bildete das Handlungshaus der Fugger, das vermöge seiner Weltverbinduugen wie kein anderes hierzu geeignet war. Es war ganz natürlich, daß nur gebildete Personen sich mit der „Zeitungsschrciberei" abgeben konnten. Den Vorteil davon haben die Historiker, die in jenen ersten Zeitungen teilweise ausgezeichnete Geschichtsquellen erblicken. Der lleber- gang der geschriebenen Zeitung zur gedruckten bedarf keiner näheren Erläuterung, er war eine Notwendigkeit. Es sei hier nur kurz bemerkt, das; es im 16. Jahrhundert neben den geschriebenen auch schon gedruckte Nachrichten gab, die jedoch nur gelegentlich erschienen, also das Hauptmerkmal der Zeitung, die Regelmäßigkeit, vermissen lassen. Die ersten regelmäßigen gedruckten Blätter erschienen am Anfang des 17. Jahrhunderts in Straßburg und Frankfurt nm Main. Besonders in unserer Nachbarstadt, dem bedeutendsten . Handelsplätze Mitteldeutschlands, entstanden schnell nach einander blühende Unternehmungen. Von dort aus wurde Hessen mit Nachrichten versorgt. Es folgten von Städten, die für uns in Betracht kommen, mit Zeitungsunternehmen Hanau (1678) und Kassel (1731 und 1756). Darmstadt erhielt erst 1776 ein regelmäßig erscheinendes Blatt, das von der Regierung zur Förderung ihrer Zwecke gegründet wurde und als ersten Schriftleiter Matthias Claudius erhielt.
Ein Menschenalter früher als Darmstadt erscheint unser Gießen auf dem Plan. Ehe wir uns jedoch mit dem ersten Erzeugnis unserer einheimischen periodischen Literatur beschäftigen, müssen wir einen flüchtigen Blick auf die allgemeinen Verhältnisse unserer Stadt werfen.
lieber Gießen in der letzten Hälfte des 18. Jahrhunderts haben wir mehrere zeitgenössische Schilderungen, von denen besonders diejenigen Bahrdts und Laukhards als sehr subjektiv gefärbt mit Vorsicht zu benutzen sind. Alle jedoch stimmen darin überein, daß die Stadt ein unansehnliches Nest mit engen und krummen Straßen und häßlichen Häusern gewesen sei, umgeben von einem Wall,
der höher als die meisten Häuser, der frischen Luft den Durchgang verwehrt habe. Dagegen wird die Umgebung der Stadt, trotz ihrer Vernachlässigung durch die Kunst gelobt. Die Einwohnerzahl belief sich nach mir vorliegenden Akten auf 3000—4000 Menschen, die sich meist von Ackerbau und Viehzucht nährten. Außer den üblichen Handwerkerzünften, unter denen sich eine ansehnliche Wollen- weber-Zunft befand, hatte die Industrie keine Vertretung. Auch der Handel war mäßig, trotzdem Gießen an zwei Poststraßen lag und ein verhältnismäßig lebhafter Fremdenverkehr herrschte. Obgleich die Stadt die Bezeichnung als Festung führte, war die Garnison schwach, sie zählte 400—600 Mann, so daß die Bürger gewöhnlich zum Nachtdienst herangezogen werden mußten. Die bürgerliche Gesellschaft erhielt ihren Stempel nicht durch die wenigen Offiziere, sondern durch die Universität, deren Angehörigen sich die Räte der Regierung und des Oberamtes der Stadtsyndikus, einige Advokaten u. a. anschlossen. Zwar war der unter den Studenten herrschende Ton, wie sattsam bekannt, roh, doch gab es Kreise unter ihnen, die sich einer edleren Geselligkeit befleißigten und Zutritt zu den Familien der „Honoratioren" hatten. Die akademischen Lehrer, die herabzusetzen besonders Bahrdt, teilweise auch Laukhard sich bemühen, dürfen im allgemeinen zu den bedeutenderen Gelehrten Deutschlands gerechnet werden. Man braucht nur die Zusammenstellung klangvoller Namen bei Nebel nachzulesen, um sofort zu diesem Schluß zu kommen. Ein Zeugnis davon, daß wissenschaftlicher Geist auch unter Studenten zu finden war, giebt die „deutsche Gesellschaft" bei der im Jahre 1764 der als Göthes Freund bekannte Jurist Höpfner das Amt des Sekretärs bekleidete. In die Kreise der Bürger, die fleißige, tüchtige und brave Leute waren, mochte nicht allzu viel Bildung gedrungen sein, wenigstens zeigen die Vota der Stadtväter vom Ausgange des Jahrhunderts herzlich wenig davon.
Fortsetzung folgt.
