Ausgabe 
2.11.1900 Erstes Blatt
 
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Freitag den 2 November

150. Jahrgang

Erstes Blatt

Gießener Anzeiger

Heneral-Anzeiger

Amts- «nd Anzeigeblatt für den "Kreis Gieren.

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Das Ober -Kon. Ausschreiben, die an die evangelischen

Ae;ugspreis vierteljährl. Mk. 2,20 monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohn; durch die Abholestelle» vierleljährl. Mk. 1,90 monatlich 65 Pfg.

Bei Postbezug Mk. 2,40 vierleljährl. mit Bestellgeld.

** Feier des Totenfestes, sistorium hat heute das nachstehende Feier des Totenfestes betreffend, Pfarrämter des Landes erlassen:

Alle Anzeigen-DermittlungSstellen deS In- und Ausland«- nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. ZeilenpreiS: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg.

Red«ktion, Expedition und Druckerei:

-chntstratze Ar. 7.

Annahme von Anzeigen zu der nachmittags für den falßendm Tag erfcheinmden Nummer bis norm. 10 Uhr. Abbestellungen spätestens abends vorher.

Gratisbeilagen: Gießener Familienbtütter, Der hessische Landwirt, Mittler für hesslsche UatKsKunde.

Adresse für Depeschen: Anzeiger Hieße».

Fernsprecher Nr. 51.

Im Interesse des kirchlichen Friedens und in Wür­digung der verschiedenartigen örtlichen Verhältnisse sehen wir uns, vielseitigen Wünschen entsprechend, veranlaßt, zu unserem Ausschreibeu vom 20. l. Mts, mit Allerhöchster Genehmigung zu verfügen: Wenn wir auch au unserer Meinung, daß das Zusammentreffen beider Feiern dem Ernst der Totenfeier nach­teilig sei, sesthalten, so ermächtigen wir doch diejenigen Kirchen- Vorstände, welche für ihre Gemeiudm einen derartigen Nachteil nicht befürchten, die Totenfeier am 2 5. November zu belassen."

** Der Zweiten Kammer der Land stände gingen zu: 1) ein Bericht des Vierten Ausschusses über den Antrag des Abgeordneten Ulrich! und Genossen, betreffend die Einführung von Arbeiterkammern; 2) ein Bericht des Vierten Ausschusses über die Vorstellung des Bezirks­vereins Mainz des Verbandes der Deutschen Buchdrucker, betreffend die Vergebung voü staatlichen Druckarbeiten; 3) ein Bericht des Vierten Ausschusses über den Antrag des Abgeordneten Ulrich und Genossen betreffend die Ar­beiterverhältnisse in den Staatsbetrieben; 4) ein Bericht des Vierten Ausschusses über a) den Antrag des Abgeord­neten Dr. Schmitt und Genossen, betreffend die Aufhebung des Brückengeldes im Großherzogtum; b) den Antrag des Abgeordneten Ulrich und Genossen, betreffend die Aufhebung sämtlicher Rhein- und Mainbrückengelder; 5) ein Bericht des Vierten Ausschusses über die Vorstellung des Gendarmen i. P. Johannes Röder in Gießen, betreffend Erhöhung seiner Pension.

