Nr. 103 Zweites Blatt.
Freitag den 4 Mai
1900
Gießener Anzeiger
General-MnMer
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Erscheint täglich mit Ausnahme des
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Die Gießener A«milie«Stätter werden dem Anzeiger du Wechsel mit „Hess. Landwirt" n. „Blätter für heff. Volkskunde* wöchtl. 4 mal beigelegt.
Alle Anzeigen-BermittlungSstellen deS In« und Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg.
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Anrts- unb Anzeigeblatt für den Ttreis Gieren.
Redaktion, Expedition und Druckerei:
Kchnlstraße Ur. 7.
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Fernsprecher Nr. 51.
Amtlicher Wl.
Bekanntmachung.
Betr.: Ausbau der Bahnhofstraße zu Heuchelheim; hier: Enteignungsverfahren.
Die Gemeinde Heuchelheim hat auf Grund der Art. 1 und 2 des Enteignungsgesetzes vom 26. Juli 1884 in der Fassung vom 30. September 1899 (Regierungsblatt Nr. 52) in Gemäßheit der Art. 22 ff. dieses Gesetzes Antrag auf Einleitung des Enteignungsverfahrens bezüglich des nachstehenden, in der Gemarkung Heuchelheim belegenen, zum Ausbau der Bahnhofstraße erforderlichen Geländes gestellt:
a) aus Flur I Nr. 531 qm 926 (Hofraite am Gießerweg) lt. Meßbrief — 199 qm (reduziert — 201 qm);
b) aus Flur I Nr. 535i/10 (532 u. 535 qm 1214 (Acker am Gießerweg) lt. Meßbrief — 79 qm (reduziert — 84 qm);
beide Grundstücke der Firma Rinn u. ClooS (Rinn, Ludwig IX., und ClooS, Hrch. Wilh) zu Heuchelheim gehörig.
Der Enteignungsantrag nebst den erforderlichen Plänen und sonstigen Unterlagen liegt in der Zeit
vom 7. Mai bis 21, Mai 1900 (einschließlich) während der üblichen Geschäftsstunden auf der Amtsstube der Großh. Bürgermeisterei Heuchelheim zu jedermanns Einsicht offen.
Zur Verhandlung über den Plan und die zu leistenden Entschädigungen wird Tagfahrt vor der Lokalkom- Mission auf
Dienstag, 22. Mai 1900, nachmittags 2Vs Uhr, im Gemeindehause zu Heuchelheim anberaumt.
Die Eigentümer, etwaige Pächter, Mieter oder sonstige an dem abzutretenden Grundstück Berechtigte, sowie alle übrigen an der beantragten Enteignung Beteiligten werden aufgefordert:
a) Einwendungen gegen den Plan bei Meidung deS Ausschlusies und Annahme der Einwilligung in die beantragte Abtretung oder Beschränkung,
b) Erklärung auf die angebotene Entschädigungssumme bei Meidung der Unterstellung der Annahme des Angebots, c) Anträge auf Ausdehnung der Enteignung bei Meidung des Ausschlusses mit solchen,
d) Anträge auf Aufrechterhaltung bestehender Lasten bei Meidung des Ausschlusses mit solchen,
e) Anträge auf Einrichtung und Unterhaltung von Anlagen, welche für die benachbarten Grundstücke zur Sicherung gegen Gefahren und Nachteile notwendig sind, oder notwendig werden, bei Meidung des Ausschlusies mit solchen;
f) etwaige noch unbekannte Ansprüche und Rechte an den zu enteignenden Grundstücken bei Meidung des Ausschlusses mit solchen,
in der oben erwähnten Tagfahrt vorzubringen.
Zugleich werden die Eigentümer auf folgende Bestimmung des Art. 27 des Gesetzes vom 26. Juli 1884 besonders verwiesen:
Wenn dritte Personen als dinglich berechtigte oder wegen sonstiger Rechtsverhältnisse bei der Enteignung beteiligt sind, so muß sie der Eigentümer sofort nach Zustellung der Bekanntmachung dem Unterzeichneten bezeichnen.
Unterläßt der Eigentümer diese Bezeichnung, so bleibt er sür diese Ansprüche verantwortlich.
Der Eigentümer der abzutretenden Grundstücksteile muß von der Zustellung dieser Bekanntmachung an zu neuen Anlagen oder zu einer von der bisherigen, bezw. der gewöhnlichen abweichenden Art der Bewirtschaftung die Genehmigung deS Unternehmers einholen, widrigenfalls dafür eine Entschädigung demnächst nur insoweit verlangt werden kann, als durch die Veränderung auch für den öffentlichen Zweck, zu welchem die Enteignung geschieht, der Wert deS Geländes erhöht worden ist.
Räumt der Eigentümer einem anderen von dem Zeitpunkt der Zustellung an ein dingliches Recht an dem zu enteignenden Grundstücke, oder ein persönliches Recht auf dessen Benutzung ohne Genehmigung des Unternehmers ein, so steht jenem anderen an den letzteren ein Anspruch aus eine besondere Entschädigung nicht zu.
