des Großh. KabiuettA ein huldvolles Dankschreiben eingegangen sei und brachte die beiden Schreiben zur Verlesung.
1. Geschäftsbericht. Aus demselben ist hervorzu- h-eben pie rege Thätigkeit, welche gegen die geplante Abänderung des Reichsstempelgesetzes entfaltet wurde, insbesondere daß in mehreren Eingaben um Ablehnung der vorgesehenen Erhöhung der Börsensteuer, der Ausdehnung der Revisionspflicht und der neuen Steuer auf Schifffrachturkunden gebeten wurde, welch letztere vornehmlich im Interesse des deutschen Binnenschiffahrts- und des Ostfeehandets bekämpft wurde.
2. Frachttarif für Grubenholz. Die deutschen Waldungen liefern einen großen Teil ihrer Bestände an die deutsche und belgische Grubenindustrie zur Verwendung als Grubenholz. Bezüglich der Art der Tarifierung dieser Hölzer, insbesondere der zuzulassenden Länge und der Zops- stärke haben sich seither größere Unzuträglichkeiten ergeben. Auch erwuchs den Holzhändlern dadurch großer Schaden, Paß zum Spezialtarif III nur befördert wurden: „zu Grubenzwecken bestimmte Hölzer". Oft erwies sich ras aus den Wäldern gelieferte Holz jedoch als unbrauchbar zur Verwendung als Grubenholz, mußte zu Klötzen u. s. w. zerschlagen werden, dann aber, obwohl minderwertig, zu den teueren Frachtsätzen der allgemeinen Wagens ladungsllasse befördert werden. Die ständige Tarifkommission der deutschen Eisenbahnen wird sich demnächst mit einer ganzen Reihe von Abänderungsvorschlägen zu be- chäftigen haben. Vor allem ist von >er Königl. Eisenbahndirektion Kattowitz vorgeschlagen, zum Spezialtarif III zu befördern: „Hölzer von der Art, wie sie in Gruben Verwendung finden, nicht über 6 Meter lang und nicht über 25 Ctm. Zopfstärke." Auf Grund eines ausfübr- lichen Referats eines sachverständigen Mitgliedes trat die Kammer im Interesse des umfangreichen oberhessischen Holzhandels für den Kattowitzer Antrag, nnter Ablehnung aller Gegenvorschläge, ein. Betreffs unserer früheren sehr umfangreichen Thätigkeit in gleicher Angelegenheit giebt unser Jahresbericht pro 1896 Auskunft.
3. BahnprojektAlsfeld-Hersfeld. In dieser Angelegenheit ist die notwendige Verständigung unserer Regierung mit dem preußischen Eisenbahnministerium immer noch nicht erfolgt. Die Kammer beschließt auf Er- uchen des betr. Eisenbahnkomitees erneutes energi- ches ^Eintreten für diese wichtige, den Schiemenweg von Osten nach Westen um volle 44 Kilometer abkürzende Linie. Der Vertreter der Stadt in der Zweiten Kammer oll ebenfalls um Unterstützung gebeten werden.
4. Zoll auf Hopfen. Der Ausschuß des deutschen, Hopfenbauvereins hat bei der Reichsr^tzierung die 'Erhöhung d es Hopfenzolls von 14 Mk. auf 100 Mk. per 100 Kilo beantragt. Die Annahme dieses Antrags würde die Brauereien, die zur Herstellung des heute gangbarsten, nach Pilsener Art gebrauten Bieres die Einfuhr böhmisches Hopfens unbedingt nötig haben, aufs schwerste schädigen. Sodann ist zu erwarten, daß die Erhöhung des Eingangszolles zu Gegenmaßregeln des Auslandes führen und dadurch der deutsche Hopfenexport, der die Einfuhrziffern erheblich überwiegt, erschwert werden würde. Nach Anhörung eines sachverständigen Mitgliedes wurde beschlossen, an zuständiger Stelle um Ablehnung des obigen Antrages zu bitten.
