Nr. L5S Fünftes Blatt. Sonntag den 4. November ISO^Jahrgang 1900
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Württembergisches.
Die württembergische Kammer beschäftigte sich dieser Tage mit derpreußisch-württembergischenMi- litärkonvcntion. Der Äbg. Gröber (Z.) suchte zu beweisen, daß der Absatz im Artikel 12 dieser Konvention auch heute noch gelte, der besagt, daß Württemberg diejenigen Ersparnisse für sich einstecken dürfe, die in seiner Militärverwaltung an der Gesamtsumme gemacht werden, die es dein Reiche für militärische Zwecke zur Verfügung zu stellen hat. Das waren nach dem § 62 der Verfassung 225 Thaler für jeden im Reichsheer dienenden württembergischen Staatsangehörigen. Später ist jedoch die Reichsfinan^verwaltung von dieser Zahlung einer Pauschalsumme 225 mal Kopfzahl des württembergischen Kontingents abgegangen und hat sür jeden einzelnen Verwaltungszweig des Heeres: Intendantur, Erziehungswesen, Turnwesen, Festungen rc. besondere Etats aufgestellt und Einzelbeiträge von den Einzelregierungen eingezogen. Der §62 der Verfassung gilt also in dieser Beziehung heute nid)t mehr. Seitdem das geschehen ist, hat die Reichsregierung bestritten, daß die Ersparnisse, die bei dem württembergischen Kontingent an den von Württemberg geleisteten Beiträgen gemacht worden sind, auch Württemberg zugute kämen. Der Ministerpräsident Frhr. v. Mittnacht hielt es für ausgeschlossen, daß Württemberg diese Ersparnisse vom Reich wieder zugesprochen würden. Trotzdem wurde mit allem gegen 9 Stimmen der von Gröber befürwortete Antrag der Kommission angenommen, der diese Ersparnisse auch beim spezialisierten Etat von neuem für Württemberg zurückfordert. Es bleibt abzuwarten, wie dieser Rechtsstreit über die Auslegung der Militärkonvention zwischen der Reichs- Regierung und Württemberg zum Austrag kommen wird. Auch hier wieder macht sich das Fehlen eines ober st en deutschen Schiedsgerichtes bei Streitigkeiten zwischen Bundes st aaten untereinander und mit dem Reiche unangenehm fühlbar. Man ist auf gütliche Einigung angewiesen.
Nicht minder als dieser Beschluß sucht ein anderer das Recht und die Selbständigkeit Württembergs innerhalb des Reiches zur Geltung zu bringen. Man faßte einen Beschluß, der sich unter Zustimmung der nationalen Parteien gegen eine „zu weitgehende Besetzung württembergischer Kommando st eilen mit preußischen Offizieren" und umgekehrt wendet. Der Beschluß ist als Meinung und Wunsch der Kammer aufzufassen, wie die sogenannte „Bebenhäuser Konvention", die int November 1893 zwischen dem König von Württemberg und dem deutschen Kaiser auf dem Jagdschlösse Bebenhausen abgeschlossen wurde, vom württembergischen König ausgeführt werden soll. Beide Herrscher einigten sich, um eine größere Verschmelzung des württembergischen und preußischen Offizierkorps herbeizuführen und dadurch das Avancement des ersteren zu befördern, zu folgender Abmachung, die als „Königlicher Befehl" am 1. Dezember 1893 bekannt gegeben wurde:
„Geleitet von dem Wunsch, die Dienstalters- und Beförderungsverhältnisse Meiner Offiziere mit denen der Königlich preußischen Armee in Uebereinstimmung zu bringen und zu erhalten, habe Ich — in Gemäßheit der Art. 5, 8 und 12, Abs. 2 der Militärkonvention rc. vom 21./25. November 1870 — beschlossen, die Beförder- ung Meiner Offiziere fortan nur unter dem Gesichts-
Armenien und Mord-Mesopotamien.
Aus dem Vortrage von Dr. C. F. Lehmann.
