Abg. Rösicke-Dessau (wild): Die weitere Einschränkung des Schadenersatzes durch die Einführung der drer- zehnwöchigen Karenzzeit kann ich nicht mehr als einen Ausgleich ansehen. Die Herabsetzung der Karenzzeit auf vier Wochen ist nun leider in der Kommission wiederum an der Mehrheit und an dem entschiedenen Widerspruch der verbündeten Regierungen gescheitert. Die letzteren wollen ja nun bei der demnächstigen Novelle zum Krankenversicherungsgesetze eine anderweite Verteilung der Beiträge herbeiführen, die den hier vorliegenden Mißstand beseitigen oder doch mildern soll. Ich kann also diesmal leichter über diese Schwierigkeit Hinwegkommen, scheitern lassen dürfen wir das Gesetz an diesem Punkte nicht.
Nach weiterer Debatte, an der die Abgg. v. S t u m m und Molkenbuhr sich nochmals über den Begriff des § 5a auseinandersetzen, werden sämtliche Anträge derSozialdemokraten, sowie der Antrag v. Stumm a b g e l e h n t und § 5a nach den Kommissionsbeschlüssen unverändert angenommen.
Nach § 5b ist die Rente nach Maßgabe desjenigen Jahresarbeitsverdienstes zu berechnen, den der Verletzte während Les letzten Jahres seiner Beschäftigung in dem Betrieb an Gehalt oder Lohn bezogen hat, wobei der 1500 Mark übersteigende Betrag nur mit einem Drittel zur Anrechnung kommt. Die letztere Einschränkung beantragen die Sozialdemokraten zu streichen. Als Jahresarbeitsverdienst gilt das 300fache des durchschnittlichen täglichen Arbeitsverdienstes. Bei versicherten Personen, die keinen Lohn oder weniger als den 300fachen Betrag des orts-; üblichen Tagelohns nach dem Krankenversicherungsgesetze beziehen, soll das ZOOfache dieses ortsüblichen Tagelohns als Ja'hresarbeitsverdienst gelten. Bei Festsetzung der Rente für verletzte fugendliche Personen ist hierbei auf die Zeit bis zum vollendeten 16. Lebensjahre der für jugendliche Personen festgesetzte ortsübliche Tagelohn, auf die spätere Zeit der für Erwachsene festgesetzte ortsübliche Tagelohn zu gründe zu legen. Die Sozialdemokraten' wollen u. a. noch folgende Bestimmung hinzusetzen: „Bei solchen Personen, die wegen noch nicht beendeter Ausbildung keinen, oder einen geringen Lohn bezogen haben, wird der Rente für die Zeit nach vollendetem 16. Lebensjahre als Jahresverdienst der Betrag zu gründe gelegt, den während des letzten Jahres vor dem Unfälle ausgebildete Arbeiter derselben Art, in demselben Betriebe oder in benachbarten gleichartigen Betrieben durchschnittlich bezogen haben, und im Falle der Ablehnung dieses' Antrages wollen sie für jugendliche Arbeiter und noch nicht völlig ausgebildete als Jahresarbeitsverdienst das ZOOfache das ortsüblichen Tagelohns für Erwachsene zu gründe gelegt wissen.
Abg. Hoch (Soz.) verteidigt die von seiner Fraktion gestellten Anträge und sucht nachzuweisen, daß die Kommissionsbeschlüsse die jugendlichen Arbeiter und die Lehrlinge benachteiligen müssen, sodaß von einer Fürsorge für verunglückte Arbeiter diesen Personen gegenüber kaum noch gesprochen werden kann.
Abg. Fischbeck (frs. Vp.): Auch die Sozialdemokraten werden nicht leugnen können, daß der § 5b in seinem Ein-, gang eine erhebliche Verbesserung gegen den heutigen Zustand enthält. Nach demselben würde bereits der 1200 Mk. übersteigende Lohn nur mit einem Drittel in Anrechnung;, gebracht. Es wird dadurch eine Menge von Arbeitern, deren Jahresverdienst sich nach Erlaß des Gesetzes erhöht hat, auch einer höheren Rente teilhaftig. Die Kommission hat diese Verbesserung nur mit Mühe gegen die Wünsche der verbündeten Regierungen durchsetzen können. Dagegen können wir der von der Kommission beschlossenen Verschlechterung bezüglich der jugendlichen Arbeiter nicht zustimmen und stehen in diesem Punkte auf dem Bvden des sozialdemokratischen Eventualantrages.
