Ausgabe 
6.12.1900 Erstes Blatt
 
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I

dauer eine solche von zehn Tagen derart, daß letztere um 12 Uhr Mitternacht des zehnten Tages erlischt. 2. Der Verkehr mit den belgischen Bahnen. Auf den Strecken dieser Bahnen gelten die direkten Rückfahrkarten nur für die denselben aufgedruckte Dauer. Auf den preußisch- hessischen Staatsbahnstrecken wird auch im Verkehr mit den unter 1 und 2 genannten Bahnen die Geltungsdauer der direkten Rückfahrkarten nach den eingangs gegebenen Vor­schriften berechnet. Der Antritt der Hinreise hat am Lösungstage der Rückfahrkarten, spätestens bei versäumter Abfahrt und eingeholter Bescheinigung des Stationsbeamten am nächstfolgenden Tage stattzufinden. Der Reiseantritt an jedem beliebigen späteren Tage innerhalb der verlängerten Geltungsdauer der vom 18. Dezember ab gelösten Rück­fahrkarten ist nicht zulässig.

O Der landwirtschaftliche Lokal-Verein Gießen erörterte gestern abend im Lenz'schen Felsenkeller den Notstand, der für die Vieh halt er darin bestehe, daß in unserer Stadt und deren nächster Umgebung nicht auskömmlich für tierärztliche Hilfe gesorgt sei. Man beschloß eine Umfrage in Gießen, Heuchelheim, Wieseck und Klein-Linden bei den Interessenten zu halten, um zu ermitteln, wie viele sich dafür aussprechen würden, wenn für Gießen und die nächste Umgebung ein Tierarzt an gestellt würde. Als Gehalt müßten die Jnteresienten pro Jahr 3000 Mark aufbringen.

-ö- Kinzenbach, 4. Dezember. Der Kriegerverein hatte am Sonntag eine Zusammenkunft, in der zunächst eine Sammlung von freiwilligen Gaben für die deutschen Kameraden in China vorgenommen wurde, die einen recht guten Erfolg hatte. Kaisers Geburtstag soll diesmal nur an einem Abend für die Vereinsmitglieder und ihre Angehörigen gefeiert werden. Auch unsere Gemeinde hat einen kleinen Zuwachs an ihrer Bevölkerung zu verzeichnen: dieselbe ist auf 650 Seelen gestiegen. Auffallender Weise sind es ebensoviel männliche als weibliche Personen. Da unser Dorf durch seinen reichen Obstsegen weithin bekannt ist, so sei hier noch erwähnt, daß auf jeden Kopf 12 tragfähige Oöstbäume kommen.

e" Aus dem Kreise Wetzlar, 4. Dezember. Der In­dustrie-Unterricht unserer Volksschulen hat einen regen Fortschritt genommen. Bekanntlich waren sämtliche Industrie- lchrerinnen bis in das kleinste Dörfchen hinein verpflichtet, einen mehrwöchentlichen Kursus zu besuchen, der von einer staatlich geprüften Handarbeitslehrerin in den Bürger­meistereien abgehalten wurde. ES ist aber immer noch zu wünschen, daß die Kinder auch im Ausbessern der Wäsche gründlicher unterwiesen werden. Es ist für den kleinen Mann fast unmöglich emporzukommen, wenn seine Frau nicht fleißig flickt und näht.

Offenbach a. M., 3. Dezember. In der heutigen Sitzung der Stadtverordneten wurde beschlossen, Kohlen zum Gesamtbeträge von Mk. 13,600 anzukaufen und in Posten von einem bis höchstens fünfzehn Zentner an Unbe­mittelte zum Selbstkostenpreise von Mk. 1.10 für den Zentner abzugeben. Der Staat hat der Stadt das Fürst­lich A s e n b u r g' s ch e S ch l o ß, das er in der Versteigerung am 1. Oktober erstanden hat, zum Preise von Mk. 300000 zum Kauf angeboten. Die Versammlung beschließt, nicht über das bereits früher gemachte Gebot von Mk. 228,000 hinauSzugehen. Zum Schluß interpellierte Stadtv. Ullrich über eine mysteriöse Geschichte, wonach ein im Kranken- hause gestorbenes Mädchen beerdigt worden sei, ohne daß die Angehörigen etwas davon wußten. Oberbürgermeister Brinck führte aus, daß die Polizei sich bereits damit befaßt habe.

