Ausgabe 
9.5.1900 Zweites Blatt
 
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kwerden kann. Das heißt doch, man behält fich für später vor, die Einfuhr von dort, wenn sie erst einmal ernsthaft in Frage kommen wird, mit allen Mitteln zu erschweren. Und wenn auch in Ostafrika einstweilen noch die Verhält­nisse so siegen, daß Konkurrenz nicht zu befürchten steht, so paßt diese Auffassung doch nicht auf Westasrika, wo doch die Zukunft sehr aussichtsvoll und auch der Massen­anbau landwirtschaftlicher Erzeugnisse keine Unmöglichkeit -ein soll.

Abg. Müller-Sagan (fr. Vp.): Wenn die Reso- lution dahin aufgefaßt werden soll, daß die Einfuhr der­jenigen Produkte ausgeschlossen sein soll, welche ihrer Zweckbestimmung nach mit Produkten der heimischen Land­wirtschaft konkurrieren könnten, so werde ein großer Teil der Rückfracht und würden gerade die Massenfrachten der Dampfer in Fortfall kommen. Wir können das Ausland nicht zwingen, diejenigen Tarife anzunehmen, die wir ihm vorschreiben. Wer nehmen null, der muß auch geben; deshalb soll man den gegenseitigen Austausch der Produkte durch solche Vexationen nicht erschweren. Tie zweite Re­solution soll kein Blankowechsel für den Kanzler sein, um die Leistungen des Unternehmers auf Kosten irgendwelcher anderer Unternehmungen unverhältnismäßig steigern zu können. In diesem Sinne werden wir ihr nicht entgegen sein, die ernste Resolution aber müssen wir ablehnen.

§ 1 der Vorlage wird gegen die Stimmen der Sozial­demokraten und der freisinnigen Volkspartei angenom­men, desgleichen die Resolution ad b), angenommen wird ferner ohne Debatte der Rest der Vorlage. Darauf setzt das Haus die zweite Lesung der Novelle zum Ge­werbeunfall-Versicherungsgesetze fort. Nach § 7b kann auf Grund statutarischer Bestimmungen der Berufsgenossenschaft der Vorstand einem Rentenempfänger auf seinen Antrag an Stelle der Rente Aufnahme in ein Invaliden haus oder in ähnliche von Dritten unterhaltene Anstalten auf Kosten der Berufsgenossenschaft gewähren. Der Aufgenommene soll auf ein Vierteljahr, und wenn er die Erklärung nicht einen Monat vor Ablauf dieses Zeitraumes zurücknimmt, jedesmal auf ein weiteres Vierteljahr an den Verzicht auf die Rente gebunden sein.

Abg. Fischer-Sachsen (Soz.) befürwortet einen An­trag, wonach an Stelle eines Betrages der Rente, der 300 M. nicht übersteigt, die Gewährung der Aufnahme in ein Jnvalidenhaus statthaben soll; der zweite Satz soll nach demselben Anträge gestrichen werden, eventuell soll der Verzicht auf die Rente nur eintreten, wenn der Empfänger die Erklärung trotz schriftlicher Anfrage seitens Letz Vorstandes der Berufsgenossenschaft, ob er in der Anstalt verbleiben wolle, nicht zurücknimmt.

Geheimrat Caspar bittet'die Anträge abzulehnen.

§ 7b wird unverändert nach der Kommissionsfassung angenommen.

Abg. v. Richthofen beantragt die Einfügung eines neuen § 7 c, wonach durch Statut soll bestimmt werden können, daß denjenigen Personen, denen wegen gewohn­heitsmäßiger Trunksucht geistige Getränke in öffentlichen Schankstätten nickst verabfolgt werden dürfen, die Rente Lis zum vollen Betrage in Natural - Leistungen zu gewähren ist.

