Ausgabe 
9.2.1900 Zweites Blatt
 
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fdjaffcnen Gesetzgebung in den letzten zehn Jahren die größte Aufmerksamkeit zugewendet wurde. Am 1. Januar 1893 trat die erste Novelle zum Kranken- Ver>icherungsgefetz in Kraft, am 1. Januar 1900 das neue Jnvalidenversicherungsgesetz, die Revision der Unfallversicherung wird gegenwär- Ug im Reichstage beraten, und eine neue Reform der Krankenversicherung ist bei den zuständigen Regierungs­stellen in Arbeit. Auch auf anderen sozialpolitischen Gebieten ist die'eifrigste,Thätigkeit zu.'beobachten gewesen. Älr erinnern nur an den Erlaß des Gewerbe - Ge­richts-Gesetzes im Jahre 1890, an die Bemühungen zur Ausgestaltung der staatlichen Betriebe zu Muster­anstalten, an die von den verschiedensten Seiten und nicht zum mindesten vom Staate unternommene Lösung der Arbeiterwohnungsfrag e".

DieBert. Polit. Nachr." hätten noch manches andere aufführen können; vor allem aber hätten sie daran er­innern sollen, daß der Kaiser in dem Erlasse vom 4 Fe­bruar 1890 an den damaligen Reichskanzler sagte:

Ich bin entschlossen, zur Verbesserung der Lage der deutschen Arbeiter die Hand zu bieten, so weit die Grenzen es gestatten, welche meiner Für- sorge durch die Notwendigkeit gezogen werden, die deutsche Industrie auf dem Weltmärkte konkurrenzfähig zu erhalten, und dadurch ihre und der Arbeiter Existenz zu sichern. Der Rückgang der heimischen Betriebe durch den Verlust ihres Absatzes im Auslande würde nicht nur die Unternehmer, sondern auch ihre Arbeiter brodlos machen. Die in der internationalen Konkurrenz begrün­deten Schwierigkeiten zur Verbesserung der Lage unserer Arbeiter lassen sich nur durch internatio­nale V e r st ä n d i g u n g der an der Beherrschung des Weltmarktes beteiligten Länder, wenn nicht überwinden, doch abschwächen".

_, Es läßt sich nicht verkennen, daß die hier betonten Schwierigkeiten durch sozialreformatorische Maßnahmen anderer Länder allmählich etwas abgeschwächt sind. Aber es darf auch nicht verkannt werden, daß diese auf deutsche Anregung hin erfolgten Maßnahmen noch nicht ausreichen, um die gesetzgebenden Faktoren von der Fürsorge für die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Industrie auf dem Welt­märkte zu entlasten. Wenn trotz dieser Fürsorge Deutsch­land auch in den letzten Jahren an der Spitze der sozial­reformatorisch chätigen Mächte geblieben ist, so darf es sich über alle Verkleinerungsversuche berufsmäßiger Hetzer und unpraktischer Idealisten trösten.

Berlin, 7. Februar. Die teure Kohle. Bei der Fortsetzung der Beratung des Berg-Etats in der Dienstag- Sitzung des Abgeordnetenhauses wurden wiederum die Preissteigerungen für Kohlen erörtert. Der konservative Abgeordnete v. Werdeck betonte den Kohlenmangel, einen Mangel, der so groß sei, daß man den Ausstellern auf der Pariser Weltausstellung anheimgegeben habe, sich Kohlen aus der Heimat mitzubringen, wenn sie ihre Maschinen in Betrieb setzen wollten. Redner bemerkte zum Schluß, daß die fiskalischen Grubenverwaltungen den ländlichen Ein­kaufsgenossenschaften nicht genügend entgegen kämen. Auf seine und die Klagen des Abgeordneten v. Brockhausen (kons.) entgegnete der Geh. Rat v. Ammon, daß die Menge der von den Gruben an die Händler abgegebenen Kohlen aller­dings von 23 Prozent im Jahre 1896 auf 25 Prozent im Jahre 1899 herabgegangen sei. Im übrigen sei der Kohlen­mangel durchaus nicht so groß, auch die Besorgnis wegen der Kohlenversorgung auf der Pariser Weltausstellung sei nach der Versicherung des Reichskommissars unbegründet. Redner versprach eine größere Berücksichtigung der länd­lichen Einkaufsgenoffenschaften, wenn sie auf den bisher verlangten Rabatt verzichten wollten. (Hört! Hört! links.) Im gleichen Sinne äußerle sich Handelsminister Brefeld, welcher außerdem hinzufügte, daß die Abgabe von Kohlen an Oesterreich seitens der fiskalischen Gruben geringer ge­worden sei. Dagegen könne die Regierung nichtstaatlichen Gruben nicht verbieten, Kohlen nach Oesterreich zu exportieren. Der Rest des Etats wurde ohne wesentliche Debatte erledigt. Es folgt der Etat der Handels- und Gewerbeverwaltung.

