ckommissarischen Arbeiten im Bundesrat angenommene Entwurf mußte langwierige Beratungen, zahlreiche Abänderungen, heftige parlamentarische Angriffe und Anfeindungen über sich ergehen lassen, ehe der Reichstag ihn als Gesetz annahm.
Ueber den Charakter des neuen Gesetzes ist im allgemeinen zu sagen, daß es sein Hauptaugenmerk auf unbedingte Wahrung der militärischen Disziplin richtet und sich im übrigen in den Prinzipien der Oefsentlichkeit, der Mündlichkeit oder Unmittelbarkeit und der Unabhängigkeit und freien Beweiswürdigung des erkennenden Richters, sowie in den Vorschriften üoer das Vorverfahren, den Gang der Hauptverhaudlung, den Instanzenweg und das Wiederaufnahmeverfahren der bürgerlichen Strafprozeßordnung nach Möglichkeit anschließt.
Von besonderem Interesse für das Publikum ist die Einführung der Oefsentlichkeit der Hauptverhandlung in allen Instanzen. Damit sind natürlich Maßregeln gegen Ueberfüllung nicht ausgeschlossen. Müssen z. B. in Ermangelung sonstiger geeigneter Räume die Hauptverhandlungen in Kasernen, Arrestanstalten oder ähnlichen, auch zu anderen als militärgerichtlichen Zwecken dienenden militärischen Tienstgebäuden stattfinden, so erfolgt die Zulassung der Zuhörer nach Maßgabe des verfügbaren Raumes gegen Karten, die auf Anordnung des Gerichtsherrn am Tage der Hauptverhandlung ausgegeben werden. Bei deren Ausgabe sind, sofern nicht besondere Bedenken entgegenstehen, die nächsten Verwandten unp Verschwägerte des Angeklagten thunlichst zu berücksichtigen. Jedoch kann, wie im bürgerlichen Strafprozeß, wegen der Befürchtung einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung, insbesondere der Staatssicherheit, oder der Sittlichkeit, so im Militärstrafverfahren für die ganze Verhandlung oder. einen Teil durch Beschluß des Gerichtes die -Oefsentlichkeit ausgeschlossen werden, wenn sie i- eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung (z. B. Mißbrauch der Oefsentlichkeit zur Störung der Gerichtsverhandlung und zur Erschwerung der Wahrheitsermittelung), insbesondere der Staatssicherheit,
2. eine Gefährdung' .d»er Sittlichkeit oder
3. eine Gefährdung militärdienstlicher Interessen besorgen läßt.
Mit Geld- oder Freiheitsstrafe werden ärgernis- erregende öffentliche Mitteilungen bei Ausschluß der Oefsentlichkeit wegen Gefährdung der Sittlichkeit, sowie Berichte über die Verhandlung geahndet, wenn sie durch die Presse veröffentlicht werden,'soweit die Oefsentlichkeit wegen Gefährdung der Staatssicherheit oder der militär- dienstlichen Interessen ausgeschlossen war.
4. Steht dem Kaiser die Befugnis zu, allgemeine Vorschriften darüber zu erlassen, unter welchen Voraussetzungen das Gericht die Oefsentlichkeit der Verhandlung wegen Gefährdung der Disziplin auszuschließen hat. Von dieser Befugnis hat Seine Majestät in weitestgehendem Umfange in einer am 28. Dezember vergangenen Jahres erlassenen kaiserlichen Verordnung Gebrauch gemacht, die folgenden Wortlaut hat:
„Die Disziplin verlangt, daß auch im gerichtlichen Verfahren das Ansehen der Kommandogewalt, der militärischen Einrichtungen, Verordnungen und Ge- brüwche erhalten, der Sinn für die unbedingte Unterordnung des Untergebenen unter die Vorgesetzten jeden Grades gewahrt und dem' berechtigten Ehrgefühl aller Beteiligten, insbesondere derjenigen des Offizierstandes, Rechnung getragen wird. Sobald dieser Grundsatz gefährdet ist, sei es nach dem Gegenstände der Anklage, nach den Eigenheiten des zur Verhandlung kommenden Falles, nach der Persönlichkeit des Angeklagten oder der Zeugen, nach zeitlichen oder örtlichen besonderen Verhältnissen, ist die Oeffeutlichkeit auszuschließen. Die Prüfung, ob der Ausschluß der Oefsentlichkeit zu beantragen, gehört in erster Linie zu den Pflichten des Gerichtsherrn und des Vertreters der Anklage: aber auch die erkennenden Gerichte sind verpflichtet, ohne solchen Antrag die Oefsentlichkeit für die ganze Verhandlung oder einen Teil derselben auszuschließen, wenn die Voraussetzungen hierfür nach dem vorstehend von mir gegebenen Grundsatz eintreten."