Abg. Opfer gelt (Ztr.): Es könnte ein Liefern von Naturalien über den Bedarf erfolgen, und den Ueberschuß wieder in Schnaps umzusetzen würde man auch den erklär­ten Trunkenbold nicht hindern können; auch der Antrag enthält kein Remedium. Das Bürgerliche Gesetzbuch würde sogar einer solchen Regelung bis zu einem gewissen Grade entgegen sein. Die Landwirtschaft, besonders diejenige im Westen, würde unter Umständen direkt durch die Annahme des Antrages geschädigt werden.

Abg. Hoch (Soz.) protestiert gegen das neue Aus­nahmerecht, das man mit diesem Anträge den Arbeitern bescheren möchte. Man hänge hier ohne weiteres einem Teil der Arbeiterschaft den Makel der Trunkenboldenhaftig- keit an, während man Ursache hätte, sich daran zu erinnern, daß es keineswegs die Arbeiterschaft ist, für die ganz be­sonders solche Maßnahmen aus angeblich humanitären Gründen nötig sind, sondern daß andere Kreise weit mehr solche Fürsorge nötig hätten. Man denke nur an die maß­lose Vergeudung von Vermögen in Spiel, Trunk und mit Weibern, wie sie der Prozeß gegen denKlub der Harm­losen" zur Kenntnis der Bevölkerung gebracht hat.

Abg. Fischbeck (frf. Vp.) erkennt gleichfalls kein Be­dürfnis für diese Maßregel an, die die Arbeiterschaft mit anderem Maß messen würde, als die übrigen Kreise der Bevölkerung.

Abg. Lehr (nl.) spricht sich Namens seiner Fraktion für den Antrag aus.

Der Antrag wird gegen die Stimmen der Konserva­tiven, Reichsparteiler und Nationalliberalen ab ge­lehnt. Nach § 8 des bestehenden Gesetzes wird die Verpflichtung der eingeschriebenen Hilfskassen sowie der sonstigen Unterstützungskassen, den von Unfällen be­troffenen Arbeitern rc. Unterstützungen zu gewähren, so­wie die Verpflichtung von Gemeinden und Armenverbänden zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen nicht berührt. Für geleistete Unterstützung ist durch Ueberweisung von Rentenbeträgen Ersatz zu leisten, wenn in der betreffenden Zeit dem Unterstützten ein Entschädigungsanspruch zustand. Für die Krankenkassen soll als Ersatz die Hälfte des gesetz­lichen Mindestbetrages des Krankengeldes gegeben werden, sofern nicht höhere Aufwendungen nachgewiesen werden. Für eine vorübergehende Unterstützung sollen als Ersatz höchstens drei Monatsbeträge der Rente und zwar mit nicht mehr als der Hälfte in Anspruch genommen werden können. Für eine vorläufige Unterstützung soll der Ersatz für den Fall, daß die Unterstützung in Gewährung von Anftaltsunterhalt bestanden hat, für die betreffende Zeit in der Ueberweisung der vollen Rente, sonst in der Ueber­weisung der halben Rente bestehen. Nach § 8a ist der Antrag auf Ueberweisung von Rentenbeträgen bei der Br- rufsgenossenschaft anzumelden. Streitigkeiten werden im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ev. durch die Auf­sichtsbehörde entschieden. Ein Antrag der Abgg. Lehr, v. Richthofen und Boern er will den in § 8 be­zeichneten Kassen, die bei Unfällen Renten oder Kapitalien gewähren, die Berechtigung geben, diese Unterstützungen um den Betrag der Unfallrente oder zu einem geringeren Betrage zu kürzen, wenn gleichzeitig die Beiträge der Be­triebsunternehmer und der Kassenmitglieder oder im Falle

der Zustimmung der Betriebsunternehmer wenigstens die­jenigen der Kassenmitglieder in entsprechendem Verhält­nisse herabgemindert werden.

Abg. v. Stumm (Rp.) hält diesen Paragraph 8a für überflüssig.

