Ausgabe 
28.1.1898 Erstes Blatt
 
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Localer und provinzieller.

Sietzeo, den 27. Januar 1898.

** Verleihung vo» Fahvevbäuderu an da- Znsaaterie Regiment Kaiser Wilhelm.

Durchlauchtigster Fürst, freundlich geliebter Vetter und Bruder!

Nachdem Ich beschlossen habe, Meinem Jnfanterie«Regi' »ent (2. Großherzoglich Hessischen) Nr. 116 zur Erinnerung an die Parade bei Homburg am 4. September 1897 Fahnen- bänder zu verleihen und diese unter Zustimmung Euer König- licheu Hoheit übergeben zu lassen, übersende Ich Euer König­lichen Hoheit in der Anlage Abschrift Meiner an das Regi­ment gerichteten bezüglichen Ordre vom 22. dS. MtS. zur gefälligen Kenntnißnahme. Mit der Versicherung der wahren Hochachtung und Freundschaft verbleibe Ich

Euerer Königlichen Hoheit freundwtlltger Vetter und Bruder gez. Wilhelm. R.

Berlin, den 22. Januar 1898.

Ao de- Großherzogs von Hessen und bei Rhein König­liche Hoheit.

Ich verleihe hierdurch den drei Bataillonen Meine- Jnfanterie-RegimeutS (2. Großherzoglich Hessischen) Nr. 116 zur Erinnerung an die Parade bet Homburg am 4. Sep­tember 1897 und zum bleibenden Zeichen Meiner hohen Freude, Mich als Chef des Regiment- zu wissen, die bei­folgenden Fahueubäuder. Möge Mein brave- Regiment die damit geschmückten Fahnen bis in die fernste Zukunft zum Rahme des Heeres und zum Heile des Vaterlandes führen. Da- ist Mein herzlicher Wunsch.

Berlin, den 22. Januar 1898.

gez. Wilhelm. R.

An Mein Infanterie-Regiment (2. Grobherzoglich Hessisches) Nr. 116.

Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Hessen und bei Rhein

Darmstadt.

Berlin, Schloß, den 24. Januar 1898.

Es ist Mir eine große Freude gewesen, am heutigen Tage Meinem Hessischen Rrgimeute einen neuen Schmuck für die ruhmreichen Fahnen zu verleihen. Ich weiß, daß Mein Regiment wie in vergangenen Tagen auch in Zukunft allzeit bereit sein wird, für Fürst und Vaterland, sowie für Kaiser und Reich alle- eiuzusrtzen.

gez. Wilhelm.

Seiner Majestät dem Kaiser und König

Berlin, Königliches Schloß. Darmstadt, den 25. Januar 1898.

Ich danke aufrichtig für die große Auszeichnung, welche Euere Majestät dem Regiment Kaiser Wilhelm durch Ver­leihung der Fahnenbänder haben zu Theil werden lassen.

Euerer Majestät Hessische» Regiment wie die ganze Großherzogliche Division und Wir selbst haben nur ein Ziel, zu sein: Alle Zeit bereit für de» Reiches Herr­lichkeit!

gez. Ernst Ludwig.

* * Der Geburtstag 6r. Maj. de- Kaiser- wurde heute in der üblichen Weise durch Flaggenschmuck, Reveille, Choral­blasen vom Thurme der Stadtkirche, Gottesdienst und Parade de» Regiment- gefeiert.

* * Ceuteuanuedaille. Sämmtliche Gendarmen de- Großhcrzogthums Hessen erhielten die Erinnerungsmedaille an Kaiser Wilhelm I.

Etadtthearer. Die morgen (Freitag) Abend statt- findendePreciosa-Anfführnng" verdient insofern besondere Beachtung, al- Mitglieder des Bauer'schen Ge- sangverein» ihre Mitwirkung für die Chorparthien zusagten, sowie da- Orchester noch verstärkt wird. Dadurch gewinnt ohne Zweifel der gesangliche und musikalische Theil, und verhilft dem Ganzen zu nachhaltiger, eindrucksvoller Wirkung.