** Lehrerkonferenz. Die diesjährige Herbstkonferenz der Lehrer des Bezirks Gießen wurde am Dienstag in der Turn­halle der städtischen Knabenschule im Beisein des LandeS- turninspektors Schmuck aus Darmstadt und des Kreisschul- inspektorS Prof. Dr. Lucius abgehalten. Nach der Be­grüßung und einigen kurzen Mitteilungen durch Professor Dr. Lucius begann als erster Punkt der Tagesordnung die Vorführung dreier Knabenklassen im Turnen, nämlich das 3., 5. und 8. Schuljahr. Diese Auswahl der Klassen war insofern eine recht zweckdienliche, weil dadurch den Konferenzteilnehmern das Turnen in Unter-, Mittel- und Oberstufe gezeigt werden konnte. Fast sämtliche vorgeführte Hebungen waren in Bezug auf Gruppierung und Ausführung mustergiltig zu nennen, was auch seitens des Herrn Schmuck und der übrigen Anwesenden rückhaltlos anerkannt wurde. Ganz besonders gefielen die Stabübungen der Oberklasse, die in exakter Weise ausgeführt wurden; dasselbe läßt sich von den Geräteübungen sagen. Auch mehrere recht schöne Liederreigen und Spiele gelangten zur Vorführung. Sämt­liche turnerische Uebungen zeigten, daß die Gießener Lehrer­schaft eifrig bestrebt ist, die hehren Ziele des Turnens nach ganzen Kräften zu pflegen; so bot das Ganze ein erfreu­liches Bild regen Schaffens. Im Namen aller dankte Herr Schmuck für die vortrefflichen Leistungen und übte hierauf selbst mehrere Gruppen von Stabübungen mit den Knaben ein, wobei er auf genaue Beobachtung der Stellung, Haltung und Bewegung der Schüler aufmerksam machte. In einigen sich anschließenden Kampfspielen wußte er bei den Schülern Eifer und Interesse zu erwecken. In dem hierauf folgenden Vortrag zeigte Herr Schmuck in großen Zügen, auf welche Weise der Turnunterricht in den verschiedenen Klassen der Volksschule zu betreiben sei, und machte u. a. darauf auf­merksam, daß man keine Freiübungen ausführen lassen solle, die den Körper in einer gezwungenen, widernatürlichen Haltung zeigen; oberster Grundsatz müsse die Heranbildung einer natürlichen, schönen Menschengestalt in Haltung und Geberde sein. Als Schulspiele empfiehlt er für die Knaben hauptsächlich die Kampf- und Wettspiele, weil sie den Ehr­geiz entflammen und Bewegung und Anstrengung aller Muskeln verlangen, somit am meisten geeignet sind, dem Vaterland eine kernhafte, kräftige Jugend zu erziehen. In

frfteint täglich mit Ausnahme deS

Montags.

Di« Gießener A«»rkte«vcLt1er »»erden dem Anzeiger tat Wechsel mitHess. Landwirt" u.Blätter fit Hess. Volkskunde" »öchtt. 4 mal beigelegt.

Amtlicher Heil.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche.

Wegen AuSbruchS der Seuche zu Storndorf, Kreis Alsfeld, ist Gehöftesperre angeordnet worden.

Die Seuche ist in Hainchen, Kreis Büdingen, auS- gebrochen und Gehöftesperre angeordnet worden.

Nachdem sich der Verdacht auf die Seuche bei einer Kuh des Salomon Strauß in Lauterbach nicht bestä­tigt hat, ist die seinerzeit angeordnet gewesene Gehöftesperre aufgehoben worden.

JOKleiu-Rechtenbach, Kreis Wetzlar, ist die Seuche ausgebrochen.

Gießen, den 30. Oktober 1900.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

Ans Stadt und Aand.

Gießen, 1. November 1900.

Völkische Tagesschau.

Aus Teutsch-Ostafrita berichtet dieDeutsch-Ost- afrikanische Ztg." vom 29. September über einen Gift­mordversuch, der au dem Stationschef von Kissalki, Leutnant S t y r, sowie dem Plantagenleiter M o r i tz von derEmin-Plantage" auf Veranlassung des Sultans Senekambi, einem Häuptling in Central- Uluguru verübt worden ist. Leutnant Styx hatte eine lange Kette von groben Unregelmäßigkeiten und Vergehen auf­gedeckt, welche sich der Häuptling Senekambi vor allem dem Plantagendirektor Morik gegenüber hatte zu schulden kommen lassen. Dieser Umstand veranlaßte Senekambi, den Plan zu fassen, beide Herren ermorden zu lassen. Der Hausboy von Leutnant Styx wurde bestochen, Gift in das Sodawasser zu gießen, das beide gewohnheitsmäßig tranken. Das trübe Aussehen des Sodawassers veranlaßte beide Herren, das Wasser nicht zu trinken und es näher zu untersuchen. Es stellte sich heraus, daß das angewandte Gift das unter den Eingeborenen wohlbekannte, langsam aber sicher wirkende sogenannte6 Tage-Gift" war, wobei der Vergiftete nach 6 Tagen unter den Erscheinungen des Schwarzwasserfiebers sterben muß. Der Boy war ge­ständig und wurde nebst dem Häuptling Senekambi festge­nommen und nach Kissakki transportiert.

