Vorschriften ist eine möglichst ausgiebige Gewährung von Prämien bet der Entdeckung solcher Schäden im Interesse der Betriebssicherheit empfohlen worden.
Wien, 13. Juli. Eine Verständigung zwischen der deutschen Linken und dem Grafen Thun ist bi-her nicht erfolgt. Durch die Propositioneu der Deutschen ist die Situation der Deutschen in Böhmen und Mähren eher verschlechtert anstatt verbeffert worden. Die Lonferenzen dauern fort.
Lemberg, 13. Jnli. Nach einer Meldung polnischer Blätter wird für den Fall, daß die Conferenz mit den Deutschen scheitern sollte, eine CabivetSkrisis eintreten.
Rom, 13. Juli. Der bevorstehende Besuch des Prinzen von Neapel in Petersburg und gleichzeitig der Besuch eine- großen russischen Geschwader- in einem italienischen Hafen, sowie die Begegnung de- Zaren Nikolaus mit König Humbert in Monza werden sehr verschieden gedeutet. Die dreibundfreuodlichen Blätter find der Anficht, daß dies der Au-gang-puvkt einer Unterhandlung mit Frank« reich und Rußland wegen einer politischen und Wirtschaft- licheu Annäherung sei, die anderen Blätter wollen in diesem Besuch nur die Ersüllung eine- Höfl chkettsacre- sehen.
Paris, 13. Juli. ES verlautet, dir Verhaftung Esterhazys sei erfolgt wegen der die Armee beleidigenden Ulanrnbriese sowie wegen angeblich großer Betrügereien. Infolge dessen wurde Esterhazy in daS Ctvil-Gefängniß ein- geliefert.
Loudon, 13. Juli. „Daily Mail" meldet aus Washington, daß Camdon, der französische Botschafter in Washington, dieser Tage eine Reise nach Frankreich auf kurze Zeit autreten wird.
Loudon, 13. Juli. „Daily Mail" berichtet auS Madrid, in militärischen Kreisen versichere man, daß die FriedeuS- verhaudlungeu sofort nach der Neubildung des CabinetS erfolgen werden.
Sofia, 13. Juli. Die wegen Ermordung der Anna Simon verurtheilteu Boitfchew und Noveliug find heute früh im Gefängntßhofe zu Philippopel durch den Strang hin gerichtet worden.
Cocale» rrnd provittjieUo.
Gießen, 14. Juli 1898.
* • Empfang. Seine Königliche Hoheit der Grofitz erzog empfingen am 13. Juli u. A. den Realghmuafial- lehrer Schi er Holz von Gießen.
* • Ans dem Großh. Ministerium. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allerguädigst geruht, den Mioisterialrath in dem Ministerium der Finanzen Gustav Krug von Nidda, unter Verleihung des CharacrerS als Geheimerath, zum Ministerialrath in dem StaatSmiuisterium, sowie dem Ministerium des Javern, — die Oberforstmeister Earl Th al er zu Darmstadt, Wilhelm Se y d zu Seligenstadt und Heinrich Krauß zu Gießen, mit Wirkung vom 1. October d. I. an, unter Verleihung des Amtstitels „Oberforstrath", zu vortragenden Rätheu bei dem Ministerium der Finanzen, Abtheiluug für Forst- und Cameralverwaltung, zu ernennen.
* • Ruhestand-Versetzungen. Se. Kgl. Hoheit der Groß« Herzog haben Allergnädtgst geruht, den Oberforstmeister des ForstamtS Nidda, Karl Schnittspahn zu Salzhausen, auf sein Nachsuchen und unter Anerkennug seiner langjährigen treugeleisteten Dienste, den Steuercommissär des Steuer« commiffariatS Zwingenberg, Steuerrath Otto Wolf, auf sein Nachsuchen und unter Anerkennung seiner langjährigen treugeleisteten Dienste, den Ministeriolkauzlei-Jnspector bei dem Ministerium der Ftnauzen, Wilhelm Korell zu Darmstadt, auf sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner treugeleisteten Dienste, in den Ruhrstand zu versrtzen, sowie demselben aus Anlaß seiner Penfiouirung den Character als „Kanzlrtrath" zu verleihen- den Stationsvorsteher 2. Klasse in der hessisch- preußischen Eisenbahugemeiuschast, Hermann Becker zu Alsfeld, auf sein Nachsuchen, wegen geschwächter Gesundheit, unter Anerkennung seiner langjährigen treugrleisteten Dienste in den Ruhestand zu versetzen.