** Kleine Mitteilungen aus Heffen und den Nachbarstaaten. Am 1. Dezember ist in Wetzlar der neue Bürgermeister v. Zeugen in sein Amt von dem Landratsamtsverwalter Dr. Sartorius eingeführt worden. Durch das Umstürzen eines Ofens fiel in Büdesheim ein Kessel mit kochendem Wasser über einen 10 jährigen Knaben. Der Junge wurde vollständig verbrüht, sodaß alsbald der Tod eintrat. Nach einer Mitteilung des preußischen Handelsministers hat die Handelskammer iu Wetzlar ihre Wirksamkeit begonnen.

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städter dazu gekommen sein? Zeugin: Er hat ge­sagt, ich kriege Geld, wenn ich so aussage. Präs.: Das glauben Sie doch wohl selber nicht. Stierstädter ist ein nicht übermäßig besoldeter Beamter, und der Staat macht es nicht so, daß er Leuten für ihre Aussagen Geld verspricht. Wir leben doch in Preußen! Zeugin: Stierstädter hat mir gesagt, er würde in eine höhere Stelle kommen und mir dann von seinen größeren Einkünften Geld geben. Sternberg ist nie mit mir zusammen gewesen und hat nie Unzüchtigkeiten mit mir begangen. Präs.: Da mußten Sie also früher dreist gelogen haben. Zeugin: Meine Mutter war dabei, als Stierstädter redete. Präs. : Ihre Mutter soll geisteskrank sein, diese können wir also nicht vernehmen. Warum haben Sie das, was Sie heute gegen Stierstädter behaupten, nicht früher ausgesagt? Zeugin: Ich wollte Stierstädter keine Unannehmlichkeiten machen. Zeuge Stier- städter erklärt die Behauptungen der Zeugin für ab­solut falsch und erfunden; die Zeugin Ehlert be­hauptet mit erhobener Stimme und besonderem Nachdruck: Es ist doch wahr! Sie haben ja auch gesagt, ich solle meine.» Vater aufhetzen, daß er den Strafantrag stellt. Stier städter : Das ist nicht wahr! Ehlert (sehr laut): Es ist doch wahr! Der Präsident verbittet sich den brüsken Ton und droht mit einer Ordnungsstrafe. Er hält der Zeugin wiederholt vor, daß es unglaubwürdig sei, was sie jetzt sage und fragt sie immer wieder, ob jemand auf fie eingewirkt habe. Die Zeugin verneint dies. Der Vorsitzende betont ferner und es sei sehr auf­fallend, daß dies Umfallen der Zeugin mit der Thatsache zusammen falle, daß ein an jenem Tage thätig gewesener Hilfstransporteur mit der Ehlert wie sestgestellt wor­den nach der Sitzung vorübergehend in einem Restau­rationslokal gewesen ist. Die Zeugin bestreitet, daß dieser .-ilfstransporteur irgendwie auf sie eingewirkt habe.

