und das Gehalt, an welches die Versicherungspflicht geknüpft sein soll, von 2000 auf 3000 Mark heraufgesetzt.
Abg. Molkenbuhr (Soz.) befürwortet einen Antrag, die Versicherungspflicht ohne jede Grenze auf alle Arbeiter und Dienstverpflichteten ganz allgemein auszudehnen. Als besonderer Absatz soll eine Definition des Begriffs „Arbeiter" im Sinne dieses Gesetzes hinzugefügt werden. Darnach ist Arbeiter derjenige, der vertraglich verpflichtet ist, einen Teil seiner geistigen und körperlichen Arbeitskraft-für ein wirtschaftliches oder ein gewerbliches Unternehmen eines andern gegen einen vereinbarten Lohn zu verwenden; die Lohnform soll dabei unerheblich sein. Zu den Arbeitern sollen auch Lehrlinge und Hansindn- strielle gehören.
Geh. Rat Caspar spricht sich gegen beide Anträge aus. —
Abg. Fischbeck (fr. Vp.) hält es für ausgeschlossen, daß jetzt mit einer so unübersehbaren Erweiterung des Bereiches der Unfallversicherung vorgegangen werden könne. Er sieht in den Beschlüssen der Kommission schon einen sehr bedeutenden Fortschritt gegen den bisherigen Zustand und Ersucht, den Kommissionsbeschlüssen zuzustimmen.
Abg. v. Bichthofen (kons.) ist der Meinung, daß die Antragsteller die Annahme ihres Antrages selbst nicht wünschen können, da damit unzweifelhaft die ganze Novelle für diese Session zu Falle käme.
Abg. Rosen ow (Soz.) verwendet sich für die obligatorische Unfallversicherung sämtlicher Angestellten im Handelsgewerbe.
Abg. Stadthagen (Soz.) schiebt die Schuld und die Verantwortung für das Scheitern jedes Fortschrittes auf diesem Gebiete der Sozialreform mit sehr scharfen, Worten dem Zentralverband der deutschen Industriellen, zu, der 1897 in einer Weise, wie es keine andere Körperschaft sich erlauben würde oder erlaubt hat, die Reichsregierung einschüchterte und ihr seinen Willen aufzwang. In zahlreichen Punkten sei denn auch die Vorlage gegen den früheren Entwurf der Regierung verschlechtert worden. Speziell tritt Redner für die Notwendigkeit ein, Kolonnenarbeiter und solche, die gemeinsam die Ausführung einer Arbeit übernehmen, der Versicherungspflicht zu "unterwerfen.
Abg. Franken (natl.) ist auch der Meinung, daß z. B. die Mitglieder freiwilliger Feuerwehren versichert werden müssen.
Der Antrag der Sozialdemokraten, für dessen ersten Teil neben den Antragstellern auch die Antisemiten stimmen, wird abgelehnt, § 1 in der Fassung der Kommission angenommen. — § la und A. Bestimmungen über den Begriff der „Fabrik".
Die Abgg. Albrecht und Gen. wollen das Merkmal), daß mindestens 10 Arbeiter regelmäßig beschäftigt; werden, beseitigen. Der Antrag wird jedoch abgelehnv und § la unverändert nach den Kommissionsvorschläaew genehmigt, desgl. §§ lb, 1c und 2. — Die §§ 3 und 4 geben Vorschriften über die Ermittelung des Iah - resarbeitsverdienstes. Nach § 3 gelten als Ge-- halt oder Lohn im Sinne dieses Gesetzes auch Tantiemen, Naturalbezüge und sonstige Bezüge, die den Versicherten, wenn auch nur gewohnheitsmäßig, gewahrt werden und. ganz oder teilweise an Stelle des Gehalts oder Lohnes treten. Ter Wert der Naturalbezüge ist nach den Orts-; durchschnittspreisen in Ansatz zu bringen. Derselbe wird! vvn der unteren Verwaltungsbehörde fortgesetzt.
Abg. Stadthagen befürwortet einen Antrag, diessin § 3 folgendes hinzuzufügen: „Als Arbeiter bezw. Betriebsbeamte im Sinne dieses Gesetzes sind auch Lehrlinge, Volantäre, Praktikanten und andere Personen anzw, sehen, die wegen noch nicht beendeter Ausbildung kein' Gehalt oder Lohn beziehen."
