Ausgabe 
4.11.1900 Drittes Blatt
 
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Sie dann besuche? Präs.: Waren Sie denn damals nüch­tern ? Zeuge: Ja! Präs.: Was haben Sie dem Herrn Thiel geantwortet? Zeuge: Ich sagte: Ja, wenn ich von Anfang an nicht meine Pflicht erfüllt hätte, dann könnte ich wohl ein reicher Mann sein. Herr Thiel sagte nicht, von wem und in welchem Auftrage er komme. Dann eines Abends, es war am 15. oder 16. August, als ich am Bett meiner tranken Frau saß, klingelte es und der Kriminal­kommissar Thiel stand zu meinem Erstaunen vor mir. Er ersuchte mich, mit ihm zu kommen. Am Scl)önhauser Thor bestiegen wir beide eine Droschke und da sagte er zu mir, er habe mit dem Justizrat Sello gesprochen und dieser sei der Ansicht, daß Sternberg nur noch zu retten sei, wenn durch die Polizei etwas gemacht werden könne. Ich brauchte ja blos vor Gericht zu sagen, daß am Ende doch wohl auf die Woyda zu Ungunstcn Sternbergs eingewirkt worden sei. Für diese Gefälligkeit würden dann die Ver­teidiger nicht weiter unangenehme Fragen an mich richten. Dafür sollten dann gleich im Anfang 30 000 Mk. bezahlt werden, wovon ich 15 000 Mk. und er 15 000 Mk. erhalten sollte. Aus Gefälligkeit sollte ich dann aber Mitteilungen über ein neues Verfahren, das gegen St. eingeleitet wor­den sei, machen. Im Falle einer Freisprechung sollte ich 7 5 000 bis 125 000 Mk. erhalten. Ich gab ausweichende Antworten, worauf er sagte: Wenn Sie mich verraten, dann gehe ich nach Hause und schieße mich tot. Dann sind wir in ein Restaurant gegangen und dort noch einige Zeit zusammengeblieben. Präs.: Und Sie meinen, Sie sind vollständig nüchtern gewesen? Zeuge: Ja! Präs.: War die Sache damit zu Ende? Zeuge: Zwei Tage später kam Kommissar Thiel auf das Prä­sidium und fragte mich: Na, wie ist es denn?

Staatsanwalt Brant beantragte hierauf eine ganz kurze Pause, um mit seinem Chef über den Zwischenfall Rücksprache zu nehmen. Er müsse aber bitten, daß in der Zwischenzeit Niemand den Saal verlasse.

_ Nach der Rückkehr des Staatsanwalts erbat sich Justizrat Dr. Sello das Wort. Mit seinem bisher un­befleckten Namen sei hier ein schmählicher und geradezu unerhörter Mißbrauch getrieben worden, so daß er, bis diese Sache nicht klipp und klar aufgeklärt und feskgestellt sei, nicht seines Amtes in dieser Sache weiter walten könne. Er bitte, ihm sobald wie möglich Gelegenheit zu geben, unter seinem Eide auf die unglaublichen Anschul­digungen sich auszulassen. Ter Vorsitzende suchte Justizrat Sello von seinem Vorhaben abzubringen, indem er hervorhob^ daß die Aussagen des Zeugen sich in erster Reihe ja nicht gegen ihn, sondern gegen den Kommissar Thiel richteten, und dieser nur angeblich die Bemerk­ungen über Sello gemacht haben soll, wobei ja vielleicht noch Mißverständnisse untergelaufen sein können. Justiz­rat Dr. Sello bleibt dabei, daß er zunächst auf die Rechte, die ihm sein Amtsgewand gebe, zu verzichten habe, um sich sobald als möglich als Zeuge vernehmen zu lassen. Er verließ darauf den Saal. R.-A. Tr. F u ch s: Die Beschuldigungen, die hier ausgesprochen, seien so unerhört, daß jeoer, der Herrn Justizrat Sello kenne, sie >ohne weiteres als Erfindungen erkennen müsse. Tas genüge aber nicht, man müsse durch die Beweisaufnahme

sofort feststellen, daß kein Wort von dem wahr ist, was Herr Thiel von dem Juftizrat Sello gesagt haben soll, und deshalb bitte er, zunächst Justizrat Sello zu ver­nehmen. Außerdem beantrage er über den Leumund des Zeugen Stierstädter dessen Vorgesetzten zu vernehmen. R.-A. Tr. Warschauer erklärt, daß er noch weitere Mitteilungen würde machen können, wenn er nicht durch die Pflicht der Amtsverschwiegenheit daran verhindert wäre. Ter Gerichtshof beschließt, bei der Be­hörde des Zeugen zu beantragen, diesen von der Amts­verschwiegenheit zu entbinden.' Ter Zeuge fährt sodann fort: Er könne sich wohl denken, worauf die von der Verteidigung an ihn zu stellenden Fragen hinauslaufen sollten. Er wolle aus freien Stücken zugeben, daß er sich dadurch vergangen habe, daß er zu der Haußmann (durch die einer der neuen Fälle gegen Sternberg in Fluß gekommen ist) im unerlaubten intimen Verkehr gestanden habe, er bestreite aber entschieden, daß er irgend etwas g^than habe, das als Bestechung oder Begünstigung auf­zufassen wäre. Tie ganze Aussage des Zeugen wird genau zu Protokoll genommen. Der Verlesung der protokollier­ten Aussage des Kriminalschutzmanns Stier st ädter wohnte der Chef der Kriminalpolizei Reg.-Rat Dieterici bei. Auf Befragen des Staatsanwalts Brant erklärt Zeuge Stier st ädter, daß er seinerzeit das, ehe noch Geld ihm geboten worden war, dem Kommissar v. Treskow mit­geteilt habe, es scheine ihm so, als sollte auf ihn cin- gewirkt werden.