Der Präsident und die Verteidiger geben sich die größte Mühe, den Grund zu erfahren, weshalb die Zeugin nun plötzlich ihre Aussage ändert und veranlassen die­selbe, noch einmal alle Einzelheiten zu wiederholen, die früher den Inhalt ihrer Aussage bildeten. Die Zeugin hat u. a. früher bekundet, daß sie einem Herrn ein kleines silbernes Döschen entwendet hat, das mit einem Wappen­schild verziert war, und die Buchstaben A. St. enthielt. Dieser Herr sei Sternberg gewesen. Heute widerruft die Zeugin auch dies. Sie will sich nur entsinnen, daß der Buchstabe A. auf der Dose stand, der Bestohlene sei auch nicht Sternberg, sondern der schon mehrfach erwähnte Herr Oskar Stein gewesen. Sie wiederholt, daß sie mit Sternberg nie etwas zu thun gehabt. Justizrat Dr. Sello: Sie haben früher die Wender beschuldigt, daß diese ebenfalls mit Sternberg unzüchtige Handlungen vorgenommen habe. Jetzt sagen Sie selbst, daß Sie auch dies früher gelogen haben, wie konnten Sie diese Unge­heuerlichkeit begehen? Die Zeugin giebt keine Antwort. Rechtsanwalt Fuchs: Waren Ihre Eltern beide dabei, als Stierstädter zu Ihnen sagte, sie sollte angeben, daß es Sternberg sei, die Schnörwange habe es auch schon gesagt? Zeugin: Jawohl, Stierstädter hat mir bei einer Vernehmung auf dem Gerichtskorridor dasselbe ge­sagt. Präs.: Sie haben einmal um Schutz vor Ihrem Vater gebeten, weil dieser Sie auf dem Korridor fort­während beschimpfe. Ist vielleicht dies ein Umstand, der auf Sie eingewirkt hat? Zeugin: Nein, ich habe auch nur um Schutz gebeten, weil mir jemand auf dem Flur sagte,Dein Vater schimpft ja schön auf Dichs'. Auf Vorhalt des R.-A. Dr. W e r t h a u e r wiederholt die Zeugin, daß sie nie in der Fischerschen Wohnung gewesen sei und ihre Schilderung von der Ausstattung dieser Wohnung und Einzelheiten über das, was sie in derselben bemerkt haben will, teils selbst erfunden, teils aus Er­zählungen der Schönwange in sich ausgenommen habe. Auch Justizrat Dr. Sello geht weiter auf die Einzel­heiten der früheren Aussage der Ehlert ein; sie erklärt ohne weiteres, daß sie sich das alles erfunden habe und kein Wort davon wahr sei. Auf weitern Vorhalt der Verteidiger erklärt die Zeugin auch die Behauptungen über den Mann, von dem sie zum erstenmale verdorben worden sei, für unwahr. Auch dies sei Sternberg nicht gewesen. Präs.: Wer war es denn? Z e u g i n: Ich möchte den Namen nicht nennen. Präs.: Tas geht nicht! Wo ist der Mann jetzt? Z en g i n: Ich glaube in Amerika. (Heiterkeit.) Präs.: Und wie ist sein Name? Zeugin: Er hieß Müller. (Heiterkeit.) Präs.: Also auf diese wertvollen Angaben beschränkt sich Ihre Kenntnis von der Persönlichkeit? Zeugin: Der junge Mann war im Hause Händelstraße 19, in einem Geschäft thätig. Justizrat Dr. Sello stellt durch Be­fragen fest, daß das Mädchen schon im Dezember v. Js., als der Fall Fournacon aufgerollt worden war, ihrer Mutter gesagt, daß sie keinen Verkehr mit Sternberg gehabt habe. Zeuge Ehlert, der Vater des Mäd­chens bestätigt dies. Er habe seinerzeit schon festgestellt, daß seine Tochter überhaupt nicht bei der Fischer gewesen ist, und sie in dieser Beziehung gelogen hatte. Der Zeuge meint, daß Stierstädter auch ihm gegenüber den Versuch gemacht habe, ihni etwas zu suggerieren. Tie Zeugin S chn ö r w a n g e bleibt dabei, daß sie mit Stern­berg bei der Fischer zu thun gehabt habe. Sie will auch beeiden, daß sie der! Ehlert eine Beschreibung der Fischer­schen Wohnung gegeben habe.

Die weitere Beweisaufnahme wird durch einen Zwischenfall unterbrochen. Dem Rechtsanwalt war gemeldet worden, daß Ehlert beim Zurücktreten vom Zeugentisch halblaut geäußert haben soll:T e r (das heißt Stier st ä d t e r) lügt ja! Verfluchter SchwindelAls Ohrenzeugen dieser Aeußerung traten auf: der Kriminal- kommissarius Karl nrüger, Gerichtsassessor Gerber und Referendar Marggrasf. Ehlert bestreitet, Stierstädter haben beleidigen zu wollen und behauptet, daß er nur die Schwindeleien seiner Tochter gemeint habe. Er bittet, darüber noch den Zeugen H o f m e i e r und den R.-A. Tr. Schöps, die die Aeußerung jedenfalls auch gehört haben niüssen, zu vernehmen. Ter Gerichtshof lehnt eine weitere Beweisaufnahme nach dieser Richtung hin ab, hält für erwiesen, daß der Zeuge Ehlert den Zeugen Stierstädter beleidigt hat, und nimmt ihn in eine sofort zu vollstreckende Ordnungsstrafe von drei Tagen Haft.

Prozeß Sternberg.

Berlin, 4. Dezember.

Nach Eröffnung der Sitzung erbittet der Staatsanwalt Braut das Wort zu folgender Erklärung: Bei der Be­sprechung der Broschüre des Rechtsanwalts Dr. Halpert habe ich den Standpunkt vertreten, den die Staatsanwalt­schaft zur Sache einnahm und habe dabei ein scharfes HV - "begeben, indem ich sagte, Dr. Halpert habe sich sein schwarzes Ehrenkleid beschmutzt. Es ist gekommen, daß Rechtsanwalt Dr. Halpert sich durch diesen Ausdruck persönlich verletzt fühlt. Das sein sollen. Ich nehme deshalb keinen Anstand, rückhaltlos zu erklären, daß ich mich i m A u s d r u ck v e r - §.r.N>bn habe und mir jede Absicht, Tr. Halpert bei dieser Gelegenheit persönlich zu beleidigen, fern gelegen hat.