Direktor v. W o e d t k e bemerkt, daß eine Herabsetzung der Beiträge auch ohne Gesetz thunlich fei, daß aber eine Aufoktroyirung ihre Bedenken habe.

Abg. Stütz el (Ztr.) bittet* diesen Antrag abzulehnen. Man möge bedenken, welche Verbitterung es in den Ar­beiterkreisen erzeugen würde, wenn der Arbeiter, der 25 Jahre zu seiner Kasse die Beiträge regelmäßig gezahlt hat, verunglückt und nun keinen Pfennig mehr erhält, als der­jenige Verunglückte, der der Kasse nicht beigetreten war. Der Abzug der Unfallrente wird in diesen Kreisen als eine Vergewaltigung empfunden, und das Gesetz soll doch versöhnend wirken. Uebrigens mache der Bergbauunter­nehmer, der eine solche Jnvalide-nkasse gründe, auch für sich selbst damit kein schlechtes Geschäft, denn er erhalte sich damit einen guten Stamm von Arbeitern.

Abg. Hilbck (natl.): Thatsächlich wird durch § 8 zu gunsten der Unfallrentner den Knappschaftskassen eine neue Last auferlegt, für die kein Gegenwert geliefert wird. Hoffentlich läßt sich für die dritte Fassung ein befriedigen­der Ausweg finden.

Abg. Molkenbuhr (Soz.): Es wäre eine Unge­rechtigkeit, wenn der Antrag Lehr angenommen würbe, durch den die Meistleistungen bis auf die bloße Unfallrente herabgedrückt werden können.

Abg. Hilbck beantragt, den Schluß des § 8 dahin zu fassen, daß im Falle fortlaufender Unterstützung als Ersatz die Ueberweisung eines entsprechenden Betrages der Rente bis zu ihrer vollen Höhe beansprucht werden kann. Im letzteren Falle sind den UnfaUrentnern die zu den Knapp­schafts 2C. Kassen gezahlten Beträge mit Ausnahme der für Krankenversicherung gezahlten Summe zurückzuzahlen,.

Nach einer nochmaligen Bemerkung des Abg. v. Stumm wird der Antrag Hilbck abgelehnt, § 8 unverändert angenommen. § 8a nach dem Antrag Lehr wird abgelehnt, § 8a nach dem Anträge der Kom­mission angenommen. §§ 10 ff handeln von der Ausbringung ibi er Mittel ; in § 10a wird nach einem von allen Parteien unterstützten Anträge beschlossen, daß für Betriebe mit höchstens fünf Arbeitern durch Statut der Berufsgenossenschaften ferner bestimmt werden kann, daß ein einheitlicher Mindestbeitrag, der 4 Mark statt 2 Mark jährlich nicht übersteigen darf, zu entrichten ist. § 10 enthält die Bestimmungen über die Ansammlung deH Reservefonds bei den Berufsgenjoffechschgften. Nach Ablauf der ersten elf Jahre haben die Berufsgenossenschaf­ten dem jeweiligen Bestände des gesetzlichen Reservefonds drei Jahre lang je 10 Prozent unb weiter in Zwischen,- räumen von je brei Jahren je 1 Prozent weniger bis herab zu 4 Prozent alljährlich zuzuschlagen, und zwar jedesmal unter Anrechnung ber Zinsen. Nach Ablauf dieser Zeit sind aus den Zinsen des Reservefonds diejenigen Beträge zu entnehmen, welche erforderlich sind, um eine weitere Steigerung des auf jede versicherte Person im Durchschnitt entfallenden Umlagebetvages zu beseitigen.

Bei dem § 10 c entspinnt sich eine längere Debatte über die Frage, ob Umlage- ober Kapitcftbeckungsver fahren vorzuziehen sei; es beteiligten sich bar an bie Abgg. v. Stumm, Hilbck, Le h r, Schmib t-Elberselb (frf. Vp.). Der Letztere führt aus, baß mit bem Kommissions­beschluß ein Kompromiß geboten werbe, woburch ben spä­teren Generationen wenigstens bie Möglichkeit offen ge­lassen werbe, zum Kapitalbechungsverfahren überzugeheli.