Unter Ablehnung oes Antrages wird § 3 in der Fassung der Kommissionsvorschläge ange-, n o m m e n.
Die §§ 5ff. treffen Bestimmungen über den Gegenstand der Versicherung und den Umfang der Entschädigung.
Äbg. Stadthagen beantragt, den § 5 dahin zu» fassen, daß der Gegenstand der Versicherung sein soll satz des Schadens, der durch Körperverletzung oder Tötung entsteht; die Höhe dieses Schadens ist nach §§ 252 ff. B. G. B. zu bemessen. Lasse man das B. G. B. für die Unfallversicherung nicht gelten, so bekunde man damit, daß neben befnt B. G. B. nach wie vor ein Ausnahmegesetz für die Arbeiter bestehen solle.
Geh. Rat Caspar erwidert, daß es gerade die Gesetzgebung zu einer ungerechten stempeln würde, wenn man die Verschuldungsfrage aus dem Spiele ließe. Wenn von einem Ausnahmerecht gesprochen werden könne, so könne dies nur in dem Sinne geschehen, daß es sich um enh Ausnahmerecht zu gunsten der Arbeiter handle. 30 Prozent aller Unfälle würden durch das Verschulden der Arbeiter hervorgerufen.
Abg. Molkenbuhr: Auf das Konto des Arbeiters werden eine Menge von Unfällen gesetzt, wo ein Verschulden seinerseits gar nicht vorliegt, sondern wo ein Unfall die Folge der Ueberarbeitung, der überlangen Arbeitszeit und ähnlicher Ursachen ist. Das Unfallgesetz ist ein Stück Armengesetzgebunb- Für den Arbeiter genügt ein Almosen und oft genug wird auch dies durch die Berufsgenossen-j schäften nicht einmal gewährt oder später wieder entzogen.
Unter Ablehnung des sozialdemokratischen Antrages wird 8 5 Unverändert angenommen.
HGegen 6 Uhr wird die Fortsetzung der Beratung auf Donnerstag 1 Uhr vertagt.
Der Präsident teilt mit, daß der Polizeipräsident seiner Bitte entsprochen hat, den Mitgliedern des Reichstages gegen Vorzeigung ihrer Legitimation^ ober Eisen- bahnsahrkarte an den Festtagen des 4., 5. und 6. Mai das Passieren der Polizeiketten zu gestatten.
Politische Tagesschau.
Mit ungeheuren Mengen gelben und schwarzen Tuches, mit ganzen Eisenbahnzügen von Tannengrün, mit Ehrenpforten und Obelisken und einem kolossalen Triumphbogen rüstet sich die Reichshauptstadt zum Empfange der Gäste, die am 6. Mai der Großjährigkeits-Erklärung des Kronprinzen
beiwohnen werden. Fast aus allen europäischen Ländern sind Besucher angemeldet, noch täglich laufen weitere Anmeldungen ein, und zuguterletzt werden vielleicht nur die Republiken Frankreich, Monaco und San Marino, sowie der Papst bei dem Rendezvous, das sich die prinzlichen und sonstigen Abgesandten Europas hier zu geben im Begriff sind, nicht vertreten sein. Eigentümlich berührt eS, daß diese europäisch-internationale Entrevue sich ganz und gar im Zeichen der österreichisch-ungarischen Farben vollzieht, unter denen Schwarzgelb dominiert.
Ein gewaltiger Triumphbogen, der gegenüber dem Brandenburger Thor auf dem Pariser Platz an der Stelle errichtet wird, wo die Lindenbäume beginnen, wird, wie man aus Berlin schreibt, ausschließlich die österreichischen und die ungarischen Farben zeigen. Der österreichische Doppeladler, die österreichische Kaiserkrone und die ungarische Königskrone sind die überall wiederkehrenden Motive. Schwarzgelb ist die Farbe der zahllosen Flaggenmasten, die auf der ganzen Nordseite der Triumphstraße Unter den Linden aufgestellt sind. Hier haben sämtliche Hausbesitzer nach einem gemeinsamen Plane recht geschmackvolle Dekorationen angebracht; fortlaufende Tannengewinde, die über eine breite goldene Borde laufen, ziehen sich von Mast zu Mast und hinüber nach den Fenstern der Häuser. Die dazwischen angebrachten Embleme sind auch hier durchweg Oesterreich-Ungarns.