• • Ordensverleihungen. Se. Kgl. Hoheit der Groß« Herzog Haden Allergnädtgst geruht, am 13. Juli 1898 dem Oberforstmeister des ForstamtS Nidda, Karl Schnittspahn zu Salzhausen, auS Ar laß seiner Versetzung in den Ruhestand die Krone zu dem Ritterkreuz 1. Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, dem Steuercommissär des SteuercommtffariatS Zwingenberg, Steuerrath Otto Wolf, aus Anlaß seiner Versetzung in den Ruhestand die Krone zum Ritterkreuz 1. Klasse des Verdienstordens PH l pp- des Großmüthigen zu verleihen.
* • Ordensverleihung. Seine Majestät der Kaiser hat dem Hauptmaan v. d. Busch von dem Infanterie-Regiment Kaiser Wilhelm (2. Großh. Hess ) Nr. 116 die Erlaubniß zur Anlegung de- ihm verliehenen Ritterkreuzes 2. Klaffe mit Eichenlaub deS Großh. badischen OrdenS vom Zährtnger Löwen ertheilt.
• * Ernennungen. Se. Kgl. Hoheit der Großberzog haben Allergnädtgst geruht, den SteuercommiffariatS-Ass stenten Adolf Abrie zu Gießen zum Obereinnehmerei-Affistenten bei der Obereinnehmerei Mainz, die Ftoanzaspiranren Ludwig Bolbach aus Friedberg und Victor Ruhl auS Darmstadt zu HauptsteueramtSaffistenten bei dem Hauptsteueramt Mainz zu ernennen.
* * Militärisches. Die Nachricht, daß der Cowmavdeur der 49. Infanterie Brigade, Generalmajor v. Franseckh, seinen Abschied eingereicht habe, wird von den „B. N. N." als unrichtig bezeichnet.
• • Kirchliches. Wie der „Darwst. Tägl. Anz." vrr- nimmt, wird bet der am 31. October ds IS. statifindenden Einweihung der Erlöserkirche in Jerusalem das
hesfische Obercoufistorium durch Herrn Prälat Dr. Habicht vertreten fein.
* • Ihre Kgl. Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin werden am SamStag nach Besichtigung der Vieh- ausstellung auch die Alice schule mit ihrem Besuche beehren und rüstet sich dieselbe zum Empfang. — AuS dem Kreise Biedenkopf find 150 Hinterländerinnen in 12 verschiedenen Trachtengruppen angesagt, welche Samstag Vormittag 10 Uhr hier eintreffen. Auch suS den hefftschen Gemeinden deS alten Amtes „Hüttenberg" werden zahlreiche Dertreterinnnen in Tracht erscheinen und wird sich bei guter Witterung an den Ausstellungstagen ein buntes Bild in der Stadt und auf dem Festplatz entwickeln.
* * Zulassungen zur Rechtsanwaltschaft. Am 26. April wurde der GertchtSaffeffor Ludwig Römheld aus Darmstadt zur Rechtsanwaltschaft bei dem Landgericht der Provinz Oberheffen, — am 9. Juni wurde der Gerichtsasseffor Friedrich Conradi aus Darmstadt zur Rechtsanwaltschaft bei dem Landgericht der Provinz Rheinhessen, — am 18. Juni wurde der GerichtSaffeffor Martin Emmerling auS Darmstadt zur Rechtsanwaltschaft bei dem Landgericht der Provinz Starkenburg, — am 29. Juni wurde der Gerichts- affeffar Dr. Friedrich Pagenstecher in Mainz zur Rechtsanwaltschaft bei dem Landgericht der Provinz Rheinhessen — zugelassen.
* * Aufgabe der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Am 6. April hat der Rechtsanwalt Dr. Karl Fuhr in Gießen die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem Landgericht der Provinz Oberhrsseu, — am 28. Juni hat der Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Mahr in Darmstadt die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem Landgericht der Provinz Starkenburg — aufgegeben.