Geh. Rat C a s p a r bittet, alle Anträge abzulehnen; es würde,d»smit das Prinzip der gleichmäßigen Behandlung aller Arbeiter durchbrochen.
Abg. Hitze (Ztr.): Um die Ungerechtigkeit, die in dem Kommissionsbeschluß gegen die jugendlichen Arbeiter begangen wird, möglichst abzuschwächen, würde ich empfehlen, den Satz zu streichen, „der Festsetzung der Rentei für verletzte jugendliche Personen rc."
Abg. Fischer -Sachsen (Soz.): Dringend wünschens- wert wäre die Festsetzung einer Minimalrente.
Abg. v. Waldow-Reitzenstein (kons.) begreift nicht, wie der Rentenberechnung für den Verletzten ein Lohn zu Grunde gelegt werden soll, den er thatsächlich nicht vedient hat.
In der Abstimmung wird § 5 b mit der Modifikation angenommen, daß gemäß dem Anträge Hitze, für welchen sich auch der Abg. Fischbeck ausgesprochen hatte, der auf die Rentenberechnung für verletzte jugendliche Personen bezügliche Satz gestrichen wird. — Nach § 5c ist die Berufsgenossenschaft befugt, der Krankenkasse, welcher der Verletzte angehört, oder zuletzt angehört hat, gegen Ersatz der Kosten die Fürsorge für den Verletzten bis zur Beendigung des Heilverfahrens in dem Umfange zu übertragen, welchen die Berufsgenossenschast für geboten erachtet. Die Sozialdemokraten wollen diese Ueber- tragung von der Zustimmung des Erkrankten abhängig machen. Dieselbe Genehmigung des Erkrankten soll nach den Anträgen von dieser Seite bei der Unterbringung in von den Kassen oder Kassenverbänden errichteten Heilanstalten Voraussetzung sein. Nach einer weiteren Bestimmung des § 5c können in einer Heilanstalt bereits untergebrachte Verletzte nur mit ihrer Zustimmung in andere Heilanstalten übergeführt werden, doch soll diese Zustimmung durch die untere Verwaltungsbehörde des Aufenthaltsortes ergänzt werden. Die letztere Befugnis der Verwaltungsbehörde soll nach den sozialdemokratischen Anträgen ebenfalls beseitigt werden.
Abg. Molkenbuhr vertritt diese Abänderungsanträge, die verhindern wollen, daß der erkrankte Arbeiter von den Unternehmern und den Berufsgenossenschaften einfach als Sache behandelt wird.
Abg. Hilb ck (natl.) protestiert gegen diese Auffassung, will aber seinerseits den ganzen Absatz, der von der Verbringung der Verletzten aus einer Heilanstalt in die andere handelt, gestrichen wissen.
Geh. Rat Caspar empfiehlt die unveränderte An- nähme der Kommissionsbeschlüsse.
§ 5c wird unverändert nach den Kommissionsbeschlüssen ändert angenommen. — Nach § 5e hat die Berufs-
fünsten Woche nach EintrittUnfalllsbis zum'Ablauf der 13. Woche ist das Krankengeld, das den durch einen Betriebsunfall verletzten Personen auf Grund des Kranten- versicherungsgesetzes gewährt wird, auf mindestens zwei Drittel bei der Berechnung desselben zu Grunde gelegten Arbeitslohnes zu bemessen.
Abg. Fischer-Sachsen (Soz.) befürwortet hierzu den Zusatz: „Jedoch dürfen diese zwei Drittel nicht weniger als Mk. 1.50 betragen."
