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Sonntag den 11 Februar
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Amts- »nd Zlnzeigeblatt für den ICrcU Gieren
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Ichukstraß« Nr. 7.
einen lediglich in der elterlichen Verwaltung *nb Nutznießung wurzelnden Juventarisierungszwang nicht. Sodann kommt in Betracht, daß sich Artikel 203 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, der bestimmt, daß für die Befugnisse der Eltern am Bermögen der Kinder mit dem 1. Januar 1900 das neue Recht maßgebend sein soll, nur auf die aus der elterlichen Gewalt hervorgehenden, nicht aber auf die auf einer anderen rechtlichen Grundlage z. B. dem Ehe- oder Erbrecht, insbesondere dem deutrechlichen Beisitz recht oder dem lebens- länglichen Nießbrauch jenes partikularrechtlichen Güterstandes der Errungenschaftsgemeinschaft beruhenden Befugnisse bezieht. (Berg!. Roth, deutsches Privatrecht II § 162 und Motive zum Art. 191, 203 des Hess. Ausführungsgesetzes zum B. G. Rechtliche Behandlung, Inhalt, materieller und zeitlicher Umfang eines solchen Nießbrauches bestimmen fich nach dem auf Grund der Artikel 200, 218 des Einführung«- qesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche durch Artikel 169, 186, 77, 191, 192, 203, 168, Abs. 2 des hessischen Aasfnhrungs- gesetzes znm B. G. modifizierten bisherigen Rechte. Dies gilt namentlich auch für die Verpflichtung des überlebenden Ehegatten zur Jnventarerrichtung, die fonach in den nach der Er- rnngenschaftsgemeinschast in den oben bezeichneten Rechtsgebieten geschloffenen Ehen ausgeschlofien ist, und von Amtswegen nicht angeordnet werden darf. (Vergleiche auch zuvor Habicht, die Einwirkung des Bürgerlichen Gesetzbuches auf zuvor entstandene Rechtsverhältnisse. § 54).
Wenn ein erbrechtlicher Nießbrauch dermalen besteht oder künftig infolge Auflösung einer nach einem jener Partikular- rechte eingegaugenen Ehe begründet werden wird, so stehen den Kindern, insoweit ihr Vermögen nicht bereits aus Anlaß eines vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches nach 88 15 ff. des hessischen Pfandgesetzes vom 15. September 1858 eingeleiteten Znventarisationsanfahrens festgestellt und gesichert worden, und durch ihren Gewalthaber erheblicher Verletzung ausgesetzt ist, die Sicherungsmaßregeln der §§ 1035, 1051 bis
Inwieweit ist der überlebende Ehegatte verpflichtet, eine Inventur z« errichten?
Nach dem Bürgerlichen Gefetzbuche hat der überlebende Ehegatte bis zum Eintritte der Volljährigkeit seiner Kinder beziehungsweise bis zum Zeitpunkte der Verheiratung der Töchter das Recht der Verwaltung und Nutznießung deren Vermögens. Er ist nach §§ 1640 1686 B. G. verpflichtet, das seiner Verwaltung unterliegende bewegliche und unbewegliche Vermögen der Kinder, welches bei dem Tode des verstorbenen Elternteils vorhanden ist oder den Kindern später zufällt, zu verzeichnen und das Verzeichnis, nachdem tr es mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit versehen hat, dem Vormundschaftsgericht zur Prüfung und Aufbewahrung einzureichen, widrigenfalls gegen ihn auf Ordnungsstrafe erkannt, oder die Vermögensverwaltung ihm entzogen werden würde. Die Pflicht zur Vermögens- Aufnahme ist ein Ausfluß der elterlichen Vermögensverwaltung. In den Ehen nun, die vor dem 1. Januar 1900 nach dem Güterstande der Errungenschaftsgemeinschaft des Solmfer, Mainzer, Pfälzer, Katzenelnbogener oder Württembergifchen Landrechts oder des Naffauischen