Zu Mitgliedern der Lokalkommission sind
1. der Großh. Kreisbauinspektor Stahl dahier, und
2. der Großh. Bürgermeister Geißer zu Lollar gewählt worden.
Gießen, den 2. Mai 1900.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
_____________________v. Bechtold.____________________
Gießen, den 1. Mai 1900.
Betr.: Ableistung deSHuldigungs- und BerfaffungseideS. Das Grobherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien des KreiseS, mit Ausnahme derjenigen der Amtsgerichtsbezirke Grünberg nnb Homberg.
Die Ableistung des HuldigungS- und Verfassungseides der in Ihren Gemeinden neu aufgenommenen OrtSbürger, sowie derjenigen Großherzoglich Hessischen Untertanen, welche sich, ohne OrtSbürger zu werden, verheiratet haben, soll wie nachstehend angegeben, stattfinden:
1. Der OrtS- und Staatsbürger aus den in den Amtsgerichtsbezirken Lich und Butzbach gelegenen Gemeinden des Kreises Gießen Mittwoch, den 23. Mai d. I., nachmittags 2*/, Uhr, in dem Rathause zu Lich;
2. der Orts- und Staatsbürger aus den in den Amts- gerichtsbezirken Hungen, Laubach und Nidda gelegenen Gemeinden des Kreises Gießen Freitag, den 25. Mai d. I., nachmittags 3 Uhr, in dem Rathause zu Hungen;
3. der Orts- und Staatsbürger aus den in dem Amts- gerichtSbezirk Gießen gelegenen Gemeinden Dienstag, den 29. Mai d. I., vormittags 11 Uhr, in dem Regierungsgebäude (auf dem Brand) zu Gießen.
Wir beauftragen Sie hierdurch, die betreffenden Personen zu den Terminen vorzuladen und, wie geschehen, unter Angabe der Namen der Vorgeladenen anzuzeigen oder zu berichten, daß niemand vorzuladen war.
Halten sich derartige Personen auswärts auf, so wollen Sie deren Aufenthaltsort angeben.
____________________v. Bechtold._____________________ Provinzialjungviehweiden zu Thiergarten bei Hungen und Wenings im Kreise Büdingen.
Ich bringe hiermit zur Kenntnis der Viehzüchter, daß, der Weidebetrieb auf den fraglichen beiden Weiden denf )1. Juni d. I. seinen Anfang nimmt. Zugelassen werden junge Rinder, Simmenthaler und Vogelsberger Rasse, im Alter von einhalb bis zwei Jahren und Bullen von einhalb bis ein Jahr im Besitze von Zuchtvereinen, Gemeine den und Einzellandwirten der Provinz, welche von in das Herdbuch eingetragenen Eltern abstammen. Sodann können auf den beiden Weiden auch eine beschränkte Anzahl, Fvhlen im Alter bis zu zweieinhalb Jahren gegen ein Weidegeld von 55 Mark pro Stück und Periode aufgenom-? men werden.
Die Weide zu Thiergarten wird mit 60 Stück, zu Wenings! mit 70 Stück besetzt. Das Weidegeld beträgt für Rinder per Weidezeit vom 1. Juni bis Anfang Oktober pro Stück 55 Mark, wozu der Provinzialverein einen Zuschuß von 20 Mark leistet. Außerdem versichert der Verein sämtliche aufgetriebenen Tiere gegen Unfall und Tod und trägt die Unkosten für tierärztliche Aufsicht.
Die Tiere müssen beim Auftrieb mit einem Gesundheitsschein der Bürgermeisterei der betr. Gemeinde oder eines approbierten Tierarztes versehen sein. Die Einlieferung der Tiere findet auf beiden Weiden den 1. Juni d. I., von morgens 8 Uhr bis mittags l Uhr, statt. Die sämtlichen Tiere werden beim Auftrieb auf der Weide gewogen.
Anmeldungen sind schriftlich bis zum 2 0. Mai d. I. an die Geschäftsstelle des Landwirtschaft-, lichen Provinzialvereins in Alsfeld, oder für die Weide zw Tiergarten an Herrn Gutspachter von Oven zu Hungen/ für die Weide zu Wenings an Herrn Gutspachter Hahn tzu Wenings, welchem Herrn die Leitung und Beaufsichtigung der betr. Weiden übertragen ist, zu richten, und sind von den genannten Stellen auch Anmeldeformularien zu' beziehen.
Hardt-Hof, den 27. April 1900.
Der Präsident des Landw. Vereins für die Provinz Oberhessen.
________________I. V.: Schlenke.________________
Bekanntmachung,
betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Staufenberg.
In der Zeit vom Samstag, 5. Mai bis einschließlich Freitag, 18. Mai I. I. liegen auf dem Bureau der Großh.