5. Wanderlager. Erneut zur Sprache kamen die Mißstände, die dadurch hervorgerufen werden, daß neuerdings kurz vor Pfingsten in der besten Geschäftszeit Wanderlager der Schuhwareribranche hier erscheinen und die ansässigen Geschäftsleute ganz empfindlich schädigen. Der Abgeordnete der Stadt in der zweiten Kammer sott er- uckst werden, dafür einzutreten, daß in solchen Fällen die Konzessio^erteilung von der Bedürfnisfrage abhängig
6. Bezirks-iEisenbahnrat Frankfurt a. M. Am 31. Mai 1900 hat bekanntlich eine Sitzung dieser
Körperschaft stattgefunden, in der die Kammer durch Kom-- merzienrat Koch vertteten war. Zufolge seines Berichts sind seine Anträge betr. Einlegung eines Nachmittaas- schnellzuges Frankfurt a. M. — Cassel — Hannover (ab Frankfurt etwa 4.20 Uhr nachmittags) und Schaffung einer durchgehenden Schnettzugverbindung Gießen —Köln dort einstimmig angenommen worden. Desgleichen fand ein Antrag Macco-Siegen betr. bessere Jnstandhaltuna und Reinlichkeit der D-Züge Annahme. Verkehrserleichter- ungen für die Oberhessischen Bahnen konnten vorerst nicht erzielt werden.
7. Weberei-Industrie in Hessen. Das Mi- nifterium d. I. teilt mit, daß der auf die Hessischen Eisen- bahnsttecken entfallende Bedarf an Webwaren zur Hälfte freihändig an Hessische Webereifirmen vergeben werden sott.
8. Des weiteren ging uns die Mitteilung zu, daß Rotterdam zum ersten Male am 13. Juni und in Zukunft stets an dem der Abfahrt von Bremerhafen folgenden Tage von den Reichspostdampfern der O stasia tischen Linie angelaufen werden wird.
9. Berichte über Handel im Ausland liegen vor bezüglich Brasiliens (Verbot der Einfuhr von Waren mit Etiketten in portugiesischer Sprache), Rußlands (Kredit- und Rechtsverhältnisse, Getreidehandel), sowie der Kolonie Surinam (Jahresbericht). Diese Berichte können von Interessenten auf dem Bureau der Kämmer eingesehen werden.
10. Desgleichen Mitteilungen über zweifelhaft« Firmen in Rotterdam, Amsterdam, Haag, London, Lemberg, Madrid, Liverpool.
Die Geschäftsräume der Kammer sollen an das städtische Fernsprechnetz angeschlvssen werden.
Schwurgericht.
Gießen, 12. Juni.
Gestern vormittag V,10Uhr eröffnete der Vorsitzende, Land- gerichtSrat H o l z a p f e l, die erste Sitzung der Schwurgerichts- Periode, begrüßte die Geschworenen und nahm die Auslosung vor. ES saßen in der gestrigen Verhandlung 1) Heinrich Riehm II., Landwirt in Lollar, 2) Philipp Winter L, Landwirt in Büde-Heim, 3) Löb Bär, Lederhändler in Gießen, 4) Konrad Jakob Rupp, Privatier in Dortelweil, 5) Wilhelm Spörhase, Mechanikus in Gießen, 6) Hermann Mettenheimer, Kaufmann in Gießen, 7) Karl Junker, Baumeister in Orlenberg, 8) Ludwig Kreh, Maurer in Butzbach, 9) Heinrich Bausch HI., Rentner in Rieder-Wöllstadt, 10) Konrad Brücke! II., Landwirt in Pohl-GönS, 11) Jakob Görlach IV., Landwirt in Eberstadt, 12) Philipp Menget, Landwirt in Groß-Karben. — Als Beisitzer fungieren die Landgerichtsräte Moebius und Wehner.