Das AmsterdamerHandelsblad" hat aus einer Extra- Ausgabe desStaatscourant" der Südafrikanischen Republik eine Verordnung abgedruckt, welche eine völlige Reorganisation der Bnren-Armee zum Gegenstände hat. Die Verordnung ist aus Nelspuit, 4. September, datiert, also einen Tag später erlassen, nach, dem die Engländer die Südafrikanische Republik durch Proklamaiton beseitigt haben. Die Verordnung bestimmt, daß jedes Kommando oder jede Kommandantschaft aus nicht weniger als 300 und nicht mehr als 500 Mann be­stehen soll. Jede Kommaudantschaft wird in Feldkornet- fdjöften von 100 bis 200 Mann eingeteilt, und diese wieder in Korporalschaften von höchstens 15 Mann. Eine tvichtige Neuerung ist nun die, daß die Offiziere nicht mehr wie bisher, von den Bürgern gewählt, sondern fortan von ihren Vorgesetzten ernannt werden sollen. Alle Generäle und Kommandanten werden vom Generalkommandanten ernannt, alle Feldkornete ernennt der Kommandant, vor- vehaltlich der Zustimmung des Generalkommandanten, und die Korporale ernennt der Feldkornet, vorbehaltlich der Zustimmung des Kommandanten und des Geiieral- kommandanten. Alle Ernennungen von Offizieren müssen auch vom Staatspräsidenten bestätigt werden Ein zweites wichtiges Kapitel der Verordnung handelt von den Pflichten der Offiziere und bezweckt eine Verschärfung der Dis­ziplin. Jede Korporalschaft mußals Ganzes" zum aktiven Dienste kommandiert werden, und jeder Korporal muß seine Leutebereit zum Dienst" zur Stelle bringen. Jeden Morgen muß der Korporal einen Appell abhalten, und er ist für das Erscheinen seiner Leute verantwortlich. Jede Woche muß der Korporal dem Feldkornet darüber be­richten, in welcher Zahl die Leute beim Appell erschienen sind, und der Feldkornet muß den Bericht unverzüglich dem Zahlmeister übersenden. Was der Zahlmeister hierbei zu thun hat, geht aus einigen besonderen Para­graphen dieses Kapitels hervor, die bestimmen, daß in­folge der langen Dauer des Krieges es nötig geworden ist, die noch im Felde befindlichen Bürger zu besolden. Jeder Bürger, der aktiv am Kampfe teilnimmt, erhält 5 Schillinge pro Tag, von diesem Solde wird aber nur etwas über die Hälfte, nämlich der Betrag von 3 Pfd. St. 10 Schillingen monatlich am Ende des zweiten Monckts ausb^ahlt, der Restbetrag gelangt erst nach Beendigung des Krieges zur Auszahlung. Die Offiziere erhalten fol­gende Besoldung: der Korporal 7 Schillinge 6 Pence pro -«g, der Feldkornet 10 Schillinge, der Kommandant 12

Schillinge, der kämpfende General 15 Schillinge, der assistierende Generalkommandant 17 Schillinge 6 Pence und der Generalkommandant 1 Pfd. St. Jeder Bürger, der an einem Tage nicht beim Morgen-Appell erscheint, verliert seinen Solo für den Tag. Alle anderen Vergehen werden durch Kriegsgericht abgeurteilt. Ein Kriegs­gericht kann Geldstrafe bis zu 500 Pfd. St. und Gefängnis­strafe mit oder ohne harte Arbeit bis zu einem Jahre verhängen. Es kann an Stelle dessen auch jede andere bei zivilisierten Nationen gebräuchliche Strafe verhängen.

humoristischer Weise schilderte Herr Schmuck noch einige Er­lebnisse von seinen Inspektionsreisen. Zum Schluß ermahnt er die Anwesenden, das Turnen als einen wichtigen Faktor unserer Jugenderziehung in den Schulen nach ganzen Kräften zu hegen und zu pflegen. Prof. Dr. Lucius dankte hierauf dem Redner für seinen lehrreichen Vortrag. Ein gemein­sames Mütagesien vereinigte später alle Konferenzteilnehmer imCafe Ebel".