RechtS oder des Butzbacher Stadtrechts oder der Isenburger Verordnung vom 15. No- vember 1769 oder des Grünberger Stadt- und Amtsbrauches oder der Frankfurter Reformation geschlossen und durch das Hessische Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch in den Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft dieses Gesetzbuches übergeleitet worden sind, fällt dem überlebenden Ehegatten auch künftig der lebenslängliche Nießbrauch an dem Nachlasse des verstorbenen Ehegatten zu, soweit der Nachlaß nicht einseitigen Abkömmlingen (Stiefkindern) oder kraft besonderen gesetzlichen Erbrechts ihm selbst zukommt. Dieser Nießbrauch ist aber erbrechtlicher Natur oder richtiger die erbrechtliche Wirkung des vormaligen Güterstandes der Errungenschaftsgemeinschaft in den vorher bezeichneten Rechtsgebieten und verdrängt daher schon vernunftgemäß
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macht. Der Minister Balfour hatte bekanntlich in seiner j letzten in Manchester zur Verteidigung der Regierung gehaltenen Rede bemerkt, daß die englische Regierung deshalb nicht rechtzeitig Truppen nach Südafrika geschickt hätte, weil durch eine derartige Truppenabsendung der bei der Transvaal-Regierung herrschende Glaube, daß der Jameson-Einfall im Einverständnis mit der britischenRegierung stattfand, neue Nahrung gefunden hätte. Robinson sucht nun durch Wiedergabe von em paar Gesprächen, die er seinerzeit mit Krüger Über das Thema hatte, zu beweisen, daß Balfours Argumentation mit Bezug auf die Anschauungen der Transvaal-Regierung vollständig richtig ist. Er schreibt:
„Bei meiner ersten Zusammenkunft Mit dem Präsidenten Krüger sagte ich ihm unter Anführung von Gründen, ich sei vollkommen überzeugt, daß die englische Regierung am Jameson-Einfall keinen Anteil hatte. Er Hörle mir aufmerksam zu und meinte, nachdem ich geendet hatte- „Sie sagen, die Regierung wußte nichts davon. Warum hatte sie dann RhodeS erlaubt, ungestraft nach Südafrika zurückzukehren?" Ich: „Das ist noch kein Beweis." Der Präsident: „Ist es nicht sonderbar, daß die Regierung keine Ahnung davon gehabt haben sollte, daß Rhodes und Beit die Hauptverschwörer waren? Ich: „Präsident, Sie müssen bedenken, daß die britische Nation gerecht ist und niemanden verurteilt, bevor sie von seiner Schuld überzeugt ist. Hat sie nicht Jameson bestraft?" Da lachte Krüger satirisch: „Jameson bestraft: Wer ist Jameson? Rhodes Instrument. Dr. Jameson und seine Anhänger sind die Herren Niemand. Sie führen nur die Befehle aus, die man ihnen gab. Ich war über Jameson und seine Leute gar nicht aufgebracht, weil ich wußte, daß sie einfache Werkzeuge waren, und deshalb ließ ich sie gehen und habe sie nach England geschickt. Nur über den Mann, der sie dirigierte und in Bewegung setzte, bin ich empört." Als die Mitteilungen über die Debatten, die der Jameson-Einfall im englischen Parlament hervorrief, nach Prätoria kamen, äußerte sich Krüger: „Wollen Sie mir als intelligentem Menschen weißmachen, daß Sie an die schönen Reden glauben? Denken Sie, wir sind Narren? Denken Sie auch nur einen Augenblick, wir kennen nicht das Räderwerk dieses Einfalles? Wollen Sie mich vielleicht davon überzeugen, daß Sie nichts davon wissen, daß die | Leute, die diesen Aufstand organisierten, es
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1054, 1067, 1081 bis 1084 be8 Bürgerlichen Gesetzbuches zu (Art. 168, Abs. 2 des hessischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Getzbuche und Motive hierzu).
