L8V8
Kreitaq den 15. Juli
Erstes Blatt.
Nr. 163
Amts- und Anzeigeblatt für den 'Kreis Gieren.
Ulle Anzeigen-BermMlungSstellen M In- und a»Ä«*i nehmen Anzeigen für den Siebener Anzeiger mtgog«
Vei Poftbezng
2 Mark 50 Pf,. oterteltStzrldch
Orscheint ILgNch Bit Ausnahme de» Montag«.
vierteljahrttch 2 Mark 20 P8- manatlich 75 Pf,, mit vringcttshrr.
D,e Siebener Mamikie-r täller B<rbni dem Anzeiger Wöchentlich viermal beigelegt.
Meßmer Anzeiger
Heneral-Anzeiger
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag» für den Identen Tag erscheinenden Nummer bi» Lorm. 10 Uhr.
ppenstusen
ide, ilattea, Krippen illig 1644
essen,
isabnk.
bis in bei V* . 6973
Halde ; (Bergstraße).
ehe Weine, ment billiger) —8311 hofstr. 23. !
»5«»
An9fubruDg
RÜCK, Giessen l-Kanxleiberg- osigaeee-Eeke Fabrik "'ffir ban M % ScWenrter jntend wgröwert.
aseortirtes Lager u.Verkiif izelner Möbel nvaaren, Spiegel ete. len billigsten Preisen.
Itete wechselnde,
lung compl. Zimmer leneaten Entwürfen im g., Empire-und Rocooo-Styl.
- LAGEB = andrer Betten sdern and Daanen Teppiche, Lifl^
V u. Kerbmöbel, franker Bahnstation.
ee 7.
\ 1898.
1887
rsrteo it».
863? 102.75
1860 se§ 4460
104 10148
D|L I L>bl.
)ht
»>«**•
«
ISS 8b
A,Llrd^^
Stlb^
Gratisbeilage: Gießener Familienbläiter
N«ö«eNen, Expedition »nd Druckerei:
Kchaßage ’•
Adreffe für Depeschen: Anzeiger Oietze«.
Fernsprecher Nr. 51.
Die Zuckerprämien.
Grobe Hoffnungen hatte man in Deutschland aus die in Brüffel abgehaltene Zuckerconserenz von vornherein nicht ge* setzt, da es von Anfang an schwierig erschien, die Gegensätze auszugleichen. Es lagen eben zu große materielle Interessen vor, die sich nicht leicht vereinigen ließen. Bekanntlich liegen die Differenzen hauptsächlich darin, daß die Abschaffung der Zuckerprämien bewirkt werden soll, daß aber einzelne Staaten gar nicht Willens sind, die Aufhebung zuzugeftehen. Ueber den Erfolg der Conferenz liegen keine definitiven Nachrichten vor. Nur Versionen laufen um, nach deren einer Deutschland im Verein mit Belgien und Holland mit den Prämien aufräumen wird, um ebenso wie England den französischen und russischen Zucker mit Ausgleichszöllen zu treffen. Oester- reich soll dabei wunderbarer Wei-e seine Prämien behalten können. Nach der andern Version soll die Conferenz anerkannt haben, daß die Lage der franzöfischen Zuckerindustrie erheblich ungünsttger sei, als die deutsche, weshalb die in* directen Prämien Frankreichs zum Theil als nothwendig er- achret werden mußten. Man habe sich dahin geeinigt, daß Frankreich bis zu einer bestimmten Exportmenge seine indirecten Prämien beibehält, darüber hinaus solle die Prämie eine entsprechende Vereinigung erfahren. Deutschland, Holland und Belgien heben dagegen ihre Exportprämien auf, ebenso Frankreich die {einigen. WaS die übrigen Länder thun werden, wird nicht gesagt. Daß so unklare und vielfach widersinnige Angaben cursiren können, gilt in Deutschland als ein Zeichen dafür, daß die bisherigen Verhandlungen ganz resultatlos gewesen sind und daß die Aussichten, es werde sich später eine Einigung erzielen lasten, als sehr ge* ringe gellen müssen.
