Ausgabe 
5.5.1900 Zweites Blatt
 
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Samstag den 5 Mai

Zweites Blatt

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Heneral-NHeiger

Aints- «nd Anzeigeblatt für den Kreis Gieren

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Ausstellungsgebiet. Seit dem Boulanger-Rummel dürfen { welcher das halbe Antlitz aufgerissen war, hielt die blw- keine Extrablätter feilgeboten, dürfen selbst die wichtigsten Ligen Aermchen um den Hals des Braven geschlungen, sie

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Alle Sngeigen-SmnitthmgSfteQen beJ In« und AuSlanbeS nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. ZeilenpreiS: lokal 12 Pfg., auSwärtS 20 Pfg.

Neöaktton, Expedition und Druckerei:

Kchutstratze Nr. 7.

Nair farnilie idhof. ittoflS von der

Nachrichten der Zeitungen nicht ausgerufen werden, aber einer fragte gestern abend den andern, ob er schon von derterrible catastrophe" gehört, und die noch druckfeuchten Journale waren im Umsehen vergriffen. Erst sprach man von drei, vier Toten, dann von zwanzig und dreißig, die

starb wenige Minuten darauf. Eine Frau, deren Kind schwere Verwundungen erlitten, schien wahnsinnig gewor­den zu sein, eine andere, die ihr Söhnchen nicht finden konnte, warf sich verzweifelt zu Boden, sich mit den Händen in die Erde einkrapfend. Die Toten wurden nach der Mlorgue, dem Leichenschau Hause, gebracht, das hinter dev Notre-Dame-Kirche liegt, demselben Gotteshause, in wel­chem am gestrigen Vormittage der Erzbischof von Parisi ein feierliches Hochamt zum Gelingen der Ausstellung ad- gehalten, und in dieser Morgue spielten sich am Abend und während der Nacht ergreifendste Szenen ab.

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Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Zandwirt, Mütter für hessische UolKsKunde.

traurige Wahrheit liegt in der Mitte: zehn Tote und neun erheblich Verwundete!

Das Unglück fand auf einer derPasserelles" statt, leichter Brücken, welche die Ausstellung mit den außerhalb derselben liegenden Sehenswürdigkeiten und den angren­zenden Straßenzügcn verbinden; die Brücke, um die es sich handelt, führte zu dem gewaltigen Himmelsglobus, der mit seiner blauen, mit goldenen Sternbildern übersäten Riesenkuppel einen Glanzpunkt der Bauten des Mars­feldes bildet. 115 Meter lang und 5 Meter breit, lag diese Brücke 7 Meter über dem Erdboden und war weiß aus Cement gebaut, trotz ihrer Länge nur von wenigen schmächtigen Cementpfeilern gestützt, während die verwen­deten eisernen Träger durchaus unzureichend gewesen sein sollen; an der Brücke, welche die Behörden noch nicht abgenommen hatten, war noch am gestrigen Vormittage gearbeitet und waren die Gerüste kurz vordem entfernt worden, der Cement war noch ganz frisch, nach einer Mit­teilung war der Unterbau der Pfeiler so schlecht, daß man schon leichte Senkungen verspürt hatte.

Um die vierte Nachmittagsstunde hörte man kurz nach­einander ein dreimaliges Krachen wie von Kanonenschüssen, dichte: Staubwolken wirbelten auf, herzzerreißende Hilfe- und Jalmmerrufe ertönten, man glaubte zuerst an eine Explosion, an ein Feuer, man eilte von allen Seiten her­bei, aber den Rettungsarbeiten fehlte die richtige Leitung, bis die Feuerwehr mit Aerzten und Sanitätsmannschaften erschien, und man die schrecklich, verstümmelten Leichen, die klagenden Verletzten unter dem Wust von Steinen, Holz, und Cement hervorholte. Ein Feuerwehrmann, dem die heißen Thränen über das Gesicht rollten, eilte mit einem achtjährigen Mädchen zur nächsten Apotheke, die Kleine,

