Ausgabe 
9.11.1900 Zweites Blatt
 
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Der Kaiser trug Feldmarschalls-Uniform. In der rechten Hand hielt er den Feldmarschallstab.

Man nimmt in unterrichteten Kreisen an, daß Graf Bülow Gelegentlich seines Besuches in Liebenberg dem Kaisers elbst Vortrag über die jüngstenVorfälle im Gerichtssaal (Prozeß Sternberg. _3X Red.) hielt und sich der Zustimmung des Monarchen für notwendige einschneidende Maßnahmen schon im voraus versicherte.

- In Berliner amerikanischen Kreisen erzählt man sich folgendes:

Fürst Hohenlohes Gehör hat besonders auf der linken Seite so stark nachgelassen, daß es Dein Kaiser den Verkehr mit dem Reichskanzler er­schwerte. Hohenlohe hatte deshalb das subjektive Em­pfinden, daß er ignoriert werde, und ein spezielles Vorkommnis habe ihn seiner eigenen Mitteilung zufolge vernalaßt, nach Homburg zu reifen, und fein schriftlich abgefaßtes Abschiedsgesuch einzureichen, das von dem Kaiser angenommen worden sei. Der Fürst, dem ärztlichelseits eine Erholungsreise nach München, Inns­bruck und Italien angeraten worden ist, damit er von einem quälenden Stuften befreit werde, wird sich nach dieser Erholungsreise nach Berlin zurückbegeben, um an den Hoffestlichkeiten der kommenden Sai­son teilzunehmen, da der Arzt befürchte, daß ein plötzliches Ausbleiben aller Anregungen und Aufreg­ungen dem Fürsten nicht zuträglich fein werde und seiner Gesundheit schaden könne.

Wenn Fürst Hohenlohe die Absicht hegt, an den Hof- sestlichkeiten teilzunehmen. Dann wird er wohl die vermeint­liche Ignorierung so sehr schmerzlich nicht empfunden haben. - Fürst Hohenlohe wird bis Ende dieses Monats das Reichskanzler-Palais räumen und seine Wohnung nach Unter Den Linden 77 verlegen.

Die Aufnahme neuer Reichsanleihen und preußischer Anleihen, die in den ersten Monaten des nächsten Jahres mit Sicherheit zu erwarten ist, wird vor­aussichtlich in dreiprozentiger Form erfolgen.

Gerüchtweise verlautet, aus Anregung des Berliner Polizeipräsidiums beabsichtigt die Regierung ein Verbot des Tragens von Schießwafien ohne Erlaubnis für ganz Deutschland durch den Reichstag zu erwirken, nicht aus politischen Gründen, sondern lediglich um den über­handnehmenden Revolverattentaten und Raubanfällen zu steuern.

- Der Ausschuß der Deutschen Kolonialgesellschaft ist, wie wir meldeten, bemüht, Zollvergünstig­ungen für koloniale Erzeugnisse beim Abschluß der neuen Handelsverträge zu erlangen. Die aus deut­schen Schutz- oder Pachtgebieten flämmenden tropischen Plantagenerzeugnisse, wie Kaffee, Kakao, Thee, Mais, Tabak und Gewürze, sollen, wenn sie mit Ursprungszeug­nissen versehen sind, entweder zollfrei in das deutsche Zoll­gebiet .eingeführt werden dürfen, oder doch mit einem geringeren Zolle belegt werden als die aus fremden Ko­lonien stammenden Erzeugnisse. Dieser Wunsch der Kolo­nialgesellschaft scheint bei der Regierung auf Entgegen­kommen rechnen zu dürfen. DerFranks. Ztg." wird'aus Berlin geschrieben:

In einem Entwurf des neuen Zolltarifs, der bei der Vernehmung von Sachverständigen im Wirtschaft­lichen Ausschuß zu Grunde gelegt wurde, findet sich beim 1. Abschnitt, Gruppe E:Bodenerzeugnisse fremder Klimate, mit einheimischen Erzeugnissen nicht konkur­rierend", die Anmerkung: Erzeugnisse aus deutschen Ko­lonien zahlen die Hülste der folgenden Zollsätze.

Hannover, 7. November. Prinz Prosper Arenberg wurde gestern abend in das hiesige Ge­richt s g e f ä n g n i s zur Verbüßung seiner 15jährigen Gefängnisstrafe eingeliefert.

Ausland.

