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19.3.1898 Erstes Blatt
 
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Nr 66 Erstes Blatt.Samstag den 19. März

1898

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Der Militär-Straf-Proeetz.

EL ist eine unleugbare Thatsache, daß den Verhand- lungeu tm Reichstage über die Militärstrasproceßordnung lange nicht mehr daS Interesse entgegengebracht wird, welches man nach den lebhaften Erörterungen, die fich an diese Re« form vor ihrer Einbringung im Reichstage geknüpft hatten, hätte erwarten dürfen. Freilich steht dieser Gegenstand be- rcirS seit längeren Jahren auf der Tagesordnung derOeffrnt- l'chkeit, sodaß er nach allen Richtungen hin beleuchtet worden ist und kaum noch neue Gesichtspunkte an ihn geknüpft werden können.

Und man muß gestehen, daß im letzten Jahre sich daS Hauptinteresse auf die Frage richtete:Mrd der Reichs» kanzler fein der BolkSvertretung gegebenes Wort wirklich einlöfen und dem Reichstag ein den modernen RechtSan« fchauungen entsprecheudrs Grfetz vorlegen oder nicht? ES klang so gehetmntßvoll interessant, wenn von den Mächten die Rede war, die einer Reform widerstrebten, und eine solche mit allen Mitteln zu verhindern suchten. Al« nun gar die Gerüchte auftauchten, Fürst Hohenlohe befinde fich nicht in der Lage, sein Brrsprechen einzulösen und wolle deshalb demisstoniren, da wandte fich die allgemeine Aufmerksamkeit dem Mllitärstrafproceß zu, und man hätte gerne den Schleier gelüftet, welcher über den Vorgängen lag, die sich an seine Reform knüpften.

Damit soll nun aber nicht gesagt werden, daß nicht im Volke der dringende Wunsch vorhanden war, die veralteten Verordnungen möchten modernen Bestimmungen Platz machen. Diese Forderung war tu jeder Beziehung berechtigt und mußte über kurz oder lang einmal erfüllt werden. ES wäre rin Unding gewesen, den Mtlitärstrasprocrß noch nach mittel- alterlichrm System, in Formen, welche gar nicht mehr in unsere Zett paßten, weiterzuführen, nachdem auf dem Gebiete deS RechtSwesenS so tief einschneidende Reformen eingeführt worden waren.

Den Staatsbürger, welcher dem Vaterlande dient, für diese Zeit einem anderen Gesetze zu unterwerfen, war so sinnlos, daß die Unmöglichkeit der Fonführung dieses Systems offen zu Tage lag. Daß man den besonderen Umständen der militärischen DtScipltn Rechnung tragen mußte, war frei­lich ebenso selbstverständlich und ließ sich auch mit einer modernen Rechtsprechung ganz gut vereinigen.

Bekanntlich sand die von der Regierung eiugebrachte Vorlage im Allgemeinen keine sehr sympathische Aufnahme. Der Wunsch nach einer Verständigung war vorhanden, aber man zweifelte an dem Erfolge, und insbesondere nach der rrsten Lesung tu der Commission- nach den von der Regierung daselbst abgegebenen Erklärungen und nach den AuSlaffungeu der Majoritätsparteien schien e« vollständig ausgeschlossen, daß etwas Brauchbares zu Staude kommen werde. Man durfte aber nicht verkennen, daß der Entwurf einen ganz be­deutenden Fortschritt darftellte, oaß er dazu angethan war, an die Stelle des veralteten, keinerlei Rechtsgarantien dar- bietenden Verfahrens ein anderes zu setzen, und diese Er- kcnntniß ist anscheinend nun doch durchgedrungen, wenn auch int Einzelnen noch Manches zu wünschen übrig bleibt. Jeden­falls find in der zweiten Commisfionslesung verschiedene Ver­änderungen der ersten Beschlüsse vorgenommen worden, von denen tfr sicher war, daß ihnen die Regierung einen unbesieg­baren Widerstand entgegensetzen würde. So ist eS u. A. bet der Anwendung der Militärgerichtsbarkeit auf die zur Disposition gestellten Offiziere, welche die Commission von derselben im Wesentlichen hatte anSnehmrn wollen, geblieben, und auch die versuchte Einschränkung des MilltärgerichtS- staudes betreffs der vor der Einstellung in daS Heer be­gangenen, aber noch nicht abgeurtheilteu Strafthaten ist nur in geringem Umfange durchgesetzt worden. Neber die Zu­sammensetzung der Senate des ReichSmilitärgerichts ist ein Compcomiß vereinbart worden, auf Grund dessen daS mili« tärlsche Element überwiegt, wenn eS fich um Entscheidungen über militärische Delicte handelt- dagegen find die juristischen Mitglieder in der Mehrzahl, wenn die Rkvifion eingelegt worden ist, wegen der Verletzung proceffualer Vorschriften oder eines RechtSgrundsatze» der allgemeinen bürgerlichen Gesetze-