Samstag den 6. Januar
Nr. 4 Zweites Blatt
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Weßener Anzeiger
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Erscheint täglich mit Ausnahme des
Montags.
Die Gießener Aamiltenvtätter werden dem Anzeiger int Wechsel mit „Hess. Landwirt" u. „Blätter für hest. Volkskunde" wöchtl. 4 mal beigelegt.
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Bekanntmachung.
Amtstage des Großherzoglichen Kreisamts Gießen betreffend. Die unterzeichnete Behörde wird
Dienstag den 9, Januar 1900, von Vormittags 9 Uhr an, einen Amtstag im Rathause zu Grüuberg abhalten und wird den Kreis-Eingesessenen aus den Amtsgerichts-Bezirken Grünberg, Homberg und Laubach anheimgestellt, etwaige Anliegen in diesem Termine vorzubringen.
Gießen, den 5. Januar 1900.
Großh. Kreisamt Gießen, v. Bechtold.
Gießen, den 5. Januar 1900. Betr.: Wie vorher.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grotzh. Bürgermeistereien der itt den AurtsgerichtSdezirkeu Grünberg, Homberg und Laubach gelegenen Gemeinden des Kreises Gießen.
Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntnis bringen lassen.
v. Bechtold.
Bekanntmachung,
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Rodheim a. d. Horloff in fünf Gehöften festgestellt worden ist, haben wir Gemarkungssperre angeordnet.
Gießen, den 5. Januar 1900.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Wir haben die Wahrnehmung gemacht, daß ein großer Teil der Gewerbetreibenden den Bestimmungen des nachstehend abgedruckten § 15a der Gewerbeordnung trotz wiederholter Bekanntgabe derselben noch nicht nachgekommen ist.
An die Gewerbetreibenden und Kaufleute richten wir deshalb die Aufforderung die vorschriftsmäßigen Aufschriften bis spätestens 20. Januar 1900 anbringen zu lassen, widrigenfalls unnachsichtlich Anzeige gegen die Säumigen erhoben werden müßte.
Feuilleton.
Der Hießener Anzeiger vor 150 Jahren.
Ein Stück heimischer Kulturgeschichte von Dr. Karl Ebel.
Der Mensch unseres sterbenden Jahrhunderts, der morgens und abends in seiner Zeitung von Dingen liest, die tags vorher in den fernsten Winkeln der Erde vorgegangen sind, und der ungeduldig wird, lvenn die Blätter einmal ausbleiben, kann sich kaum mehr einen Begriff machen von der Zeit, in der es Zeitungen noch nicht gegeben hat. Und doch sind — wenn wir von den „Acta diurna“ der Römer absehen — von den 19 Jahrhunderten unserer Zeitrechnung 16 ohne diese jetzt unentbehrliche Einrichtung gewesen. Dafür hat sich das Zeitungswesen verhältnismäßig schnell zu höchster Blüte entfaltet: es giebt heute in der ganzen Welt rund 50 000 Zeitungen, von denen rund 7000 auf Deutschland entfallen und diesem in Bezug auf die Presse den zweiten Platz in der Reihe der Staaten sichern.
Die ersten schüchternen Versuche, Nachrichten für einen größeren Leserkreis von einem Punkte Deutschlands zum anderen gelangen zu lassen, fallen in den Beginn des 16. Jahrhunderts. Es geschah dies auf brieflichem Wege, indem der Schreiber eines Privatbriefes von den Vorgängen auf politischem, wissenschaftlichem, religiösem il s' w. Gebiete Mitteilung machte. Der Empfänger gab dann den allgemein interessierenden Teil des Briefes weiter oder ließ ihn durch Abschrift vervielfältigen. Allmählich bildete sich eine regelmäßige Korrespondenz aus; Korrespondenten waren die bedeutendsten Männer, wie z. B. Melanchthon. Auch entstanden Centralstellen, an denen die Nachrichten aus allen Weltgegenden gesammelt nnd abschriftlich vervielfältigt wurden. Eine solche Sammelstelle
Zugleich bemerken wir, daß der Vorname u«s- gefchriebeu werden muß und zwar bei mehreren Vornamen der Rufname.
Gießen, den 4. Januar 1900.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Muhl.
§ 15a.
Gewerbetreibende, die einen offenen Laden haben oder Gast- oder Schankwirtschaft betreiben, sind verpflichtet, ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen an der Außenseite oder am Eingänge des Ladens oder der Wirtschaft in deutlich lesbarer Schrift anzubringen.
Kaufleute, die eine Handelsfirma führen, haben zugleich die Firma in der bezeichneten Weise an dem Laden oder der Wirtschaft anzubringen; ist aus der Firma der Familienname des Geschäftsinhabers mit dem ausgeschriebenen Vornamen zu ersehen, so genügt die Anbringung der Firma.
