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.ssrijgenauSsagen gehl denn auch zur Evidenz hervor, daß ht Sache in der Aufregung des Kampfes vor und bei der kargermeisterwahl arg aufgebauscht sei. Unter diesem Eindruck waren entschieden auch die Aussagen in der Dorunter- stchung gemacht worden, die mit den heute gemachten größtenteils in direktem Widerspruch stehen und somit hinfällig leiden. Die Zeugenvernehmung ergiebt zum Thatbestand rchts wesentlich Neues.
Die Anklage stützte sich auf § 148 und 149 des Strafgesetzbuches. Den Geschworenen wurde als Hauptfrage vsrgelegt, ob der Bürgermeister Kreuder in seiner Eigenschaft als zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugter Be- >Hinter vorsätzlich eine falsche Eintragung in das Ver- steigerungSprotokoll gemacht habe, und als Nebenfrage, wenn jene bejaht würde, ob der Angeklagte die Handlung begangen in der Absicht, sich einen Vermögensvorteil zu schaffen. Nach kurzem Plaidoyer des Staatsanwalts ergriff drr Verteidiger, Rechtsanwalt Römheld, das Wort zu (fingeren Ausführungen, die die Unglaubwürdigkeit der Haupt- telastungSzeugen darlegten. Der Verteidiger wies zunächst nach, daß die Paragraphen 148—149 verlangten, daß der Beamte innerhalb seiner Zuständigkeit zu handeln Habe. Zu der Abhaltung der Heuversteigerung sei der Bürger- mister zwar zuständig gewesen, aber nicht zum Selbstmitbieten, da die- das Gesetz verbietet. Wolle er mitbieten, so müsse tr die Leitung der Versteigerung an den Beigeordneten abgeben. Durch diese gesetzliche Bestimmung solle den Beriten die Möglichkeit genommen werden, für sich selbst zu beurkunden. Sei eS nun hier doch anders geschehen, so sei eben die Zuständigkeit weit Überschritten. Ferner sei über jede Versteigerung ein Protokoll anf- zunchmen. Auch darüber bestehen Vorschriften. Das Protokoll muß demnach, wenn es gütig sein soll, entweder die Unterschriften der Steigerer oder die beglaubigte Unterschrift des Bürgermeisters tragen; es soll also auch ein Kontrolleur zugegen sein. Und dieser soll gleichzeitig mit dem Bürgermeister ein Protokoll für sich auf« -Lehmen, daS ebenso erschöpfend ist. Beide aber, Bürger- meifter und Kontrolleur, hätten solche Vorschriften garnicht gekannt. Und so würde es wohl auch in den meisten Landgemeinden sein, was ja auch weiter nicht zu verwundern sei. Woher sollten diese einfachen Leute, die hinter dem dfluge hergegangen find, jene Vorschriften auch kennen? gälten fie sie gekannt, und wäre nach dem Gesetz gehandelt fcorbcn, so wäre ein solches Vorkommnis, wie es der heutigen Anklage zu gründe liegt, unmöglich. Leute, die aus ihrem -einfachen Leben plötzlich in eine so verantwortungsvolle -Stellung kämen, sollten alljährlich zu einem Belehrungs- turfikS vereint werden, in dem fie auf die wichtigsten Obliegenheiten ihres Amtes aufmerksam gemacht würden. Mre dies geschehen, so stände heute nicht ein alter Bürgermeister, der über neun Jahre sein Amt in Ehren verwaltet habe, mit der Aussicht vor den Schranken, wegen einer
wider befferes Wissen begangenen Unterlassung und des daraus entspringenden Vergehens ins Zuchthaus zu wandern. — WaS aber bilde in diesem Falle das Protokoll? Ein mit Bleistift beschriebenes Notizbuchblatt, nach dem ca. 3/4 Jahr später eine Art Protokoll in das dazu vorhandene Buch eingetragen worden sei. Ein Kontrolleur sei bei der Versteigerung auch nicht zugegen gewesen; mithin gäbe es auch kein zweites Protokoll. Auch jenes 3/4 Jahr später atme* fertigte „Protokoll- sei lediglich als Zahlungsausweis für die Gemeinderechnung anzusehen und auch als Zahlungsanweisung für den Gemeinderechner in der Form, wie sie die Oberrechnungskammer verlange und durchlasse. Außer« dem habe auch keine vorsätzlich falsche Beurkundung