* Stadltheater. Ueber die, nächsten Montag zur Auf­führung kommende jüngste Schwank NovitätHaus Hucke- dein- schreibt da-KleineJournal" : Lesfing-Theater. Der Kiuematograph ist seit gestern Abend bühnenfähig geworden. O-car Blumenthal und Gustav Kadelburg haben ihn mit ihrem neuesten dreiactigen Opu-HanS Huckebein" sehr glücklich tu die Schwanklitteratur eingesührt. Die neuen Er­findungen werden ja überhaupt noch viel zu wenig für die Bühnen au-genutzt, und die dramatischen Dichter würden ficherlich noch wett mehr Erfolg haben, wenn fie sich mit Elektrotechnikern und Mechanikern in eine etwa- innigere Verbindung setzen wollten. Die beiden Verfasser aber sind diesmal genau so actuell gewesen, wie sie e- in derOrient- reise" waren, aber gestern ist e- ihnen gelungen, noch weit lustiger zu werden. Da- Publikum zeigte sich dankbar für diese Eigenschaft, die unter den dramatischen Autoren neuer­dings förmlich verpönt zu sein scheint. Die Zuschauer wollen eben immer noch lachen, so wenig da- denNeuesten" unter den Dichtern zu gefallen scheint, und fie lachen über die» und über da-, über manche- Alte und noch lieber über viele- Neue, wenn nur die Mischung geschickt und mit kluger Laune angerichtet ist. Gestern war daS der Fall und so ergab fich rin Erfolg, der schon im ersten Act sehr intensiv einsetzte und bi» zum dritten sich zu fast ununterbrochenen Lachsalven steigerte. Die lustigen Situationen find mit einer stattlichen Anzahl feiner, zierlich geschliffener Mots au-gestattet, die den Erfolg natürlich noch steigern halfen. Die Darsteller gingen mit flotter Laune auf die lustigen Einfälle der Verfasser ein und so durften Blumenthal-Kadelburg, die sich nach längerer Pause gestern endlich wieder zusammengefunden haben, auch nach dieser Richtung hin da- neue Bündniß mit einem vollen Erfolge besiegeln. In den Logen saßen gestern bereit- eine ganze Menge Directoren au- der Provinz, die ordentlich froh zu sein schienen, daß fie endlich einmal auch eine lustige

Novität au-Berlin mit heim nehmen dürfen. Ich bin über­zeugt, daß bte Besucher de- Lessing Theater- noch an sehr vielen Abenden das Urtheil bestätigen werden, das von dem Premiören-Publikum mit so herzlich?« Beifall gefällt wurde.

Max Schoenau.

* Schnellzug Gießeu Hagen. Ja der letzten Sitzung de» BezirkSeisenbahnrathS zu Frankfurt a. M. wurde folgender Antrag angenommen:Der BezirkSeisenbahurath betrachtet die Einführung eines Schnellzugpaare» Gießen-Hagen und umgekehrt im Anschluß an die be­stehenden großen SchnellzugSverbtnduugen al» eine Wirth- schaftliche Nothwendigkeit und hält die Einführung um so dringlicher, als damit eine Erleichterung der Verkehr»- Verhältnisse auf den benachbarten Bahnen erzielt wird."