Das Kapitel „Maibowlina" berichtet in anziehender novellistischer Form von der demokratischen Bewegung in Gießen in der zweiten Halste der vierziger Jahre, und das sechste und siebente Kapitel behandeln dann ausführ« lich die viel verschlungenen persönlichen Gießener Erinnerungen des Verfassers an das von Johs. Scherr bekanntlich „toll" genannte Jahr 1848 und die folgenden Jahre.
In den letzten fünf Kapiteln erzählt Büchner seinen Lebensgang nach seiner Uebersiedelung nach Frankreich.
Wir sehen, daß dieses Buch weit mehr bringt, als fein Titel verspricht. Wir glauben zu den vielen Schilderungen der Vorgänge in den Jahren 1848/49 — die letzte ist wohl die unter dem Titel „Die Volkserhebung der Jahre 1848/49 in Deutschland", von Dr. Otto Hartmann verfaßte und mit einem Vorwort von Prof. Quidde versehene Preisschrift der Deutschen Volkspartei (Verlag von Hugo Bermühler in Berlin SW.) — eine neue zu erhalten und finden eine Autobiographie in großem Stile, die wir bis zum letzten Worte mit ungeschwüchter Aufmerksamkeit verfolgen.
Alex Büchner steht jetzt im 72. Lebensjahre. Er lebt in der Muße verdienten Ruhestandes in Caen als Profess eur honoraire a l’Universit6. Die ganze Art, wie er uns die Geschichte seines Lebens erzählt, läßt keinen Zweifel darüber zu, daß er, der sich erst jüngst, wie er selber treuherzig berichtet, mit einem .herzigen Kinde" verheiratete, von der Bürde des Alters sich noch weit entfernt fühlt. Auch wir wollen uns dessen freuen und uns des schönen Sophokleischen Spruches erinnern:
Nicht altern kann der Weise, dessen Geist Im Licht deS Göttlichen erwuchs und wohnt.
P. W.
„Eine richtige Organisation der Oeffent- lichk eit", sagt Gustav Schmoller, „welche die Hervor- zerru-ng des rein privaten zu persönlichem Angriff nicht duldet, aber ebensowenig die Verheimlichung dessen, was alle oder größere Kreise wissen müssen, um nicht getäuscht oder betrogen zu werden, wird mit Recht heute als eine der er st en Voraussetzungen eines normalen gesellschaftlichen Zustandes angesehen." Ob die demnäckMae Handhabung der Militärjustiz auf dieser Höhe stehen wird, erscheint mehr als zweifelhaft, wenn man erwägt, welckM Folgen eine kleinliche und ängstliche Anwendung der Algemeinen weit dehnbaren Vorschriften über die Beschränkung der Oefsentlichkeit haben müßte. In dem Falle würde die Oefsentlichkeit der Hauptverhandlung nur in der Theorie die Regel, in der Praxis (aber die Ausnahme bilden. Bloß harmlose, unbeoeutsame Straffälle würden dann vor dem öffentlichen Forum allgemeiner Kenntnisnahme und Kritik erscheinen, während weitragende und große Volkskreise beunruhigende kriminelle Ereignisse, wie zum Beispiel die Verbrechen eines Prinzen von Aren- berg, Grafen von Stolberg und Herrn von Brüsewitz, nach wie vor der Oefsentlichkeit entzogen blieben. Damit wäre die wichtigste Garantie des Rechtslebens in Heer und Marine gefallen und die Hoffnung weitester Kreise auf <bie Neuordnung der Militärjustiz getäuscht worden; denn jede Gerichtsordnung muß als einen Teil ihres Inhalts das Prinzip der Oefsentlichkeit betätigen. Sie ist die einzige sichere und wirksame Kontrolle, die es überhaupt möglich macht, die Rechtsentscheidung in die absolute Gewalt des Richters zu legen. Es war keine geringe Wendung einst in der Verteilung der Staatsgewalt, als die Kulturvölker sich dazu entschlossen, die Herrschaft über den Rechtsspruch den Regierungen zu entziehen, der gesetzgebenden Gewalt zu nehmen und in die Hand des absoluten Richters zu legen. Keineswegs geschah dies, weil der Richter just der Mann ist, der das Richtigste treffen und am besten zu entscheiden weiß, was im Interesse per öffentlichen Ordnung und des Rechtslebens geschehen soll. Wir suchen in den Formen, in den bindenden Vorschriften, in den Gepflogenheiten und Grundsätzen des Richters gewisse mitwirkende Garantien für den Rechtsspruch, dem man ohne solche Garantien keinen gleich großen Wert beilegt. Der wichtigste Faktor, der mit zur Organisation gehört, ist die Kontrolle der öffentlichen Meinung. Jeder Richter muß wissen, daß sein Spruch der Kontrolle des öffentlichen Gewissens unterworfen ist und jeder von ihm begangene Fehler von der Nation aufgenommen wird als ein Schlag, der gegen die öffentliche Sicherheit geführt wird.