stattgefundcn. Der Bürgermeister habe weder innerhalb seiner Zuständigkeit noch vorsätzlich gehandelt. Nun vom rechtlichen zum thatsächlichen Teil kommend, führt der Verteidiger weiter aus, daß von einer Schuld des Bürgermeisters gar keine Rede sein könne. Wenn der Bürgermeister hätte betrügen wollen, hätte er mit Leichtigkeit daS einzige scheinbare Belastungsmittel , das Notizbuchblättchen mit der angeblich vorsätzlich geänderten Zahl einfach vernichten können. Dann zerfiele die ganze Anklage in ein Nichts. Statt dessen habe er tut Bewußtsein seiner Unschuld daS Büchelchen sogleich dem Untersuchungsrichter eingehändigt. Und dann wäre die vermeintliche Fälschung doch zu plump, als daß sie beabsichtigt gewesen wäre. Die Geschworenen möchten die ganze Sachlage recht würdigen, indem sie einerseits die Vorgänge vor und bei der Bürgermeisterneuwahl und der dabei erhitzten Gemüter beider Parteien im Dorfe, die infolge der Wahlerregung in der Voruntersuchung falsche Angaben gemacht hätten, aber auch die gehässige Denunziation des ehemaligen Forstwarts Ewald, auf die hin die Anklage überhaupt erhoben sei, im richtigen Lichte betrachteten. — Die Geschworenen verkündeten nach kurzer Beratung durch ihren Obmann, Kaufmann Mettenheimer- Gießen, Verneinung der Schuldfrage. Der Gerichtshof kam demgemäß zu einem freisprechenden Urteil. Die Kosten wurden der Staatskasse auferlegt. Die Sitzung endigte abends 3/48 Uhr.
Aus Stadt und Kand.
•* Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordneten- Versaunulnng am Donnerstag, nachmittags 4i/2 Uhr: 1. Die Auslosung der mit 1. Oktober d. Js. zur Rückzahlung kommenden Schuldverschreibungen des 1890/91 er Anlehens. 2. Voranschlag des Realgymnasiums und der Realschule für 1901/02. 3. Kaufvertrag mit Gg. Appel EL über Weggelände in den Günthersgräben. 4. Das Halten von Ziegenböcken; hier: Gesuch um Erhöhung der seither bewilligten Subvention. 5. Die landwirtschaftliche Landesausstellung in 1900 zu Darmstadt. 6. Gesuch des Ludwig Weber um Älaubnis zum Wirt
schaftsbetrieb bei dem AuSsichtSturm auf der Hochwarte- 7. Gesuch der Johann Klein Witwe um Erlaubnis zum Wirtschaftsbetrieb im Hause Asterweg 12. 8. DcSgl. des Johannes Marker im Hause Goethestraße 52. 9. Desgl. des Zacharias Oppenheimer im Hause Bahnhofstraße 15.
Persoualuachcichteu. Der Privatdozent und Assistent drr Architektur Abteilung an der Technischen Hochschule, Friedrich Pütz er ans Aachen, wurde zum außerordentlichen Professor für Baukunst an der Technischen Hochschule zu Darmstadt, der Gerichtsvollzieher mit dem Amtssitze in Schlitz, Johannes Lein, zum Gerichtsvollzieher mit dem Amtssitze in Alsfeld, mit Wirkung vom Tage des Dienstantritts seines Nachfolgers an, ernannt.
*• Das Hess. Regierungsblatt Beilage Nr. 17 enthält u. a. eine Nebersicht der für daS Jahr 1900/1901 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Gemeindebedürfnisse der israelitische Neligionsgemeinden des Kreises Friedberg.
? Grenzhause«, 11. Juni. Heute besuchte der Oberpräsident der Provinz Hessen-Nassau von Zedlitz-TrÜtzschler die hiesige Keramische und die Gewerbeausstellung sowie die zurzeit hier tagende Generalversammlung des Gewerbevereins für Nassau und nahm an der Prämiierung teil. Es erhielten silberne Medaillen: Keramische Fachschule in Höln Reinhold Merkelbach, Merkelbach & Wick, Phil. Wilh. Remy in Grenzhausen, RanSbacher Mosaik« und Plattenfabrik in RauSbach. Bronzene Medaillen: Kollektiv- Ausstellung von Hillscheid, Peter Hammer, Grenzhausen, Wilh. Klauer in Raumbach, Karl Merkelbach III., August Strödter, Wilh. Strödter in Grenzhausen. Der Besuch der Ausstellung ist fortwährend steigend.
Handel und Verkehr. Volkswirtschaft.
Frankfurter Börse vem 11. Juni.
Wechsel auf New-York zu 4.20«/r21Vi.