Als das deutsche Zuckersteuergesetz im Jahre 1896 erlassen wurde, glaubte man in Regierungskreisen, durch die damit erfolgte Erhöhung der Prämien würde das Ausland zur Abschaffung seiner Prämien veranlaßt werden. Aber das directe Gegentheil ist eingetreten: Die Steigerung der ausländischen Prämien. Der Widersinn, daß die continen* tden Steuerzahler den Engländern einen erheblichen Zuschuß zu den Kosten ihres Zuckerverbrauchs zahlen, ist noch ärger geworden, während die Preise immer niedriger wurden.
Die unterbrochene Zuckerconferenz soll nach ziemlich be- stimmt lautenden Meldungen im Monat October fortgesührt werden. Nach allgemeiner, in Deutschland verbreiteter Ansicht dürfte dies aber vergebene Liebesmüh' fein. Deutschland kann, wenn die vorhin erwähnte zweite Version über das bisherige Resultat der Conferenz richtig ist, Frankreich nicht die Berechtigung zugestehen, die ungünstigeren ProductionS- bebingungen, die es hat, seinen Concunenten gegenüber künstlich aufjubtffern, und es kann kaum angenommen werden, daß das deutsche Reich einer indirecten Begünstigung der französischen Zuckerausfuhr irgendwelche erheblichen Zuge, ständmsse machen wird. Was Deutschland freilich thun wird, wenn die Conferenz entgiltig scheitert, steht noch dahin. Jedenfalls würde es verfehlt sein, bei den heutigen Verhältnissen das Experiment der Aufhebung der Ausfuhrprämien zu machen. Dadurch würde die deutsche Zuck^rindustrie dem Auslande gegenüber concurrenzunfähig werden. Jedenfalls würde die allgemeine Beseitigung der Prämie das Wünschenswerlheste sein; ob diese aber auf der Brüsseler Conferenz erzielt werden wird, erscheint sehr fraglid)^
Deutsches Reich.
Berlin, 13. Juli. Nordlandreise deS Kaisers. Der Kaiser'arbeitete am DienStag nach dem Besuche deS in Molde vor Anker liegenden englischen Geschwaders °u Bord und machte Nachmittag» einen Spaziergang. Zur Abend- täfel waren 20 Offiziere des englischen Geschwaders geladen. Da« Wetter ist noch regnerisch.
Bekanntmachung,
betr.: Grunderwerb zum Bau der schmalspurigen Eisenbahn von Gießen nach Bieber.
Seitens der Allgemeinen deutschen Kleinbahn-Gesellschast, Aetiengesellschaft In Berlin, vertreten durch Ingenieur H. von Mnlert hier, ist in Gemäßheit deS Art. 22 deS Gesetzes vom 26. Juli 1884 Antrag auf Einleitung deS TuteignungSverfahrenS bezüglich der nachstehend verzeichneten Grundstücke und zwar eines Abschnittes von 32 qm aus dem Grabgarrrn am Hamm, am Neustädter Thor Flur 17, Nr. 20, 3, und Flur 17. Nr. 20, 5, Hofraithe daselbst, in dem Grundbuch eingetragen auf den Schlossermetster Heinrich Christian Noll und Ehefrau, geb. Haustein, gestellt worden.
ES wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß obiger Antrag mit dem betreffenden Gelände- erwerbSplan in der Zeit vom 18. Juli bi» 1. August (ein« schließlich) auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei dahier zu Jedermanns Einficht offenliegen.
Zugleich wird zur Bemäntlung über den Plan und die zu leistende Entschädiguno Tagfahrt vor der Localcommilfion auf DienStag den S. August, Nachmittags 31/* Uhr, in dem Bürgermelsteretgebäude hier anberaumt.