• * vorfenhaudel. DaS Großh. Ministerium der Justiz hat soeben nachstehendes Ausschreiben an sämwtliche Amtsgerichte des GroßherzogthumS gerichtet: „Um Be- nachtheiltgung des Publikums durch den Börsenhandel mit entwertheten Börsenpapieren zu verhüten, ist er wünschens- werth, daß 1) die Börsenvorstände von dem Eintritt der L quidatiou oder deS Concurses solcher Unternehmungen, I deren Werthpapiere zum Handel an Börsen zugelassen find, und 2) die Zulassungsstellen der Börsen von der Beendigung des Concurses derartiger Unternehmungen und von den Ergebnissen der Schlußrechnung durch die Gerichte von Amtswegen alSbald in Krnntniß gesetzt werden. Wir empfehlen Ihnen daher, die erwähnten Mittheilungen an die Vorstände und Zulassungsstellen derjenigen Börsen, bei denen die Werth- paptere zum Handel zugelaffen find, gelangen zu lassen, sobald die Liquidation oder die Eröffnung oder Beendigung deS Concurses eingetreten ist."
* * Neunter BerbandStag mitteldeutscher Bäckermeister. In Steins Garren hielr gestern Vormittag 11 Uhr der Unterverband Mitteldeutschland des Bäckerverbandes „Germania- seine neunte Hauptversammlung. Die von etwa 60 Delegirten und einer größeren Anzahl Mitgliedern besuchte Versammlung wurde vom Verbands-Vorsitzenden Simmeu-Caffel geleitet, der nach Bewillkommnung der Mitglieder die als Gäste anwesenden Herren Provinzialdirector Frhr. v. Gagern, Beigeordneten Wolff und Polizeiamtmann v. Bechtold begrüßte. Herr Geheimerath Provinzialdirector Frhr. v. Gagern betonte, daß besonders einige Gegenstände der Tagesordnung ihn als BerwaltungSbeamten iutereffirten und er der Versammlung guten Verlauf und ersprießliche Resultate wünsche. Herr Beigeordneter Wolff begrüßte die Versammlung in Verhinderung deS Herrn Oberbürgermeisters Namens der Stadt, welche es dankbar anerkenne, daß die Wahl des VerbandStages auf Gießen gefallen- er betonte die Pflicht d^r Städte, daß sie sich dem socialpolitischen Wirken zuweuden, und hieß die Erschienenen herzlich willkommen. Herr Polizeiamtmann v. Bechtold äußerte ebenfalls seine Freude über die Wahl Gießens und erklärte, daß ihm in seiner Eigenschaft als Vertreter der Polizeiverwaltung die Verhandlungen mancherlei Anregung geben würden. Der Obermeister der Gießener Bäcker-Innung, Hennings, hieß unter dem Wunsche, daß die Verhandlungen von gutem Erfolge begleitet sein wögen, die Erschienenen Namens der Gießener Innung willkommen. — AuS dem hierauf borgt» trageneu Jahres und Kaffenbericht ist zu entnehmen, daß der Verband 20 Innungen mit 372 Mitgliedern, 8 Ehrenmitgliedern und 2 Einzelmitgliedern umfaßt. Die Reffe schließt mit einer Einnahme von 1407.40 Mk., und mit einer Ausgabe von 1028 75 Mk. ab. In die Commifftou, welche über die Wahl des Vorortes, sowie Oct und Zeit des nächsten VerbaudstageS Vorschläge zu machen, sowie Über den Befund der Kaffe zu berichten hat, wurden die Herren Göttmanu- Mainz, Löber- Gießen, Fröter Alzey, Gunkel - WormS, Eck- Darmstadt, Mardorf-Marburg und NieS Cassel gewählt. — Der von der Caffeler Innung auf Aenderuug des § 4 des Verbandsstatuts gestellte Antrag wurde dahin erledigt, daß die Versammlung beschloß, Borort und Vorstand mindestens zwei und nicht länger als sechs Jahre an einem Orte zu belassen. — Heber die Organisation des Handwerks referirte einleitend der Verbandsvorfitzende- er empfahl nach eingehender Darlegung seiner Meinung die Zwangs-Innung. Auch der Obermeister der Mainzer Innung sprach fich für ZwangS-Jnnungen auS, denn freie Innungen