Die am DieuStag tm Plenum des Reichstags be­gonnene zweite Berathung bringt die Entscheidung natürlich noch nicht, aber die Erklärung de- KrtegSmtnisterS v. Goßler, welche einen kleinen Seitenhieb gegen Bayern enthielt, hat doch des Eindruckes nicht verfehlt und trägt hoffentlich dazu bet, daß btS zur dritten Lesung eine volle Einigung zu Stande kommt, vorausgesetzt natürlich, daß auch die Regte» ruug ein möglichst weite« Entgegenkommen zeigt, (xx)

Deutsche* Reichstag.

63. Sitzung vom Donnerstag den 17. März 1898.

Tages-Ordnung: Fortsetzung der Brrathnng der Milt- lärstrafgertchtsordnung. § 9 handelt von der Aus­übung der MtlttärstrafgertchtSbarkeit. Der Para­graph lautet: Die Militärgerichtsbarkeit wird durch die Ge- rtchlSherreu und die erkennenden Richter anSgeübt.

Ein Antrag Muvckel (ftf. Vp.) will hier auch die UntersuchunqSrtcher etnfügen.

Abg. Oertel (Soc.) verbreitet fich über die Beflissen- heit, mit der man hier das juristische Element in den Hinter­grund zu drängen bemüht gewesen sei und erklärt, daß seine Freunde einem Gesetz mit solcher GertchtSverfaffung nimmer­mehr zusttmmeu könnten.

Abg. Muuckel (ftf. Vp.) spricht die Hoffnung auS, daß Herr Gröber für den Antrag stimmen werde. Es handle fich hier nicht darum, den Gertchtsherrn zu beseitigen, son­dern ihm nur einen unabhängigen Richter an die Sette zu stellen.

Abg. Beckh (frs. Vp.) verweist in seinen Ausführungen aus Bayern, wo die Gerichtsbarkeit einfach auSgeübt werde durch die Gerichte, ohne Gerichtsherren. Wenn man in Deutschland die Proceßlettung Militär- in die Hände lege, so sei daS dasselbe System, welches soeben in Frankreich zu so schlechtem Ergebniß im Falle Esterhazy geführt habe.

Der Antrag Munckel wird jetzt abgelehnt. Dafür stimmt nur die entschiedene Linke.

Eine Debatte entsteht erst wieder beim § 35, Zn- sammensetzun g der Standgerich te aus dreiOffi- zieren.

Abg. Beckh (frs. Vp.) befürwortet einen Antrag, das Standgericht auS zwei Offizieren und einem richterlichen Militärjufttzbeamten bestehen zu laffen.

Der Antrag wird ohne wettere Debatte abgelehnt.

Bei § 37 beantragt Abg. v. Bollmar (Soc.), daß die nach § 36 eventuell im Nothfalle, als Richter zuzu- laffenden SecondelteutenantS wenigsten- volljährig fein müßten.