Hierauf teilt R.-A. Heinemann mit: nach ihm ge­wordene Meldung habe die Zeugin Ehlert, als sie neulich abgefuhrt wurde, mehreren Zeuginnen erklärt, sie wolle nun die Wahrheit sagen, es sei nicht wahr, daß . sie Sternberg kenne sie habe ihn fälschlich beschuldigt. (Die Zeugin Ehlert ist diejenige, die ursprünglich gesagt hatte, Sternberg sei der Mann, mit dem sie zu thun gehabt habe, während sie dann in der jetzigen Hauptver­handlung zuerst das Gegenteil behauptete und endlich auf den ersten Vorhalt des Staatsanwalts plötzlich unter Thränen erklärte, daß Sternberg der Mann doch fei)

Zeugin Ehlert erklärte jetzt: Ich kenne Sternberg nicht, ich habe mit ihm nichts zu thun gehabt. Ter Vor­sitzende hält der Zeugin vor, daß es doch ungeheuerlich sei wenn sie nun wieder gerade das Gegenteil von dem sage' was sie früher behauptete. Zeugin Ehlert behauptet', sie hätte die Beschuldigung gegen Sternberg auch nicht erhoben, wenn nicht Stierstädter gesagt hätte: sie solle mir sagen, Sternberg sei es. Präs.: Wie sollte Stier­

Vermischtes.

* Nochmals der Fall Salomon. Der Bürger­meister Salomon von Schlüchtern ist bekanntlich zum Betz geordneten von Kreuznach gewählt, aber nicht bestätigi worden. In der Affaire spielt ein abgelehntes Duell ein« Hauptrolle. Darüber wird jetzt berichtet: Salomon Besitzer zweier Hunde, die einen Radfahrer einen Arzi anbellten und etwas belästigten. Der Radfahrer flieg ab und machte seinem Unmut auch gegen Frau Salomon und deren Kinder Luft. Salomon nahm deshalb Anlaß, ihm brieflich seine Meinung über ein solches Verhalten kundzuthun. Der radfahrende Arzt antwortete mit einer Forderung. Salomon lehnte die Forderung ab und schied aus der Armee. Trotzdem steht er in freundschaftlichem Verkehr mit den dortigen Offizieren des Bezirkskommandvr und in hoher Achtung der Bürgerschaft. In Kreuznach glaubt man übrigens gar nicht allgemein an die angegebenen Gründe der Ablehnung, wohl aber an Sonderintereffen, die mitspielten.

* Dortmund, 4. Dezember. Durch eine Dynamik Explosion wurden auf der Zeche Werne vier 8trg; leute getötet und drei verwundet. Der MaterialWn ist bedeutend.

* Unfreiwillige Scherze bei der Volkszählung^ es in großer Zahl. Ein Mann hatte in der Subtil Familienstand" alle drei Worteverheiratet, verwitwet, gt schieden" unterstrichen. Auf die Verwunderung des Zählei? erklärte er:Das ist doch ganz richtig, eine Frau hatte it, von der bin ich geschieden; die zweite ist mir vor ein pac: Jahren gestorben und nun versuche ich es mit der dritten. Ein Bauer schrieb aus die Zählkarte seines kaum einjährige. Sohnes unter der RubrikMuttersprache (ob beutfd). holländisch, sriesisch rc.)":Noch nicht zu erkennen, was süi eine Muttersprache." Ein Mieter hatte sich in der Nacht zum 1. Dezember heimlich aus dem Staube gemacht, uns der Verwalter des Hauses, der gleichzeitig Zähler war, bl merkte daher auf der Zählkarte:Nähere Angaben nidt möglich, da der Betreffende seit gestern Nacht verrückt ist.

