* Eisenach, 30. September. Der Reichstags- und Landtagsabgeordnete Baudert wollte gestern abend in einer öffentlichen Versammlung hier sprechen. Bürgermeister Böttchen hatte nicht das Geringste dagegen einzuwenden, wohl aber der Bezirksdirektor Dr. Eucken (2. Vizepräsident ! des Landtags). Dr. Eucken forderte den Bürgermeister bestimmt auf, die Versammlung zü verbieten, was letzterer ablehnte. Daraufhin hat der Bezirksdirektor die Versammlung selbst verboten. Der Bürgermeister machte heute darauf in den hiesigen Zeitungen bekannt, daß auf Verfügung des Bezirksdirektors die öffentliche Politische Versammlung verboten worden sei. — Bisher war cd nur Ausländern verboten, im Großherzogtum zu reden, jetzt wird die Regierungsleine noch straffer gezogen.
* Neuwied, 2. Oktober. Die Königin von Rumänien, welche seit einiger Zeit bei ihren hiesigen Verwandten auf Schloß Segenhaus zum Besuch weilte, hat wieder die Heimreise angetreten. Ueber die Gründe der etwas beschleunigten Abreise sind nun allerhand Gerüchte in Umlauf, die sich daraus beziehen, daß seit dem verflossenen Donnerstag das Schloß und seine Umgebung sehr streng bewacht wurden. Während sonst die Königin von ihren großen Hunden begleitet in dem großen Park ohne Schutz spazieren zu gehen Pflegte, waren diesmal an den Wegen, I welche die Königin passierte, in unauffälliger Weise Gendarmen in Civilkleidung postiert, und desgleichen waren die Zugänge zum Schloß Segenhaus besetzt. Die Ursache dieser Maßregeln war die Besorgnis vor einem geplanten Attentat. Es hieß während der letzten Tage, daß
der König Karl von Rumänien seine Gemahlin hier abholen wolle. Plötzlich wurde diese Nachricht dementiert, und statt dessen heute morgen erst hier bekannt, daß die Königin abreisen werde. Den sich hieran knüpfenden Gerüchten I liegt nun folgendes zu Grunde: Am Donnerstag traf hier ein rumänischer Radfahrer ein, der sich verschiedentlich nach den Verhältnissen auf Schloß Segenhaus erkundigte. Er I machte gesprächsweise die Bemerkung, ob der König Karl I noch nicht eingetroffen sei. Dadurch wurde man auf ihn I aufmerksam. Der Unbekannte hat wiederholt Einlaß auf Schloß Segenhaus begehrt, wurde aber, nachdem das Aufsichtspersonal gewarnt war, stets abgewiesen. Als Gendarmen in Zivil ihn am Samstag auf seinem Gang verfolgten, verschwand er Plötzlich im Nothausener Parke. Sein Fahrrad hatte er vorher in der Schmitt'schen Wirtschaft abgeholt. Man glaubt Anzeichen dafür zu haben, daß es sich |
Um eine rasche Einführung dieser Arbeit zu ermöglichen, «oü den Schülerinnen der Alice-Schule, die den Kursus für Weiß- und Maschinennüherei besuchen, die Unterweisung in Maschinenstickerei frei gegeben werden. Auch eine andere Neuerung wird gewiß den Beifall vieler Mütter finden, nämlich die Aufnahme von schulpflichtigen Mädchen in einen Kursus für Weihnachtsarbeiten. Zu dem schönen Christfeste regen sich alljährlich ja schon die kleinen Hände mit großem Vergnügen. Sehr erwünscht und angenehm wird es darum den Eltern sein, wenn sie die Kinder unter richtiger Anleitung und Aufsicht wissen. Man glaubt mit diesen beiden Einführungen vielfachen Wünschen entgegen zu kommen und erhofft daraus für die Alice-Schule einen recht gedeihlichen Erfolg.
** Lich, 3. Oktober. Der Vorstand des hiesigen OrtS- gewerbevereins hat beschlossen, mit der im nächsten Jahre stattfindenden Generalversammlung eine Ausstellung der gewerblichen Erzeugnisse des Handwerks in der Provinz Oberhessen zu verbinden.