R Detailltsteu Verein. Am Mittwoch Abend erstattete Herr Laudgerichtsrath Müller imHotel Einhorn" auf Anregung de» genannten Verein» den zweiten Vortrag über die Aenderungen, die da» neue Handelsgesetzbuch im Vergleich mit dem bisher geltenden Handelsrecht bringen wird, wobei auch die maßgebenden Grundsätze deS Handelsrechts selbst, abgesehen von den Aenderungen, in den Krei» der Be­trachtung gezogen wurden. Nach Begrüßung der Erschienenen durch den Vorsitzenden deS Verein», Herrn Balser, trat Herr LandgerichtSrath Müller in der ihm eigenen gediegenen Art in seine Aufgabe ein, hob zunächst, aoknüpsend an den ersten Vortrag (Nr. 273 von 1897 d». Blatte»), hervor, daß man von Darstellung deS 2. Buch», das von den Handels­personen, soweit sie Associationen ihr Dasein verdanken (offene Handelsgesellschaft, Actiengesellschaft rc.) handelt, wegen der Fülle de» Materials absehen müsse, und ging dann zur Besprechung des 3. Buchs, daS das Recht der Schuld- Verhältnisse enthält, über. Der Vortrag erstreckte sich auf den allgemeinen Theil dieser Materie und führte die generellen Grundsätze des kaufmännischen Obligationenrechts in anschau­licher Weise den Erschienenen vor die Augen. ES wurde ge­zeigt, wie daS Handelsrecht in das Leben de» Kaufmann» eingreift, wie es alle seine Betätigungen erfasse, soweit sie nicht offensichtlich privaten Charakter haben, wie Handelsrecht nicht nur von Kaufmann zu Kaufmann, sondern auch im handel-mäßigen Verkehr deS Kaufmanns mit Privatleuten Anwendung findet. Eine Anzahl Recht-grundsätze (Geltend­machung entgangenen Gewinn» neben effectivem Schaden, Bewei»kraft des Draufgelds, Wesen der RechnungSanerkenoung, Zinseuauflauf, Jncaffolegitimation deS UeberbringerS quittirter Rechnungen) find, da dem allgemeinen bürgerlichen Recht an­gehörig, au» dem Specialrecht der Handelswelt au-geschieden und haben ihren Platz im bürgerlichen Gesetzbuch gefunden. Neu ausgenommen find Bestimmungen über Contocorrent, Anweisung und Ordrepapiere. Gewohnheiten und Gebräuche sind im Streitfall zu beachten. Bei Verschuldungen gibt die Sorgfalt de- ordentlichen Kaufmanns den Maßstab. Bei handelsmäßiger Bürgschaftsleistung fällt die Einrede der Vorausklage weg. Mit wenigen Ausnahmen gilt der Grundsatz der Formfreiheit bei Verträgen und Erklärungen. Den Zins­fuß setzt da» Bürgerliche Gesetzbuch von 5 auf 4, da- Handels­gesetzbuch von 6 auf 5 Procent herab. Bei besonder» riskanten Geschäften ist die Vereinbarung eine» höheren Zinsfüße» zulässig- der wucherischen Ausbeutung steuert das Wucher­gesetz. Die ZiuSpflicht tritt unter Kaufleuten auch ohne Verzug von selbst mit der Fälligkeit ein- Zinseszinsen find ausgeschlossen (ausgenommen bei Contocorrent). Allgemein ist das Princip aufgestellt, daß jede Leistung im Geschäfts­leben de» Kaufmanns ihr entsprechende- Aequivalent findet (Nicht- umsonst"). Beim Contocorrentverhältntß ist der Saldo vom Tag der Saldirung, auch wenn Zinseszinsen bereit» darin enthalten sind, zu verzinsen. Die Zwangsvollstreckung ergreift hierbei den für den Tag der Beschlagnahme zu ermitteln­den Saldo- da-HerauSgreifen einzelner Posten ist untersagt. Für die Zeit der Leistung ist die gewöhnliche Geschäftszeit maßgebend- Fristvorschriften find strict auszulegen (acht Tage ist nicht eine Woche - Frühjahrs» und Herbsttermin richtet fich nach OrtSbrauch). Mangel» besonderer Vereinbarung müssen Maaren mittlerer Qualität geliefert werden- für Maß, Ge­wicht und Währung ist im Zweifel der Brauch am Erfüllungs­ort zu beachten. Bei ständiger Geschäftsverbindung ist man zur unverzüglichen Antwort auf geschäftliche Angebote und bei Ablehnung zu sorgsamer Aufbewahrung der etwa mit­gesandten Maare verpflichtet. Dir kaufmännischen Anweisungen und Ordre-Pt. viere haben ähnliche Behandlung, wie der Wechsel erfahren, wenn fie auch dessen Schärfe und Formenstrenge ver­missen lassen. Für den Chek ist ein besondere- Gesetz vorgesehen. Der allgemeine Grundsatz, daß man nicht mehr Rechte über­tragen kann, al- man selbst besitzt, ist im Handelsrecht durch­brochen worden- denn hier gilt die Sicherheit de- Verkehr- mindesten- ebenso viel, als juristische Logik. ES überträgt deßhalb der ordnungsmäßig in den Besitz gelangte Ver­käufer, auch wenn er Nichteigenthümer ist, durch die handel»- mäßige Veräußerung an den gutgläubigen Kaufmann da» Eigenthnm, auch wenn der Erwerber den Verkäufer nicht als Eigenthümer, sondern (guten Glauben vorausgesetzt) al» dessen Bevollmächtigten und DiSPofilionSberechtigten hält. Verlorene und gestohlene Sachen werden strenger behandelt, ihnen wird der Rechtsschutz versagt- ausgenommen Werth­papiere rc. Beim Bankier ist der gute Glaube ausgeschlossen, wenn die gestohlenen Werthpapiere im letzten Jahre im ReichSanzeiger" bekannt gegeben worden find. Das Pfand­recht ist entweder vertragsmäßig oder gesetzlich (gerichtliche Pfändung, Pfandrecht de» CommisstonärS, Spediteurs, Lager­halter-, Frachtführer- an dem übernommenen Gut) - die Befriedigung de» Gläubiger- erfolgt außergerichtlich durch Veräußerung de- Pfände- mittelst öffentlicher Versteigerung nach einwöchentlicher Androhung. Da- kaufmännische Retentionsrecht findet nur Anwendung, wenn beide Theile Kaufleute find, wegen fälliger Forderungen au» beiderseitigen Handelsgeschäften und an beweglichen Sachen, die mit Willen des Schuldners in da» Pfand deS Gläubigers gekommen find. Auch bei nichtfälligen Forderungen kann der Kaufmann Retention-recht auSÜben, wenn der Schuldner fälltet oder