Deutschland in Transvaal nach dem Kriege. Herr L. de Waard aus Prätoria äußert sich in derDeutschen Niederländischen Wochenschrift" über die Aussichten der Deutschen nach dem Kriege in sehr beachtens­werter Weise. Das Verhältnis zwischen Deutschen und Buren schilderte er als ein im allgemeinen sehr gutes. In­dividuelle Abneigungen find vorhanden; dieselben sind aber dann zumeist dem etwas anmaßenden Auftreten des Neu­lings zuzuschreiben. Da nach Ablauf des Krieges die Abneigung gegen die Engländer so groß sein dürfte, daß der englische Kaufmann in Südaftika kein ergiebiges Absatz­gebiet mehr finden kann, so wird fich zwischen den übrigen Nationen eine heftige Konkurrenz entwickeln, welcher Deutsch­land auf dem Gebiete von Handel und Industrie siegreich begegnen kann, denn die Deutschen haben schon ziemlich festen Fuß gefaßt. Der Handel bedarf aber kräftiger finanzieller Grundlagen, welche dem englischen Kaufmann bisher die Alleinherrschaft gesichert haben. Dieser Handel muß sich nicht ausschließlich auf die großen Städte be­schränken, sondern das ganze Land überziehen. Filialen auf dem Lande, welche, als primitive Hotels und Restaurants eingerichtet, damit den Handel vom Zündholz bis zum Konzertflügel verbinden, haben Aussicht zu prosperieren, denn der Bur kauft gerne, wenn er etwas paffendes sieht. Sparen ist seine starke Seite nicht. Hat er Geld einge­nommen, so giebt er's auch wieder mit vollen Händen weg Die deutsche Maschinen-Jndustrie muß sich viel mehr ins Zeug legen, wie dies bisher geschah. Haben doch selbst dortige Bergwerke in den Händen von Deutschen ihre Maschinen aus England bezogen. Der Engländer dominiert auf diesem Gebiet. Wenn nach dem Kriege der Bergbau und das Grubenwesen wieder aufleben, wird sich die Nach­frage nach Maschinen bedeutend steigern, denn viele Ma­schinen sind absichtlich oder von den Kaffern böswillig un­brauchbar gemacht worden, und andere dürften in den er­trunkenen Minen schwer gelitten haben. Für deutsche Bergwerksingenieure eröffnet sich nach Gründung von neuen

Gesellschaften zur Ausbeulung des an Mineralien so außer­ordentlich reichen Bodens ein lohnendes Arbeitsfeld. Auch einigermaßen bemittelte Bauern sind dort willkommen. Ent­gegen der weit verbreiteten Ansicht, das ganze Land sei unter die Buren verteilt, konstatiert Herr de Waard, daß die Regierung noch über ungeheure Flächen, sogenannte okkupatieplaatsen" verfügt, welche sie in beliebiger Größe unter der Bedingung abgiebt, daß das Land rationell be­baut wird. DerBur" betreibt nämlich nur ungern Acker­bau: beinahe ausschließlich verlegt er sich auf Viehzucht. Schon jetzt ist in der Umgebung von Prätoria und Johannes­burg der Obst- und Gemüsebau in deutschen Händen. Viele deutsche Ackerbauer haben sich im Distrikt Barberton nieder­gelassen und finden dort eine reiche Existenz; werden doch in der Republik noch alljährlich für Millionen Pfund Ster­ling Landbauprodukte eingeführt, da die Buren selbst zu wenig produzieren. Natürlich müssen Neulinge auf alle möglichen Enttäuschungen vorbereitet sein.

Hessischer Kandtag.

Zweite Kammer der Laudstäude.