Die Großjährigkeitserklärung des Kronprinzen ist ein offizieller Staatsakt, gilt aber dem Auslande gegenüber als interne, gewissermaßen als preußisch-deutsche Familienangelegenheit. Deshalb hat auch der Deutsche Kaiser nachdem Auslande keine Einladungen zu dieser Festlichkeit ergehen lassen — ob die außerpreußischen deutschen Fürstlichkeiten eingeladen worden, ist uns nicht bekannt —; Kaiser Wilhelm war infolgedessen außergewöhnlich erfreut darüber, daß Kaiser Franz Josef spontan sich selbst als Gast anmeldete. Wie man sieht, hat dieses Beispiel gewirkt: Rußland, England, Italien, Portugal rc. rc., sie alle, alle kamen uneingeladen mit ihrer Selbsteinladung. Kaiser Franz Joses
aber, der bereits am Freitag früh in Berlin eintrifft, rangiert unter allen Güsten als erster, und durch die Festvorbereitungen, die in der Hauptsache seine Ehrung bezwecken, erhält die bevorstehende Feier gewissermaßen die Nebenbedeutung einer Zweikaiserbegegnung. Ob unter diesen Umständen die gleichzeitige Anwesenheit des Kronprinzen von Italien die Wichtigkeit haben wird, die die stets zu Uebertreibungen geneigte italienische Presse ihr beilegt, erscheint einigermaßen zweifelhaft.
Ob die Verlängerung des Dreibundes hier erörtert werden wird, ob sonstige Dreibundfragen, wie römische Blätter sich ausdrücken, aktuell sind, das mag dahingestellt bleiben. Gewiß wird auch die hohe Politik bei den bevorstehenden Festen zu ihrem Rechte gelangen. Aber man muß angesichts der zahllosen Kombinationen und Phantasien, die uns in den nächsten Tagen und Wochen zweifellos nicht erspart bleiben werden, unbedingt daran festhalten, daß kein politisches Ereignis, sondern lediglich die GroßjährigkeitS- erklärung des deutschen Kronprinzen den Anlaß zur Wallfahrt so vieler hoher Herren nach Berlin bildet.
DaS Programm der bevorstehenden Festlichkeiten haben wir bereits mitgeteilt. Das Hauptinteresse konzentriert sich auf die Ankunft und den Einzug des Kaisers Franz Josef, sowie auf die eigentliche Feier der Großjährigkeitserklärung der Kronprinzen in der Schloßkapelle und die sich daran schließende GratulationScour im Weißen Saale.
Wenn man auch außerhalb Bayerns Dr. Sigl und seine publizistischen Leistungen nicht ernst nimmt, so giebt es doch in Bayern selbst noch immer Kreise, die sein „Bayer. Vaterland" nicht lediglich als „Bierzeitung" betrachten. Es ist deshalb angebracht, die Produkte seines Geschäftsparti- kulariSrnuS nicht ganz unbeachtet zu lassen. Daß die Revision des Flaggenerlasses ihm willkommenen Anlaß bot, gegen Preußen mobil zu machen, ist selbstverständlich, aber auch Dr. Sigl räumt in einem Artikel unter dem Titel: „Ein Triumph des Borusfifiziernngsbarillus", ein, daß es heute in Berlin niemand geben wird, der meint, Bayern solle mit Waffengewalt gezwungen werden, im preußischen Einheitsstaate aufzugehen:
„Und das jedenfalls, weil der „Partikulansmus" im bayerischen Volke eine derartige Vergewaltigung nicht ruhig hinnehmen, sondern lieber noch an das Ausland appellieren würde, als daß es sich a tempo in ein Verhältnis zu Preußen fügte, wie es England den Buren zugedacht hat. Aus diesem Grunde wagt nian in Berlin nicht, der Selbständigkeit Bayerns mit einem Schlage ein Ende bereiten zu wollen, sondern zieht es vor, an den Versailler Verträgen, die wenigstens noch staatsrechtlich ein souveränes Bayern kennen, einen Paragraphen um den anderen zu entfernen, ein bayerisches Reservat- recht um das andere zu vernichten. Und in diesem löblichen Be
ginnen kommt man bayerischerseits Preußen ganz auffäffig entgegen. Die Preisgabe der eigenen Militärgerichtsbarkeit, womit imgrunde genommen auch ein essentieller Bestandteil der bayerischen Militärhoheit preisgegeben wurde, erfolgte inter pocula Noch andere derartige wichtige Dinge wurden zwischen Diner und Nachtisch erledigt, stets zu Gunsten der Preußen."