Prämien auf Kredit per ult Juni 1.50 %, do. per ult Juli 2.80V,, Diekonto-Kommandit per ult Juni 1.50%, de. per ult Juli 2.80 */o» Lombarden per ult Juni 0.50% erhältlich, do. per ult Juli 0.90 % erhältlich, Deutsche Bank per ult. Juni 0.00.
Notierungen: Kreditaktien 220.50-60-40, Diakonto- Komman- dit 180.80-181-180.80, Staatabahn 141.30-50, Gotthard 140.00, Lombarden 28.30-40-10, Ungar. Goldrente 96.80, Italiener 94.70, Sproz. Mexikaner 25.10, Oeeterr. Coupons 84, Amerik. Coupon» 4.18%, Privat-Diskont 4%%
li/i-2% Uhr: Kreditaktien 220.40-221-000.00, Diakonto-Kom- mandit 180.80-181.40-20, Staatabahn 141.50-141-141.20, Lombarde« 00-00, Portugiesen 00.00, Bochumer 00.00.
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6. Henneberg, »«-FafcrikMt (i. a. L Hetl.) Zürich.
ßekanntmachung bit Errichtung der Höer- M<rei Ariedöerg betreffend
Mr bringen hierdurch zur Kenntnis- Ulhme, daß der Unterzeichnete die LiwaUung der Großhrrzogl. Ober- sSlsterei Friedberg angetreten hat.
Friedberg, am 11. Juni 1900.
Großh. Oberförsteret Friedberg.
Schnittspahn, 4136 Großh. Oberforstmeister.
Arbeitsvergebung.
DoutterStag den 14. d. M., mchmittagS 2 Uhr, sollen auf i Wlerzeichneter Bürgermeisterei nach- s behende Arbeiten öffentlich in Akkord leiden werden:
veranschlagt zu U, Chauffier- und Pflaster-
arbeiten 483 **
2L Steinlieferung 170 *
rr. Sandlieferung 18 ».
Daubringen, am 11. Juni 1900. <sZrokh. Bürgermeisterei Daubringen.
Walter.4128
Kkngras-Derstkigttllug.
diesjährige Heugras von den S-Nianialtpufen, sowie von verschiedenen ÄMrn.egen wird Montag de« 18. Juni nnfnflert und zwar: ,
1) nachmittag- 2 Uhr tm Schloß- Hof zu Grünberg von 17,17 ha Wiesen der Gemarkung Grünberg und von einigen Waldwegen der ftorfttoartet Weickartshain;
5) nachmittags 5 Uhr bei Herrn Gastwirt Heinr. Sch epp V. in Laasen von sämtlichen in eigener Verwaltung befindlichen Domamal- wiesen in den Gemarkungen Göbelnrod, Harbach, Lindenstruth, Oueck» born und Saasen, sowie von mehreren Waldwegen der Forst- warteien Harbach, Reinhardsham lind Saasen.
Li- betreffenden Wiesenwärter und 88osiv'rrte sind beauftragt, auf Verlangen iitie firaSIofe vorher vorzuieigen.
Lnberg, am 11. Ium 1900.
yrioßh. Oberförsterei Grünberg.
Schober. 4137
Zekanntmachung.
In unserem Vereinsregister wurde eingetragen der Gießener Radfahrer- Verein 1885. Die Satzung ist am 31. März 1900 errichtet. Der Vorstand besteht aus: Carl Herber, Joseph Serwas und Philipp Meyer- Hoff, sämtlich Kaufleute zu Gießen.
Gießen, am 1. Juni 1900.
_______Großh. Amtsgericht. 4134 SellMs-Vkrsteigermgkil der
jSrfflich ZMßscheu Rentei -ich.
Das Heugras von den Fürstlichen Wiesen rc. wird versteigert:
Dovtterstag bett 21. Juni, vormittags präzis 8 Uhr, von den Wiesen in der Gemarkung Lich, oberhalb der Stadt, zusammen 100 Morgen. Zusammenkunft an der Saubrücke.
Au demselbeu Tage, nachmittags präzis 1 Uhr, von den Wiesen unterhalb der Stadt Lich, zus. 10 Morgen. Zusammenkunft im Schloßgarten an der Eisenbahnbrücke.
Freitag den 22. Juni, vormittags präzis 8 Uhr, von den Fürstlichen Wiesen in den Gemarkungen Mühlsachsen, Ober« und Niederbessingen, im Ganzen 180 Mrg. Zusammenkunft in Mühlsachsen.
Montag ben 25. Juni, vormittags präzis 9 Uhr, von der Fürstlichen Mönch- und Strauchwaldwiese, Gemarkung Burkhardsfelden, zus. 70 Morgen. Zusammenkunft in der Mönchwiese.
Lich, den 11. Juni 1900.
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