Die dritte Sitzung der 2. Kammer der Landstände findet am Dienstag, dem 13. Februar 1900, vormittags 10 Uhr statt. Auf der Tagesordnung stehen folgende Gegenstände: 1. Regierungsvorlage, Kap. 14Landstände" betreffend. (Berichterstatter: Abg. Möllinger.) 2. RegierungS-

-1C' ?*c Verlängerung des Finanzgesetzes betreffend. (Berichterstatter: Abg. Köhler-Darmstadt.) 3. Regierungs­vorlage, die Bewilligung von 90 000 Mk. für weitere Tief­bohrungen in Bad-Nauheimbetreffend. (Berichterstatter: Abg. Jöckel.) 4. Regierungsvorlage, den Ankauf des Gruner'schen Wasserwerkes m Bad-Nauheim betreffend. (Berichterstattter:

Södel.) 5. Regierungsvorlage, die Anlage einer Süßwasserversorgung vom Bad Salzhausen betreffend. Berichterstatter: Abgeordneter Weidner.) 6. Regierungs­vorlage, die Versuchsbohrungen und die Hebung der m Bad Salzhausen betteffend. (Berichterstatter: Abg. Weidner.) 7. Regierungsvorlage, die Anlegung einer Holztransportbahn in den Domanialwaldungen zwischen Frankfurt und Darmstadt betreffend. (Berichterstatter: Abg. Ulrich.) 8. Regierungsvorlage, die Erweiterung des Be- triebs der Braunkohlengrube Ludwigshoffnung betreffend. (Berichterstatter Abg. Jöckel.) 9. Regierungsvorlage, den Gesetzentwurf, die Aufhebung des Gesetzes vom 9. De­zember 1876, die Besteuerung des Weins betreffend. (Be­richterstatter: Abg. Ulrich.) 10. Regierungsvorlage, die Neugestaltung des Kassewesens im Großherzogtum betreffend. (Berichterstatter: Abg. Möllinger.) 11. Regierungsvorlage, die Vermehrung der etatsmäßigen Stellen bei der Main- | Neckar-Bahn betreffend. (Berichterstatter: Abg. Jöckel.) 12. Vorstellung des Hauptsteueramtsdieners Heinrich Mitsch m Mainz, die Anrechnung seiner Dienstzeit betreffend. (Berichterstatter: Abg. Jöckel.) 13. Wahlprüfungen: a) Provinz Starkenburg: nämlich: 1) im 1. Wahl- bezirk, BeerfeldenHirschhornWimpfen; 2) im 3. Wahl­bezirk, Höchst; 3) im 5. Wahlbezirk, FürthReinheim; 4) im 8. Wahlbezirk, LorschZwingenberg; 5) im 10. Wahl- bezirk, GernsheimDarmstadtZwingenberg; 6) im

11. Wahlbezirk, Zwingenberg; 7) im 12. Wahlbezirk, Beffungen-Darmstadt-Land; 8) im 14. Wahlbezirk, Groß- GerauLangen; 9) im 15. Wahlbezirk, LangenOffenbach; 10) im 17. Wahlbezirk, Seligenstadt; (Berichterstatter: Abg. Weith.) b) Provinz Oberhessen: nämlich: 1) im 1. Wahlbezirk, Vilbel; 2) im 2. Wahlbezirk, Friedberg Bad-Nauheim; 3) im 4. Wahlbezirk, HungenLich; 4) im 7. Wahlbezirk, HombergGrünbergUlrichstein; 5) im 8. Wahlbezirk, AlsfeldUlrichstein; 6) im 13. Wahlbezirk, AltenstadtBüdingen. (Berichterstatter: Abg. Backes.) 0 Provinz Rheinhessen: nämlich: 1) im 2. Wahl­bezirk, Alzey; 2) im 3. Wahlbezirk, WöllsteinAlzey; 3) tnt 4. Wahlbezirk, Osthofen; 4) im 7. Wahlbezirk, Oppen­heimNieder-Olm; 5)im 8. Wahlbezirk,MainzNieder-Olm; 6) im 10. Wahlbezirk BingenOber-Ingelheim, (Bericht­erstatter: Abg. Erk); 7) im 5. Wahlbezirk, (Berichterstatter Abg. Backes), d) Ersatzwahl für den 9. Wahlbezirk der Provinz Starkenburg, (Berichterstatter: Abg. Cramer). | e) Ersatzwahl für die Provinzialhauptstadt Gießen, (Be­richterstatter: Abg. Pennrich). 1

Lokales and Vrooiryietles.

Wuouwt Einsendungen, gleichviel welchen Inhalte», werden grundsätzlich nicht ausgenommen.)

Gießen, 8. Februar 1900.