Also nur aus Angst vor kriegerischen Schwierigkeiten stehen die Preußen davon ab, in München einzurücken, und alle blau weißen Fahnen durch schwarz-weiße zu ersetzen, lieber die Revision des Flaggenerlasses im Besonderen meint Dr. Sigl:
Man mag nun auch auf die Bezipfelung der Staatsgebäude wenig Wert legen, weil sie schließlich doch nur konventionelle Gewohnheit wird, aber im vorliegemden Falle ist die Sache etwas anderes. Sie hat durch die leidenschaftliche Erörterung in der Presse, durch die Aufmerksamkeit, die man ihr in Berlin schenkte, und noch manches andere eine Bedeutung erlangt, die sie ursprünglich garnicht verdient hatte. Wenn nun die bayerische Regierung plötzlich vor die Kammer tritt und sagt: Wir haben Unrecht gethan, wir desavouieren, ja verurteilen entschieden, was unsere Vorgänger in der Regierung im Jahre 1877, was wir selbst vor einigen Monaten gethan, so kann man sich eine schmählichere Kapitulation, als sie in diesem Vorgänge liegt, gar nicht denken. Die Thatsache ist da, daß Preußen in einer rein innerbayerischen Angelegenheit seinen eigenen Kopf aufsetzte und Bayern schon beim ersten Kanonenschuß umgefallen ist. Im Volke sagt man sich mit Recht, daß auch in viel wichtigeren Dingen von einer solchen Regierung ein ernstlicher Widerstand gegen den Borussifizierungsbazillus nicht zu erwarten sei und Preußen durch das ewige Nachgeben Bayerns in seinen Ansprüchen nur noch unbescheidener und gewaltthätiger wird.
Dasbach.
Gießen, 3. Mai 1900.
Der bekannte Zentrumsabgeordnete Dasbach ist in einem Prozeß in Trier, über den wir unsere Leser bisher wiederholt nur kurz unterrichtet haben, schwer bloßgestellt worden. Dieser Prozeß hat derartiges Aufsehen erregt, daß wir näheres darüber mitteilen müssen.
Dasbach hatte gegen einen klerikalen Redakteur einen Beleidigungsprozeß angestrengt, und der Redakteur ist mit einer Geldstrafe bedacht worden, die moralischen Kosten des Verfahrens aber hat Dasbach zu tragen.
Oberlandesgerichtsrat Roer en (das „oe" in seinem Namen ist übrigens wie das in Soest, Itzehoe re. auszusprechen), wie Dasbach der eifrige VerfeWr^der Lex Heinze im Reichstage, erschien als Zeuge in deEPsöHtß und stellte Herrn Dasbach zunächst als einen opferwillkWn, selbstlosen Mann von stark ausgeprägter Frömmigkeit' hin. Später erinnerte sich Herr Roeren der Thatsache, und der Sud regens des bischöflichen Priesterseminars bestätigte sie, daß er Herrn Dasbach einst die Worte zugerufen hat: „Höre, Dasbach, wenn Dich Dein geistliches Kleid nicht schützte, dann würde ich Dir links und rechts eins hinter die Ohren hauen!" Roeren hat versichert, daß „solche Aeußerung unter guten Freunden m anchm al falle"; er hat, so meinen dazu sehr boäfyaft bie „Leipz. Neuest. Nachr.", damit den Einblick in eine Welt erschlossen, in der zwar der Anblick Böcklinscher Bilder verpönt, die Vorstellung geschwollener Kaplanswangen aber als ein ästhetisch wonnesamer Genuß gilt. Ein weiterer Zeuge, Dr. Görtz, gleichfalls ein Mitglied des Zentrums, bezeugte die Mahnung eines Amtsbruders des Kaplans Dasbach: „Treten Sie ihm tüchtig vor den Bauch". Wahrlich, diese Herren scheinen berufen, der deutschen Welt neue Gesetze über guten Ton und vornehme Sitten zu geben.