eine Dame, Herzogin di Villanda. DieDaily Mail" bringt persönliche Daten über die angebliche Herzogin, die das, ganze Hilfsunternehmen mindestens als ein Unterneh­men sehr zweifelhafter Natur erscheinen lassen.Unsere ^Nachforschungen nach der Person der Herzogin", schreibt das Blatt,haben sonderbares an den Tag gefördert. Die Herzogin ist eine starke Frau Ende der Vierziger. Sie spricht mit ixischem Accent und ist so fashionable gekleidet, wie es ihre Rolle verlangt. Ihre Herzogswürde ist an­geblich spanischen Ursprunges. Aber der spanische Gesandte in! London kennt den Titel eines Herzogs di VUlanda nicht. Andere Leute sind besser unterrichtet. Sie wissen, daß die Herzogin einfach Elisabeth Leslie heißt und die Frau des gegenwärtig in Südafrika thätigen Regimcwts- arzt^s Forbes Leslie ist." Das Blatt teilt weiter mit, daß die H e r K o g i n noch vor einem Jahre in der Nähe von Brüssel ein Likörgeschäft betrieben hätte, aber wegen politischer Umtriebe aus Brüssel vertrieben worden wäre. Unter solchen Umständen sei es nicht ratsam, ihr wie sie das in einem Aufruf verlangte Waren für die südafrikanischen Soldaten anzuvertrauen. DieHer­zogin" zog es nach diesen Enthüllungen vor, bei einer Versammlung der Schwestern von St. Patrick, deren Vor­sitz sie hätte übernehmen sollen, nicht zu erscheinen. Dem Blatte drohte sie mit gerichtlicher Verfolgung."

.Aus dem Programm dieser A m a z o n e n t r u p P e ist sticht recht klar zu ersehen, welche Zwecke sie in Südafrika im Auge hat. Will sie Verwundete pflegen oder Liebe s- gaben verteilen, oder sollte sie gar andereLiebes­gaben" gewähren wollen? Jedenfalls scheint es sich um einen großen Unfug zu handeln.

Abreffe für Depeschen: Anzeiger Kietzen.

Fernsprecher Nr. 51.

lagen, welche für die benachbarten Grundstücke zur Sicherung gegen Gefahren und Nachteile notwendig find, oder not­wendig werden, bei Meidung des Ausschlusses mit solchen;

f) etwaige noch unbekannte Ansprüche und Rechte an den zu enteignenden Grundstücken bei Meidung des Aus­schlusses mit solchen,

in der oben erwähnten Tagfahrt vorzubringen.

Zugleich werden die Eigentümer ans folgende Bestimmung des Art. 587 des Gesetzes vom 26. Juli 1884 besonder- verwiesen:

Wenn dritte Personen als dinglich berech­tigte oder wegen sonstiger Rechtsverhältnisse bei der Enteignung beteiligt find, so mutz sie der Eigentümer sofort nach Zustellung der Bekannt­machung dem Unterzeichneten bezeichnen.

Unterlaßt der Eigentümer diefe Bezeichnung, so bleibt er sür diese Ansprüche verantwortlich.

Der Eigentümer der abzutretenden Grundstücksteile muß von der Zustellung dieser Bekanntmachung an zu neuen Anlagen oder zu einer von der bisherigen, bezw. der ge­wöhnlichen abweichenden Art der Bewirtschaftung die Ge­nehmigung des Unternehmers einholen, widrigenfalls dafür eine Entschädigung demnächst nur insoweit verlangt werden kann, als durch die Veränderung auch für den öffentlichen Zweck, zu welchem die Enteignung geschieht, der Wert des Geländes erhöht worden ist.

Räumt der Eigentümer einem anderen von dem Zeit­punkt d?r Zustellung an ein dingliches Recht an dem zu enteignenden Grundstücke, oder ein persönliches Recht auf deffen Benutzung ohne Genehmigung des Unternehmers ein, fo steht jenem anderen an den letzteren ein Anspruch auf eine besondere Entschädigung nicht zu.

Zu Mitgliedern der Lokalkommission find

1. der Großh. Kreisbauinspektor Stahl dahier, und

2. der Großh. Bürgermeister Geißer zu Lollar gewählt worden.

Gießen, den 3. Mai 1900.

Großherzogliches KreiSamt Gießen.

v. Bechtold.

S. VÖ1 von lö8k

DH.

Annahme von Anzeigen zu her nachmittags für bee fvlgevbeo Tat erscheinenden Nummer bis norm. 10 Uhr. Abbestellungen spätesten- abenbS vorher.