§ 10 c wird angenommen.

Gegen 6 Uhr wird die weitere Beratung auf DienKtag 1 Uhr vertagt. (Vorher wird bie Interpellation bes Grafen Schwerin-Loewitz, betr. Aufhebung ber gemischtejn Transitläger verlesen werben.)

AmMe durch die Pariser Weltausstellung.

Von PaulLindenberg.

(Nachdruck verboten.)

IV.

China in Paris. Transvaal und seine Goldfunde. England Audieu. Ceylon, die glückliche Znsel. Nieder- ländisch Indien. Der Tempel Egyptens. Die japanische Ansiedlung.

Im Schatten des Moskauer Kreml, der Wiege der russischen Selbstherrschaft, hat China in Paris feinen Platz gefunden; beherrschend unb beschützenb ragen über bie bunten chinesischen Tempelgiebel bie Zinnen unb Türme ber Zarenburg hinweg ob bas Zufall ist, ob Absicht, man kann jedenfalls baraus seine Schlüsse ziehen über bie Stellung ber beiben großen Reiche. Unb währenb Rußlanb uns xeigt, welchen Reichtum in jeber Hinsicht bie asiatischen Gebiete bergen unb wie emsig es bestrebt ist, biese Schätze zu heben, begnügt sich China bamit, uns seine allbekannten Handelsartikel vorzuführen, seine mehr originellen wie schönen Porzellan-, Bronze-, Cloisonnee-, Speckstein-Sachen, feine Stickereien unb Seibenwaaren; von bem geistigen Leben ber zahllosen Millionen Menschen, von ber wirtschaftlichen Thätigkeit bes Staates, von ber Erfüllung kultureller Aufgaben erfahren wir nichts, weil nichts zu erfahren ist!

Tas chinesische Hauptgebäude ist in Form eines bem Schwarzen Drachen gewibmeten Tempels errichtet, ganz aus Holz aufgeführt, zwei Stock hoch, mit boppeltem Dach unb zwei Berauben übereinanber, von bem leuchtenben Rot bes Anstrichs heben sich lebhaft bie grün-golbenen Ver­zierungen unb bie vielen gelben Drachen ab, bie, wo es nur ging, teils in Holz, teils in Porzellan angebracht wür­ben. Auf bem von gelben Porzellankacheln gebUbeten Dache weht bie gelbe Flagge mit bem roten Drachen. In kurzer Zeit kann man sich hier mit benLeckereien" ber chinesischen Küche vertraut machen, mit Suppen aus Vogel­nestern und Haifischflossen, mit drei Monate alten Eiern unb gefüllten Bambussprossen, mit Zwergkrebsen unb ge­rösteten Fischen na, wohl bekömm's! Unterhalb des Tempels liegen zwei langgestreckte, aus rotlackiertem Holz in Art ber chinesischen Wohnhäuser errichtete Hallen mit einer bebecften Gallerie vorn, bereu vorspringenbes Dach von roten Holzfäulen getragen wirb; zwischen ben Holz- gestelleu ber Vorberwanb finb statt Papier Glasscheiben befestigt, im Innern aber finben wir bie anfangs erwähn­

ten Waren, die zum Verkauf stehen und auch teilweise schon ihre Liebhaber gefunden haben, während hier unb. da auch chinesische Handwerker thätig sind und die müh­samen Cloisonueesachen Herstellen. Daß nicht bald ein, Ausverkauft!" zu befürchten ist, dafür bürgen bie vielen braußen aufgestapelten mächtigen Kisten. Ein benachbar­tes dreiteiliges Tempelthor macht uns mit bem offiziellen chinesischen Baustil bekannt; bie Durchgänge ber rotge- tünchten Mauern finb mit weißen Ornamenten eingefaßt, auf bem oberen grünen unb glben Porzellanaufsatz erhebt fich bie breifache Bebachung aus gelben Fliesen, an Drachen unb Inschriften fehlt's hier gleichfalls nicht.