Nachdem die Geschworenen vereidigt und die Zeugen aufgerufen waren, begann die Vernehmung des Angeklagten, des Bürgermeisters und Landwirts Johannes Kreuder l. aus Vadenrod, der des Vergehens im Amte beschuldigt ist. Er ist 54 Jahre alt, unbestraft und seit 1890 Bürgermeister. Ihm wird zur Last gelegt, in seiner Eigenschaft als erster Gemeindebeamter ein öffentliches Register, ein Versteigerungsprotokoll, vorsätzlich falsch geführt bezw. in dasselbe falsche Eintragungen gemacht zu haben, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Dieser Anschuldigung liegt folgender Thatbestand zugrunde: Am 14. Juni hatte der Bürgermeister für die Gemeinde eine Heuversteigerung abgehalten, bei der er selbst, allerdings im Auftrage einer Witwe Wahl, mitgeboten hat. Später, als der Wahl die Wiese zu groß war, hat er sie dann für sich selbst genommen. Das Ergebnis der Versteigerung trug er in ein Notizbuch mit Bleistift ein. Die Anklage behauptet nun, daß Kreuder bis 36,50 bezw. 35,50 mitgeboten und damit das Höchstgebot abgegeben, an die Gemeinde aber nut 30,50 Mk. bezahlt und in seinem Buch eine diesbezügliche Aenderung der 6 in eine 0 vorgenommen habe. Ein Vorschrift-- mäßiges Protokoll im Beisein der gesetzlich bestimmten Personen war nicht ausgenommen worden, vielmehr erst ca. •/< Jahr später ein ähnliches Schrifstück als Zahlungsausweis auf Grund jener Notizen angefertigt worden. Bei Anfertigung dieses nachträglichen Protokolls hatte der Rechner den Irr- tum bemerkt und hätte ihn nun sofort dem Bürgermeister mitteilen müffen. Dies war aber nicht geschehen. Vielmehr hatte der Rechner im Dorfe herumgetragen, der Bürgermeister habe zu wenig für die ursprünglich für die Witwe Wahl gesteigerte Wiese gezahlt. Da bald darauf die Neu- bezw. Wiederwahl des Bürgermeisters stattfinden sollte, wurde dies hinter dem Rücken des Kreuder als Agitationsmittel gegen ihn benutzt. Als dieser davon erfuhr, hat er sofort die erforderlichen Schritte gethan, um das Gerede aus der Welt zu bringen, hat den Gemeinderat zusammen- rerufen, diesem die Sache vorgestellt, zuzugeben, daß ein Irrtum möglich sein könne, und hat sofort fünf Mark nachbezahlt, um jede Weiterung zu vermeiden. Der Gemeinderat war damit zufrieden; und die Sache wäre wohl damit abgethan gewesen, wenn nicht ein früherer Forst' wart Ewald aus Vadenrod, jetzt Schreiber in Darmstadt, von der Sache gehört, sie ins nötige erschwerende Licht ge- etzt und zur Anzeige gebracht hätte. Dieser Ewald ist wegen schwerer Vergehen bezw. Verbrechen in der Gewinde Vadenrod vor mehreren Jahren auf Anzeige des Bürger Meisters seiner Stellung ohne jeden Anspruch verlustig gegangen und sucht fich auf solche niedrige Art zu rächen. Daß auch die vorgesetzte Behörde des Bürgermeisters der An chuldigung keine Bedeutung beigelegt hatte, geht daraus hervor, >aß er nicht von seinem Amt suspendiert wurde, sondern noch heute eine Thätigkeit als Bürgermeister, Standesbeamter, Orts^ richter rc. versteht, die er seit 1890 ohne jeden Vorwurf verwaltet hat. Und nun soll dieser Mann, der zudem em Vermögen von über 40000 Mk. besitzt, um fich angeblich um 5 Mark zu bereichern, sich der Gefahr ausgesetzt haben, ins Zuchthaus zu kommen. Auf Grund der Voruntersuchung war er zunächst in Haft genommen, aber gleich am nächsten Tage gegen Stellung von 15000 Mk. Kaution wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Aus den ganzen
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