3. Werden Quittungskarten zur Verlängerung ihrer Giltigkeitsdauer vorgelegt, so ist die Verlängerungsstelle verpflichtet, alle darin befindlichen Marken, so weit sie noch nicht entwertet sind, zu entwerten und zugleich au der Innenseite der Karte handschriftlich oder durch Stempel die Gesamtzahl der in der Karte befindlichen Marken zu vermerken.
4. Diejenigen Organe der Versicherungsanstalten, Behörden oder Beamten, welche die Kontrolle der Beitragsentrichtung ausüben, sind befugt, alle in den Auittungs- karten befindlichen Marken zu entwerten, welche noch nicht entwertet sind.
5. Die Entwertung der Marken liegt in den Fällen zu 1 und 2 demjenigen ob, welcher die Marken einzukleben hat; im Falle der Entwertungspflicht soll sie alsbald nach der Einklebung erfolgen.
6. Die Entwertung darf nur in der Weise erfolgen, daß auf den einzelnen Marken handschriftlich oder durch Stempel der Entwertungstag in Ziffern, z. B. für den 15. März 1900 „15. 3. 00." oder für den 10. Februar 1901 „10. 2. 01.", deutlich angegeben wird. Zur Entwertung ist Tinte oder ein ähnlicher festhaltender Farbstoff zu verwenden.
Für das Einzugsverfahren, das Berichtigungsverfah- ren, die Verlängerung und die Beitragskontrolle kann die Landes-Zentralbehörde eine andere Art der Entwertung vorschreiben oder zulassen.
Andere Entwertungszeichen sind unzulässig.
7. Marken, welche nicht bereits anderweit entwertet worden sind, müssen entwertet werden, sobald die die Marken enthaltende Quittungskarte zum Umtausch eingereicht ist. Diese Entwertung liegt den Vorständen der Versicherungsanstalten und den mit dem Umtausch der Quittungskarten betrauten Stellen ob; sie ist, sofern sie etwa versäumt sein sollte, von jeder Behörde, an welche die Karte nach dem Umtausche gelangt, nachzuholen. Die Form der Entwertung bleibt der entwertenden Stelle überlassen. Auf der Außenseite der Karte ist handschriftlich oder durch Stempel der Vermerk „Entwertet" zu setzen und die entwertende Stelle zu bezeichnen.
8. Bei der Entwertung dürfen die Marken nicht unkenntlich gemacht werden, insbesondere müssen der Geldwert, die Lohnklasse und der Name der Versicherungsanstalt ersichtlich bleiben.
9. Für die Selb st Versicherung und deren Fortsetzung (§ 14 Aos. 1) sind besondere Quittungskarten von grauer Farbe zu verwenden.
Die Quittungskarten für die Versicherungspflichtigen sind, in Stoff und Format den bisherigen Quittungskarten entsprechend, in gelber Farbe hergestellt.
Den zur Selbstversicherung oder deren Fortsetzung berechtigten Personen ist vom 1. Januar 1900 ab bei Erteilung einer neuen Quittungskarte eine solche auf grauem Formular auszustellen, sofern sie nicht den Nachweis führen, daß für sie früher auf Grund der Versicherungspflicht Beiträge entrichtet worden sind.
10. Die Giltigkeitsdauer der Quittungskarte für versicherungspflichtige Personen (gelbes Formular) kann seitens Großherzoglichen Kreisamts durch Abstempelung verlängert werden. Die Verlängerung darf nur während der Giltigkeitsdauer der Karte, und zwar einmal für ein oder für zwei weitere volle Jahre nach dem Ausstellungstag und nur dann erfolgen, wenn für die Zeit vom Ausstellungstag ab mindestens zwanzig Beitragswochen, einschließlich der denselben gemäß § 46 Abs. 2 gleich zu behandelnden Zeiten, nachgewiesen sind. Der Verlängerungsvermerk ist auf der Innenseite der Karte unter Beifügung des Datums umd der Verlängerungsdauer im unmittelbaren Anschluß an die bereits geklebten Marken handschriftlich oder durch Stempel anzubringen.
Karten, deren fortdauernde Giltigkeit auf einer Anerkennung des Vorstandes der Versicherungsanstalt beruht (§ 135 Abs. 1 Satz 2), dürfen nicht verlängert werden.