SfÄ GeMsch^ für Erd- und Völkerkunde hielt am 25. Oktober der Prwatdozent für alte Geschichte in Berlin, Dr. C. F. Lehmann aus Hamburg einen Vortraa über seine mit katserltcher Unterstützung und unter türkischer Militär-Sck)utzwache gemeinsam mit Dr. C. Belck ausgeführte, der Erforschung der Alterthümer des Landes und namentlich der Auffindung von Inschriften gewidmete Reise. Die Ergebnisse derselben waren recht erfreulich Es gelang nicht nur, zahlreiche Inschriften neu auf- zu find en und die Zahl der bisher bekannten zu verdoppeln, sondern auch wichtige Aufschlüsse über die Geschichte der Chalder und ihre Beziehungen zu den Assyrern zu gewinnen. Dazu treten noch eine Anzahl teils entdeckter, teils gründlich durchforschter Höhlenwohnungen und Felsen- dauten, sowie durch Ausgrabungen gewonnene Altertümer, welche die Kultur der Chalder beleuchten.
Dieses Volk war besonders weit vorgeschritten in der Metalltechnik, wovon unter anderen eine aufgefundene Goldplatte, mit dem Bilde einer Göttin und einer vor ihr stehenden Frau verziert, Zeugnis ablegt. Tie noch heute d ort geübte Art der Silberbearbeitung mit Schwefel, das iwgenannte „Tula-Silber", rührt von den Chaldern her, ^,bnso waren sie Meister in der Bearbeitung des Eisens, wtit bewunderungswürdiger Geschicklichkeit und Sorgfalt
punkt eintreten zu lassen, daß alle Schwierigkeiten vermieden werden, welche sich bisher in unerwünschter Weise und zum Nachteil Meiner Offiziere bei deren Kommandierung nach Preußen, sowie auch umgekehrt der Kommandierung Königlich preußischer Offiziere nach Württemberg geltend gemacht haben. Nach mündlicher Vereinbarung mit Sr. Majestät dem Könige von Preußen bestimme Ich daher folgendes: rc. Und nun folgen die Anordnungen 1) betr. Herstellung einer gemeinsamen Dienstaltersliste als einroant)freier Grundlage für die erforderlichen beiderseitigen Kommandierungen, 2) betr. Tragen der Uniform je des Truppenteils, dem ein Offizier zugeteilt wird, 3) betr. vereinigtes Erscheinen der Ranglisten und endlich 4) „Einen Meiner Offiziere zur dauernden Dienstleistung zum Militärkabinett Sr. Majestät des Königs von Preußen zu kommandieren, behalte Ich mir vor.".
Nun hat die Kammer beschlossen, diese Verschmelzung des preußischen mit dem württembergischen Offizierkorps auf das dringend Nötige zu beschränken. Folgender Beschluß kam nach langer Debatte zustande:
„Der mit der Gegenzeichnung des württembergischen Kriegsministers versehene königliche Befehl vom 1. Dezember 1893 ist als staatsrechtlich innerhalb der dem Träger der Kommandogewalt des königlich württembergischen Armeekorps zustehenden Befugnisse erlassen zu erachten. Denn er bestimmt nur die Grundsätze und Gesichtspunkte, nach welchen der württembergische Kontingentsherr die Beförderung württembergischer Offiziere eintreten lassen will, und enthält eine Bindung der freien Entschließung desselben nach der authentischen Erklärung des königlichen Staats-Ministeriums nicht und kann auch mangels der Voraussetzungen für lein Vertragsverhältnis im Bedürfnisfall durch einen anderweitigen königlichen Befehl ersetzt werden.