Minister v. Goßler bittet um Ablehnung dieses An­träge-, weil man sonst die Offiziere in zwei nicht gleichbe­rechtigte Theile trenne.

Abg. v. Kollmar (Soc.) entgegnet, das geschehe ja schon in der Vorlage selber.

Abg. Gröber (Centr.) hält den Antrag für übrrflüsfig.

Nach weiterer Debatte über den Antrag wird derselbe gegen die entschiedene Linke und einige bayerische CentrumS- abgeordnete ab g e le Hut.

Bei § 39, Vereidigung der Richter, beantragt Abg. Munckel (frs. Vp.), den Absatz zu streichen, der, von der Commission neu eingefügt, dem Schwörenden einen consesfio- nellen Zusatz zur Eidesformel gestattet.

Der Antrag wird abgelehnt.

§ 46 betrifft die Zusammensetzung der Kriegsgerichte, nach der Vorlage aus einem KriegSgericht-rath und vier Offizieren, nach dem CommisfionSbeschluffe au- zwei KriegS- gerichtSräthen und drei Offizieren.

Ein Antrag v. Puttkamer (conf.) will die Vorlage wieder Herstellen.

Em Antrag Auer (Soc) will die Zahl der KeiegS- gerichtSräthe auf drei erhöhen, die der Offizitre auf zwei herabsetzen.

Daffelbe will ein Antrag Beckh (frs. V.).

Abg. Gröber (Cir.) bemerkt, der CommisfionSbeschluß fei nach reiflicher Erwägung zu Stande gekommen. ES handle sich hier nm eine sehr ernste Frage, einen der wich» tigstkn Punkte in der Organisation. Unbedingt bedürfe eS einer zweifachen juristischen Kraft, zumal ja auch der An» Häger ein Jurist sei. Er bitte, eS bei dem Beschluffe der Commission zu belaffen und olle Anträge abzulehnen.

Adg. Goertz (frs. Vg.) betont, man könne nicht über den RegierungSentwurf hinauSgehen. Hier handele er fich um keine prinzipielle Frage, sondern nur um eine solche practischer Erwägungen.

Nachdem die Abgg. Haase (Soc.) und Beckh (frs. Vp.) für den Antrag Auer gesprochen, bittet Minister v. Goßler, an dem Standpunkte der Vorlage festzuhalten. Die Gerichte müßten ihren militärischen Character behalten - sie würden denselben verlieren, wenn mehrere KriegSgerichtS- räthe mitwirkten. Auch müßte möglichst sparsam gewirth- schaftet werden.

Abg. Spahn (Centr.) ist der Ansicht, daß für schwerere Fälle zwei juristische Richter unerläßlich seien. Man werde suchen müssen, bis zur dritten Lesung einen Weg zu finden, auf dem man fich mit der Regierung einigen könne. Für

jetzt bitte er, an den Beschlüssen der Comrnisfion festzuhalten.

Generalauditeur Ittenbach tritt für Herstellung der Regierungsvorlage ein.

Abg. Gröber (Centr.) wünscht Vorlegung einer genauen Statistik über die Art der von den Militärgerichten ver­handelten Verbrechen und Vergehen bis zur dritten Lesung.

Generalauditeur Ittenbach kann nicht bestimmt zu­sagen, ob er dies Material so schnell werde beschaffen können.

Die Anträge Auer und Beckh werden abgelehnt- die CommisfionSsaffung deS Paragraphen wird bestätigt, womit der Antrag Puttkamer erledigt ist.

Ein Antrag Auer und Beckh, auch bei den Ober­kriegsgerichten die Zahl der juristischen Richter über die CommisfionSbeschlüffe hinaus zu erhöhen, wird bebattetof abgelehnt.

§ 172 Absatz 3 bestimmt nach der Regierungsvorlage: ein Offizier soll auf frischer That nur verhaftet werden dürfen, wenn e- fich um ein Verbrechen handelt.