London, 7. November. Folgende weitere Ver­änderungen im Kabinett wurden heute amtlich be­kannt gegeben: Song: Präsident der Lokaloerwaltung, Herald B a l f our: Präsident des Handelsamtes, Wynd­ham: Lordkanzler von Irland, Viseounte Cranborne: Unterstaatssekretär des Auswärtigen Amtes, Austen Chamberlain (der Sohn des Kolonial - Ministers. D. Red.): Finanzsekretär des Schatzamtes, Lord Stan- kay: Finanz-Sekretär des Kriegsamtes und Arnold Forster: Parlamentssekretär der Admiralität.

Nach einem Telegramm desGlobe" aus Hongkong ist die Lage auf den Philippinen andauernd un- b e f r i e b igend infolge des Scheiterns der Taftschen Kommission bei dem Versuch, friedliche Beziehungen zu den leitenden eingeborenen Persönlichkeiten herzustellen. Die Bevölkerung empfindet das Kriegsrechit bitter. Wegen der beharrlichen Weigerung der Eingeborenen, den Treu­eid zu leisten, sind kürzlich mehrere Städte nieder- 8Ebr an n t worden. Die Eingeborenen sind fest ent­schlossen, den KampsgegendieAmerikanerfort- znsetzen, wie lange er auch währen möge. Die Gewalt der Amerikaner reicht nicht weiter als ihre Geschütze. Die gegenwärtigen Verhältnisse sind der geschäftlichen Entwickelung nicht förderlich und die Aussichten sind ?-U denn sorgfältige Erkundigungen ergeben, daß aJ-Utl£enr des amerikanischen Kriegsministers Rook, wonach die Verhandlungen in Manila mit der Herstellung des Ariedens tm Dezember enden sollen, keineswegs den Thatsachen entsprechen, (Vor einigen Tagen meldeten die Unterwerfung Aguinaldos, was sich ,eht wotzl als em Wahlmanöver herausstellt D Red s

W i e n 7. November, Zwei Bezirksräte brachten beim Gemeinderat den Antrag em, die Heine gasse in S o 8 e t (a ng 6 aff e umz n tau s ch e n , weil der Name Heine den Gefühlen des größten Teils der Bewobner des Stadtbezirks Margarethen widerspreche 0

Wien T November, lieberdie bosnischenBah- neu ist zwischen der österreichischen und ungari- schenRegierung eine Verständigung erfolgt Der Ausgang der Verhandlungen wird aber als ein Miß­erfolg der österreichiscyen Regierung ange­sehen, weil der Bau der dalmatinischen Linie auf drei­einhalb Jahre hinausgeschoben erscheint. Sämtliche un­abhängigen Blätter besprechen das Resultat in höchst ab­fälliger Weise und konstatieren, daß der Ministerpräsident v. Körber nur den Schein eines Erfolges aus Budapest mitbringe, Ungarn Dagegen auf Kosten Oesterreichs die

Beute Heimtrage. DieN. Fr. Pr." ist der Ansicht, daß die Angelegenheit der bosnischen Bahn den Keim zu einer schweren Krisis bilden werden.

Budapest, 7. November. Im Abgeordnetenhause trat der Kultusminister Den Bestrebungen schärfstens ent­gegen, den Deutschen Sprachunterricht aus Den Schulen auszumerzen. Der Deutsche Sprach-Unterricht Dürfe n ich t vernachlässigt werDen; selbst Frankreich pflege Denselben.

Der Mainzer Urriverfitätsfouds.

Der Zweiten Kammer Der LanD stäube ging, wie schon kurz gemelDet, folgende Vorstellung Der Bürger­meisterei Mainz, betreffend Den Uu iv er s i t s s o n D s Daselbst, zu:

Das Großherzogliche Ministerium Des Innern hat es ueuerDings für zweckmäßig erachtet, Daß Die Zuschüsse des Mainzer Universitätsfonds zu Den Kosten Des Gym­nasiums, Des Realgymnasiums unD Der Realschule in Mainz nach seiner Leistungsfähigkeit bemessen und der alsdann verbleibende Fehlbetrag der genannten Anstalten nach den hierfür bei Den anderen Lehranstalten des Landes bestehenden Grundsätzen auf den Staat und Die StaDt Mainz übernommen werben. Der hiernach auf letztere entfallende Jahresbeitrag ist vorläufig auf zu­sammen 15 250- Mk. berechnet und seitens Der Groß- herzoglichen Regierung Der StaDt Mainz zur Uebernahme auf Die StaDtkasse angesonnen worDen.