Politische Tagesschau.

DerKreuzzeitung" wird aus London geschrieben: Hier hat sich dieser Tage ein weibliches Hilfs- korps, dasFreiwilligenkorps der Schwestern von St. Patrick"", konstituiert, das nach Südafrika auf den Kriegsschauplatz zu gehen beabsichtigt, um dort seine Hilfs- thätigkeit zu entfalten. An der Spitze dieses Korps steht

Deutscher Reichstag.

185. Sitzung vom 3. Mai. 1 Uhr.

Der Reichstag setzte die Beratung des Gewerbe­unfall v er s i ch erun g s g e s e tze s bei § 5a fort, der nähere Bestimmungen über Höhe und Aussetzung der Ren­ten trifft.

Abg. Freiherr v. Stumm begründet seinen Antrag, dlaß im.Falle der völligen Erwerbsunfähigkeit und Hilf­losigkeit eine Erhöhung der Renten von 66.66 Prozent auf 100 Prozent nicht obligatorisch, sondern nur fakultativ: stattfinde.

Abg. Opfer gelt (Ztr.) tritt für den Kommissions­antrag, obligatorische Rentengewährung von 100 Pro­zent, ein.

Abg. Molkenbuhr (Soz.- begründet eine ganz« Reihe von sozialdemokratischen Anträgen, welche die Strei­chung oder mindestens starke Herabsetzung der Karenzzeit, ferner die Gewährung von Renten nicht nur an Erwerbs­unfähige bezwecken.

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Akr AnMssters brr pariser Weltausstellung.

Von PaulLindenberg.

Nachdruck verboten.

Paris, 30. April.

Sein glücklicher Stern hat bisher über der Weltaus­stellung geleuchtet! Seit dem 14. April, dem Tage der Eröffnung, liegts hier in der Luft wie die Ahnung irgend eines großen Unglücks, und am gestrigen Sonntage hat sich leider dies unheimliche Gefühl bewahrheitet. Welch' herrlicher Sonntag! Nach einigen kühlen, stürmischen Tagen leuchtete die Sonne warm und heiter hernieder, ganz Paris war auf den Beinen, zahllose Tausende, meist jenen Kreisen angehörend, die in der Woche emsig schaffen müssen, zog's nach der Ausstellung hin, sie wollten den Nachmittag aus­füllen, wollten schauen, wie weit die Arbeiten vorge­schritten, wollten Zeuge sein der ersten großen Illumi­nation, die für gestern abend angesetzt war. Als ich um die vierte Stunde die Alexanderbrücke passierte, war das Menschengewimmel an dieser Stelle geradezu unheimlich, die Massen stauten sich alle Augenblicke, ganz langsam nur, Schritt vor Schritt, kam man vorwärts, und unwill­kürlich drängte sich der Gedanke auf: wenn hier einmal eine Panik ausbricht, welch' entsetzliche Folgen müßte sie haben! Froh war ich, als ich endlich den Ausgang zu den Champs-Elysees erreicht hatte und mich dem Strom der Spaziergänger anschließen konnte, welche die wundervolle Avenue, die schönste der Welt, auf- und niederfluteten und dem ungeheuren Wagen-Korso zusahen, der den breiten Fahrdamm in fünf-, sechsfacher Linie ausfüllte. Dann ein fcharfes, ruckweises Klingeln, die Polizisten machten Platz, ein Sanitätswagen, auf welchem die weiße Fahne mit dem roten Kreuz flatterte, kam angerollt, in kurzen Zwischenräumen folgte ein zweiter, ein dritter, aber das fällt nicht auf in diesem unaufhörlichen Trubel, in welchem fich so häufig Unfälle ereignen.