Auf offne Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien finden diese Vorschriften mit der Maßgabe Anwendung, daß für die Namen der persönlich haftenden Gesellschafter gilt, was in Betreff der Namen der Gewerbetreibenden bestimmt ist.
Sind mehr als zwei Beteiligte vorhanden, deren Namen hiernach in der Aufschrift anzugeben wären, so genügt es, wenn die Namen von zweien mit einem das Vorhandensein weiterer Beteiligter andeutenden. Zusatz ausgenommen werden. Die Polizeibehörde kann im einzelnen Falle die Angabe der Namen aller Beteiligten anordnen. \
* Reden und handeln.
Gießen, den 5. Januar 1900.
In schwungvoller Ansprache hat Kaiser Wilhelm das neue Jahrhundert begrüßt. Er hat sich nicht mit seinem Wünschen und Hoffen an das deutsche Volk gewendet, wie er ja auch damals, als er den Thron seiner Väter bestieg, zuerst seine Worte an Heer und Marine gerichtet hat. Kaiser Wilhelm hat im Zeughause, in der Schatzkammer aller Insignien preußischer und deutscher Tapferkeit, zurückgewiesen auf die Zeiten der Erniedrigung, da die glorreiche Armee des großen Friedrich auf ihren Lorbeeren eingeschlafen war, da sie von altersschwachen, kriegsuntüchtigen Offizieren geführt wurde, da ihr Offizierkorps fördernder Arbeit entwöhnt, in Luxus und thörichter Selbstüberhebung verkommen war. Kaiser Wilhelm hat nur eines hinzuzu-
fügcn vergessen: daß diese verhängnisvolle Wandlung in der preußischen Armee herbeigeführt worden ist vor allem durch jenen Hohenzollernkönig, der, von den Armen der zur Gräfin Lichtenau erhobenen Frau seines Kammerdieners Ritz umschlungen, der Welt die Lehre gab, daß, wenn aller Glanz der Völker das Verdienst der Krone wäre, so auch alle Schmach auf sie zurückfallen müßte. Friedrich Wilhelm II. und nur er allein trug die Schuld an der in der preußischen Armee herrschenden Zersetzung, und auch sein Nachfolger, so ernst seine Sittlichkeit war, hat dennoch nicht die Kraft und den weiten Blick besessen, sie vor Jena und Auerstädt zu schützen. Scharnhorst und Gneisenau, Blücher, 9)orf und Kleist waren die Schöpfer des neuen Geistes, und sie waren schon preußische Soldaten, als „die glorreiche Armee Friedrichs des Großen auf ihren Lorbeeren eingeschlafen war". Die Schuld war bei dem Meister, bei den Handlangern das Verdienst. Und so hat in richtigem Empfinden Kaiser Wilhelm es betont, daß das Volk „aus sich selbst heraus" den hehren Gedanken der allgemeinen Wehrpflicht gebar.
Und mit dem gleichen Rechte hat der Monarch das große Verdienst der Heeresreform König Wilhelm I. zugewiesen, denn hier hat in der That, wie nirgend sonst, die Last des Handelns ausschließlich in seiner Hand gelegen, und erst im Kampfe mit dem „Widerstande, den Unverstand ihm setzte", brauchte er der Stütze und des Schildes, die ein Anderer ihm bot. Darum war es sein Geist, der in dem neuen Heere lebte, der das Volk in Waffen beseelte, und es zu neuen Siegen führte.
Das Werk, das der Ahne für das Landheer durchführte, will jetzt der Enkel ausnehmen für die deutsche Marine, damit auch sie gleichberechtigt an der Seite der Streitkräfte zu Lande stehen möge, und durch sie das Deutsche Reich auch im Auslande in der Lage sei, den noch nicht erreichten Platz zu erringen. Dieser Mahnruf zeigt einen starken Unterschied zu den Ausführungen der Hamburger Rede. Dort sprach sich eine Art von Resignation in den Worten aus, vielleicht auch eine Art von Bitterkeit; hier weht etwas von Kampfesfreudigkeit und Konfliktslust. An sich ist der Unterschied durch den Charakter der Adressaten begründet: Dort hat es sich um eine politische, an das Bürgertum gerichtete Kundgebung gehandelt, hier um eine soldatische Ansprache. Aber ein anderes, tieferes Moment mag dennoch vor allem für den Unterschied in Klang und Farbe bestimmend gewesen fein: Seit dem Hamburger Tage mag Kaiser Wilhelm gesehen haben, daß fein Appell nicht ungehört im deutschen Lande verhallt, daß vielmehr breite Massen des Volkes bereit sind, den Gedanken der Flotten-