Die königliche Regierung wird aber ersucht, daraus bedacht zu sein, daß auch während des Bestehens dieses königlichen Befehls die in Artikel 1 der Militärkonvention vom 21./25. November 1870 garantierte Geschlossenheit des württembergischen Armeekorps eine Einbuße nicht erleidet. Insbesondere wolle die königliche Regierung die zur Beförderung der Gleichmäßigkeit in der Ausbildung und dem inneren Dienst z-uläfsigen Kommandierungen preußischer Offiziere in das württembergische Armeekorps und korrespondierende Kommandierungen württembergischer Offiziere in die preußische Armee innerhalb der Schranken des wirklichen, in Art. 8 der Militärkonvention vorgesehenen Bedürfnisses vornehmen und daraus halten, daß das württembergische Armeekorps vor allem in den höheren Kommandostellen in der Hauptsache von württembergischen Offizieren geführt wird."
2Lh5 Stadt und Land.
Gießen, 3. November 1900.
• • Auszeichnung. Dem Schriftsteller und Chefredakteur Otto Fr. Koch in Dresden, unserem LandSmanne, dessen kürzlich erfolgte Dekoration durch Kaiser Franz Joses von Oesterreich wir bereits meldeten, ist in Anbetracht seiner verdienstvollen publizistischen Thätigkeit zur Hebung der industriellen Beziehungen zwischen Deutschland und Serbien
haben sie große Säle, ja ganze Wohnungen, in den harten Fels gehauen, die Wände schön geglättet und teilweise ihre Inschriften dort angebracht. Ganz Armenien ist erfüllt von Höhlenwohnungen und sogar in Georgien, z. B. in Uplistziche finden sich Höhlenstädte. Die Forscher haben unzählige teils besucht, teils neu aufgefunden. Einige der Höhlenwohnungen, wie die in Hassan-Hef tragen einen anderen, mehr wilderen und roheren Charakter. Es ist zweifelhaft, ob sie von den Chaldern herstammen. Vielleicht haben sie in späterer Zeit Zufluchtsstätten der Christen gebildet.
In Van, der Hauptstadt des alten Chalderreiches, finden sich die verschiedensten Felsensäle in dem Vanfelsen, der einst die Burg der ältesten Stadt, heute die Citadelle der Türken trägt. Inschriften bezeichnen die Namen ihrer königlichen Erbauer. So an dem Saal des Königs Mennas, während an den Argistiszimmern die Annalen des Königs angebracht sind.
Auch auf dem Gebiete der Bewässerungsanlagen waren die Chalder Meister. Die assyrischen Anlagen, wie der Ngub-Tunnel bei Mosnl, sind längst unbrauchbar geworden, aber die chaldischen Stauseen und Kanäle erfüllen noch immer den Zweck, zudem sie angelegt worden sind. Wie zur Zeit der Chalder versorgt der Kanal des König Mennas die Stadt Van mit Wasser und wahrscheinlich sind die fogenannten persischen Wasserleitungen auch chuldischen Ursprunges.
das Ritterkreuz des königl. serbischen Takowo- Ordens verliehen worden.
• • Fortbildungsschulen. Der „Schulbote für Hessen" schreibt in Nr. 21: Man scheint' sich dem Gedanken, daß bei der seitherigen Erteilung des Fortbildungsschulunterrichts in den späten Abendstunden wenig herauskommen konnte, eine Fortbildung der aus der Volksschule entlassenen Jugend in der Jetztzeit aber eine unbedingte Notwendigkeit ist, auch in weiteren Kreisen nicht verschlossen zu haben. Daher die erfreuliche Thatsache, daß die neuerliche Verfügung Großh. Ministeriums, betr. eine frühere Fortbildungsschul Unterrichtszeit, im allgemeinen viel weniger auf Widerstand stößt, als man anfänglich glaubte. Sogar in industriereichen Gegenden, wo doch am ersten Widerspruch zu erwarten war, scheint man sich mit der betreffenden Verfügung leicht abzufinden. Die Regierung dürfte deshalb umsoweniger Veranlasiung nehmen, dem Drängen einzelner Unzufriedener, denen eine gute Volksbildung wenig am Herzen liegt, nachzugeben und denselben Ausnahmen von den ergangenen Bestimmungen zu gestalten, da solche dann sicherlich zum Nachteile unserer Heranwachsenden Jugend sehr mißbraucht würden.