* Paris, 4. Dezember. DieAffaire oon Fontainebleau" dauert fort. Um dem Verruf ein Ente zu machen, der über den Hauptmann Coblentz verhäng' worden war, wurde den unverheirateten Offizieren de>. Kriegsschule der Befehl erteilt, ihre Mahlzeiten in der An­stalt selbst zu nehmen. Infolge dieses Befehls latn es zu einem scharfen Konflikt zwischen dem Hauptmann Mot dem Vorsitzenden der Offizierstafel, und dem Hanytmam. Cck8lentz. Die beiden Offiziere trugen ihren Streit in einem Säbelduell aus, bei dem, wie bereits mitgeteilt wurde, Gillot an der Brust erheblich verletzt wurde. Nicht viel friedlicher geht es unter den Offizieren der Garnison von Melun zu: Ein Leutnant F., der dem (wegen Bei heiratung mit einer geschiedenen Frau) in Bann und Ach', gethanen Leutnant Bremont d'Ars bei einem Duell als Sekundant gedient hatte, war von einem anderen Offizier beleidigt worden. Da der letztere eine Genugthuung mit den Waffen versagte, wurde er von dem Leutnant F. im Kasernenhof mit der Reitpeitsche gezüchtigt. Die radikalen Blätter fordern den Kriegsminister Andrs auf, die energischesten. Maßregeln zu ergreifen, um den Quälereien, denen die republikanischen Offiziere in gewissen Garnisonen vonseiten ihrer reaktionären Kameraden ausgesetzt seien, ein str alle­mal ein Ende zu machen.

*Rom, 4. Dezember. Die rechte UferstraßeM/^ der Garibaldi- und der Cestinobrücke ist in einer Länge von 11 Metern heute früh in den Tiber gestürzt. Die Straße mußte von Truppen abgesperrt werden. Eine große i Volksmenge verfolgt mit großer Bewegung das unhemlichc Schauspiel.

* Innsbruck, 4. Dezember. Durch Absturz einer Lawine von der sogenannten Schartlwand im Engadin! wurden drei junge Leute aus den umliegenden Ort­schaften in die Tiefe gerissen. Zwei sind tot, dr: dritte konnte sich retten.

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- An der UnionM $e enwiter 21 tarnen, 12 inj» iZ!r»W 5-E Leipzig betritt wird, feierte b jmir-rM WM Fr.Reltze IDienfiiubiliM - Fsel.61 ^aumgatinet, Professor de' pivwchen Theologie, hoi einen e-hallen. - Dem bayrischen W Wchliihlenberg wurde die Entlasst WisS Uebernahme einer forstliche --seesM Tokio bewilligt. - D Mllit der Hochschule Basel I c jd. Professor ernannt. Es ist : «beschichte erteilt worden. Mit litt Universität Basel Profess 2olt man schreibt, zurzeit Unter IiÄvieisur an der Universität l 5te Baumechanil und yraMche

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L. Gießen, 4. Dezember. (Schöffengericht. Ein hier beschäftigter Arbeiter erhielt wegen Diebstahls eine Gefängnisstrafe von 5 Tagen, deren Verbüßung duref die erlittene Untersuchungshaft als erfolgt gilt. 5n 60 Mark Geldstrafe wird wegen Körperverletzung ein t'oni'- wirt aus Beuern verurteilt, weil er sich im Sinne §§ 223 und 223 a gegen seine Schwägerin und dem Tochter vergangen hat; mildernde Ümständ etonnten uP zugebilligt werden. ,

(Strafkammer.) Peter Krug von Udenhauf hatte gegen ein Urteil des Forstgerichts zu Lauterv^ das den von ihm und sieben Genossen erhobenen in' spruch gegen ein Strafmandat wegen Forstfrevels »ct» worfcn hatte, als einziger der Verurteilten Berup^ u eingelegt, das zu seiner Freisprechung führt, w die Kammer aus den sich widersprechenden 3eu0cn & A sagen die Ueberzeugung nicht gewinnen kann, daß I K. an dem Frevel beteiligt hat. Gegen ein i^tel t hiesigen Schöffengerichts haben der Viehhändler Pla aus Frielendorf und Seligmann aus Vollendar rufung eingelegt. Sie sind wegen Vergehens im § 328 St. G. B. in eine Gefängnisstrafe von je 3 genommen worden. Ter Berufung wird ftattgcgcben unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils, aus 6 , sprechung beider erkannt. liegen den Breyha Mayer Plan th von Friedelsdorf war von der Steuerbehörde ein Strafbefehl erlassen worden, w auf dem Gießener Viehmarkte Kaufverträge abgesa)" hatte, ohne das hierzu erforderliche Gewerbepat n besitzen. Ta Plauth gegen diesen Strafzettel Ot' erhoben hatte, so war am 30. Oktober Verhandlung termin vor dem hiesigen Schöffengericht abgchalte den, das auf Freisprechung erkannte, weck e Montag vor dem Markt perfekt gewordenes tfauiö1'