fdjaffcnen Gesetzgebung in den letzten zehn Jahren die größte Aufmerksamkeit zugewendet wurde. Am 1. Januar 1893 trat die erste Novelle zum Kranken- Ver>icherungsgefetz in Kraft, am 1. Januar 1900 das neue Jnvalidenversicherungsgesetz, die Revision der Unfallversicherung wird gegenwär- Ug im Reichstage beraten, und eine neue Reform der Krankenversicherung ist bei den zuständigen Regierungsstellen in Arbeit. Auch auf anderen sozialpolitischen Gebieten ist die'eifrigste,Thätigkeit zu.'beobachten gewesen. Älr erinnern nur an den Erlaß des Gewerbe - Gerichts-Gesetzes im Jahre 1890, an die Bemühungen zur Ausgestaltung der staatlichen Betriebe zu Musteranstalten, an die von den verschiedensten Seiten und nicht zum mindesten vom Staate unternommene Lösung der Arbeiterwohnungsfrag e".
Die „Bert. Polit. Nachr." hätten noch manches andere aufführen können; vor allem aber hätten sie daran erinnern sollen, daß der Kaiser in dem Erlasse vom 4 Februar 1890 an den damaligen Reichskanzler sagte:
„Ich bin entschlossen, zur Verbesserung der Lage der deutschen Arbeiter die Hand zu bieten, so weit die Grenzen es gestatten, welche meiner Für- sorge durch die Notwendigkeit gezogen werden, die deutsche Industrie auf dem Weltmärkte konkurrenzfähig zu erhalten, und dadurch ihre und der Arbeiter Existenz zu sichern. Der Rückgang der heimischen Betriebe durch den Verlust ihres Absatzes im Auslande würde nicht nur die Unternehmer, sondern auch ihre Arbeiter brodlos machen. Die in der internationalen Konkurrenz begründeten Schwierigkeiten zur Verbesserung der Lage unserer Arbeiter lassen sich nur durch internationale V e r st ä n d i g u n g der an der Beherrschung des Weltmarktes beteiligten Länder, wenn nicht überwinden, doch abschwächen".
_, Es läßt sich nicht verkennen, daß die hier betonten Schwierigkeiten durch sozialreformatorische Maßnahmen anderer Länder allmählich etwas abgeschwächt sind. Aber es darf auch nicht verkannt werden, daß diese auf deutsche Anregung hin erfolgten Maßnahmen noch nicht ausreichen, um die gesetzgebenden Faktoren von der Fürsorge für die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Industrie auf dem Weltmärkte zu entlasten. Wenn trotz dieser Fürsorge Deutschland auch in den letzten Jahren an der Spitze der sozialreformatorisch chätigen Mächte geblieben ist, so darf es sich über alle Verkleinerungsversuche berufsmäßiger Hetzer und unpraktischer Idealisten trösten.
Berlin, 7. Februar. Die teure Kohle. Bei der Fortsetzung der Beratung des Berg-Etats in der Dienstag- Sitzung des Abgeordnetenhauses wurden wiederum die Preissteigerungen für Kohlen erörtert. Der konservative Abgeordnete v. Werdeck betonte den Kohlenmangel, einen Mangel, der so groß sei, daß man den Ausstellern auf der Pariser Weltausstellung anheimgegeben habe, sich Kohlen aus der Heimat mitzubringen, wenn sie ihre Maschinen in Betrieb setzen wollten. Redner bemerkte zum Schluß, daß die fiskalischen Grubenverwaltungen den ländlichen Einkaufsgenossenschaften nicht genügend entgegen kämen. Auf seine und die Klagen des Abgeordneten v. Brockhausen (kons.) entgegnete der Geh. Rat v. Ammon, daß die Menge der von den Gruben an die Händler abgegebenen Kohlen allerdings von 23 Prozent im Jahre 1896 auf 25 Prozent im Jahre 1899 herabgegangen sei. Im übrigen sei der Kohlenmangel durchaus nicht so groß, auch die Besorgnis wegen der Kohlenversorgung auf der Pariser Weltausstellung sei nach der Versicherung des Reichskommissars unbegründet. Redner versprach eine größere Berücksichtigung der ländlichen Einkaufsgenoffenschaften, wenn sie auf den bisher verlangten Rabatt verzichten wollten. (Hört! Hört! links.) Im gleichen Sinne äußerle sich Handelsminister Brefeld, welcher außerdem hinzufügte, daß die Abgabe von Kohlen an Oesterreich seitens der fiskalischen Gruben geringer geworden sei. Dagegen könne die Regierung nichtstaatlichen Gruben nicht verbieten, Kohlen nach Oesterreich zu exportieren. Der Rest des Etats wurde ohne wesentliche Debatte erledigt. Es folgt der Etat der Handels- und Gewerbeverwaltung.