Politische Tagesschau.
Wir hatten niemals geglaubt, daß die Verhandlungen gegen den j üdischen Abdecker Js- raelski in Könitz, der von der Anklage der Begünstigung freigesprochen wurde, zu einer erheblichen Klärung des Winterschen Mordfalles beitrogen würde; aber immerhin konnte man annehmen, daß sie einiges Licht über die eigenartigen Verhältnisse in Könitz verbreiten und interessante Streiflichter bringen würden. Nichts von dem ist der Falt gewesen. Die Anklage wegen Begünstigung gegen Jsraelski stützte sich darauf, "daß dieser, ein wegen Diebstahl und Unterschlagung bestrafter Mensch und notorischer Trunkenbold, vor der Auffindung der Winterschen Leichenteile von dem Botenmeister Fiedler in der Nähe des Auffindungsortes mit einem Sacke gesehen worden war, der einen runden Gegenstand enthielt, der feiner Größe und Gestaltung nach ein Kohlkopf, ein menschlicher Kopf oder etwas ähnliches hätte gewesen sein können. Daraus zog nun die Anklage-Behörde, zumal Jsraelski das Tragen eines Sackes leugnete, den Schluß, daß Jsraelski die Leichenteile an den Auffindungsort gebracht und sich somit des Vergehens der Begünstigung schuldig gemacht habe. Dieser Indizienbeweis stand von vornherein auf sehr schwachen Füßen; denn auch, wenn Fiedler der Wahrheit gemäß aussagte und daß Jsraelski log, war damit moch keineswegs erwiesen, daß in dem Sacke auch gerade die Leichenteile Winters hätten gewesen fein muffen. Von einem ganz heruntergekommenen und schon wegen Diebstahls bestraften Menschen konnte man sehr wohl annehmen, daß er in dem Sacke Gegenstände verschleppt hatte, deren Besitz abzuleugnen in seinem Interesse lag. Alle anderen Zeugen brachten lediglich nichtssagende Angaben vor und manchmal auch solche, die sich ohne weiteres als Altweiberklatsch kennzeichneten. Daß unter solchen Umständen Freisprechung erfolgen mußte, war selbstverständlich Das Gutachten des Konitzer Sanitätsrats Dr. Müller ging dahin, daß der Tod durch einen Schnitt in Pen Hals und nachfolgende Verblutung erfolgt fei. Dr. Müller wies auch auf die Ähnlichkeit des Leichenbefundes bei dem Skurzer Morde hin und meinte, daß man zu, dem Glauben kommen könne, beide Morde feien von demselben Thäter ausgeführt worden. Das Gutachten des Berliner Gerichtsarztes, Privatdozenten Dr. Puppe, stellte es dagegen als wahrscheinlich hin, daß dem Durchschneiden des Halses ein Anfang von Strangulation vorausgegangen fei. Ob nun die Ansicht des ersten oder zweiten Sachverständigen richtig ist, scheint uns für die Beurteilung der Frage, ob ein sogenannter Ritnalmord vorliege, ganz nebensächlich. Denn unendlich viel Menschen sind schon dadurch gestorben, daß sie an der Durchschneidung der Kehle verbluteten, ohne daß dabei Juden oder „Ritualmörder" ihre Hand im Spiele gehabt hätten. Für die Aufklärung des Winterschen Mordes ist also der Prozeß Jsraelski leider ohne jedweden dkutzen.