Der Eigrnthümer des zu enteignenden Geländes, sowie Etwaige Nebenberechtigte, werden hierdurch aufgefordert:
a, Einwendungen gegen den Plan bet Meldung des Ausschlusses und Annahme der Einwilligung in die beanspruchte Abtretung oder Beschränkung,
b. Erklärung auf die angebotene Entschädigungssumme bet Metdung der Unterstellung der Annahme deS Angebotes,
c. Anträge auf Ausdehnung der Enteignung bei Meldung des Ausschlusses mit solchen,
4. Anträge auf Aufrechterhaltung bestehender Lasten (Art. 19) bet Meldung des Ausschlusses mit solchen,
Berlin, 13. Juli. Ueber die Patästin a Reif e des Kaiserpaares wird jetzt gemeldet: DaS Katserpaar wird am 13. October von Venedig au« in See gehen und am 17. in Konstantinopel eintreffen- der Aufenthalt daselbst ist biS zum 22. Oktober in Aussicht genommen. Am 23. findet die Einschiffung zur Wetterfahrt und am 26. dte Ankunft vor Haifa statt, wo dte Landung erfolgt. DaS erste Nachtlager während der Landretse von Hatsa nach Jerusalem soll bei Caesarea, daS zweite bei Jaffa und da« dritte bet Latrun stattfinden. Nach der Etuweihung der Erlöserktrche am 31. Oktober werden die Herrschaften sich nach dem Zettlager bei Jericho begeben und dort übernachten und am 1. November einen Ausflug nach dem Tobten Meer und dem Jordan unternehmen,' der 2. und 3. soll wiederum Jerusalem gewidmet sein, während am 4. ein Ausflug nach dem Kloster Mar Saba geplant ist. Nazareth und die Berge Tabor und TiberiaS sollen am 8. und 9. besucht werden. Die Fahrt nach Damaskus und Baalbrck wird voraussichtlich die Tage vom 12 bis 15. in Anspruch nehmen, die Weiterreise nach Aegypten am 16. und dte Ankunft in Alexandrien am 17. November erfolgen. In Kairo läßt der Khedive den Abdinpalast für unser Herrscherpaar und einen großen Theil feines Gefolges in Stand fetzen. Die Rückreise des Kaiser- paareS nach Deutschland wird wahrscheinlich in der ersten Hälfte deS December stattfinden. Der Sicherheitsdienst während der ganzen Reise wird von der Leibgendarmerie der Kaiserin sowohl als der deS Kaisers antgeübt; eS werden von jedem der beiden Züge je 16 Mann die Herrschaften begleiten.
Berlin, 13. Juli. Zum Petitionsrechte der Beamten wird der „Natlonall. Corr." von gut unterrichteter Seite geschrieben: Bisher war eS im Reichstag Sitte, die etagegangenen Beamtenpetitionen sammt den Unterfchriftct: den darum ersuchenden Behörden mitzutheilen. Der Reichstag hat aber keinen Zweifel daran gelassen, daß er diese Praxis der ReichStagSdeamten als durchaus ungehörig betrachtet, und die ReichStagSlettnng hat die strenge Anordnung erlassen, baß in Zukunft einem Ersuchen um Mittheiluog bei Inhalts bezw. des Wortlauts von Petitionen nur inforoeft entsprochen werden darf, al« den darum ersuchenden Behörde» die Abschrift von Petitionen unter Weglassung der Namen der Petenten zur Verfügung gestellt wird. ES wird dem- nach nicht mehr Vorkommen, daß irgend ein Beamter wegen der Unterzeichnung einer Petition von seiner Behörde zur Rechenschaft gezogen wird.
Berlin, 13. Juli. Zur wirthschaftlichen Erschließung von Kiautschou ist ein erstklassiger Hasen und damit im Zusammenhang die völlige Neugründung einer Stadt modernen GeprägeS geplant. Tfintau, der bisherige Sitz der deutschen Verwaltung ist als Städteplatz nicht geeignet, ebenso wenig die Rhede dieses Orts als Hafen. An b n Stabtplänen wirb fortwährend gearbeitet. Da aber die Pläne für Hafen- und Stadtanlagen noch nicht feststehen, hat da« Gouvernement, wie die „Köln. Ztg." berichtet, folgende Anordnung getroffen, um zu vermeiden, daß einzelne Grundstücke, die bereit» an Private vergeben waren und mit deren Bebauung diese vielleicht schon begonnen hätten, hinter- ber bei der Stadtanlage für Straßen, öffentliche Bauten u. s. w. benöthigt würden und dann vom Gouvernemmt zurückgekauft werden müßten. ES werden augenblicklich Grundstücke in Kiautschou vom Gouvernement nur auf Widerruf überlassen, d. h. mit der Klausel, daß sie der «ittoaltung auf B.-laugcn »lebet ,ut Beifügung gestellt weiden wüsten, »n dieser »laufe! hat man in allen biiher vom Gouvernement abgefchloffenen Berünßi.nngtverlrägkn, ohne jede Rücksicht auf die Petfon bei Bewerbers, auinahm«. los feftgehalten. In naher Zukunft, sobald die Sladtplüne feststehen und die Vermessung der Grundstücke, woran mit oller Kraft gearbeitet wird, abgeschlossen ist, wird die end- giltige Vergebung deS Landes an Prioate beginnen.