Dieser Antrag wird a b gelehn t und § 5b unverändert angenommen. — Nach § 5 c hat die Berufs- gcnossenschaft, wenn der Anspruch)! auf Krankengeld vor dem Ablauf von 13 Wochen nach Eintritt des Unfalls weggefallen, aber bei dem Verletzten eine noch über die 13. Woche hinaus andauernde Beschränkung der Erwerbsfähigkeit zurückgeblieben ist, dem Verletzten die Unfallrente von dem Tage ab zu gewähren, an welchem der Anspruch auf Krankengeld in Wegfall kommt. — Die Abg. Albrecht und Gen. wollen die Worte „noch über die 13. Woche andauernde" streichen; ebenso wollen sie die Bestimmung streichen, daß durch Statut bestimmt werden kann, daß die Rente nach dem Wegfall des Anspruchs auf Krankengeld auch dann zu gewähren ist, wenn nach diesem Zeitpunkte zwar noch eine Beschränkung der Erwerbsfähigkeit infolge des Unfalls verblieben ist, aber voraussichtlich schon vor Ablauf der 13. Woche nach dem Unfälle fortfallen wird. Die Rente müsse für jede Erwerbsunfähigkeit gezahlt werden.
Abg. R o e s i ck e-Dessau weist darauf hin, daß die Sozialdemokraten 1890 soweit gehende Wünsche nicht geäußert haben. Die Herren sollten diese aussichtslosen Anträge lieber unter den Tisch fallen lassen, die das Zustandekommen einer Vorlage nur beschweren, welche anerkanntermaßen dem Arbeiter viele Vorteile bringen wird.
Abg. Hoch (Soz.) bestreitet, daß die Sozialdemokraten ihre Ansichten hinsichtlich der Aufhebung der Karenzzeit geändert haben; nur der Vorredner hat seine Ansicht geändert, aus Furcht vor dem Widerspruch der Regierungen oder der Berufsgenossenschaften. Man müsse hier volle Arbeit schaffen, weil in absehbarer Zeit an eine weitere Reform nicht zu denken sei. 1890 habe es sich nur um ein Notgesetz gehandelt, und da habe seine Partei sich allerdings auf das Erreichbare beschränken müssen.
Abg. Hitze erwidert, daß seine Partei ganz dasselbe in diesem Falle thue.
Abg. Hoch: Die Herren sollten charakterfester bleiben und nicht immer einen halben Schritt vorwärts und einen ganzen zurückgehen.
Abg. Roesicke glaubt, daß die Sozialdemokraten in ihrem Initiativantrag dieselben Bestimmungen verlangt hätten wie heute, daß sie es aber nicht gethan haben, weil sie praktische Politik treiben wollten. Manchem gehe das Gesetz schon zu weit, und sie hoffen, daß die Regierung ein von den Sozialdemokraten verschlechtertes Gesetz nicht annehmen werde. Die Hoffnung müsse durchkreuzt werden im Interesse der Arbeiter selbst.
Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Stadthagen und Roesicke wird § 5e nach Ablehnung des Antrages Albrecht unverändert angenommen. § 5f wird ohne Debatte genehmigt.
Um fünfeinviertel Uhr wird die weitere Beratung auf Freitag 12 Uhr vertagt.
Sitzung der Stadtverordneten
am 3. Mai 1900.
Anwesend Herr Oberbürgermeister Gnauth, die Herren Beigeordneten Georgi, Grüneberg und Wolff, von seilen der Stadtverordneten die Herren Brück, Em melius, Euler, Faber, Flett, Dr Gutfleisch, Hanau, Haubach, Heichelheim, Helfrich, Heyligenstaedt, Huhn, Jughardt, Keller, Kirch, Krumm, Lerb, Löber, Loos, Orbig, Petri, Dr.Schäfer, Scheel und Wallenfels.
Entschuldigt fehlen die Herren Stadtverordneten Dr. Fuhr, Dr. Gaffky, Grünewald, Schiele, Schmall.
Herr Th. Haubach hat um die Erlaubnis nachgesucht, 1. den städtischen, entlang feiner Besitzung an der Moltke- straße nach dem Gaswerk führenden Weg zu benutzen, 2. an der Wieseckböschung eine Treppe behufs Entnahme von Waffer anzubringen. Das Gesuch wird unter Festsetzung einer Anerkennungsgebühr von 1 Mk. unter 1. und von 3 Mk. unter 2. genehmigt.
Herrn Heinrich Winn soll gestattet werden, mit einem an der Crednerstraße zu errichtenden Neubau 3 Meter hinter die Straßenflucht zurückzugehen, wenn baß betreffende Gelände vorschriftsmäßig eingesriedigt und angelegt wird. Weiter wird befürwortet die auf anderthalb Stockwerke berechnete Gebäudehöhe und die Ausführung des Oberge- schoffes in sichtbar bleibender Holzkonftruktion.