die Zwangsvollstreckung erfolglos war. Jede anderwette Vereinbarung schließt baß Retentionsrecht an-, e» wüßten sich denn die Umstände de» Schuldner» offensichtlich geändert haben (wenn er fallirt oder unsicher wird). Die im Noth- falle erfolgende Veräußerung der zurückbehalteuen Sache findet, tm Gegensatz zur Realifirung de- Pfandrecht-, unter Mitwirkung de» Gericht- (für da- der eigene Gerichtsstand des Gläubigers bestimmend ist) auf Grund vollstreckbaren Schuldtitets statt. DaS Zurückbehaltungsrecht führt zur Ab­sonderung im Fall de- ConcurseS, eS erlischt bei Sicherheits­leistung des Schuldner-. Die Fülle de- Stoffe» wurde in prägnanter Fassung vorgetragen. Ist e» dem eingewethten Juristen ohne Weitere- klar, welche d fftcdc Arbeit der Herr Vortragende in seiner Aufgabe zu bewältigen hat, wie e» viel schwerer ist, al- man gemeinhin denkt, ex cathedra zu dociren und zwar in einer gemeinverständlichen, mit dem practischen Leben und dem realen Boden Fühlung behaltenden Art, so ist es bei dieser Gelegenheit auch dem eifrigen Zu­hörer aus dem Lrienthum, dem aber Manche- infolge seiner geschäftlichen Erfahrung nicht fremd war, zum Bewußtsein ge­kommen, wie sehr e- anzuerkennen ist, daß Herr LandgerichtSrath Müller seine schätzenswerthe Kraft in den Dienst der guten Sache stellt, wobei er bescheiden seine eigene Person nicht in den Vordergrund zu drängen sucht. Und doch, vecst-ht e» je einer, als Praktiker, den Stoff beherrschend, praktisch zu belehren, so ist es sicher Herr LandgerichtSrath Müller. Der warme Beifall wird ihm die- auch gezeigt haben, nicht minder der Dank, den der Vorsitzende, Herr Balser und er wußte sich hierin ein- mit den Anwesenden dem Herrn Vortragenden in warmen Worten anSsprach, mit dem Wunsche, demnächst noch weiter die Liebenswürdigkeit de» Herrn LandgerichtSrath- in Anspruch nehmen zn dürfen.

Darmstadt, 26. Januar. Dem Hauptmann Lang vo« Großh. Artillerie-CorpS, der seiner Zeit den Kaiserpreis für Artillerie erhielt, ist al» abermalige Anerkennung seiner Verdienste um die Schießausbildung von Sr. Majestät dem Kaiser der Rothe Adlerorden vierter Klaffe mit der Krone verliehen worden.