-k- Stockheim, 2. Oktober. Innerhalb einer Woche zogen durch unser Thal zwei schwere Gewitter mit sehr starken elektrischen Entladungen. Bei ersterem am vergangenen Freitag schlug der Blitz in das Wohnhaus des benachbarten Leustädter Hofes, aber ohne zu zünden. Ein Forster aus der Umgegend, der vor dem Wetter Schutz im Hausgange suchte, wurde betäubt wegqetraaen, ist später wieder zu sich gekommen.
Frankfurt a. M., 3. Oktober. Mit Rücksicht aus die I am 11 Oktober in Gegenwart des Kaisers stattfindende I Emweihungsfeierlichkeit auf der Saalburg hat der geschäftS- I 'Uhrende Ausstellungsvorstand beschlossen, die Eröffnung I der Kochkunstausstellung auf den 12. Oktober zu I verlegen, da sonst die Teilnahme der Protektorin und der I Sitzen der hiesigen Behörden in Frage gestellt gewesen I Ware. Die Ausstellung wird daher nicht vom 11.—21. Ok- I tober, sondern vom 12.—22. Oktober stattfinden.
I .Oktober. Durch Einsturz eines
I ^ClJcCA a?C dem Bau eines Petroleumtanks der
boi" ?n^uM4en Naphtha Jmport-Gesellschaft „Nobels- I hnl ü Oberspree sind gestern nachmittag eine Anzahl I S“ ber Maschinenfabrik „Cyklop" verunglückt.
I Uhl ArbeAr davon war sofort tot, fünf sind schwer ver- I Spitzbuben, die den jüngst gemeldeten Ein-
I !n ber des Dr. Wrede ausgeführt haben, sind I M entdeckt und festgenommen worden. Es sind der frühere I Hermann Buß und der Pförtner Heinrich Wald- I aw8 der Viktoriastraße. Die Haussuchung förderte bei Buß Nachschlüssel und etwa 1000 Mk. zu Tage- auch seme Frau verdächtigte ihn. a ’
* Heinrich Leckert, der Preßgauner in Altona. Unter se'E« Ultzmarke schreibt der „Alton. Anz." am Eingang I 4 ^t[r folgendes: Vor einigen Jahren erregte nnntiu "^"gemeine Aufmerksamkeit, der foge=
dessen Opfer der damalige StaatS- sekretar v. Marschall-Bieberstein war, der sich durch Angriffe gegen seine Person in der „Wett am Montag veranlaßt sah, in die Oeffentlichkeit zu flüchten. ? Rausch-Prozeß spielte neben dem Hauptangeklagten »X m gewisser v. Lützow eine wenig beneidenswerte Rolle. Noch zweifelhafter war aber das Licht, das auf JXa namens Heinrich Leckert fiel, ein un'
Äes Bürschchen, das es verstanden hatte, sich an ältere Schriftsteller heranzudrangen, in seiner Frechheit sogar in die Vorzimmer der Ministerien gedrungen war. Berüchtigt wu:de Henrich Leckert durch das erfundene Interview mit -in- ^ürst Hohenlohe in Breslau, dem
eine politische Bedeutung sollte beigemessen werden. In Wahrheit hatte man es aber mit der Arbeit einer Klique zu thun, die sich in höheren Kreisen Eingang zu schaffen versuchte Die Strafe blieb für die drei traurigen Helden v. Tausch, v. Lützow und Leckert denn auch nicht aus, am meisten gekennzeichnet wurde aber Heinrich Leckert, der m der gewissenlosesten Weise ein frivoles Spiel getrieben hatte. Und nun ist Heinrich Leckert in Altona, oder vielmehr SäÜF s -betlk "wird inzwischen schon wegen verschiedener Schwindeleien den Staub unserer Stadt von seinen Füßen ri- tcln versucht haben, wenn die Polizei nicht ein entschiedenes Veto eingelegt hat. Leiderstanden wir zu diesem „Herrn" tn Beziehungen, die glücklicherweise leicht gelöst werden konnten: Heinrich Leckert ist identisch mit dem „Redakteur" Heinrich Larsen, der bis zum gestrigen Tage am „Altonaer Anzeiger" thätig war. Ww nehmen nicht Anstand, diese Thatsache der breiten Oeffentlichkeit mitzuteilen, um dem sauberen Gesellen wenigstens in Altona den Boden zu entziehen. Unter dem Namen „Larsen" hat er sich bei uns um eine ausge- I schriebene Redakteurstellung beworben, unter dem Namen „Larsen" haben wir mit ihm korrespondiert und als „Larsen" zeichnete er verantwortlich für Provinzielles und Vermischtes. Für uns waren verschiedene Vorkommnisse, die Larsen vielmehr Leckert in ein eigentümliches Licht setzten, maßgebend, um seiner Thätigkeit am „Altonaer Anzeiger" ein rasches Ende zu bereiten. Ob er Altona baldigst verläßt? Wir hoffen, nein, sondern wünschen, daß die Polizei ihm in I stiller Abgeschlossenheit Gelegenheit giebt, sich inneren Betrachtungen hinzugeben."