Der Kaufmännische Verein hat den neben seinem BereinShauS an der Nordanlage gelegenen Klingspor'schen Bauplatz angekauft. Da der Verein zurzeit nicht in der Lage ist, die dem Vorbesitzer auferlegte und auf ihn übergegangene Verpflichtung zur Bebauung des fragt. Geländes auszuführen, das auch in der Absicht erworben wurde, dem Vereinshause das für die Unterrichtsräume der kaufmännischen Fachschule erforderliche Tageslicht zu sichern, ersucht der Verein um Erlaß der Bauverpflichtung. Die Versammlung beschloß, dem Gesuche unter der Bedingung zu entsprechen, daß der Kaufmännische Verein nach Ablauf von 3 Jahren den Platz gärtnerisch anlegt, und mit einem Metallspalier einfriedigt, sowie die in der Regel erst nach Vollendung des Neubaues fälligen anteiligen Straßenbaukosten ebenfalls zur angegebenen Zeit entrichtet.
Nach den Spezial-Voranschlägen über die Aw läge erhöhter Trottoirs betragen die Kosten des Asphalt- trottoirS an der Häuserseite der Alicestraße 11 000 Mk., des Cementplattenbelags in der Liebigstraße zwischen Bahnhofstraße und Frankfurterstraße 7500 Mk., des Cementplattenbelags in der Marburgerstraße von der Ostanlage bis hinter das Hanau'sche Haus 18 000 Mk., des Asphaltbelags in der Westanlage von der Bahnhofstraße bis zum Scltersthor 5800 Mk.
Für die Ausstellung eines neuen Pissoirs am Seltersthor werden 3000 Mk. bewilligt.
Einem Anträge der Friedhofs-Kommission entsprechend, soll der Preis für Gruppengräber, die vorwiegend von einzelstehenden Personen erworben werden, und nach 30 Jahren an die Stadt zurückfallen, sofern nicht die Hälfte des ursprünglichen Ankaufspreises gezahlt wird, von 60 auf 80 Mk. erhöht werden. — Nach Mitteilung rerselben Kommission geht es in nächster Zeit mit den noch vorhandenen Reihengräbern zu Ende, und müssen bis zur Eröffnung des neuen Friedhofes ältere Gräberfelder auf dem alten Friedhöfe wieder belegt werden. Die Versammlung beschließt, daß zunächst das hinter dem Leichenhause befindliche Gräberfeld 9, daß in den Jahren 1853 biß 1860 belegt wurde, unter Schonung derjenigen Gräber, welche eine gewisse Pflege durch die Hinterbliebenen noch erkennen laffen, neu belegt wird.
In einer eingehend begründeten Eingabe hat der Turnverein um Unterstützung in Form eines zinsfreien Darlehens oder Ueberweisung eines Betrages L fonds perdu nachgesucht. In der Eingabe wird u. a. nach Hinweis auf die hohen Ziele der Turnerei dargelegt, daß der Verein die Turnerei nur bann mit Erfolg zu fördern in der Lage sei, wenn er über größere Räumlichkeiten verfüge. Der Verein habe in dieser Erkenntnis beschlossen, seine Turnhalle an der Nordanlage zu vergrößern. Der Erfolg, junge Leute für den Verein und damit für die Turnerei zu gewinnen, hänge wesentlich mit davon ab, was der Verein an Vergnügungen biete. Die oom Verein arrangierten Festlichkeiten würden aber beeinträchtigt durch den sich unangenehm fühlbar machenden Raummangel, weshalb be- schloffen wurden sei, den Saal durch Anbau einer größeren Theaterbühne zu erweitern. Das Vorderhaus soll durch Aufbau eines weiteren Stockwerks vergrößert und damit der Miet- bezw. Hypothekenwert erhöht werden. Die Finanzdeputation hat beantragt, dem Turnverein eine hinter der noch zu erhöhenden ersten Hypothek stehende, mit 4% zu verzinsende Hypothek von 5000 Mk. zu gewähren, und für die ersten fünf Jahre auf Zinsen zu verzichten. Nach längerer Debatte, in welcher sich die Herren Oberbürgermeister Gnauth, Löber, Petri, Kirch, Heichelheim und Heyligen- ftaedt für, die Herren Haubach und Stumm gegen den Antrag aussprachen, und Herr Scheel seinen in der Finanz- Depution vertretenen Standpunkt darlegte, wird der Antrag angenommen. t m _
Das Gesuch de« Festausschusses für das 13. J8unbe«- schießen, das in diesem Jahre in Dresden abgehalten wird, um Bewilligung einer Ehrengabe wird dem der Finanzdeputation entsprechend abgelehnt. Die Deputation hat die Unterstützung einer derartigen Gesamtveranstaltung als über den Rahmen der Aufgaben einer Gemeinde hinausgehend bezeichnet.____
Aus Stadt und Land.