11. Quittungskarten alten Musters dürfen nach dem 1. Januar 1900 nicht mehr ausgeaeben werden.
12. Die am Schlüsse des Jahres 1899 in Benutzung befindlichen Quittungskarten dürfen nach dem 1. Januar 1900, und zwar auch für die Selbstversicherung und deren Fortsetzung, innerhalb zweier Jahre nach dem Tage ihrer Ausstellung (§ 135 Abs. 1) zur Beitragsentrichtung noch verwendet werden. Bei der Aufrechnung dieser Karten ist aber durch die Aufrechnungsstelle nicht die Zahl der Beitragsmarken, sondern die Zahl der durch Marken der einzelnen Lohnklassen nachgewiesenen Beitragswochen, nötigenfalls unter Hinzufügung einer besonderen Spalte für Lohnklasse V, anzugeben und die hierzu erforderliche Abänderung des Vordrucks handschriftlich vorzunehmen.
13. Die Beiträge zur Invalidenversicherung werden — mit Ausnahme der Beiträge für die freiwillig Versicherten (welche selbst die Marken zu verwenden haben) und für diejenigen Versicherten, deren Beschäftigung (durch die Natur ihres Gegenstandes oder im voraus durch den Arbeitsvertrag) auf einen Zeitraum von weniger als eine Woche beschränkt ist, (bei denen der Arbeitgeber für Markenverwendung verantwortlich ist) — von besonderen Einzugsstellen für Rechnung der Versicherungsanstalt von den Arbeitgebern eingezogen und hierfür Marken des entsprechenden Betrags in den Quittungskarten der Versicherten verwendet.
Die Einziehung erfolgt in der Regel für die Versicherten, welche einer Orts-, Betriebs- (Fabrik-), Bauoder Jnnungskrankenkasse, einer Knappschaftskasse, der Gemeindekrankenversicherung oder einer landesrechtlichen Einrichtung ähnlicher Art angehören, durch diese Kassen, im ^ebrigen durch die Gemeindebehörde des Beschäftigungs-
14- . Die Versicherungsanstalt hat als Vergütung für die Einziehung der Versicherungsbeiträge und die damit verbundenen Geschäfte, insbesondere die Kassen-, Rechnungsund Buchführung, den Orts- und Jnnungskrankenkassen, sowie denjenigen Knappschaftskassen, welchen die Arbeiter einer größeren Zahl von Werken angehören, ferner den Gemeindekrankenversicherungen und den örtlichen Stellen Fünf vom Hundert, den Betriebs- (Fabrik-) und Bau- Krankenkassen Zwei vom Hundert und außerdem als Vergütung für Ausstellung und Umtausch der Quittungskarten sämtlichen Einzugs- bezw. Meldestellen Eins vom Hundert der vereinnahmten Beiträge zu gewähren.
15. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die von ihnen beschäftigten versicherungs-
pflichtigeu Personen, deren Beschäftigung nicht durch, dieNatur ihres Gegenstandes oder im voraus durch den Arbeitsvertrag auf einen Zeitraum von weniger als einer Woche beschränkt ist und die nicht Mitglieder einer Orts-, Betriebs- (Fabrik-), Bau- oder Jnnungskrankenkasse einer Knappschaftskasse oder der Gemeindekrankenversicherung sind, späte st ens am dritten Tage nach Beginn der Beschäftigung anzumelden und spätest ensam dritten Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnissesabzumelden, sowie jede während der Dauer der Beschäftigung eintretende Veränderung, welche auf das Versicherungsverhältnis von Einfluß erscheint (d. i. insbesondere jede Veränderung in der Lohnhöhe), späte st ens am dritten Tage nach deren Eintritt zu melden.
Die Meldung hat bei der Gemeindebehörde oder der von dieser oder von der unteren Verwaltungsbehörde zu bezeichnenden Meldestelle zu erfolgen. Die Vorschriften der §§ 4 und 5 finden sinngemäße Anwendung. Die Geschäfte der Meldestelle können der Einzugsstelle übertragen werden.