— Deutschland in Transvaal nach dem Kriege. Herr L. de Waard aus Prätoria äußert sich in der „Deutschen Niederländischen Wochenschrift" über die Aussichten der Deutschen nach dem Kriege in sehr beachtenswerter Weise. Das Verhältnis zwischen Deutschen und Buren schilderte er als ein im allgemeinen sehr gutes. Individuelle Abneigungen find vorhanden; dieselben sind aber dann zumeist dem etwas anmaßenden Auftreten des Neulings zuzuschreiben. Da nach Ablauf des Krieges die Abneigung gegen die Engländer so groß sein dürfte, daß der englische Kaufmann in Südaftika kein ergiebiges Absatzgebiet mehr finden kann, so wird fich zwischen den übrigen Nationen eine heftige Konkurrenz entwickeln, welcher Deutschland auf dem Gebiete von Handel und Industrie siegreich begegnen kann, denn die Deutschen haben schon ziemlich festen Fuß gefaßt. Der Handel bedarf aber kräftiger finanzieller Grundlagen, welche dem englischen Kaufmann bisher die Alleinherrschaft gesichert haben. Dieser Handel muß sich nicht ausschließlich auf die großen Städte beschränken, sondern das ganze Land überziehen. Filialen auf dem Lande, welche, als primitive Hotels und Restaurants eingerichtet, damit den Handel vom Zündholz bis zum Konzertflügel verbinden, haben Aussicht zu prosperieren, denn der Bur kauft gerne, wenn er etwas paffendes sieht. Sparen ist seine starke Seite nicht. Hat er Geld eingenommen, so giebt er's auch wieder mit vollen Händen weg Die deutsche Maschinen-Jndustrie muß sich viel mehr ins Zeug legen, wie dies bisher geschah. Haben doch selbst dortige Bergwerke in den Händen von Deutschen ihre Maschinen aus England bezogen. Der Engländer dominiert auf diesem Gebiet. Wenn nach dem Kriege der Bergbau und das Grubenwesen wieder aufleben, wird sich die Nachfrage nach Maschinen bedeutend steigern, denn viele Maschinen sind absichtlich oder von den Kaffern böswillig unbrauchbar gemacht worden, und andere dürften in den ertrunkenen Minen schwer gelitten haben. Für deutsche Bergwerksingenieure eröffnet sich nach Gründung von neuen
Gesellschaften zur Ausbeulung des an Mineralien so außerordentlich reichen Bodens ein lohnendes Arbeitsfeld. Auch einigermaßen bemittelte Bauern sind dort willkommen. Entgegen der weit verbreiteten Ansicht, das ganze Land sei unter die Buren verteilt, konstatiert Herr de Waard, daß die Regierung noch über ungeheure Flächen, sogenannte „okkupatieplaatsen" verfügt, welche sie in beliebiger Größe unter der Bedingung abgiebt, daß das Land rationell bebaut wird. Der „Bur" betreibt nämlich nur ungern Ackerbau: beinahe ausschließlich verlegt er sich auf Viehzucht. Schon jetzt ist in der Umgebung von Prätoria und Johannesburg der Obst- und Gemüsebau in deutschen Händen. Viele deutsche Ackerbauer haben sich im Distrikt Barberton niedergelassen und finden dort eine reiche Existenz; werden doch in der Republik noch alljährlich für Millionen Pfund Sterling Landbauprodukte eingeführt, da die Buren selbst zu wenig produzieren. Natürlich müssen Neulinge auf alle möglichen Enttäuschungen vorbereitet sein.
Hessischer Kandtag.
Zweite Kammer der Laudstäude.