Die Commisfion hat hinzugesügt: auch wenn eS fich um ein mit Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bedrohtes Ber- brechen handelt.

Abg. Haase (Soc.) befürwortet einen Antrag Huer, den Absatz ganz zu streichen im Interesse des Schutze- des Publikum- gegen Uebergriffe von Offizieren.

Abg. v. Puttkamer (conf.) begründet einen Antrag, den Zusatz der Commisfion wieder zu streichen. Der Offi­zier trage des Königs Rock, der durch eine solche Arretirung compromitlirt werde.

Abg. Beckh (frs. VP.) befürwortet einen Antrag, statt de- Zusätze« der Commisfion zu sagen: ober eines nicht auf Antrag zu verfolgenden Vergehen-.

Geaerallieutenant v. Viebahn bittet um Annahme des Anträge- Puttkamer. Gerade da« sei nöthig, um Eonflicten zwischen Offizier und Publikum nach Möglichkeit vorzubenken.

Abg. v. Kardorss (Rp.) erklärt, feine Freunde träten für den Antrag Puttkamer ein.

Nächste Sitzung morgen 12 Uhr. Tagesordnung: Fortsetzung der heutigen Berathung.

Schluß 571 Uhr.

A«S bett Verhandlungen der Zweiten Kammer de* hessischer- Stände.

G. Darmstadt, 17. März 1898.

Die Specialdebatte wird heute übet Capitel 104, Ministerium selbst-, fortgesetzt. Vorher erledigte die Kammer einen dringlichen Antrag der Regierung auf Verlängerung des FinavzgesetzeS um zwei Monate. Der Antrag wird genehmigt.

Staatsminister Finger hält den Strich eines vor­tragenden Rathe- für Straßenbau für unrichtig, da derselbe wegen de- Oberaufficht-recht- über die Kreisstraßen nicht zu entbehren sei. Finanzwinister Weber bittet die Kammer, dem AnSschußantrage nicht beizutreten, insbesondere den Ab­strich von 2722 Mk. für die Aufbesserung von 28 Revisoren und Calcnlatoren nicht gutzuheißen. Oberfinanzrath v. Biegeleben vertheidigt in eindringlichster Weise die Nothweudigkeit der von der Regierung geforderten technischen Räche. Jede Verschiebung des Arbeitsfeldes im Finanz, rninisterium führe nothgedrungen eine Verzögerung des Ge­schäftsganges herbei. Oberforstrath Milbrandt spricht zur Abtheilung Cameral- und Forstverwaltung. Hier hat der Ausschuß ebenfalls einen der geforderten Räche gestrichen und beantragt, für nur drei Räche 17 550 Mk zu bewilligen. Redner vertheidigt ebenfalls die Nothwendigkeit der hier angeforberten Beamten. ES liegt im Interesse des Walde-, daß mit dem Ausbau de- Ressorts für Forst­wesen fortgksahren werde, denn nur durch eine intenstvere Waldwirthschaft sei ein erhöhter Ertrag deS Waldes zu er­zielen. Er sucht die- an Hand statistischen Material» und durch die seit Jahren geführten Ertragstafeln nachzuweifen. Bewillige die Kammer die zur Durchführung dieser Neu­organisation der Forstverwaltung erforderlichen Mittel nicht, so lehne die Regierung jede Verantwortung für eine richtige Bewirthschaftung unseres so herrlichen Walde- ab. Die Abgeordneten Ulrich, Jöckel, Joutz und Osann sprechen sich für den AuSschußantrag au-, da eine Vermehrung der technischen Räthe im Finanzministerium nicht nothwendig er- scheine. Der Antrag des Ausschusses wird hierauf gegen 4 Stimmen angenommen und der Betrag von 387 962 Mk. genehmigt.

ES werden ohne Debatte sodann genehmigt: Cap. 105, Fernsprechgebühren, mit 65 000 Mk.- Cap. 106,