Sitzgelegenheit in offenen Verkaufsstellen.
Der bereits angekündigte Entwurf von Bestimmungen über die Herstellung ausreichender und geeigneter Sitzgelegenheit in offenen Verkaufsstellen ist dem Bundesrat nunmehr zugegangen. Der Gesetzentwurf lautet solgender-
1. In denjenigen Räumen der offenen Verkaufsstellen, wo die Kundschaft bedient wird, sowie in den zu solchen Verkaufsstellen gehörenden Schreibstuben (Kontoren) muß für die daselbst beschäftigten Gehilfen und Lehrlinge eine nach der Zahl dieser Personen ausreichende Sitzgelegenheit porhanden sei. Für die mit der Bedienung der Kundschaft beschäftigten Personen muß die Sitzgelegenheit so eingerichtet sein, daß sie auch während kürzerer Arbeitsunterbrechunaen benutzt werden kann.
2. Die Befugnis der Polizeibehörden bleibt unberührt, im Wege der Verfügung für einzelne offene Verkaufsstellen oder durch allgemeine Anordnungen für die offenen Verkaufsstellen ihres Bezirks zu bestimmen, welchen besonderen Anforderungen die Sitzgelegenheit in Rücksicht auf die Zahl j der Personen, für welche sie bestimmt ist, sowie hinsichtlich ihrer Lage und Beschaffenheit genügen muß.
Die Vorlage wird mit Ausführungen begründet, in denen zunächst auf die Feststellungen des kaiserlichen Gesundheitsamtes bei den Erhebungen der Kommission für Arbeiterstatistik hingewiesen wird. Bekanntlich wurden damals die erheblichen Gesundheitsschädigungen nachgewiesen, die bei I dem Verkaufspersonal infolge des ununterbrochenen Stehens bei ihrer Arbeit einzutreten pflegen. Mit Bezug darauf I wird nun ausgeführt: I
Diesen Mißständen gegenüber alsbald von Reichswegen I einzuschreiten, hat bereits bei den Vorarbeiten zu der Ge« I werbeordnungs-Novelle vom 30. Juni 1900 in der Absicht I gelegen. Ein unverzügliches Vorgehen auf diesem Gebiete erscheint um so dringlicher, als auch in jüngster Zeit wieder | lebhafte Klagen über die gesundheitsschädlichen Folgen des übermäßig langen Stehens laut geworden sind. Es em- I pfiehlt sich daher, die Frage, ob etwa in nächster Zeit von I Reichswegen noch weitere Schutzvorschriften aus Grund des | § 139 h Absatz 1 der Gewerbeordnung in Aussicht zu I neunen find, vorläufig zurückzustellen und zunächst den I Geschäftsinhabern die Verpflichtung aufzuerlegen, für die I in den offenen Verkaufsstellen und den dazu gehörenden I beschäftigten Gehilfen und Lehrlingen eine I naeg der Zahl dieser Personen ausreichende und nach Lage I nnb Beschaffenheit geeignete Sitzgelegenheit zu beschaffen I unb deren Benutzung in entsprechender Weise zu gestatten. I pierjtt gehört insbesondere auch, daß die Sitzgelegeu- I 9611 Jur das Ladenpersonal so eingerichtet wird, daß sie I oon den Angestellten nicht nur während größerer Pausen, I fonDcrn auch während kürzerer Arbeitsunterbrechungen er- I reicht werden kann. Für die Ausdehnung der Bestimmung | auf die mit den offenen Verkaufsstellen verbundenen Lager- I raume durfte em allgemeines Bedürfnis nicht bestehen. wNrde" ^nM^aen Uevelstänbe zutage treten sotten, I mütbe denselben auf Grund des § 139 g der Gewerbe- I ordnung durch die zuständigen Polizeibehörden abgeholfen I werden können. Dagegen wird in Uebereinstimmung mit I iXTSLfW I s r Lesung der Novelle gefaßten Beschlüsse besonderer Wert daraus -u leaen fein baj ber mit der Anwendung des § 139 h erftrebte Schutz »tcht "Ur dem we.bl.chen, sondern auch dem männlichen Hilfspersonal zuteil wird. I
In den besonderen Vorschriften dem Muster der ena- I Uschen und französischen Gesetzgebung zu folgen, ist vor- I läufig vermieden worden. Vor einer ziffernmäßigen Fest- I setzung nach der Zahl Der Personen und Sitzplätze hat man I vielmehr einer allgemeiner gefaßten Bestimmung den Vorzug I gegeben, zumal besondere Erfahrungen, die einen Anhalt | gewähren könnten, nicht vorliegen.