Erst zur siebenten Abendstunde durchschwirrte die Stadt i Las Gerücht von jenem entsetzlichen Ereignis auf dem |

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Bei einem so großen und schwierigen Unternehmen, wie diese Weltausstellung, muß man ja leider auf aller­hand Unglück gefaßt sein, aber das schlimme ist diesmal, daß man sich nicht der Befürchtung erwehren kann, es werde bei dieser einen Katastrophe bleiben! Bei den Bau­ten ist vieles zu schnell und fuschelig gegangen, durch die Kuppel der Festhalle schien bei der Eröffnungsfeier anj mehreren Stellen durch kopfgroße Löcher die Sonne herein, und im Ausstellungs-Restaurant Duchal fielen neulich üt der Nacht einige Quadratmeter der Decke nebst dem Kronen­leuchter I)erunter. Und nun die Feuergefährlichkeit!i Man darf gar nicht den Gedanken ausspinnen! Dies« Paläste, diese Pavillons gehen im Nu in Flammen auf, und überall liegen (durchaus nicht dicht, wie man oft spüren kann) Gasröhren und elektrische Leitungen. Die Straße der Nattonen mit ihren unersetzlichen Schätzen (mani denke nur an die Gemälde und Möbel aus dem Besitz Friedrichs des Großen im deutschen Hause, neben welchem der völlig aus Holz erbaute Norwegische Pavillon lwgt.- würde bei ungünstigem Wind in einer Stunde emgeafajere sefn!

Paris ist einem Gastgeber zu vergleichen, der seine Gäste zu einem festlichen Mahle geladen, 5^^^^recht reitia erschienen, gar die Tafel unvollständig gedeckt, nrchIN klappte, und die Speisen wurden in wn gen Zwischen raumen serviert. Das macht jedoch kein Vergnügen.

imei**, ickch, zu einem ggt- nW leS.I.W* ,al pktiiM nz unftäM,» Ansehen Htchöl, 'M. [ färbendes, Ij» glidi zur 6W >aare, i 70 A TrogenhandluG Wfl 58-______üü

Amtlicher Teil.

Bekanntmachung.

Betr.: Quellwafferleitung der Stadt Gießen; hier Antrag auf Enteignung von Gelände in Gemarkung Großen- Buseck.

Die Stadt Gießen hat auf Grund der Art. 1 und 2 des EuteignungSgesetzeS vom 26. Juli 1884 in der Fassung vom 30. September 1899 (Regierungsblatt Nr. 52) in Gemäßheit der Art. 22 ff. dieses Gesetzes Antrag auf Ein­leitung des Enteignungsverfahrens bezüglich des nachstehenden, in der Gemarkung Großen-Buseck belegenen, zum Schutze der Stollenanlagen der Quellwafferleitung der Stadt Gießen erforderlichen Geländes gestellt:

ä) der Grundstücke Flur XV Nr. 612 qm 594 und Nr. 613 qm 587, Wiesen in dem Scheerbrand,

dem Christoph Wagenbach zu Großen-Buseck gehörig;

b) der Grundstücke Flur XV Nr. 614 qm 212 und Nr. 615 qm 269, Wiesen in dem Scheerbrand,

dem Christoph Schwalb VIII. daselbst gehörig.

Der Enteignungsantrag nebst dem erforderlichen Plan und sonstigen Unterlagen liegt in der Zeit

vom 12. Mai biS 26. Mai 1900 (einschließlich) während der Üblichen Geschäftsstunden auf der Amtsstube der Großh. Bürgermeisterei Großen-Buseck zu jeder­manns Einficht offen.

Zur Verhandlung über den Plan und die zu leistenden Entschädigungen wird Tagfahrt vor der Lokalkom- misfiou auf

Montag, 28. Mai 1900, vormittag- 8% Uhr, im Gemeindehause zu Großen Buseck anberaumt.

Die Eigentümer, etwaige Pächter, Mieter oder sonstige an dem abzutretenden Grundstück Berechtigte, sowie alle übrigen an der beantragten Enteignung Beteiligten werden aufgefordert:

a) Einwendungen gegen den Plan bei Meidung des Ausschlusses und Annahme der Einwilligung in die bean­tragte Abttetung oder Beschränkung,

b) Erklärung auf die angebotene Entschädigungssumme bei Meidung der Unterstellung der Annahme des Angebots, c) Anträge auf Ausdehnung der Enteignung bei Mei­dung des Ausschlusses mit solchen,

d) Anträge auf Aufrechterhaltung bestehender Lasten bei Meidung des Ausschlusses mit solchen,

e) Anträge auf Einrichtung und Unterhaltung von An-

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Ilftchetut tägNch mit Ausnahme des

MontagS.

Die Gießener Namltienvtätler werben dem Anzeiger im Wechsel mitHess. Laubwirt" tuBlätter für heff. Volkskunde" »Schtl. 4 mal deigelegt.

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