Unterhalb Chinas stoßen wir auf bie Baulichkeiten Transvaals von fern schon vernehmen wir das Sausen unb Brausen wuchtiger Maschinen, unb alsbald sehen wir ein mächtiges Rab fich breheu, bas eine Gold- wäscherei in Betrieb setzt: etagenmäßig rauscht bas Wasser über sanftgeneigte Flächen herab in einzelne Bassins, um bie Erze von ben Sand- unb Steinschichten zu befreien. In einem benachbarten Gebäube werben uns burch Mv» belle unb Abbildungen bie Golbmiuen unb bereit Betrieb veranschaulicht, an ben Außenseiten schilbem Malereien bas Leben in ben Minen wie in ben Kafferbörfern. Ein in Art einer schmucken mobernen Villa errichteter größerer Pavillon vereint mancherlei naturgeschichtliche Samm­lungen, unter denen besonders reichhaltig bie ber Mine­ralien itifnb ber Tierwelt finb, unb zeigt uns baneben bie Fortschritte, welche bie beiben sübafrikanischen Republiken während ber letzten Jahrzehnte auf öffentlichem unb staat­lichem Gebiete gemacht. Die meiste Anziehungskraft übt jeboch ber im Freien ausgestellte, golbschimmernbe Obelisk aus, welcher in seinen Abstufungen bie Golbprobuktion, Transvaals vergegenwärtigt; bie kleine Spitze zeigt uns an, baß 1888 für 24 427 000 Franks Golb gewonnen wurde, die große Basis aber, daß sich während der ersten neun Monate des Jahres 1889 die Goldausbeute auf 368 437 193 Franks belief. Ein auf bem Unterbau bieses Obeliskes auf- gestellter winziger goldener Block von etwa 30 Zentimeter Durchmesser trägt die Inschrift:1 Million Franks Wert." Na, wenn der echt wäre, wie zahlreich müßte bie Bewachung sein! Daß trotz bes Reichtums bes Laubes seine Bewoh­ner schlicht unb anspruchslos geblieben finb, beweist bie Buren-Farm: ein kleines, aus behauenen Felsstücken aufge­bautes, ganz nieberes Häuschen mit vier schmalen Fenstern, bessen Strohbach man fast mit ber Hand erreichen kann, bie fünf Liliput-Wohnräume von spartanischer Einfachheit.