x Münster (Kr. Gießen), 18. Oktober. Nahezu ein Jahr ist bereits verflossen, seit unser ehemals so berühmtes BraunkohlenbergwerkHessenbrückerhammer" seinen Betrieb einstellen mußte. Der Hauptgrund war der, daß die Arbeitslöhne sich stets steigerten und der Transport immer schwieriger und teurer wurde. Aus demselben Grunde gingen auch die Eisensteingruben bei dem benachbarten Et­tingshausen ein. Obwohl daselbst noch viel Eisenstein liegt, so scheut sich doch jeder Unternehmer und jede Gesellschaft vor den großen Transportkosten, denn bis zur nächsten Bahnstation Grünberg oder Lich ist mindestens ein Weg von zwei Stunden. Ebenso gingen die ehemals so er­giebigen Eisenockergruben in hiesiger Gemarkung ein. Große Mengen von feinstem Basalte liegen besonders in den Ge­markungen Ettingshausen, Queckborn, Harbach und an der Wetter bei der SteineSmühle. Wir sehen also wie reich unsere Gegend an Bodenschätzen ist, abgesehen von den großen, herrlichen Waldungen. Leider aber haben diese Schätze nicht den hohen Wert wie anderswo, weil wir zu weit von der Bahn entfernt liegen. Die Bodenschätze können nur in geringem Maße gehoben werden und bieten den Bewohnern deshalb auch wenig Verdienst. Infolge dessen haben die Dörfer in hiesiger Gegend feit ungefähr 15 Jahren stets an Einwohnerzahl abgenommen. Viele junge Leute gehen heute noch den Winter über nach West­falen oder in die Städte und werden vielfach dort ansässig. Es ist ferner Thatsache, daß gerade unsere Gegend von je­her einen hohen Prozentsatz zu den Auswanderern gestellt hat, wohnen doch z. B. in London viele deutsche Familien von hier und den Nachbarorten. Diesem Uebelftande kann nur dadurch abgeholfen werden, daß man unsere Gegend dem Verkehr anschließt, ihr eine Eisenbahn giebt. Als­dann würden die Bodenschätze und Waldungen einen hohen Wert erreichen, Verdienst und Wohlstand in unsere Dörfer kommen und der Bevölkerungsabnahme und Auswanderung ein wirksamer Damm entgegengesetzt werden. Eine Bahn durch unsere Gegend könnte von Grünberg aus durch daS Thal des Eschersbaches gehen an den Orten Queckborn, Harbach, Ettingshausen und Münster vorbei, dann das Wetterthal entlang über Ober- und Niederbessingen, Lich, Kloster Arnsburg, Muschenheim, Münzenberg, Eberstadt, Oberhörgern, Holzheim, Gambach, Griedel und Butzbach, woselbst sie in die Mainweserbahn einmünden würde. Diese Bahn würde nicht mit großen Geländeschwierigkeiten zu kämpfen haben und hätte außerdem b.en großen Vorzug, daß sie meistens große Orte dem Verkehr anschlösie.

K. Glauberg, 30. Oktober. Gestern fand hier die Einweihung unseres neu errichteten Sch ul Hauses im Beisein des Kreisrats, des Schulinspektors, des Schul­vorstandes und der Ortsbehörde statt.

-tz- Effolderbach, 30. Oktober. Bei der am Samstag hier stattgefundenen Bürgermeisterwahl wurde der seitherige Bürgermeister Wolf einstimmig wieder- gewählt. Vor 9 Jahren war großer Wahlkampf. Diese Wahl ist ein Zeichen, daß sich der Gewählte das Vertrauen seiner Wähler erworben hat.

-z. F r a n k f u r t a. M. 31. Oktober. Wie wir hören, war die für heute hierher einberufene Versammlung hessischer Geistlicher und Synodalen, die sich mit der Frage der Verlegung des Totenfestes! beschäftigen sollte, von weit über 150 Geistlichen besucht. Man tagte unter Ausschluß der Öffentlichkeit. Nach längerer Debatte wurde eine Resolution einstimmig ange­nommen, die von einer Deputation dem Oberkonsistorium überbracht werden wird. Für den Fall, daß dieses Vorgehen erfolglos bleiben sollte, ist Anrufting einer höheren Instanz in Aussicht genommen. (Wie an der Spitze dieser Rubrik zu lesen ist, hat das Oberkonsistorium inzwischen verfügt, daß das Totenfest am 25. November gefeiert wird. D. Red )

Frankfurt, 31. Oktober. In den nächsten Tagen werden in den Schaltervorräumen der hiesigen Post- und Telegraphenanstalten F e r n s p r e ch st e l l e n mit selbst- thätiger Einschaltung (Fernsprech-Automalen) ein­gerichtet, die als öffentliche Sprechstellen sowohl im Orts- als auch im Vorortsverkehr dienen. Die Gebühr für ein Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt im Orts­verkehr 10 Pfg., im Vorortsverkehr, der sich auf Offen­bach! erstreckt, 20 Pfg.; Ferngespräche von den öffentlichen