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9.5.1900 Zweites Blatt
 
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Mittwoch den 9. Mai

Nr. 107 Zweites Blatt

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Gießener Anzeiger

General-Anzeiger

Polizei-Verordnung,

öetrefferrd die Wertilgnng der Maikäfer.

Unter Zustimmung des KreiSausschusseS und mit Ge­nehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 6. März 1894 zu Nr. M. I. 5910 wird in Gemäßheit des Art. 78 des Ges. vom 12. Juni 1874, die innere Ver­waltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen betr., für den Kreis Gießen verordnet, was folgt:

§ 1.

Jeder Besitzer eines Grundstücks ist gehalten, innerhalb eines von der Ortspolizeibehörde zu bestimmenden und öffent­lich bekannt zu machenden, geeigneten Zeitraums sämtliche auf dem Grundstücke befindlichen Bäume und Gebüsche täg­lich morgens bis spätestens 8 Uhr durchschütteln, bezw. durchsuchen, und die gesammelten Maikäfer auf geeignete Weise vernichten zu lassen. Von den Waldungen unterliegen dieser Bestimmung nur die mit Laubholz bestockten Bestands­ränder längs der Felder, Wiesen, Kulturflächen, Blößen, Schneisen und Wege.

§2.

In jeder Gemeinde bestimmt der Gemeinderat alljähr­lich eine oder, wenn erforderlich, mehrere Kommissionen von je drei Mitgliedern, welche sich davon zu überzeugen haben, daß die in § 1 angeordneten Maßregeln befolgt werden. Finden dieselben, daß bei einzelnen Besitzern dies nicht oder nicht in genügender Weise der Fall ist, so kann auf deren Antrag die Ortspolizeibehörde das Sammeln der Maikäfer auch gegen den Willen der Verfügungsberechtigten auf deren Kosten vornehmen lassen.

Bezüglich sämtlicher Waldungen fällt die vorstehende einer Kommission überwiesene Aufgabe der StaatSforst- verwaltung zu.

§ 3.

Zuwiderhandlungen gegen die in § 1 getroffenen An- ordnungen werden auf Grund des Art. 78 des Gesetzes vom 12. Juni 1874, die innere Verwaltung rc. betreffend, mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. bestraft.

§ 4.

Vorstehendes Reglement tritt mit dem heutigen Tage in Kraft.

Gießen, den 11. April 1894.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Bekanntmachung,

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Garbenteich.

Freitag, LS. Mai l. I., vormittags SV2 bis 10 Va Uhr, findet im Rathause zu Garbenteich die Ent­gegennahme der Wünsche bezüglich der Zuteilung der ganzen Gemarkung (Ackerfeld und Wiesen) statt. Die Wünsche sind schriftlich mindestens auf Va Bogen einzureichen, vom Grundstückseigentümer zu unterzeichnen, und müffen genau angebeu, welche alten (nach Flur und Nummer zu bezeichnenden) Grundstücke zusammengelegt werden sollen.

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Bekanntmachung.

Betr.: Wie oben.

Anläßlich der Donnerstag, den 10. d. M., abends stattfindenden Beleuchtung des Kriegerdenkmals und des hierbei zu erwartenden starken ZudrangeS des Publikums werden der Marktplatz und dessen Zugänge vor Eintritt der Dunkelheit für den Wagenverkehr gesperrt.

Annahme von Anzeigen zu der nachmittag- für den felgeaben Lag erscheinenden Nummer bi- vorm. 10 Uhr. Abbestellungen spätesten- abend- vorher.

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Deutscher Reichstag.

187. Sitzung vom 7. Mai. 1 Uhr.

Ter Reichstag trat heute in die zweite Beratung des Gesetzes betreffend die Postdampsschrffsverbrnd-. un gen mit Afrika (Postdampfer-Subventwnen).

Aba. de Witt (Ztr.) erstattet eilten ungewöhnlich langen Bericht, der mit so großer Unaufmerkiamkett und Unruhe vom Hause entgegengenommen wird, daß der Prä­sident zuerst gar nicht merkt, als der Redner aufhort zu svrechen, und eine kleine Pause eintritt, bis der

Abg. Klees (Soz.) das Wort erhält, um für die Ablehnung der Vorlage einzutreten. Er tadelt besonders den in einer Resolution niedergelegten Beschluß, daß nicht einmal die landwirtschaftlichen Produkte unserer eigenen Kolonien von den subventionierten Dampfern als Rück­fracht an Bord genommen werden dürfen.