BegrünDet wirD Dieses Ansinnen an Die StaDt Mainz wie folgt:

Die Erträgnisse Des UniversitätsfonDs reichen seit einigen Jahren zur Deckung Der orDentlichen Ausgaben Des Fonds nicht mehr aus unD es entsteht alljährlich ein Fehlbetrag, Der aus Dem Kapitalvermögen Des FonDs entnommen werDen muß. Dieser Fehlbetrag beläuft sich für Das Jahr 1897/98 auf 8256 Mk. 54 Pf, für Das Jahr 1898/99 auf 13 685,54 Mk. unD wirD für das Jahr 1899/1900 mindestens Die gleiche Höhe erreichen, so daß Der ge­samte Fehlbetrag Des Fonds für Die letzten 3 Jahre sich auf minDestens 35 628 Mk. belaufen wirb. Derselbe würbe aber in Den nächsten Jahren durch das erfolgende Auf­rücken der Lehrer an den höheren Lehranstalten und die dadurch verursachte weitere Steigerung der Zuschüsse an das Gymnasium bezw. das Realgymnasium und Die Realschule noch weiter anwachfen und im Lause Der Zeiteü Die allmähliche Aufzehrung Des Fonds herbeiführen, welche nidjt nur stiftungsgemäß unzulässig ist, sonDern auch Den Interessen Des Staates und Der StaDt in keiner Weise entsprechen würDe. Die Unzulänglichkeit Der Ein­nahmen des FonDs zur Bestreitung Der Ausgaben ist aber lediglich herbeigeführt durch die erhöhten Kosten l nament­lich Die fteigenDen BefolDungen Der oben bezeichneten höheren Lehranstalten, Deren Bestreitung Die Leistungs­fähigkeit Des FonDs übersteigt. Wenn Derselbe bestimm­ungsgemäß Diese Kosten auch! tragen soll, so kann ihm eine solche Verpflichtung Doch nur unbeschadet seiner Ver­mögenssubstanz auferlegt sein und sind daher, sobald diese zur Deckung der Kosten angegriffen werden muß, geeignete Maßregeln zur baldigsten Beseitigung eines Die Erhaltung Des Fonds bedrohenden Verhältnisses anzu­streben."

Gegen diese Ausführungen wollen wir insoweit nichts einwenden, als es sich darum handelt, das Vermögen des Universitätsfonds vor weiteren Schmälerungen zu be­wahren, was auch wir' unter allen Umständen wünschen. Dagegen sind wir der Ansicht, daß zur Erhaltung Des FonDs anDere Wege unD Mittel, als Die von Der Groß­herzoglichen Regierung angeDeuteten, gesucht werDen müssen. Es sei uns in Dieser Beziehung Der Hinweis gestattet. Daß Die Einnahmen Des FonDs weit größer wären und einen Fehlbetrag nicht hätten aufkommen lassen, wenn nicht in Den Jahren 1887 ff. Die Kosten Des Neubaues Des Mainzer Gymnasiums mit 500 000 bis 600 000 Mk. Dem Vermögen Des UniversitätsfonDs ent­nommen worDen wären. Hütte Diese Vermögensschmäler­ung nicht ftattgefunDen, Dann würDe Der genannte FonDs auch jetzt noch in Der Lage sein, Die gesamten Ausgaben Der hiesigen höheren Lehranstalten stiftungsgemäß zu be­streiten, unD man würDe wohl niemals in Die Sage ge­kommen sein, Der StaDt Mainz eine Beitragsleistung zu­zumuten.

Zweifellos ist es Pflicht des Staates, die Kosten für Neubauten von Gymnasien aus seinen Mitteln zu be­streiten, wie denn auch in allen anderen hessischen Städten Diese Bauten auf Staatskosten aufgeführt worDen sinD. Wenn nun gleichwohl im vorliegenden Falle Der Staat das Baukapital zu seiner Entlastung dem Universitäts­fonds entnommen hat, so kann dies nur mit Rücksicht auf die damalige ungünstige Finanzlage des Staates und in der Absicht geschehen sein, dem Fonds für seine Auf­wendungen zu gelegener Zeit wieder Ersatz aus der Staatskasse zu leisten. Im Hinblick Darauf, Daß nunmehr Die Einkünfte Des UniversitätsfonDs zur Deckung Der Kosten Der Mainzer höheren Sehranstalten nicht mehr ausreichen, halten wir Den Zeitpunkt der Ersatzleistung für gekommen. Diese zu verlangen, erachten wir als ein gutes Recht der Stadt Mainz, welche als die größte Stadt des Sandes ungefähr ein Fünftel der gesamten Steuerkraft des Groß­herzogtums darstellt und mithin zu allen anderen vom Staate erbauten und unterhaltenen höheren Sehranstalten sowohl, als auch zu den von dem Staate Den SanD= gemeinDen zur Bestreitung Der Kosten Der Volksschulen gezahlten beträchtlichen Zuschüssen einen sehr erheblichen Anteil beiträgt. Nicht unerwähnt sei hier, Daß Die StaDt Mainz Den UniversitätsfonDs in Der letzten Zeit schon vielfach DaDurch entlastet hat, Daß sie seit 1892/93 eine Reihe von ersterem vorDem an gemeinnützige Anstalten geleisteten Zuschüsse auf ihre Kasse übernahm.