Man hat in der eigenen Fraktion Herrn Dasbach gehaßt, so gehaßt, daß das Wort fiel: „Schaffen Sie uns Dasbach vom Halse und Sie roerben Ehrenvorsitzender der Fraktion". Woher kam der Haß? Nun, ein Zeuge hat, als es sich um die Wahl Dasbachs in den Aufsichts - rat einer landwirtschaftlichen Bank handelte, den Kern ziemlich geschickt bloßgeschält: „Es giebt eine Zeit", so sagte er zu ihm, in der Du den von Dir geschaffenen Institutionen gefährlich wirst; deshalb haben wir Dich in den Aufsichtsrat geivählt, damit Du uns nicht als Außenstehender schadest." Dcksbach war einst ein andrer,/Heiner Dorfpfarrer, heute besitzt er eine halbe Mi.lschn jn Bar, eine Reihe florierender Unternehmungen lu^eto Jahreseinkommen von mehr als 50000 Mark, vM.-dem er einen großen Teil sich durch „widerrechtliche Mittel" gesichert hat. Man wußte, daß Dasbach Konkurrenzmanöver gegen Gesinnungsgenossen unternahm, die man nur bei großem Zartgefühl noch in die Rubrik des unlauteren Wettbewerbs einreihen kann, man wußte, daß er über ein Trümmerfeld, bedeckt mit vernichteten wirtschaftlichen Existenzen wegschritt, um einen Vorteil zu erjagen; man wußte, daß selbst sein vorgesetzter Bischof, als bei ihm Klage erhoben würbe, sein lebhaftes Bedauern darüber aussprach, daß das Volt „an die ordinäre Sprache Dasbachs gewöhnt werden solle". In einem offenen Briefe, dessen Behauptungen das Gericht jetzt als durchaus der Wahrheit entsprechend hingestellt hat, hatte der Verfasser, ein mit 100 Mark besoldeter früherer Mitarbeiter eines Trierer Blattes, geschrieben: „Sie sind ein ausgezeichneter Händler, der nichts verschmäht bis zu den Stahlfedern herab, wenn nur ein Geschäft zu machen ist." Als Herr Dasbach Vorstandsmttgüed einer Bank wird, sagt ihm einer seiner Beamten ins Gesicht: „Es kostet wich nutfein Wortünd Sie sind imZucht - haus". Der Herr Abgeordnete aber zuckt die Achseln und antwortet auf die Frage des Richters, ob er wegen dieses Ausdrucks geklagt habe, mit höhnischem Lächeln: „Da hätte ich viel zu thun, wenn ich jeden verklagen wollte, der so etwas von mir behauptet." Als der Generalvikar Dr. Reuß im Winter 1885 nach Ropr geht, um im Auftrage des Erzbischofs von Köln im Sinne des kirchlichen Friedens zu verhandeln, trifft er bereits Herrn Dasbach dort, der über die Köpfe von Bischöfen und Erzbischöfen hinweg mit den Kardinälen verhandelt, um den Kampf, der ihm so schöne Gelegenheit zu Fischzügen bietet, nicht erlöschen z» lassen. Er bricht Parteigenossen das Wort, er lehnt stM gegen den Bischof auf, er intriguiert gegen den Erzbischof, er verleumdet den einen und vernichtet den anderen Amtsbruder. Aber er spielt in der Fraktion eine hervorragende, ja eine beherrschende Rolle. Niemand wagt es, gegen ihn aufzutreten. Die einzelnen Wahlkreise weigern sich, ihn als Kandidaten anzunehmen, Herr Dasbach stellt sich selbst auf und setzt über die Köpfe sämtlicher Komitees hinweg seine Wahl durch.