Abg. Dr. Oertel-Sachsen (kons.) erklärt die Auf­fassung d es Vorredners für irrig, in der Resolution sei nur von landwirtschaftlichen Produktendes Auslandes^ die Rede. Der Abgeordnete, der im ganzen für dte Vor­lage spricht, bringt noch verschiedene Wünsche der Kon­servativen vor, u. a., daß die Schiffe nur aus deutschem Material gebaut werden möchten.

Staatssekretär des Innern Graf P o s a d o w s t Y er? klärt, daß die Wünsche des Vorredners der Tendenz der ganzen Subventionen entsprechen, und daß die verbündeten Regierungen gegen den Inhalt der Resolution nichts ein­zuwenden haben. , . . . r ,.

Abg. Brömel (freis. Vgg.) bekämpft die Resolution. Die Kommission hat die Vorlage unverändert angenommen und schlägt die Annahme folgender Resolution vor: ,,a) den Reichskanzler zu ersuchen, mit dem Unternehmer, dem die Einrichtung einer vierzehntägigen Postdampsschtfsvverbin- dung mit Ostasrika und einer vierwöchentlichen Postdampf­schiffsverbindung mit Südafrika übertragen werden wird, eine Vereinbarung dahin zu treffen, daß der Reichskanzler die Befugnis erhält, landwirtschaftliche Produkte des Aus­landes, die mit der deutschen Landwirtschaft konkurrieren, mit Ausnahme von Tabak, Bienenwachs, Häuten, Fellen und Wolle, von der Einfuhr durchs die subventionierten Dampfer nach deutsüjen, belgischen und holländischen Häsen auszuschließen." Ten Reichskanzler zu ersuchen, baldmög­lichst dahin zu wirken, daß die Fahrgeschwindigkeit bei den Postdampfschissen nach Afrika im Rahmen der Be- i stimmungen dieses Gesetzes thunlichst erhöht werde.

Abg. Arendt (Rp.): Eine erhebliche Weizen-Pro­duktion hat kein Kolonialenthusiast von unseren afrikani- nischen Kolonien erwartet. Bezüglich der berechtigten Wünsche, die man über den Gebrauch der deutschen Sprache aus den deutschen subventionierten Postdampfern haben muß, wird hoffentlich das erforderliche geschehen; es ist doch selbstverständlich, daß Unternehmer der Dampferlinien und die Offiziere des Dampfers sich auch als Deutsche fühlen. Die hohen Frachtsätze werden vielleicht etwas herab- I gesetzt werden können.

I Abg. Bebel: Tas Verhalten der Regierungen und I der maßgebenden Parteien angesichts der Tampfer-Sub- I vention gleicht auffällig der Echternacher Springprozession. I Man macht immer drei Schritte vorwärts und dann zwei I zurück, so auch bei dieser Vorlage. Dabei bilden dte I Agrarier, für die alle diese Liebesdienste geleistet werden, I nur eine kleine Minorität. Tie subventionierten Poft- I dampfer sollen neue Handelsbeziehungen mit uberseey je I Ländern anknüpfen, aber wenn die Ausfuhr von do t nach Deutschland in Frage kommt, da Hertz die und die Artikel dürfen unter kernen Umstanden nach I Deuti'cbland verein' Rur für jetzt will man oas nicyr

Das Publikum wird im eigensten Interesse gebeten, ' den Marktplatz ohne Aufenthalt zu passieren.

Der Verkehr in der Schulstraße, Mäusburg und vom Kirchenplatz her darf nur in der Richtung nach dem Markt­platz und auf dem Marktplatze selbst nur nach der Markt­straße hin erfolgen.

Gießen, den 8. Mai 1900.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Hechler.

Gießen, den 5. Mai 1900.

Betr.: Die Vertilgung der Maikäser.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

au die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.

Indem wir Sie wiederholt aus das nachstehend ab­gedruckte Reglement vom 11. April 1894 auswerksam machen, beauftragen wir Sie, im Falle in Ihrer Ge­markung oder einem Teile derselben ein Hauptmaikäferflug dieses Jahr eintritt, sofort die in § 1 des Reglements vor- geschriebenen Anordnungen zu treffen und uns dies alsbald anzuzeigen.

Weiter wollen Sie bis zum 1. Juli l. I. berichten, wie hoch sich die für rubr. Betreff verausgabten Kosten be­laufen, und wie groß ungefähr die Menge der vertilgten Maikäfer ist; letztere Menge ist in Litern anzugeben.

v. Bechtold.

und in welche Gewann das neue Grundstück gelegt werden soll.