Aus Stadt und Land.
Gießen, 11. September 1900.
h. Lauterbach, 9. September. Das diesjährige I a h r e s f e st n n s e r e s Z w e i g v e r e i n s der Gustav- Adols-Stiftung wurde heute zu Willofs gefeiert. Schon lange vor "Beginn des Gottesdienstes war das kleine Kirchlein bis auf den letzten Platz gefüllt, sodaß noch viele Zuhörer an der geöffneten Thüre stehen bleiben mußten. Unter den Festgästen, die zahlreich aus der Nähe und Ferne herbeigeeilt waren, bemerkten wir auch den Grafen von Schlitz, genannt von Görtz, und den Erbgrafen. In dem Festgottesdienst, der um 2 Uhr feinen Anfang nahm, predigte Pfarrverwalter Müller-Maar. Nach der Predigt
erstattete Pfarrer Vogt-Lauterbach den Rechenschaftsbericht f+fwApf M^orging, daß auch unser Zweigverein ein Wachsen an Mitgliedern und "Beiträgen zu verzeichnen hat. Eine gut besuchte Nachversammlung Der* eiiite ^achAr noch einmal die Festgemeinde im nahegelegenen Walde wo der Ortspfarrer, Pfarrer Klös, sowie Pfarrer Heß-Schlitz packende Ansprachen an die Versammel- ^n richteten, ihnen die Liebe zu unserer evangelischen Kirche anv Herz legend. Die Schlußansprache hielt Pfarrer Vogt, worauf nach dem gemeinsamen Gesang eines Kirchen- liedes das Fest sein Ende erreicht hatte. Die beim Gottes- bieuft erhobene Kollekte betrug 50.60 Mk. die einer unserer hessischen Diaspora-Gemeinden zukommen wird
Als f eld, 11. September. Ter 1. Bezirks-Feuerwehr tag' des Kreises Alsfeld fand gestern hi?r statt, sittlicher Anzahl waren die Vertreter der 30 Wehren des Bezirks sowie von Wehren benachbarter Orte erschienen, ^m Deutschen Kaiser" tagte von 11 Uhr vormittags ab ine Versammlung der Wehrmänner des Bezirks. An der Versammlung nahmen u. a. teil Kreisrat Dr. Melior als Vorsitzender, Kreisamtmann Ham mann, sowie die Kreisfeuerwehrinspektoren Hoos-Alsfeld und Jockel- Lauterbach. Einen recht befriedigenden Einblick in die ^o^ngsfähigkeit des hiesigen freiwilligen Feuerwehrkorps gewahrte die nachmittags halb 3 Uhr von diesem auf t>em Marktplätze veranstaltete, vom ersten Hauptmann der freiwilligen Feuerwehr Alsfeld, Herrn L. R ö ß n e r , geleitete Uebung. In buntem Zug — die kleidsamen Uniformen, die blitzenden Helme boten einen prächtigen Anblick — zogen darauf sämtliche Wehren unter Vorantritt einer gleichfalls uniformierten Musikkapelle nach dem Lindenplatz, wo man in festlichem Betrieb ein paar gemütliche Stunden zusammen verbrachte. Der 2. Hauptmann der hiesigen freiwilligen Feuerwehr, C. Hölscher, hieß in deren Namen die auswärtigen Wehrmänner in herzlichen Worten willkommen, ihnen fröhliche Stunden in Alsfelds Mauern wünschend. Kreisrat Dr. Melior begrüßte die Wehrmänner im Namen der Oberen Verwaltungsbehörde. Er wünsche, daß die heutige Zusammenkunft deutscher Feuerwehrmänner, die den Schutz des Lebens und Eigentums ihres Nächsten zur Aufgabe sich gemacht, zur Förderung des Geistes der Kameradschaft und Zusammengehörigkeit beitragen möge. Aus schwachen Anfängen habe das Feuerlöschwesen sich entwickelt; aber planmäßige Schulung, straffe Disziplin im Verein mit dem Bedürfnis nach gegenseitiger Unterstützung der Wehren im Interesse erfolgreicher Thütigkeit hätten es zum Wohle des Einzelnen wie der Gesamtheit seiner heutigen Entwickelungsstufe entgegengeführt. Ein starkes Band, aus gleichem Streben und gleichen Interessen geknüpft, umschlinge die Mitglieder der Wehren und jedem unter ihnen erwachse aus treuer Pflichterfüllung die rechte Befriedigung in dem schönen Berus. Sein Wunsch sei die gedeihliche Fortentwickelung des Korpsgeistes innerhalb der Wehren. — Feuerwehr-Hauptmann L. R ö ß n e r teilte den versammelten Wehrleuten mit, daß die von der Regierung für 25 jährige ununterbrochene Dienstzeit bestimmten Auszeichnungen heute nicht zur Verteilung gelangen könnten, da dieselben noch nicht eingetroffen feien. (Oberh. Ztg.)