Berlin, 13. Juli. Dte Verwaltung der kaiserlichen Marine ist bemüht, sowohl daS SturmwarnungS« es en al» das Signal wes en an den deutschen Küsten zu verbessern. Neuerdings hat die Nautische Abtheilung de» Reich»- Marineamts Fragebogen an die Fischerei-Interessenten versandt, welche der Förderung dieser Bestrebungen dienen ^^Betlta, 13. Juli. Bom Minister der öffentlichen Ar- beiten find neuerdings der ,D. Verficherung.-tg. zufolge die Im preußischen Staatsbahnbereich gütigen Vorschrift« über Gewährung von Prämien für Entdeckung betttebS- gefährlicher Schäden und für Abwendung drohender Betriebsgefahren umgearbeitet worden. Bei der Herausgabe er
Bekanntmachung,
Setreffend: verkehr mit Arzneimitteln- hier Ausführung des § 35 der Gewerbeordnung.
Nach § 35 Ablatz 4 und 6 der Gewerbeordnung (Novelle oom 6. August 1896) ist der Handel mit Drogen und chemischen Präparaten, welche zu Heilzwecken dienen, von dem Gewerbetreibenden der zuständigen Behörde anzumelden. Der Handel kann untersagt werden, wenn die Handhabung de» Gewerbebetriebes Leben und Gesundheit von Menschen ge- sattdet. Da bisher nicht zu unserer Kenntniß gekommen ist, daß Anmeldungen stattgefunden haben, fordern wir die Ge- tocrbetrelbenben, welche mit den genannten Heilmitteln Handel •reiben oder Handel treiben wollen, hierdurch auf, ihren eettierbtbetrieb alsbald bei dem Polizeiamt Gießen, bezw. »ei der Bürgermeisterei ihres Wohnortes anzumeldeo. Auch Sichere Betriebe, welche nur einzelne Heilmittel vertreiben, sowie auch namentlich die sogenannten Drogenschränke sind onzeigepflichtig.
Gießen, den 13. Juli 1898.
Großherzogttches Kreisamt Gießen, v. Gagern.
Gießen, den 13. Juli 1898.
Betr.: Wie oben.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen <n das Grofth. Polizeiamt Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden deS Kreises.
Unter Hinweis auf vorstehende Bekanntmachung empfehlen ivir Ihnen, durch besondere Aufforderung der Gewerbetreibenden, welche in der Stadt Gießen bezw. in Ihren Gemeinden zu Heilzwecken dienende Drogen und chemische Präparate verkaufen, deren Anmeldung zu veranlassen. Ueber die Fhucn etwa zugehenden Anmeldungen ist eine Liste zu führen und un» in Abschrift mitzutheilen, damit wir den Großh. KrelSgesundheitSämtern, welche mit der sanitären Controle tteseS Handels beauftragt sind, von denselben Kenntniß geben können.
Sind Verkaufsstellen der bezeichneten Art nicht vorhanden, fo ist von Ihnen ein Bericht an uns nicht zu erstatten.
v. Gagern.
e. Anträge auf E nrrchtung und Unterhaltung von An- lagen im Sinne des Art. 14,
f. etwaige noch unbekannte Ansprüche und Rechte an da» zu enteignende Grundstück
in dem oben erwähnten Termin vorzudringen.
In demselben Termine wird zugleich über die Höhe der Entschädigung und dte mit ihr zusammenhängenden Fragen verhandelt werden.
Gießen, den 12. Juli 1898.
Großherzogttches Kreisamt Gießen.
v. Wagern.