Ein Gründungsprozeß.
| Der sogenannte „kleine Wendland-Prozeß" ter ber Vorläufer zu dem „großen" demnächst zur I anstehenden Prozeß gegen den Bankier
begaun gestern vor der 9. Strafkammer des Landgerichts I. Auf der Anklagebank hatten Platz zu
I nehmen. Der Bankier Paul Wendland, der seit bei- I ^ohe 1 ernhalb Jahren in Untersuchungshaft sitzt, und der Privatier August So eckniÄ. Sie sind beschuldigt,
I tn Zwei Fallen sich gegen das Reichsgesetz vom 18. Juli 1884 I und gegen) § 75 des Börsengesetzes vom 22. Juni 1896 ver- I gangen und sich dadurch gleichzeitig des Betruges schuldig I gewacht zu haben. Sie sollen in öffentlichen Bekannt- I machungen falsche Thatsachen vorgespiegelt haben, um
Personen zu einer Beteiligung an einem Aktien-Unter- I nehmen zu bestimmen. Die Anklage vertritt Staats-An- I walt Dr. Noelting, die Verteidigung führen die Rechtsanwälte Leonh. Friedmann, Lewin II. Als Börsensachverständiger wohnt Bankdirektor Weill, als Buchführungs- Sachverständige die gerichtlichen Bücherrevisoren Reuter, Doerck, Bierstedt und Simon der Verhandlung bei. — Der Angeklagte Wendland, seinerzeit Hauptmann der Landwehr, ist kein gelernter Bankier, sondern war ursprünglich Landwirt und in den Jahren 1888—1891 Di- rektor der Hagel-Versicherungs-Gesellschaft „Germania". Als er von diesem Posten zurücktrat, erhielt er eine Ab- slndung von 80 000 Mark ausbezahlt und vielleicht mit aus diesem Grunde fing bald darauf eine Preßfehde gegen ihn an. Er kaufte alsdann die „Allgemeine«rBörsenzeitung für Privatiers und Rentiers" und gründete außerdem die Versicheruvgsbörse". Im Jahre 1893 begründete er im Verein mit anderen Personen den „Deutschen Bankverein, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung", und dieser wurde am 24. August 1893 in das Genossenschafts- register eingetragen. In diese Genossenschaft, deren Vorsteher die beiden Angeklagten wurden, wurden das Bankgeschäft und die Zeitungen der Firma „Allgemeine BZr- senzeitung Wendland" übergeleitet. Als Zweck wurde ixt den Statuten aufgeführt: Die Förderung der Erwerbsund wirtschaftlichen Verhältnisse der Genossenschafts-Mitglieder, daneben war der Betrieb von Bank- und Börsengeschäften vorgesehen. Innerhalb der Genossenschaft sollen nun zwei besondere stille Vereinigungen von Gruppen der Mitglieder — ein Kassa-Konsortium und ein Ultimo-Konsortium — bestanden haben, welche dem Bankverein Gelder zu Spekulationszwecken zur Verfügung stellten, derart, daß der Leitung des Bankvereins die Auswahl der Papiere, in denen spekuliert werden sollte, überlassen war. Diese beiden stillen Gesellschaften machten Börsengeschäfte in großem Umfange; beim Ultimo-Konsortium soll derselbe in einem Jahre über vier Millionen Mark betragen haben. Angeblich soll die Abmachung bei diesen Spekulations- Gesckstiften dahin gegangen sein, daß, wenn ein Gewinn
v ^datt Hilfsbedürftigen handelte. So ber Sach. ‘CÄbe," G-rüchte sind unbegrünbet.