Bürgermeisterei Staufenberg folgende Verzeichnisse zur Einsicht der Beteiligten offen:
1. Das topogr. Güterverzeichnis des Feldbereinigungsbezirks, in welchem die Ordnung der Rechtsverhältnisse mit Ausnahme dec Verpfändungen zur Darstellung gebracht ist. (Art. 25 des Feldber.-Ges.)
2. DaS Verzeichnis derjenigen Grundstücke, welche infolge der Feldbereinigung an Stelle der verpfändeten Grundstücke getreten sind.
Einwendungen sind binnen der angegebenen Offenlegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll bei der Großh. Bürgermeisterei Staufenberg anzubringen.
Friedberg, 28. April 1900.
Der Großherzogliche Bereinigungskommissär: Süffert, Regierungsrat.
Deutscher Reichstag.
184. Sitzung vom 2. Mai. 1 Uhr.
Der Reichstag beriet heute die Anträge Müller (Fulda) zum Reichsstempelgesetz und Basser- m a n n zum Zolltarif. Der erstere Antrag ist inzwischen geändert worden: der Stempel für Schiffsfahrkarten zweiter Kajüte soll Mk. 2.50 und für Karten erster Kajüte Mk. 10.— betragen. Im Verkehr nach ausländischen Häfen der Nord- und Ostsee einschließlich Frankreich und England int Kanal wird nur ein Fünftel dieser Sätze erhoben. Zur Begründung wieherholt
Abg. Müller (Fulda) »feine Darlegungen in der Kommission über die Notwendigkeit, für die mit der Flottenvermehrung verbundenen Mehrausgaben Deckung zu schaffen. Die Befürchtungen wegen der Erhöhung des Umsatzstempels seien übertrieben.
Abg. Bassermann begründet seinen Antrag auf Erhöhung des Likör- und Schaumwein zoll es.
Abg. Rickert (fr. Vg.) bedauert, daß die Gelegenheit nicht benutzt worden ist, die notwendige Reichsfinanzreform zu regeln. In dem Umfange, wie diese Anträge es in Aussicht nehmen, seien neue Steuern jedenfalls nicht notwendig. Im einzelnen müsse sich seine Fraktion die Beschlußfassung Vorbehalten.
Abg. Richter (fr. Vp.) warnt vor der Gefahr, überflüssige Steuern und noch dazu ohne Beschränkung der Frist zu bewilligen. Am meisten empfehle sich eine Vermögenssteuer in der von ihm vor zwei Jahren vorgeschlagenen Fassung. Aber da das nicht zu erreichen sei, so solle man sich auf die Erhöhung des Lotteriestempels bis zum Jahre 1905 beschränken.
Abg. Bebel (Soz.) wendet sich gegen die vorgeschlagenen Steuern, auch gegen die Verdoppelung des Lotterie st empels, weil sie die Aufhebung der Lotterien erschwert. Einzig gerecht sei eine Reichseinkommen- oder Vermögens st euer.
Abg. Graf Limburg (kons.) bedauert das Fehlen einer Saccharinsteuer.
Abg. Werner (Antis.) spricht sich für die vorgeschlagenen Steuern aus.
Abg. Dr. Hahn bedauert, daß man die Reichsbank nicht verstaatlicht hat. Dann hätte das Reich schon einen Teil der Einnahmen, die jetzt gesucht werden. Eine Erhöhung des Stempels auf ausländische Wertpapiere würde die Neigung zu Kapitalsanlagen in solchen Papieren vermindern. Man solle zu diesem Zweck den Stempel über die Vorschläge hinaus erhöhen. Die Hauptsache sei aber, eine gesunde Handelspolitik.
Abg. v. Kardorff tritt der Auffassung des Vorredners, daß das Flotteninteresse erst in zweiter Linie komme, entgegen. Es wird hoffentlich gelingen, in der Budgetkommission diese Steuervorlagen und die Flottenvorlage zum Abschluß zu bringen.
Abg. Hahn hat nur ausfuhren wollen, daß wir zuerst dafür zu sorgen haben, daß auch für die später notwendige Vermehrung des stehenden Heeres das nötige Geld vorhanden ist. Bismarck konnte allerdings, auch ohne eine große Flotte, in der auswärtigen Politik mehr leisten, als die jetzige Regierung auch mit einer noch viel größeren Flotte ausrichten wird. (Stürmische wiederholte Unterbrechungen links.)
Die beiden Anträge gehen an die Budgetkommission.
Darauf tritt das Haus in die zweite Lesung der Novelle zu den Unfallversicherungsgesetzen ein und zwar mit dem Gewerbe-Unfallversicherungs-Gesetz. Letzteres wird zuerst zur Beratung gestellt. § 1 der Novelle ändert die Bestimmungen über den Umfang der Derficher- ung gegen den bisherigen gesetzlichen Zustand ab. Lte Versichernngspflicht wird auf die Arbeiter und^Angestellten in gewerblichen Brauereien, Schlossereien, Schmieden, so- k^e auf das Fensterputzer- und FleUchergewerbe ausgedehnt. Die Kommission hat die obere Grenze für den -ohN