(A«o«ymr Eirrserrdurrgerr, gleichviel welche« Inhaltes, werde« grundsätzlich «icht ausgenommen.)
Gießen, 4. Mai 1900.
* * Geschichisralerrder. (Nachdruck verboten.) Vor 124 Jahren, mb 4. Mat 1776, wurde in Oldenburg der Philosoph Johan» Friedrich Herb art geboren. In strenger Verfolgung seines Begriffes von der menschlichen Seele als einem schlechthin einfachen Wesen, sucht er die ursprünglichen Thatsachen der inneren Existenz auf, um aus ihnen alle zusammengesetzten Erscheinungen de« geistige« Lebens zu begreifen. „Alle müssen Liebhaber sür alles, leb« mutz Virtuose in einem Fache sein". DieS sein berühmtester Kanon. Herbart starb am 14. August 1841 als Profestor in Göttingen.
Mainz, 2. Mai. Gestern fand in der Wohnung des Oberbürgermeisters Dr. Gaßner baß sogenannte Rosenbrautessen statt. Die diesjährige Rosenbraut ist die am 12. Oktober 1870 zu Mainz geborene Adelheid Margarethe Winsiffer. Die Zinsen der Stiftung der Freifrau von Eberstein, die für die Rosenbraut bestimmt sind, betragen 1028 Mk., davon erhielt die Rosenbraut in bar eingehändigt 857 Mk. Der Restbetrag von 171 Mk. muß für baß Rosenbrautessen stetß aufgewendet werden.
bm. Mainz, 3. Mai. Morgen trifft in Kastel vom Kriegßministerium in Berlin eine Kommission ein, die in Sachen der Niederlegung der Festungswerke bet Kastel an Ort und Stelle die einschlägigen Verhältnisse prüfen, bezw. die verschiedenen Terraintaxationen, die gegen fettig ziemlich weit von einander abweichen, einer Ueber- prüfung unterziehen wird. Man verspricht sich von den Entschlüffen dieser Kommission sehr viel, indem man hofft, daß nunmehr endlich wieder Fluß in die schon seit Jahren hingezogene Angelegenheit gebracht werde. — Ob die Tor- pedoflotte biß Mainz den Rhein heraus kommen wird, erscheint noch sehr fraglich. Irgend eine amtliche Benachrichtigung ist noch nicht hierhergelangt. In Rhederkreisev ist man überhaupt der Ansicht, daß es unmöglich sei, mit der Flotte den Rheingau zu passieren. Man nahm beß* halb vorerst davon Abstand, über den Empfang der Flotte Dispositionen zu treffen, und beauftragte zunächst die Bürgermeisterei, amtliche Erhebungen einzuziehen, ob eS überhaupt an maßgebender Stelle geplant sei, mit der Flotte Mainz zu besuchen.
bm. Mainz, 4. Mai. Die heute hier eröffnete internationale Katzen-Ausstellung weist Katzen in acht verschiedenen Arten auf. Darunter befinden sich eine Anzahl Angorakatzen, südafrikanische Burenkatzen, Halbangora, diverse Bastarde ungarischer Katzen, Meerkatzen, CyPM^ katzen, Karthäuserkatzen, Ginsterkatzen und Vogelkatzen. Der Leiter der Ausstellung ist der Zoologe I. Zrenner auß Darmstadt. _______________________ __
Krrmfttzks.
* Bern, 3. Mai. Hebet die Affaire der mit iljrem Kinde flüchtigen Baronin von Puttkamer fei zur Ergänzung beß bereits Berichteten folgendes mitgeteilt. Frei-