Ober-Breidenbach (Kr. Alsfeld), 10. September. Gestern fand in der hiesigen Kirche die Einweihung der neuen Orgel statt. Dieses aus 8 klingenden Registern bestehende Werk mit schönem, gefälligen Gehäuse ist hervorgegangen aus der rühmlichst bekannten Werkstätte der Firma Gebe. Bernhard zu Gambach. Es war ein Festtag für das ganze Kirchspiel, und das ganze Gotteshaus war dicht besetzt. Der Rede legte der Ortsgeistliche, Pfarrer Stock, den Text Col. 3, 16 zu Grunde und nach daran sich anschließendem Weihegebet wurde die Orgel in den gottesdienstlichen Gebrauch genommen. Jeder hörte ergriffen und bewundernd dem vermöge der überaus glücklich getroffenen Wahl der Register sehr abwechselungsreichen Spiele zu und stimmte den von dem Sachverständigen^ Seminarlehrer Schmidt zu Friedberg, abgegebenen Urteile bei, daß die Orgel ein nach jeder Hinsicht, in der inneren Ausführung und der äußeren Ausstattung, vorzügliches und bei dem Preise von 2380 Mk. billiges Werk sei.
Mainz, 9. September. Gestern nachmittag wurde auf dem großen Sand die 8. Kompagnie deS 81. Infanterie-Regiments wegen ihrer ausgezeichneten Resultate beim Schießen mit dem Kaiserpreis ausgezeichnet. Die Auszeichnung wird bekanntlich von jedem Soldaten der Kompagnie in Form eines Lorbeerkranzes auf dem rechten Arm getragen. — Von einer Großhandlung für gemischtes Obst ist die Handelskammer ersucht worden, den von landwirtschaftlicher Seite verfolgten Bestrebungen, für frisches und gedörrtes Obst in dem neuen deutschen Zolltarif höhere Zollsätze zu erhalten, entgegenzutreten. Die Kammer beschloß, diesem Wunsche zu entsprechen in Erwägung, daß der deutschen Konservenindustrie die Möglichkeit des Bezuges ausländischen Obstes zu billigen Preisen in schlechten Erntejahren gewahrt werden muß, und daß das vom Auslande eingeführte Dörrobst ein gutes und billiges Nahrungsmittel für die breiteren Bevölkerungsschichten bildet, das qualitativ und quantitativ durch dre inländische Produktion in keiner Weise ersetzt werden kann. Durch höhere Zölle würde daher eine wichtige Industrie schwer geschädigt und die Lebenshaltung der Bevölkerung verschlechtert werden, ohne daß der deutsche Obstbau, der für gute Ware stets lohnenden Absatz P^bct und für geringe Ware auch bei viel höheren Zöllen nur niedrige Preise erzielen könnte, einen sichtbaren Vorteil haben würde.
* Alzey 10. September. Karl Julius Preetorins, Herausgeber des Alzeyer „Beobachters", begeht morgen sein siebzigstes Geburtsfest. Er gehört zu den „alten Achtundvierzigern". Der noch nicht Achtzehnjährige trat in die 48er Bewegung ein. Er schloß sich dem „La- winenzug" an, der aus Frankfurt, Mainz, Darmstadt rc. nach WormS zur demokratischen Parlamentswahl ging, wurde Mitglied des Mainzer und Sekretär des Alzeyer demokratischen Vereins und focht 1849 in den Reihen der Reichsverfassungskämpfer in der Pfalz und in Baden. Dann.