Die dritte Sitzung der 2. Kammer der Landstände findet am Dienstag, dem 13. Februar 1900, vormittags 10 Uhr statt. Auf der Tagesordnung stehen folgende Gegenstände: 1. Regierungsvorlage, Kap. 14 „Landstände" betreffend. (Berichterstatter: Abg. Möllinger.) 2. RegierungS-
-1C' ?*c Verlängerung des Finanzgesetzes betreffend. (Berichterstatter: Abg. Köhler-Darmstadt.) 3. Regierungsvorlage, die Bewilligung von 90 000 Mk. für weitere Tiefbohrungen in Bad-Nauheimbetreffend. (Berichterstatter: Abg. Jöckel.) 4. Regierungsvorlage, den Ankauf des Gruner'schen Wasserwerkes m Bad-Nauheim betreffend. (Berichterstattter:
Södel.) 5. Regierungsvorlage, die Anlage einer Süßwasserversorgung vom Bad Salzhausen betreffend. Berichterstatter: Abgeordneter Weidner.) 6. Regierungsvorlage, die Versuchsbohrungen und die Hebung der m Bad Salzhausen betteffend. (Berichterstatter: Abg. Weidner.) 7. Regierungsvorlage, die Anlegung einer Holztransportbahn in den Domanialwaldungen zwischen Frankfurt und Darmstadt betreffend. (Berichterstatter: Abg. । Ulrich.) 8. Regierungsvorlage, die Erweiterung des Be- triebs der Braunkohlengrube Ludwigshoffnung betreffend. (Berichterstatter Abg. Jöckel.) 9. Regierungsvorlage, den Gesetzentwurf, die Aufhebung des Gesetzes vom 9. Dezember 1876, die Besteuerung des Weins betreffend. (Berichterstatter: Abg. Ulrich.) 10. Regierungsvorlage, die Neugestaltung des Kassewesens im Großherzogtum betreffend. (Berichterstatter: Abg. Möllinger.) 11. Regierungsvorlage, die Vermehrung der etatsmäßigen Stellen bei der Main- | Neckar-Bahn betreffend. (Berichterstatter: Abg. Jöckel.) 12. Vorstellung des Hauptsteueramtsdieners Heinrich Mitsch m Mainz, die Anrechnung seiner Dienstzeit betreffend. (Berichterstatter: Abg. Jöckel.) 13. Wahlprüfungen: a) Provinz Starkenburg: nämlich: 1) im 1. Wahl- bezirk, Beerfelden—Hirschhorn—Wimpfen; 2) im 3. Wahlbezirk, Höchst; 3) im 5. Wahlbezirk, Fürth—Reinheim; 4) im 8. Wahlbezirk, Lorsch—Zwingenberg; 5) im 10. Wahl- bezirk, Gernsheim—Darmstadt—Zwingenberg; 6) im
11. Wahlbezirk, Zwingenberg; 7) im 12. Wahlbezirk, Beffungen-Darmstadt-Land; 8) im 14. Wahlbezirk, Groß- Gerau—Langen; 9) im 15. Wahlbezirk, Langen—Offenbach; 10) im 17. Wahlbezirk, Seligenstadt; (Berichterstatter: Abg. Weith.) b) Provinz Oberhessen: nämlich: 1) im 1. Wahlbezirk, Vilbel; 2) im 2. Wahlbezirk, Friedberg— Bad-Nauheim; 3) im 4. Wahlbezirk, Hungen—Lich; 4) im 7. Wahlbezirk, Homberg—Grünberg—Ulrichstein; 5) im 8. Wahlbezirk, Alsfeld—Ulrichstein; 6) im 13. Wahlbezirk, Altenstadt —Büdingen. (Berichterstatter: Abg. Backes.) 0 Provinz Rheinhessen: nämlich: 1) im 2. Wahlbezirk, Alzey; 2) im 3. Wahlbezirk, Wöllstein—Alzey; 3) tnt 4. Wahlbezirk, Osthofen; 4) im 7. Wahlbezirk, Oppenheim—Nieder-Olm; 5)im 8. Wahlbezirk,Mainz—Nieder-Olm; 6) im 10. Wahlbezirk Bingen—Ober-Ingelheim, (Berichterstatter: Abg. Erk); 7) im 5. Wahlbezirk, (Berichterstatter Abg. Backes), d) Ersatzwahl für den 9. Wahlbezirk der Provinz Starkenburg, (Berichterstatter: Abg. Cramer). | e) Ersatzwahl für die Provinzialhauptstadt Gießen, (Berichterstatter: Abg. Pennrich). 1
Lokales and Vrooiryietles.
Wuouwt Einsendungen, gleichviel welchen Inhalte», werden grundsätzlich nicht ausgenommen.)
Gießen, 8. Februar 1900.