könnten in Folge der Interesselosigkeit der Mitglieder nichts leisten, da- Wort Zwang solle Niemand abschrecken, denn derselbe sei nur ein Beitrittszwang, wie solcher auf anderen Gebieten, Schule, VerficherungSwesen usw., auch bestehe - innerhalb der Innungen werde den Mitgliedern volle Freiheit gkwährt. Der Obermeister der Darmstädter Innung sprach fich für freie Innungen aus. Der Correfereat Löb er-Gießen betonte in seinen Ausführungen, t-oß man fich mit dem Gesetz abzufinden habe und suchen solle, ein einheitliche- Gebilde mit gleichen Rechten und Pflichten zu schaffen- er erblickt in reger Selbstmitarbeit die Förderung des Handwerks, mit Forderung deS Be- fahigung-nachweiseS und Aehnlichrm jage man einem Phantom nach. In Gießen könne man wohl die Errichtung einer
ZwangS-Jnnung sofort beschließen, allein man lehne eine solche ab, da man sich davon Erfolg nicht verspreche- man' sei hier der Ueberzeugung, daß die Jntereffen des Stande- am besten von freien Innungen oder von den Gewerbevereinen gewahrt würden. Eine Hauptaufgabe der Vorstände und Obermeister liege in der Vorbildung ihrer Mitglieder-, die Ausbildung der Lehrlinge nehme einen freien Raum ein innerhalb der Gewerbevereine, von denen zu wünschen sei, daß daS Bäckergewerbe auch hinsichtlich der theoretischen Ausbildung der Lehrlinge berücksichtigt werde. Da die Ber« sammlung einen Beschluß über die Frage: Zwangs- oder freie Innung nicht zu fassen erklärte, forderte nach längerer Debatte der VerbandSvorfitzende die Anwesenden auf, daß Jeder seine Schlüffe aus den Verhandlungen ziehen und danach handeln möge. — Den achten Punkt der Tagesordnung: Die polizeiliche Brodcoutrole in Hessen, leitete Herr Hennings-Gießen ein. Er betonte, unter eingehender Darlegung der Schwierigkeiten im Bäckereibetrieb, daß eine genaue Feststellung des Gewichts, welches nach dem Gesetz vom Jahre 1856 1, 2 und 3 Kilo für den Laib Brod be- tragen müsse, nicht möglich sei. Er stellte den Antrag, die Innungen sollten auf Aufhebung des Gesetzes von 1856 und darauf hinwirken, daß an Stelle dieses Gesetzes die Gewerbeordnung trete. H:rr Gchümerath Frhr. v. Gagern erklärte, daß das Gesetz von 1856 Bestimmungen über das Brod- gewicht und die Maximaldifferenzen nicht enthalte, solche Bestimmungen seien nur durch Local-Reglements erlassen, sür Hessen bestehe überhaupt kein Gesetz, nach welchem nur Brode von 1, 2 und 3 Kilo Gewicht gebacken werden dürfen, dies fei lediglich locale Praxis, die zu den Polizei Verordnungen geführt habe. In Gießen sei beispielsweise die Grenze, bis zu welcher daS Mindestgewicht des Brodes reichen dürfe, unter Zustimmung der Innung festgesetzt worden. Die periodische GewichtSrevifion sei abgeschafft, eS werde nur revidirt, wenn Verdachtsmomente vorhanden seien. Bei der letzten Revision in Gießen hätten fich Gewichtsdifferenzen zwischen 50 und 250 Gramm ergeben- was dieser Thatsache gegenüber geschehen, stehe in Einklang mit der Gewerbeordnung. — Der Verband-vorsitzende betont, daß örtliche Bestimmungen vielfach gegen die Gewerbeordnung verstoßen. Der Obermeister der Mainzer Innung bezeichnet die Verordnungen al- veraltet, fie belästigen da- Gewerbe wir keine andere, dagegen müsse eingeschritten werden. — Polizeiamtmanu v. Bechtold bemerkte, daß dir Polizei nur dann revidire, wenn Klagen auS dem Publikum kommen- in Gießen sei mild vorgegangen, auch der Unter»- schied zwischen altem und frischem Brod berücksichtigt worden, eS sei erst Anzeige erstattet worden, wo ein Mindergewicht von 29 Gramm auf da- Pfund Brod festgestellt gewesen.