Wir hoffen daher zuversichtlich, daß dem genannten Fonds das entnommene Baukapital wieder ersetzt werde und glauben zu dieser Hoffnung umsomehr berechtigt zu sein, als dem Staate nicht unbeträchtliche Summen an Überschüssen aus früheren Jahren zur Verfügung stehen und zu Saften dieser Ueberschüsse bereits anderweite hohe Beträge auf die Staatskasse übernommen worden sind, zu deren Tragung der Staat nicht verpflichtet gewesen wäre. (Wir erinnern hier nur an das im Bau begriffene i Museum zu Darmstadt.)

Abgesehen von Der Rückerstattung des Baukapitalss würden sich die Verhältnisse des Mainzer Universitäts- ionds noch um etwas günstiger stellen, wenn nicht unter oen Ausgaben desselben:

a) als Beitrag zur Besoldung des katholischen Geistliche« Zu Gießen ein Betrag von . . 514 Mk. 29 Pf.

b) zur Unterhaltung von 20 Tischstipen­dien an der Sandesuniversität ein Betrag von......... 3428 37

zusammen 3942 Mk. 66 Pf. enthalten wären. Ist nun auch, nach der Ansicht Groß- herzoglicher Staatsregierung der Universitätsfonos nicht ausschließlich, sondern nur in erster Sinie für die Zwecke und das Bedürfnis der höheren Sehranftalten in Der StaDt Mainz bestimmt, so vermögen wir Doch keinen Grund einzusehen, daß Die genannten Beträge Den FonDs auch jetzt noch belasten, nachdem er den ihm zunächst liegenden Zwecken nicht mehr genügen kann. Wir halten es an­gesichts dieser Thatsache für richtiger, daß die erwähnten Beiträge durch Einstellung in den Hauptvoranschlag auf Die Staatskasse übernommen werDen.

Auf GrunD Des Vorgetragenen unD in Ausführung eines Beschlusses Der Stadtverordneten-Versammlung er­lauben wir uns an Die hohe zweite Kammer Der Land- ftänDe Die gawz ergebene Bitte zu richten. Dieselbe wolle an Großherzoglich^e Regierung das Ersuchen stellen:

1. Dem Mainzer Universitätsfonds die durch den Bau des neuen Gymnasiums in Mainz entstandenen Kosten aus der Staatskasse zu Saften der Ueberschüsse früherer Jahre zurückzuvergüten;

2. die von dem Mainzer Universitätsfonds seither be­strittenen Ausgaben:

a) Beitrag zur Besoldung des katholisck)en Geist­lichen zu Gießen mit . . . 514 Mk. 29 Pf.

b) zur Unterhaltung von 20 Tischstipendien an der Sandes­universität mit . . . . . 3428 37

zusammen 3942 Mk. 66 Pf. zu Saften der Staatskasse in den Staatsvoranschlatz aufzunehmen.

Aus Stadt und Sand.

Giehen, 8. November.

** Landeslotterie. Diesmal folgen die Ziehungen der Landes-Lotterie bekanntlich schneller aufeinander. Die Ziehung der 3. Klasse findet am 14. November statt. Wer seine Spielerrechte wahren will, muß sein LoS schleunigst zu dieser Klaffe erneuern.