Wünsche, welche nicht in dem obengenannten Termin vorgebracht werden, finden keine Berücksichtigung.

Zur Orientierung der Beteiligten liegt eine Ueöer- sichtSkarte über die ganze Gemarkung auf dem Rathause zu Garbenteich offen.

Friedberg, 4. Mai 1900.

Der Großherzogliche Bereinigungskommiffär: Süffert, Regierungsrat.

Bekanntmachung "

Aus Anlaß der Enthüllung des Krieger-Denkmals in Gießen bleiben nächsten Donnerstag den 10. l. Mts. die Geschäftsräume unseres Amtes von vormittags 9«/2 btS nachmittags 4 Uhr geschloffen.

Gießen, den 8. Mai 1900.

Großherzogliches Hauptsteueramt. Weißenbruch.

Amtlicher Ml. I

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au die Großherzogl. Bürgermeistereien Annerod, I Garbeuteich, Großen Buseck, Große» - Linden, | Grüuingeu, Heuchelheim, Holzheim, Kletn-Liudeu, I Langgöns, Leihgestern, Lich, Lollar, Reiskirchen, I Rödgen, Watzenborn und Wieseck.

Nachstehende Bekanntmachungen des Großh. Polizeiamts I Gießen wollen Sie in Ihren Gemeinden aus ortsübliche I Weise zur öffentlichen Kenntnis bringen laffen.

Gießen, den 8. Mai 1900.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Betr.: Euthüllungsfeier eines Kriegerdenkmals dahier.

Bei Ihrer, Donnerstag den 10. Mai I. Js. anläßlich der Enthulluugsfeier eines Kriegerdenkmals dahier stattfindendeu Anwesenheit werden Ihre Körrig!« uud Großherzogl. Hoheiten der Großherzog und Priuz Wilhelm voraussichtlich die nachbenannten Straßen und Platze der Stadt zu den angegebenen Zeiten passieren.

1. Zwischen 10 uud 10J/4 Uhr: Bahnhofstraße, Liebigstraße, | Franksurterstraße, Seltersweg, Kreuz, Mausburg, Marktplatz. | 2. Zwischen 11 und 11 Va Uhr: Marktplatz, Schulstraße, Neuenbäue, Gartenstraße.

3. Zwischen ll3/4 und 12 V4 Uhr: Gartenstraße, Stephan- > straße, Goethestraße, Südanlage, Westanlage, Oswalds- garten.

4. Zwischen 12 ya und 1 Uhr: Oswaldsgarteu, Westanlage, Seltersweg, Kreuz, Souuenstraße.

5. Zwischen 3J/4 und 3*/4 Uhr: Sonnenstraße, Schulstraße, Marktplatz, Kirchenplatz, Lindenplatz, Wallthorstraße, Ost­anlage, Gartenstraße, Bergstraße.

6. Zur Abfahrt: Bergstraße, Gartenstraße. Sudanlage, Frank­furterstraße, Liebigstraße, Bahnhofstraße.

Wegen des an diesem Tage zu erwartenden starken Fremdenverkehrs, uud um einen ungestörten Verlauf der Feier zu sichern, werden gesperrt:

A. Für den Fuhrwerksverkehr, a. vou vormittags 8Va Uhr an:

1. die Bahnhofstraße vom Bahnhof bis zur Liebigstraße;

2. die Liebigstraße von der Bahnhofstraße bis zur Frank- surterstraße;

3. die Frankfurterstraße vou der Liebigstraße bis zum Seltersthor;

4. der Seltersweg;

5. der Kreuzplatz;

6. die Mäusburg;

7. die Marktstraße von der Wettergasie bis zum Marktplatz;

8. die Schulstraße; &>-.«

und zwar die unter 1 bis 3 benannten bis nach Passieren des Zuges etwa 103/a Uhr, die unter 4 bis 8 angeführten bis nach Abfahrt Ihrer Königl. und Großherzogl. Hoheiten des Großherzogs und Prinz Wilhelm bezw. der Ehrengäste und dem Abrücken des Festzuges etwa 12 Uhr.

b. vou vormittags IOV2 bis 12 V< Uhr:

die Kirchstraße.

B. Für den Personenverkehr, von 9 bis IV/2 Uhr:

1. der Marktplatz;

2. die Mäusburg;

3. die Marktstraße von der Wettergaffe bis zum Marktplatz;

4. die Fahrbahn der Schulstraße;

5. die Fahrbahn der Kirchstraße;

letztere jedoch nur von 10V2 bis etwa 12x/< Uhr. Gießen, den 8. Mai 1900.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Hechler.