Die Meldung hat schriftlich, auf vorgedrucktem Formular, zu erfolgen und muß fol gende Angaben enthalten:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Vor- und Familiennamen
Berufsstellung
Geburtstag und -Ort
des Versicherten,
Beginn bezw. Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsverdienst (Geldlohn und Naturalbezüge), Vor- und Familiennamen, sowie etwaiges Beizeichen und Wohnort des Arbeitgebers, Tag der An- bezw. Abmeldung.
Unvollständige Meldungen sind ungültig und können zurückgewiesen werden.
Mündliche Meldungen zur Invalidenversicherung sind nicht zulässig.
Formulare sind in der Buchbinderei von W. Klee dahier zu haben.
Gießen, den 24. Januar 1900.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grotzh. Bürgermeistereien der Land- gemeinden des Kreises.
Indem wir Sie auf vorstehende Bekanntmachung be- onderS Hinweisen, beauftragen wir Sie, dieselbe wiederholt in Ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt machen zu lassen und sich selbst mit den Vorschriften der- elben vertraut zu machen.
v. Bechtold.
* Cinige Worte über den Transvaalkrieg und die Burentaktik.
In dem in Nr. 23 des „Gießener Anzeigers" veröffentlichten Leitartikel „Lehren des Krieges" findet ich neben vielen vortrefflichen Ausführungen doch eine Ansicht, welche zum Widerspruch herausfordert.
Da heißt es nämlich: „Schon jetzt dämmert die Erkenntnis, daß der schlichte Burengeneral ein ganz neues System in die Kriegskunst einge- ührt hat".
Nun läßt sich aber leicht nachweisen, daß die Strategie, wie die Taktik der Buren praktischen und theoretischen deutschen Vorbildern entnommen ist.
Nachdem wir 1866 durch unseren allen gegnerischen Vorderladern dreifach überlegenen Hinterlader, das Zündnadelgewehr, die Oesterreicher so leicht und entscheidend überwunden, tauchte sofort die Frage auf, wie sich in Zukunft ein Krieg, in welchem sich auf beiden Seiten Hinterlader gegenüberständen abspielen würde.
Ich habe nun schon 1867 in einem durch mehrere Nummern des Militär-Wochenblattes durchlaufenden Aufsatz unter dem Titel: „Hinterlader gegen Hinterlader, ein anderes Bild" abweichenden Ansichten gegenüber den Beweis angetreten, daß „in solchem Kampfe lerjenige unbedingt im Vorteil sein werde, der seinemGegner durch überlegene strategische Offensive (Angriffskunst) die taktische Offensive d. h. den unmittel-, baren An griff gegen eine durch natürliche und :ü restliche Vorteile des Geländes starke Stellung aufzwingen werd e".
Dieser Aufsatz ist unwidersprochen geblieben. Im >eutsch-französischen Kriege aber sahen wir den Feldmar- chall M o l t k e durch die Schlachten bei Metz und Sedan die französischen Armeen von B a z a i n e und Mae Mahon einschließen und zu einem verzweifelten und ruchtlosen Ringen gegen die einschließenden deutschen Heere nötigen.»
Die Schlacht vom 18. August 1870 von Gravelotte- Saint-Privat war ebenso, wie die Schlacht von Sedan durch ihre strategische Anlage schon zur Hälfte gewonnen, und es ist heute keine Frage mehr, daß sie auch mit kleineren Opfern bei mehr defensivem taktischem Verhalten der deutschen Heere zu demselben glänzenden Resultat hätte geführt werden können. Das haben am sichersten die verschiedenen, ganz vergeblichen Versuche der Franzosen, den Einschließungsring von Metz und von Paris zu sprengen, bewiesen.