— Löber-Gießen theilte mit, daß auch bestellte-, nicht zum Ladenverkauf bestimmte- Brod, das auf Wunsch der Besteller besonder- scharf au-gebacken war, beschlagnahmt worden sei und zwar nicht im Laden, sondern von dem unterwegs befindlichen Wagen weg. Er beantragt, der Anregung von Mainz, daß auf Beseitigung der Verordnung hingewirkt und der Brodverkauf wie in Preußen gehandhabt werden möge, Folge zu geben. Alles im Laden zum Verkauf gestellte Brod solle nach dem Gewicht verkauft werden. Die Versammlung beschloß, nach einer vorher einzuberufenden Junungs-Coufe« renz bei Großh. Ministerium um Abschaffung der Brod- revifion vorstellig zu werden- die Mainzer Innung soll die vorbereitenden Schritte thun. — Hierauf wurde über den Maxirnalarbeitstag im Bäckergewerbe verhandelt. Der Berbandsvorfitzende SimewCaff-.l legte in dem einleitenden Referate dar, daß die Bundesrathsverordnung vom 8. März 1896 einfach unausführbar sei- fie werden infolge- dessen so oft übertreten, daß, wenn eine tägliche polizeiliche Controle stattfiude, die Bäcker gar nicht an- der Strafe herauskämen. Er gebe zu, daß vor dem Erlaß der Bunde-- rathsverordnung in manchen Betrieben 18 bis 20 Stunden gearbeitet wurde, die Verordnung habe aber nicht die großen, sondern die mittleren Betriebe getroffen. Die Verordnung, welche die Arbeitszeit auf gewisse Stunden beschränke, fördere geradezu die Unmoralität, die Unbotmäßigkeit und da- Denunziantenthum. In der lebhaft geführten Debatte wurde auch auf das Verhalten der organistrten Gehilfen den Meistern gegenüber hingewiefev, von einer Sette indeß die Nothwendig- kett betont, daß die Meister mehr Verständntß für die Lage ihrer Gehilfen zeigen sollten. — Löb er-Gießen bemerkt u. A., daß wohl alle Meister in Fühlung mit ihren Gesellen ,|
blieben, allein es sei trotzdem undenkbar, daß ein mittleres Geschäft mit dem Maximalarbeitstage fertig werde. — Eine schließlich angenommene Resolution empfiehlt, entschieden Stellung gegen die Verordnung zu nehmen- die Versammlung protesttrt gegen dieselbe, weil die Verordnung undurchführbar indem fie zu sehr vom guten Willen und der ArbeitStüchtig. kett der Gesellen abhängt- die Verordnung treffe nur die mittleren Betriebe, weil die großen das Gewerbe fabrikmäßig betreiben und in der Lage find, Schichtwechsel eintreten zu lassen- infolge der Verordnung schwinde mehr und mehr das gute Einvernehmen zwischen Meistern und Gesellen, da- Denunziantenthum werde gefördert. Die Resolution fordert Aufhebung der Verordnung vom 8. März 1896, eventl. Milderung einiger Brstiwmungen und an Stelle des Maximal- arbeit-tages ein Minimalruhetag, sowie Wegfall der Strafe,., wenn die Anzeige später als 8 Tage nach der Uebertretung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen erstattet wird. — Nach kurzer Berathung über eine W'ttwenkasse im Central- verbande, die zu keinem Beschluß führte, und über die AuS- gäbe der Berbandspaptere wurde der erste BerbandStag geschlossen. Demselben folgte ein Festmahl.
• • Sängerlag. Von dem mit dem 22. Fest des Lahnthal-Sängerbundes verbundenen Sänger- tag berichtet die „Oberhess. Ztg.« au» Marburg Folgendes: „Gegen 3 Uhr begann im Saale von Pfeiffers Garten- Restaurant, unter dem Vorsitze des Herrn Diehl-Marburg der Sängertag, welchem IO Delegirie und etwa 5O—7O Mitglieder der betreffenden Vereine beiwohnten. Der erste Punkt
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