A Mainz. 26. Januar. Die Frage der Uebernahrne der Direktion des hiesigen StadttheaterS durch unseren verdienstvollen Capellmeister Steinbach ist al» erledigt zu betrachten. Wie von der Theaterdrputation, fo wurde auch von der Schott-Braunrasch StiftungScommisfion, welcher der städtische Capellmeister unterstellt ist, der Vorschlag de» Herrn Steinbach mit großer Freude begrüßt, und ist daher jetzt außer allem Zweifel, daß auch die Stadtverordneten der Uebernahrne der Direktion durch Herrn Steinbach ihre Zustimmung ertheilen. Zu dieser Lösung der Theaterfrage kann fich die Stadt Mainz in künstlerischer Beziehung jeden­falls gratuliren. Verschiedener Umstände wegen war bis jetzt zweifelhaft, ob bei den kommenden CarnevalS- tagen der Übliche RosenmoatagSzug hier stattfinden wird. In einer gestern ftattgehabten, von dem großen Carnrval- verein einberufeneu Versammlung der Interessenten, wurde dieser Zweifel beseitigt, indem sich zahlreiche Vereine zur Betheiligung bereit erklärten und ihre Mitwirkung auch ohne finanzielle Unterstützung deS CarnevalvereinS zusagten. In Folge dieser Zusage hat man sofort mit den Vorbereitungen für den Zug begonnen.____________________________________

Das Eisenbahnbeamteriheer.

Die preußische Staatsdahnverwaltung verfügt über ein Beamtenheer, wie es größer wohl kaum eine andere Betriebs­verwaltung der Welt aufzuweisen hat.

Die Betriebslänge der dem preußischen Eisenbahnminister unterstehenden Bahnen beträgt jetzt fast 30000 Kilometer. Das etatsmäßige Beamtenpersonal, welches den Verkehr auf diesen Bahnen zu bewältigen hat, beläuft sich im Etat für 1898/1899 auf 114167 Köpfe.

Die Directionen zählen 21 Präsidenten und 301 Mit­glieder. Ferner sind im Etat 501 Stellen für Vorstände von Betriebs- rc. Jnspectionen ausgesetzt.

Außerdem sind im Betriebsdienste thätig: 21 Vorstände des Rechnungsbureaus (4200 bis 6000 Mark); 184 Eisen­bahnbau- und Betriebs- bezw. Maschineninspectoren (3600 bis 5700 Mark); 21 Hauptkaffenrendanten (4800 bis 5400 Mark); 78 Hauptkaffenkassirer und Betriebscontroleure (3000 bis 4200 Mark); 590 Stationskassenrendanten, Güter- expeditionsoorsteher und Stationsvorsteher 1. Klasse (2400 bis 4200 Mark); 696 Werkstättenvorsteher und technische Eisenbahnsecretäre einschließlich bau- und maschinentechnische Eisenbahn. Betriebsingenieure (2100 bis 4200 Mark); 2450 nichttechnische Eisenbahnsecretäre einschließlich Kassen- controleure, Rechnungsrevisoren und Materialienverwalter 1. Klasse (1800 bis 4200 Mark)- 3363 Stationsvorsteher 2. Klasse, Station-einnehmer, Güterexpedienten, Bahnmeister 1. Klasse, Werkmeister, Schiffscapitäne 1. Klasse (1800 bis 3000 Mark); 4799 Betriebssecretäre (darunter 160 tech­nische) (1500 bis 3000 Mark); 429 Zeichner 1. Klasse und CanzUsten 1.Klasse (1650 bis 2700 Mark)- 12 694 Bureau- assistenten, Stationsverwalter, Stationsassistenten, Materialien­verwalter 2. Klasse, Schiffscapitäne 2. Klaffe, Bahnmeister, Telegraphenmeister (1500 bis 2700 Mark); 541 Zeichner und Canzlisten (1500 bis 2200 Mark); 9465 Lokomotiv­führer, Schiffsmaschinisten und Maschinisten bei electrischen Beleuchtungsanlagen (1200 bis 2200 Mark); 4582 Tele­graphisten und Lademeister (1200 bis 1800 Mark); 4522 Rangiermeister, Wagenmeister und Werkführer (1200 bis 1600 Mark); 3315 Zugführer und Steuerleute (1100 bis 1500 Mark); 2705 Fahrkartenausgeber, Fahrkarten aus« geberinnen und Packmeister (1100 bis 1500 Mark); 14 933 Haltestellenaufseher, Weichensteller 1. Klaffe, Locomotiv- heizer, Trajectheizer, Maschinenwärter, Magazinaufseher, Billetdrucker, Kassendiener, Bureaudiener, Brückengeldeinnehmer (1000 bis 1500 Mark); 30956 Portiers, Bahnfteigschaffner, Weichensteller, Krahnmeifter, Brückenwärter, Schaffner, Bremser und Wagenwärter, Matrosen (800 bis 1200 Mark);