Sännet beibe nu«'^ .06“' Sn,ei hoffnungsvolle junge Tob Plötzlich abberusen wöL. D . pK^e r "Kivat- eX t^itoenQMha" ber Rostocker UnivessitZt wukb von S aussichtsreichen Laufbahn
Bon ber Link würbe am Sonntag
Verletzungen, baß et alsbalb "tarb"" CtIltt fo ^n’ete w-‘ äs?:WwÄÄi,Äls w D-r lUNge Rechtsprvfeffor Dr. Herzen hatte am^ kttaa nadi Äodueif Cbnfetr^9en ^,,in flEfci‘rt «m Morgen »nf befahl Frau Herzen dem Dienstmabchen,
auf ben Markt zu gehen; bann begab sie sich ins Bab
DRllCJ?C,.m®aSo,en ücheizt wirb. Als sie längere efeit lle^ g-ng Professor Herzen nachsehen und fanb
° bewußtlos neben ber Sabetoanne. WShtenb er Bet. in^ Schallbringen, fiel bie Thüre wieder erariffet1 nnh3 tourbe VDn einem Schwindel
ünb bewußtlos neben feiner Frau nieder; Als dasbcm Ofen hatten Beide betäubt, rebti? nnh® hn« 10 Uhr vom Markte heim-
kehrte und das Frühstuck unberührt fand, suchte sie ihre
VU'nUanb ^Ueßlich die beiden Körper im Badezimmer. Die Frau konnte nicht wieder ins Leben zurück- Ö" t??rbe(J; Professor Herzen ist noch nicht außer 1)16 Nachricht vom Tode seiner jungen Gattin durfte ihm noch nicht mitgeteilt werden.
erzielt wurde, Her Bankverein eine,Provision erhalten sollte/ wenn sich ein Verlust ergab, dieser dem Konsortium zur Last fiel. Am 31. Dezember 1894 ging das erste Geschäftsjahr zu Ende, und der Ueberschnß desselben wurde auf 7 pEt., der Ueberschnß des Jahres 1895 gar auf 38 pCt. berechnet. Die Anklagebehörde behauptet, daß diese Berechnungen durchaus nicht den Thatsachen entsprecheii und nur auf künstliche Weise und unter Hintansetzung der Grundsätze einer soliden Buchführung zu stände gekommen seien und den wahren Stand der Genossenschaft in unzulässiger Weise verschleiert haben. Ansangs 1896 tourbe die Umgründung der Genossenschaft in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien geplant und nachdem in ber „Allgemeinen Börsenzeitung" eine Reihe von Artikeln die Thätigkeit und die Erfolge der Genossenschaft in allen Tonarten gepriesen hatten, auch verwirklicht. Im Mai 1899 ist über die Kommanditgesellschaft der Konkurs eröffnet und im Juni wegen mangelnder Masse geschlossen worden. Im Vertrauen auf die Angaben des Prospektes haben sich etwa 80 Personen zur A k t i e n z e i ch n u n g i m G e s a m t - betrage von etwa 237000 Mark bereit finden lassen. Sie haben ihr gesamtes gezeichnetes und ein gezahltes Kapital verloren. Einige Aktionäre haben in den Jahren 1897 und 1898 unter der Behauptung, durch betrügerische Angaben zur Aktien-- zeichiiung verleitet zu sein, den Aktienzeichnungsvertrag angefochten und auf Rückzahlung der Beträge geklagt. Sie haben in erster Instanz ein obsiegendes Urteil er dritten. Als auf den Prospekt ein Erfolg nicht mehr erreicht wurde und weitere Aktienzeichnungen ausblieben, erschien in der ^Allgemeinen Börsenzeitung" Ende Juni 1896 ein neuer