* * GefchichtSkalender. (Nachdruck verboten.) Vor 111 Jahren, am 9. Februar 1789, erblickte in München Franz Xaver Gabels berg er das Licht der Welt. Er ist der Begründer der Steno­graphie in Deutschland und E> sinder deS nach ihm benannten, am weitesten verbreiteten Systems. Gabelsberger staib am 4. Januar 1849 in seiner Vaterstadt, wo ihm 1890 ein Denkmal errichtet worden ist.

Empfang. Se. Königl. Hoheit der Großherzog empfingen am 7.Februar u. a. Seine Erlaucht den Grafen Georg Albrecht zu Erbach, den Oberleutnant Ebel vom Infanterie-Regiment Nr. 69.

* * Aus dem Gerichtsdienst. Seine Königliche Hoheit der Nroßherzog haben Allergnädigft geruht, am 7. Februar )en Amtsrichter bei dem Amtsgericht Offenbach Dr. Hein­rich Marx zum Landrichter bei dem Landgericht der Pro­vinz Rheinheffen, und den Amtsrichter bei dem Amtsgericht Alsfeld Wilhelm Müller zum Amtsrichter bei dem Amts­gericht Worms, beide mit Wirkung vom 16. Februar, zu ernennen; den Amtsrichter bei dem Amtsgericht Ulrichstein Ernst Eckstein in den Ruhestand zu versetzen. tannt wurde am 7. Februar der Hilfsgerichtsschreiber >ei dem Amtsgericht Worms Georg Elz zum Hilfsgerichts' chreiber bei dem Amtsgericht Lorsch, der HilfSgerichtS- schreiber bei dem Amtsgericht Lorsch Karl Vierheller

zum Hilfsgerichtsschreiber bet dem Amtsgericht Wald-Michel­vach, der Hilfsgerichtsschreiber bei dem Amtsgericht Wald. Michelbach Karl Hartmann zum Hilfsgerichtsschreiber bei dem Amtsgericht Mainz und der Hilfsgerichtsschreiber bei dem Amtsgericht Mainz Johann Peter Philipp Müller zum Hilfsgerichtsschreiber bei dem Amtsgericht Worms.

e* Der Zusammentritt der 6. ordentlichen evangelischen Landesfynode zum Zwecke der Budgetberatung ist für Mittwoch den 21. Februar in Aussicht genommen. Der Finanzausschuß (Vorsitzender Herr Direktor Brand Mainz), Berichterstatter Herr Rechtsanwalt Dr. Lucius-Mainz) hat fernen Bericht abgeschlossen. Von dem Gesetzgebungsausschuß wurde Herr Wirkl. Geheimerat D. Hallwachs-Darmstadt, üon dem Petitionsausschuß Herr Kirchenrat Pullmann-

| Grünberg zum Vorsitzenden gewählt.

I ** 3nr Berufswahl. Seitdem wieder Anwärter für die mittlere Beamtenlaufbahn der Post- und Telegraphen- Verwaltung angenommen werden, finden sich in den Zei­tungen von neuem Ankündigungen von sogenannten Post­fachschulen. Demgegenüber wird darauf hingewiesen, daß die Kaiserlichen Ober-Postdirektionen Anweisung erhalten haben, nur solche Bewerber als Postgehilfen oder Tele­graphengehilfen anzunehmen, welche die erforderliche Schul­bildung durch das Zeugnis einer öffentlichen Schule nach- welfen können. Die Bewerber müssen auf einer neunstufigen höheren Lehranstalt mindestens die Reife für die Unter­sekunda oder auf einer sechsstufigen öffentlichen höheren Lehranstalt mindestens die Reife für die erste Klasse erlangt haben oder von einer öffentlichen Knabenmittelschule mit neun Jahreskursen mit dem Reifezeugnis entlasten fein. Von der Regel, daß die Bewerber das Zeugnis einer öffentlichen Schule vorzulegen haben, ist als Ausnahme nur Melassen, daß auch die von den Prüfungskommissionen für Einjährig-Freiwillige ausgestellten Berechtigungszeugniste sowie die auf gewissen Privat-Lehranstalten erlangten Be- fähigungszeugniffe für den einjährig-freiwilligen Militär­dienst als Nachweis der vorgeschriebenen Schulbildung an­genommen werden können. Hiernach kann nur empfohlen werden, daß die Anwärter, die in die mittlere Beamten­laufbahn der Post und Telegraphenverwaltung eintreten wollen, sich die verlangte Vorbildung auf einer öffentlichen Schule erwerben, nicht aber eine der sogenannten Postfach­schulen besuchen.

x Aus dem Großherzogtum Heffen, 7. Februar. Auf Anregung des hessischen Richtervereins wird in nächster Zeit ! eme neue Zeitschrift für hessische Rechtsprech- ! ung erscheinen, die namentlich die praktische Einführung des neuen Rechtes erörtern, und wichtige hessische Entscheid­ungen mitteilen wird.