Auch nach dem Kriege von 1870/71 habe ich in unserer Militärlitteratur den Satz, daß „die Offensive immer mehr in die Strategie verlegt, die Taktik dagegen darauf ausgehen müsse, den Gegner zu Angriffen gegen starke ti n ö künstlich verstärkte Stellungen zu zwingen, und sich an diesen verbluten zu lassen" wiederholt und stets mit Erfolg verfochten. Wie taktisch dabei zu verfahren sei, habe ich dann in meiner Schrift: „Z u r Taktik der Zukunft" (Berlin bei A. Bath, 1896, die 1. Auflage in einem Jahre ausverkauft) genauer dargelegt. Die dort aufgestellten Regeln sind zu einem großen Teil in unsere Reglements übergegangen
und, wenn ich jetzt das Verfahren der Buren: ihre tiefen,» in mehreren Etagen übereinanderliegenden Schützengräben mit künstlichen (Draht-) und natürlichen Hindernissen vorder Front, ihre späte, aber dann überwältigende Feuerabgabe auf Visierschußweite, ihr Zurückweichen in der Mitte, um den andringenden Feind schließlich mit konzentrischem Feuer zu umfassen u. s. w. in den Gefechtsberichten geschildert lese, so habe ich fast das Gefühl, als ob sie nach meinen Rezepten verführen. Haben doch auch ihre Einleitungskämpfe bei Dundee, Glencoe und Elandslaagte im Kleinen eine große Ähnlichkeit mit unfern Einschließungs- tatnpfen vom 14. August (Colombey-Nouilly) und 16. August (Vionville-Mars la Tour)! Und wie die partielle Niederlage welche unsere 38. Infanterie-Brigade am 16. August auf unserem linken Flügel bei Mars la Tour erlitt, an dem Schicksal des entscheidenden Tages von Gravelotte und der Einschließung der Bazaineschen Armee in Metz nichts änderte, so änderte ebenso wenig die Niederlage des deut scheu Korps unter Oberstleutnant Schiel auf dem linken Flügel der Buren bei Elandslaagte an der Einschließung von Lady-Smith.
Die energische Initiative und st r a t e g i s ch e Offensive der Buren bei Beginn des Feldzuges, als die numerische Ueberlegenheit noch unzweifelhaft auf ihrer Seite war, die so bewirkte Einschließung der englischen Truppen in Mafe- king, Kimberley und Ladysmith und ihr späteres vorsichtig defensives Verhalten in sehr starken und künstlich noch verstärkten Stellungen haben dem ganzen Feldzuge den Stempel der britischen Ueberlegenheit ebenso aufgedrückt wie die Unfähigkeit der Engländer, eine überlegene Artillerie zur Geltung zu bringen, und durch sprungweisen Geländegewinn mittels starker Schützenlinien zu unterstützen.
Dabei bedienen sich die Buren der inneren Linien zur jeweiligen Verstärkung ihrer getrennten Heere ganz vortrefflich, und werden hierin durch einen vorzüglich gehandhabten Kimdschafteroienst aufs beste unterstützt.
In dem strategischen, wie taktischen Verfahren der Buren liegt somit durchaus nichts Neues. Das einzige neue Element in dem Transvaalkriege bildet nur die durchweg berittene Infanterie der Buren, eine Jnfan- fanterie, die infolge dessen mit der durch Jagd von Kindesbeinen an erlangten Schießfertigkeit eine Beweglichkeit verbindet, welche der durch die Klimaverhältnisse und ihre weichlichen Gewohnheiten nach besonders schwachen englischen Infanterie gänzlich abgeht.
Für eine solche berittene Infanterie aber bildet das kleine, überaus genügsame, abgehärtete und, wie ein Hund, dressierte Burenpferd ein ebenso unumgängliches Erfordernis, wie die grasbewachsenen, und daher dreiviertel des erforderlichen Futters bietenden Berge und Thäler Transvaals.
Daß die Versuche der Engländer, dieser berittenen Buren - Infanterie eine ähnliche berittene englische entgegenzustellen, an dem Mangel geeigneter Pferde, abgehärteter Reiter, und durch die Jagd erzogener Schützen scheitern werden, das werden wir ja wohl in der nächsten Zeit erleben!
So wünschen wir unfern töpfern niederdeutschen Stammgenoffen, die für Freiheit und Vaterland kämpfen, auch ferner Sieg auf Sieg.
Spohr, Oberst a. D.
KskiNtt und DroomchÄtt.
•• Ordensverleihungen. Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigft geruht, zum 27. Januar nachbenannten Personen folgende Ordensauszeichnungen zu verleihen: dem Geheimerat und Leibarzt Dr. Karl Eigenbrodt in Darmstadt die Rote^Kreuz Medaille 2. Klasse, dem Stabs, quartiermeister bei dem Großherzoglichen Gendarmeriekorps Philipp Land zettel in Darmstadt die Rote Kreuz Medaille 3. Klasse.