* • Organisteilverein. Die Teilnehmer an dem diesjährigen Orgelkursus in Darmstadt haben die Anregung zur Gründung einer Vereinigung gegeben, die sich benennen soll: „Verein evangelischer Organisten und Kantoren im Großherzogtum Hessen." Unter der Leitung des Profesiors Mendelsohn und im Beisein deS Oberlehrers Backes fand deshalb eine Besprechung statt, in der die Notwendigkeit der Vereinsgründung erörtert und anerkannt wurde. Zweck des Vereins soll sein, Förderung der kirchlichen Musik, besiere Aus- und Fortbildung und materielle Besserstellung der Organisten und Kantoren. Der Aufruf zum Beitritt richtet sich an alle Freunde der kirchlichen Musik.
* * Verband Deutscher Handlungsgehilfe». Obgleich sich die Gesetzgebung in den letzten Jahren der Handlungsgehilfenschaft warm angenommen hat, bleibt doch sür die einzelnen Glieder gerade noch genug zu thun übrig, um ihren Stand oben zu halten. Besonders kommt hier die kaufmännische Stellenvermittlung in Frage, die durchaus individuell ist und seit einer Reihe von Jahren als wesentliche Aufgabe dcr kaufmännischen Vereine gepflegt wird. Bedingung dabei ist, daß diese Stellenvermittlung durchaus kostenlos geschieht und daß sie allen Anforderungen genügt. So hat der Verband Deutscher Handlungsgehilfen zu Leipzig bis jetzt für feine Stellenvermittlung etwa 300000 Mk. ausgegeben, aber auch seine großen Aufwendungen belohnt gesehen. Es kamen 1898 13430 offene Stellen zur Anmeldung, 1899 stieg diese Ziffer auf 14344 und in diesem Jahre sind bereits 12000 zur Besetzung auf- gegeben worden. Ueber 35000 Stellenbesetzungen gelangten seither zum Abschluß. Aus diesen Zahlen geht hervor, daß der Leipziger Verband bei dem geringen Beitrag von 3 Mk. jährlich es verstanden hat, Prinzipale und Gehilfen gleichmäßig zufrieden zu stellen. Aber auch auf der anderen Seite hat er seine Aufgaben erfüllt. Außer der Stellenvermitt-
Armenien könnte zu einem der fruchtbarsten Länder dcr Erde gemacht werden, wenn für bessere Bewässerung und Verkehrsmittel gesorgt würde. Die weiten Ebenen — wahrscheinlich aus großen Seen entstanden — bieten Raum für Ackerbau. Dan der Mangel an Verkehrsmitteln viele Schuld an den traurigen Zuständen trägt, beweist die Thatsache, daß, während in der Umgegend von Alasgert das Getreide wegen Uebersülle verdarb, in den Grenzdistrikten von Armenien Hungersnot herrschen konnte.
Tas Land liefert außer dem Getreide Salz, die Salinen bilden sogar die Haupteinkünfte der Sette Publique. Ferner Tabak, den die Kurden von Häk anbauen, und Wein. Besonders in der Umgegend von Urmia wird der Weinbau gepflegt und die Bereitung von Rosinen bildet dort einen wichtigen Handelszweig. Daß die Chalder auch bereits Wein bauten und zu bereiten verstanden, beweisen riesige Weinkrüge, welche die Expedition auf Toprak Kaley, t>em alten Burgfelsen von Van, ausgegraben hat. Auch etwas Seidenbau wird in der Stadt Charput betrieben und ganz vereinzelt von Kurden. Ta der Maulbeerbaum aber dort sehr gewöhnlich ist, könnte der Seidenbau, mit Energie und Verständnis betrieben, eine Quelle Zur Hebung des Wohlstandes werden.
Die Expedition hatte Gelegenheit, nicht nur die brennende Hitze in der Araxesebene kennen zu lernen, sondern auch auf dem Wege von Van nach Bitlis und Söört alle Mühseligkeiten und Gefahren einer winterlichen Gebirgs-