Wird dagegen künftig eine Ehe, deren Güterstand sich lediglich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmt, durch Tod aufgelöst, so muß der Überlebende Elternteil selbstverständlich in dem aus den §§ 1640, 1686 in Verbindung mit §§ 1638 Abs. 1; 1649 bis 1691, 1931 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches sich ergebenden Umfange Inventar über das Kindervermögen, welches in feiner elterlichen Berwal- tung und Nußnießung steht, errichten. Das Gleiche gift auch für eine vor dem 1. Januar 1900 geschlossene, und später durch Tod aufgelöste Ehe, die einem gesetzlichen oder gewillkürten Güterstande unterworfen ist, in dem dem überlebenden Ehegatten ein nicht auf erbrechtlicher sondern elternrechtlicher Grundlage beruhender Nießbrauch gewährt ist.
Grünberg, 30. Januar 1900. H.
Ricrtcs Blatt
Feuilleton.
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Wir haben bereits mitgeteilt, daß Präsident Krüger in seinem Rundschreiben an die Generale und Kommandanten denselben anempfohlen habe, den Psalm 33 zu lesen. In demselben finden sich neben allgemeinen Lobpreisungen Gottes folgende Stellen:
Der Herr machet zu nichte der Heiden Rat und wendet die Gedanken der Völker... Von seinem festen Throne siehet er auf alle, die auf Erden wohnen. Er lenket ihnen allen das Herz, er merket auf alle ihre Werke. Einem Könige hilft nicht seine große Macht; ein Riese wird nicht gerettet durch seine große Kraft. Rosse helfen auch, nicht und ihre große Stärke errettet nicht. . . Unsere Seele harret auf den Herrn, er ist unsere Hilfe und Schild.
Die Engländer, so meint Krüger, stützen fich auf den Psalm 83, ein Psalmlied Assaphs, an dessen Anfang eS heißt:
Gott, schweige doch nicht also und sei doch nicht so stille. Gott, halte doch nicht so inne. Denn siehe, deine Feinde toben, und die dich hassen, richten den Kopf auf. Sie machen listige Anschläge wider dein Volk und ratschlagen wider deine Verborgenen. Wohl her, sprechen sie, laßt sie uns ausrotten, daß sie kein Volk seien, daß des Namens Israel nicht mehr gedacht werde. Denn sie haben sich mit einander vereinigt und einen Bund wider dich gemacht. . . Also verfolge sie mit deinem Wetter und erschrecke sie mit deinem Ungewitter. Mache ihre Angesichter voll Schande, daß sie nach deinem Namen ^Auch ^die^Verse 14 und 15 des 89. Psalms zitiert Krüger. Diese lauten: . .
Du hast einen gewaltigen Arm; stark ist deine Hand und hoch ist deine Rechte .. . Gerechtigkeit und Gericht ist deines Stuhles Festung, Gnade und Wahrheit sind vor deinem Angesicht.
Diese Bibelzitate sind ebenso charakteristssch für die Persönlichkeit des Präsidenten Krüger, wie die Mttteilungen, welche der bekannte südafrikanische Finanzmann I. B. Robinson in der „Daily News" über seine Unterredung mit dem Präsidenten von Transvaal nach dem Einfall Jamesons §
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger
Nr. 35
Hrfcheint täglich mit Ausnahme des
Montags.
Die Gießener »NWitienStätt-r »erden dem Anzeiger im Wechsel mit .Hess- Landwirt" n. „Blätter Jk Hess. Volkskunde" »Schtl.4»«1 betgelegt.