* * GefchichtSkalender. (Nachdruck verboten.) Vor 111 Jahren, am 9. Februar 1789, erblickte in München Franz Xaver Gabels berg er das Licht der Welt. Er ist der Begründer der Stenographie in Deutschland und E> sinder deS nach ihm benannten, am weitesten verbreiteten Systems. Gabelsberger staib am 4. Januar 1849 in seiner Vaterstadt, wo ihm 1890 ein Denkmal errichtet worden ist.
• • Empfang. Se. Königl. Hoheit der Großherzog empfingen am 7.Februar u. a. Seine Erlaucht den Grafen Georg Albrecht zu Erbach, den Oberleutnant Ebel vom Infanterie-Regiment Nr. 69.
* * Aus dem Gerichtsdienst. Seine Königliche Hoheit der Nroßherzog haben Allergnädigft geruht, am 7. Februar )en Amtsrichter bei dem Amtsgericht Offenbach Dr. Heinrich Marx zum Landrichter bei dem Landgericht der Provinz Rheinheffen, und den Amtsrichter bei dem Amtsgericht Alsfeld Wilhelm Müller zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht Worms, beide mit Wirkung vom 16. Februar, zu ernennen; den Amtsrichter bei dem Amtsgericht Ulrichstein Ernst Eckstein in den Ruhestand zu versetzen. — tannt wurde am 7. Februar der Hilfsgerichtsschreiber >ei dem Amtsgericht Worms Georg Elz zum Hilfsgerichts' chreiber bei dem Amtsgericht Lorsch, der HilfSgerichtS- schreiber bei dem Amtsgericht Lorsch Karl Vierheller
zum Hilfsgerichtsschreiber bet dem Amtsgericht Wald-Michelvach, der Hilfsgerichtsschreiber bei dem Amtsgericht Wald. Michelbach Karl Hartmann zum Hilfsgerichtsschreiber bei dem Amtsgericht Mainz und der Hilfsgerichtsschreiber bei dem Amtsgericht Mainz Johann Peter Philipp Müller zum Hilfsgerichtsschreiber bei dem Amtsgericht Worms.
e* Der Zusammentritt der 6. ordentlichen evangelischen Landesfynode zum Zwecke der Budgetberatung ist für Mittwoch den 21. Februar in Aussicht genommen. Der Finanzausschuß (Vorsitzender Herr Direktor Brand Mainz), Berichterstatter Herr Rechtsanwalt Dr. Lucius-Mainz) hat fernen Bericht abgeschlossen. Von dem Gesetzgebungsausschuß wurde Herr Wirkl. Geheimerat D. Hallwachs-Darmstadt, üon dem Petitionsausschuß Herr Kirchenrat Pullmann-
| Grünberg zum Vorsitzenden gewählt.
I ** 3nr Berufswahl. Seitdem wieder Anwärter für die mittlere Beamtenlaufbahn der Post- und Telegraphen- Verwaltung angenommen werden, finden sich in den Zeitungen von neuem Ankündigungen von sogenannten Postfachschulen. Demgegenüber wird darauf hingewiesen, daß die Kaiserlichen Ober-Postdirektionen Anweisung erhalten haben, nur solche Bewerber als Postgehilfen oder Telegraphengehilfen anzunehmen, welche die erforderliche Schulbildung durch das Zeugnis einer öffentlichen Schule nach- welfen können. Die Bewerber müssen auf einer neunstufigen höheren Lehranstalt mindestens die Reife für die Untersekunda oder auf einer sechsstufigen öffentlichen höheren Lehranstalt mindestens die Reife für die erste Klasse erlangt haben oder von einer öffentlichen Knabenmittelschule mit neun Jahreskursen mit dem Reifezeugnis entlasten fein. Von der Regel, daß die Bewerber das Zeugnis einer öffentlichen Schule vorzulegen haben, ist als Ausnahme nur Melassen, daß auch die von den Prüfungskommissionen für Einjährig-Freiwillige ausgestellten Berechtigungszeugniste sowie die auf gewissen Privat-Lehranstalten erlangten Be- fähigungszeugniffe für den einjährig-freiwilligen Militärdienst als Nachweis der vorgeschriebenen Schulbildung angenommen werden können. Hiernach kann nur empfohlen werden, daß die Anwärter, die in die mittlere Beamtenlaufbahn der Post und Telegraphenverwaltung eintreten wollen, sich die verlangte Vorbildung auf einer öffentlichen Schule erwerben, nicht aber eine der sogenannten Postfachschulen besuchen.
x Aus dem Großherzogtum Heffen, 7. Februar. Auf Anregung des hessischen Richtervereins wird in nächster Zeit ! eme neue Zeitschrift für hessische Rechtsprech- ! ung erscheinen, die namentlich die praktische Einführung des neuen Rechtes erörtern, und wichtige hessische Entscheidungen mitteilen wird.