** Die Generalversammlung des hiesigen Vereins der freisinnigen Partei fand am 6. d. M. statt. Nach Der Begrüßung Der Erschienenen ge- Dachte Der VorsitzenDe Der seit voriger Tagung Dahinge- schieDenen MitglieDer in Anerkennung ihrer Verdienste, Die sie sowohl um die Interessen der Partei wie auch als Bürger unserer Stadt erworben und tie in besonders hervorragender Weise den Herren Rich Scheel, Friedr. Habenicht und Phil. Utzl zuzüerkennen seien. Die Ver­sammlung ehrte das Andenken der Verstorbenen durch Erheben von den Sitzen. Sodann referierte der Schrift­führer über die Thätigkeit, die der Verein hinsichtlich der letzten Landtags- und Reichstagswahl entwickelt hatte, er­läuterte die seitherige generelle Stellungnahme der Zen­tralleitung in den politischen Fragen und schloß seine Ausführungen mit einem kurzen Referat über den Gör- litzer Parteitag. Dessen Verhandlungen eingehend zu schil­dern, ist eine im Druck befindliche Broschüre bestimmt: auf Antrag des Schriftführers wurde der Bezug einer größeren Anzahl derselben beschlossen. Die Wahl des Vorstands ergab, mit Ausnahme der Ersatzwahl für ein verstorbenes Mitglied die Bestätigung des seitherigen. Unter allgemeiner Zustimmung wurde Der Beschluß ge­faßt, am ersten Dienstag eines jeden Monats im Cafe Ebel in zwangloser Geselligkeit sich zu verewigen, den Verein interessierende Fragen zu besprechen und durch solche regelmäßige Zusammenkünfte die Interessen der Partei zu pflegen.

»* Genossenschaftliche Organisation des Handwerkerstandes. Der Landesgewerbeverein hat an die zweite Kammer der Stände, wie schon kurz gemeldet, folgende Eingabe gerichtet:

Die Hauptversammlung des Landeögewerbevereins hat am 23. Sep­tember dieses Jahres zu Worms uns beauftragt, nachstehende Beschluß- fasiung hoher Kammer mit der Bitte zu unterbreiten, den hier ausge­sprochenen Anregungen und Wünschen Berücksichtigung und Unterstützung zu Teil werden zu lassen.

In Berücksichtigung der außerordentlichen Bedeutung der genossen schaftlichen Organisation für Erhaltung eines gesunden Handwerkerstandes, sowie der besonderen Schwierigkeiten, mit welchen die Errichtung von Genossenschaften innerhalb des Handwerks verbunden ist und im Hinblick auf die günstigen Erfahrungen, welche in Preußen mit einer maßvollen Staatshilfe gemacht sind, beschließt der Landesgewerbeverein in seiner Hauptversammlung vom 23. September 1900 zu Worms folgendes Ge­such an Regierung und Landstände zu richten:

1. Durch Gewinnung eines geeigneten, mit dem Genoffenschafts- wesen, sowie mit den Verhältnissen des Handwerks durchaus ver­trauten Mannes, welcher durch Vorträge und persönliche Fühlung­nahme mit den Handwerkern das Verständnis für das Genoffen­schaftswesen wecken soll, sind entstehende Genoffenschaften durch Rat bei der Abfassung ihrer Satzungen, sowie durch Anleitung des Vorstandes zur Geschäftsführung zu unterstützen. Demselben liegt ferner ob, durch jährlich mindestens einmal vorzunehmende Prüfung von Kaffe und Büchern auf eine gesunde Entwickelung der Genoffenschaften hinzuwirken, auch hat er für den Anfang die Geschäftsführung der Verbandskaffe zu übernehmen.

2. Aus Staatsmitteln ist ein Kredit flüssig zu machen, welcher einer Verbandskasse sämtlicher Handwerkergenoffenschaften des Landes allmählich und im Verhältnis zur wachsendm Ausdehnung über­wiesen wird, unter Bedingungen, die einerseits dem Staate Sicher­heit bieten hinsichtlich der zweckentsprechenden Verwendung des Darlehns, sowie gegen Verlust, anderseits die Genoffenschaften in ihrer Selbstverwaltung und dementsprechender VerantworUich- leit möglichst wenig beschränken.

i Krofdorf, 7. November. Am 1. April db. Js. wurde hier die vierte Lehrerstelle errichtet, für welche aber zurzeit noch kein Lehrraum vorhanden ist. Diesem Hebel« stände sucht man vorläufig dadurch abzuhelfen, daß die beiden Unterklassen auf eineu Schulsaal ange­wiesen sind. Da aber zwei Lehrer nicht zu gleicher Zeit in einem Raume unterrichten können, so mußte in der Weise abgeholfen werden, daß die Oberklaffeu am Morgen den