Justizrat Dr. Sello: Ich weiß nicht, ob es sich um einen Meineid des Zeugen oder um ein ganz schweres Amtsverbrechen anderer Art handelt. Sodann kann ich nur erklären: An der ganzen Erzählung des Zeugen Stier st ädter, io weit mein Name darin vor kommt, ist kein wahres Wort, es ist aus der Luft gegriffen, ein vollständiges Märchen von Anfang bis zu Ende. Ich habe weder mündlich noch schrift­lich, weder andeutungsweise, noch direkt derartige Mit­teilungen, wie hier behauptet worden, Herrn Kriminal­kommissar Thiel zukommen lassen. So feierlich, wie es irgend möglich ist, gebe ich die Erklärung ab, daß an alledem, was Herr Thiel dem Zeugen angeblich gesagt haben soll, kein wahres Wort ist.

An den Zeugen Schutzmann Stier st ädter richtete alsdann R.-A. Tr. Mendel noch eine ganze Reihe Fragen, deren Beantwortung ihn schwer belastete.

Um 3 Uhr wurde die Sitzung auf Freitag halb 10 Uhr vertagt.__________ _________________________

Landwirtschaft.

Das Unheil, das die fortgesetzten Verurteilungen wegen Ver­wendung von Präservesalz an Ehre und Vermögen zahlloser Fleischerfamilien angerichtet haben, regt auch die Männer der Wiffen- schaft mit jedem Tage mehr auf, und zwingt sie, Stellung zu nehmen gegen jene Anschauungen über Konservierungsmittel, wie sie in der ver­hängnisreichen Denkschrift des Kaiserlichen Gesundheitsamts und in den Gutachten fanatischer Hygieniker hervorgetreten sind. Kein Geringerer als der Geh. Medizinalrat Professor Dr. Liebreich, ordentlicher Profeffor und Direktor des pharmakologischen Instituts an der Universität Berlin, ergreift jetzt in derAllgemeinen Fleischer-Zeitung" das Wort, um mit den heute vielfach herrschenden Urteilen über Konservierung von

Nahrungsmitteln abzurechnen und darüber den Stab zu brechen. Ge­heimrat Professor Dr. Liebreich legt die Notwendigkeit und Nützlichkeit der Konservierung von Nahrungsmitteln dar, und verspottet die Grund­sätze, die heute zur Verfolgung gewisser Konservierungsmittel geführt haben, indem er zeigt, daß, wenn man sie überall konsequent gelten lassen wollte, man auch zum Verbot des unentbehrlichen Kochsalzes, ja der meisten Nahrungsmittel kommen müßte. Der Artikel wird zweifellos in allen beteiligten Kreisen den größten Eindruck machen. Hoffentlich giebt die Kritik Professor Dr. Liebreichs in Verbindung mit den Unter­suchungen Dr. Lebbins, über die dieser gleichfalls in der genannten Fach­zeitung berichtet hat, dem Kaiserlichen Gesundheitsamt Anlaß, seine Denkschrift vom Jahre 1898, die den Sachverständigen und Gerichten noch immer als wissenschaftliche Stütze dient, einer gründlichen Nach­prüfung zu unterziehen, und wenn es sich, wie zu erwarten ist, von der Unhaltbarkeit der darin ausgesprochenen Grundsätze überzeugt, ohne Scheu in einer neuen Denkschrift dies offen zu bekennen. Es ist wahrlich die höchste Z-it dazu, es ist Gefahr im Verzüge.

Universität und Hochschule.

In dem Lehrkörper der Universität Breslau ist Dr. phr'5 W. Stein als Privatdozent für mittelalterliche Geschichte eingetreten. Aus Jena teilt man mit: In der philosophischen Fakultät an der hiesigen Universität habilitterte sich Dr. Otto Lemmermann aus Buxtehude mit einer Probevorlesung überden Nährwert der Cellulose." Wie verlautet, schlug die Universität Chrtstiania den Professor Goldschmit.Heidelberg für die vakante Professur der Chemie vor.

Wöchentliche Uebersicht der Todesfälle in Gießen.

43. Woche vom 21. Oktober bis 27. Oktober 1900.

(Einwohnerzahl: angenommen zu 24 800, inkl. 1600 Mann Militär.) Sterblichkeitsziffer: 23,O6%o, nach Abzug der Ortsfremden 12,58o/oc.

Kinder

Es starben an: Zusammen:

Lungenschwindsucht 2

Allgem. Tuberkulose 1 (1)

Diphtheritis 1

Schlagfluß 2

Gehirnerweichung 1 (1)

Strictur 1 (1)

Nierenentzündung 1 (1)

Eileiterentzündung 1

Blutvergiftung 1 (1)

Erwachsene: im vom

1. Lebensjahr: 2.15. Jahr; 2

1 (1) - -

- 1

2

1 (1) - -

1 CD - -

1 CD - -

1

- - 1 CD

Summa:

11 (5)

9 (4) - 2 (1)

Anm. Die in Klammern gesetzten Ziffern geben an, wie viele der Todesfälle in der betteffenden Krankheit auf von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen.

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