△ Flensungen, 6. Februar. Gestern morgen gegen 4 Uhr brach in der Scheuer des hiesigen Gastwirtes Reitz Feuer aus, welches diese nebst der angrenzenden Stallung tn Asche legte. Das rechtwinkelig zur Scheuer stehende Wohn- und Gasthaus konnte gerettet werden. Ein Glück war es, daß zurzeit des Brandes Südostwind wehte; wäre die Windrichtung die entgegengesetzte gewesen, so hätte da« Feuer sicher größere Ausdehnung genommen. Der Abgebrannte ist versichert; das Vieh konnte gerettet werden.
, 2- Dodenhausen (Kreis Frankenberg), 7. Februar. Beim Holzfällen hat sich gestern wieder ein beklagenswerter Unglücks fall ereignet. Ein gefällter Baum wendete sich im Stürzen und fiel nach einer anderen Richtung. Dieses ging so rasch, daß der 34jährige Fäller R. nicht mehr ausweichen konnte. Der Unglückliche erlitt Schädelbrüche und Gehirnerschütterung, außerdem wurde ihm das Schlüstelbem zerschmettert. Seine Verwundungen sind derartig, daß an seinem Aufkommen gezweifelt wird. R. ist Familienvater.
i. Aus Starkenburg, 7. Februar. Das neueStempel- gesetz hat allerlei Schwierigkeiten, aber Geld bringt es ein. Hier soll auf etwas aufmerksam gemacht werden. Die Zeit ist da, wo viele Bürgscheine gemacht werden, damit die Leute Zahlungsfrist bis Martini erhalten können. Wenn nun der Bürgermeister die Unterschriften auf den Bürg- scheinen beglaubigt, so braucht keine Stempelmarke auf die Scheine geklebt zu werden, thut es aber der OrtSgerichts- vorsteher, so muß eine Stempelmarke herbei. Das ist eine Kleinigkeit, die sich die Leute, welche sich Bürgscheine zulegen wollen, leicht merken können.
Darmstadt, 7. Februar. Mit dem 1. April d. I. soll für die Behörden und Staatsbetriebe im Geschäftskreise des Großh. Ministeriums der Finanzen eine Betriebskrankenkasse in Wirksamkeit treten. Dieser Kasse werden als Mitglieder anzugehören haben alle gegen Gehalt oder Löhn bei den genannten Behörden und Betriebsverwaltungen beschäftigten Personen, soweit sie nach Gesetz oder behörd- licher Anordnung, wie sie nach § 2a des Krankenversicherungsgesetzes zulässig ist, der Krankenversicherungspflicht unterliegen. Befreit von der Versicherungspflicht sind die Mitglieder eingeschriebener Hilfskassen, ebenso wie alle angestellten Staatsbeamten. Die neue Einrichtung, welche auch in anderen Staaten, so im Königreich Sachsen, für die staatliche Wafferbauverwaltung bereits besteht und sich bewährt hat, bezweckt in erster Linie, den vom Staate beschäftigten Arbeitern ein höheres Maß der Fürsorge für den Krankheitsfall zu gewähren, als es die meisten Krankenkaffen, insbesondere die Gemeindekrankenversicherungen, zu leisten vermögen. In dem Statut wird eine Krankenunterstützung auf die Dauer von 26 Wochen für die Versicherten, sowie die Gewährung von freier ärztlicher Behandlung und Medikamenten für die Ehefrau des Kassemitgliedes auf die Dauer von 13 Wochen vorgesehen. Einen weiteren Grund für die Errichtung der staatlichen Betriebskrankenkasse bildet die Rücksicht auf die kleineren und ärmeren Gemeinden des Landes, welche die Zugehörigleit der meist gerade während der ungünstigen Jahreszeit beschäftigten fiskalischen Arbeiter — man denke namentlich an die Holzhauerei — zur Gemeindekrankenversicherung, deren Ausfälle die Gemeindekaffe