** „Trauerpostkarten", schreibt der Kunst wart „sind »as Neueste. Hier etwas aus der Reklame dafür. „Wir ind gewohnt, den Schmerz über den Heimgang lieber Ange- )öriger auch äußerlich zu zeigen, und freuen uns, daß das Bedürfnis nach Trauerpostkarten durch vorliegende Neu- )eiten behoben ist." Gedruckte Glückwünsche sind lächerlich, gedrucktes Beileid ist widerwärtig, aber gedrucktes Beileid mit gemütvollen Emblemen drum herum aus Postkarten, das ist doch die Krone. Wir bedauern, daß es uns nicht geglückt ist, den Namen der betreffenden Schacheranstalt zu erfahren, so daß wir ihr unser herzliches Pfui nicht ins Gesicht sagen können. Nach unfern schon ziemlich reichen Erfahrungen in solchen Dingen wirkt die öffentliche Kennzeichnung nur, wenn man deutlich den Namen nennt."
Zum 33. Male! Zur Zeit, als man die Presse in richtiger Würdigung ihrer weltbeherrschenden Bedeutung als iebente Großmacht bezeichnete, ging unser heutiges Zeitungswesen noch in den Kinderschuhen. Die umfassende Bedeutung des gedruckten Wortes kommt erst neuerdings mehr und mehr zur Geltung. Papier und Druckerschwärze ebnen etzt oft genug den Weg zu großen Erfolgen, zu Ruhm und lleichtum. Alle, welche zur Oeffentlichkeit in irgend einer Weise in Beziehung stehen oder treten wollen, bedürfe« mehr denn je der ZeitungSpreffe, und so kommt auch jetzt wieder als willkommener und zuverlässiger Ratgeber für )ie Geschäftswelt und das gesamte inserierende Publikum »er zum 33. Male erschienene Zeitungskatalog der Firma Haasenstein L Vogler A.-G. für 1900, um als unentbehrliches Hilfsmittel seinen Platz auf dem Schreibtisch des Geschäftsmannes zu finden. Man hat sich mit dem praktischen Werl der JahreSauSgabe dieses KatalogeS bereits überall vertraut gemacht und in seiner den täglichen Bedürfnissen angepaßtev Form eines Kalenders ist seine redaktionelle Anordnung auch diesmal eine der Firma Haasenstein & Vogler durchaus würdige. Außer seinen erschöpfenden Angaben über die Zeitungsverhältnisie des ganzen Erdenrundes enthält et alles, was über Post- und Telegraphen und ReichSbank- Verkehr usw. zu wissen nötig ist. Ferner ist der Katalog »urch seine Nebersichtlichkeit und handliche Form auch als OrtSlexikon verwertbar, und der Notizkalender trägt gewiß nicht wenig zur Erhöhung der Bequemlichkeit bei. In der
inten NW 6 ho« * h
«liganli lüeHN i^eerbelränzten we $nt> MH W1 6tm men Jahrhunde im ganzen ein sehr v die weltbekannte, feit 1900it Katalog tyt den M W
= Lich, 31.; fchristen auS der Vorstand geächtet Stadt Lich tvünsc daß berfelbe besch und einen Plan b: wollen.
Hungen, 30.1 bei Arbeiten am hl lehrling namens ® 5 Zentner fötotrt ( Skiern lag M 8bi tonten der Schiene i KMeichen za Fall t Mg wat hnt vr. erste hilse leisten koi ins Krankenhaus geb: -salles ist man sich noc eine Witwe, setzte ihre Sohn. - Die Subl lieserung beim Schi ausgeschrieben. Plan' llreiSstraßenmistet ? Gebote sind bis M
= BnmMav «ch tvirbn ntu mi abtnb im Lokale b W Pfannsiiel) festlicher Weise bui Eicher Abenbunte Der Dirigent des i «w kernige Snspra dtutang bes Tages, »an sich vvneinanbe -attwtischen Nenb
x illleudorf ,ur!«l«8 ®r. ® Z * »Ära S 6t» Saal, genommenen ? • *a-' '«> sxK
bet ux11' tocfd