Wie anbers, beseigenen Wertes voll bewußt", tritt uns ein paar hunbert Schritte weiter Englaud- I n b i e n entgegen mit seinem großen, in hindustanischem Stil aufgesührten, weißen Gebäube, von schlanken Türmen begrenzt unb burch ein leichtes Vestibül in zwei Teile ge- gliebert. In ber borberen Ehrenhalle blitzt's unb funkelt's unb gleißt es von golbenen und silbernen prunkenden Ge­räten, von herrlichen Schmuckfachen, von schimmernden Juwelen, denn hier haben in sorgsam aus indischen Hölzern gefertigten Schränken die indischen Rajahs ihre Kostbar­keiten ausgestellt. In ber Mitte erhebt sich ein Triumph­bogen, überragt von einer Pagobe mit zahllosen golbenen Dächern, meisterhaft ziseliert, am Giebel thront in farbigstem Oeschiller der Heiligel Pfau. 3n ben Seitenhallen finben wir bie Reichtümer Jnbiens aufbewahrt, Essenzen, Zimmet, Vanille, Thee, Kaffee, Edelsteine, Teppiche, ge­webte unb bestickte Stoffe, eble Metalle, zum Teil kunstvoll bearbeitet, unb bazwischen stehen, etwas steif in ber Aus­führung, bie Nachbilbungen ber einzelnen Solbatentypen ber englischen Kolonialarmee, bie hochgewachsenen Sikhs mit wulstigen Turbanen unb die kleinen, schlitzäugigen Polizisten Birmas mit flachen Strohhüten, schmächtige In­fanteristen Egyptens in gelben Kaki-Uniformen unb breit­schultrige subanesische Neger in kurzen blauen Jacken unb Pluberhosen.' Ceylon, bas glückliche Erlaub, nimmt einen befonberen Raum ein, in untfaffenber Weise zeigt es uns seine Schätze jeber Art, unter Berücksichtigung der inbustriellen Anlagen (Verarbeitung der Hölzer, Gewin­nung des Kokösnußöls usw.), unb unter Hervorhebung feiner erstaunlich mannigfaltigen Tierwelt. An Schmelz und Farbenreichtum wetteifern die handgroßen Schmetter­linge, die winzigen Kolibris mit ben schimmernbsten Ebel- fteinen, bie hier (wenn auch nur in Nachbilbungen) zu ijunberten verschiebener Art, Größe unb Färbung vor uns ausgebreitet liegen. Ueberrafchenb einbrucksvoll ist eine riesige Tiergruppe in sehr geschickter Aufstellung: aus ben Dschungeln, bem mit märchenhaften Blumen burchwun- benen Dickicht, bricht ein gewaltiger Elefant hervor, zu bessen Füßen eine Kobra ihr giftgeschwollenes Haupt auf­züngelt, während Bären, Wildschweine, Leoparden die Flucht ergreifen, in den Zweigen ber Bäume aber ein ganzes Heer von Affen umhertollt unb bie seltensten Vögel sich wiegen. In einem nahe biefem Gebäube liegenben sreunblichen Pavillon krebenzen wejßgekleibete Singhalefen, ben Schilbpattkamm in bem nach Frauenart gekämmten Haar, ben würzigen Ceylon-Thee.

Sehr originell unb fesselnb tritt uns 9Ziebertän* disch - Inbien entgegen mit einer äußerst gelungenen, sehr sorgfältigen Nachahmung bes Tempels von Djanbi- Sara auf Java, mit breitem zweistöckigem Vorbau, vor welchem eine ganze Reihe von steinernen Bubbha-Figuren Aufstellung gefunben, währenb bie Reliefs bes Tempel­unterbaues mit Szenen aus bem Leben Bubbhas, von seiner Geburt bis zu seinem Tobe, geschmückt sinb, all bas nach Abgüssen von ben Originalen gefertigt. Eine stattliche Treppe führt in bas Innere mit allerhand buddhistischen Götterfiguren, zwischen zwei heiligen Bo- Bäumen der sagenhafte Löwe, im Vestibül die ausdrucks­vollen Gestalten von Vischnu unb Schiwa. Rechts unb links vom Tempel liegen buntfarbige, strohgebeckte Ein- geborenen-Wohnhäuser von Sumatra mit Kolonial-Samm- lungen bekannten Inhalts, einen lebhaften Gegensatz bil- benb zu bem leuchtenben Weiß bes Tempels, bessen Aufbau mit beträchtlichen Schwierigkeiten verknüpft war.

Auch Egypten hat einen Tempel gewählt, ein schwer­fälliges Gebäube, das in seiner breiten Vorberseite mit hohem Eingangsportal unb Sphinxen wie Obelisken bem Tempel von Danbur in Nubien nachgebildet ist, während bie übrigen Seiten Einzelteile bes Tempels von Philae bar- steilen, bie Ausschmückungen aber mit Königs- unb Priester­zügen, mit Besiegung ber Feinbe, mit Schilberungen fest­licher Begebenheiten ben Tempeln von Abybos, Karnak usw. entnommen würben. Die ben fäulenumgebenen Hof ein»

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