Lokales «nd Uroviiyielles.
w. Friedberg, 8. Februar. Die „Aktien-Gesellschaft Elektrizitätswerke (vorm. O. L. Kummer u. Cie.)' in Dresden und Niedersedlitz, welche, wie früher berichtet, die Errichtung eines großen Elektrizitätswerkes auf der Grube „Ludwigshoffnung" bei Melbach plant, stellt eben Erhebungen über den Stromkonsum in den einzelnen Gemeinden an. Nach den ausgegebenen Fragebogen, deren Ausfüllung noch nicht als verbindliche Anmeldung angesehen werden soll, beträgt der Preis für die Lampenbrennstunde für 10 Kerzen ca. 1,5 Pfg-, für 16 Kerzen 2,5 Pfg., für 25 Kerzen 3,7 Pfg., für 32 Kerzen 5,0 die Konsumenten können den Strom auch nach jähr- lichen Pauschalsätzen entnehmen, und betragen dieselben fürs Jahr für eine Lampe von der Brennstärke in vorstehender Reihenfolge 9 Mk., 15 Mk., 21 Mk. und 30 Mk. Auch wird Strom für Motore abgegeben. Eine Pferdestärke
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für ihre eigene Tasche thaten und bereits entschieden hatten, wie Transvaal aufzuteilen sei, wie jeder Partei gewisse Interessen anzuschanzen seien? Viele von jenen, die ins Gefängnis geworfen wurden, waren vollkommen unschuldig und wußten nichts von den Plänen der Männer des „inneren Kreises." Ja, dieser innere Kreis bestand nur aus zwölf Männern und die wollten untereinander teilen. Denken Sie, wir sind so unschuldig, nicht zu wissen, daß Rhodes - figürlich gesprochen — über die Häupter gewisser Leute in England ein Schwert hielt und ihnen sagte, wenn Ihr mir nicht helft, bann will ich Euch und Eure Teilnahme an der Verschwörung verraten!" An diesem Punkt angelangt, wurde der Präsident außerordentlich erregt und schrie so laut, daß die Leute auf der Straße stehen blieben, um da« Gespräch mit anzuhören. Dann sag'e er: „Und nun wollt Ihr mit mir rechten, weil ich rüste? Es ist richtig, id) rüfte aber nur, weil ich klar sehe, daß id) mein Land verteidigen muß." Ich sprach ein paar beruhigende Worte. Der Präsident gab sich Mühe, seiner furchtbaren Aufregung Herr zu werden. Er näherte sich mir und legte die Hand auf meine Schulter: „Sie meinen es gut ; aber ich habe alles Vertrauen verloren. Was sich ereignet hat, wird sich wiederholen, und ich bin entschlossen, mich dagegen zu schützen."
Humoristisches.
• eine Ungläubige. Der Bürgermeister eines rheinische» Dorfes geht mit dem Herrn Pfarrer milde Gaben zum Kirchenbau em- sammeln. Um keinen zu beleidigen, treten sie auch in das Häuschen der alten Annezuffei, die, Mutter von elf lebendigen Kindern, mtt dein jüngsten auf dem Arm am Herde wirtschaftet. Daß es hier nichts zu holen gibt, ist klar. Der Herr Pfarrer glaubt aber, daß er semersertS ein Wörtlein geistlichen Trostes spenden müffe, und sagt, mrt dem Hm- weis auf den zahlreichen Nachwuchs: „Kinder sind Gottes Gabe, worauf die resolute Frau erwidert: „Dat es nit wohr, Herr Pastor, söns krügten de Beginge (Beguinen, Nonnen) er och!"
* «eine Auffassung. Der kleine Wertheim kommt an ersten Schultag mittags nach Haus. »Nun wie wars S.egfrred? fragt ihn die Mama. „Komisch," erwidert Siegfried, „e großer Saal, vog von kleinen Jungen, und vorn an der Kaffe sitzt ein Mann und liest vor.
* Neues von Serenissimus. Durchlaucht waren im Konzert und sprechen dem Pianisten gegenüber große Bewunderung »us: „Fabelhafte Technik; habe gestaunt! Hm - ja! Freut mich b-sond«8 da» Sie beim Spielen so ruhig sitzen. — Aeh - 1°, «"neulich im Orgelkonzert; war ein Mensch da - spielte sonst 8^, hat aber so gräßlich mit den Beinen gestrampelt!" („Münch. Jugen . )
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