Flensungen, 6. Februar. Gestern morgen gegen 4 Uhr brach in der Scheuer des hiesigen Gastwirtes Reitz Feuer aus, welches diese nebst der angrenzenden Stallung tn Asche legte. Das rechtwinkelig zur Scheuer stehende Wohn- und Gasthaus konnte gerettet werden. Ein Glück war es, daß zurzeit des Brandes Südostwind wehte; wäre die Windrichtung die entgegengesetzte gewesen, so hätte da« Feuer sicher größere Ausdehnung genommen. Der Ab­gebrannte ist versichert; das Vieh konnte gerettet werden.

, 2- Dodenhausen (Kreis Frankenberg), 7. Februar. Beim Holzfällen hat sich gestern wieder ein beklagenswerter Unglücks fall ereignet. Ein gefällter Baum wendete sich im Stürzen und fiel nach einer anderen Richtung. Dieses ging so rasch, daß der 34jährige Fäller R. nicht mehr aus­weichen konnte. Der Unglückliche erlitt Schädelbrüche und Gehirnerschütterung, außerdem wurde ihm das Schlüstelbem zerschmettert. Seine Verwundungen sind derartig, daß an seinem Aufkommen gezweifelt wird. R. ist Familienvater.

i. Aus Starkenburg, 7. Februar. Das neueStempel- gesetz hat allerlei Schwierigkeiten, aber Geld bringt es ein. Hier soll auf etwas aufmerksam gemacht werden. Die Zeit ist da, wo viele Bürgscheine gemacht werden, damit die Leute Zahlungsfrist bis Martini erhalten können. Wenn nun der Bürgermeister die Unterschriften auf den Bürg- scheinen beglaubigt, so braucht keine Stempelmarke auf die Scheine geklebt zu werden, thut es aber der OrtSgerichts- vorsteher, so muß eine Stempelmarke herbei. Das ist eine Kleinigkeit, die sich die Leute, welche sich Bürgscheine zu­legen wollen, leicht merken können.

Darmstadt, 7. Februar. Mit dem 1. April d. I. soll für die Behörden und Staatsbetriebe im Geschäftskreise des Großh. Ministeriums der Finanzen eine Betriebskranken­kasse in Wirksamkeit treten. Dieser Kasse werden als Mitglieder anzugehören haben alle gegen Gehalt oder Löhn bei den genannten Behörden und Betriebsverwaltungen be­schäftigten Personen, soweit sie nach Gesetz oder behörd- licher Anordnung, wie sie nach § 2a des Krankenversicherungs­gesetzes zulässig ist, der Krankenversicherungspflicht unter­liegen. Befreit von der Versicherungspflicht sind die Mit­glieder eingeschriebener Hilfskassen, ebenso wie alle ange­stellten Staatsbeamten. Die neue Einrichtung, welche auch in anderen Staaten, so im Königreich Sachsen, für die staatliche Wafferbauverwaltung bereits besteht und sich be­währt hat, bezweckt in erster Linie, den vom Staate be­schäftigten Arbeitern ein höheres Maß der Fürsorge für den Krankheitsfall zu gewähren, als es die meisten Kranken­kaffen, insbesondere die Gemeindekrankenversicherungen, zu leisten vermögen. In dem Statut wird eine Krankenunter­stützung auf die Dauer von 26 Wochen für die Versicherten, sowie die Gewährung von freier ärztlicher Behandlung und Medikamenten für die Ehefrau des Kassemitgliedes auf die Dauer von 13 Wochen vorgesehen. Einen weiteren Grund für die Errichtung der staatlichen Betriebskrankenkasse bildet die Rücksicht auf die kleineren und ärmeren Gemeinden des Landes, welche die Zugehörigleit der meist gerade während der ungünstigen Jahreszeit beschäftigten fiskalischen Arbeiter man denke namentlich an die Holzhauerei zur Ge­meindekrankenversicherung, deren Ausfälle die Gemeindekaffe